Drucksache Nr. 1363/2012 E1:
Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung – Bomhauerstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld

Informationen:

verwandte Drucksachen:

1363/2012 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1363/2012 E1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung – Bomhauerstraße –
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Zusatzantrag des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld

Der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld hat die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den Bebauungsplan Nr. 1312, 1. Änderung „Bomhauerstraße“ am 08.11.12 mehrheitlich beschlossen (DS 1363/2012).

In der gleichen Sitzung wurde ein Zusatzantrag (DS 15-2590/2012) mit folgendem Inhalt beschlossen:
1. Es sollen bestehende Betriebe weiterhin zulässig sein.
2. Für die bestehenden Betriebe sollen angemessene Erweiterungsmöglichkeiten eingeräumt werden.
3. Das Handwerkerprivileg soll aufgenommen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wird die Belange der bestehenden Betriebe prüfen und – soweit mit dem städtischen Einzelhandelskonzept vereinbar – im weiteren Verfahren berücksichtigen. Sie wird in der Drucksache zur öffentlichen Auslage nach § 3 (2) BauGB dazu geeignete planungsrechtliche Instrumente vorschlagen, u. a. das erwähnte Handwerkerprivileg.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden eingehend geprüft. Das Ziel des Bebauungsplans, den Einzelhandel im Geltungsbereich entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Landeshauptstadt Hannover von 2010 auszuschließen, wirkt sich auf Frauen und Männer gleichermaßen aus.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

61.13 
Hannover / 21.11.2012