Drucksache Nr. 0092/2011:
Bebauungsplan Nr. 1361- Lohfeld
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1 und 2,
zur Anhörung zu dem Antragspunkt 3
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0092/2011
4
 

Bebauungsplan Nr. 1361- Lohfeld
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplans Nr. 1361 entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer einen Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 1361 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Auswirkungen auf Gender-Aspekte wurden geprüft. Durch die Planung sind keine unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer zu erwarten.

Kostentabelle

Eventuell entstehende Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt in Misburg-Süd, unmittelbar nördlich der DB-Strecke Hannover- Berlin und östlich des Lohweges. Auf dem Gelände wurde seit 1980 durch das in Hannover ansässige Abbruchunternehmen Gizyn die bisherige Bauschuttdeponie in einer ehemaligen Mergelgrube betrieben. Die Bauschuttdeponierung wurde am 15.07.2009 eingestellt. Das Unternehmen strebt nun als Nachfolgenutzung die Baustoffaufbereitung und –verwertung an. Für die weitere Zukunft wird auch erwogen, das Gelände zur Nutzung für alternative Energiequellen (Photovoltaik) vorzusehen.

Angesichts der bisherigen Nutzung als Bauschuttdeponie, der sonstigen gewerblichen Nutzungen in der Umgebung (Zementwerk, Bauschuttrecycling, weitere Bauunternehmen) sowie einer als gering anzunehmenden ökologischen Bedeutung ist das Plangebiet für eine gewerbliche Folgenutzung geeignet. Ein bereits ansässiger Betrieb würde in seinem Bestand gesichert.

Der Flächennutzungsplan stellt ca. zwei Drittel des Geländes als „Waldfläche“ dar. Ein rechtskräftiger Bebauungsplan liegt nicht vor. Um eine gewerbliche Nachfolgenutzung des Geländes in planungsrechtlicher Hinsicht ermöglichen zu können, muss daher ein Bebauungsplan zur Rechtskraft gebracht werden. Parallel dazu erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

61.13 
Hannover / 20.01.2011