Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 20.11 al - Datum 07.05.2026
PROTOKOLL
über die 46. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuer-
wehr und öffentliche Ordnung am Mittwoch, den 11. März 2026 im Hodlersaal des Rathauses
Beginn 15.02 Uhr
Ende 16.15 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesende:
Ratsfrau Kleindienst in der Vertretungsfunktion für Ratsherrn Homann
Ohne Vertretung fehlte der Einzelvertreter Ratsherr von Wysiecki
Ratsherr Dr. Menge - aufgrund Mitwirkungsverbots - nicht anwesend während der Behandlung von Top 3.
Ratsmitglieder:
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
- Ausschussvorsitzende -
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) Ratsherr Gill (SPD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) Ratsfrau Kleindienst (SPD) i. V. für Ratsherrn Homann
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Grundmandatsträger*innen:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsherr Zingler (BSW)
Verwaltung:
Herr Erster Stadtrat Dr. von der Ohe (Dez. II) TN vor Ort
Herr Lau (14) TN vor Ort
Herr Heidenbluth (20) TN vor Ort
Frau Karakas (32) TN vor Ort
Herr Bahlmann (37) TN vor Ort
Frau Reime (37) TN vor Ort
Herr König (83)
Herr Weseloh (14.2) TN vor Ort
Herr Münch (18.4)
Herr Ulbrich (20.2) TN vor Ort
Herr Suhr (20.3)
Herr Psarrianos (37.5) TN vor Ort
Herr Schaefer (52.2)
Herr Lessing (14.03) TN vor Ort
Herr Möllmann (14.04) TN vor Ort
Frau Müller (14.21) TN vor Ort
Herr Rackow (18.52)
Herr Hupe (20.10)
Herr Dassow (20.11) TN vor Ort
Herr Wescher (20.20) TN vor Ort
Herr Zakfeld (20.21) TN vor Ortt
Frau Lopez (67.33)
Frau Simpson (GPR)
Frau Gramann (PR/II) TN vor Ort
Herr Weber (PR/II) TN vor Ort
Frau Botzki (Dez. VII)
Frau Allner (20.11) - Ausschussbetreuung und Protokoll - TN vor Ort
Presse:
Herr Dix (15.31) TN vor Ort
Herr Schinkel (HAZ/NP) TN vor Ort
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
1.1. Erweiterung der TO, soweit die Dringlichkeit dieser Vorlage zuerkannt wird um:
1.1.1. Raschplatz Kunst
(Drucks. Nr. 0572/2026 mit 2 Anlagen (nur online))
1.1.1.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0572/2026 Raschplatz Kunst
(Drucks. Nr. 0595/2026)
2. Genehmigung des Protokolls über die
2.1. 43. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungs-
prüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am Mittwoch, den 10. Dezember 2025 im Ratssaal des Rathauses
- öffentlicher Teil -
2.2. 44. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung,
Mittwoch, den 14. Januar 2026
Sitzungsbeginn: 16.45 Uhr (nach der vorigen Sondersitzung) im Ratssaal des Rathauses
- unterbrochen am 14.01.2026 um 17.18 Uhr
und fortgesetzt am 21.01.2026 - um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses
Sitzungsende: 15.47 Uhr Uhr am 21.01.2026
3. Antrag der SPD-Fraktion zu Stadtsauberkeit stärken – Mehr Personal für aha-Abfallfahndung und konsequente Bußgeldverfolgung bei Verschmutzung
(Drucks. Nr. 2374/2025)
3.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu DS 2374/2025 „Mehr Personal für aha-Abfallfahndung und konsequente Bußgeldverfolgung bei Verschmutzung“
(Drucks. Nr. 0046/2026)
4. Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP: Nutzungsmix stärken – Leerstandsaktivierung für die Innenstadt
(Drucks. Nr. 2376/2025 N1)
5. Neufassung: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD und CDU: Auskömmliche Finanzierung für verlässliche, kindgerechte Kitabetreuung
(Drucks. Nr. 2389/2025 N1)
6. Antrag der CDU-Fraktion zum Pilotprojekt „Inklusiver Mensabetrieb und frische Schulverpflegung“ an der Grundschule Mühlenweg – Ergänzung zum bestehenden Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2025 mit 1 Anlage )
6.1. Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piraten
zu DS 2578/2025: Antrag der CDU-Fraktion zum Pilotprojekt „Inklusiver Mensabetrieb und frische Schulverpflegung“ an der Grundschule Mühlenweg – Ergänzung zum bestehenden Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0347/2026)
7. Antrag der AfD-Fraktion zur Prüfung von Vereinen auf extremistische Bezüge vor der Vergabe von Fördermitteln
(Drucks. Nr. 0017/2026)
8. Antrag der CDU-Fraktion: Winterdienst in Hannover weiterentwickeln – Lehren aus dem Wintereinbruch ziehen, Koordination verbessern, Zugänge zum ÖPNV priorisieren
(Drucks. Nr. 0070/2026)
9. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Grundsätzliche Vergabe von städtischen Grundstücken über Erbbaurecht
(Drucks. Nr. 0253/2026)
10. Antrag der CDU-Fraktion: Ehrenamt stärken ! - Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0500/2026)
11. Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0531/2026 mit 1 Anlage (online))
11.1. Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0531/2026 N1 mit 1 Anlage (online))
12. Satzungsbeschluss über die Teilentlassung des Sanierungsgebietes Stöcken (Drucks. Nr. 2658/2025 mit 1 Anlage (online))
13. Fortschreibung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum für den Zeitraum
01. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032
(Drucks. Nr. 0296/2026 mit 1 Anlage (nur online))
14. Zuwendung von Fördermitteln NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) an hanova WOHNEN GmbH gemäß Förderbescheid.
(Drucks. Nr. 0297/2026 mit 2 Anlagen (nur online))
15. Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover
(Drucks. Nr. 0364/2026)
16. Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0079/2026 mit 6 Anlagen (online))
16.1. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0405/2026)
16.2. Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0557/2026)
17. Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0202/2026 mit 2 Anlagen (online))
17.1. Änderungsantrag der BSW-Fraktion zu Drucks.0202/2026:Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0430/2026)
17.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0202/2026: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0593/2026)
18. Bericht des Dezernenten
18.1. Finanzbericht für den Monat Januar 2026 (Stand 02.02.2026)
(Informationsdrucks. Nr. 0598/2026 mit 1 Anlage (online))
18.2. Sonstiges
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zahl eröffnete die 46. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung und stellte die ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung der Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gremiums fest.
