Sitzung Sozialausschuss am 20.02.2012

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 15.02.2012)
Protokoll (erschienen am 23.05.2012)
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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 21.02.2012

PROTOKOLL

04. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 20. Februar 2012,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 15.52 Uhr

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Anwesend:



Ratsfrau Wagemann (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Koch (SPD)
Ratsfrau Barth (CDU)
Ratsherr Breves (SPD)
Ratsfrau de Buhr (SPD)
(vertritt Ratsfrau Keller)
Beigeordneter Förste (DIE LINKE.)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Bürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
(vertritt Ratsfrau Klingenburg-Pülm)
Ratsfrau Langensiepen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Lorenz (CDU)
Ratsherr Mineur (SPD)

Beratende Mitglieder:
Herr Akbulut
Frau Arbabian-Vogel
Herr Lewerenz
Frau Stadtmüller


Grundmandat:
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsfrau Bruns (FDP)
Ratsherr Dr. Junghänel (PIRATEN)

Verwaltung:
Stadtrat Walter, Jugend- und Sozialdezernent
Frau Ruhrort, Fachbereich Soziales
Herr Strotmann, Fachbereich Senioren
Herr Beil, Fachbereich Soziales
Herr Gniesmer, Fachbereich Soziales
Herr Schalow, Bereich Stadterneuerung und Wohnen
Frau Teschner, Jugend- und Sozialdezernat

Presse:
Frau Thomas, HAZ

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 02. Sitzung am 16.01.2012 - Öffentlicher Teil -

3. Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde

4. Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2014 (HSK VIII)

4.1. Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)
(Drucks. Nr. 2351/2011 mit 1 Anlage)

4.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2351/2011 (HSK VIII 2012-2014)
(Drucks. Nr. 0175/2012)

5. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2012/2013
(Drucks. Nr. 0315/2012 mit 1 Anlage)

6. Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor
(Informationsdrucks. Nr. 0168/2012 mit 2 Anlagen)

7. Bericht des Dezernenten


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Wagemann eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung gab es keine Änderungswünsche.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 02. Sitzung am 16.01.2012 - Öffentlicher Teil -

Ohne Aussprache.

Einstimmig


TOP 3.
Einwohner- und Einwohnerinnenfragestunde

Ein Bürger erkundigte sich nach den unterschiedlichen Graden der Kostendeckung bei den Obdachlosenunterkünften. Darüber hinaus wies er darauf hin, dass die Einrichtung am Burgweg zur Unterbringung von Familien nicht geeignet sei, auch, da sie zu weit von Einkaufsmöglichkeiten entfernt sei. Gebe es eine Möglichkeit, die Punks anderweitig unterzubringen?

Herr Schalow erklärte, die Punks sollten sich nur vorübergehend auf der Fläche aufhalten. Wie der Berichterstattung in den Zeitungen zu entnehmen sei, werde derzeit darüber diskutiert, sie umzusiedeln. Für die vor Ort befindlichen Container gebe es einen Vertrag, so dass sie nicht ohne weiteres umgestellt werden könnten. Die unterschiedlichen Kostendeckungsgrade richteten sich nach dem Grad der Auslastung der Einrichtungen. Im Burgweg befinde sich eine Einrichtung zur Unterbringung obdachloser Paare. Da die Stadt große Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Flüchtlingen habe, würden diese, sofern es sich nicht um Einzelpersonen handelt, auch in der Einrichtung am Burgweg untergebracht. Die Unterbringung von Flüchtlingen werde anders abgerechnet, so dass dies auch Auswirkungen auf die Kostendeckung dort habe.

TOP 4.
Haushaltssicherungskonzept 2012 - 2014 (HSK VIII)

Ohne Aussprache.


TOP 4.1.
Haushaltssicherungskonzept 2012 bis 2014 (HSK VIII)
(Drucks. Nr. 2351/2011 mit 1 Anlage)

Ohne Aussprache.


7 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 4.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2351/2011 (HSK VIII 2012-2014)
(Drucks. Nr. 0175/2012)

Ohne Aussprache.

3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 5.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover
Kalkulation 2012/2013

(Drucks. Nr. 0315/2012 mit 1 Anlage)

Auf verschiedene Nachfragen von Ratsherrn Lorenz, Ratsherrn Dr. Junghänel sowie Ratsfrau Dr. Koch antwortete Herr Schalow, es gebe keine Erkenntnisse darüber, dass die Klientel schwieriger werde. Die Verwaltung gehe daher davon aus, dass sich der Aufwand zukünftig nicht verändern werde.

