Drucksache Nr. 0013/2007:
Bebauungsplan Nr. 534, 1. Änderung - Nördlich Behnstraße
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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0013/2007
4
 

Bebauungsplan Nr. 534, 1. Änderung - Nördlich Behnstraße
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 534, 1. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit
§ 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Es sind keine Gesichtspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen. Durch die Änderung wird ein vorhandener, mit der Stadtbahn gut erreichbarer Fachmarkt- und Bürostandort gesichert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplanes 534, 1. Änderung hat vom 9. November 2006 bis
8. Dezember 2006 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen zur Planung gingen nicht ein.

Nach der öffentlichen Auslegung wurde die Kartengrundlage des Bebauungsplanes der heute vorhandenen Situation - das Gebäude Hildesheimer Straße 409 wurde zwischenzeitlich abgerissen - angepasst.

In der Anlage 3 zur Drucksache ist die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün und in der Anlage 4 die zusammenfassende Erklärung beigefügt.

61.12 
Hannover / 04.01.2007