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Ausbau der Straße In der Rehre zwischen Bergfeldstraße und Neubauabschnitt südwestlich Göttinger Chaussee
Antrag,
dem Änderungsantrag 15-0288/2018 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen in Punkt 1 zu folgen und in Punkt 2 nicht zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung
Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Ricklingen (15-0288/2018, Anlage 1)
Antrag:
1. Wenige Meter östlich des Lina-Hähnle Weges bzw. in Höhe der seitlichen Zuwegung (von der Straße In der Rehre aus) zum Supermarkt wird eine weitere Querungshilfe errichtet.
Stellungnahme zu 1:
Die Einrichtung einer weiteren Überquerungshilfe unmittelbar östlich der Einmündung des Lina-Hähnle-Wegs ist technisch machbar. Durch die für die Überquerungshilfe erforderliche Fahrbahnaufweitung ergibt sich allerdings eine veränderte Querschnittsaufteilung in diesem Bereich. Die Breiten des kombinierten Geh- und Radwegs auf der Nordseite und des Grünstreifens auf der Südseite werden jeweils um etwa einen Meter reduziert. Die beiden Fahrspuren nördlich und südlich der Mittelinsel werden in 3,25m Breite ausgeführt.
2. Ab der Bebauung Auf dem Grethel wird für die Straße In der Rehre Tempo 30 vorgeschrieben.
Stellungnahme zu 2:
Eine dauerhafte Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zwischen den Einmündungen Bergfeldstraße und Auf dem Grethel ist straßenverkehrsrechtlich nicht möglich. Dieser Streckenabschnitt der Straße In der Rehre ist zusammen mit der Bergfeldstraße im Straßennetz der LHH als Hauptverkehrsstraße eingestuft.
66.22
Hannover / 07.02.2018