Sitzung Sozialausschuss am 16.03.2026

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 50.08 - Datum 17.03.2026

PROTOKOLL

39. Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 16. März 2026,
Rathaus, Hodlersaal

Beginn 16.00 Uhr
Ende 17.37 Uhr

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Anwesend:

Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
(vertritt Beigeordnete Klebe-Politze) (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU) 16.00 - 16.54 Uhr
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Video-Konferenz
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Video-Konferenz
Ratsfrau Waase (CDU) 16.00 - 16.54 Uhr

Beratende Mitglieder:
Frau Dr. Goesmann
Video-Konferenz
Frau Merkel
Herr Saris
Video-Konferenz
Herr Sonnenberg

Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP)
Video-Konferenz
Ratsherr Jacobs (AfD)
Video-Konferenz

Verwaltung:
Stadträtin Bruns, Dezernentin für Soziales und Integration
Herr Knollmann, Fachbereich Soziales
Herr Koop, Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe
Frau Vogt-Janssen, Fachbereich Senioren
Frau Dannhauer, Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe
Video-Konferenz
Frau Felten, Dezernat für Soziales und Integration,
Beauftragte für Inklusion
Video-Konferenz
Frau Koril, Dezernat für Soziales und Integration, Referentin
Herr Körber, Fachbereich Senioren
Video-Konferenz
Frau Meyer, Dezernat für Soziales und Integration, Referentin
Herr Müller-Rother, Fachbereich Senioren
Video-Konferenz
Herr Nguyen, Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe
Frau Ruff, Fachbereich Öffentliche Ordnung
Video-Konferenz
Herr Sattler, Fachbereich Senioren
Frau Schenke, Örtlicher Personalrat Fachbereiche Soziales
und Gesellschaftliche Teilhabe
Video-Konferenz
Frau Schwarze, Fachbereich Soziales
Video-Konferenz
Herr Slodczyk, Fachbereich Soziales
Video-Konferenz
Herr Ulbrich, Fachbereich Finanzen
Video-Konferenz
Frau Walter, Fachbereich Soziales
Video-Konferenz
Herr Wescher, Fachbereich Finanzen
Video-Konferenz
Herr Woike, Dezernat für Soziales und Integration,
Beauftragter Sucht und Suchtprävention
Herr Zakfeld, Fachbereich Finanzen
Video-Konferenz
Herr Bieri, Fachbereich Soziales
Frau Hanebeck, Fachbereich Soziales
beide für das Protokoll

Gäste:
Jasmin Arbabian-Vogel, Interkultureller Sozialdienst GmbH

Regionsrätin Dr. Andrea Hanke, Region Hannover

Jan Wagenaar, AOK Niedersachsen
Video-Konferenz

Franziska Röpke, Diakovere gGmbH Friederikenstift
Case- und Entlassungsmanagement

Katrin Binka, Diakovere gGmbH Friederikenstift
Case- und Entlassungsmanagement

Jens Seidel, Stift zum Heiligen Geist

Anton Verschaeren, DRK - Region Hannover e.V.
Video-Konferenz

Tagesordnung:

I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegen- schaftsangelegenheiten, des Sozialausschusses am 03. September 2025

3. Genehmigung des Protokolls über die 36. Sitzung am 15. Dezember 2025 -Öffentlicher Teil-

4. Genehmigung des Protokolls über die Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Gleichstellungsausschusses am 19. Januar 2026

5. Einwohner*innenfragestunde

6. A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
"Begleitung pflegebedürftiger Patient*innen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt "

Eingeladen sind:

Interkultureller Sozialdienst GmbH
Jasmin Arbabian-Vogel

Region Hannover
Regionsrätin Dr. Andrea Hanke
(noch keine Rückmeldung)

AOK Niedersachsen
Jan Wagenaar

Diakovere gGmbH Friederikenstift
Case- und Entlassungsmanagement
Franziska Röpke u. Katrin Binka

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Grundsatzreferat Rehabilitation
Julia Wangler
(noch keine Rückmeldung)

AWO Jugend und Sozialdienste gGmbH
Fachbereichsleitung Pflege und Wohnen im Alter
Carolin Stolle

Stift zum Heiligen Geist
Jens Seidel

DRK - Region Hannover e.V.
Anton Verschaeren

7. Antrag der SPD-Fraktion zu Sicherheit erhöhen – Programm „50 helle Orte“, verstärkte Präsenz und koordinierte Sicherheitsstrategie
(Drucks. Nr. 2377/2025)

8. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2377/2025 (Antrag der SPD-Fraktion zu Sicherheit erhöhen – Programm „50 helle Orte“, verstärkte Präsenz und koordinierte Sicherheitsstrategie)
(Drucks. Nr. 0334/2026)

9. Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0079/2026 mit 6 Anlagen (online))

9.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0405/2026)

9.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0557/2026)

10. Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0202/2026 mit 2 Anlagen (online))

10.1. Änderungsantrag der BSW-Fraktion zu Drucks.0202/2026:Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0430/2026)

10.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0202/2026: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0593/2026)

11. Beschluss zur Bestätigung der ausgewählten Zusammensetzung der Mitglieder eines Expert*innengremiums im Rahmen des Prozesses 'Abschaffung der Obdachlosigkeit' bis 2030 (Obdach 2030)
(Drucks. Nr. 0392/2026)

12. Zuwendung für das Projekt „Starkes Hainholz 2.0 - Koordination und Fortbildung“
(Drucks. Nr. 0319/2026)

13. 2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 0406/2026 mit 2 Anlagen (nur online))

14. 2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucks. Nr. 0567/2026 mit 1 Anlage (nur online))

15. 2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 56 des FB Gesellschaftliche Teilhabe
(Informationsdrucks. Nr. 0359/2026 mit 1 Anlage (nur online))

16. Konzept zur finanziellen und organisatorischen Absicherung des Projekts „ZeitRaum“
(Informationsdrucks. Nr. 0514/2026 mit 1 Anlage (nur online))

17. Bericht zur Mittelverwendung aus dem Projekt- und Interventionsfonds Wohnungslosigkeit
(Informationsdrucks. Nr. 0539/2026 mit 4 Anlagen (nur online))

18. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Schollmeyer eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


Zur Sitzung selbst wies sie darauf hin, dass die Mitglieder des Sozialausschusses an der heutigen Sitzung gemäß § 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover per Videokonferenztechnik teilnehmen können, sofern die erforderlichen technischen Voraussetzungen vorliegen. Diese Anordnung gelte nicht für die vorsitzende Person des Sozialausschusses.


