Antrag Nr. 1812/2019:
Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1812/2019 (Originalvorlage)
1106/2019 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP zu Drucks. Nr. 1106/2019: Richtlinien über die Förderung von Jugendverbänden und Jugendgruppen ab 01.07.2019

Antrag zu beschließen:

I.
Den Punkt 2 der Richtlinie herauszulösen und im Vorgriff auf die Verabschiedung der gesamten Richtlinie zu beschließen.

II.
Punkt 2 „Förderung des Stadtjugendrings Hannover e.V." wird wie folgt geändert (neue Formulierungen sind unterstrichen):

a) Die Höhe der Zuwendung für Sachkosten für den Stadtjugendring beträgt bis zu 40.000 Euro.

b) 2.1.1 Vor Doppelhaushalten bei der Landeshauptstadt Hannover kann die Frist vorgezogen werden, darüber wird der Stadtjugendring zeitnah informiert.

c) 2.2.2 Sachkosten


Hier werden die Abschnitte „Zuwendungsfähige Ausgaben für ,Zentrale Führungsaufgaben' bzw. ,Gruppenarbeit im Stadtgebiet- gestrichen bis auf den Satz „Ausgaben, die im Einzelfall 1.000 Euro netto übersteigen, können nicht berücksichtigt werden."

d) 2.3.1 Personalkosten


Satz 1 wird wie folgt geändert: Die Endabrechnung für die Personalkosten erfolgt gemäß den
geltenden Maßgaben des Zuwendungscontrollings. Einzureichen sind: (weiter wie in der
Drucksache formuliert)
III:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Neufassung zu fertigen und exklusive des Punktes 2 im Oktober zum Beschluss vorzulegen.
Neben den o.g. Änderungen soll die Neufassung unter ,1. Allgemeines' eine Zielformulierung enthalten, die definiert, welches übergeordnete Ziel die Richtlinien verfolgen.

Begründung

Mit dem Haushaltsantrag H-0346/2019 wurden Mittel eingestellt, um die Neuausrichtung des Stadtjugendrings ab dem 1. Juli 2019 umzusetzen. Aus diesem Grund ist ein vorzeitiger Beschluss notwendig, damit die Förderung pünktlich umgesetzt werden kann.

Es handelt sich im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen, die die Verständlichkeit erhöhen und die Umsetzung erleichtern sollen.

Die Vorlage der Neufassung soll zudem genutzt werden, um die Förderziele der Richtlinien zu verdeutlichen, wie sie auch in den §§ 11,12 und 74 SGB VIII festgehalten sind. Zu diesen zählt u.a. die Stärkung der Vielfalt und eigenverantwortlichen Arbeit von Jugendverbänden, deren Zusammenschlüssen und Jugendgruppen.


Christine Kastning Dr. Freya Markowis Wilfried Engelke
Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzende Fraktionsvorsitzender