Ferner verweise sie kurz auf die allgemein bei Hybridsitzungen üblichen und hierbei zu beachtenden Regelungen.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zahl wies im Anschluss als erstes auf die kurzfristig seitens der Verwaltung übersandte Vorlage, für die unter
TOP 1.1.
Erweiterung der TO, soweit die Dringlichkeit dieser Vorlage zuerkannt würde um
TOP 1.1.1.
Raschplatz Kunst
(Drucks. Nr. 0572/2026 mit 2 Anlagen (nur online))
über die Dringlichkeit dieser Drucksache zu entscheiden wäre.
Hinweise der Verwaltung hierzu im Vorfeld:
Wegen Dringlichkeit bittet hier die Verwaltung, die TO zu Beginn der Sitzung mit der dafür erforderlichen 2/3 Mehrheit der Mitglieder gem. § 72 Abs. 3 in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz und § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Rates zu erweitern.
Dringlichkeitsbegründung
Die Drucksache ist als dringlich einzubringen, da der notwendige Beratungs- und Beschlussablauf ansonsten nicht rechtzeitig abgeschlossen werden kann. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen am Raschplatz – insbesondere die Annahme der Spende für die Halfpipe, die Bereitstellung der Mittel für das Bodenkunstwerk sowie die Sicherstellung der logistischen Vorbereitung – ist ein Beschluss in der Ratssitzung am 19.03.2026 zwingend erforderlich.
Der Stadtbezirksrat Mitte musste gemäß Zuständigkeiten beteiligt werden. Da im April keine Sitzung des Stadtbezirksrats stattfindet, war eine Befassung bereits am Montag den 09.03.2026 notwendig. Um den Ratsbeschluss im März zu ermöglichen, muss die Drucksache daher unmittelbar an den Finanzausschuss weitergeleitet werden. Eine spätere Befassung würde den Beschluss in den Mai verschieben und den gesamten Projektablauf gefährden.
Die Dringlichkeit ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen:
· Zeitkritischer Projektstart: Die Halfpipe soll bereits Ende März auf der Sophienstraße aufgestellt werden. Für die Beauftragung, Abstimmung der Logistik und Vorbereitung der Straßensperrung ist ein frühzeitiger Beschluss zwingend erforderlich.
· Beginn der künstlerischen Arbeiten im März: Das großflächige Bodenkunstwerk entsteht ab März. Die beteiligten Künstler*innen, die Flächenvorbereitung und die Abstimmung mit Partnern wie Hola Utopia erfordern verbindliche Planungs- und Finanzierungsgrundlagen.
· Koordination umfangreicher Planungs- und Abstimmungsprozesse: Die Maßnahmen am Raschplatz beinhalten komplexe organisatorische Abläufe, darunter die Abstimmung mit Anlieger*innen, die Einbindung sozialer Träger, die Vorbereitung der Flächen sowie die logistische Umsetzung der Halfpipe. Diese Prozesse benötigen einen erheblichen zeitlichen Vorlauf, der ohne einen Ratsbeschluss im März nicht gewährleistet werden kann.
Eine Verzögerung der Beschlussfassung würde den geplanten Projektstart verhindern, die Umsetzung der Maßnahmen erheblich verzögern und den vorgesehenen Zeitplan bis zur Eröffnung im Frühsommer 2026 gefährden.
Die DS wäre im öffentlichen Teil zu behandeln.
Ratsherr Pohl stellte fest, dass diese Vorlage wohl offensichtlich schon etwas länger im Verfahren sei; zudem liege hierzu ein Änderungsantrag der FDP vor, so dass er letztlich eine formale Behandlung vorschlage.
Sowohl die Ratsherren Dr. Menge und Gast als auch Ratsfrau Ihnen erklärten sich hiermit einverstanden.
Einstimmig erfolgte daraufhin zunächst der unter TOP 1.1 erforderliche Beschluss hinsichtlich der Erweiterung der TO um TOP 1.1.1.
Ratsherr Gast zog TOP 8 und TOP 17 in die Fraktionen.
Ratsherr Dr. Menge konstatierte, dass die SPD diesem hier nicht folgen werde und schlug hinsichtlich TOP 17 alternativ eine formale Behandlung vor, obgleich dieses Gremium hier der zuständige Fachausschuss sei.
Ratsherr Pohl stimmte diesem zu und zog begründend TOP 11 in die Fraktionen.
Ratsfrau Ihnen kam zurück auf TOP 17 - sie habe zu der Vorlage Fragen an die Verwaltung - namentlich Herrn Dr. von der Ohe - gerichtet; die Antwort auf ihre Fragen sei jedoch offensichtlich nicht an alle anderen Fraktionen gesandt worden. Sie spreche sich daher gegen eine formale Behandlung aus und kündige für diesen Fall weitere Änderungsanträge an.
Aufgrund des Einwurfs von Ratsfrau Ihnen wurde ein Antrag zur GO gestellt.
Das Gremien lehnte im Anschluss mit 5 Ja-Stimmen bei 6 Gegenstimmen ab, TOP 17 erneut zu ziehen und stimmte damit der formalen Behandlung zu.
Ratsherr Dr. Menge kündigte an, dass er zu TOP 3 sowie TOP 3.1 nicht an der Beratung teilnehmen werde.
Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung gab es nicht.
Die so geänderte Tagesordnung wurde damit beschlossen.
TOP 1.1.1.
Raschplatz Kunst
(Drucks. Nr. 0572/2026 mit 2 Anlagen (nur online))
Ratsherr Gast erkundigte sich an dieser Stelle nach einem Sicherheitskonzept des hier in der Vorlage thematisierten Public Viewings.
Herr Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte daraufhin aus, das bei der Organisation des Public Viewings die Frage des Zu- und Abstroms der Besucher*innen besonders berücksichtigt werde.
Antrag,
1. der Umsetzung der künstlerischen Maßnahmen zur Umgestaltung des Raschplatzes (Maßnahmen 1. – 3.) unter Berücksichtigung der Organisation eines Public Viewing im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 (Drucksache 2107/2025 i.V.m. Drucksache 2455/2026) sowie
2. der Annahme einer zweckgebundenen Spende der Sparkasse Hannover für die Beschaffung einer Halfpipe und die Pflege des Bodenkunstwerks am Raschplatz in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2026, sowie je
50.000 Euro für die Folgejahre 2027 und 2028 gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG und der Ausstellung entsprechender Spendenbescheinigungen
zuzustimmen
formal behandelt
TOP 1.1.1.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover zu Drucks. Nr. 0572/2026 Raschplatz Kunst
(Drucks. Nr. 0595/2026)
Antrag
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1.
