Drucksache Nr. 2969/2018:
Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
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2969/2018
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Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

zu beschließen, die präventive und systematische Suche nach Kampfmitteln in der Landeshauptstadt Hannover und die Fähigkeiten zur Planung und Umsetzung von Evakuierungsmaßnahmen durch die Aufstockung personeller Ressourcen zu stärken. Dazu wird die Verwaltung beauftragt, folgende Stellen im Fachbereich 37 im Stellenplan 2019/2020 einzurichten:

Sachbearbeiter/-in Kampfmittelerforschung (A12)

Sachbearbeiter/-in Einsatzvorbereitung und Geoinformation (A11)
Sachbearbeiter/-in Interne Bearbeitung (A09)
Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien (E10)

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt  - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 37 - Investitionstätigkeit
Produkt 12602
Gefahrenabwehr
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 308.004,00 €
Sach- und Dienstleistungen 100.401,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -408.405,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -408.405,00 €
Stellenumfang
Sachbearbeiter/-in Kampfmittelerforschung (A12) 116.316,- €/Jahr
Sachbearbeiter/-in Einsatzvorbereitung und Geoinformation (A11) 106.439,- €/Jahr
Sachbearbeiter/-in Interne Bearbeitung (A09) 92.352,- €/Jahr
Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien (E10) 93.298,- €/Jahr

(Aufgeführte Beträge: Kosten eines Arbeitsplatzes in der LHH 2018 mit IT-Büroarbeitsplatz)

Begründung des Antrages

Die Beschlussdrucksache 0452/2017 sieht vor, dass die Landeshauptstadt Hannover die gezielte Suche nach Kampfmitteln im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Gefahrenabwehrbehörde, vorbehaltlich ihrer finanziellen Verfügbarkeiten sowie personellen Kapazitäten, fortsetzt. Somit wird eine systematische flächendeckende Suche nach Kampfmitteln durch die Landeshauptstadt Hannover als zuständige Gefahrenabwehrbehörde durchgeführt bzw. veranlasst. Als Ziel wurde gesetzt, pro Jahr bis zu vier (exklusiv der spontanen Funde) geplante Kampfmittelbeseitigungen, disloziert auf das Stadtgebiet, durchzuführen.

Seit diesem Ratsauftrag wurde seitens der Verwaltung eine präventive Luftbildauswertung von Grundkarten beim Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen initiiert, die gezielte Suche nach Kampfmitteln durch Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten in geeigneten Clustern begonnen und die damit jeweils verbundenen Bergungs- und Wiederherstellungsarbeiten beauftragt.

Ein Rahmenvertrag zur Kampfmittelbeseitigung unter Berücksichtigung der präventiven Suche nach Kampfmitteln wurde Anfang 2018 ausgeschrieben und vergeben. In diesem Zusammenhang wird unter Mitarbeit der Landeshauptstadt Hannover im Forschungsprojekt „(Re-) Kommunalisierung von Sicherheitsleistungen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (ReKom-S)“ auch untersucht, ob und wie Leistungen im Bereich der Kampfmittelbeseitigung, insbesondere unter Berücksichtigung von wirtschaftlichen Aspekten, mit eigenen personellen und materiellen Ressourcen durch die Landeshauptstadt Hannover wahrgenommen werden können. Weiterhin wird ein Forschungsvorhaben des Instituts für Grundlagen der Elektrotechnik und Messtechnik der Leibniz Universität Hannover unterstützt, um die Detektionsgenauigkeit von Blindgängern im Erdreich zu verbessern.

Die Initiierung der präventiven Luftbildauswertung von Grundkarten bedeutet, dass Niedersachsen im Rahmen des Landesräumprogramms, welches zum Beginn des Jahres 2012 beendet wurde, in Grundkarten mit einer Größe von zwei mal zwei Kilometern eingeteilt wurde. Die Landeshauptstadt Hannover wird auf 77 dieser Grundkarten abgebildet, wobei 46 ausschließlich auf dem Stadtgebiet und 31 auch auf dem Areal angrenzender Gemeinden liegen. Von diesen Grundkarten wurden 24 im Rahmen des Landessonderprogramms nicht mehr ausgewertet (siehe Abbildung 1). Die Verwaltung steht mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes Niedersachsen im Austausch, so dass die Überprüfung der noch fehlenden Grundkarten ab dem Jahr 2018 fortgesetzt wird. Dies geht einher mit der Inbetriebnahme des „Kampfmittelinformationssystems Niedersachsen“ (KISNi) des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), mit welchem den Gefahrenabwehrbehörden eine neue Informationsplattform zur Verfügung steht.

