Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 56.10 - Datum 08.10.2025
PROTOKOLL
36. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss) am Donnerstag, 11. September 2025,
Rathaus, Hodlersaal
Beginn 17.00 Uhr
Ende 18.55 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Hoare (CDU) per Videokonferenz
Beigeordnete Iri (SPD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Pohl (CDU) i.V. Ratsfrau Kahmann
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zahl
Beratende Mitglieder:
(Herr Abdoul)
(Frau Berge)
Frau Czychon 17.20 - 18.55 Uhr
Herr Dipl.-Ing. Faridi 17.00 - 18.35 Uhr
(Herr Dr. Hoppe)
Frau Jean
(Herr Juraske)
(Frau Marinova)
(Frau Mohammadi)
(Frau Sünder)
(Frau Vorhang)
Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Jacobs (AfD) per Videokonferenz
(Ratsherr Zingler) (BSW)
Verwaltung:
Stadträtin Bruns Dez. III
Herr Koop 56
Frau Dr. Doering 56.1
Herr Pohl 51.58 per Videokonferenz
Herr Neugebauer 56.2 per Videokonferenz
Frau Millan 41.14 per Videokonferenz
Frau Heumann 56.13
Frau Minthe 15.2
Herr Einbeck 50.1
Herr Schönfeld 56.10
Herr Wolff 56.24
Frau Meyer Dez. III
Frau Krüger 56.10
Frau Hannig-Schohaus 56.10 (für das Protokoll)
Extern:
Frau Dr. Schwanemann Welcome Centre & Incoming Services
der Leibniz Universität Hannover
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. Genehmigung von Protokollen - öffentlicher Teil
3.1. Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 20.3.2025 - öffentlicher Teil
3.2. Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 8.5.2025 - öffentlicher Teil
3.3. Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 19.6.2025 - öffentlicher Teil
4. Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1353/2025 mit 2 Anlagen (online))
4.1. Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 1353/2025 "Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover" aus dem Antrag von Lars Mesch, Drucks. Nr. 1416/2025
(Drucks. Nr. 1430/2025 mit 1 Anlage (nur online))
4.2. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu DS 1353/2025 Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1774/2025)
10. Bericht aktueller Sachstand Bezahlkarte
5. Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und Ratsherrn Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.): Klage gegen Bezahlkarte vorbereiten
(Drucks. Nr. 1805/2025)
6. Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1476/2025 mit 1 Anlage (nur online))
7. Abschlussbericht zu „Hannover-Blantyre Grundschulen Zyklon Freddy Wiederaufbauprojekt (BPSFRP)“ der Partnerstadt Blantyre mit Zuwendungsmitteln der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1028/2025)
8. Jahresbericht 2024 über die Arbeit der Kommunalen Fachstelle für
Migrationsberatung der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1554/2025 mit 2 Anlagen (online))
9. Bericht zur Lage der internationalen Studierenden
11. Bericht über den Sachstand der Umsetzung des WIR2.0-Prozesses
12. Bericht der Dezernentin
13. Aktuelles
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Vorsitzender Bürgermeister Hermann eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass fristgerecht und ordnungsgemäß eingeladen worden sei. Die Hinweise für die virtuell zugeschalteten Teilnehmer*innen zu Abstimmungen und Wortmeldungen sowie die Hinweise zur Datenverarbeitung seien bekannt. Er schlage vor, TOP 10 vor TOP 5 zu behandeln. Der Bericht unter TOP 10 könnte Informationen zum aktuellen Stand der Bezahlkarte liefern. Anschließend könne der Antrag unter TOP 5 auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse diskutiert und über ihn abgestimmt werden.
Ratsherr Döring bittet um formale Behandlung von TOP 4, so wie es in anderen Ausschüssen ebenfalls geschehen sei.
Ratsfrau Zahl widerspricht und teil mit, dass die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei über den Tagesordnungspunkt zum Jugendparlament abstimmen wolle, da der Änderungsantrag der FDP-Fraktion hierzu nachträglich eingegangen sei.
Beigeordnete Iri stimmt Ratsfrau Zahl zu und sagt, dass sie ebenfalls keinen Grund sehe, diesen TOP formal zu behandeln.
Es wird einstimmig beschlossen, TOP 4 nicht formal zu behandeln.
