Drucksache Nr. 15-1952/2014:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
15-1952/2014
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1782, Einrichtungsfachhandel Straße der Nationen
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1782
    - Neubau einer Ausstellungs- und Verkaufshalle für einen Einrichtungsfachhandel
    entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Familie Ludwig (Peter Ludwig Immobilien GmbH & Co. KG i.G., im weiteren PLI genannt), Max-von-Laue-Str. in Hemmingen, hat im September 2013 die Einleitung eines Verfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den in den Anlagen 1 - 3 dargestellten räumlichen Geltungsbereich auf dem ehemaligen Expo-Gelände an der Straße der Nationen beantragt. Der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover hat am 12.12.2013 die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll der Neubau eines Fachmarktes mit Ausstellungsflächen sowie untergeordnetem Lager- und Verkaufsbereich planungsrechtlich vorbereitet werden. Das zweigeschossige Gebäude soll in zwei Bauabschnitten errichtet und zum überwiegenden Teil von der Firma E.F.Ludwig GmbH & Co.KG (Gartenmöbel Ludwig) genutzt werden.

Auf den Ausstellungsflächen sollen Artikel für die Innen- und Außenausstattung für gehobene Ein- und Zweifamilienhäuser präsentiert werden. Dabei werden keine innenstadtrelevanten Sortimente im Angebot enthalten sein. Potentielle Sortimente könnten z.B. Gartenmöbel, Kamine, Saunen, Küchen, Wintergärten, Fenster, Türen, etc. sein.

Die Flächen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befinden sich derzeit noch im Eigentum der Expo Grund GmbH. Zur Umsetzung der Planung wurde das Grundstück der PLI zum Kauf angeboten.

Für den Planungsbereich gelten zurzeit die Festsetzungen des Bebauungsplanes 1563, 2. Änderung. Dieser setzt für das Plangebiet Gewerbegebiet fest und schließt Einzelhandelsbetriebe aus. Somit ist die Realisierung der Planung mit den beabsichtigten Nutzungen nicht zulässig. Eine Änderung des Baurechtes ist hierfür erforderlich.

Die Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass der Bebauungsplan keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und deshalb eine UVP-Pflicht nicht besteht. Die Voraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB liegen vor. Die Entscheidung, ob das Verfahren als beschleunigtes Verfahren fortgeführt wird, wird mit der Drucksache zum Aufstellungsbeschluss getroffen werden, die in Vorbereitung ist.
61.12 
Hannover / 02.09.2014