Drucksache Nr. 0635/2024:
Bebauungsplan Nr. 1797 – Verlängerte Weidenallee -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0635/2024
5 (nur online)
 

Bebauungsplan Nr. 1797 – Verlängerte Weidenallee -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. den Beschlussvorschlägen der Verwaltung über die Stellungnahmen aus der Öffent-
lichkeit und die abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belan-
ge entsprechend der Anlage 4 zu folgen und
2. den Bebauungsplan Nr. 1797 –verlängerte Weidenallee– gemäß § 10 Abs.1 BauGB,
in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der aktuali-
sierten Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Genderspezifische Auswirkungen sind nicht erkenn-
bar.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wegever-
bindung zwischen den Stadtteilen Bothfeld und Lahe zur Verbesserung des Fuß- und Rad-
wegenetzes. Darüber hinaus soll an der Straße Im Klingenkampe mit der Möglichkeit acht Gebäude zu errichten ein kleiner Beitrag zum Wohnungsbau geleistet werden.
Durch die Grünverbindung wird die Attraktivität des Radwegenetzes gesteigert und somit ein Anreiz für den Umstieg vom Auto auf das Rad geschaffen, was sich positiv auswirkt.
Der Bau der zusätzlichen Wohneinheiten wird zu einer Erhöhung des Stromverbrauchs und des Heizenergiebedarfs führen.

Kostentabelle

Es entstehen Grunderwerbs- und Baukosten. Der Bau des Weges ist nicht Gegenstand die- ses Rechtsetzungsverfahrens, der Bebauungsplan schafft lediglich die planungsrechtlichen Voraussetzungen. Die Kosten werden Gegenstand gesonderter Beschlüsse. (siehe Anlage 2 zur Drucksache, Begründung Kapitel 8 - Kosten für die Stadt).

Begründung des Antrages

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 1797 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wegeverbindung zwischen den Stadtteilen Bothfeld und Lahe zur Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes und damit auch des Schulwegs nach Bothfeld schaffen. Darüber hinaus wird an der Straße Im Klingenkampe mit der Möglichkeit acht Gebäude zu errichten Wohnraum geschaffen.

In der Sitzung am 09.07.2014 des Stadtbezirksrats Bothfeld-Vahrenheide wurde die Druck-
sache Nr. 1141/2014 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 25.03.2022 bis 29.04.2022 statt.

Am 16.11.2023 hat der Verwaltungsausschuss die öffentliche Auslage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1797 hat vom 07.12.2023 bis 15.01.2024 öffentlich ausgelegen.

Während der öffentlichen Auslegung sind zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die Schreiben, Namen und Anschriften können einer vertraulichen Informa-
tionsdrucksache, die parallel zu dieser Beschlussdrucksache versandt wird, entnommen werden.
Diese Schreiben aus der Öffentlichkeit und die von den im Rahmen der Auslegung be-
nachrichtigten Trägern öffentlicher Belange eingegangenen abwägungsrelevanten Stell-
ungnahmen werden in der Anlage 4 behandelt.

Zum Satzungsbeschluss wurde die Zuordnung der Ausgleichsmaßnahme konkretisiert. Dies betrifft nicht die Grundzüge der Planung und verbessert lediglich die Rechtssicherheit der darauf aufbauenden Verwaltungsakte.

Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 25.03.2024