Ratsfrau Jochem erinnert daran, dass vor der Sommerpause darum gebeten worden sei, in der aktuellen Sitzung darüber zu berichten, wie der Umsetzungsstand der Drucksache zu Obdach 2030 sei, insbesondere was die Umwandlung der Unterkünfte für Geflüchtete angehe. Sie frage, ob hierzu unter dem Bericht der Dezernentin berichtet werde oder der Bericht in der nächsten Ausschusssitzung komme.
Stadträtin Bruns bestätigt, dass hierzu im Bericht der Dezernentin berichtet werde.
Die geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.
Vorsitzender Bürgermeister Hermann schlägt vor, TOP 10 vor TOP 5 zu behandeln.
Ratsherr Döring von der FDP-Fraktion bittet um formale Behandlung von TOP 4. Ratsfrau Zahl von der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und Beigeordnete Iri von der SPD-Fraktion sprechen sich für eine Behandlung und Abstimmung aus. Es wird einstimmig beschlossen TOP 4 nicht formal zu behandeln.
TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde
Keine Fragen
TOP 3.
Genehmigung von Protokollen - öffentlicher Teil
Vorsitzender Bürgermeister Hermann bittet die Verwaltung, die Protokolle zukünftig zeitnäher und wenn möglich zur nächsten Sitzung vorzulegen.
TOP 3.1.
Genehmigung des Protokolls über die 33. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 20.3.2025 - öffentlicher Teil
7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 3.2.
Genehmigung des Protokolls über die 34. Sitzung des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation am 8.5.2025 - öffentlicher Teil
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 3.3.
Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung des Ausschusses für Integration,
Europa und Internationale Kooperation am 19.6.2025 - öffentlicher Teil
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 4.
Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1353/2025 mit 2 Anlagen (online))
Beigeordnete Iri teilt mit, dass sich die SPD-Fraktion freue, dass heute die Weichen für eine Satzung gestellt würden, damit das Jugendparlament zügig seine Arbeit aufnehmen könne. Die Beteiligung der jungen Menschen sei sehr wichtig. Jugendliche sollten ihre Anliegen in die politischen Gremien einbringen können und nahe an der Politik sein, damit sie die Politiker*innen von morgen sein könnten. Man wolle in Hannover etwas daran ändern, dass Politik für junge Menschen nicht so attraktiv sei.
Ratsfrau Zahl stimmt Beigeordneter Iri zu und sagt, dass sich die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei sehr freue, dass über die Drucksache nun endlich beschlossen werde. Ihre Fraktion werde dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion nicht zustimmen, da man die vorgeschlagene Regelung für überflüssig halte. Dem Änderungsantrag zur Ergänzung der Präambel, der von Herrn Mesch im Jugendhilfeausschuss eingebracht worden sei, werde ihre Fraktion zustimmen.
Ratsherr Döring sagt, dass die FDP-Fraktion der Einführung eines Jugendparlaments zugestimmt habe und dies nach wie vor für sinnvoll erachte. Man halte die Satzung jedoch an den im Änderungsantrag genannten Punkten noch nicht für rund. Die mitbeteiligten Personengruppen in der Stadt, wie Menschen mit Behinderungen oder Senior*innen, die bereits beratende Funktionen in verschiedenen Ausschüssen hätten, dürften nicht unterschiedlich behandelt werden wie die Gruppe der Jugendlichen. Es sei nicht zu verstehen, warum das Jugendparlament zwei Mitglieder in den Fachausschuss entsenden solle, andere Beteiligungsformate, wie beispielsweise der Runde Tisch für Menschen mit Behinderungen oder der Senior*innenbeirat hingegen nur eine Person. Es sei auch nicht verständlich, warum im Organisations- und Personalausschuss und im Haushaltsausschuss die zwei genannten Beteiligungsgremien noch nicht vertreten seien. Die Diskussion um die Frage der Strafmündigkeit von unter 14-Jährigen beim Bruch von Vertraulichkeit in vertraulichen Sitzungen sei hinreichend geführt worden. Hier habe seine Fraktion eine andere Rechtsauffassung, die in dem Antrag zum Ausdruck komme.
