Sitzung Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide am 04.02.2026

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.01.2026)
Protokoll (erschienen am 20.03.2026)
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Landeshauptstadt Hannover - - Datum 05.02.2026

PROTOKOLL

38. Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am Mittwoch, 4. Februar 2026,
Stadtteiltreff Sahlkamp, Elmstraße 15, 30657 Hannover

Beginn 18.00 Uhr
Ende 21.24 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Herkendell) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Albrant (CDU)
(Bezirksratsfrau Barth) (CDU)
Bezirksratsherr Bielfeld (SPD)
Bezirksratsherr Butz (FDP)
Bezirksratsherr Engelking (SPD)
Bezirksratsherr Fiege (CDU)
Bezirksratsherr Hedrich (SPD)
Bezirksratsfrau Heitmann (SPD)
Bezirksratsherr Just (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Kasper (parteilos)
Bezirksratsherr Kessels (CDU)
Bezirksratsfrau Linke (SPD)
Bezirksratsherr Mader (CDU)
(Bezirksratsherr Pasalilar) (SPD)
Bezirksratsfrau Schiecke (Bündnis 90/Die Grünen)
(Bezirksratsfrau Schunk) (AfD)
(Bezirksratsherr Stietenroth) (FDP)
(Bezirksratsfrau Wallmann) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Wehling (CDU)

Beratende Mitglieder:
(Ratsfrau Bax) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Ihnen) (FDP)
(Ratsherr Jacobs) (AfD)
(Ratsfrau Kleindienst) (SPD)
(Ratsfrau Kraeft) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsherr Pieper) (SPD)
(Bürgermeisterin Plate) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Beigeordneter Semper) (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)

Verwaltung:
Frau Huwe
Herr Barske
Herr Holland
Herr Bigos
Frau Deppe-Lorenz
Herr Schwien

Gäste:
Frau Brunsen
Frau Hinze

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner Stellung nehmen können

2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

3. INFORMATIONEN

3.1. Sachstandsbericht zum Neubau der IGS Bothfeld mit Stadtteilbibliothek und Kulturtreff

4. BERICHTE

4.1. Bericht des Stadtbezirksmanagers

4.2. Bericht des Bezirksbürgermeisters

5. ANHÖRUNGEN

5.1. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1883 "Geha-Carré"
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0123/2026 mit 4 Anlagen (nur online))

5.2. Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 126 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1883 – Geha-Carré –
(Drucks. Nr. 2719/2025 mit 2 Anlagen (nur online))

5.3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1946 – Nahversorgungsstandort Fasanenkrug –
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(Drucks. Nr. 0164/2026 mit 6 Anlagen (online))

6. ANTRÄGE

6.1. aus der letzten Sitzung

6.1.1. Wegeverbindung zwischen Bothfeld und Lahe erhalten – Laher Kamp für den Pkw-Verkehr offenhalten
(Drucks. Nr. 15-2143/2025)

6.1.2. Einmündung Im Klingenkampe-Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-2542/2025)

6.2. gemeinsam von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und der SPD

6.2.1. Ball-Minispielfelder am Kastanienpark im Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0111/2026)

6.2.2. Container GS Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0086/2026)

6.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.3.1. Böllerverbot in Sahlkamp und Vahrenheide prüfen
(Drucks. Nr. 15-0026/2026)

6.3.1.1. Böllerverbot in Sahlkamp und Vahrenheide prüfen
(Drucks. Nr. 15-0026/2026 N1)

6.4. der FDP-Fraktion

6.4.1. Notrufsystem
(Drucks. Nr. 15-0056/2026)

6.5. der SPD-Fraktion

6.5.1. Beleuchtung an der gesamten Peter-Strasser-Allee
(Drucks. Nr. 15-0113/2026)

6.5.2. Mehr Trainingskapazitäten für Kinder und Jugendliche beim OSV Hannover
(Drucks. Nr. 15-0114/2026)

6.5.3. Bericht zum Sachstand der Verlängerung der Weidenallee
(Drucks. Nr. 15-0116/2026)

6.5.4. Verkehrs- und Parksituation in der Straße „Im Klingenkampe“ vor der Ausfahrt in die „Kirchhorster Straße
Hier: Lichtzeichenanlage (LZA) / Halteverbotszone
(Drucks. Nr. 15-0117/2026)

6.5.5. Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich Bothfelder Anger
(Drucks. Nr. 15-0119/2026)

6.5.6. Verlegung von Sitzbänken im Grünzug hinter der Haltestelle Papenwinkel
(Drucks. Nr. 15-0107/2026)

7. EIGENE MITTEL

7.1. Zuwendung für den Kids Club e.V. für das Projekt Jungsgruppe
(Drucks. Nr. 15-0288/2026)

7.2. Zuwendung für die Schützengesellschaft Bothfeld für eine Heizungsanlage
(Drucks. Nr. 15-0289/2026)

7.3. Zuwendung für den Bezirksrat für den Sommerempfang und den Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-0290/2026)

7.4. Zuwendung Verein Grasdachsiedlung Bothfeld e.V. für Buchprojekt
(Drucks. Nr. 15-0291/2026)

7.5. Zuwendung an NaDiLa für eine Spülmaschine
(Drucks. Nr. 15-0292/2026)

8. ANFRAGEN

8.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

8.1.1. Fahrradweg vor der Herschelschule: Gefährdungen durch Dooring
(Drucks. Nr. 15-0023/2026)

8.1.2. Fluglärm
(Drucks. Nr. 15-0025/2026)

8.1.3. Wegfall der Schulcontainer GS Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0055/2026)

8.2. der CDU-Fraktion

8.2.1. Raumnot Grundschule Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0103/2026)

8.3. der SPD-Fraktion

8.3.1. GS Grimsehlweg - Verschlechterung der Raumsituation
(Drucks. Nr. 15-0109/2026)

8.3.2. Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich des Spielplatzes Gebrüder-Hartmann-Straße
(Drucks. Nr. 15-0110/2026)

8.4. von Bezirksratsfrau Schunk ( AfD)

8.4.1. Ordnungsbotschafter - Aufwand und Nutzen
(Drucks. Nr. 15-0121/2026)

9. Genehmigung von Protokollen

9.1. Genehmigung des Protokolls über die 37. Sitzung am 10.12.25 -Öffentlicher Teil-

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

10. Genehmigung von Protokollen – Nichtöffentlicher Teil

10.1. Genehmigung des Protokolls über die 37. Sitzung am 10.12.25 –Nichtöffentlicher Teil-

11. Informationen über Bauvorhaben

12. Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie der Tagesordnung und Festlegung der Tagesordnungspunkte, zu denen die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner Stellung nehmen können
Bezirksbürgermeister Dr. Waraich eröffnete die 38. Sitzung des Stadtbezirksrats und begrüßte die anwesenden Bezirksratsmitglieder, die unterstützende Verwaltung, Herrn Bigos aus dem Bereich Planen und Stadtentwicklung, Frau Deppe-Lorenz und Herrn Schwien vom Fachbereich Gebäudemanagement. Dazu sind anwesend Frau Brunsen und Frau Hinze zum Thema Lidl am Fasanenkrug. Weiterhin begrüßte er Frau Rauschert von der HAZ und alle anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner.
Er gratulierte Herrn Kasper und Herrn Kessels sowie Herrn Barske nachträglich zum Geburtstag. Bezirksbürgermeister Dr. Waraich verlas noch die Regeln zu Bild- und Tonaufnahmen.
Es wurde ordnungsgemäß eingeladen und der Bezirksrat ist bei aktuell 15 anwesenden Bezirksratsmitgliedern beschlussfähig.
Zur Tagesordnung wurde festgelegt, dass die TOP 8.1.3, 8.2.1. und 8.3.1. unter TOP 6.2.2. aufgrund desselben Themas verlesen werden. Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner können zu den TOP 2,3,5 und 6 Stellung nehmen. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

Die TOP 8.1.3, 8.2.1. und 8.3.1. werden unter TOP 6.2.2. aufgrund desselben Themas verlesen. Die anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner können zu den TOP 2,3,5 und 6 Stellung nehmen. Die so geänderte Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Einwohner der Vogelsbergstraße meldete sich zum Thema Videoüberwachung des Bereiches vor seinem Grundstück, da dort viele Straftaten im Bereich Drogenkonsum- und Vertrieb stattfinden. Er schilderte einen Vorfall, bei dem ein Konsument beinahe gestorben wäre.

