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Prävention in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 8a SGB VIII
Unter Bezug auf die Informationsdrucksache 0801/2008 hat der Bereich Kinder- und Jugendarbeit einen Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt (Anlage 1) entwickelt.
Für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches Jugend und Familie gilt bereits die Dienstvereinbarung zur Erfüllung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Für die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist zum Verhaltenskodex zur Prävention sexualisierter Gewalt eine "Verbindliche Selbstverpflichtung" (Anlage 2) zur Einhaltung des Verhaltenskodex erstellt worden, die von allen ehrenamtlich Tätigen zukünftig unterschrieben werden muss.
Der Bereich Kinder- und Jugendarbeit setzt in seinen Einrichtungen jährlich eine Vielzahl von Ehrenamtlichen ein. Deshalb wendet er ab 1.1.2009 den Verhaltenskodex mit der "Verbindlichen Selbstverpflichtung" an. Des weiteren werden auch Honorarkräfte und MitarbeiterInnen im Rahmen einer Hospitation einbezogen.
Der Stadtjugendring Hannover e.V. und die ihm angeschlossenen Jugendverbände haben diesem Verhaltenskodex mit der "Verbindlichen Selbstverpflichtung" zugestimmt und wenden dieses Verfahren, sofern nicht innerverbandliche Regelungen bereits bestehen, ebenfalls an. Den Trägern der freien Jugendhilfe, die nicht dem Stadtjugendring angeschlossen sind, werden wir die Anwendung der Regelung ebenso empfehlen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
51.5
Hannover / 23.12.2008