Ratsherr Pohl merkt an, dass die CDU-Fraktion den gesamten Prozess sehr wohlwollend begleitet habe. Man sehe das große Engagement der Jugendlichen. In der CDU-Fraktion halte man die von der FDP-Fraktion vorgebrachten Bedenken durchaus für angebracht. Man glaube aber, dass man die Jugendlichen so kurz vor der Abstimmung mit dem Einbringen wesentlicher Änderungen vor den Kopf stoße. Die Satzung sei nicht in Stein gemeißelt, sodass später noch nachgesteuert werden könne. Im Moment ziehe man vor, den mit den engagierten Jugendlichen gestarteten Prozess weiter zu begleiten, weswegen seine Fraktion der Beschlussdrucksache und dem zugehörigen Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zustimmen und den FDP-Antrag ablehnen werde.
Vorsitzender Bürgermeister Hermann begrüßt als Gast und Vertreter der Initiative für das Jugendparlament Herrn Abdoulwadjid Abdoul und wünscht der Initiative weiterhin viel Erfolg.
Einstimmig
Änderungsantrag des Jugendhilfeausschusses zur Drucks. Nr. 1353/2025 "Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover" aus dem Antrag von Lars Mesch, Drucks. Nr. 1416/2025
(Drucks. Nr. 1430/2025 mit 1 Anlage (nur online))
Einstimmig
TOP 4.2.
Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu DS 1353/2025 Einführung eines Jugendparlaments in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1774/2025)0 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 10.
Bericht aktueller Sachstand Bezahlkarte
Herr Einbeck informiert über den Einführungsstand der Bezahlkarte des Landes Niedersachsen in der Landeshauptstadt Hannover. Zunächst gehe er jedoch auf die im Dezember 2023 für Personen ohne eigenes Konto in der Landeshauptstadt Hannover eingeführte Social Card ein. Man habe regelmäßig ungefähr 300 dieser Karten in aktiver Nutzung gehabt. Die Social Card sei mit dem Ziel der Digitalisierung und zur Vermeidung der monatlichen Checkausgabe zur Auszahlung der Leistungen eingeführt worden. Im Juni 2024 habe es dann einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz gegeben, dass für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) die Bezahlkarte mit einer Bargeldgrenze von 50 Euro eingeführt werden solle. Im anschließenden gemeinsamen Ausschreibungsverfahren von 14 Bundesländern sei der Zuschlag an den Anbieter secupay gegangen, mit dem man auch schon bei der Social Card in Hannover zusammengearbeitet habe. Zu Beginn des Jahres 2025 habe es mehrere Weisungen des niedersächsischen Innenministeriums in Bezug auf die Einführung der Bezahlkarte gegeben. Die Bezahlkarte gelte grundsätzlich für alle Personen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG bekämen. Es sei vorgegeben, dass die Einführung im Jahr 2025 abzuschließen sei. Bei Personen, die Leistungen nach § 3 AsylbLG erhielten, handele es sich um Personen, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hätten. Diese erhielten Grundleistungen, um den notwendigen und persönlichen Bedarf zu decken. Dies gelte für Personen, die sich die ersten 36 Monate auf dem Bundesgebiet aufhielten. Der Betrag liege aktuell bei 441 Euro für alleinstehende Personen. Aktuell gebe es in der Landeshauptstadt Hannover ungefähr 1.300 Leistungsberechtige nach § 3 AsylbLG. Es seien zuletzt ungefähr 250 Social Cards bei Personen, die Leistungen nach § 3 und nach § 2 AsylbLG oder nach SGB XII bekommen, im Einsatz gewesen. Alle anderen Personen hätten das Geld auf ein Konto überwiesen bekommen. Die Landesaufnahmebehörde habe bereits damit begonnen, die Bezahlkarte zu nutzen, so dass Personen, die jetzt aus der Landesaufnahmebehörde zugewiesen würden, diese Karte in Hannover weiter nutzen könnten. Aktueller Stand in Hannover sei, dass man die aktuell im Umlauf befindlichen Social Cards austausche. Der Vertrag mit dem Anbieter ende zum 30.9.2025. Ab dem 1.10.2025 zahle man die Leistungen entweder auf die Bezahlkarte des Landes aus oder richte für Personen, die keine Bezahlkarte bekommen könnten, einen sogenannten zweiten Mandanten ein, damit sie die Leistungen auch weiterhin über diese Karte bekommen könnten. Dies betreffe ca. 50 Personen. Anschließend werde man die 1.100 Fälle bearbeiten, die aktuell ihre Leistungen auf ein Konto erhielten. Mit der Umstellung auf die Bezahlkarte starte man im November 2025. Die Umstellung erfolge schrittweise monatlich, um nicht in laufende Bewilligungszeiträume einzugreifen. Wenn der aktuelle Bewilligungszeitraum für die Leistungen ende, stelle man das Verfahren um und wechsle auf die Bezahlkarte. So halte man den Verwaltungsaufwand möglichst gering. Man gehe davon aus, im Juni 2026 mit dem Verfahren fertig zu sein.
