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Erweiterung und Förderung der Kindertagesstätte "Junges Gemüse" am neuen Standort
Antrag,
zu beschließen,
- der Erweiterung der Kindertagesstätte "Junges Gemüse" von 10 auf 15 Krippenplätze (Kinder ab 1 bis 3 Jahren) in Ganztagsbetreuung, in Trägerschaft des "Junges Gemüse e.V." nach Wechsel des Standortes aus der Posthornstraße 17 in die Gartenallee 25, 30449 Hannover, zuzustimmen und
- ab dem 01.01.2021, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, die laufende Förderung entsprechend den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
0,00 € |
|
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
0,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
0,00 € |
Transferaufwendungen |
-23.600,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
23.600,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
23.600,00 € |
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Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Für die Krippenplätze werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die Einsparung ergibt sich dadurch, dass der Träger durch die Umstrukturierung eine deutlich höhere Landesförderung auslösen kann.
Begründung des Antrages
Die Kleine Kindertagestätte "Junges Gemüse" wurde im Jahr 2013 in den Räumen des Godehardistiftes, in der Posthornstraße 17, in Betrieb genommen.
Im Jahr 2019 hat der Träger des Seniorenstiftes angekündigt, den Betrieb am Standort aufgrund der schwierigen baulichen Situation zukünftig einzustellen. Um den Eltern, Kindern und dem Personal eine langfristige und verlässliche Betreuungsperspektive im Stadtteil zu bieten, hat sich der Verein auf die Suche nach neuen Betreuungsräumen begeben. Diese sind in der Gartenallee 25 gefunden worden und sollen zum 01.01.2021 angemietet werden. Die neuen Räumlichkeiten sind so großzügig gestaltet, dass der Verein eine Aufstockung von 10 auf 15 Krippenplätze vornehmen kann.
Die neuen Räume und die entsprechenden Außenflächen werden vom Vermieter für die Bedürfnisse der Kinderbetreuung umgestaltet.
Die Planungen sind mit dem Nds. Kultusministerium - Landesjugendamt - abgestimmt. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Die Einrichtung dient zur bedarfsgerechten Versorgung des Stadtbezirks Linden-Limmer mit Krippenplätzen und ist zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz erforderlich. Durch die Umsetzung der Maßnahmen wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot nachgekommen.
51.42
Hannover / 12.01.2021