Drucksache Nr. 0291/2009:
Jugend Ferien-Service
Finanzielle Regelungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend Ferien-Service ab 2009

Inhalt der Drucksache:

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0291/2009
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Jugend Ferien-Service
Finanzielle Regelungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend Ferien-Service ab 2009

Antrag,


1. die beigefügte Anlage "Finanzielle Regelungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugend Ferien-Service ab 2009" zu beschließen und zum 01.01.2009 in Kraft zu setzen und

2. den Betriebsleiter zu ermächtigen, die Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenpauschale und Sonderentgelte jährlich jeweils bis zu maximal 4 %, gerundet auf den nächsten vollen 0,10 € Betrag, eigenständig erhöhen zu dürfen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Der Drucksacheninhalt verhält sich geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen werden jährlich bei Erstellung des Wirtschaftsplanes berücksichtigt. Dieser wird mit dem Haushaltsplanentwurf zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung des Antrages

Der Jugend Ferien-Service ist zum Betrieb der Einrichtungen auf einen großen Stamm an ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angewiesen. Jährlich werden bis zu 750 Personen im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit in den Einrichtungen beschäftigt. Diese führen als Teamerinnen und Teamer unsere Ferienprogramme durch, sichern die Freizeitangebote in den Einrichtungen oder unterstützen uns beim Betrieb der Anlagen.

Sie erhalten neben einer geringen Aufwandsentschädigung, eine Fahrtkostenerstattung und eine Ermäßigung für mitreisende Familienangehörige. Die Regelungen bestehen seit Gründung des Netto-Regiebetriebes Jugend Ferien-Service, sie wurden vom ehemaligen Verein für Freizeitpädagogik und Jugendhilfe übernommen. Ein Ratsbeschluss wird notwendig, da die Festsetzung der Entschädigungsregelung (Anlage 1) gem. § 40 Abs. 1 Zif. 7 NGO dem Rat der Landeshauptstadt Hannover obliegt. Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Info-DS 2527/2008 auf die Notwendigkeit der vorgesehenen Regelung hingewiesen.

Die bestehende Regelung ist zum Abschluss der Saison 2008 ausgelaufen. Für 2009 sollen die Fahrtkostenerstattung und die Aufwandsentschädigung für Teamerinnen und Teamer leicht angehoben werden. Die Preise für mitreisende Familienangehörige sollen im Gegenzug analog des Erhöhungsbetrages für Gäste angehoben werden.

Zur Verwaltungsvereinfachung soll der Betriebsleiter ermächtigt werden, die getroffenen finanziellen Regelungen jährlich anzupassen. Die prozentuale Grenze entspricht dem mit DS 2441/2008 N1 für Entgelte festgelegten Wert. Damit werden die Konditionen an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt und für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verläßlichen Planungsgrößen.




51.5 
Hannover / 09.02.2009