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich fragte bei der Polizei, ob dort schon Anzeigen bekannt seien und bat noch einmal darum, dass zu den Vorfällen Anzeigen erfolgen oder der städtische Ordnungsdienst/ die Ordnungsbotschafterin kontaktiert werde. Er wies darauf hin, dass in den nächsten Sitzungen ein Ordnungsbericht auf der Tagesordnung sei.

Bezirksratsherr Engelking wies auf die Verpflichtung des Grundstückseigentümers des Privatgrundstücks hin, ggf. eine Videoüberwachung zu installieren.

Ein Mitglied der GbK schilderte, dass die Baustelle an der Bischof-von-Kettler-Straße stagniere und es aufgrund der Verzögerungen zu Umsatzverlusten der umliegenden Geschäfte komme. Er wünschte sich eine Kontaktaufnahme mit der Verwaltung.
Bezirksbürgermeister Dr. Waraich wies auf den Presseartikel zu dem Thema hin und erklärte die Zeitverzögerung noch einmal.
Eine Anwohnerin aus Lahe sprach vor und lud zu dem am 10.2. stattfindenden Bürgerdialog bezüglich der Sperrung des Laher Kamps ein.

hat stattgefunden


TOP 3.
INFORMATIONEN

TOP 3.1.
Sachstandsbericht zum Neubau der IGS Bothfeld mit Stadtteilbibliothek und Kulturtreff
Frau Deppe-Lorenz sprach einleitende Worte zum Thema des Neubaus der IGS-Bothfeld und übergab dann für die Präsentation an Herrn Schwien, der das Projekt anhand einer Präsentation vorstellte. Der Ratsbeschluss liege vor, eine Entscheidung der Kommunalaufsicht stünde aber noch aus. Der Bau soll im laufenden Betrieb ab dem 4. Quartal 2026 durchgeführt und der letzte, 3. Bauabschnitt, im Jahr 2031 fertiggestellt werden.

Herr Bezirksratsherr Mader erkundigte sich nach der Ausstattung der Sportanlagen und er sowie Bezirksratsherr Just stellten Fragen und zur Barrierefreiheit. Dies konnte die Verwaltung bejahen. Fahrstühle seien im Konzept enthalten.

Bezirksratsherr Mader merkte an, dass es die Möglichkeit der Vermietung der Sportstätte geben sollte.

Bezirksratsherr Hedrich bedauerte, dass der Kulturtreff anders als vorgeschlagen dimensioniert sei und möchte wissen, ob die Aula auch über eine Außentür zugänglich sei wenn eine externe Nutzung stattfindet. So könne eine Nutzung über die Dauer der Anwesenheit durch den Hausmeister sichergestellt werden. Er merkte an, dass leider durch den Neubau eine Hundeauslauffläche wegfallen würde, für die es einen Ersatz geben sollte.

Bezirksratsfrau Schiecke fragte ebenfalls nach einer Regelung der Aula, wenn der Kulturtreff diese nutzen möchte.

Dem Bezirksratsherrn Butz fehlte bei der kulturellen Mitte Bothfeld eine Lokalität für Einwohner‘*innen, um einen Treffpunkt auch außerhalb der Schulzeiten zu ermöglichen. Herr Schwien ergänzte, dass es 280 Tribünenplätze gäbe, Kunstrasen nicht geplant sei und die externe Nutzung der Aula über eine Tür im Seitenbereich geregelt wäre. Auch das Foyer soll bei externer Nutzung zur Verfügung stehen. Die Klassenzimmer werden aber über ein Schließsystem verfügen, um Missnutzungen zu vermeiden.

Bezirksratsherr Kasper fragte nach, ob die Werkräume wegen des Schalls nicht besser im Erdgeschoss untergebracht wären. Herr Schwien erklärte, dass man Schallschutz berücksichtigt hätte und sich der Werkraum über der Mensa befände.

Bericht erfolgte


TOP 4.
BERICHTE

TOP 4.1.
Bericht des Stadtbezirksmanagers
Herr Barske stellte vor, dass bis zum 31.3 noch eine Beteiligung der Öffentlichkeit zu Drucksache Nr. 15-2541/2025 „Benennung Verbindungsweg Lahe“ möglich sei und zeigte einen QR Code, der verwendet werden könne. Informationen wären auch unter hannover.de/stadtbezirk03 einsehbar oder könnten an 18.62.03brb@hannover-stadt.de gesendet werden.

Bericht erfolgte


TOP 4.2.
Bericht des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Dr. Waraich berichtete vom Demokratieprojekt der GS Grimsehlweg, an dem er teilgenommen habe. Die Schüler*innen hätten Petitionen zu den Themen Verbesserung Außengelände, Position der Fußballtore und der Raumsituation übergeben. Er berichtete ebenfalls zum Thema der mutwilligen Zerstörung der Statue der Rollschuhläuferin am Sahlkampmarkt. Er war im Kontakt mit dem Künstler und habe dessen Prämie zur Hinweisgebung auf Verantwortliche aus eigenen Mitteln noch einmal aufgestockt. Der Abbau werde ab dem 1.5. erfolgen. Einen Wiederaufbau würde es nicht geben, Herr Leukefeld als Künstler solle sich aber ideengebend bei einem neuen Kunstwerk im Zuge des Umbaus des Sahlkampmarkts mit einbringen dürfen.Er berichtete weiter vom Neujahrsempfang der GbK. Die Kosten der Veranstaltungen durch Gebühren und Auflagen seien deutlich gestiegen, so dass es für Ehrenamtliche immer schwieriger wäre, sich zu beteiligen. Er wies auch darauf hin, dass ebenfalls noch bis zum 31.3. Vorschläge zum Ehrenamtspreis entgegen genommen werden. Diese Vorschläge seien ebenfalls an die Bezirksratsbetreuung zu melden.

Bericht erfolgte


TOP 5.
ANHÖRUNGEN

TOP 5.1.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 1883 "Geha-Carré"
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0123/2026 mit 4 Anlagen (nur online))

Herr Bigos stellte den Anlass für die Planungen dar und erläuterte die weiteren Schritte. Die Rechtsverbindlichkeit des B-Plans sei für Ende des Jahres geplant.

Antrag,
1. dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1883 "Geha-Carré" in Anlage 3 und der Begründung in Anlage 2 zuzustimmen und
2. die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 5.2.
Erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 126 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1883 – Geha-Carré –
(Drucks. Nr. 2719/2025 mit 2 Anlagen (nur online))
Herr Bigos erklärte, dass aufgrund des Bauantrags eines Wettbüros die 1. Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich sei, da sich der B-Plan noch im Verfahren befände und eine Nutzung für Spiel- und Vergnügungsstätten ausgeschlossen sein soll. Die Verlängerung würde bis März 2027 beschlossen.

Bezirksratsfrau Schiecke fragte dem möglichen Ausbau des Radweges auf dem Grundstück hinsichtlich der Erreichbarkeit, der aber leider nicht möglich scheine.

Herr Holland kündigte einen B-Plan für die Westseite der Sutelstraße an

Antrag,

die erste Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 126 um ein Jahr gemäß §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für den künftigen Bebauungsplan Nr. 1883 – Geha-Carré - als Satzung (Anlage 2) zu beschließen.

Einstimmig


TOP 5.3.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1946 – Nahversorgungsstandort Fasanenkrug –
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss, Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

(Drucks. Nr. 0164/2026 mit 6 Anlagen (online))

Herr Bigos stellte Ziel und Zweck der Planung vor. Es solle ein Sondergebiet entstehen, bei dem Einzelhandel und Dienstleistungen möglich seien. Der Flächennutzungsplan müsse ebenfalls geändert werden. Der Verfahrensablauf wurde dargestellt. Frau Brunsen von der Firma LIDL und Frau Hinze von Agsta Architekten präsentierten die Planung, die städtebauliche Analyse und stellen das Gesamtkonzept vor.
Bezirksratsherr Kasper erkundigte sich, ob die Außenparkplätze auch Einwohner*innen außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung stünden. Dies wurde von Frau Brunsen nur teilweise bejaht, da in diesem Bereich kein erhöhter Bedarf gesehen werde. Frau Brunsen kündigte eine Parkraumbewirtschaftung an, der auch die Gaststättenbesucher einschließen wird, allerdings kein konventionelles P+R.