Punkt 1: der Umsetzung der künstlerischen Maßnahmen zur Umgestaltung des Raschplatzes (Maßnahmen 1. – 3.)
2.
Anlage 2 entfällt ersatzlos.
formal behandelt
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die
2.1. 43. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungs-
prüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am Mittwoch, den 10. Dezember 2025 im Ratssaal des Rathauses
- öffentlicher Teil -
2.2. 44. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung,
Mittwoch, den 14. Januar 2026
Sitzungsbeginn: 16.45 Uhr (nach der vorigen Sondersitzung) im Ratssaal des Rathauses
- unterbrochen am 14.01.2026 um 17.18 Uhr
und fortgesetzt am 21.01.2026 - um 15.00 Uhr im Hodlersaal des Rathauses
Sitzungsende: 15.47 Uhr Uhr am 21.01.2026
2.1. + 2.2. genehmigt mit jeweils 10 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
Ratsherr Dr. Menge verließ den Sitzungssaal.
TOP 3.
Antrag der SPD-Fraktion zu Stadtsauberkeit stärken – Mehr Personal für aha-Abfallfahndung und konsequente Bußgeldverfolgung bei Verschmutzung
(Drucks. Nr. 2374/2025)
Ratsherr Gill trug den Antrag der SPD vor und begründete ihn.
Ratsherr Gast erläuterte daraufhin den Änderungsantrag seiner Fraktion.
Sowohl Ratsherr Pohl als auch Ratsfrau Ihnen erklärten gleichermaßen, das Anliegen beider Anträge in der Grundintention, dass Hannover sauberer werden solle, definitiv zu unterstützen - nur seien beide Anträge ihres Erachtens massiv haushaltsrelevant.
Ratsfrau Zaman argumentierte, die Bevölkerung in Hannover benötige jetzt umzusetzende Maßnahmen zur Sauberkeit und nicht erst nach Verabschiedung des nächsten Haushaltsplanes.
Ratsherr Pohl erklärte, der Antrag beinhalte die Einrichtung von vier Vollzeitstellen zur Abfallfahndung - eine tatsächliche Abfallbeseitigung sei damit noch nicht einmal gewährleistet.
Ratsfrau Ihnen konstatierte, eine Alternative wäre ggfs. der Einsatz von Ehrenbeamt*innen, die dafür lediglich eine Aufwandsentschädigung erhalten würden.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt,
ein schlagkräftiges Konzept vorzulegen, das die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Abfallfahndung bei aha sowie die konsequente Anwendung des vorhandenen Bußgeldrahmens bei Verschmutzungs-Verstößen sicherstellt. Ziel ist eine spürbare Reduzierung von weggeworfenem Müll (Zigarettenstummel, Kaugummis, Verpackungen u. ä.), eine sichtbar sauberere Stadt und eine dauerhafte Entlastung der Reinigungsressourcen.
Das Maßnahmenpaket soll mindestens folgende Punkte enthalten:
- Personalaufbau bei der Abfallfahndung
- Schaffung von mindestens 4 neuen Vollzeitstellen (Kombination aus Außendienst/Ermittler*innen und Fallbearbeitung) bei der Abfallfahndung von aha
- Erarbeitung eines Vorschlags einer befristeten Aufstockung für 24 Monate mit anschließender Evaluierung zur Verstetigung
- Operative Verstärkung und Einsatzplanung
- Konkreter Einsatzplan mit Schwerpunktzeiten (Wochenenden, Markt- und Veranstaltungstage, Abendspitzen) und priorisierten Flächen (Fußgängerzone, Einkaufsstraßen, Plätze, Naherholungsgebiete)
- Abstimmung und gemeinsame Einsatzkoordination mit dem kommunalen Ordnungsdienst; regelmäßige Lagebesprechungen
- Zusätzliche Nachmittagsreinigung an publikumsreichen Tagen
- Planung und Kostenrechnung für die Einführung einer zusätzlichen Nachmittagsreinigung an Tagen mit Publikumsverkehr in der Innenstadt zum nächsten Haushalt
- Werbekampagne für die Müllmelde-App von aha
- Sticker/Plakate auf Mülleimern und Containern
- Finanzierung, Zeitplan und Evaluation
- Detaillierte Kostenaufstellung für Personal, Ausstattung, Schulung und Mehrreinigungen (Erst- und Folgekosten)
- Vorschläge zur Finanzierung sowie Schätzung der durch Bußgelder erwarteten Einnahmen
- Zeitplan mit Umsetzungsschritten: Personalrekrutierung, Schulung, Pilotphase; Vorlage des Maßnahmenpakets samt Haushaltsansatz spätestens vor den Haushaltsplanberatungen 2027/2028
- Definition von Kennzahlen (Anzahl Kontrollen; Verwarnungen; Bußgeldbescheide; gemeldete Verschmutzungen; Reinigungsaufwand)
- Jährlicher Bericht an den Rat ab dem zweiten Betriebsjahr mit Ergebnissen der Wirksamkeitsprüfung und Empfehlungen.
TOP 3.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu DS 2374/2025 „Mehr Personal für aha-Abfallfahndung und konsequente Bußgeldverfolgung bei Verschmutzung“
(Drucks. Nr. 0046/2026)
Antrag
Der Text wird wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein schlagkräftiges die Initiative „HannoverSauber“ fortzuführen und weiterzuentwickeln. vorzulegen, das die Schaffung zusätzlicher Stellen in der Abfallfahndung bei aha sowie die konsequente Anwendung des vorhandenen Bußgeldrahmens bei Verschmutzungs-Verstößen sicherstellt. Ziel ist eine spürbare Reduzierung von weggeworfenem Müll (Zigarettenstummel, Kaugummis, Verpackungen u. ä.), eine sichtbar sauberere Stadt und eine dauerhafte Entlastung der Reinigungsressourcen.