Die Zahlen würden geliefert, soweit er informiert sei von der Kämmerei in Zusammenarbeit mit den Haushalts- und Rechnungsstellen der einzelnen Fachbereiche. Dass lediglich für 2008 Ergebnisse vorlägen solle mit der Umstellung auf das kommunale Rechnungswesen zusammenhängen. Bei der Überführung des letzten Haushaltsabschlusses in die erste Eröffnungsbilanz mussten Produkte gebildet werden und eine 1:1-Umsetzung sei nicht möglich gewesen. Er gehe davon aus, dass die Ergebnisse zeitnah geliefert würden; dies habe jedoch keinen Einfluss mehr auf die vorliegende Drucksache, in der für die Jahre seit 2009 lediglich Prognosen vorlägen.

Zur Anpassung der Tarifergebnisse habe er keine Erkenntnisse, sagte Herr Schalow; dies werde er in Erfahrung bringen und zum Protokoll nachliefern.

Zur Frage von Frau Stadtmüller nach dem Anteil der über 60-Jährigen und dort insbesondere dem Anteil der weiblichen Personen sagte Herr Schalow, in der von der Verwaltung erfassten Altersstruktur sei lediglich die Gruppe der 46- bis 65-Jährigen ausgewertet. Eine explizite Auswertung der über 60-Jährigen, auch nach Geschlecht, werde ebenfalls zum Protokoll nachgeliefert.
Hinweis der Protokollführung: Der Anlage zu diesem Protokoll können die Antworten entnommen werden.

Einstimmig


TOP 6.
Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor
(Informationsdrucksache Nr. 0168/2012 mit 2 Anlagen)

Ratsfrau Dr. Koch sagte, möglicherweise sei der Träger ASG in seinem Bestand durch die Kürzungen der Bundesagentur für Arbeit gefährdet. Sie bitte daher um Auskunft, ob das Risiko bestehe, dass Ausbildungen dort abgebrochen werden müssten.

Herr Gniesmer erklärte, der Verwaltung lägen keine Informationen darüber vor, dass Ausbildungen abgebrochen werden müssten. Sollte es dennoch dazu kommen, werde sich die Verwaltung darum bemühen, dass die Ausbildung bei einem anderen Träger fortgesetzt werden könne.

Zur Frage von Ratsfrau Bruns, wie erfolgreich diese Art Ausbildung sei und wie die sozialpädagogische Unterstützung erfolge sagte Herr Gniesmer, von den 16 Teilnehmern hätten 3 gekündigt beziehungsweise Aufhebungsverträge geschlossen; ein Teilnehmer sei verstorben. 12 Teilnehmer seien zur Abschlussprüfung zugelassen worden; lediglich eine Person habe die Prüfung wiederholen müssen. Dies sei im Januar geschehen; das Ergebnis liege ihm noch nicht vor.

Diese Ausbildungen im Non-Profit-Sektor würden von Trägern angeboten, die sonst keine Ausbildungsplätze anböten. Eine Konkurrenz zu anderen Trägern, die allgemein ausbildeten, sei daher nicht gegeben. Die Auszubildenden seien als nicht ausbildungsfähig anerkannt. Mit entsprechender sozialpädagogischer Betreuung, die die Träger anböten, würden sie dennoch zur Abschlussprüfung gebracht. Insgesamt sei der Förderbetrag erhöht worden, um auch Behinderten eine Chance zu geben. Inwiefern die Träger darauf eingingen sei von der Verwaltung nicht beeinflussbar; ebensowenig wie die Aufteilung nach Geschlecht. Die Anzahl der Ausbildungsplätze sei auch vom Geldbetrag abhängig. Im Allgemeinen bewege sich die Gesamtsumme zwischen 200.000 und 250.000 Euro.

Ratsherr Dr. Junghänel bat um Auskunft, wie die Jugendlichen und die Ausbildungsplätze zusammen fänden. Herr Gniesmer erläuterte, teilweise sei dies über die Job-Center der Fall um zu verhindern, dass die Jugendlichen dort in den Bezug kämen. Teilweise seien die Jugendlichen bei den Trägern aus anderen Maßnahmen bekannt und es habe sich gezeigt, dass die entsprechenden Ausbildungen für sie geeignet sein könnten.