Die virtuell zugeschalteten Teilnehmer*innen weise sie daher zunächst auf folgendes hin:

1. Abstimmungen und Wortmeldungen erfolgen per Handzeichen und werden am Monitor im Sitzungsraum erfasst.

2. Hinweise zur Datenverarbeitung wurden bereits gesondert übersandt. Sie gehe davon aus, dass die Informationen gelesen wurden und das Einverständnis mit der Datenverarbeitung gegeben werde.

Da sich hiergegen keine Einwände erhoben, werde die Sitzung entsprechend in Hybridform durchgeführt.


Die anwesenden Einwohner*innen wolle sie auf Folgendes hinweisen:

Hinweise zur Datenverarbeitung liegen im Sitzungsraum aus. Sie gehe davon aus, dass Fragesteller*innen die Informationen gelesen haben und mit der Datenverarbeitung einverstanden sind.


Ratsherr Hellmann beantragte, die
Tagesordnungspunkte 7 (Antrag SPD-Fraktion: Sicherheit erhöhen – Programm „50 helle Orte“, verstärkte Präsenz und koordinierte Sicherheitsstrategie, Drucks. Nr. 2377/2025)
und
Tagesordnungspunkt 8 (CDU-Fraktion, Drucks. Nr. 0334/2026: Änderungsantrag zu 2377/2026)
sowie
Tagesordnungspunkt 10 (Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover, Drucks. Nr. 0202/2026)
und
Tagesordnungspunkt 10.1 (BSW-Fraktion, Drucks Nr. 0430/2026: Änderungsantrag zu 0202/2026)
und
Tagesordnungspunkt 10.2 (FDP-Fraktion, Drucks. Nr. 0593/2026: Änderungsantrag zu 0202/2026)
erneut in die Fraktionen zu ziehen.


Ratsfrau Schollmeyer ließ über das erneute Ziehen der zuvor genannten Drucksachen in die Fraktionen abstimmen:
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


Anschließend ließ Ratsfrau Schollmeyer über die Tagesordnung in der zuvor geänderten Form abstimmen:

Einstimmig stimmte der Sozialausschuss der Tagesordnung in der geänderten Form zu.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sondersitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen, des Ausschusses für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten, des Sozialausschusses am 03. September 2025

Ohne Aussprache.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.
Genehmigung des Protokolls über die 36. Sitzung am 15. Dezember 2025 -Öffentlicher Teil-

Ohne Aussprache.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 4.
Genehmigung des Protokolls über die Gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses und des Gleichstellungsausschusses am 19. Januar 2026

Ohne Aussprache.

9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde

Es wurden keine Fragen gestellt.


TOP 6.
A N H Ö R U N G gem. § 35 der Geschäftsordnung des Rates zum THEMA:
"Begleitung pflegebedürftiger Patient*innen im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt "

Eingeladen sind:

Interkultureller Sozialdienst GmbH
Jasmin Arbabian-Vogel

Region Hannover
Regionsrätin Dr. Andrea Hanke
(noch keine Rückmeldung)

AOK Niedersachsen
Jan Wagenaar

Diakovere gGmbH Friederikenstift
Case- und Entlassungsmanagement
Franziska Röpke u. Katrin Binka

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover
Grundsatzreferat Rehabilitation
Julia Wangler
(noch keine Rückmeldung)

AWO Jugend und Sozialdienste gGmbH
Fachbereichsleitung Pflege und Wohnen im Alter
Carolin Stolle

Stift zum Heiligen Geist
Jens Seidel

DRK - Region Hannover e.V.
Anton Verschaeren



Ratsfrau Schollmeyer begrüßte die teilnehmenden Expert*innen für die heutige Anhörung.

Vom Ablauf her werden zunächst alle Anzuhörenden ihre Vorträge halten, für die ihnen jeweils 5 Minuten Redezeit zur Verfügung stehe.

Im Anschluss haben die Mitglieder der Ausschüsse die Möglichkeit, Nachfragen zu stellen.

Frau Arbabian-Vogel stellte sich als Geschäftsführerin und Gesellschafterin der Interkulturellen Sozialdienst GmbH vor, einem Sozialdienst, der seit 30 Jahren in Hannover vertreten sei. Zurzeit werden 190 Mitarbeitende beschäftigt und 20 Personen ausgebildet. Es werden alle ambulanten Dienstleistungen sowie Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz, Wohngemeinschaften für Menschen mit Intensivpflegebedarf sowie Tagespflege angeboten.

Der Personenkreis, um den es hier vornehmlich zu gehen scheint, ist älter bis hochaltrig, daher sei er multimorbider, mit zunehmender Demenz. Darüber hinaus sei zu beobachten, dass die Entlassungen aus dem stationären Bereich schneller erfolgen. Die Versorgung im Krankenhaus beschränke sich zunehmend auf die Behandlung des Grundes zur stationären Aufnahme. Das habe zur Folge, dass weitere Erkrankungen und Einschränkungen kaum mit behandelt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen für die weitere Behandlung nach Krankenhausentlassung seien in Deutschland gut. § 37 Abs. 1 SGB V gibt die Möglichkeit, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht greifen, eine Krankenhausverhinderungspflege im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt zu leisten. Das SGB XI ermöglicht bei Vorliegen eines Pflegegrades oder, wenn dieser nicht festgestellt, aber eine chronische Pflegebedürftigkeit vorliegt, eine Schnelleinstufung vorzunehmen. Wenn eine Pflegestufe oder ein Pflegegrad vorliegt, kann der* Patient*in nach dem Krankenhausaufenthalt auf das gemeinsame Budget Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege zurückgreifen. Inzwischen liege der Betrag bei rd. 3.500 €/Jahr.