Dabei sollen folgende Maßnahmen geprüft werden: Das Maßnahmenpaket soll mindestens folgende Punkte enthalten:
- Personalaufbau bei der Abfallfahndung
Schaffung vonmindestens 4 neuen Vollzeitstellen(Kombination aus Außendienst/Ermittler*innen und Fallbearbeitung) bei der Abfallfahndung von ahaErarbeitung eines Vorschlags einer befristeten Aufstockung für 24 Monate mit anschließender Evaluierung zur Verstetigung- Operative Verstärkung und Einsatzplanung
Konkreter Einsatzplan mit Schwerpunktzeiten (Wochenenden, Markt- und Veranstaltungstage, Abendspitzen) und priorisierten Flächen (Fußgängerzone, Einkaufsstraßen, Plätze, Naherholungsgebiete)Abstimmung und gemeinsame Einsatzkoordination mit dem kommunalen Ordnungsdienst; regelmäßige Lagebesprechungen- Zusätzliche Nachmittagsreinigung an publikumsreichen Tagen
Planung und Kostenrechnung für die Einführung einer zusätzlichen Nachmittagsreinigung an Tagen mit Publikumsverkehr in der Innenstadt zum nächsten Haushalt- Kampagne zur Müllvermeidung insbesondere zur Reduzierung von Einwegverpackungen und zur Aufklärung über Ultra Fast Fashion
- Werbekampagne für die Müllmelde-App von aha
Sticker/Plakate auf Mülleimern und Containern- Finanzierung, Zeitplan und Evaluation
Detaillierte Kostenaufstellung für Personal, Ausstattung, Schulung und Mehrreinigungen (Erst- und Folgekosten)Vorschläge zur Finanzierung sowie Schätzung der durch Bußgelder erwarteten EinnahmenZeitplan mit Umsetzungsschritten: Personalrekrutierung, Schulung, Pilotphase; Vorlage des Maßnahmenpakets samt Haushaltsansatz spätestens vor den Haushaltsplanberatungen 2027/2028Definition von Kennzahlen (Anzahl Kontrollen; Verwarnungen; Bußgeldbescheide; gemeldete Verschmutzungen; Reinigungsaufwand)Jährlicher Bericht an den Rat ab dem zweiten Betriebsjahr mit Ergebnissen der Wirksamkeitsprüfung und Empfehlungen.
5 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
Ratsherr Dr. Menge kehrte zurück in den Sitzungssaal.
TOP 4.
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP: Nutzungsmix stärken – Leerstandsaktivierung für die Innenstadt
(Drucks. Nr. 2376/2025 N1)
Die Beschlussfassung hierzu erfolgte ohne weitergehenden Austausch.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die mit dem Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ (Antrag Nr. 1554/2024)
– insbesondere
· Nr. 3 „Nutzungsmix für die City – Arbeitsplätze und Wohnraum schaffen“,
· Nr. 9 „Keine ‚broken windows‘ – Leerständen entgegenwirken“,
· Nr. 11 „Zukunft gestalten – Start-Ups und Pop-up-Konzepte fördern“ sowie
· Nr. 12 „Hannover als ‚Best Practice‘ – Aufhof fortführen“
prioritär, gebündelt und mit Nachdruck umzusetzen.
a. Leerstandsaktivierung und Mischnutzung
Dabei sind Mischnutzungskonzepte, insbesondere Kombinationen aus Einzelhandel,
Gastronomie, Kultur, Büro und Wohnen sowie Mehrgenerationenkonzepte zu berücksichtigen, vor allem bei leerstehenden Kauf- und Geschäftshäusern.
Benennung kurzfristiger Umsetzungsschritte.
Ein strukturierter Sachstandsbericht ist dem Rat innerhalb von 6 Monaten
vorzulegen.
TOP 5.
Neufassung: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD und CDU: Auskömmliche Finanzierung für verlässliche, kindgerechte Kitabetreuung
(Drucks. Nr. 2389/2025 N1)
Ratsfrau Kleindienst trug den gemeinsamen Antrag vor und begründete ihn.
Ratsherr Gast schloss sich seiner Vorrednerin an und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den anderen Fraktionen.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie eine solide und zukunftsfähige Finanzierung aller Träger von Kindertagesstätten sichergestellt werden kann.
· Auskömmliche Bezahlung aller Beschäftigten unter Berücksichtigung bestehender Tarifverträge der jeweiligen Träger
· Vertretungskosten nicht pädagogischen Personals
· Berücksichtigung notwendiger Betriebskosten
· Anpassung der Verwaltungskostenpauschalen für alle Träger. Dabei auch die Anpassung des BKE analog zum pBKF.
· Angemessene Finanzierung der pädagogischen Fachberatung
· Refinanzierung der Vertretungskosten unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Urlaubs- Fortbildungs- und Krankheitstage
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass die Verbindlichkeit bestehender Finanzierungs- und Abrechnungsformen bestehen bleiben, bis andere grundsätzliche Neuregelungen der Finanzierung gemeinsam mit den Trägern ausgehandelt worden sind. Das heißt im Besonderen keine rückwirkende Aufhebung vertraglicher Regelungen (z.B. Pauschalen).
Einstimmig
TOP 6.
Antrag der CDU-Fraktion zum Pilotprojekt „Inklusiver Mensabetrieb und frische Schulverpflegung“ an der Grundschule Mühlenweg – Ergänzung zum bestehenden Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2578/2025 mit 1 Anlage )
Ratsherr Pohl trug den Antrag erläuternd vor und äußerte sich erfreut darüber, dass dieser im Schul- und Bildungsausschuss allgemeine Zustimmung erfahren habe.
Ratsherr Dr. Menge erklärte, die SPD werde auch hier den Antrag der CDU-Fraktion unterstützend annehmen; hingegen sehe er für den Zusatzantrag unter TOP 6.1 keinen begründeten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Hauptantrag.
Ratsfrau Dommel konstatierte, der Antrag ihrer Fraktion sei eher - so wie geschrieben - als Ergänzung zu betrachten.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt,
- das vorliegende Konzept der Grundschule Mühlenweg für einen inklusiven Mensabetrieb als Pilotprojekt zu unterstützen und umzusetzen, soweit die schulorganisatorischen und baulichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
- das Pilotprojekt im Einklang mit dem beschlossenen Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover (DS 1385/2022 N1) durchzuführen, insbesondere hinsichtlich
- - Qualitätssteigerung der Schulverpflegung,
- - Erhöhung des Anteils nachhaltiger und regionaler Lebensmittel,
- - Vermeidung von Lebensmittelabfällen,
- - Etablierung gesundheitsfördernder und kindgerechter Verpflegungsstrukturen.
- eine umfassende Ergebnis- und Wirtschaftlichkeitsbewertung einschließlich baulicher, personeller, organisatorischer und vergaberechtlicher Anforderungen vorzulegen sowie Handlungsempfehlungen für eine mögliche Ausweitung auf weitere Schulen zu erarbeiten.
Einstimmig
TOP 6.1.
Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piraten
zu DS 2578/2025: Antrag der CDU-Fraktion zum Pilotprojekt „Inklusiver Mensabetrieb und frische Schulverpflegung“ an der Grundschule Mühlenweg – Ergänzung zum bestehenden Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0347/2026)
Antrag
Antrag zu beschließen: Der Antragstext wird wie folgt ergänzt:
Die Verwaltung wird beauftragt,
- das vorliegende Konzept der Grundschule Mühlenweg für einen inklusiven Mensabetrieb als Pilotprojekt zu unterstützen und umzusetzen, soweit die schulorganisatorischen und baulichen Rahmenbedingungen dies zulassen.
- das Pilotprojekt im Einklang mit dem beschlossenen Mittagessenkonzept der Landeshauptstadt Hannover (DS 1385/2022 N1) durchzuführen, insbesondere hinsichtlich
- Erhöhung des Anteils nachhaltiger und regionaler Lebensmittel,
- Vermeidung von Lebensmittelabfällen,
- Etablierung gesundheitsfördernder und kindgerechter Verpflegungsstrukturen
3. Bei der anstehenden Sanierung der IGS Linden, wird die bisherige Lehrküche mindestens in der momentanen Kapazität erhalten. Eine Erweiterung, auch im Hinblick auf eine Versorgung von Schulen in der Umgebung, ist bei der Planung realistisch zu prüfen und wenn möglich umzusetzen.
5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.
Antrag der AfD-Fraktion zur Prüfung von Vereinen auf extremistische Bezüge vor der Vergabe von Fördermitteln
(Drucks. Nr. 0017/2026)
Ratsherr Jacobs trug den Antrag seiner Fraktion vor und begründete ihn.
In Folge des Einwurfes seitens Ratsfrau Jochem konstatierte Ratsherr Jacobs, dass es völlig unerheblich sei, wer diesen bzw. welche Fraktion diesen Antrag gestellt habe.
Antrag
vor jeder finanziellen Förderung eines Vereins, einer Institution oder eines Projektes sind diese zu überprüfen, ob direkte oder indirekte Verbindungen zu extremistischen Gruppierungen bestehen. Vereine und Institutionen müssen künftig im Förderantrag verbindlich erklären, dass sie keine organisatorischen, personellen oder finanziellen Verflechtungen mit extremistischen Gruppierungen unterhalten.
Sollte ein begründeter Verdacht bestehen, hat die Verwaltung eine vertiefte Prüfung vorzunehmen und die Mitglieder des Stadtrates vor einer Mittelvergabe schriftlich zu informieren. Bis zur Klärung solcher Hinweise werden keine Fördergelder ausgezahlt.
0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.
Antrag der CDU-Fraktion: Winterdienst in Hannover weiterentwickeln – Lehren aus dem Wintereinbruch ziehen, Koordination verbessern, Zugänge zum ÖPNV priorisieren
(Drucks. Nr. 0070/2026)
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt,
- den Winterdiensteinsatz während des jüngsten Wintereinbruchs in der Landeshauptstadt Hannover gemeinsam mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) kritisch auszuwerten und den Ratsgremien über die Ergebnisse zu berichten. Die Auswertung soll insbesondere umfassen:
- die Räum- und Streustrategie in Anwohnerstraßen,
- die Sicherstellung der Erreichbarkeit von Haltestellen des ÖPNV,
- die Einsatzsteuerung, Priorisierung und Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit.
2. auf Grundlage dieser Auswertung gemeinsam mit aha ein Weiterentwicklungskonzept für den Winterdienst vorzulegen, mit dem Ziel, bei außergewöhnlichen Winterereignissen eine flächendeckendere und wirksamere Schneeräumung zu erreichen, ohne dauerhaft zusätzliche Personal- oder Fahrzeugkapazitäten vorzuhalten.
3. im Rahmen dieses Konzepts insbesondere zu prüfen und darzustellen:
- die Einführung dynamischer Priorisierungen im Winterdienst, bei denen neben Hauptverkehrsstraßen temporär auch Anwohnerstraßen mit besonderer Bedeutung (z. B. Schulwege, steile Straßen, Zuwegungen zum ÖPNV) berücksichtigt werden,
- Maßnahmen zur gezielten und prioritären Räumung von Zugängen zu Haltestellen des ÖPNV, einschließlich Gehwegen, Querungen und Wartebereichen,
- den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit externen Dritten (insbesondere Landwirten, Bauunternehmen, Garten- und Landschaftsbaubetrieben), die bei definierten Extremwetterlagen kurzfristig unterstützend eingesetzt werden können,
- Möglichkeiten zur Verbesserung der Einsatzkoordination, etwa durch digitale Einsatzsteuerung, Echtzeit-Übersichten und eine optimierte Lenkung der vorhandenen Fahrzeuge,
- Pilotansätze zur quartiersbezogenen Unterstützung des Winterdienstes, etwa durch kleinere Geräte oder ergänzende, freiwillige Beteiligungsmodelle.
4. darzustellen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen umgesetzt werden können, ohne eine dauerhafte Erhöhung der Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger zu verursachen.
5. sicherzustellen, dass die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover auch bei außergewöhnlichen Schneelagen jederzeit gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen und darzustellen:
- die flächendeckende Ausstattung mit geeigneten Schneeketten,
- die Vorhaltung und Einsatzmöglichkeit von montierbaren Schneepflügen oder vergleichbaren Räumvorrichtungen,
- die prioritäre und dauerhafte Räumung der Zufahrten, Hofflächen und Einsatzwege der Feuerwehrwachen im Stadtgebiet.
TOP 9.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Grundsätzliche Vergabe von städtischen Grundstücken über Erbbaurecht
(Drucks. Nr. 0253/2026)
Ratsfrau Dommel trug den Antrag ihrer Fraktion vor und begründete ihn.
Ratsherr Dr. Menge entgegnete, das Erbbaurecht sei ein wichtiges Mittel für die städtische Bodenpolitik, aber bei weitem nicht das alleinige Instrument.
Ratsherr Pohl plichtete dieser Auffassung bei; zudem würde man durch den ausschließlichen Einsatz dieses Instruments ggfs. Investor*innen verlieren.
Antrag, zu beschließen:
Der Rat bekennt sich zu dem Ziel, dass die Landeshauptstadt Hannover mindestens im bisherigen Umfang Grundstückseigentümerin bleibt, um mit dem nicht vermehrbaren Gut „Grund und Boden“ auch langfristig Stadtentwicklung betreiben zu können und Flächen für notwendige kommunale Infrastruktur im Zugriff zu haben. Die Stadt kann durch verstärkte Vergabe von Erbbaurechten insbesondere bezahlbaren Wohnraum auf städtischem Grund und Boden sichern und die Grundstücksentwicklung aktiv steuern.
