Drucksache Nr. 0082/2004:
Kostensatzung und Entgeltregelung für die Feuerwehr Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0082/2004
6
 

Kostensatzung und Entgeltregelung für die Feuerwehr Hannover

Antrag,


1. die Satzung zur Änderung der Satzung vom 10.12.1999 über die Erhebung von
Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover (Anlage 1)
und

2. die Änderung der Regelung der privatrechtlichen Entgelte vom 10.12.1999 für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover außerhalb der Pflichtaufgaben
nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (Anlage 2)

zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 soll in jeder Drucksache vermerkt werden, ob die verwendeten Daten geschlechtsdifferenziert erhoben und ausgewertet wurden und inwieweit Frauen von der geplanten Maßnahme anders betroffen sind als Männer – in Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung u.a. (siehe Drucksache 1278 / 2003).
Zu 1: Die in dieser Drucksache verwendeten Daten sind im Wesentlichen finanzieller Art
und daher nicht geschlechtsspezifisch zu betrachten.
Zu 2: Frauen können von der geplanten Änderung der Satzung und Entgeltregelung
betroffen sein. Bei der Satzung/Entgeltregelung ergibt sich keine spezifische
Betroffenheit.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen80.000,00 €1.1310.114000.7 u. 1.1310.114100.3 (237001)
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt80.000,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss80.000,00 € 
Es wird mit einer Einnahmesteigerung in Höhe von ca. 80.000,00 € jährlich gerechnet.

Begründung des Antrages

Nach § 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) sind die Abwehr von Gefahren durch Brände (abwehrender und vorbeugender Brandschutz) und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen (Hilfeleistung) Pflichtaufgaben der Gemeinde.

Nach § 26 Abs. 1 NBrandSchG ist der Einsatz der Feuerwehr der Gemeinde bei Bränden, bei Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr unentgeltlich. Für andere als die in § 26 Abs.1 NBrandSchG genannten Leistungen können die Gemeinden Kostenersatz nach Maßgabe einer Satzung verlangen. Davon hat die Landeshauptstadt Hannover bisher mit der Satzung vom 10.12.1999 über die Erhebung von Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr Hannover Gebrauch gemacht.

Die Verwaltung schlägt vor, den Stundensatz für den Personaleinsatz gemäß beigefügter Berechnung (s. Anlage 3) wie folgt festzusetzen:

a) je Beamten des mittleren Dienstes, 42,00 Euro
je Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, (bisher 68,00 DM
je Werkstattkraft im Lohn- und bzw. bzw. 34,77 Euro)
Angestelltenverhältnis

b) je Beamten des gehobenen Dienstes 55,00 Euro
(bisher 86,00 DM
bzw. 43,97 Euro)
c) je Beamten des höheren Dienstes 76,00 Euro
(bisher 112,00 DM
bzw. 57,26 Euro)
Bei der Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten 2003 (s. Anlage 3) wurden die Kostensteigerungen seit 1999 berücksichtigt. Entsprechend des Vorschlages der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt), Bericht Nr. 7/2003, Kosten eines Arbeitsplatzes, werden erstmalig Sachkostenanteile (10 % der Personalkosten) und Gemeinkostenanteile (15 % der Personalkosten) in die Gesamtkosten einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters einbezogen.

Die Nachbereitungspauschalen für den Fahrzeugeinsatz (Ziffer 2 des Kostentarifes) wurden ebenfalls angepasst (Anlage 4), da diese auf dem Stundensatz für den Personaleinsatz basieren.

Außerdem wurde der Stundensatz für Durchführung der Hauptamtlichen Brandschau, Ziffer 4.1 des Kostentarifes, den gestiegenen Personalkosten angepasst. Es wurde ein Stundensatz in Höhe von 32,00 Euro (bisher 45,00 DM bzw. 23,01 Euro) ermittelt. Hierbei musste die Zuweisung des Landes für drei Brandschaubezirke berücksichtigt werden. Es wird auf die Berechnung in der Anlage 6 verwiesen.
Eine Neuberechnung der Sachkosten wird bis zum Aufbau einer Kosten- und Leistungsrechnung zurückgestellt. Es werden z.Z. die Grundlagen für eine Kosten-
und Leistungsrechnung erarbeitet.

Für die Brandsicherheitswachen auf dem Messegelände wurde unter der Ziffer 4.2 des Kostentarifes ein gesonderter Kostentatbestand ausgewiesen. Da auf dem Messegelände für die Durchführung der Brandsicherheitswachen von der Messe AG mit der Messefeuerwache entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden, ist es vertretbar, die Sachkosten- und Gemeinkostenanteile gem. KGST-Gutachten bei der Ermittlung der Personalkosten außer acht zu lassen.

Die vorstehend genannten Ausführungen treffen sowohl für die Personalkostenberechnung als auch für die Berechnung der Nachbereitungspauschalen bei dem Entgelttarif zu. Außerdem wird vorgeschlagen, bei den Entgeltziffern 4.1, 4.2.1, 4.5.1, 4.5.2, 4.6, 6.7 und 8 des Entgelttarifes zu ändern, weil sich die bisherige Regelung in der Praxis in Einzelfällen als zu einengend erwiesen hat.
Die Veränderungen für den Kosten- und für den Entgelttarif sind in der Anlage 5 ausgewiesen.

Über die Entwicklung der Einnahmen kann keine verlässliche Angabe gemacht werden. Sie ist abhängig von der Zahl der kostenpflichtigen Einsätze. Diese sind wiederum nicht vorhersehbar, da sie von zu vielen Unwägbarkeiten (Wetter, Unfallhäufigkeiten) bestimmt werden. Außerdem wird die Einnahme bei den vom Bürger bestellten, freiwilligen Leistungen auch von der Höhe der Sätze des Entgelttarifes bestimmt .

Bei angenommenen, gleichbleibenden kostenpflichtigen Einsätzen könnte eine Einnahmensteigerung von ca. 80.000 € erzielt werden.
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Hannover / 14.01.2004