Die Herausforderung sei, dass Entlassungen immer schneller erfolgen, da Krankenhausaufenthalte teuer sind. Das DRG-System (Diagnosis Related Groups, dt.: diagnosebezogene Fallgruppen) entlohne den Aufenthalt nominal ungefähr gleich, egal wie lange der*die Patient*in im Krankenhaus versorgt werde. Ökonomisch sei daher eine schnelle Entlassung sinnvoll. Häufig sei zu beobachten, dass die häusliche Situation der zu Entlassenden nicht immer optimal sei. Dies können mangelnde Barrierefreiheit, fehlende Pflegehilfsmittel oder auch Pflegehilfsnetze im Familien-, Freundes-, Nachbarschaftskreis sowie zunehmende Einsamkeit sein. Dazu kommen finanzielle Belastungen durch immer mehr Zuzahlungen in verschiedenen Bereichen, so dass verschiedene Pflegeleistungen nicht abgerufen oder Pflegehilfsmittel nicht angeschafft werden, da dies die finanziellen Möglichkeiten sprengen würde.

Das Entlassmanagement verlagere sich immer mehr von Sozialarbeitenden hin zur Nutzung digitaler Möglichkeiten. Letztere enthielten nicht mehr alle relevanten Informationen, da es an Zeit fehle, diese einzugeben. Eine weitere Schwierigkeit seien die Genehmigungen durch die Krankenkassen. Es sei zu beobachten, dass dann, wenn nach § 37 SGB V die Genehmigung einer Krankenhausverkürzungspflege angezeigt sei, diese nur zögerlich erfolgten. Die ambulanten Dienste könnten nur dann tätig werden, wenn diese Genehmigung vorliege, insbesondere, wenn kein Pflegegrad festgestellt wurde. Die Pflegedienste ständen auch vor der Schwierigkeit, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Auch das sei ein Grund, der es den Patient*innen immer schwerere mache, eine geeignete ambulante Unterstützung einzusetzen.

Die Zuwächse beim Pflegepersonal der vergangenen Jahre gab es ausschließlich durch internationale Pflegekräfte. Daher sei die Politik aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass diese Pflegekräfte gehalten und weitere eingestellt werden können. Die Genehmigungspraxis der Kranken- und Pflegekassen sei deutlich verbesserungsfähig. Die Kliniken seien aufgefordert, insbesondere im Entlassmanagement mit Sozialarbeitenden zu agieren und diese durch digitale Möglichkeiten zu ergänzen. Die Frage der Bezahlbarkeit von Pflege und hier insbesondere die zu leistenden Zuzahlungen der Entlassenen müsse dringend diskutiert werden. Wenn jemand, der sich nicht selbst versorgen könne, nach Entlassung aus dem Krankenhaus in seiner Häuslichkeit bspw. 1.000 € für eine ambulante Pflege zuzahlen müsse, sei dies für viele schlichtweg nicht möglich. Die gewollte und zu begrüßende Tariftreue in der Pflege führe dazu, dass die Kosten immer weiter steigen, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Dies überlaste sowohl die Patient*innen als auch die Kommunen. Es müsse zwingend durchbrochen werden, aber nicht zulasten der Beschäftigten. Klar sei auch, dass die Kommunen hierfür nicht Ansprechpartnerinnen seien, sondern der Bundesgesetzgeber.

Frau Dr. Hanke, Dezernentin für Soziales, Teilhabe, Familie und Jugend bei der Region Hannover, sagte, die Region Hannover sei zwar zuständig für die Hilfe zur Pflege, nicht aber für die Infrastruktur insgesamt, um Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt einer Unterstützung bedürfen, diese zur Verfügung zu stellen. Die Region Hannover unterstütze Krankenwohnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich, um Menschen zu unterstützen, die entweder keinen Wohnraum (mehr) haben oder aus der Krankenversorgung zurück in die Obdachlosigkeit entlassen werden müssen. Die Region Hannover unterstütze die 3 Krankenwohnungen auf ihrem Gebiet (16 Plätze) mit jährlich rd. 300.000 Euro. Problematisch sei die Situation in den Psychiatrischen Kliniken, aus denen die Personen zwar entlassen werden müssten, aber nicht entlassen werden können, da sie entweder nicht versorgt würden oder es für sie an entsprechender Unterstützung bzw. Wohnraum fehle. Derzeit versuche die Region Hannover gemeinsam mit dem Regionalen Fachbeirat Psychiatrie Bausteine zu entwickeln, wie den Menschen die notwendige Unterstützung gegeben werden könne, mit der bspw. über Belegrechte oder ähnlichem zunächst eine Versorgung mit Wohnraum erfolgen könne. In einem zweiten Schritt könnte dann über Hilfen nach § 67 SGB XII eine individuelle Unterstützung angestrebt werden. Noch handele es sich um konzeptionelle Ansätze. Eventuell könne das Konzept später auch auf die allgemeinen Krankenhäuser ausgeweitet werden. Die Machbarkeit der Überlegungen unter Einbeziehung der Hilfen nach § 67 SGB XII seien auch davon abhängig, inwieweit das Land Niedersachsen zu einer Unterstützung bereit sein wird.

Sie stimme mit Frau Arbabian-Vogel überein, dass es sich um eine politische Willensbildung handelt, um den Menschen, die aus dem Krankenhaus entlassen werden und sich nicht zu helfen wüssten, eine Unterstützung anzubieten.

Herr Wagenaar berichtete für die AOK Niedersachsen anhand einer Präsentation.

(Anmerkung der Protokollführung:
Die Präsentation kann der Anlage 1 zu diesem Protokoll entnommen werden).


