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Widmung eines Teilbereiches des Läuferweges
Antrag,
der Widmung des in der Anlage 1 markierten Abschnittes des Läuferweges auf einer Länge von ca. 12 m als Geh- und Radweg mit dem Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Über die in der Anlage 1 markierte und textlich bezeichnete Fläche soll gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord Hannover- eine Zufahrt in die neu zu erstellende östlich angrenzende Bebauung erfolgen. Um die rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu schaffen, ist die Widmung dieses Abschnittes des Läuferweges als Geh- und Radweg mit dem Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" erforderlich.
66.11 .20
Hannover / 15.09.2014