Abbildung 1: Bearbeitungsstand der Grundkarten für die Landeshauptstadt Hannover

Die Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten in geeigneten Clustern bedeutet, dass für eine geplante Kampfmittelbeseitigung, einhergehend mit einer Evakuierung der Bevölkerung, möglichst mehrere Blindgänger in einem räumlich zusammenhängenden Umfeld unschädlich gemacht werden sollen, um die Belastungen für die Bevölkerung, die betroffenen Wirtschaftsunternehmen und den Verkehr (siehe Runderlass des Niedersächsischen Umweltministeriums vom 8.12.1995) so gering wie möglich zu halten. Dazu besteht für die Gefahrenerforschungsmaßnahmen ein hoher Koordinierungsaufwand zwischen der Landeshauptstadt Hannover, dem Kampfmittelbeseitigungsdienst, den beauftragten Kampfmittelbeseitigungsunternehmen und den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie Grundstücksnutzerinnen und -nutzern. Während der technischen Sondierungen erfolgt ein teilweise massiver Eingriff auf den Grundbesitz Dritter und die Landeshauptstadt Hannover ist rechtlich für die Wiederherstellung der Grundstücke verantwortlich und zuständig, sofern keine Kampfmittel gefunden werden.

Im Zuge des durch die Drucksache 0452/2017 erteilten Auftrags der gezielten Suche nach Kampfmitteln in der Landeshauptstadt Hannover ist mit Stand 30.06.2018 zu berichten, dass durch die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2018 die präventive Untersuchung von 19 Blindgängerverdachtspunkten erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Alle Verdachtspunkte haben sich als negativ erwiesen. Im Zuge von Baumaßnahmen wurden weitere sieben Verdachtspunkte untersucht. Es ist derzeit davon auszugehen, dass sich noch mehrere hundert Verdachtspunkte auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover befinden. Eine genaue Zahl kann erst ermittelt werden, wenn die Auswertung aller verbleibenden Grundkarten abgeschlossen ist. Auch diese Zahl wird jedoch nicht abschließend sein, da durch den Zukauf von weiteren Luftbildern und deren Auswertung möglicherweise neue Erkenntnisse über Verdachtspunkte erlangt werden könnten. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeiten im Zuge der gezielten Suche nach Blindgängern im hannoverschen Stadtgebiet noch mehrere Jahrzehnte andauern werden.

Zusätzlich sind städtische Flächen, die veräußert wurden bzw. werden sollen und auf denen ein Kampfmittelverdacht besteht, mittels Sondierungsverfahren präventiv überprüft worden bzw. werden sondiert.

Die seit dem Ratsauftrag aus dem Jahr 2017 initiierten Tätigkeiten zeigen einen personellen Fehlbedarf zur Umsetzung des politischen Auftrags der gezielten Suche nach Kampfmitteln auf.

Derzeit werden die gesamtstädtischen Aufgaben der Kampfmittelbeseitigung, neben weiteren Aufgaben, durch das Sachgebiet 37.26 Sondereinsatzplanung und Kampfmittelbeseitigung der Feuerwehr wahrgenommen. Dieses Sachgebiet umfasst zwei Mitarbeiter. Der Aufgabenbereich Kampfmittelbeseitigung wird dabei durch die Sachgebietsleitung (eine Stelle A14) neben den feuerwehrspezifischen Anforderungen bearbeitet.

Durch den politischen Auftrag in Verbindung mit den rechtlichen Zuständigkeiten als Gefahrenabwehrbehörde nach dem „Niedersächsischem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ und der Einstellung des Landesräumprogramms im Jahr 2012 ergibt sich folgender Aufgabenzuwachs:


Luftbildauswertung:
  • Die Planung, Koordinierung und Beauftragung der systematischen Auswertung der Grundkarten ist wahrzunehmen. Erst die vollständige Kenntnis über Verdachtspunkte in einem räumlichen Bereich ermöglicht die sinnvolle Festlegung von Clustern und die damit verbundene Senkung der Belastung für die Bevölkerung aufgrund der Vermeidung von mehrfachen Evakuierungen.
  • Bekannte Verdachtspunkte müssen überprüft und eingemessen werden, damit eine technische Sondierung ermöglicht wird.
  • Die anlassbezogene Auswertung in Zusammenhang mit Baumaßnahmen auf Flächen innerhalb der Landeshauptstadt Hannover wird durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst auch dem Sachgebiet 37.26 mitgeteilt. Die Ergebnisse müssen überwacht und mit der präventiven Suche zusammengeführt werden, um Synergieeffekte in der Auswahl von Clustern zu erzeugen.
  • Eine Schnittstellenfunktion zum landesweiten „Kampfmittelinformationssystem Niedersachsen“ ist zu besetzen, um Informationen zu gewinnen und für die städtische Aufgabenwahrnehmung zu nutzen.