Eine Krankenkasse habe ein hohes Interesse daran, dass eine gute Entlassung stattfindet, um das Risiko einer erneuten Aufnahme gering zu halten. Mit der Einführung des § 39 Abs. 1a SGB V sei das Recht für Patient*innen auf ein Entlassmanagement eingeführt worden. Bei der AOK Niedersachsen wurde bereits in 2017 der Geschäftsbereich Entlassmanagement gegründet. Dieser soll als konstante Schnittstelle zu den Sozialdiensten der Krankenhäuser fungieren und eine strukturierte Koordination von Anträgen auf entlassrelevanten Unterstützungsbedarf bieten. Neben den Möglichkeiten gibt es für das Entlassmanagement auch Grenzen, wie in der Präsentation gezeigt wird.

Bei den Veränderungen der Rahmenbedingungen habe insbesondere das Pflegebudget im Krankenhaus zu mehr Personalverschiebungen in den Sektoren hin zu den Krankenhäusern zulasten Vorsorge und Reha-Einrichtungen, teilstationärer Pflege und insbesondere ambulanter Pflege geführt. Der demografische Wandel verstärke die angespannte Situation insbesondere bei der ambulanten Pflege weiter.

Ein neues Thema sei die sektorenübergreifende Versorgung. In Niedersachsen gibt es inzwischen erste Erfahrungen mit den sog. Gesundheitszentren, in denen leichte stationäre Fälle mitbehandelt werden können. Vor allem soll eine Versorgung sektorenübergreifend erfolgen. Dies könne auch in und um Hannover eine Möglichkeit bieten, die derzeitigen Schwierigkeiten anzugehen.

Frau Binka, Diakovere gGmbH, stellte das Entlassmanagement aus Sicht von Krankenhausmitarbeitenden vor.

(Anmerkung der Protokollführung:
Die Präsentation kann der Anlage 2 zu diesem Protokoll entnommen werden).


Das Entlassmanagement bestehe aus gemischten Teams von Sozialarbeitenden und Casemanager*innen. Zur Verpflichtung der Krankenhäuser, die Nachversorgung sicherzustellen, hätten sich bereits ihre Vorredner geäußert. Im Arbeitsalltag sei der demographische Wandel eine große Herausforderung. Es kämen immer mehr ältere, multimorbide Patient*innen, die oft vereinsamt sind und auf kein Netzwerk zur Unterstützung zurückgreifen könnten. Zusätzlich oder gleichzeitig gebe es eine steigende Anzahl in Altersarmut, ohne festen Wohnsitz, ohne Krankenversicherung oder mit Sprachbarriere.

Die aus wirtschaftlichem Druck entstandenen extrem kurzen Krankenhausaufenthalte führten dazu, dass Entscheidungen in sehr kurzer Zeit getroffen werden müssten, was bei den komplexen Herausforderungen nicht immer adäquat gelingen könne. Dabei spielten auch in Hannover die Versorgungslücken mit mangelnder Verfügbarkeit von Pflegeplätzen oder ambulanten Versorgungsangeboten sowie der Personalmangel im Versorgungssystem insgesamt eine entscheidende Rolle.

Bisher sei noch nichts dazu gesagt worden, dass erst in einer Krankensituation auffällig werde, dass manche Menschen nicht mehr für sich selber sorgen könnten und daher beim Amtsgericht ein Betreuungsverfahren in Gang gesetzt werden muss. Erst wenn eine Betreuung eingerichtet ist, kann ein Pflegegrad beantragt werden und erst danach ein Pflegeplatz gesucht werden.

Das Entlassmanagement sei verpflichtet, digitale Plattformen zu nutzen. Die Diakovere gGmbH habe lange versucht sich dem zu entziehen, da ein gutes Netzwerk vorhanden war.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation könnten neben schnelleren Bearbeitungszeiten bei den Krankenkassen und Gerichten auch automatisierte, proaktiv tätige Betreuungsangebote, bspw. durch die Krankenkassen, die Pflegestützpunkte oder Hausarztpraxen sein und zwar bevor ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Die Krankenkassen sollten dem vom Entlassmanagement gemeldeten Unterstützungsbedarf mehr nachkommen; derzeit gebe es meist nur eine automatisierte Antwort. Daneben wäre es wünschenswert, wenn Austauschformate auf regionaler Ebene zwischen den Krankenhäusern und externen Beteiligten implementiert und weiter ausgebaut würden.

(Hinweis der Protokollführung:
Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover hat ihre Teilnahme an der Anhörung abgesagt, aber eine Stellungnahme übersandt. Diese kann der Anlage 3 zu diesem Protokoll entnommen werden.

Die Arbeiterwohlfahrt Jugend- und Sozialdienste gGmbH hat ihre Teilnahme ebenfalls kurzfristig absagen müssen, eine Stellungnahme kann der Anlage 4 zu diesem Protokoll entnommen werden).

Herr Seidel, Stift zum Heiligen Geist, sagte er verzichte aufgrund der Kürze der Zeit auf die Präsentation, stelle diese aber für die Anlage zum Protokoll zur Verfügung.

(Anmerkung der Protokollführung:
Die Präsentation kann der Anlage 5 zu diesem Protokoll entnommen werden).


Das Stift zum Heiligen Geist begehe in diesem Jahr sein 770. Gründungsjubiläum; damit sei es fast so alt, wie die Landeshauptstadt Hannover. Die Gründung erfolgte aus der hannoverschen Bürgerschaft, inzwischen sei es im Stadtteil Bult ansässig. Es wird eine vollstationäre Pflegeeinrichtung betrieben, daneben gebe es 24 Wohneinheiten im Betreuten Wohnen sowie seit 2 Jahren einen ambulanten Pflegedienst. Beschäftigt werden knapp 150 Mitarbeitende sowie rd. 20 Auszubildende.

