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Dem Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen (Nr. 0973/2016 im Gleichstellungsausschuss vom 02.05.2016) folgend, wird hiermit ein neuer Kriterienkatalog zur Geschlechtergleichstellung (ehemals Frauenfördermittel) zum Beschluss im Gleichstellungsausschuss vorgelegt werden.
Die Kommission zur Vergabe der Frauenfördermittel hat nach Analyse der unterschiedlichen Inanspruchnahme der bisherigen Vergabekriterien neue Schwerpunkte formuliert, die den aktuellen gesamtstädtischen gleichstellungspolitischen Zielsetzungen entsprechen.
Zukünftig sollen die Fördermittel verstärkt
- die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover fördern,
- der Frauenförderung dienen,
- den Abbau von Unterrepräsentanzen der Geschlechter in einzelnen Fachbereichen unterstützen
- und die Gleichstellung der Geschlechter in der Landeshauptstadt Hannover weiter voran bringen.
Zu diesen Schwerpunkten sind Kriterien formuliert worden, die einerseits Vergabemaßnahmen fortführen, die in der Vergangenheit gut genutzt wurden. Andererseits fließen neue Aspekte in den Kriterienkatalog ein, die den heutigen Anforderungen bei der Frauenförderung und der Geschlechtergleichstellung gerecht werden.
Folgerichtig schlägt die Kommission eine Umbenennung der Frauenfördermittel in
Fördermittel zur Geschlechtergleichstellung (FGG) vor.
Nach einer strukturellen Vorbereitungsphase und der Schulung aller im Thema involvierten Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover sollen die neuen Kriterien zum 01.07.2018 in Kraft treten.