Informationsdrucksache Nr. 0002/2023:
Sachstand zum Ratsbeschluss: "Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent"

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
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Sachstand zum Ratsbeschluss: "Klimapolitische Wende in Hannover sofort und konsequent"

Mit der Drucksache Nr. 1791/2021 i.V.m. Drucks. Nr. 1911/2022 N1 hat der Rat für Hannover eine Klimanotlage erklärt und folgende Anträge gestellt, zu deren Umsetzungsstand die Verwaltung hiermit berichtet.

Zu 1.: Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und in welcher Weise die Auswirkungen auf den Klimaschutz in allen neuen Beschlussdrucksachen hervorgehoben dargestellt werden können.
Die Einführung der Klimawirkungsprüfung (KWP) befindet sich aktuell in Vorbereitung. Sie dient der standardisierten Information der Entscheidungsgremien und wurde aufgrund der Drucksache Nr. 1429/2010 i.V.m. Drucksache Nr. 2469/2019 bereits 2020 vorgeprüft. Mit der Drucksache. Nr. 1187/2021 i.V.m. Drucksache Nr. 1885/2021 wurde die Verwaltung aufgefordert die KWP bei Beschlussdrucksachen, Beschaffungen und Vergaben einzuführen, um die Auswirkungen auf das Schutzgut Klima bei Ratsentscheidungen entsprechend seiner besonderen Bedeutung berücksichtigen zu können.

Die Politik wurde mit der Drucksache Nr. 3180/2022 über die Einführung der KWP informiert.


Zu 2.: Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Klimaschutz-Maßnahmen umzusetzen, um das Ziel einer Klimaneutralität Hannovers bis 2035 zu erreichen:
a) Die hannoversche Stadtverwaltung soll die Klimaneutralität weitestgehend bereits bis 2030 erreichen. Dafür soll der bezogene Ökostrom-Anteil stufenweise angehoben werden und im Jahr 2030 soll der Strom zu möglichst 100% aus regenerativen Quellen stammen.
Der Antrag befindet sich in der Umsetzung. Im Jahr 2022 werden bereits 25 % Ökostrom und 75 % CO2-reduzierter Strom bezogen. In jedem der folgenden Jahre sollen weitere 10 Prozentpunkte mehr Ökostrom aus Post-EEG-Anlagen eingekauft werden, so dass 2030 100 % erreicht werden können. Post-EEG-Anlagen sind z. B. Windkraftanlagen, deren gesetzlich garantierte Einspeisevergütung abgelaufen ist und deren regenerativ erzeugter Strom direkt vermarktet wird.

Der Unsicherheitsfaktor besteht darin, ob die geforderte Strommenge in dieser Qualität am Markt zur Verfügung steht. Aufgrund des dynamischen Umfelds kann im Moment keine zuverlässige Prognose abgegeben werden.
b) Die Verwaltung prüft, ob über die novellierte Fassung der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKl) Fördermittel für neue städtische Klimaschutzmaßnahmen genutzt oder für bestehende Maßnahmen neu beantragt werden können. Über das Ergebnis der Prüfung sind die Ratsgremien zu informieren.

Bei OE 20.10 gibt es eine zentrale Koordinationsstelle für Fördermittel. Diese schickt regelmäßig Informationen über mögliche Fördermittel in alle Fachbereiche, die selbstverantwortlich beantragen und bei Bewilligung abwickeln. Es gibt derzeit keine generelle Übersicht, welche Anträge in welchem Fachbereich gestellt und durchgeführt wurden. Eine Datenbank befindet sich im Aufbau. In jedem Fall wird aber jeweils durch die Fachbereiche abgewogen, welche weiteren Förderprogramme den höchsten Zuschuss zu einzelnen Projekten beitragen. Daher kann es vorkommen, dass eine NKI-Förderung nicht beantragt wird, wenn z.B. Landeszuschüsse höher ausfallen oder NKI-Mittel zusätzlich ausgeschlossen sind (Kumulationsverbot).

Die Förderung von Klimaschutzprojekten über die Kommunalrichtlinie der NKI wird von der Klimaschutzleitstelle regelmäßig geprüft. Sie sieht es als ihre ständige Aufgabe an, Förderungen auf Landes-, Bundes- und Europaebene auf ihre Anwendbarkeit hin zu prüfen.