Bereits die Ausführungen der Vorredner*innen hätten gezeigt, dass es dringend notwendig wäre, eine Abwanderung von Pflegepersonal in die Krankenhäuser zu vermeiden. Aufgrund der generalisierten Ausbildung könnten die Mitarbeitenden grundsätzlich in allen 3 bisherigen Berufen tätig sein. Oft scheint die Arbeit in den Kliniken attraktiver zu sein als in der ambulanten Pflege oder stationärer Langzeitpflege. Er wolle ebenfalls wiederholen, dass die allermeisten Mitarbeitenden nichtdeutscher Herkunft seien; allein aus der ansässigen Bevölkerung heraus lasse sich der Bedarf an Pflegepersonal auch zukünftig nicht decken.

Das Stift zum Heiligen Geist sehe sich immer mehr mit unvollständigen, verspäteten oder ausbleibenden Entlassungsinformationen seitens der Krankenhäuser konfrontiert. Oft finden diese freitagsmittags statt, so dass dann auch kaum noch Hausärzt*innen erreicht werden können, die dann Medikamente oder Therapien verordnen könnten. Regelmäßig werden keine Medikamente für das Wochenende vom Krankenhaus mitgegeben oder verordnet. Rückrufe beim Krankenhaus laufen meist ins Leere, da dort dann entweder ebenfalls das freie Wochenende begonnen hat oder schlicht gesagt wird, die Zuständigkeit liege nun beim Pflegeheim.

Die Patient*innen müssten dann von den Mitarbeitenden betreut und versorgt werden. Durchschnittlich befinden sich pro Woche 3 Bewohnende zum stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Dazu kommen noch Neuzuzüge in der Kurzzeitpflege. Zumeist laufe alles über digitale Plattformen, von denen jede*r Anbieter*in eine eigene zu haben scheint. In der Kommunikation im Medizinwesen gebe es seit vielen Jahren KIM (Kommunikation im Medizinwesen), nicht angeschlossen sei die ambulante und stationäre Langzeitpflege. Daher müssten viele Dinge noch über Telefax erledigt werden. Eine Kommunikation mit Krankenhäusern sei dadurch erschwert, da diese diesen Weg nur noch ungern mitgingen. Telefonische Auskünfte zu weiteren Maßnahmen gebe es auch nicht. Wenn aber der Arztbrief nicht mit dem Bewohnenden zurück in die Einrichtung kommt, können die Patient*innen nicht adäquat versorgt werden. Dies bilde leider den Alltag im Stift ab.

Wichtig wäre eine Vereinfachung der gesetzlichen Grundlagen z.B. über die Zusammenlegung der Sozialgesetzbücher V, IX, XI und XII. § 39 SGB V, schnelle Einweisung in die stationäre Pflege, sei ein Beispiel dafür, wie groß der bürokratische Aufwand ist. Gleichzeitig sei es oft schwierig, eine zeitnahe Erstattung der entstandenen Kosten zu erhalten.

Unterstützung, die in kommunaler Zuständigkeit liege, wäre dafür Sorge zu tragen, dass eine schnellere Kostenerstattung bei der Hilfe zur Pflege erfolge. Bspw. erfolgte kürzlich erst die Kostenerstattung für eine Person, die bereits im Januar 2025 eingezogen sei. Die Kosten habe das Stift bis dahin selbst erbringen müssen. Wenn ein*e Bewohner*in gar in der Zwischenzeit verstirbt, müssen die Kosten gar mit dem Nachlassgericht bzw. Nachlasspfleger oder Erben geklärt werden. Auch dies vereinfache die Lage nicht unbedingt.

Herr Verschaeren, Deutsches Rotes Kreuz Region Hannover e.V., machte darauf aufmerksam, dass auf der angesprochenen Plattform, auf der Krankenhäuser ihre zu entlassenden Patient*innen für eine Nachentlassungsbetreuung melden nach dem schnellsten Zugriff arbeitet. Diejenige Einrichtung, die sich am schnellsten für eine*n Patient*in entscheidet, bekommt diese*n auch. Auf diese Weise werden sich zuerst die wirtschaftlich attraktivsten Angebote ausgewählt und zurück bleiben nur die „schwierigeren“ Fälle.

Grundsätzlich sei das Deutsche Rote Kreuz mit seinen gelernten Pflegekräften durchaus daran interessiert, Patient*innen nach sog. „blutiger Entlassung“ zu versorgen, insbesondere im Wundmanagement. Die früher vom Deutschen Roten Kreuz in Hannover betriebenen stationären Pflegeeinrichtungen seien inzwischen aufgegeben worden. Durch die Veränderung der Finanzierung der Kurzzeitpflege sei es attraktiver geworden, im stationären Bereich Kurzzeitpflege mit anzubieten.

Das Deutsche Rote Kreuz könne für seine ambulante Pflege die Probleme mit der „blutigen Entlassung“ nicht bestätigen. Es sei denkbar, dass durch ehrenamtliche Begleitung und Betreuung sowie Zuwendung für die Patient*innen die vor allem emotionale Belastung der Pflegefachkräfte vermindert werden könnten.

Das Deutsche Rote Kreuz Region Hannover e.V. betreibe in Hannover ambulante Pflegedienste, einen ehrenamtlichen Besuchsdienst und allgemeine Sozialarbeit. Im Vorfeld dieser Anhörung seien die Tageseinrichtungen und Wohngruppen sowie der Fahrdienst zum Thema befragt worden. Dabei konnte nicht festgestellt werden, dass mehr Patient*innen ins Krankenhaus zurückgeführt werden müssen, weil eine „blutige Entlassung“ vorlag. Dagegen konnte festgestellt werden, dass inzwischen mehr Personen gefahren werden müssen, weil ein Problem mit dem Katheter vorliegt.

Da sich die ehrenamtliche Begleitung bewährt habe, wäre es wünschenswert, wenn diese weiter ausgebaut werden könnten, um die Pflegefachkräfte sowohl administrativ als auch emotional zu entlasten.

Ratsfrau Schollmeyer dankte für die Vorträge und gab den Mitgliedern des Sozialausschusses die Möglichkeit, ihre Fragen zu stellen.

