Drucksache Nr. 0039/2019 E1:
Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0039/2019 E1
3
 

Stadtbahnstrecke D-West:
Hochbahnsteig Humboldtstraße
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens

Antrag,


dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-0182/2019) aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Anlage 1) nicht zu folgen,

dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-0370/2019) aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Anlage 2) teilweise zu folgen,

dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-0530/2019) aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Anlage 3) zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung

Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte (15-0182/2019, Anlage 1)
Antrag:
Die bestehende Form der Lichtsignalanlage des Knotens Humboldt-/Calenberger Straße soll beibehalten werden (Lichtsignalanlage für Fußgänger*innen zur Querung der Humboldtstraße und zum Erreichen der Stadtbahnhaltestelle). Auf die Signalisierung des gesamten Knotenpunktes Humboldt-/Calenberger Straße soll verzichtet werden.

Stellungnahme:
Durch eine künftige Vollsignalisierung des Knotenpunktes wird ein deutlich höheres Maß der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen erreicht. Insbesondere für Kraftfahrzeuge und Radfahrer*innen, die aus der Calenberger Straße geradeaus fahren oder links in die Humboldtstraße einbiegen bzw. die aus der Humboldtstraße links abbiegen, können so Gefährdungspotenziale bei der Überquerung des Gleiskörpers ausgeschlossen werden.
Nur durch eine Vollsignalisierung können zudem die heutigen Anforderungen an die Barrierefreiheit vollumfänglich erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen, die alle Knotenpunktarme zukünftig gesichert und durch das taktile und akustische Leitsystem geführt überqueren können.


Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte (15-0370/2019, Anlage 2)
Antrag:
Neben den vorgesehenen Notruf- und Infosäulen soll eine Ausrüstung des Hochbahnsteiges mit Kameras vorgesehen werden. Die Speicherung der Aufnahmen soll in einem Ringspeichersystem erfolgen.

Stellungnahme:
Die Forderung zur späteren Ausrüstung des Hochbahnsteigs mit Kameras wird an die Infra und an die für die Videoüberwachung zuständige üstra weitergegeben.
Der Antrag wird darüber hinaus zum Anlass genommen, mit der infra eine einheitliche Regelung zu erarbeiten, wie mit Videoüberwachung an oberirdischen Haltestellen umgegangen werden soll. Bislang kommt die Videoüberwachung nur an Haltestellen mit besonderen betrieblichen Anforderungen, z.B. Endpunkten und in Tunnelstationen zum Einsatz.


Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte (15-0530/2019, Anlage 3)
Antrag:
Der Fahrradverkehr soll innerhalb der Planung in beide Richtungen in geeigneter Weise Berücksichtigung finden (z.B. in Form eines Radfahrstreifens im Verlauf der Humboldtstraße). Dabei könnte zur Erweiterung des Straßenraumes z.B. auch eine Reduzierung des ruhenden Verkehrs in Frage kommen.

Stellungnahme:
Die Belange des Radverkehrs werden im Rahmen der anstehenden städtischen Planungen zum Ausbau der Humboldtstraße (zwischen Goetheplatz und Gustav-Bratke-Allee) in besonderer Weise berücksichtigt. Die mit Drucksache 0039/2019 vorgelegten Planungen für den Hochbahnsteig Humboldtstraße wurden bereits mit den verschiedenen Optionen zur künftigen Neuaufteilung des Straßenraumes abgeglichen. Die geplante Lage und Ausprägung des Hochbahnsteigs ermöglicht alle denkbaren Varianten der Querschnittsaufteilung, sei es mit Radfahrstreifen auf der Fahrbahn oder mit Radwegen in der Nebenanlage. Auch die Ausprägung des späteren Angebots für den ruhenden Verkehr wird in diesem Zusammenhang mit zu betrachten sein.
Die ausgearbeiteten Planungen werden den zuständigen Gremien in Form einer separaten Drucksache zur Beratung vorgelegt.


6. Anlagen

Anlage 1 Drucksachen-Nr. 15-0182/2019
Anlage 2 Drucksachen-Nr. 15-0370/2019
Anlage 3 Drucksachen-Nr. 15-0530/2019
66.1 
Hannover / 25.02.2019