Bezirksratsherr Herr Hedrich bemerkte positiv, dass bei den Planungen auf Eingaben aus der Politik eingegangen wurde.

Bezirksratsherr Butz schloß sich an und regte an, auf dem Quartiersplatz eine Verschattung und die Anlage eines Trinkwasser-Brunnens zu prüfen.

Bezirksratsherr Kessels wand ein, dass zur Anlieferung die Flächen sehr eng bemessen scheinen. Frau Brunsen erklärte, die Schleppkurven wären berücksichtigt, die Rangierung aber nur auf der Privatfläche möglich.

Bezirksratsfrau Schiecke erkundigte sich ebenfalls nach einem Parkraumkonzept und ob außerhalb des Planungsbereiches ein städtisches Fahrradparkhaus entstünde. Dies wurde bejaht, es wird ein Parkraumkonzept geben und die Fahrradstation werde von der Region Hannover betrieben.

Bezirksratsfrau Schiecke wies auf das freiwerdende Grundstück des jetzigen LIDL-Marktes hin, ob es nicht dort einen P+R Platz geben könne.

Bezirksratsherr Mader forderte zum Schutz der Fußgänger vor PKW-Verkehr einen eigenen Laufbereich, Frau Brunsen erklärte, dass dies in der Planung berücksichtigt sei.

Bezirksratsherr Engelking bekam auf Nachfrage bestätigt, dass ein barrierefreier Zugang vom ÖPNV Fasanenkrug zu LIDL möglich sei.


Bezirksbürgermeister Dr. Waraich fragte nach, wie sich der Nahversorger auch visuell in die Nachbarschaft integrieren könne. Eine Fassadenbegrünung wäre nach Darstellung möglich antwortete Frau Brunsen.

Antrag,

1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1946 – Nahversorgungsstandort Fasanenkrug – entsprechend der Anlage 2 und 3 zuzustimmen,
2. die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1946 – Nahversorgungsstandort Fasanenkrug – gemäß § 12 Abs. 2 BauGB und die Aufstellung des Bebauungsplans entsprechend der Anlage 4 zu beschließen und
3. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen

Einstimmig


TOP 6.
ANTRÄGE

TOP 6.1.
aus der letzten Sitzung

TOP 6.1.1.
Wegeverbindung zwischen Bothfeld und Lahe erhalten – Laher Kamp für den Pkw-Verkehr offenhalten
(Drucks. Nr. 15-2143/2025)

Antrag

Die Straße Laher Kamp bleibt für den Pkw-Verkehr geöffnet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veloroute 03 entlang der Straße Laher Kamp so auszubauen, dass eine gemeinsame Nutzung der Straße durch Pkw-, Rad- und Fußverkehr störungsfrei und sicher möglich ist. Die von der Stadtverwaltung am 16.10.2025 bekannt gegebene Absicht der Anordnung der Teileinziehung für die Straße Laher Kamp im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide wird nicht weiterverfolgt.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 6.1.2.
Einmündung Im Klingenkampe-Kirchhorster Straße
(Drucks. Nr. 15-2542/2025)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, welche Maßnahmen dazu geeignet sind, den Zu- und Abfluss des Verkehrs aus dem Stadtteil Lahe zu beschleunigen.

Einstimmig


TOP 6.2.
gemeinsam von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, CDU und der SPD

TOP 6.2.1.
Ball-Minispielfelder am Kastanienpark im Sahlkamp
(Drucks. Nr. 15-0111/2026)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Umsetzung des Neubaugebietes Kastanienpark sowie der Aufwertung des Spielplatzes Im Wiesengrunde zwei Ball-Minispielfelder auf Kunstrasen zu errichten.

Die Spielfelder sind in Größe, Ausstattung und Qualität vergleichbar und in Anlehnung mit dem bewährten DFB-Minispielfeld in Vahrenheide auszuführen und sollen folgende Merkmale enthalten:

  • umlaufende Seitennetze und Dachnetze zur Ballrückhaltung,
  • LED-Beleuchtung für sichere Nutzung in den Nachmittags- und Abendstunden,
  • dauerhafte und intensive Nutzbarkeit für Kinder, Jugendliche, Vereine und Projekte der Jugend- und Sozialarbeit.

Die Finanzierung und Umsetzung der Spielfelder erfolgt im Rahmen des städtebaulichen Vertrags (§ 10 Abs. 5), wonach die NLG eine Ablösezahlung geleistet hat, die zweckgebunden für die Aufwertung des Spielplatzes Im Wiesengrunde eingesetzt wird (s. Karte / Anlage).

Die Verwaltung ist zudem verpflichtet, die Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbetreibenden sowie relevanten Akteuren der Kinder- und Jugendarbeit sicherzustellen, damit die Spielfelder unmittelbar nach Fertigstellung für die Zielgruppen nutzbar sind.

Einstimmig

TOP 6.2.2.

Container GS Grimsehlweg

(Drucks. Nr. 15-0086/2026)


Frau Adelt als Leiterin der Grundschule wies darauf hin, dass die mobilen Raumeinheiten schon viel länger auf dem Gelände der GS wären.

Bezirksratsherr Mader wundert sich über die Diskrepanz des Schulentwicklungsplans, die nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimme.

Bezirksratsherr Hedrich schloss sich an und erklärte diese werden jeweils für die nächsten Jahre im SEP rückläufig prognostiziert, meist stimme das dann nicht.

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich berichtete noch einmal von der Problematik der fehlerhaften Aufstellung der Schultore und gab das als Anmerkungen an das Gremium weiter.

Antrag

Der Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den geplanten Abbau sämtlicher Container auf dem Gelände der GS Grimsehlweg zurückzustellen, bis eine einvernehmliche Lösung für die Beschulung aller Klassen gefunden ist.

Einstimmig


TOP 8.1.3.
Wegfall der Schulcontainer GS Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0055/2026)

Die Leiterin der GS Grimsehlweg hat sich per Mail an den Bezirksrat gewandt. Sie beklagt, dass die drei vorhandenen mobilen Raumeinheiten auf dem Schulhof trotz hoher Anzahl an Klassen nicht verlängert werden.
Laut SEP sollte es im Herbst 2025 eine Bedarfsüberprüfung für die drei mobilen Raumeinheiten geben. Ggf. könnte die Bereitstellung zusätzlicher Klassen durch den Wechsel von 3- auf 4-Zügigkeit an der Gartenheimstraße in Verbindung mit einem Ganztagsangebot perspektivisch zur Entlastung der benachbarten Grundschule Grimsehlweg führen. Allerdings haben die Eltern der sogenannten Flexi-Kinder noch bis Ende Mai Zeit, sich für oder gegen eine Einschulung zu entscheiden.

Hierzu fragt die Bezirksratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Stadtverwaltung:
1) Wie und was hat die Verwaltung überprüft und wie bzw. warum ist man zu dem Schluss gekommen, dass die mobilen Einheiten nicht mehr gebraucht werden?
2) Wie viele Anmeldungen gibt es aktuell und würden kurzfristige Absagen durch Eltern von Flexi-Kindern bzw. nicht schulfähigen Pflicht-Kindern, die die Einschulung verschieben wollen / müssen, relevante Änderungen ergeben (z.B. eine erste Klasse weniger)?

3) Wurden – im Hinblick auf den Wechsel von 3- auf 4-Zügigkeit an der Gartenheimstraße und die dadurch erhöhte Kapazität ggf. auch die Einzugsgebiete angepasst?

Beantwortet

Die Grundschule Grimsehlweg ist eine 3-zügige Ganztagsgrundschule mit zwei zusätzlichen allgemeinen Unterrichtsräumen. Seit einigen Jahren wird die Zügigkeit überschritten und die räumliche Situation daher durch mobile Raumeinheiten (MRE) unterstützt.