Zur Frage von Ratsherrn Nicholls, wie die Frage, ob es nicht generell zu wenig Pflegekräfte, unabhängig davon, dass diese möglicherweise eher in Krankenhäusern als in der ambulanten Pflege tätig sein wollen, einzuschätzen sei, sagte Herr Wagenaar, dass dies nicht eindeutig beantwortet werden könne. Das DRG-System habe Anreize geboten, Pflegepersonal einzusparen, da in der Pauschale die pflegerische Versorgung mit enthalten ist. Dann seien die Pflegevergütungen aus dem System herausgelöst worden, was zu einer gegenläufigen Entwicklung geführt habe. Dies wird nicht nur durch eigene Beobachtungen der Krankenkassen gestützt, sondern auch durch Meldungen der Personalvertretungen der Krankenhäuser, wonach Pflegepersonal mit Reinigungstätigkeiten beschäftigt werde, weil es im Pflegebudget ohne Begrenzung refinanziert werden könne und über die „Rest“-DRG-Pauschale das Reinigungspersonal weiterhin finanziert wird. Das bedeutet, dass der Kostenanteil, der über DRG finanziert werde, gar nicht entstehe, was wiederum Anreize dafür biete, Pflegepersonal für „artfremde“ Tätigkeiten einzusetzen. Zwar werde dies nicht flächendeckend überall so gehandhabt, zeige aber, dass nun falsche Anreize gesetzt werden. Hier wird sich etwas ändern müssen.

Ohne Zuwanderung aus dem Ausland werde sich Pflege zukünftig nicht aufrechterhalten lassen. Daneben sei eine Zentralisierung auf weniger Einrichtungen mit einem größeren Einzugsbereich notwendig. Eine Ambulantisierung sei erforderlich, auch aufgrund des demographischen Wandels, um nicht zu viel Personal im stationären Bereich zu binden.

Frau Dr. Goesmann bestätigte, dass auch ihr, als langjähriger Hausärztin in Hannover das Problem der „blutigen Entlassung“, vorzugsweise freitagnachmittags, bekannt sei.

Sie frage, wie die Chancen dafür eingeschätzt werden, dass noch in diesem Jahr eine Reform der Pflegeversicherung erfolge, insbesondere, was die hohen Zuzahlungen durch der Patient*innen betreffe. Darüber hinaus interessiere sie es zu erfahren, ob inzwischen die Krankenhäuser rechtzeitig vor Entlassung mit den Hausärzt*innen Kontakt aufnehmen, um sowohl die Medikation als auch die weitere Behandlung abzustimmen.

Frau Arbabian-Vogel sagte, sie sei im Vorstand des Bundesverbandes ambulante Dienste / stationäre Einrichtungen vertreten. Die Frage der Pflegereform werde dort, insbesondere seit die Überlegungen dazu bekannt gemacht wurden, verfolgt. Positiv sei, dass zwar alle Beteiligten eine Pflegereform wollten, andererseits aber die Vorschläge dazu nicht von Vorteil seien.

Die Bundesregierung schlägt einen Sockel-, Spitzetausch vor, um finanzielle Belastung abzufedern. Dies werde vom Bundesverband kritisch gesehen, da es ohne Anhebung der Beiträge nicht möglich sein wird. Für Arbeitgebende sei dies in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation kaum zu tragen. Ursprünglich habe die Pflegeversicherung eine ambulante Betreuung vor einer stationären vorgesehen; dies soll nun umgekehrt werden.

Der andere Vorschlag, der im Vorfeld diskutiert wurde, betrifft Leistungskürzungen. Der Bundesverband fordere, wie andere Verbände auch, das „Gießkannenprinzip“ aufzuheben zugunsten derjenigen, die es aus eigenen Mitteln nicht schaffen können.

Zusammenfassend gesagt sei sie wenig zuversichtlich, dass die Reform alles zum Besseren wenden werde.

Frau Röpke sagte, es sei zu erwarten gewesen, dass der Austausch durch die elektronische Patientenakte besser werden könnte. Genau dies treffe aber auf die Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern nicht zu. Sowohl für die Hausärzt*innen, wenn jemand aus dem Krankenhaus entlassen wird, als auch auf die Behandlung im Krankenhaus selbst. Vielen Patient*innen seien zur Beantwortung der Frage nach Vorerkrankungen oder Medikation nicht in der Lage. Es wäre daher wünschenswert, wenn die elektronischen Patientenakte hierzu die Informationen enthielte. Stattdessen müssten Telefonate geführt werden, um die notwendigen Dinge zu erfragen.

Auf die Frage von Ratsherrn Nicholls, wie die regionalen Zuständigkeiten der ambulanten Pflegedienste in Hannover gestaltet seien, antwortete Frau Arbabian-Vogel, unter den Gesichtspunkten von Effektivität und Ressourcenverantwortung stelle sich durchaus die Frage, ob es notwendig sei, dass mehrere Pflegedienste Patient*innen in einem eng begrenzenten Bereich aufsuchten. Es wäre aber notwendig, dass alle Leistungsanbietenden so engmaschig miteinander zusammenarbeiteten, dass sie nach örtlichen Zuständigkeiten tätig werden. Sie selbst halte das für schwer praktikabel, es konterkariere die Wahlfreiheit durch die Patient*innen und verhindere bei Umzügen, den vertrauten Pflegedienst weiter zu beauftragen.

Herr Verschaeren erinnerte daran, dass es vor Einführung der Pflegeversicherung die Gemeindepflegekräfte gab, die örtliche Zuständigkeiten hatten. Seinerzeit erfolgte eine Förderung durch die Länder und die Kommunen.


Ratsfrau Schollmeyer dankte den Vortragenden für ihre Ausführungen und die Berichte über ihre Erfahrungen. Der Sozialausschuss wird die Erkenntnisse aus der heutigen Anhörung gut für seine weitere Arbeit nutzen können.