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, in Zukunft grundsätzlich städtische Grundstücke über Erbbaurecht zu vergeben und städtische Erbbaurechtsgrundstücke nicht mehr zu verkaufen. Ausnahmen müssen ausführlich begründet werden. Dies bedeutet zugleich: Grundstücksverkäufe allein zum Zwecke der Haushaltskonsolidierung bzw. zur Finanzierung von Investitionen finden nicht statt.
Die Verwaltung legt dazu den politischen Gremien vor der Sommerpause 2026 ein Konzept zur Beschlussfassung vor, wie dieser Grundsatzbeschluss im Rahmen einer neuen Bodenpolitik für die Landeshauptstadt Hannover ab dem Jahr 2027 umgesetzt werden kann.
Dabei sind u.a. die folgenden Punkte einzubeziehen:
- Die Festlegung des Erbbauzinssatzes unter Berücksichtigung der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt und der konkreten Nutzung des Erbbaurechtsgrundstück. Hier soll eine Differenzierung z.B. im Hinblick auf die Schaffung von günstigem Wohnraum, die Unterstützung innovativer Wohnprojekte, gemeinwohlorientierter Infrastruktur oder besonders zukunftsfähigen Unternehmen vorgesehen werden.
- Die Ausdehnung der Dauer der Erbpacht auf einen Zeitraum von bis zu 90 Jahren, abhängig von der jeweils vorgesehenen Nutzung.
- Die ergänzende Vereinbarung kommunaler Ziele bei der Vergabe von Erbbaurechtsgrundstücken, z.B. die Festlegung der gewünschten Nutzung (auch Nutzungsmischung), die Festlegung von ökologischen und energetischen Standards und die Festsetzung von Sozialmieten oder Miethöhen über die aktuell zulässige Bindungsdauer hinaus.
- Im Falle mehrerer Interessent*innen für ein Grundstück in Erbpacht sollen diejenigen zum Zuge kommen, deren Konzept am stärksten gemeinwohlorientiert ist. Die Bewertung erfolgt anhand eines öffentlich zugänglichen Punkteschemas.
- Die Entwicklung von Kriterien für Ausnahmen von der Vergabe von städtischen Grundstücken über Erbbaurecht.
5 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.
Antrag der CDU-Fraktion: Ehrenamt stärken ! - Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr
(Drucks. Nr. 0500/2026)
Ratsherr Pohl erklärte, dass dieser Antrag in engem Zusammenhang mit dem bereits unter TOP 1 gezogenen TOP 11 stehe.
Im Zuge dessen zog an dieser Stelle Ratsherr Gast den Antrag in die Fraktionen.
Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Satzung über die Entschädigungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover“ dahingehend zu überarbeiten, dass die darin zuletzt 2015 festgelegten Aufwandsentschädigungen an die Entwicklung der Inflation angeglichen werden.
Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in die Fraktionen gezogen
TOP 11.
Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0531/2026 mit 1 Anlage (online))
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
ersetzt durch Neufassung
TOP 11.1.
Änderung der Satzung über die Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0531/2026 N1 mit 1 Anlage (online))
Antrag,
die als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
Zu den nachfolgenden TOPs 12 bis 15 gab es keine Wortmeldungen.
TOP 12.
Satzungsbeschluss über die Teilentlassung des Sanierungsgebietes Stöcken
(Drucks. Nr. 2658/2025 mit 1 Anlage (online))
Antrag,
Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 162 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 NKomVG wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stöcken vom 17.01.2008, für die in dem Übersichtsplan näher bezeichneten Teilgebiete zum XX.XX.2026 aufgehoben.
Einstimmig
TOP 13.
Fortschreibung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum für den Zeitraum
01. Januar 2031 bis 31. Dezember 2032
(Drucks. Nr. 0296/2026 mit 1 Anlage (nur online))
Antrag,
der nachstehend und als Anlage beigefügten geplanten Fortschreibung der Mietpreise für das Hannover Congress Centrum (HCC) für den Zeitraum 01.01.2031-31.12.2032 zuzustimmen und der Betriebsleitung weiterhin die Handlungsfähigkeit einzuräumen, in begründeten Ausnahmefällen von den Mietpreisen abweichen zu können.
Einstimmig
TOP 14.
Zuwendung von Fördermitteln NKK - Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) an hanova WOHNEN GmbH gemäß Förderbescheid.
(Drucks. Nr. 0297/2026 mit 2 Anlagen (nur online))
Antrag,
zu beschließen, der hanova WOHNEN GmbH eine Zuwendung in Höhe von 1.920.000,00 € aus den Fördermitteln NKK – Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (KFW) gemäß Förderbescheid weiterzuleiten.
Einstimmig
TOP 15.
Zuwendung an den Turn-Klubb zu Hannover
(Drucks. Nr. 0364/2026)
Antrag,
zu beschließen, dem Turn-Klubb zu Hannover (TKH) für die Realisierung des Familiensportzentrums auf dem Vereinsgelände an der Tiergartenstraße eine Zuwendung in Höhe von bis zu
2.400.000 €
zu bewilligen.
Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die finanziellen Mittel im Rahmen der Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2027/28 und der Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden können.
Einstimmig
TOP 16.
Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0079/2026 mit 6 Anlagen (online))
Ratsherr Pohl trug erläuternd den Änderungsantrag seiner Fraktion vor.
Ratsherr Dr. Menge erklärte, die SPD-Fraktion sehe die Gründung dieser Gesellschaft als gutes Instrument und sehr wichtige Ergänzung zu dem städtischen Gebäudewirtschaftsbetrieb an.
Ratsfrau Ihnen konstatierte, der Antrag ihrer Fraktion sei nicht so gemeint, dass die FDP die Schaffung dieser Gesellschaft in ferne Zukunft verschieben wolle.
Die FDP-Fraktion habe sich jedoch kein "schwerfälliges bürokratisches Monster" an dieser Stelle vorgestellt, sondern eine schlagkräftige und schlanke Hochbaueinheit, in welcher Form auch immer.
Ratsherr Gast stellte hingegen fest, seine Fraktion werde der Verwaltungsvorlage in ihrer Ursprungsfassung folgen wollen
Auf die Rückfrage von Ratsherrn Pohl, wie weit die Gespräche mit der Aufsichtsbehörde sowie der Gewerkschaft hinsichtlich des erforderlichen Benehmens zwischenzeitlich fortgeschritten seien, antwortete Herr Erster Stadtrat Dr. von der Ohe: "Weit".