Die Schulplanung stellt jährlich Prognosen über die Schulentwicklung aufgrund von statistisch erhobenen Daten auf und veröffentlicht diese regelmäßig im Schulentwicklungsplan. Im Jahr 2022 wurde ab dem Schuljahr 2026/27 eine Gesamtklassenanzahl von 16 Klassen prognostiziert, welche im Bestandsgebäude der Grundschule Grimsehlweg untergebracht werden könnte.
Die Schulplanung hat in der Vergangenheit bereits nach Auszug der Horteinrichtung und durch Umwandlung des Fachunterrichtsraums Musik zwei weitere allgemeine Unterrichtsräume im Bestandsgebäude geschaffen, daher stehen im Schulgebäude ingesamt 16 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Ebenso ist kürzlich eine Ausstattung von Flurnischen geplant worden, um die Bereiche für Differenzierung herzurichten. Im Bestand bieten die Fachunterrichtsräume Werken und Informatik noch Potenzial zur temporären Umwandlung als allgemeine Unterrichtsräume.
In vergangenen Schuljahren hat die Schule die Klassen der Lernanfänger*innen in Erwartung von anerkannten Fördergutachten vor Erreichen des gesetzlichen Klassenteilers geteilt, und daher mit einer geringeren Anzahl von Schüler*innen als vorgesehen geführt. Dieser Umstand hat zu einer Verschärfung der angespannten Raumsituation beigetragen. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall und Klassen wurden zusammengeführt.
Der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin erhebt keine Daten über die Entscheidungen der Eltern, von der sogenannten „Flexi-Regelung“ Gebrauch zu machen. Die Eltern haben noch bis zum 01.05.2026 Zeit für diese Entscheidung. Bislang getroffene Aussagen der Eltern könnten nur von den Grundschulen erfragt werden.

Bei mobilen Raumeinheiten handelt es sich um temporäre Bauten, die aufgrund kurz- oder mittelfristiger Mehrbedarfe an Schulraum errichtet werden. Die Baugenehmigung ist daher im Regelfall ebenfalls befristet, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Da insbesondere Schulplatzbedarfe dynamisch sind, erfolgt immer eine enge Abstimmung zwischen Schul- und Bauverwaltung sowie der Schulleitung vor Ort. Mit dem Erreichen der maximalen Standzeit ist jedoch im Regelfall ein Rückbau der Anlage und eine Rückführung der Nutzungen in das Bestandsgebäude erforderlich.

Ein Teil der Anlage weist eine bereits sehr lange Standzeit auf, weshalb eine Verlängerung der Baugenehmigung dieser Anlage zum damaligen Zeitpunkt kritisch schien. Die mobilen Raumeinheiten an der Grundschule Grimsehlweg müssten daher nach derzeitigem Stand spätestens im Sommer 2026 zurückgebaut werden.
Die Schulleitung wurde entsprechend bereits im Januar 2023 über den geplanten Abbau der Anlage zum Sommer 2026 informiert.
Durch die zum Schuljahr 2024/25 erfolgte Erhöhung der Zügigkeit und Einführung des Ganztagsbetriebes an der benachbarten GS Gartenheimstraße wurde seitens der Schulplanung perspektivisch eine Entlastung der GS Grimsehlweg erwartet, da diese in der Vergangenheit Kinder aus dem Schulbezirk der GS Gartenheimstraße wegen des dort fehlenden Ganztagsangebotes aufgenommen hatte. Die tatsächlichen Auswirkungen scheinen jedoch derzeit zu gering für eine spürbare Entlastung zu sein.

Eine Änderung der Schulbezirke wird seitens der Schulträgerin geprüft, um eine bessere Verteilung der Schüler*innen zu erreichen.

Aufgrund der aktuell veränderten Prognose von 17 Klassen im Schuljahr 2026/27 erfolgte eine aktuelle Anfrage bei der Bauordnung mit Hinweis auf den Raumbedarf der Grundschule Grimsehlweg. Derzeitiger Stand ist, dass eine Verlängerung der Baugenehmigung möglich ist und auch erfolgen soll. Das Verfahren ist jedoch formal noch nicht abgeschlossen.

Die MRE können so erhalten werden, bis eine geplante Schulbezirksänderung zur Entlastung der GS Grimsehlweg in ca. zwei bis drei Jahren führt.

TOP 8.2.1.
Raumnot Grundschule Grimsehlweg
(Drucks. Nr. 15-0103/2026)

Für das Schuljahr 2026/27 zeichnet sich an der Grundschule Grimsehlweg ein gravierender Raummangel ab, der trotz frühzeitiger Kenntnis bislang ohne tragfähige Lösung geblieben ist. Diese Situation ist nicht länger hinnehmbar und erfordert eine klare politische Stellungnahme.

Nach aktuellem Stand müssen 17 Klassen beschult werden. Tatsächlich stehen jedoch nur 16 Unterrichtsräume zur Verfügung. Gleichzeitig sollen die drei mobilen Raumeinheiten auf dem Schulhof, die bislang einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb überhaupt erst ermöglichen, nicht verlängert werden. Damit wird sehenden Auges in Kauf genommen, dass eine Klasse ohne geeigneten Raum bleibt.

Seitens der Verwaltung wird in diesem Zusammenhang auf „kreative Lösungen“ verwiesen. Diese Aussage ist angesichts der bekannten räumlichen Situation der Schule nicht nur inhaltsleer, sondern wirkt wie ein Versuch, Verantwortung von Verwaltung und Politik auf die Schule abzuwälzen. Faktisch existiert kein zusätzlicher Raum. Es gibt keine Reserven. Es gibt keine „kreative“ Lösung.

Die Schule kann und wird diese strukturelle Fehlplanung nicht auffangen. Ein ordnungsgemäßer, gesetzeskonformer und pädagogisch verantwortbarer Schulbetrieb ist unter diesen Voraussetzungen nicht möglich. Die Verantwortung hierfür liegt eindeutig beim Schulträger und bei den politischen Verantwortlichen im Bezirk.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Seit wann ist der Verwaltung bekannt, dass zum Schuljahr 2026/27 17 Klassen an der Grundschule Grimsehlweg untergebracht werden müssen und aus welchem Grund wurde trotz dieser bekannten Zahlen entschieden, die mobilen Raumeinheiten nicht zu verlängern?
  2. Welche konkreten „kreativen Lösungen“ sollen umgesetzt werden, und wo soll die zusätzliche Klasse räumlich untergebracht werden?

Wir erwarten eine klare, konkrete und verbindliche Beantwortung dieser Fragen. Allgemeine Verweise, Prüfaufträge oder unverbindliche Absichtserklärungen werden der Dringlichkeit der Lage nicht gerecht.

Beantwortet


Die Grundschule Grimsehlweg ist eine 3-zügige Ganztagsgrundschule mit zwei zusätzlichen allgemeinen Unterrichtsräumen. Seit einigen Jahren wird die Zügigkeit überschritten und die räumliche Situation daher durch mobile Raumeinheiten (MRE) unterstützt.

Die Schulplanung stellt jährlich Prognosen über die Schulentwicklung aufgrund von statistisch erhobenen Daten auf und veröffentlicht diese regelmäßig im Schulentwicklungsplan. Im Jahr 2022 wurde ab dem Schuljahr 2026/27 eine Gesamtklassenanzahl von 16 Klassen prognostiziert, welche im Bestandsgebäude der Grundschule Grimsehlweg untergebracht werden könnte.
Die Schulplanung hat in der Vergangenheit bereits nach Auszug der Horteinrichtung und durch Umwandlung des Fachunterrichtsraums Musik zwei weitere allgemeine Unterrichtsräume im Bestandsgebäude geschaffen, daher stehen im Schulgebäude ingesamt 16 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Ebenso ist kürzlich eine Ausstattung von Flurnischen geplant worden, um die Bereiche für Differenzierung herzurichten. Im Bestand bieten die Fachunterrichtsräume Werken und Informatik noch Potenzial zur temporären Umwandlung als allgemeine Unterrichtsräume.
In vergangenen Schuljahren hat die Schule die Klassen der Lernanfänger*innen in Erwartung von anerkannten Fördergutachten vor Erreichen des gesetzlichen Klassenteilers geteilt, und daher mit einer geringeren Anzahl von Schüler*innen als vorgesehen geführt. Dieser Umstand hat zu einer Verschärfung der angespannten Raumsituation beigetragen. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall und Klassen wurden zusammengeführt.
Der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin erhebt keine Daten über die Entscheidungen der Eltern, von der sogenannten „Flexi-Regelung“ Gebrauch zu machen. Die Eltern haben noch bis zum 01.05.2026 Zeit für diese Entscheidung. Bislang getroffene Aussagen der Eltern könnten nur von den Grundschulen erfragt werden.