Derzeit wird neben der Anschaffung von Elektrofahrzeugen der Aufbau der Ladeinfrastruktur für den städtischen Fuhrpark sowie diverse halb-öffentliche Ladeinfrastruktur aus dem Programm „h-stromert“ und anderen Bundesprogrammen gefördert. Zusätzlich wurden Mittel für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen akquiriert.
c) Die Umstellung von Beleuchtung und Signalanlagen auf LED-Technik soll weiter beschleunigt werden. Die Verwaltung stellt rechtzeitig vor der Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 dar, welche zusätzlichen Ressourcen hierzu notwendig wären, um eine Entscheidungsgrundlage für eine mögliche Aufnahme in den Haushaltsplan zu schaffen. Hierbei sollen auch Potentiale der Smart City genutzt werden, z.B. durch intelligente Beleuchtungssteuerung und präsenzbasierte Beleuchtung.

Die Umrüstung von Signalanlagen auf LED-Technik ist bereits jetzt weit vorangeschritten. Rund 570 Licht-/Signalanlagen von insgesamt 624 Anlagen (das entspricht 90 % des gesamten Bestands) wurden bis zum Ende des Jahres 2022 bereits umgerüstet. Weitere 20 Umrüstungsprojekte sind aufwändiger und kostenintensiver, sie werden in diesem Jahr angegangen.

Bei den ca. 34 verbleibenden Anlagen wird für die Umrüstung einer Anlage von 40.000 bis 130.000 Euro ausgegangen. Die Umrüstung aller Anlagen würde somit bei ca. 2.000.000 Euro liegen.

Die Umstellung der Straßenbeleuchtung ist im Betriebsführungsvertrag mit der enercity AG festgeschrieben. Die Vergütung für diese umfassenden Leistungen ist über eine Pauschale gemittelt auf 20 Jahre Vertragsdauer definiert, diese wird von der LHH monatlich vergütet. Bisher wurden rund 46 % (Stand 07.10.2022) der Leuchten des städtischen Anlagenbestands auf LED-Leuchten umgestellt. Die Umstellung der Leuchten wurde schon seit 2017 mit dem Laufzeitbeginn des mit enercity geschlossenen Vertrags intensiviert. Die meisten der 4.500 bereits umgestellten Leuchten wurden über die vertraglich vereinbarten Ziele hinaus unter Nutzung von Förderprogrammen deshalb in den letzten fünf Jahren umgerüstet. Seit 2017 ist der Stromverbrauch der Beleuchtungsanlagen um ca. 33 % gesunken (Prognose Ende 2022). Vertragsziel bis 2037 ist eine Einsparung von 60 %.

Bei einer weiteren Intensivierung der Erneuerung der Straßenbeleuchtung ist zu beachten, dass alle Leuchten, die jetzt auf einmal getauscht werden, in der Gesamtheit in 30 Jahren erneut anstehen, so dass dann erneut eine massive Einzelinvestition getätigt werden müsste. Massive Modifikationen der Erneuerungsmengen durch Sondermittel würden zu dem die Vertragsgrundlagen im Hinblick auf das Finanzierungsmodell verändern und könnten so zu unvorhersehbaren Mehrkosten führen. Ferner könnten technologische Weiterentwicklungen nicht genutzt werden, wenn alle Leuchten nach dem jetzigen Stand der Technik umgerüstet werden. Verläuft dies gemäß Vertrag sukzessive, können weitere Intervalle bereits mit neuer besserer Technik ausgestattet werden. Zudem wird das Risiko von fehlerhaften Produktchargen minimiert. Regelmäßige Technologierunden sondieren jährlich den Markt nach Verbesserungen.

Auch für die Innenbeleuchtung von Gebäuden ist seit einigen Jahren bei Neubauten und Sanierungen die Ausstattung mit LED-Technik Standard. Die Möglichkeiten zur Umrüstung der noch vorhandenen Leuchten mit verbauten Leuchtstoffröhren konventioneller Bauart auf LED-Technik, anstelle des aufwändigeren Ersatzes der kompletten Leuchten, wird zurzeit geprüft. Dazu wurden Pilotprojekte gestartet, deren Auswertung aktuell noch läuft. Die Geschwindigkeit der Umrüstung wird dann vom Vorhandensein ausreichender personeller und finanzieller Kapazitäten abhängen.
d) Die Stadt Verwaltung soll sich um Energieeffizienz bemühen und ihren Energieverbrauch, verglichen mit 1990, bis 2035 um 50% senken. Die Verwaltung soll dafür bis zur Einbringung des Doppelhaushalts 2023/2024 einen Stufenplan vorlegen.
Seit dem Jahr 1990 führt die Landeshauptstadt Hannover Klimaschutzprojekte durch und hat im Rahmen von Gebäudesanierungsprogrammen, nichtinvestiven Energieeinsparprogrammen sowie bei Beschaffung energieeffizienter Geräte bereits beachtliche Einsparungen erreicht. Allein im Zeitraum 1990 bis 2007 wurden damit Einsparungen beim Heizenergieverbrauch in Höhe von 30 % und beim Stromverbrauch von 9 % in städtischen Liegenschaften bewirkt (siehe: Umweltbericht 2008).

