Drucksache Nr. 0028/2012:
Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Twipsy'

Inhalt der Drucksache:

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0028/2012
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Aufstockung der Betreuungszeit einer Kindergartengruppe der Kindertagesstätte 'Twipsy'

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit einer Kindergartengruppe (25 Plätze) der Kita Twipsy, Ortskamp 89, 30539 Hannover, in Trägerschaft der DRK Kinder-und Jugendhilfe gem. GmbH Hannover von Halbtags mit Essen (HtmE) auf eine 3/4-Betreuung auszuweiten und
  • für dieses Betreuungsangebot frühestens ab dem 01.08.2012 laufende Beihilfen auf der Basis der Fördergrundsätze des Betriebskostenersatzes (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
lfd. Zuwendung BKE
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 11.400,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -11.400,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -11.400,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, sodass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Die bestehenden Betreuungszeiten in der Halbtagsgruppe reichen vielen Eltern nicht mehr aus. Besonders berufstätige Elternteile, die einer Halbtagstätigkeit nachgehen, benötigen meist längere Betreuungszeiten. Der Träger hat aus diesem Grund eine Ausweitung der angebotenen Betreuungszeit für die betreffende Gruppe beantragt.

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert und einem bedarfsgerechten Angebot nachgekommen.

Die Mehrkosten für die Ausweitung des Betreuungsangebotes stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
51.41 
Hannover / 09.12.2012