Bei mobilen Raumeinheiten handelt es sich um temporäre Bauten, die aufgrund kurz- oder mittelfristiger Mehrbedarfe an Schulraum errichtet werden. Die Baugenehmigung ist daher im Regelfall ebenfalls befristet, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Da insbesondere Schulplatzbedarfe dynamisch sind, erfolgt immer eine enge Abstimmung zwischen Schul- und Bauverwaltung sowie der Schulleitung vor Ort. Mit dem Erreichen der maximalen Standzeit ist jedoch im Regelfall ein Rückbau der Anlage und eine Rückführung der Nutzungen in das Bestandsgebäude erforderlich.

Ein Teil der Anlage weist eine bereits sehr lange Standzeit auf, weshalb eine Verlängerung der Baugenehmigung dieser Anlage zum damaligen Zeitpunkt kritisch schien. Die mobilen Raumeinheiten an der Grundschule Grimsehlweg müssten daher nach derzeitigem Stand spätestens im Sommer 2026 zurückgebaut werden.
Die Schulleitung wurde entsprechend bereits im Januar 2023 über den geplanten Abbau der Anlage zum Sommer 2026 informiert.
Durch die zum Schuljahr 2024/25 erfolgte Erhöhung der Zügigkeit und Einführung des Ganztagsbetriebes an der benachbarten GS Gartenheimstraße wurde seitens der Schulplanung perspektivisch eine Entlastung der GS Grimsehlweg erwartet, da diese in der Vergangenheit Kinder aus dem Schulbezirk der GS Gartenheimstraße wegen des dort fehlenden Ganztagsangebotes aufgenommen hatte. Die tatsächlichen Auswirkungen scheinen jedoch derzeit zu gering für eine spürbare Entlastung zu sein.

Eine Änderung der Schulbezirke wird seitens der Schulträgerin geprüft, um eine bessere Verteilung der Schüler*innen zu erreichen.

Aufgrund der aktuell veränderten Prognose von 17 Klassen im Schuljahr 2026/27 erfolgte eine aktuelle Anfrage bei der Bauordnung mit Hinweis auf den Raumbedarf der Grundschule Grimsehlweg. Derzeitiger Stand ist, dass eine Verlängerung der Baugenehmigung möglich ist und auch erfolgen soll. Das Verfahren ist jedoch formal noch nicht abgeschlossen.

Die MRE können so erhalten werden, bis eine geplante Schulbezirksänderung zur Entlastung der GS Grimsehlweg in ca. zwei bis drei Jahren führt.

TOP 8.3.1.
GS Grimsehlweg - Verschlechterung der Raumsituation
(Drucks. Nr. 15-0109/2026)

„Die GS Grimsehlweg ist in den letzten Jahren erheblich gewachsen und dadurch über die eigentlichen Kapazitäten des Gebäudes hinaus belegt. Fachräume mussten zu Allgemeinen Unterrichtsräumen umgewidmet werden. Drei mobile Unterrichtsräume schaffen eine gewisse Abhilfe.“ (1)

Die Verwaltung plant – trotz bisher gegenteiliger Ankündigungen – im kommenden Schuljahr 2026/27 drei mobile Raumeinheiten der GS Grimsehlweg abbauen zu lassen.

Für das kommende Schuljahr wurden im Kommunalen Schulentwicklungsplan 2025 17 Klassen prognostiziert. Der Schule stehen eigentlich lediglich 14 Allgemeine Unterrichtsräume (AUR) zur Verfügung. Zwei AUR wurden durch die Umwandlung von Fachräumen gewonnen. Der Musikraum kann deshalb nicht seiner Bestimmung nach genutzt werden. Mit der wachsensen Notwendigkeit zur Differenzierung im Unterricht wächst auch der Raumbedarf. Dafür werden heute zeitweise die Mensa und die Flure genutzt.

Der Abbau der mobilen Raumeinheiten würde die Raumsituation an der GS Grimsehlweg und die Möglichkeiten für erfolgreiche Pädagogik verschlechtern

Die SPD-Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:

  1. Auf welcher Grundlage wurde der Abbau der mobilen Raumeinheiten entschieden?
  2. Gibt es kurzfristigen Ersatz für das Fortfallen von 3 Allgemeinen Unterrichtsräumen?
  3. Wie sehen die von der Verwaltung angeregten kreativen Lösungen für das Raumproblem der Schule aus?

(1) Grundschule Grimsehlweg ~ Sanierung und Aufwertung des Schulhofes (Drucks. Nr. 15-2520/2025)

Beantwortet


Die Grundschule Grimsehlweg ist eine 3-zügige Ganztagsgrundschule mit zwei zusätzlichen allgemeinen Unterrichtsräumen. Seit einigen Jahren wird die Zügigkeit überschritten und die räumliche Situation daher durch mobile Raumeinheiten (MRE) unterstützt.

Die Schulplanung stellt jährlich Prognosen über die Schulentwicklung aufgrund von statistisch erhobenen Daten auf und veröffentlicht diese regelmäßig im Schulentwicklungsplan. Im Jahr 2022 wurde ab dem Schuljahr 2026/27 eine Gesamtklassenanzahl von 16 Klassen prognostiziert, welche im Bestandsgebäude der Grundschule Grimsehlweg untergebracht werden könnte.
Die Schulplanung hat in der Vergangenheit bereits nach Auszug der Horteinrichtung und durch Umwandlung des Fachunterrichtsraums Musik zwei weitere allgemeine Unterrichtsräume im Bestandsgebäude geschaffen, daher stehen im Schulgebäude ingesamt 16 allgemeine Unterrichtsräume zur Verfügung. Ebenso ist kürzlich eine Ausstattung von Flurnischen geplant worden, um die Bereiche für Differenzierung herzurichten. Im Bestand bieten die Fachunterrichtsräume Werken und Informatik noch Potenzial zur temporären Umwandlung als allgemeine Unterrichtsräume.
In vergangenen Schuljahren hat die Schule die Klassen der Lernanfänger*innen in Erwartung von anerkannten Fördergutachten vor Erreichen des gesetzlichen Klassenteilers geteilt, und daher mit einer geringeren Anzahl von Schüler*innen als vorgesehen geführt. Dieser Umstand hat zu einer Verschärfung der angespannten Raumsituation beigetragen. Dies ist aktuell nicht mehr der Fall und Klassen wurden zusammengeführt.
Der Fachbereich Schule der Landeshauptstadt Hannover als Schulträgerin erhebt keine Daten über die Entscheidungen der Eltern, von der sogenannten „Flexi-Regelung“ Gebrauch zu machen. Die Eltern haben noch bis zum 01.05.2026 Zeit für diese Entscheidung. Bislang getroffene Aussagen der Eltern könnten nur von den Grundschulen erfragt werden.

Bei mobilen Raumeinheiten handelt es sich um temporäre Bauten, die aufgrund kurz- oder mittelfristiger Mehrbedarfe an Schulraum errichtet werden. Die Baugenehmigung ist daher im Regelfall ebenfalls befristet, kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. Da insbesondere Schulplatzbedarfe dynamisch sind, erfolgt immer eine enge Abstimmung zwischen Schul- und Bauverwaltung sowie der Schulleitung vor Ort. Mit dem Erreichen der maximalen Standzeit ist jedoch im Regelfall ein Rückbau der Anlage und eine Rückführung der Nutzungen in das Bestandsgebäude erforderlich.

Ein Teil der Anlage weist eine bereits sehr lange Standzeit auf, weshalb eine Verlängerung der Baugenehmigung dieser Anlage zum damaligen Zeitpunkt kritisch schien. Die mobilen Raumeinheiten an der Grundschule Grimsehlweg müssten daher nach derzeitigem Stand spätestens im Sommer 2026 zurückgebaut werden.
Die Schulleitung wurde entsprechend bereits im Januar 2023 über den geplanten Abbau der Anlage zum Sommer 2026 informiert.
Durch die zum Schuljahr 2024/25 erfolgte Erhöhung der Zügigkeit und Einführung des Ganztagsbetriebes an der benachbarten GS Gartenheimstraße wurde seitens der Schulplanung perspektivisch eine Entlastung der GS Grimsehlweg erwartet, da diese in der Vergangenheit Kinder aus dem Schulbezirk der GS Gartenheimstraße wegen des dort fehlenden Ganztagsangebotes aufgenommen hatte. Die tatsächlichen Auswirkungen scheinen jedoch derzeit zu gering für eine spürbare Entlastung zu sein.

Eine Änderung der Schulbezirke wird seitens der Schulträgerin geprüft, um eine bessere Verteilung der Schüler*innen zu erreichen.

