Antrag Nr. 0377/2007:
Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke zu Drucks. Nr. 0147/2007, Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Gruppe Hannoversche Linke zu Drucks. Nr. 0147/2007, Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

Zusatzantrag gemäß der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover

Betr.: Antrag zur Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover


(Drucksache Nr. 147/2007)
Der Grundpreis beläuft sich auf 2 Euro. Des weiteren wird bei einem Taxi-Stop aus dem fließenden Verkehr der anfallende Fahrpreis mit der Grundgebühr verrechnet.

Begründung

In der Bundeshauptstadt Berlin wird die angeführte Regelung bereits seit längerer Zeit zur Zufriedenheit aller Beteiligten (was der Stadtkämmerer Hansmann sicherlich bestätigen wird) erfolgreich praktiziert. Insofern sollte die Landeshauptstadt Hannover diese Regelung übernehmen.

Ludwig List,Gruppenvorsitzender