Antrag,
1) die Gründung der Hochbaugesellschaft hanova KOMMUNAL GmbH als 100 %-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen,2) dem als Anlage 1 im Entwurf beigefügten Gesellschaftsvertrag der hanova KOMMUNAL GmbH zuzustimmen,3) dem Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.000 € und in diesem Zusammenhang der Auszahlung für das Stammkapital der hanova KOMMUNAL GmbH über 25.000 € zuzustimmen,4) der Zuführung eines Betrages in Höhe von 5.000.000 € in die Kapitalrücklage der hanova KOMMUNAL GmbH und in diesem Zusammenhang der Auszahlung in Höhe von 5.000.000 € zuzustimmen,5) Herrn Ltd. Städt. Direktor Holger Ulbrich und für den Fall der Verhinderung Herrn Stadtangestellten Mirko Wescher als Vertreter der Landeshauptstadt Hannover in der Gesellschafterversammlung der hanova KOMMUNAL GmbH zu wählen,6) die Verwaltung zu ermächtigen, als Grundlage den als Anlage 6 im Entwurf beigefügten Rahmenvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der hanova KOMMUNAL GmbH vorbehaltlich weiterer Änderungen abzuschließen,7) die Verwaltung zu ermächtigen, Einzelaufträge bezogen auf die Projektliste (Anlage 5) zu schließen, über:
b. die Beauftragung der hanova KOMMUNAL GmbH mit Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) nach HOAI für
ii. die in der Projektliste 12 markierten Unterkünfte im Zusammenhang mit Modernisierungs-, Sanierungs-, Neubau- und Umbaumaßnahmen,
iii.Neubaumaßnahmen für Unterkünfte über 653 Plätze,
8) der Einlage der Beteiligung an der hanova KOMMUNAL GmbH in den Betrieb gewerblicher Art Büchereien zuzustimmen.
9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 16.1.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0405/2026)
Antrag, zu beschließen:
Die Konzeption zur Gründung der städtischen Hochbaugesellschaft wird grundlegend überarbeitet. Das Ziel muss eine schlanke Organisationsstruktur sein. Die Gesellschaft agiert ausschließlich als Bauherrenvertreter zur schnellen Vergabe externer Planungsleistungen. Letztlich soll keine Parallelstruktur zum Gebäudemanagement aufgebaut, sondern eine agile Steuerungseinheit zur Beschleunigung der Ausschreibungsprozesse und zur Steuerung der Projekte geschaffen werden.
Zudem ist die Ausrichtung der Organisationsstruktur und der Arbeitsweise so zu fassen, dass lediglich ein Minimum an Bürokratie und Nachweispflichten benötigt wird.
Es ist eine Liste der über die neue Hochbaugesellschaft abzuwickelnden Projekte zu erarbeiten.
0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 16.2.
Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0079/2026: Gründung einer Hochbaugesellschaft – hanova KOMMUNAL GmbH
(Drucks. Nr. 0557/2026)
Antrag
I. Der Gesellschaftsvertrag aus Anlage 1 wird wie folgt ergänzt/geändert:
1. § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung der Landeshauptstadt Hannover bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben durch die Übernahme hochbaulicher Tätigkeiten. Hierzu zählen insbesondere die Planung, der Bau, der Betrieb, die bauliche Unterhaltung, die Instandhaltung sowie die Sanierung kommunaler Infrastrukturen sowie alle den Betriebszweck fördernde Geschäfte nach geltenden Bestimmungen. Dies umfasst namentlich Einrichtungen zur Unterbringung
2. § 1 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
„Gegenstand der Gesellschaft ist die Planung, der Bau, der Betrieb, die bauliche Unterhaltung, die Instandhaltung, die Modernisierung und die Sanierung ausschließlich für die Schulgebäude der IGS Roderbruch, der IGS Vahrenheide sowie der Käthe-Kollwitz-Schule und von Gebäuden und baulichen Anlagen der kommunalen Infrastruktur im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover, die der Unterbringung von Geflüchteten dienen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann
3. § 2 wird um einen neuen Abs. 6 ergänzt:
„Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben vorrangig im Rahmen einer Inhouse-Vergabe durch die Gesellschafterin. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die Voraussetzungen für eine Inhouse-Beauftragung nach dem jeweils geltenden Vergaberecht dauerhaft eingehalten werden, insbesondere
- die überwiegende Tätigkeit für die Gesellschafterin sowie
- deren beherrschender Einfluss.
4. § 7 wird um einen neuen Abs. 2 ergänzt:
„Die Gesellschaft berücksichtigt bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen im Rahmen der jeweils geltenden vergabe- und beihilferechtlichen Vorschriften die Stärkung regionaler Wirtschaftsstrukturen. Soweit rechtlich zulässig, ist regionalen Anbietern bei gleicher Eignung, Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Vorzug zu geben.“
5. § 14 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
„Die Gesellschafterversammlung nimmt die ihr nach Maßgabe dieser Satzung gesetzlich oder satzungsgemäß zustehenden Rechte und Pflichten wahr. [...]
Aufnahme vom Satzungszweck in § 2 abweichender Geschäftsfelder;[…]
„Dem für die Gesellschafterin zuständigen Rechnungsprüfungsamt werden die Rechte zur Kassen-, Buch- und Rechnungsprüfung nach Maßgabe der kommunalrechtlichen Vorschriften eingeräumt. Das Rechnungsprüfungsamt ist berechtigt,
- Einsicht in sämtliche Unterlagen und Bücher der Gesellschaft zu nehmen,
- Auskünfte zu verlangen sowie
- örtliche Prüfungen durchzuführen.
