Drucksache Nr. 0523/2023:
Sanierung der Bezirkssportanlage Roderbruch (1.BA)

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Ausschuss für Sport Bäder und Eventmanagement
  • Ausschuss für Umweltschutz Klimaschutz und Grünflächen

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Ausschuss für Sport, Bäder und Eventmanagement (zur Kenntnis)
An den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0523/2023
4
 

Sanierung der Bezirkssportanlage Roderbruch (1.BA)

Antrag,


1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zur Sanierung der Bezirkssportanlage Roderbruch (1.BA) in Höhe von 2.480.000€

sowie

2. der Mittelfreigabe durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der
Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf alle Menschen aus.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als negativ bewertet. (siehe Anlage 4)

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme B.192300001
Bezirkssportanlage Roderbruch, Sanierung 1.BA
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.159.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.480.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -1.321.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 19 - Investitionstätigkeit
Produkt 11118
Gebäudemanagement
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 34.800,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 29.800,00 €
Abschreibungen 74.400,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 37.200,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -106.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -106.600,00 €
Finanzierung
Die aktuelle Kostenberechnung für dem 1. Bauabschnitt liegt bei 2.480.000 €, die Kosten sind im Teilfinanzhaushalt 19 entsprechend der Projektpriorisierung berücksichtigt.

Aus dem Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ sind Fördermittel in Höhe von 1.159.000 € für den 1. BA bewilligt worden und stehen zur Finanzierung des Projektes zur Verfügung.

Auflösung Sonderposten
3% von 1.159.000 € = 34.800 €

Sach- u. Dienstleistungen
Bauliche Unterhaltung gemäß Richtwert der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für
Verwaltungsmanagement) 1,2 % von € 2.480.000 = rd. 29.800 €.

Abschreibungen
3 % von 2.480.000 € =74.400 €

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50%) gebundene
Investitionssumme von 2.480.000 € = rd. 37.200 €.

Begründung des Antrages


Allgemeines
Die Bezirkssportanlage Roderbruch ist in einem schlechten Gesamtzustand und kann zurzeit sowohl für den Sportunterricht der IGS Roderbruch als auch für den Vereinssport des MTV Groß-Buchholz und des SV Inter 90 nur in Teilen genutzt werden.
Zur Verbesserung dieser Situation ist ein Sanierungskonzept entwickelt worden, dass die Wiederherstellung der gesamten Anlage berücksichtigt. Grundlage dieser Planung ist eine umfassende Zustandsbewertung der vorhandenen Anlagen inkl. eines beauftragten Bodengutachtens.

Für die Beantragung möglicher Fördergelder wurde am 07.Juli 2022 die Grundsatzdrucksache 1867/2022 für die Maßnahme „Sanierung der Bezirkssportanlage“ einstimmig beschlossen. Die Maßnahme ist im Rahmen des Förderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ bewilligt worden, somit kann mit der Umsetzung des 1. BA des Sanierungskonzeptes begonnen werden.

Auf der südlichen Teilfläche des Naturrasenplatzes (D-Platz) ist die temporäre Modulanlage als Auslagerungsstandort für die zu beiden zu sanierenden Stadtteil Kitas, Kita Buchnerstraße und Kita Gulbranssonweg vorgesehen. Die Kosten für die Wiederherstellung und Sanierung dieser Sportfläche ist Bestandteil der Baumaßnahme „Kita Osterfelddamm, Errichtung einer temporären Modulanlage“. Die geplante Standzeit dieser temporären Anlage beträgt max. 5 Jahre, beginnend im Jahr 2024. Nach Rückbau der Anlage wird unmittelbar mit der Sanierung und Wiederherstellung des D-Platzes begonnen.

Maßnahmenbeschreibung
Das Sanierungskonzept für den 1. Bauabschnitt konzentriert sich auf die Erneuerung der Rasenplätze A, C und D (in Teilen) sowie der Leichtahtletikanlagen und beinhaltet insbesondere die Sanierung der einzelnen Sportflächen, der Leichtahtletikanlagen sowie der Herstellung einer Bewässerungsanlage unter Einbeziehung des vorh. Grundwasserbrunnens.

Die Einzelheiten der geplanten baulichen Maßnahmen können den Anlagen 1 und 3 entnommen werden.


Terminplanung

Mit der Umsetzung der Maßnahme soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden, die Fertigstellung des C-Platzes unter Berücksichtigung der Anwuchs Phase ist Ende des 2.Quartals 2024 terminiert, der A-Platz kann nach vorliegendem Zeitplan zum 3.Quartal 2025 wieder vollumfänglich genutzt werden. Der D-Platz steht wie oben beschrieben 2029 zur Verfügung.
19 .3
Hannover / 28.02.2023