Ratsfrau Zahl dankt für den Überblick und begrüßt es, dass dies innerhalb der wenigen Zeit, die zur Verfügung stehe, umgesetzt werden könne. Sie frage, ob es mit der bestehenden Personalkapazität realistisch sei, alle Fälle bis Juni 2026 abarbeiten zu können. Für die Einführung der Social Card habe es damals einen guten Grund gegeben. Es habe sich um eine Maßnahme zur Digitalisierung gehandelt. Mit dem nun bestehenden Bargeldlimit von 50 Euro halte sie die Bezahlkarte für diskriminierend. Sie frage, ob gegen die die Einführung der Bezahlkarte bereits Einsprüche eingelegt worden seien und ob es dazu Anhörungen gegeben habe. Ihre Fraktion vermute, dass den Kommunen hohe Kosten durch den massiven Verwaltungsaufwand entstünden. Ab dem vierten Jahr der Einführung seien diese Kosten nicht mehr gedeckt. Sie frage, ob dies nach wie vor gelte.
Herr Einbeck bestätigt, dass dies nach wie vor so sei.
Ratsfrau Zahl erkundigt sich zu zudem, ob die Freizügigkeit für den Erhalt der Karten relevant sei.
Herr Einbeck antwortet, dass der Aufenthaltsstatus relevant sei. Wer sich im Rahmen der Freizügigkeit in Deutschland aufhalte, erhalte keine Leistungen nach AsylbLG. Daher seien diese Personen nicht davon betroffen. Auf die Frage, wie es mit der Finanzierung nach den ersten drei Jahren weitergehe, lägen ihm keine Informationen vor. Der aktuelle Vertrag werde für diese Laufzeit geschlossen. In Bezug auf die Auskömmlichkeit der Personalausstattung informiere er, dass die Weisungen des Landes bereits etwas zurücklägen. Man habe anschließend einige Zeit gebraucht, um die Personalkapazitäten anzupassen. Er halte eine Umsetzung mit den aktuell vorhandenen Kapazitäten für realistisch. Aufstockungen wären wünschenswert, jedoch schwer zu realisieren, da diese Personen auch eingearbeitet werden müssten. Das Land Niedersachsen übernehme ausdrücklich keine zusätzlichen Personalkosten. Auf die Frage, ob Widersprüche zu den Bescheiden eingegangen seien oder ob es zu Anhörungen gekommen sei, könne er berichten, dass dies bislang noch nicht der Fall sei. Um Widersprüche zu vermeiden, greife man bewusst nicht in die laufenden Bewilligungszeiträume ein. Wo es eine belastende Situation gebe, höre man die betroffene Person vorher an.
Ratsfrau Jochem stellt fest, dass unter den 300 ausgegebenen Social Cards 50 an Personen gegangen seien, die Leistungen nach SGB XII Leistungen erhielten. Diese Personen wechselten nicht zur Bezahlkarte und würden daher mit dem sogenannten zweiten Mandanten bearbeitet. Sie bitte dazu um nähere Erläuterungen und frage, ob die Gebühren dafür auch das Land übernehme oder ob auf die Kommune Mehrkosten zukämen. Die Gesamtzahl der Karten steige auf 1.300. Sie frage, ob es zutreffe, dass die Personen, die Leistungen nach § 2 AsylbLG erhielten, nicht von der Bezahlkarte betroffen seien.
Herr Einbeck bestätigt dies.
Ratsfrau Jochem fragt des Weiteren, wie viele Vollzeitäquivalenzen für die Umstellung benötigt würden und ob dies vom Land übernommen werde. Sie gehe davon aus, dass es viele Widersprüche geben werde, auch wenn dies momentan noch nicht zu sehen sei. Sie frage, wieviel Zeit die Bearbeitung von Widersprüchen beanspruchen werde.
Herr Einbeck antwortet, dass dies noch nicht beziffert werden könne, da man nicht wisse, wie viele Widersprüche eingelegt würden. Da man die Aufgaben auf viele Schultern verteile, könne man nicht sagen, wie viele Vollzeitäquivalenzen die Umstellung genau benötige. Die Kosten für die Einführung und das Vorhalten eines zweiten Mandanten würden nach der Umstellung durch die Landeshauptstadt Hannover getragen.
