Informationen:
verwandte Drucksachen:
3080/2019 (Originalvorlage) |
Beratungsverlauf:
- 04.12.2019: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Einstimmig
- 12.12.2019: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
3080/2019 (Originalvorlage) |
Beschlussdrucksache | ||||||||||
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss In den Verwaltungsausschuss An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis) |
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Auf dem östlich angrenzenden Grundstück Podbielskistraße 333 ist 1998 in der Folge das Verwaltungsgebäude für die damalige Niederlassung der Philipp Holzmann AG – ebenfalls unter Anwendung des § 34 BauGB – entstanden.
Konnten Umbau und Umnutzung der Geha-Gebäude seinerzeit noch leicht aus der gewerb-
lichen Prägung der vorhandenen Immobilie heraus beurteilt werden, so fällt dies angesichts der Entwicklung der tatsächlichen Nutzung in den zurückliegenden zwanzig Jahren zuneh-
mend schwerer. Die unmittelbare Umgebung bietet mit der in direkter Nachbarschaft gele-
genen Stadtbahnabstellanlage der Üstra hier keine geeignete Referenz. Damit die Erhal-
tung und Entwicklung dieses zentralen Versorgungsbereiches besser gesteuert werden kann, soll der planungsrechtliche Rahmen für die zukünftige Nutzung der beiden Grund-
stücke jetzt durch einen Bebauungsplan festgelegt werden.
Im Plangebiet ist heute bereits eine Nutzungsmischung aus nichtgroßflächigem Einzelhan-
del, Büro und Dienstleistungsnutzung, nichtstörendem Gewerbe sowie Verwaltungsnutzung anzutreffen. Grundsätzlich erscheint – sofern die Anforderungen an den Schallimmissions-
schutz erfüllt werden – auch eine Wohnnutzung oder wohnähnliche Nutzung möglich und könnte zur Belebung des Gebietes beitragen. Deshalb wird hier die planungsrechtliche Aus-
weisung eines urbanen Gebietes (MU) gemäß § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) angestrebt. Gleichzeitig soll die städtebauliche Dichte, bzw. das sogenannte Maß der bau-
lichen Nutzung bestandsorientiert durch die Festsetzung entsprechender Ausnutzungskenn-
ziffern begrenzt werden.
Zur Steuerung der weiteren Entwicklung des Einzelhandels in diesem zentralen Versor-
gungsbereich soll unter Berücksichtigung der durch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Hannover erfolgten Einstufung dieses Standortes in der Zentren-
hierarchie der Stadt im Bebauungsplanverfahren geprüft werden, ob und wenn ja in welchem Maß der Standort - ggf. sortimentsabhängig - noch einen Zuwachs an Einzelhan-
delsfläche verträgt. Diese Untersuchung muss auch die heute bereits problematische Verkehrserschließung berücksichtigen.
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen Fehlentwicklungen an diesem Standort vermieden werden.