Es ist allerdings aus technischen Gründen faktisch nicht mehr möglich, den elektrischen Energieverbrauch weiter zu senken. Durch verbesserte Dämmung wird zwar Heizenergie gespart, die höhere Technisierung der Gebäude verursacht jedoch einen höheren elektrischen Energiebedarf, sodass der elektrische Energieverbrauch sanierter Gebäude kaum noch sinkt.
Durch Ausbau der Infrastruktur ist der Vergleich der Bestände zwischen 1990 und heute zu dem schwierig. Die Volumina bspw. der Schulen haben sich seitdem verdoppelt bis verdreifacht.


Gleiches gilt für den Energieverbrauch und die Veränderung der wachsenden, städtischen Fahrzeugflotte. Da der Bezug von Strom aus erneuerbaren Quellen stufenweise angehoben wird und in Zukunft komplett von diesen bezogen werden wird, wird sich die Energieeffizienz der Gebäude zwangsläufig zum positiven verändern. Die Erstellung des gewünschten Stufenplans ist deshalb für die Stadtverwaltung nur schwer umsetzbar.
e) Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit den Akteuren der Wohnungswirtschaft und Eigentümerverbänden zur Beschleunigung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden und zum Ausbau regenerativer Energieanlagen (z. B. Mieterstromanlagen und Balkon- oder Fassadenphotovoltaik) zu intensivieren und zu erörtern, ob und wie - auch unter Berücksichtigung der aktuellen Förderkulissen - eine formale Übereinkunft analog des Bündnisses für Wohnen mit gemeinsamen Zielsetzungen getroffen werden kann.

Ein regelmäßiger Austausch mit gesprächsbereiten Akteur*innen der Wohnungswirtschaft findet seitens der Klimaschutzleitstelle im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün seit 15 Jahren statt. Diese Netzwerkteilnehmer*innen halten allerdings nicht die Mehrheit der vermieteten Wohnungen in Hannover. Die angesprochenen Themen wurden z. T. mehrfach erörtert. Die teilnehmenden Unternehmen zeigen eine große grundsätzliche Bereitschaft, ihren Wohnungsbestand modern zu halten und ihren Mieter*innen und den betreuten Eigentümer*innengemeinschaften ein energiebewusstes Wohnen zu ermöglichen.

Die Klimaschutzleitstelle der LHH koordiniert im Rahmen der Klima-Allianz Hannover 2035 das Netzwerk Partnerschaft für Klimaschutz (PfK), in dem neben etlichen Unternehmen der hannoverschen Wohnungswirtschaft auch die Architektenkammer, der Deutsche Mieterbund und Haus & Grundeigentum Hannover vertreten sind. Das Netzwerk trifft sich regelmäßig, um Energie- und Klimaschutzthemen zu behandeln. Im Rahmen dieses Bündnisses wird eine Übereinkunft angestoßen.
f) Die Verwaltung stellt bis zur Sommerpause 2022 dar, wie eine Installation von Solarenergieanlagen auf Dachflächen städtischer Gebäude zeitnah ermöglicht werden kann.

Bisher stehen auf den rund 840 öffentlichen Gebäuden der Landeshauptstadt Hannover 55 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rd. 2.000 kW. Die Installation von Photovoltaikanlagen oder auch Solarthermie-Anlagen auf den Dächern neuer Gebäude der Landeshauptstadt Hannover ist bereits als Standard beschlossen (s. Drucksache Nr. 2513/2018 N1). Bisher waren aber sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen für eine massive und großflächige Nachrüstung von PV-Anlagen auf städtischen Dachflächen in der Verwaltung nicht vorhanden, so dass ein anderer Weg gesucht wurde, um diese Form der regenerativen Energiegewinnung verstärkt umzusetzen. Zur Nachrüstung bestehender Dächer haben die Stadtverwaltung und enercity deshalb im Juli 2022 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Auf ca.150 Dächern, die enercity von der Stadt für 20 Jahre anmietet, wird das Unternehmen in den nächsten zwei Jahren PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 6 Megawatt (peak) errichten.


g) Die Verwaltung prüft bis zur Sommerpause 2022 modellhaft in einem ersten Schritt 5-10 städtische Flächen (2.8. über öffentlichen Parkplätzen) auf ihre Eignung zur Errichtung semi- transparenter „urbaner“ Photovoltaikanlagen und klärt ob deren Realisierung baurechtlich und städtebaulich möglich und sinnvoll ist.