II. Der Rahmenvertrag zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der hanova KOMMUNAL GmbH aus Anlage 6 wird wie folgt ergänzt/geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
„Gegenstand dieses Rahmenvertrags ist die Planung, Durchführung und Abwicklung von Maßnahmen zu:
der energetischen und baulichen Sanierung öffentlicher Gebäude,dem Neubau öffentlicher Gebäude im Gebiet der Kommune,- der Sanierung, Erweiterung und dem Neubau von Schulgebäuden einschließlich Sporthallen und Außenanlagen an den Standorten der IGS Roderbruch, der IGS Vahrenheide sowie der Käthe-Kollwitz-Schule,
- der Errichtung, Instandhaltung und Modernisierung von Flüchtlingsunterkünften,
der Errichtung, Instandhaltung und Modernisierung von Einrichtungen zur Unterbringung obdachloser Personen.dem Betrieb von öffentlichen Gebäuden und kommunaler Infrastruktur. Mit Ausnahme der Objekte für die Unterbringung von Obdachlosen und Geflüchteten bleiben die bestehenden Kompetenzen bzw. Zuständigkeiten für Betrieb und Instandhaltung bei der Kernverwaltung der Landeshauptstadt Hannover erhalten.- dem Erwerb von Gebäuden und Grundstücken […]“
III. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover erhält folgende Aufträge:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anlagen 4 und 5 zu Drucks. Nr. 0079/2026 entsprechend der oben angeführten Änderungen zu kürzen bzw. anzupassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Gremien des Rates spätestens ein halbes Jahr vor dem Ablauf des Rahmenvertrages zwischen der Landeshauptstadt Hannover und der hanova KOMMUNAL GmbH zum 31.12.2030 eine Evaluation über die Tätigkeit der Tochtergesellschaft für die Landeshauptstadt Hannover vorzulegen. Darin beleuchtet sie insbesondere, welche Auswirkungen die Gesellschaftsgründung auf den Fachbereich Gebäudemanagement der Landeshauptstadt Hannover gehabt hat.
2 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 17.
Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0202/2026 mit 2 Anlagen (online))
Antrag,
die in der Anlage 1 beigefügte Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.
formal behandelt
TOP 17.1.
Änderungsantrag der BSW-Fraktion zu Drucks.0202/2026:Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0430/2026)
Antrag
Streiche
§ 3 Störendes Verhalten, S.2:
Verboten sind/ist insbesondere … (nr. a)-.e))
Ersetze
„§ 8 Offenes Feuer im Freien, Absatz I S.1-3:
Das Entzünden und Unterhalten von offenen Feuern im Freien ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis durch die Landeshauptstadt Hannover. Andere gesetzliche Bestimmungen, nach denen offene Feuer gestattet oder verboten sind, bleiben unberührt. Ein Feuer ist ein offenes Feuer, wenn es außerhalb einer Brennkammer abgebrannt wird.“
Durch
„Offene Feuer, soweit sie nicht durch andere gesetzliche Regelungen verboten oder gestattet sind, bedürfen der Erlaubnis.“
Ersetze
„§ 9 Füttern von Tauben, Wasservögeln und anderen Tieren
- Das Füttern von Tauben ist verboten. Es darf auch kein Futter, das zum Füttern von Tauben bestimmt ist oder für dieses zugänglich ist, ausgelegt oder angeboten werden. Ausgenommen sind Futterplätze (z. B. Taubenhäuser), die von der Landeshauptstadt Hannover bzw. mit Einverständnis der Landeshauptstadt Hannover eingerichtet wurden und die der Reduzierung der Taubenpopulation dienen.
- Gleiches gilt für die Fütterung und das Auslegen von Futter für Wasservögel und wildlebende andere Tiere.“
Durch
„§ 8 Füttern von Tauben (alte Fassung):
Das Füttern von wildlebenden Tauben ist verboten.“
Streiche
§ 12 Schutz öffentlicher Anlagen, Absatz I nr. 2+3:
2. Zelte, Pavillons und Bedachungen aufzustellen,
3. auf Abgrenzungsmauern, Bänken und Stühlen zu liegen,
Ersetze
„§ 12 Schutz öffentlicher Anlagen, Absatz I nr. 5:
durch
„Laternen, Lichtmasten, Denkmäler und Brunnen zu erklettern,“
Streiche
§ 16 Ordnungswidrigkeiten, Absatz I nr. 11:
11. entgegen § 9 Tauben, Wasservögel oder andere wildlebende Tiere füttert;
formal behandelt
TOP 17.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 0202/2026: Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0593/2026)
Antrag, zu beschließen:
Der Antragstext wird wie folgt geändert:
1. Punkt c des neuen Abschnitts: „Zweiter Teil. Allgemeine Verhaltensregeln § 3 Störendes Verhalten“ entfällt.
2. Vierter Teil. Öffentliche Anlagen § 12 Schutz öffentlicher Anlagen – Punkt 7 wird ergänzt „… (z.B. PKW, Motorroller, e-Scooter, Fahrräder u.a.)“
formal behandelt
TOP 18.
Bericht des Dezernenten
TOP 18.1.
Finanzbericht für den Monat Januar 2026 (Stand 02.02.2026)
(Informationsdrucksache Nr. 0598/2026 mit 1 Anlage (online))
Herr Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte fest, dass zu Beginn des Jahres der übliche Monatsbericht nachvollziehbar noch wenig aussagefähig sei. Dennoch weise er bereits jetzt darauf hin, dass es bei den Schlüsselzuweisungen des Landes und des Bundes wohl nennenswerte Abweichungen geben werde, die sich aber ggfs. miteinander saldieren würden. Bemerkenswert sei ebenso die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen zu diesem frühen Zeitpunkt.
inkl. Präsentation zur Kenntnis genommen
18.2.
Sonstiges
BERICHT Sachstand BIZ - Präsentation -
Herr Erster Stadtrat Dr. von der Ohe gab hierfür das Wort an Frau Reime weiter..
Das Gremium bedankte sich für diese Unterrichtung und die Ratsherren Pohl und Dr. Menge äußerten die Hoffnung, auch bei der weiteren Planung weiter mit einbezogen zu werden.
zur Kenntnis genommen
Ferner: Termininformation: Termin: 2. Juni 12.00 Uhr Interschutz - dafür geht den Gremienmitgliedern eine entsprechende Einladung noch zu.
Ausschussvorsitzende Ratsfrau Zahl schloss damit den öffentlichen Teil der 46. Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung.um 16.15 Uhr.
Hinweis: Die 2 Präsentationen der 46. Sitzung können systembedingt nicht
als Anlagen zu dieser Niederschrift elektronisch mit versandt werden; sie konnten jedoch ab dem Folgetag der Sitzung sofort als Anlagen im Ergebnisprotokoll direkt im SIM bzw. über Cara aufgerufen werden. Beide Präsentationen sind unter dem Berichtspunkt (TOP 18)
von Herrn Ersten Stadtrat Dr. von der Ohe dort direkt online aufrufbar.
Für die Niederschrift
gez. Dr. von der Ohe gez. Allner
Erster Stadtrat Ausschussbetreuerin
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
Für die Niederschrift
gez. Dr. von der Ohe gez. Allner
Erster Stadtrat Ausschussbetreuerin