Beigeordnete Iri dankt für den Bericht und bittet um Bestätigung, dass die Bezahlkarte eine guthabenbasierte Debitkarte für Geflüchtete sei, die sich im Grundleistungsbezug befänden und Leistungen nach dem AsylbLG erhielten. Die Karte werde monatlich aufgeladen und man könne mit ihr zahlen. 50 Euro könnten als Bargeld ausgezahlt werden. Sie verstehe nicht, worin die Diskriminierung bestehen solle. Die Personen seien als Flüchtlinge da und erhielten bestimmte Leistungen, mit denen sie sich verpflegen und Hygieneartikel kaufen könnten. Zusätzlich gebe es 50 Euro zur freien Verfügung. Von Seiten der Stadtverwaltung werde geltendes Recht umgesetzt. Die Klage werde nicht zum Erfolg führen, weshalb die SPD-Fraktion den Antrag unter TOP 5 ablehnen werde.
Frau Jean sagt aus Sicht des Niedersächsischen Integrationsrates (NIR), dass die Social Card von dessen 21 Mitgliedskommunen oft als Vorbild genannt worden sei. Zum Thema Diskriminierung hätten sich viele Organisationen der Zivilgesellschaft positioniert. Konkret gehe es nun um den Kostenaufwand und darum, wieviel die Umstellung kosten werde. Sie frage, ob es Rückmeldungen bezüglich Schwierigkeiten bei der Benutzung der Bezahlkarte gebe. Es gebe entsprechende Hinweise aus anderen Bundesländern und Stadtstaaten wie Hamburg. In Frage gestellt worden sei auch die Höhe des Betrages, der bar ausgezahlt werden könne. Es sei zu begrüßen, dass die Umstellung in Hannover schon weit vorangekommen sei. Andere Städte hätten hierbei mehr Schwierigkeiten. In der Landeskommission für Migration und Teilhabe, der sie angehöre, sei von Minister Jung gesagt worden, dass kein zusätzlicher Personalbedarf entstehen solle und etwaige Kosten nicht übernommen würden. Sie bitte um Bestätigung, dass keine zusätzlichen Personalkosten entstünden.
Herr Einbeck bestätigt, dass die Weisung des Landes explizit vorsehe, dass die Kosten für die Umstellung nicht vom Land übernommen würden. Er könne nicht genau beziffern, welchen Aufwand dies genau bedeute. Das Vorgehen sei aufwändig, da man die Personen einladen und in den Bescheid eine Begründung für die Höhe der Bargeldgrenze aufnehmen müsse. Es handele sich nun um eine wesentlich höhere Anzahl von Karten, was zu einem höheren Arbeitsaufwand führe. Der genaue Aufwand lasse sich im Vorhinein schwer beziffern. Bei der praktischen Einführung habe man aktuell mit den Personen begonnen, die bereits mit der Karte vertraut seien. Nun stehe die Umstellung für die Personen an, die bisher die Leistungen auf ein Konto überwiesen bekommen hätten.
Ratsherr Döring dankt Herrn Einbeck für die hilfreiche Sachaufklärung. Er wolle festhalten, dass die Landeshauptstadt Hannover die Kosten für die 250 Social Cards komplett allein trage. Man habe die Social Card in dem Glauben eingeführt, dass dies preiswerter sei als die administrativen Kosten, die durch die Ausgabe von Schecks oder Bargeld entstehen. Von diesen Berechtigten seien 200 auch im AsylbLG. Da man in Hannover bereits das System nutze, das im Land die Ausschreibung gewonnen habe, verfüge man über einen gewissen technischen Vorsprung. Er halte weiter fest, dass alle Berechtigten zukünftig den gleichen Betrag erhielten, jedoch nicht mehr auf ein Girokonto bei einer Bank, sondern vielmehr auf ein virtuelles Konto, bei dem sich eine Bezahlkarte befinde. Der Bundesgesetzgeber habe vorgegeben, dass man mit dieser Karte nun nur noch 50 Euro Bargeld abheben könne. Diese Veränderung führe zu einem neuen Bescheid. Er sei positiv überrascht, dass die Betroffenen aus dem Strang der neuen Zuweisungen die Karte bereits erhielten. Er könne keine Herausforderung sehen, warum dieser Schritt zu bürokratischer Vereinfachung und Digitalisierung Herausforderungen mit sich bringen sollte. Auch die Verteilung der Umstellung auf die kommenden Monate halte er für sinnvoll. Dies seien 100 bis 200 Personen pro Monat. Das müsse zu schaffen sein. Er bedanke sich dafür, dass die Verwaltung dies so solide vorbereitet habe. Der Vortrag sei aus seiner Sicht Grund genug, im Ergebnis dazu zu kommen, dem Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei nicht zuzustimmen.