Aufgrund der aktuell veränderten Prognose von 17 Klassen im Schuljahr 2026/27 erfolgte eine aktuelle Anfrage bei der Bauordnung mit Hinweis auf den Raumbedarf der Grundschule Grimsehlweg. Derzeitiger Stand ist, dass eine Verlängerung der Baugenehmigung möglich ist und auch erfolgen soll. Das Verfahren ist jedoch formal noch nicht abgeschlossen.

Die MRE können so erhalten werden, bis eine geplante Schulbezirksänderung zur Entlastung der GS Grimsehlweg in ca. zwei bis drei Jahren führt.

TOP 6.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.3.1.
Böllerverbot in Sahlkamp und Vahrenheide prüfen
(Drucks. Nr. 15-0026/2026)

Antrag

Der Stadtbezirksrat beschließt

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung von Silvester-Böller Verbotszonen im Bereich der Stadtteile Sahlkamp und Vahrenheide.

Ersetzt


TOP 6.3.1.1.
Böllerverbot in Sahlkamp und Vahrenheide prüfen
(Drucks. Nr. 15-0026/2026 N1)

Bezirksratsherr Bielefeld stimmte zu, befürchtete aber, dass eine Kontrollierbarkeit schwierig werden könne aufgrund fehlenden Personals der Ordnungskräfte.
Bezirksratsherr Kessels war aufgrund der Begrenzung auf die Stadtteile Sahlkamp und Vahrenheide skeptisch, befürchtete eine Stigmatisierung. Er schlug vor, den gesamten Stadtbezirk in den Prüfauftrag mit einzubeziehen.

Bezirksratsherr Butz schloß sich der Aussage an, dass Kontrollen des Verbots schwierig sein könnten, stimmte aber grundsätzlich dem Antrag zu.

Bezirksratsherr Just erklärte nochmal, dass „Zonen“ auszuweisen wären, für die das Böllerbot ausgesprochen werden solle.

Bezirksratsfrau Schiecke wies auf die rechtliche Regelung hin, dass es Anlässe für Verbotszonen geben müsse, dies aber wiederum auf Vorfälle der zwei Stadtteile schließen würde. Sie erkannte eine Schwierigkeit der Kontrollierbarkeit an, dies stünde aber nicht in Konkurrenz zur Einbringung des Prüfauftrags.

Bezirksratsherr Fiege merkte an, dass auch vor dem 31.12. und anschließend Verstöße stattfinden könnten. Eine Neufassung des Antrags wird beschlossen.

Antrag

Der Stadtbezirksrat beschließt

Die Stadtverwaltung prüft die Einrichtung von Silvester-Böller Verbotszonen im Bereich der Stadtteile Sahlkamp und Vahrenheide des Stadtbezirks Bothfeld- Vahrenheide

Einstimmig


TOP 6.4.
der FDP-Fraktion

TOP 6.4.1.
Notrufsystem
(Drucks. Nr. 15-0056/2026)

Bezirksratsherr Mader wies darauf hin, dass es ein solches System bereits am Maschsee gäbe.

Bezirksratsherr Kessels merkte an, dass die Leitstellen besser ausgestattet werden sollten hinsichtlich der Standortübertragung. Er bezweifelte auch die Notwendigkeit am Sahlkamp. In der Eilenriede oder am Maschsee wäre es sinnvoll, in Straßenzügen gäbe es genug Bezugspunkte.
Bezirksratsherr Butz sagte, dass nicht Jeder ein technisches Gerät mit Ortungsfunktion im Notfall bei sich hätte.

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein Notrufsystem, wie auf beiliegendem Foto dargestellt, verwirklicht werden kann. Dazu sind Gespräche mit der Polizei zu führen.
Denkbar ist auch ein Pilotversuch in nur einem Stadtteil.
Bei positiver Beurteilung des Vorschlags, aber Ablehnung aus Kostengründen, ist der Bezirksrat über die Höhe der notwendigen Aufwendungen zu informieren.



13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 6.5.
der SPD-Fraktion

TOP 6.5.1.
Beleuchtung an der gesamten Peter-Strasser-Allee
(Drucks. Nr. 15-0113/2026)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um an der Peter-Strasser-Allee die Beleuchtung zu stärken, da diese nicht ausreichend genug die Wege beleuchtet. Insgesamt sind dort zu wenige Laternen angebracht. Die Beleuchtung bezieht sich auf die gesamte Länge der Peter-Strasser-Allee, einschließlich der Wege auf beiden Seiten entlang der Straßenbahntrasse.

Einstimmig

TOP 6.5.2.

Mehr Trainingskapazitäten für Kinder und Jugendliche beim OSV Hannover

(Drucks. Nr. 15-0114/2026)


Bezirksratsherr Mader erzählte, dass er als Vorsitzender des OSV bereits den Antrag beim Fachbereich Umwelt und Stadtgrün gestellt hätte, dies wurde abgelehnt.

Bezirksratsfrau Schiecke bat darum, die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

Bezirksratsherr Engelking stellte noch einmal dar, dass es bei der Diskussion des Themas darum ginge, einer Lösung insgesamt näher zu kommen.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen,

  1. ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen die Fällung von zwei Bäumen neben dem bisherigen Tennenplatz auf dem Gelände des OSV Hannover möglich ist, um den geplanten Kunststoffrasenplatz in einer vergrößerten Ausführung herzustellen,
  2. welche Ersatzpflanzungen nach Maßgabe der städtischen Baumschutzsatzung erforderlich wären und ob diese im unmittelbaren Umfeld des Stadions oder ersatzweise an geeigneten Standorten im Stadtbezirk realisiert werden können,
  3. ob alternative Lösungen denkbar sind, die es ermöglichen, die Trainingskapazitäten für Kinder- und Jugendmannschaften zu erhöhen und gleichzeitig den Belangen des Umwelt- und Klimaschutzes Rechnung zu tragen.

Es wurde nach Punkten getrennt abgestimmt:

1) 13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

2)13 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

3) einstimmig

Der Antrag wurde somit beschlossen

TOP 6.5.3.

Bericht zum Sachstand der Verlängerung der Weidenallee

(Drucks. Nr. 15-0116/2026)


Bezirksbürgermeister Dr. Waraich wies darauf hin, dass die Terminierung für die Märzsitzung evtl. nicht gehalten werden könne, da die Verwaltung 4 Monate Zeit für die Beantwortung hätte.

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert,

über den aktuellen Sachstand bzgl. der Verlängerung der Weidenallee in der März-Sitzung 2026 des Bezirksrates zu berichten:

  • Planungsfortschritt (Erschließungsstraße vom Klingenkamp, Wegebau, Brücke)
  • Genehmigungsverfahren für Brücke (untere Naturschutzbehörde Region Hannover)
  • Umsetzungsschritte / Zeitplan
  • Sicherung der Finanzierung.

  • 12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


  • TOP 6.5.4.
  • Verkehrs- und Parksituation in der Straße „Im Klingenkampe“ vor der Ausfahrt in die „Kirchhorster Straße
    Hier: Lichtzeichenanlage (LZA) / Halteverbotszone
  • (Drucks. Nr. 15-0117/2026)

  • Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert

a.) die Kapazitäten der Ampelanlage zu untersuchen und diese so anzupassen, dass ein schnellerer Abfluss aus der Straße Im Klingenkampe in die Kirchhorster Straße ermöglicht wird;

b.) die Halteverbotszonen Südseite/östlich Im Klingenkampe in den Hauptverkehrszeiten zu verbinden, um den „Flaschenhals“ zumindest temporär zu beseitigen.

Einstimmig

TOP 6.5.5.

Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich Bothfelder Anger

(Drucks. Nr. 15-0119/2026)


Bezirksratsherr Butz merkte an, dass der Bereich der Veloroute bereits beleuchtet werde.

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich erklärte, dass der Wunsch der BürgerInnen nach Beleuchtung des gesamten Gebiets bestünde.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird gebeten zu prüfen,

1. ob und inwieweit die vorhandene Beleuchtung entlang der Wege Bothfelder Kirchweg und Bothfelder Anger durch eine Anpassung oder Verstärkung der Leuchtmittel verbessert werden kann,

2. ob die Errichtung von ein bis zwei zusätzlichen Leuchten entlang des unbenannten Diagonalwegs quer über den Bothfelder Anger möglich und sinnvoll ist, insbesondere vor dem Hintergrund der gestiegenen Nutzung dieses Weges,

3. welche kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Nutzerinnen und Nutzer im Bereich des Bothfelder Angers realisierbar sind, einschließlich einer groben Kosteneinschätzung und möglicher Standorte.

