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Besetzung des Widerspruchsbeirates für Angelegenheiten des überörtlichen Sozialhilfeträgers
Antrag,
die von den Fraktionen benannten Personen werden zu Mitgliedern des Widerspruchsbeirates berufen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Nach den Erfahrungen der Verwaltung sind keine geschlechtsspezifischen Besonderheiten betreffend des Widerspruchsverfahren vorhanden. Daran wird sich durch die erneute Einrichtung des Widerspruchsbeirates nichts ändern. Die Beratung und Entscheidung über die Widersprüche erfolgt geschlechtsunabhängig.
Kostentabelle
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Begründung des Antrages
Die Landeshauptstadt Hannover ist zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe (Land Niedersachsen) herangezogen (§ 8 Abs. 2 Nds. AG SGB XII in Verbindung mit der Heranziehungsversordnung). Dies bedeutet, dass die Fallbearbeitung und der Erlass der Bescheide durch den Fachbereich Soziales erfolgt.
Vor Erlass eines Widerspruchsbescheides sind sozial erfahrene Personen, insbesondere aus Vereinigungen, die Bedürftige betreuen oder aus Vereinigungen von Sozialhilfeempfängern beratend zu beteiligen (§116 Abs. 2 SGB XII iVm § 11 Abs. 1 SGB XII).
Der Widerspruchsbeirat wird aus insgesamt sieben Personen bestehen. Nach Hare/Niemeyer stellt sich das Vorschlagrecht wie folgt dar:
SPD : 3 Personen
CDU: 2 Personen
Bündnis 90 / Die Grünen: 1 Person
FDP: 1 Person
Die Fraktionen haben folgende Personen benannt:
SPD: Ratsfrau Dr. Gudrun Koch,
Ratsfrau Anne Lossin,
Herr Markus Stünkel, Stolzestr. 24, 30171 Hannover
CDU: Ratsfrau Jutta Barth
Ratsfrau Brigitte Ike
Bündnis90 / Die Grünen : Frau Hannelore Mücke-Bertram, Alveser Weg 2, 30419 Hannover
FDP: Herr Paul Burkhard Schneider, FDP Geschäftsstelle, Hildesheimer Str. 7, 30169 Hannover
Die Berufung erfolgt für die Dauer der Wahlperiode.
Dez. III
Hannover / 11.01.2007