Drucksache Nr. 1984/2014:
Widmung eines Teilbereiches des Läuferweges

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1984/2014 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1984/2014
1
 

Widmung eines Teilbereiches des Läuferweges

Antrag,

der Widmung des in der Anlage 1 markierten Abschnittes des Läuferweges auf einer Länge von ca. 12 m als Geh- und Radweg mit dem Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" zuzustimmen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Über die in der Anlage 1 markierte und textlich bezeichnete Fläche soll gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1744 - Läuferweg Nord Hannover- eine Zufahrt in die neu zu erstellende östlich angrenzende Bebauung erfolgen. Um die rechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens zu schaffen, ist die Widmung dieses Abschnittes des Läuferweges als Geh- und Radweg mit dem Zusatz "Zufahrt in die Grundstücke frei" erforderlich.
66.11 .20
Hannover / 15.09.2014