Die Anhörung wurde durchgeführt.


TOP 7.
Antrag der SPD-Fraktion zu Sicherheit erhöhen – Programm „50 helle Orte“, verstärkte Präsenz und koordinierte Sicherheitsstrategie
(Drucks. Nr. 2377/2025)

(Weitere Ausführungen s. Tagesordnungspunkt 1).

Abstimmung über erneutes Ziehen in die Fraktionen:
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen


TOP 8.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 2377/2025 (Antrag der SPD-Fraktion zu Sicherheit erhöhen – Programm „50 helle Orte“, verstärkte Präsenz und koordinierte Sicherheitsstrategie)
(Drucks. Nr. 0334/2026)

(Weitere Ausführungen s. Tagesordnungspunkt 1).

Abstimmung über erneutes Ziehen in die Fraktionen:
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0079/2026 mit 6 Anlagen (online))

Ratsherr Rinker sagte, seine Fraktion begrüße es, dass ein Teil der künftigen städtischen Hochbaumaßnahmen über eine städtische Tochtergesellschaft realisiert werden soll. Es könne davon ausgegangen werden, dass die hanova KOMMUNAL GmbH zumindest schneller arbeiten könne, insbesondere weil im Prozessabläufe schlankere und effizienter Prozesse erreicht werden sollen. Es sei nicht beabsichtigt, sämtliche städtischen Bauvorhaben über hanova KOMMUNAL GmbH abzuwickeln, sondern diese soll ihren Schwerpunkt bei Bauvorhaben und Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten sowie einigen herausgehobenen Schulprojekten haben.

Es entstünden keine Doppelstrukturen, vielmehr gebe es die Chance, die Geschwindigkeit innerhalb der Landeshauptstadt Hannover, die bereits positiv öffentlich im Digitalsektor registriert wurde, auch auf den Baubereich auszuweiten.

Den Änderungsanträgen könne seine Fraktion nicht zustimmen. Im Änderungsantrag der CDU-Fraktion solle bereits vor der Gründung der GmbH sehr vieles geregelt werden. Dieser Detaillierung bedürfe es zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht. Auch werde die Unterbringung von Obdachlosen herausgenommen, was nach Meinung seiner Fraktion nicht sinnvoll sei.

Ratsherr Döring wies darauf hin, dass Planung und Bau durch die öffentliche Hand vergleichsweise teuer seien. Um dem Abzuhelfen solle nun eine weitere Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Hannover gegründet werden, die mutmaßlich alles schneller und günstiger erledigen soll. Der Drucksache könne nicht entnommen werden, warum dieser Weg notwendig sei. Stattdessen solle eine Mischung aus Aufgaben, die jetzt vom Bauamt und dem Gebäudemanagement wahrgenommen werden, zusätzlich von hanova KOMMUNAL GmbH unterstützt werden. Es erschließe sich ihm nicht, wie bei der Konstellation ein effektiveres Arbeiten möglich sein soll.

Der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft, schneller Unterbringungskapazitäten zu schaffen, werde nun noch mit der komplexeren Aufgabe von Umbaumaßnahmen überfrachtet. Es werde dadurch zu einer Verlangsamung der Aufgabenerledigung kommen und damit den Interessen des Sozialausschusses sowie des Dezernates für Soziales und Integration zuwiderlaufen.

Insgesamt halte seine Fraktion den Antrag für unklar formuliert, daher beantrage seine Fraktion, die Ursprungsdrucksache zu überarbeiten.

Ratsherr Gill machte darauf aufmerksam, dass der Gesamtpersonalrat der Gründung der Gesellschaft zugestimmt habe. Er widerspreche den Ausführungen von Ratsherrn Döring. Union Boden, die Bestandteil der hanova KOMMUNAL GmbH wären, habe mit dem Neubau der Leonore-Goldschmidt-Schule (IGS Mühlenberg), der IGS List sowie der Leibnizschule bewiesen, dass sie in der Lage ist, effektiv, schnell und zu den veranschlagten Kosten zu bauen.

8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0405/2026)

Diskussionsbeiträge s. Tagesordnungspunkt 9.

0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 9.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0557/2026)

Diskussionsbeiträge s. Tagesordnungspunkt 9.

0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 10.
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0202/2026 mit 2 Anlagen (online))

(Weitere Ausführungen s. Tagesordnungspunkt 1).

Abstimmung über erneutes Ziehen in die Fraktionen:
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Auf Wunsch der CDU-Fraktion in die Fraktionen gezogen


TOP 10.1.
Änderungsantrag der BSW-Fraktion zu Drucks.0202/2026:Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0430/2026)

(Weitere Ausführungen s. Tagesordnungspunkt 1).

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 10.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0202/2026: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0593/2026)

(Weitere Ausführungen s. Tagesordnungspunkt 1).

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen


TOP 11.
Beschluss zur Bestätigung der ausgewählten Zusammensetzung der Mitglieder eines Expert*innengremiums im Rahmen des Prozesses 'Abschaffung der Obdachlosigkeit' bis 2030 (Obdach 2030)
(Drucks. Nr. 0392/2026)

Ratsherr Rinker fragte, ob er sich evtl. im Mitwirkungsverbot befinden könnte, da er als Mitglied des Expert*innengremiums benannt sei.

Ratsfrau Schollmeyer antwortete, dies sei analog zum Verfahren in den Ratsversammlung zu Neu- und Umbesetzung in Gremien zu sehen. Es entstehe kein besonderer Vorteil, so dass einer Mitberatung und Abstimmung nichts im Wege stehe.

