Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ergebnis:
Die vorliegenden Anträge zum Haushaltsplan (vgl. TOP 7.1) sollen alle (mit Ausnahmen von Antrag 4 -Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses) im Gleichstellungsausschuss beraten werden, um eine Empfehlung für den Organisations- und Personalausschuss abzugeben, der letztlich entscheidet (vgl. Drucksache 1584/2010).