Zur Kenntnis genommen


TOP 7.
Bericht des Dezernenten
7.1
Stadtrat Walter wies darauf hin, dass den Mitgliedern des Sozialausschusses der Flyer "Demenz aktiv" verteilt worden sei. Es handele sich um einen Beitrag von vielen Aktivitäten, in dem, koordiniert durch den Fachbereich Senioren, versucht werde, das Thema Demenz in die Stadtöffentlichkeit zu tragen um hier für Verständnis, Kompetenz und gemeinsames Miteinander zu sorgen. Bei der Veranstaltung am 07.03.2012 sei es gelungen, eine ganze Reihe von mit Demenz befassten Persönlichkeiten einzuladen. Über eine rege Teilnahme an der Veranstaltung würde er sich sehr freuen.

7.2
Stadtrat Walter erinnerte daran, dass im Sozialausschuss darum gebeten worden sei, über den enercity-Härtefonds zu berichten. Dies wolle er heute gerne tun. Im vergangenen Jahr sei bei Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und enercity entschieden worden, einen Härtefallfonds auf freiwilliger Basis bereit zu stellen, mit dem verhindert werden solle, dass aufgrund sozialer Notfälle Stromabsperrungen einträten. Einerseits sei es dem Wirtschaftsunternehmen Stadtwerke verwehrt, auf Forderungen zu verzichten auch um eine Gleichbehandlung der Kunden zu gewährleisten. Andererseits verfüge das Unternehmen nicht über die entsprechenden Sozialdaten, die ihm zu Recht aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu Verfügung stehen dürften. Um diesem Dilemma, in dem aus einer nachvollziehbaren persönlichen unverschuldeten Situation eine Stromabschaltung drohe, zu entgehen, sei der Härtefonds eingerichtet worden, der ausschließlich von enercity ausgestattet werde.

Im Zuge der systematisierten Überprüfung der möglichen Stromabschaltung sei es häufig gelungen, anderweitige Ansprüche durchzusetzen. Bei 52 von 67 (= 78 %) gestellten Anträgen beim Fachbereich Soziales habe sich ergeben, dass eine Begleichung der Stromschulden ohne Einschaltung des Härtefonds erfolgen konnte. Von den restlichen 15 Anträgen konnten 8 dem Härtefonds vorgelegt werden und wurden dort innerhalb kürzester Zeit anerkannt. In den verbleibenden 7 Fällen habe sich keine Lösung ergeben können, da eine Mitwirkung der Antragsteller, auch nach Aufforderung hierzu, nicht erfolgte. Die Situation in den Job-Centern stelle sich ähnlich dar. Im Frühjahr diesen Jahres werde es seitens des enercity-Härtefonds eine offizielle Zusammenstellung der Erfahrungen geben.

Zur Frage von Beigeordnetem Förste, wie die Betroffenen vom Härtefonds erführen, verwies Stadtrat Walter darauf, dass seitens der Verwaltung die Öffentlichkeit über den Härtefonds informiert worden sei, auch die Beratungsstellen und die Mitarbeiter der Sozialverwaltung und der Job-Center wüssten Bescheid.

Ratsfrau Wagemann fragte, ob es richtig sei, dass es im Umkehrschluss dann kein Problem gebe. Vor Gründung des Härtefonds sei man davon ausgegangen, dass es viele Stromabschaltungen seitens der Stadtwerke gebe, die zu entsprechenden Härten führten; auch in den Medien wurde über solche Fälle berichtet. Offenbar könne ein großer Teil der Androhung der Aufhebung der Energiezufuhr behoben werden. Dies sei im Sinne der Menschen, die von Unterstützungsleistungen lebten.

Stadtrat Walter entgegnete, er habe lediglich mitgeteilt, wie viele Menschen sich an die Sozialverwaltung gewandt hätten. Es habe sich gezeigt, dass es mit Überprüfung der gesetzlichen Möglichkeiten und dem Härtefonds möglich sei, das Problem der Einstellung der energetischen Grundversorgung fühlbar zu verringern.

Die Frage von Herrn Akbulut, ob der enercity-Härtefonds nur für Kunden von enercity sei, bejahte Stadtrat Walter. Der Fonds sei ausschließlich von enercity gefüllt worden und stehe daher nur deren Kunden zur Verfügung.