 

Einstimmig

TOP 6.5.6.

Verlegung von Sitzbänken im Grünzug hinter der Haltestelle Papenwinkel

(Drucks. Nr. 15-0107/2026)


Bezirksratsherr Mader äußerte Bedenken, dass derzeitige Nutzer mit den Bänken ziehen würden.

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich erläuterte, dass dies aber durch den Antrag erreicht werden solle, damit die Problematik an der Haltestelle/ Schulbereich Richtung Notschlafstelle verlagert würde. Er gab Beispiele aus der Praxis und sah den Antrag als Notlösung, um den kritischen Bereich an der Schule und Haltestelle zu entschärfen.

Bezirksratsherr Just nannte die Problematik vom Raschplatz, schlug Sitzabteile statt Bänke vor.
Bezirksratsherr Wehling äußerte Bedenken, dass die Bänke komplett abgeschafft würden.

Bezirksratsherr Albrandt bemängelte den Zustand der Bänke und fragte, ob trotz des Zustandes diese Bänke noch umziehen könnten.

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich erläuterte noch einmal, dass der Fachbereich Umwelt und Stadtgrün den Bestand der Bänke regelmäßig warten würde und erklärte, dass durch den Antrag der Standort mit der Problemlage entschärft werden könne.

Bezirksratsherr Kessels wies darauf hin, dass auch hier die Ordnungskräfte angesprochen werden sollten, damit stärker kontrolliert würde.

Bezirksratsfrau Schiecke stellte nochmal die wichtige Arbeit der Streetworker dar und dass diese nicht die Gesamtlage lösen könnten, der Antrag aber unterstützend wirken könne.

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die beiden Sitzbänke im Grünzug hinter der Haltestelle
Papenwinkel (Richtung stadteinwärts), angrenzend an das Gelände des Camp Vahrenheide bzw. am Schulzaun der IGS Vahrenheide / Sahlkamp, aufgrund der aktuellen Nutzungssituation abzubauen und in Richtung Nordwesten, in den Grünzugbereich nahe der Straße „Alter Flughafen“, zu verlegen.

Einstimmig


TOP 7.
EIGENE MITTEL

TOP 7.1.
Zuwendung für den Kids Club e.V. für das Projekt Jungsgruppe
(Drucks. Nr. 15-0288/2026)

Antrag

Einstimmig


TOP 7.2.
Zuwendung für die Schützengesellschaft Bothfeld für eine Heizungsanlage
(Drucks. Nr. 15-0289/2026)

Bezirksbürgermeister Dr. Waraich erklärte, dass zwei Summen vorlägen, es werde zunächst über die höchste Zuwendung von 5.000 Euro abgestimmt.

12 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 7.3.
Zuwendung für den Bezirksrat für den Sommerempfang und den Ehrenamtspreis
(Drucks. Nr. 15-0290/2026)

Einstimmig


TOP 7.4.
Zuwendung Verein Grasdachsiedlung Bothfeld e.V. für Buchprojekt
(Drucks. Nr. 15-0291/2026)

Einstimmig


TOP 7.5.
Zuwendung an NaDiLa für eine Spülmaschine
(Drucks. Nr. 15-0292/2026)

Einstimmig


TOP 8.
ANFRAGEN

TOP 8.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 8.1.1.
Fahrradweg vor der Herschelschule: Gefährdungen durch Dooring
(Drucks. Nr. 15-0023/2026)

Im Umfeld der Herschelschule kommt es auf beiden Seiten des großen Kolonnenwegs insbesondere für Radfahrende regelmäßig zu Gefährdungen durch rangierende und parkende Fahrzeuge (u.a. Elterntaxis), insbesondere durch sogenanntes „Dooring“. Die Stadtverwaltung (Tiefbauamt) wurde per Mail von einem Bürger am 13. September 2023 direkt auf diese Situation aufmerksam gemacht und hat mit Mail vom 29. September angekündigt, man werde „das halbhohe Parken … durch Markierung eines Parkstreifens am Fahrbahnrand untersagen.“ Hierdurch würden die gefährlichen Situationen durch das unachtsame Öffnen der Beifahrertür („Dooring“) entschärft. Weiter wird in der Mail angekündigt, dass das Tiefbauamt direkt hinter der Mittellandkanalbrücke das fehlende Verkehrszeigen 237 (Radweg) StVO aufstellen lassen werde, um klarzustellen, dass es sich hier ausschließlich um einen benutzungspflichtigen Radweg handelt.
Nach unserer Kenntnis wurden diese Arbeiten bislang nicht ausgeführt.


Hierzu fragt die Bezirksratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Stadtverwaltung:
1) Wann werden die angekündigten und zweifellos sinnvollen Arbeiten zur Sicherheit von allen beteiligen Verkehrsteilnehmer*innen ausgeführt?

Beantwortet

Die Beschilderung ist erfolgt. Die Markierung wird aufgebracht, sobald die Witterung dies zulässt.

TOP 8.1.2.
Fluglärm
(Drucks. Nr. 15-0025/2026)

Der Flughafen Hannover hat Modernisierungarbeiten an den Start- und Landebahnen angekündigt. In deren Folge soll die Südbahn im Sommer 2026 für den Nachtflugverkehr gesperrt und alle Flugbewegungen über die Nordbahn, also über unserem Stadtbezirk, abgewickelt werden. Darüber hinaus ist in den Medien zu lesen, dass der Flughafen Hannover künftige weitere bzw. zusätzliche Flugverbindungen anbieten wird.
Wissenschaftliche Studien belegen, dass Menschen, die Fluglärm ausgesetzt sind, häufiger an Schlafstörungen, Depressionen, Herzinfarkt, Herzschwäche und Schlaganfall leiden. Die örtlichen Bürgerinitiativen informieren darüber, dass die Überschreitung der zulässigen Gesundheitsgefährdungsschwelle (60 dB / Fluglärmgesetz 2007) zuletzt im Oktober 2025 mit 58.9 Dezibel bei 793 Flugbewegungen/Nacht nur sehr knapp verfehlt worden sei.
Davon ausgehend, dass der Verwaltung Hannover diese Planungen bekannt sind und dazu angehört wurde
fragt die Bezirksratsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Stadtverwaltung:
1) Warum wurden bzw. werden die Arbeitsphasen einschließlich erforderlicher Umleitungen etc. ausgerechnet auf die Sommermonate geplant, wenn die Menschen nachts die Fenster öffnen, um gut schlafen und am anderen Morgen ausgeruht zur Arbeit gehen zu können?
2) Mit wie vielen Flugbewegungen (aufgelistet nach Tag und Nacht sowie insgesamt bzw. zusätzlich) müssen die Bürger*innen im Juni, Juli, August rechnen?
3) Werden begleitend Lärmmessungen für die Nordbahn durchgeführt bzw. mit welchen Lärmwerten müssen die Anwohner*innen im Sommer 2026 rechnen?

wird nachgereicht


TOP 8.2.
der CDU-Fraktion

TOP 8.3.
der SPD-Fraktion

TOP 8.3.2.
Verbesserung der Beleuchtungssituation im Bereich des Spielplatzes Gebrüder-Hartmann-Straße
(Drucks. Nr. 15-0110/2026)

Der Spielplatz Gebrüder-Hartmann-Straße ist ein bei Kindern, Jugendlichen und Familien beliebter Ort im Stadtteil, der zum Spielen und gemeinsamen Verweilen einlädt. Aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zum Einkaufspark Klein-Bucholz wird er zudem von Anwohner*innen sowie Fußgänger*innen und Radfahrenden aus dem gesamten Stadtteil vielfach als Durchgangsweg genutzt. Seit seiner Errichtung fehlen entlang des über den Spielplatz führenden Gehweges Laternen, die diesen ausreichend ausleuchten und eine sichere Nutzung des Weges, auch in den Abend- und Nachtstunden sowie bei schlechten Sichtverhältnissen ermöglichen. Des Weiteren kommt erschwerend hinzu, dass auch die zum Spielplatz hinführenden, angrenzenden Wegeverbindungen zumeist nur unzureichend ausgeleuchtet sind.

