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den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1612 vom 14.01.2010 aufzuheben,
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses ist ein formaler Verfahrensschritt, der keine Auswirkungen auf Gender-Aspekte hat.
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Mit der Beschlussdrucksache 2171/2012 hatte die Verwaltung die erneute Auslegung des Bebauungsplanes 1612 vorgeschlagen.
Die Stadtbezirksräte Misburg-Anderten und Kirchrode-Bemerode-Wülferode haben diesen Beschlussvorschlag einstimmig abgelehnt. Der Stadtbezirksrat Misburg-Anderten hat überdies beschlossen, den Oberbürgermeister zu bitten, das Bebauungsplanverfahren einzustellen (DS 15-28884/2012).
Die Verwaltung hat daraufhin in einer Ergänzungsdrucksache (DS 2171/2012-E1) empfohlen, der ursprünglichen Drucksache unverändert zuzustimmen sowie dem
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten nicht zu folgen.
Die Beschlussempfehlungen der Verwaltung aus der Hauptdrucksache und der Ergänzungsdrucksache wurden vom Stadtentwicklungs- und Bauausschuss und vom Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen einstimmig abgelehnt.
Obgleich die Verwaltung weiterhin von den Zielen der Bebauungsplanung überzeugt ist, sieht sie aufgrund der Beschlüsse in den Gremien des Rates keine Möglichkeit, das Bebauungsplanverfahren noch zum Satzungsbeschluss zu bringen.
Um das Bebauungsplanverfahren auch formell zu beenden beantragt die Verwaltung daher, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses und damit die Einstellung des Verfahrens zu beschließen.