Ratsfrau Zahl bittet darum, die Präsentation im Nachgang zur Ausschusssitzung zur Verfügung gestellt zu bekommen. In Erwiderung auf den Redebeitrag von Beigeordneter Iri weise sie darauf hin, dass sich der Antrag auf das Konnexitätsprinzip beziehe sowie auf die Kosten und den Aufwand. Man habe bereits festgestellt, dass die Kosten und der Aufwand hoch seien. Die Frage nach der Diskriminierung sei eine große Debatte; die sie in dieser Sitzung nicht aufmachen wolle. Letztendlich sei es so, dass die Änderung bezüglich der Bargeldobergrenze von 50 Euro große Auswirkungen für die Betroffenen habe und die Selbstbestimmung wesentlich einschränke. Dies werde unter anderem zu Tauschmärkten führen und zudem der Kommune viel Geld kosten. Es sei fraglich, ob dies sinnvoll sei. Die Frage der Kosten habe sich dennoch nicht geklärt, weshalb der Antrag unabhängig von der Diskriminierungsfrage relevant bleibe. Das Ziel der Karte sei es gewesen, die Fluchtmigration einzudämmen, was sie verfehlen werde. Im Antrag gehe es lediglich um eine Prüfung. Das Konnexitätsprinzip besage, dass derjenige, der bestelle, auch bezahle. In diesem Fall habe das Land bestellt, es sei aber fraglich, ob es auch zahlen werde.
Ratsfrau Jochem erinnert sich, dass man die Social Card eingeführt habe, weil zu Anfang jeden Monats dreihundert Personen viele Stunden in der Schlange gestanden hätten, um Bargeld abzuholen. Die Einführung der Social Card habe zu einer Verbesserung für die Menschen und die Verwaltung geführt. Der Unterschied sei nun, dass man dies nicht mehr nur für 300 Personen mache, die kein Konto hätten, sondern für ca. 1.300 Personen, die man dazu zwinge, die Bezahlkarte zu nutzen. Für die Kommune bedeute es keinen Vorteil, dies so zu handhaben. Es werde jedoch voraussichtlich zu vielen Einzelfallprüfungen führen sowie zum Ausgeben von rund 1.000 Karten, was erhebliche Personalkosten bedeute.
TOP 5.
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und Ratsherrn Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.): Klage gegen Bezahlkarte vorbereiten
(Drucks. Nr. 1805/2025)
Ratsfrau Zahl erklärt, dass sie trotz der bereits stattgefundenen Debatte den Antrag noch formal einbringen wolle. Der gemeinsam mit Ratsherrn Mönkemeyer eingebrachte Antrag sei ähnlich wie ein Antrag, der in Osnabrück von den Fraktionen Volt, Die Grünen, Linke, Piraten und CDU mitgetragen worden sei. Daher beantrage man auch in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen, dass die Stadt eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof, insbesondere wegen Verstoßes gegen das Konnexitätsprinzip vorbereite. Die Stadt Hannover solle sich mit anderen Kommunen, die ähnliche Beschlüsse gefasst hätten, hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens absprechen.
Ratsfrau Zahl verliest den weiteren Antragstext.
Ratsherr Pohl führt aus, dass die CDU-Fraktion es nicht für sinnvoll halte, eine solche Klage vorzubereiten. Da andere Kommunen bereits klagten, gehe man davon aus, dass im Falle einer erfolgreichen Klage das Land fairerweise sämtlichen Kommunen die entsprechenden Kosten erstatte. Wenn man das Thema Konnexität mit einer Klage einfordere, wäre in anderen Bereichen, wie beispielsweise im Kindertagesstättenbereich, sehr viel mehr Geld zu holen. Er halte den Antrag eher für einen politischen Schauantrag, der nicht den Haushalt der Kommune retten werde. Daher lehne die CDU-Fraktion den Antrag ab.
