Antrag Nr. 1297/2008:
Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zu Drucks. Nr. 0668/2008 N2, Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Gruppe Hannoversche Linke zu Drucks. Nr. 0668/2008 N2, Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag


In die Verordnung wird aufgenommen:

Kurzstreckentarif

"Bei einem Taxi-Stop (Anwinktarif) aus dem fließenden Verkehr wird der anfallende Fahrpreis mit der Grundgebühr verrechnet."

Begründung:


Wir stellen erneut unseren Antrag vom 14.02.2007 und begrüßen, dass sich jetzt auch die FDP zu dieser Frage positiv äußert. In der Bundeshauptstadt Berlin wird die angeführte Regelung zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfolgreich praktiziert. (Kommentar des Stadtkämmerers Dr. Hansmann). Insofern sollte die Landeshauptstadt Hannover diese Regelung übernehmen. Die ablehnende Haltung der Verwaltung ist unsinnig. Will die Verwaltung etwa behaupten, Hannovers Taxifahrer fahren schlechter als die Berliner?

Ludwig List, Ratsherr
-Gruppenvorsitzender-