Antrag Nr. 15-1527/2020:
Installation von Zusatzschildern bei der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich Posthornstraße / Von-Alten-Allee

Informationen:

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Installation von Zusatzschildern bei der Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich Posthornstraße / Von-Alten-Allee

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in dem o.g. Bereich die Verkehrszeichen für die Einfahrt in den verkehrsberuhigten Bereich (§ 42 Abs. 2 Anlage 3 Zeichen 325.1 StVO) mit einem Zusatzschild mit dem Schriftzug „Schrittgeschwindigkeit 4-7 km/h - Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ zu ergänzen.

Begründung


Der genannte Bereich wird insbesondere tagsüber stark von Fußgängern in allen Richtungen frequentiert. Die aufgepflasterte Fläche im genannten Bereich wird täglich an den „Außenseiten“ praktisch komplett zugeparkt. In Teilbereichen werden dadurch sogar Querungsmöglichketen stark be- oder verhindert. Weiterhin wird die Posthornstraße häufiger im einem Tempo oberhalb der Schrittgeschwindigkeit befahren. Vor dem Hintergrund, dass es möglich sein sollte, dass der Bereich weiterhin für mobilitätseingeschränkte BürgerInnen/Eltern mit Kindern, Kinder und Jugendliche sowie auch von den BewohnerInnen der nahegelegenen Lebenshilfe etc. sicher passiert werden kann, sollte diese Ausschilderung erfolgen.
Die Ausschilderung mit dem Wortlaut „Parken nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt“ macht dahingehend Sinn, weil dadurch ein Teilbereich des Gebots zum Zeichen 325.1 der StVO dargestellt wird.