4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 6.
Antrag auf Aufhebung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1476/2025 mit 1 Anlage (nur online))
Außerkraftsetzung der Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter in der Landeshauptstadt Hannover vom 26.03.2020
Einstimmig
TOP 7.
Abschlussbericht zu „Hannover-Blantyre Grundschulen Zyklon Freddy Wiederaufbauprojekt (BPSFRP)“ der Partnerstadt Blantyre mit Zuwendungsmitteln der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1028/2025)
Frau Millan liest die Informationsdrucksache vor und ergänzt, dass defekte Schultoiletten für Mädchen in Malawi ein häufiger Grund seien, nicht zur Schule zu gehen. In einem gemeinsamen Projekt der Städte Hannover und Blantyre seien mit Drittmitteln des Bundes aus dem Förderinstrument „Nachhaltige Kommunalentwicklung durch Partnerschaftsprojekte“ (NAKOPA ) an einigen Schulen in Blantyre Brunnen instandgesetzt und Baumpflanzungen durchgeführt worden. Ein Kriterium für die Auswahl der Schulen sei die Prävention von Choleraausbrüchen gewesen. Weitere Kriterien seien die Bereitschaft der Schulen zur Teilnahme, die Zugänglichkeit und der Sanierungsbedarf bei den sanitären Einrichtungen gewesen. 16 Grundschulen seien ausgewählt worden. An drei Grundschulen seien Toiletten instandgesetzt und an zwei Grundschulen Klassenräume wiederaufgebaut worden. Das Bildungsbüro der Stadt Blantyre habe außerdem im Jahr 2023 an den Grundschulen Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zum Thema Hygiene durchgeführt. Zusammenfassend könne man sagen, dass durch die Instandsetzung von Toiletten und den Wiederaufbau von Schulgebäuden die Infrastruktur nachhaltig verbessert worden sei. Dies wirke sich positiv auf das Lernumfeld und die Hygienebedingungen aus. Das Verhältnis von Anzahl der Schüler*innen zu Anzahl der Toiletten habe sich von 1 zu 130 auf 1 zu 80 verbessert. Dies habe auch positive Auswirkungen auf die Anwesenheitsquote, insbesondere der weiblichen Schüler*innen, die häufig während der Menstruationsphasen nicht am Schulleben teilgenommen hätten. Zudem sei die Zahl von Cholerafällen an den Schulen zurückgegangen.
Ratsherr Nicholls dankt für den Bericht und die geleistete Hilfe, die den besonderen Charakter der Städtepartnerschaft mit Blantyre zeige. Dies gehe signifikant über das hinaus, was in der Zusammenarbeit mit anderen Partnerstädten stattfinde und sei ein guter und richtiger Weg.
Ratsfrau Zahl bedankt sich ebenfalls für den Bericht, insbesondere auch dafür, dass im Bericht auf die Genderaspekte eingegangen worden sei. Es sei gut, dass der Partnerstadt habe geholfen werden können. Sie hoffe, dass man auch in Zukunft so schnell handeln und agieren könne. Es sei beeindruckend, wie gut das Kulturbüro diese besondere Aufgabe übernommen habe.
Ratsherr Döring kündigt eine ironische Bemerkung an und stellt fest, dass bis heute von dem Sonderprogramm aus der letzten Wahlperiode zur Sanierung von Schultoiletten in Hannover die Mittel noch nicht abgeflossen seien. Er wünsche sich daher mehr Malawi-Geschwindigkeit im städtischen Gebäudemanagement. Die Hilfe für Blantyre sei ein sehr gut gemanagtes und sinnvolles Projekt gewesen, auch wenn es sich dabei nicht um eine kommunale Aufgabe gehandelt habe. Es sei jedoch gut, dass man die Städtepartnerschaft so gestärkt habe. Er wünsche sich, dass man daraus etwas lerne, so unvergleichbar die Situation in den beiden Ländern auch sei. Es wäre gut, wenn man mit etwas mehr Pragmatismus auch in Hannover Abhilfe schaffen könne.
