Anfrage Nr. 2480/2019:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Hygienemängel an Schulen in der Stadt Hannover
Inhalt der Drucksache:
Anfrage der CDU-Fraktion zu Hygienemängel an Schulen in der Stadt Hannover
In der Antwort auf diese Anfrage hieß es unter anderem „Im Falle festgestellter Mängel wird von den Schulen jeweils eine schriftliche Bestätigung eingefordert, in der die eigenverantwortlich umgesetzten Maßnahmen auszuführen sind. Die Beseitigung von baulichen Mängeln war und ist dabei in Abhängigkeit von Dringlichkeit und finanziellen Ressourcen unter Umständen langwieriger. Wenn Rückmeldungen vollständig und plausibel sind – hier vertrauen wir auf die Eigenverantwortung der Einrichtung – sehen wir von einer Nachbesichtigung ab.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sind die baulichen Anforderungen mit einer Frist zur Umsetzung verbunden? Wenn ja, wer legt diese Frist fest?
2. Welche Schulen in der Stadt Hannover weisen aktuell Rückstände bei Mangelbeseitigungen in diesem Bereich auf (Bitte um Auflistung der Schulen und jeweiligen Mängel)? Wie lange sind diese bereits bekannt, und wann werden sie abgestellt?
3. Waren bei Nachbegehungen an Schulen in der Stadt Hannover noch Mängel vorhanden, obwohl diese als abgestellt gemeldet wurden?
Jens Seidel
Vorsitzender