Für die Aufstellung von semitransparenten Photovoltaikanlagen auf städtischen Flächen und Parkplätzen kommen nur wenige, nicht mit verschattenden Bäumen bestandene Flächen infrage. Geeignete Flächen sind dabei schwer zu identifizieren und einer umfangreichen Prüfung zu unterziehen. Dabei muss die rechtliche Situation der Fläche genau überprüft werden (u.a. Widmung, bauordnungsrechtliche Fragestellungen). Grundsätzlich ist die standortbezogene Prüfung der baurechtlichen und städtebaulichen Umsetzbarkeit von Photovoltaikanlagen auf städtischen Flächen möglich, setzt im Vorfeld jedoch eine enge Abstimmung verschiedener Fachlichkeiten voraus, um Informationen zu technisch aktuellen, bzw. innovativen Anlagen im Bereich von Solaranlagen, die eingesetzt werden können, zu erhalten. Weiterhin werden Angaben benötigt zu den sich daraus ergebenden Anforderungen an mögliche Standorte (z. B. Dimensionierung, Belichtung, Erschließung, Gründung, Statik, Netzanbindung).
Die Verwaltung hat in einem ersten Schritt drei mögliche Flächen identifiziert (Betriebshof Körtingsdorfer Weg, Kneippweg, Parkplatz Leonore-Goldschmidt-Schule (Mühlenberg)) anhand derer ein mögliches Prüfschema erarbeitet werden soll. Über den Ausgang der Prüfung, sowie ggf. die Vorstellung weiterer identifizierter Flächen wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Unabhängig hiervon wurden von der Deutschen Messe AG (DMAG) Parkplätze mit dem Ziel angekauft, diese mit einer aufgeständerten Solaranlage zu überbauen und die Parkplatznutzung im Bedarfsfall gleichzeitig zu ermöglichen. Eine solche Solaranlage hat laut einer von der Verwaltung beauftragen Studie auf der Fläche von rund 3 ha ein Leistungspotential von über 2 MWp. Erste Gespräche zur Umsetzung des Vorhabens wurde unter anderem mit der enercity solution GmbH geführt.

Die Umsetzung dieses Vorhabens wird die wirtschaftlichen und technischen Möglichkeiten der Errichtung derartiger Anlagen bei gleichzeitigem Parkplatzbetrieb aufzeigen, so dass hieraus weitere Projekte folgen sollen. Die Verwaltung steht dazu im ständigen Kontakt mit der DMAG.

h) lm Rahmen der anstehenden Überarbeitung der energetischen Standards soll die Verwaltung bis zur Sommerpause 2022 gemeinsam mit der ArGeWo Hannover einen neuen Hannover-Effizienzhaus-Standard entwickeln und Fördermöglichkeiten hierfür erörtern, Hierbei sollen die Passivhausbauweise, aber auch das Plus-Energie-Haus einbezogen und Fördermöglichkeiten für die Bauträger aufgezeigt werden (2.8. mit Hilfe von proKlima).

Im Rahmen der „Ökologischen Standards“ überarbeitet die Verwaltung derzeit die Vorgaben für Vertragspartner*innen der Stadt, die entweder ein städtisches Grundstück erwerben oder im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans einen Durchführungsvertrag abschließen wollen. Die Vorgaben für den Wärmebezug werden auf den Vorgaben der am 29.9.2022 beschlossenen Fernwärmesatzung aufbauen. Nach der verwaltungsinternen Abstimmung wird der Entwurf zeitnah mit der ArGeWo diskutiert.



i) Die Verwaltung treibt ressourcenschonendes Bauen voran. So sollen nachhaltigere Bauweisen und -materialien eingesetzt werden, um "graue Energie" auf ein Mindestmaß zu senken. Möglichkeiten bieten hier bspw. der Holzbau und der Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe, sowie von Materialien, die eine lange Haltbarkeit und eine Wiederverwendung bzw. sortenreine Trennung garantieren. Dabei sollen gezielt erste Projekte mit einem hohen Anteil an Kreislaufwirtschaft (cradle-to-cradle-Prinzip) gefördert werden.

Für die entsprechenden Baustandards wird zurzeit überprüft, wie die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgen kann.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.11 / Dez. V
Hannover / 02.01.2023