Technische Sondierung:
  • Die Kampfmittelerforschung muss nach Beendigung des Landesräumprogrammes vollständig durch die Landeshauptstadt Hannover wahrgenommen werden. Diese umfasst die Planung der technischen Sondierungsmaßnahmen und die Begleitung der Sondierungsfirmen vor Ort.
  • In einem Vor-Ort-Termin mit allen Beteiligten muss aus der tatsächlichen Lage des Verdachtspunktes der Aufwand für die notwendigen Arbeiten ermittelt werden. Da sich Verdachtspunkte auch unterhalb von Gebäuden oder schlecht zugänglichen Stellen (z.B. Versorgungsleitungsnetze, Böschungen, etc.) befinden können, sind damit erhebliche Tief- und Hochbaumaßnahmen verbunden.
  • Der Grundwasserspiegel hat einen Einfluss auf die Arbeiten der Erkundung. Bodengutachten müssen eingeholt werden, so dass eine Planung und Durchführung der Absenkung des Grundwasserspiegels vorgenommen werden kann.
  • Für eine Näherung an den vermeintlichen Blindgänger sind letztendlich Tiefbaumaßnahmen in Verbindung mit der Erstellung einer sicheren Baugrube inkl. Verbauten zwingend notwendig.
  • Im Zuge der Erkundungsarbeiten muss sichergestellt werden, dass im Vorfeld einer Evakuierung alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um den Blindgängerverdacht zu verifizieren oder gänzlich auszuschließen.
  • Nach Abschluss der Sondierungen bzw. der Kampfmittelbergung ist eine Wiederherstellung der Grundstücke zu planen und zu beauftragen. Dazu sind, je nach Umfang der Wiederherstellung, unterschiedliche vergaberechtliche Aspekte der nationalen und ggfs. europaweiten Vergabeverfahren zu berücksichtigen.

Maßnahmenplanung und -durchführung:
  • Die weitere systematische Auswertung und technische Sondierung wird immer mehr in Richtung des Stadtzentrums voranschreiten. Aufgrund der höheren Bevölkerungsdichte in den betroffenen Stadtteilen werden immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner von einer Maßnahme beeinträchtigt sein (z.B. im Mai 2017 ca. 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner bei einer Maßnahme). Gleichzeitig erhöhen sich hierdurch der Planungs-, Koordinierungs- und Umsetzungsaufwand sowie die Komplexität der Maßnahmenplanung und –durchführung.
  • Die Bearbeitung der Cluster im Rahmen der präventiven Suche nach Blindgängern führt dazu, dass Planungen und Vorbereitungen erfolgen, um im Falle einer positiven Sondierung unverzüglich in eine Umsetzung gehen zu können. Das bedeutet aber auch, dass bei Ausschluss einer Räumungsmaßnahme dennoch ein nicht unerheblicher Aufwand zu tätigen war.
  • Es hat sich insbesondere durch die Evakuierungen im Jahr 2017 gezeigt, dass Erstellung und Pflege eines Betreuungsstellenkatasters in Verbindungen mit vorbereiteten Betreuungsstellen notwendig ist, um bei Spontanfunden schnellstmöglich und im Sinne der Bevölkerung agieren zu können. Hierzu ist die kontinuierliche Überprüfung der möglichen Betreuungsstellen sowie der Planungsunterlagen erforderlich.
  • Innerhalb des Evakuierungsradius befindliche besondere Einrichtungen (z.B. Alten- und Pflegeheime) müssen bei der Evakuierung unterstützt werden. Dazu ist es im Vorfeld notwendig, mit den Betreibern entsprechende Maßnahmen abzustimmen und Planungen vorzubereiten. Durch das Ziel der Durchführung von vier geplanten Maßnahmen pro Jahr wird es erforderlich, in einen kontinuierlichen Dialog mit diesen Einrichtungen einzutreten, um Unterstützungsleistungen und Unterbringungsmöglichkeiten zu optimieren.