7.3
Stadtrat Walter berichtete vom "Stromsparcheck für einkommensschwache Haushalte". Empfänger von Sozialhilfe, Grundsicherung sowie Wohngeld werden von der Verwaltung auf das für die Begünstigten kostenlose Beratungsangebot der Arbeiterwohlfahrt sowie der Klimaschutzagentur aufmerksam gemacht. Sinn sei, dass Haushalte von Transferleistungsempfängern nicht in zusätzliche schwierige Einkommenssituationen gebracht werden sollten durch übermäßigen Gebrauch und die Verschwendung von Energie. Vielmehr sollten sie über die Möglichkeiten des Energie sparenden Verhaltens aufgeklärt werden. Die Berechtigten seien angeschrieben worden, in den entsprechenden Leistungsabteilungen liege Informationsmaterial aus und die Mitarbeiter informierten zusätzlich individuell über das Projekt. Nach Rückmeldung der beiden beauftragten Träger seien im Zeitraum September 2011 bis Februar 2012 etwa 300 Checks durchgeführt worden, die zu einer durchschnittlichen Ersparnis bei einem 1-Personen-Haushalt mit einer Wohnfläche von 50 m² von 103,00 € im Jahr geführt hätten.

7.4
Stadtrat Walter erklärte, er wolle den Sozialausschuss zunächst mündlich über eine Änderung informieren, hoffe aber, seitens der Verwaltung noch im 1. Halbjahr 2012 eine Informationsdrucksache zu dem Thema vorlegen zu können. Es handele sich um die Leistungen des Sozialhilfeträgers nach § 67 für wohnungs- bzw. obdachlose Menschen. In der Neuausrichtung der Finanzierungsgrundlage gehe es sowohl um ambulante Angebote als auch stationäre Einrichtungen. Das Land Niedersachsen als zuständiger Träger für den stationären Teil habe sich entschieden, die Kostenträgerschaft auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen und sie in die Kosten- und Leistungsvereinbarungen mit einzubeziehen. Darüber hinaus habe sich das Land entschieden, die Aufgabe zu kommunalisieren und vom Land auf den örtlichen Träger der Sozialhilfe zu übertragen, wozu das Land berechtigt sei. Örtlicher Träger der Sozialhilfe sei für das Gebiet der Landeshauptstadt Hannover die Region Hannover. Die Kosten, so sei es vorgesehen, würden ebenfalls auf die Region Hannover übertragen. Nach einer ersten provisorischen Einschätzung scheine es im Moment nicht unbegründet davon auszugehen, dass vom Grundsatz her eine ausreichende Kostenerstattung an den örtlichen Träger vorgesehen werde. Die Region Hannover habe ihrerseits Ende 2011 der Stadt Hannover mitgeteilt, dass sie, zunächst auf 2 Jahre befristet, beabsichtige, die Landeshauptstadt Hannover zu diesen Aufgaben heranzuziehen. Hierzu sei wiederum die Region Hannover berechtigt. Wie es nach den 2 Jahren weitergehen solle, wolle die Region noch nicht entscheiden, aber bis dahin mit der Stadt Hannover und den anderen regionsangehörigen Gemeinden ins Gespräch kommen.

Dieses Gesamtprojekt habe dazu geführt, dass bei einzelnen Trägern Unsicherheiten für die Zukunft aufgetreten seien. Dies sei verständlich, aber zunächst unbegründet. Mit dem zuständigen Sozialdezernenten der Region sei besprochen, sagte Stadtrat Walter, dass sich an den Fördermodalitäten der Einrichtungen für das laufende Jahr nichts ändere. Allerdings solle das Jahr 2012 genutzt werden, um die geschilderten Weichenstellungen umzusetzen und zu begleiten, wobei der Einfluss der Stadt Hannover nicht werde dominieren können. Zuständiger Träger der Sozialhilfe bleibe die Region. Diese habe ihrerseits mitgeteilt, dass sie bereit sei, mit der Stadt Hannover umfassend über die Umsetzung des neuen Verfahrens zu sprechen und auch gemeinsam in entsprechende Arbeitsprozesse einzutreten. Diese Strukturen würden derzeit aufgebaut.

Zwar sei es zum momentanen Zeitpunkt noch nicht möglich, Details zu nennen. Einer der Bestandteile, die in diesem Jahr zu regeln sein werden sei aber die Frage, wie sich das Verhältnis der bisher von Stadt und Region gewährten freiwilligen Leistungen zu den zukünftig gesetzlich zu gewährenden Leistungen umgestalten werde. Dies werde, auch in engem Kontakt mit den Trägern, neu auszutarieren sein.

Ratsfrau Wagemann schloss die Sitzung.



(Walter) (Hanebeck)
Stadtrat für die Niederschrift