Eine fehlende oder unzureichende Beleuchtung von Wegen, Straßen und öffentlichen Plätzen lässt bei Bürger*innen darüber hinaus - insbesondere in den Abendstunden - ein Unsicherheitsgefühl entstehen. In der Folge meiden sie diese Orte, verbinden sie mit Gefühlen von Angst, Kriminalität; ihr subjektives Sicherheitsempfinden wird negativ beeinflusst.

Die SPD-Bezirksratsfraktion fragt die Verwaltung:

  1. Ist eine Installation von Laternen, Leuchten oder anderen adäquaten Lichtsystemen entlang des über den Spielplatz führenden Gehweges grundsätzlich möglich?
  2. Wie hoch wären die ungefähren Kosten für eine nachträgliche Installation?
  3. Handelt es sich bei den zum Spielplatz hinführenden Straßen um Privatwege und inwiefern kann durch die Verwaltung auf eine bessere Ausleuchtung dieser hingewirkt werden?

  4. Wird nachgereicht


Zu 1. Anders als bei Verkehrsflächen ist die Beleuchtung von Grünflächen und Spielplätzen gesetzlich nicht vorgeschrieben, sondern wäre eine freiwillige Leistung, für die es keine Refinanzierung der Investitions- und Folgekosten über Erschließungskostenbeiträge oder Gebühreneinnahmen gibt. Eine Finanzierung aus dem zur Verfügung stehenden Haushalt für Spielplätze ist nicht möglich.
Da die Verwaltung an das Gebot der Gleichbehandlung gebunden ist, wäre außerdem die Beleuchtung eines Großteils der gut 470 Spiel- und Bolzplätze die Folge, was die finanziellen Möglichkeiten der LHH bei weitem übersteigen würde.
Die LHH engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, was sich in der Biodiversitätsstrategie und dem Beitritt zum Insektenbündnis widerspiegelt. Ein wichtiger Baustein im Insektenschutz ist die Reduzierung von Lichtverschmutzung. Künstliche Lichtquellen haben für viele nachtaktive Insekten eine hohe Lockwirkung und lenken sie von der Nahrungssuche und Fortpflanzung ab, da sie die Lichtquelle anfliegen und bis zur Erschöpfung umkreisen. Auch Fledermäuse sind in ihrer Aktivität beeinträchtigt, da sie die dunklen Korridore nutzen, um zu ihren Jagdgebieten zu kommen. Vor dem Hintergrund einer Biodiversitätserhöhung in Grünanlagen kann daher auch aus ökologischen Gründen den Anträgen nicht zugestimmt werden.

Zu 2. Die Kosten wurden nicht ermittelt.

Zu 3. Auf der Ostseite führt der Weg vom Klein-Buchholzer Kirchweg über eine öffentliche Verkehrsfläche zum Kinderspielplatz, die mit vier Straßenlaternen bestückt ist. Von der Westseite führt ein Privatweg von der Gebrüder-Hartmann-Straße zum Kinderspielplatz.

TOP 8.4.
von Bezirksratsfrau Schunk ( AfD)

TOP 8.4.1.
Ordnungsbotschafter - Aufwand und Nutzen
(Drucks. Nr. 15-0121/2026)


Nach der Einführung der sogenannten „Ordnungsbotschafter“ (Tätigkeiten bei ordnungsamts- (und polizeiähnlichen) Zuständigkeiten) fragen wir zu der aktuellen Situation:
Wir fragen die Verwaltung:
(1) Wie hoch ist eine Stelle bewertet, (z. B. Tabelle Tarifvertrag Öffentlicher Dienst), Brutto im Monat? Wie viele Planstellen gibt es im Stadtbezirk und wie viele sind besetzt?
(2) In welchen Bereichen (Ordnungswidrigkeiten, Straftaten – auch Versuchstatbestände: z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung) waren die Ordnungsbotschafter im letzten Jahr erfolgreich und in welcher Anzahl?
(3) Welche Maßnahmen sind weiterhin geplant um die Sicherheit präventiv zu stärken? (Z. B. Häufigere Streifengänge, Durchsetzung von Maßnahmen)

Mit freundlichem Gruß

Judith Schunk - Bezirksratsfrau im Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
AfD im Bezirksrat Bothfeld-Vahrenheide Herrenstr. 7 30159 Hannover 0511-168-



Beantwortet
Zu 1.

Die Stellen der Ordnungsbotschafter*innen sind aufgrund der aktuellen Arbeitsplatzbeschreibung in die Entgeltgruppe 08 TVöD VKA eingruppiert. Das Bruttogehalt richtet sich nach der jeweiligen Erfahrungsstufe. Für jeden Stadtbezirk (mit Ausnahme des Stadtbezirks Mitte, in dem bereits aufgrund des Einsatzschwerpunkts für den SOD und VAD eine im Vergleich hohe Präsenz besteht) ist eine Planstelle vorgesehen, so auch für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide. Dieser Stadtbezirk konnte als einer der ersten mit einer Ordnungsbotschafter*in besetzt werden, Frau David hat die Aufgabe seit 02.06.2025 inne.

Zu 2.

Die Ordnungsbotschafter*innen sind in erster Linie feste Ansprechpartner*innen in den Stadtteilen und erhöhen die Präsenz städtischer Einsatzkräfte, um bürger*innennah Anregungen und Wünsche aufzunehmen, Hinweise zu geltenden Regeln im öffentlichen Raum zu geben und bei Fragen aufzuklären. Zielrichtung dieses Bausteins des umfangreichen Maßnahmenbündels ist die Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und die bessere Ansprechbarkeit sowie die Vernetzung mit Akteur*innen vor Ort, um Bedarfe schneller zu identifizieren, zu helfen, sie einzuordnen und die Bearbeitung anzustoßen. Daneben ahnden sie im Rahmen ihrer Streifen festgestellte Verstöße unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, inkl. Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für Straftaten, auch Versuchstatbestände, ist die Stadtverwaltung nicht zuständig – das ist Aufgabe der Polizei, die auch die Möglichkeiten hat, entsprechende Ermittlungen durchzuführen. Im Rahmen der Sicherheitspartnerschaft steht die Stadtverwaltung jedoch in engem Austausch mit der Polizei auch zu Lagebildern und Handlungsfeldern im Stadtgebiet. Erhalten die Ordnungsbotschafter*innen Hinweise auf mögliche Straftaten, leiten sie diese unmittelbar an die Polizei weiter. Insoweit ist bereits die Präsenz und die Überwachung des öffentlichen Raums durch eine*n Ordnungsbotschafter*in ein Erfolg. Hier hat die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr sehr viel positive Resonanz von Bürger*innen erfahren, aber auch von Schulen und Kindergärten. Im Rahmen der jeweiligen Einsätze werden nur die festgestellten Verstöße erfasst, die zu einer Ahndung führen. Insgesamt haben die Ordnungsbotschafter*innen im letzten Jahr 282 Einsätze/Ordnungswidrigkeiten im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide dokumentiert.

Zu 3.
Das im letzten Jahr erfolgreich installierte Konzept der Ordnungsbotschafter*innen wird in diesem Jahr fortgeführt. Ordnungsbotschafter*innen sind neben den Bestreifungen des Städtischen Ordnungsdienstes, Verkehrsaußendienstes, der Polizei und zahlreichen Präventionsangeboten der Stadtverwaltung und der Polizeidirektion sowie vielfältigen Aktivitäten von in die Präventionsarbeit eingebundenen zivilgesellschaftlichen Projekten ein Baustein zur Sicherheit im Stadtgebiet. Daneben werden sukzessive mobile Sicherheitskonferenzen in den Stadtbezirken organisiert, bei der auch Bürger*innen aktiv einbezogen werden, um ihre Expertise im Quartier zur Lösung von die Sicherheit beeinträchtigenden Zuständen zu nutzen und im direkten Austausch zu klären.


TOP 9.
Genehmigung von Protokollen

TOP 9.1.
Genehmigung des Protokolls über die 37. Sitzung am 10.12.25 -Öffentlicher Teil-
Einstimmig


II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 10.
Genehmigung von Protokollen – Nichtöffentlicher Teil

TOP 10.1.
Genehmigung des Protokolls über die 37. Sitzung am 10.12.25 –Nichtöffentlicher Teil-
Einstimmig


TOP 11.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 12.
Mitteilungen des Bezirksbürgermeisters
Abgesetzt


Bezirksbürgermeister Dr. Waraich schloss die Sitzung um 21:24 Uhr.





Dr. Waraich Frau Huwe
Bezirksbürgermeister Schiftführerin