Einstimmig


TOP 12.
Zuwendung für das Projekt „Starkes Hainholz 2.0 - Koordination und Fortbildung“
(Drucks. Nr. 0319/2026)

Ratsherr Nicholls sagte, er freue sich sehr, dass die erfolgreiche Arbeit fortgeführt werden könne. Zu seiner Frage, ob der Umfang der bisherigen Leistungen mit dem nun neuen Träger erhalten bleibe, antwortete Frau Walter, dass das bisherige Portfolio erhalten bleibe. Das ausgewählte Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit e.V. (KEJ) arbeite schon sehr lange zu dem Themenfeld und sei im Stadtteil gut vernetzt und bekannt. Das bisherige Portfolio soll sogar noch erweitert werden, um noch mehr in den Stadtteil hineinwirken zu können und mehr Zielgruppen zu erreichen.

Einstimmig


TOP 13.
2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 50 des Fachbereiches Soziales sowie für den gemeinsamen Teilhaushalt 59 der Fachbereiche Soziales und Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 0406/2026 mit 2 Anlagen (nur online))

Ratsherr Nicholls bat um Erläuterungen zu TH 50, Städtische Beschäftigungsmaßnahmen, Ziff. 1. Vermeidung steigender Jugendarbeitslosigkeit in der LHH. Dort sei bei der Zielerreichung mit Stichtag 30.09. der Pfeil nach unten gerichtet.

Frau Schwarze sagte, das Ziel sei trotz steigender Ist-Zahlen auf nicht erreicht gesetzt worden, da die Jugendarbeitslosenquote im Berichtszeitraum stärker angestiegen sei, als in der Planung erwartet worden war.

Zur Kenntnis genommen


TOP 14.
2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 57 des Fachbereiches Senioren
(Informationsdrucksache Nr. 0567/2026 mit 1 Anlage (nur online))

Ohne Aussprache.

Zur Kenntnis genommen


TOP 15.
2. Finanzbericht 2025 für den Teilhaushalt 56 des FB Gesellschaftliche Teilhabe
(Informationsdrucksache Nr. 0359/2026 mit 1 Anlage (nur online))

Ohne Aussprache.

Zur Kenntnis genommen


TOP 16.
Konzept
zur finanziellen und organisatorischen Absicherung des Projekts „ZeitRaum“

(Informationsdrucksache Nr. 0514/2026 mit 1 Anlage (nur online))

Ohne Aussprache.

Zur Kenntnis genommen


TOP 17.
Bericht zur Mittelverwendung aus dem Projekt- und Interventionsfonds Wohnungslosigkeit
(Informationsdrucksache Nr. 0539/2026 mit 4 Anlagen (nur online))

Frau Feuerhahn sagte, aufgrund der Zusage der Verwaltung an den Sozialausschuss werde diese Informationsdrucksache vorgelegt. In der Drucksache selbst werden die einzelnen Verwendungen zusammengefasst; eine detailliertere Information findet sich in den Anlagen.

Es konnte festgestellt werden, dass von Seiten der Träger*innen / Partner*innen relativ wenig inhaltliche Themen gesetzt wurden. Ab 2022 habe die Verwaltung damit begonnen, mit konkreten Vorschlägen auf ihre Netzwerkpartner*innen zuzugehen und dann gemeinsam die Bedarfe der Szene herausgearbeitet. Dadurch ergaben sich Verschiebungen von Jahr zu Jahr. In 2022 wurden vornehmlich Mittel für Krisenintervention (als ursprünglicher Zweck des Interventionsfonds) sowie Gesundheit eingesetzt.

In 2023 wurden beide Bereich zwar fortgeführt, jedoch wurden mehr Mittel für den Bereich Gesundheit, wie für Hygieneartikel, aufgewendet. Von Träger*innenseite gab es die Rückmeldung, dass nicht nur Bedarfe für Frauen gesehen wurden, sondern auch für Männer. Das sei dann entsprechend ausgebaut worden. Als „Highlight“ des Jahres wurde der Tag der Wohnungslosen durchgeführt, bei dem einige Mitglieder des Sozialausschusses zugegen waren.

In 2024 gab es kleinere Verschiebungen: Die Sommerhilfe erhielt einen größeren Stellenwert, auch weil es die Rückmeldung sowohl aus der Szene als auch von Träger*innen gab, dass sich das bewährt habe.

In 2025 wurde das Thema Gesundheit von Träger*innen kaum nachgefragt, weil die Bedarfe über Spenden und ähnliches abgedeckt werden konnten. Die Sommerhilfe war weiterhin ein großes Projekt, die Winterhilfe, bezogen auf die Sachmittel, etwas kleiner. Das lag daran, dass die Region Hannover einen größeren Betrag für diesen Zweck zur Verfügung gestellt habe. Dadurch konnten durch die Landeshauptstadt Hannover das Café Luna sowie das Nachtcafé des Diakonischen Werkes unterstützt werden.

Die Verwaltung habe insbesondere anlässlich der Witterung in diesem Winter feststellen können, wie wichtig es ist, Mittel im Projekt- und Investitionsfonds zur Verfügung zu haben. An dem schneereichen Wochenende konnte dadurch innerhalb einer Stunde mit dem Träger des Nachtcafés abgestimmt werden, dass die Einrichtung länger in den Tag hinein geöffnet bleiben kann.

In den Anlagen zur Informationsdrucksache ist von „Winterhilfe I“ bzw. „Winterhilfe II“ die Rede, dies bezieht sich jeweils auf die Monate; „I“ bedeutet die Zeit zu Jahresbeginn, „II“ entsprechend zum Jahresende.

Zur Kenntnis genommen


TOP 18.
Bericht der Dezernentin

18.1
Stadträtin Bruns kündigte an, die in der Sitzung des Sozialausschusses am 17.11.2025 erbetenen Zahlen zu den Sammeltöpfen nachzureichen.

18.2
Stadträtin Bruns kündigte an, dass der Förderpreis Inklusion in der Wirtschaft am 11.05.2026 zusammen mit der Region Hannover verliehen werde. Die Bewerbungsfrist ende mit Ablauf des Monats März 2026. Gerne dürfen Personen oder Unternehmen dazu motiviert werden, sich zu bewerben.


Ratsfrau Schollmeyer schloss die Sitzung.

Sylvia Bruns Hanebeck
Stadträtin für das Protokoll