Kommunikation:
  • Die Kommunikation in Richtung der betroffenen Bevölkerung bildet eine Schlüsselfunktion für die erfolgreiche Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen.
  • Im Vorfeld einer Kampfmittelbeseitigungsmaßnahme werden individuell angepasste Informationsbroschüren in mehreren Sprachen erstellt und an die betroffene Bevölkerung verteilt.
  • Internet und neue Medien (z.B. Facebook, Twitter) bilden vor, während und nach einer Maßnahme eine wichtige Schnittstelle zur Bevölkerung. Es hat sich gezeigt, dass die Bevölkerung kooperativer ist, je genauer, aktueller sowie verfügbarer die Informationen im Vorfeld gewesen sind.
  • Insbesondere bei Spontanfunden ist es wichtig, dass die Kommunikation in enger Abstimmung mit den für die Planung und Durchführung der Evakuierung verantwortlichen Personen erfolgt.
  • Zusätzlich müssen Informationen für die von der Landeshauptstadt Hannover eingeführte Warn-App Katwarn bereitgestellt werden.

Die vier dargestellten Aufgabenschwerpunkte lassen sich wie folgt personell umsetzen:

  • Der Schwerpunkt einer Stelle „Sachbearbeiter/-in Kampfmittelerforschung“ ist die Planung und Veranlassung der technischen Sondierung von Blindgängerverdachtspunkten und Bergung von Blindgängern im Stadtgebiet.
  • Der Schwerpunkt der Stelle „Sachbearbeiter/-in Einsatzvorbereitung und Geoinformation“ besteht in der Zusammenarbeit mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst in der Luftbildauswertung, dem Identifizieren von weiteren Blindgängerverdachtspunkten im Stadtgebiet und der Vorbereitung von Maßnahmen sowie Erstellung und Pflege eines Betreuungsstellenkatasters.
  • Die Stelle „Sachbearbeiter/-in interne Bearbeitung“ beinhaltet im Schwerpunkt die administrativen Tätigkeiten innerhalb des Sachgebiets und in Zusammenarbeit mit den beauftragenden Stellen in den anderen Fachbereichen der Stadtverwaltung, der Dialog mit besonderen Einrichtungen sowie die Mitarbeit in der Planung und Durchführung von Maßnahmen.
  • Der Schwerpunkt der Stelle „Sachbearbeiter/-in Redaktion, Internet, Intranet und Neue Medien“ liegt in der Kommunikation vor, während und nach Maßnahmen zur Kampfmittelbeseitigung, insbesondere durch Erstellung von Bevölkerungsinformationsbroschüren und in Form von Warn- und Verhaltenshinweisen an die Bevölkerung über Neue Medien und die Warn-App Katwarn.

Eine detaillierte Aufgabenverteilung ist in Abbildung 2 dargestellt.

Abbildung 2: Zukünftige Aufgabenverteilung zur Kampfmittelbeseitigung in der Landeshauptstadt Hannover

Aus den Auswertungen der Evakuierungen der letzten Jahre wird ein steigendes Anspruchsdenken und -verhalten der Bevölkerung bzgl. Informationen und Unterbringung im Zuge von Kampfmittelbeseitigungsmaßnahmen deutlich. Es wird erwartet, möglichst frühzeitig und umfassend über die Evakuierung in Kenntnis gesetzt, aber auch während der notwendigen Maßnahmen auf dem "neuesten Stand" gehalten zu werden.

Außerdem hat sich gezeigt, dass insbesondere in Stadtteilen, in denen zuvor noch keine Räumungsmaßnahmen stattgefunden haben, die Kooperationsbereitschaft geringer ist. Zukünftig werden aber vermehrt Evakuierungen in diesen „unerfahrenen“ Stadtteilen erfolgen müssen. Demnach ist eine personell angepasste Ausstattung der Verwaltung erforderlich.

Mit der Drucksache 0452/2017 wurde festgelegt, dass Kosten, die bei einer Kampfmittelbeseitigung entstehen, unter festgelegten Rahmenbedingungen der Zustandstörerin bzw. dem Zustandstörer auferlegt werden können. Die durch diese Erträge erzielten Mehreinnahmen berechtigen nicht zu Mehrausgaben.

37.2 
Hannover / 06.12.2018