Drucksache Nr. 0003/2017:
Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 23.01.2017: Jugendhilfeausschuss: 13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung
  • 02.02.2017: Verwaltungsausschuss: 10 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Integration Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0003/2017
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Kinderbetreuung während der Teilnahme an Integrationskursen von der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e.V.

Antrag zu beschließen,

der Arbeiterwohlfahrt Region Hannover e. V. eine Zuwendung für die Zeit vom 01.01.2017 – 31.12.2018 - zunächst für das Jahr 2017 in Höhe von 80.597 € - für zwei Betreuungspersonen (Sozialassistent/-in) und zwei AGH-Kräfte (1 Euro Job), inklusive Sach- und Overheadkosten für die Durchführung von jeweils einer Kinderbetreuung vormittags und nachmittags für die Integrationskurse zu gewähren und damit die Maßnahme aus dem Jahr 2016 fortzusetzen (DS 0014/2016 N1).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Integrationskurse werden sowohl von Männern und Frauen besucht. Da aber Frauen in der Regel die Erziehungsaufgaben erfüllen, werden sie durch die gesicherte Kinderbetreuung in die Lage versetzt, am Integrationskurs teilzunehmen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 80.597,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -80.597,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -80.597,00 €
Die Mittel stehen im Produkt Kindertagesbetreuung zur Verfügung.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) plant ab dem 01.01.2017 die erneute Förderung der integrationsbegleitenden Kinderbetreuung (siehe Anlage). Einzelheiten der konzeptionellen und organisatorischen Umsetzung wurden noch nicht mitgeteilt. Sollte die Förderung erfolgen, ist der Träger aufgefordert, die entsprechenden Mittel zu beantragen und sie mit der städtischen Förderung zu verrechnen.

Begründung des Antrages

Der Sachbericht der AWO Region Hannover e.V. ist beigefügt. Nach einem Auswertungsgespräch mit der AWO Region Hannover e.V. ist festzustellen, dass die Maßnahme erfolgreich durchgeführt wurde. Aus diesem Grunde soll die Kinderbetreuung weiterhin fortgesetzt werden.
51.4 
Hannover / 02.01.2017