Drucksache Nr. 0836/2010 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Höhe der Heizenenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung
in der Ratssitzung am 20.05.2010, TOP 2.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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0836/2010 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Höhe der Heizenenergiekosten bei der Kronsberg-Bebauung
in der Ratssitzung am 20.05.2010, TOP 2.1.1.

Die 3.000 Wohneinheiten auf dem Kronsberg werden durch ein aus 2 dezentralen Blockheizkraftwerken (BHKWs) gespeistes Nahwärmenetz versorgt. In die vertragliche Regelung über die Heizenergiepreise gehen einerseits die Stromeinspeisepreise für den BHKW-Strom ein, andererseits gibt es eine Preisgleitklausel, die sich an dem Erdölpreis orientiert. Bei beiden Themen gibt es aktuelle Entwicklungen: Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass die vertragliche Kopplung eines Gasbezuges an die Ölpreisentwicklung rechtlich nicht zulässig ist, und nach unserem Informationsstand lehnen es die Stadtwerke Hannover seit kurzem ab, die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde zu legen.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Trifft es zu, dass die Stadtwerke für den eingespeisten Strom nicht mehr wie bisher die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde legen, wie viel geringer ist in 2010 die Vergütung und wie wirkt sich die Reduzierung auf die Jahres-Heizenergiekosten eines durchschnittlichen Kronsberg-Haushaltes aus?
2. Wie verändern sich die durchschnittlichen Heizenergiekosten am Kronsberg ab dem 01.04.2010 aufgrund der bisherigen Ölpreisbindung und welche abweichende Kostenveränderung wäre für einen durchschnittlichen Kronsberg-Haushalt entstanden, wenn die Preisänderung im Zeitraum 2008-2010 nicht an Öl, sondern an Gas gebunden gewesen wäre?

3. Sind die Stadtwerke bereit, die Preisgleitklausel so zu ändern, dass zukünftig nur die tatsächlichen Gaspreise zu Grunde gelegt werden und darüber hinaus die in den letzten zwei Jahren im Zuge der Ölpreisbindung ggf. zu viel bezahlten Heizkosten zu erstatten?




Michael Dette
Stv. Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort


Die Wärmeversorgung der ca. 3.000 Wohnungen bei der Kronsberg-Bebauung erfolgt durch zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) mit angeschlossenen Nahwärmenetzen. Eines davon wird von der enercity Contracting GmbH (Nachfolgerin von Stadtwerke Hannover AG) betrieben und versorgt ca. 80 Prozent des Gebietes, 20 Prozent werden von der GETEC AG versorgt. Für den Kronsberg gibt es eine vom Rat beschlossene Nahwärmesatzung, in der auch die Wärmepreise über Preisgleitklauseln festgelegt sind, so dass Änderungen der Wärmepreise auf Antrag der Betreiber jeweils zum 01.04. eines Jahres vom Rat beschlossen werden müssen. Nach den mit enercity Contracting GmbH und der GETEC bestehenden Verträgen verändert sich der Arbeitspreis für die gelieferte Wärme in Abhängigkeit des Heizölpreises. Der Leistungspreis für die bereitzuhaltende Leistung am Hausanschluss verändert sich in Abhängigkeit von drei Faktoren, zu denen auch die Stromeinspeisevergütung des von den BHKW eingespeisten Stroms gehört.

Frage 1:
Trifft es zu, dass die Stadtwerke für den eingespeisten Strom nicht mehr wie bisher die im Konzessionsvertrag festgelegte Einspeisevergütung zu Grunde legen, wie viel geringer ist in 2010 die Vergütung und wie wirkt sich die Reduzierung auf die Jahres-Heizenergiekosten eines durchschnittlichen Kronsberg-Haushaltes aus?

Mit der GETEC und der enercity Contracting GmbH besteht Einvernehmen über eine Anpassung, d.h. Reduzierung der Heizenergiepreise für die Kronsberg-Bebauung zum 01.04.2010. Zwar ist die Klausel im zwischen Stadt und Stadtwerken bestehenden Konzessionsvertrag über die Preise für den Ankauf von Strom aus BHKW nicht mehr anzuwenden, da sie inzwischen durch die Regelungen im KWK-G gegenstandslos geworden ist, doch wegen der Sondersituation und entsprechender schuldrechtlicher Vereinbarungen am Kron-sberg (eigene Satzung, zwei Energie-Dienstleister) wird die enercity Contracting GmbH die nicht mehr gültige konzessionsvertragliche Einspeisevergütung für BHKW-Strom als Bemes-sungsgrundlage für die Entwicklung des Wärmepreises für dieses Gebiet weiter anwenden.

Bei einer durchschnittlichen ca. 90 m² großen Mietwohnung reduzieren sich die Wärmekosten von April 2010 für die nächsten 12 Monate um ca. 320 €, was ca. 30 Prozent entspricht. Bei einem größeren Reihenhaus beträgt die Reduzierung ca. 360 € = ca. 28 Prozent.

Frage 2:
Wie verändern sich die durchschnittlichen Heizenergiekosten am Kronsberg ab dem 01.04.2010 aufgrund der bisherigen Ölpreisbindung und welche abweichende Kostenveränderung wäre für einen durchschnittlichen Kronsberg-Haushalt entstanden, wenn die Wärmeänderung im Zeitraum 2008 bis 2010 nicht an Öl, sondern an Gas gebunden wäre?

Wie sich die Wärmepreise auf Basis der vertraglich festgelegten Ölpreisbindung verändern, wurde in der Antwort zu Frage 1 dargestellt. Eine Antwort, wie sich die Preisänderungen im Zeitraum 2008 bis 2010 entwickelt hätten, wenn sie nicht an den Öl-, sondern an den Gaspreis gebunden gewesen wären, ist nicht möglich, da es keinen einheitlich definierten „Gaspreis“ gibt und von den beiden Energieversorgern keine detaillierten Zahlen über ihre eigenen Gasbezugskosten vorliegen.

Frage 3:
Sind die Stadtwerke bereit, die Preisgleitklausel so zu ändern, dass zukünftig nur die tatsächlichen Gaspreise zu Grunde gelegt werden und darüber hinaus die in den letzten zwei Jahren im Zuge der Ölpreisbindung ggf. zu viel bezahlten Heizkosten zu erstatten?

Es ist bei langfristigen Verträgen üblich, Index-Änderungen bei Energiekosten an den Ölpreis zu binden, weil die Preise der anderen Energieträger (Kohle, Gas) in der Regel proportional zum Ölpreis schwanken. Die Stadtwerke sind im Grundsatz bereit, eine Koppelung der Indexänderung an die Entwicklung der Gastarifpreise zu prüfen, wenn ihnen dabei gegenüber heute keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen. Die Verwaltung strebt an, eine entsprechende Neuregelung ggf. zum 01.04.2011 zu verhandeln. Außerdem gibt es im Grundsatz die Möglichkeit, zum 01.01.2013 die BHKW und das Nahwärmenetz von den jetzigen beiden Versorgern auf nur einen von ihnen zu übertragen. Daher wird die Stadt entsprechende Gespräche aufnehmen, um den Minderheitsanteil der GETEC auf die enercity Contracting GmbH zu übertragen, damit auch zukünftig in dem Kronsberg-Versorgungsgebiet einheitliche Verhältnisse herrschen.

Es gilt das gesprochene Wort