Drucksache Nr. 0006/2007:
Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, den 18.03.2007 im Bereich des City-Rings aus Anlass der CeBIT

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0006/2007 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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0006/2007
1
 

Rechtsverordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen am Sonntag, den 18.03.2007 im Bereich des City-Rings aus Anlass der CeBIT

Antrag,

die in der Anlage beigefügte Rechtsverordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen im Bereich des City-Rings am 18.03.2007 aus Anlass der CeBIT zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden beim Erstellen der Drucksache berücksichtigt.
Es wurden keine geschlechtsdifferenzierten Daten erhoben und ausgewertet.
Frauen und Männer sind von dem Erlass der Verordnung gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Nach § 3 des Gesetzes über den Ladenschluss (LSchlG) müssen Verkaufsstellen unter anderem an Sonn- und Feiertagen für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geschlossen sein.

§ 14 Abs. 1 LSchlG regelt die abweichende Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen. Diese Tage müssen durch Rechtsverordnung freigegeben werden.

Nach § 14 Abs. 2 LSchlG kann die Offenhaltung auf bestimmte Bezirke und Handelszweige beschränkt werden. Der Zeitraum darf 5 zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18.00 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.

Zuständig für den Erlass derartiger Rechtsverordnungen sind die Gemeinden.

Die City-Gemeinschaft Hannover e. V. hat bei uns einen Antrag auf Genehmigung einer Sonntagsöffnung der Verkaufsstellen im Bereich des City-Rings am 18.03.2007 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr gestellt. Anlass für diese Sonntagsöffnung ist die CeBIT Messe.

Die CeBIT wird nach § 64 in Verbindung mit § 69 der Gewerbeordnung als Messe festgesetzt.

Die Gewerkschaft und die Verbände, die nach dem Erlass des Nds. Sozialministers anzuhören sind, haben sich zu der beabsichtigten Sonntagsöffnung wie folgt geäußert:

Die Handwerkskammer Hannover,
die Industrie- und Handelskammer Hannover,
der Einzelhandelsverband,
der Landesverband der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels in
Nds. e.V. und
die Katholische Kirche in der Region Hannover
erheben keine Einwände.

Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover lehnt die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich ab. Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband Hannover weist auf die grundsätzliche kulturelle und soziale Bedeutung des Sonntags als Ruhetag hin. Der Sonntag sollte nicht zum regulären Werktag gemacht werden.

Die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ist ebenfalls um Stellungnahme gebeten worden. Eine Stellungnahme ist hier bislang nicht eingegangen.

Die Verwaltung ist nach Auswertung der Stellungnahmen und nach Abwägen der unterschiedlichen Interessen der Auffassung, dass die Verordnung erlassen werden sollten. Die rechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Bedingt durch den zu erwartenden erheblichen Besucherstrom besteht ein gesteigertes Interesse bzw. Bedürfnis an dieser Sonntagsöffnungszeit.

Durch die Änderung des Grundgesetzes mit Wirkung vom 01.09.2006 haben die Bundesländer die Kompetenz erhalten, die Ladenöffnungszeiten neu zu regeln. Das Niedersächsische Ladenöffnungsgesetz wird voraussichtlich erst im April 2007 in Kraft treten. Die beantragte Sonntagsöffnung am 18.03.2007 muss daher noch nach der aktuellen Rechtslage bearbeitet werden.
32.22.1 
Hannover / 03.01.2007