Frau Millan informiert ergänzend, dass derzeit erneut eine Delegation aus Blantyre zu Gast sei, da man erneut erfolgreich ein NAKOPA-Projekt akquiriert habe, bei dem es sich um die Weiterführung des bisher geförderten Projektes handele. Im neuen Projekt würden Klimarisikokarten erstellt sowie Solarbrunnen und Hochwasserschutzwälle für einige Schulen gebaut. Aktuell seien sechs Mitarbeitende der Stadt Blantyre zu Gast in Hannover. Wer an einem Austausch interessiert sei, können gerne an einem Agenda-Plenum im Rathaus am 15.9.2025 teilnehmen.
Zur Kenntnis genommen
TOP 8.
Jahresbericht 2024 über die Arbeit der Kommunalen Fachstelle für
Migrationsberatung der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1554/2025 mit 2 Anlagen (online))
Hanna Heumann berichtet anhand einer Präsentation (zu finden im Anhang zum TOP), dass im Jahr 2024 weiterhin die bereits in der Informationsdrucksache 0624 aus 2015 aufgeführten Angebote vorgehalten würden. Dies seien Unterstützung beim Zugang zu Bildungsmaßnahmen wie Deutsch- oder Integrationskursen, bei der sozialen und beruflichen Teilhabe sowie beim Ankommen in Hannover, Hilfe bei der Beantragung von Transferleistungen sowie bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche sowie Unterstützung beim Auszugsmanagement aus den Unterkünften in einen eigenen Wohnraum. Man berate zu finanziellen, familiären, aufenthaltsrechtlichen und gesundheitlichen Anliegen und zu Fragen rund um Schule und Kindergarten. Die Beratung werde sowohl in Stadtteilen als auch in der zentralen Anlaufstelle in der Blumenauer Straße in Linden sowie in der Ausländerbehörde angeboten. In Mühlenberg sei man in der Anlaufstelle im Bunten Haus wöchentlich mit zwölf Stunden vor Ort. Dort seien im Jahr 2024 742 Beratungen durchgeführt worden. Hauptthemen seien dort Leistungsbezug, Finanzen, der eigene Wohnraum, Kindergarten, Schule und aufenthaltsrechtliche Fragen gewesen. 2024 habe die Fachstelle für Migrationsberatung zudem am Europäischen Nachbarschaftstag in Mühlenberg teilgenommen. Das durch die Corona-Pandemie unterbrochene Ordnerprojekt sei wieder reaktiviert worden. In 2024 habe man in Mühlenberg zudem einen Selbstverteidigungskurs für Frauen angeboten. Die zehn Termine seien sehr gut angenommen worden. In der Anlaufstelle im Sahlkamp sei man mit drei Stunden pro Woche vor Ort. Dort seien im Jahr 2024 861 Beratungen durchgeführt worden. Schwerpunkte seien hier das Ausfüllen von Formularen, Leistungsbezug, Fragen rund um Kindergarten und Schule sowie der eigene Wohnraum und die Suche nach Arbeit, Ausbildung oder Sprachkursen gewesen. Auch Fragen zu Gesundheit und Finanzen, aber auch zum Thema Freizeitangebote und Hobbies seien gestellt worden. In der Anlaufstelle in Hainholz sei man mit zwei Stunden pro Woche vor Ort. Dort hätten 238 Beratungen stattgefunden. Viele Ratsuchende kämen regelmäßig in den Kulturtreff in der Voltmerstraße, der mittlerweile ein Ort der Begegnung und des Austausches sei. Zu Beginn sei sehr viel Öffentlichkeitsarbeit notwendig gewesen, um die Ratsuchenden auf das Angebot aufmerksam zu machen. In der Anlaufstelle im Roderbruch sei man mit neun Stunden pro Woche vor Ort. 695 Beratungen hätten dort stattgefunden. Es bestehe dort ein sehr guter Kontakt zu den umliegenden Gemeinschaftsunterkünften. In den zentralen Räumen in der Blumenauer Straße biete man sowohl eine offene Sprechstunde als auch Beratungen nach Termin an. Man stelle dort in Kooperation mit dem Fachbereich 50 und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch Integrationskursberechtigungen für Menschen im Besitz einer Aufenthaltsgestattung aus. Ein häufiges Thema in der Beratung sei auch die Familienzusammenführung gewesen sowie aufenthaltsrechtliche Fragen und die Suche nach Arbeit. In der Blumenauer Straße werde auch Beratung für dezentral untergebrachte Menschen angeboten. 2024 hätten 3.907 Beratungen in diesem Kontext stattgefunden. Zusätzlich zu den dezentralen Wohnungen sei im Jahr 2024 auch ein gesamtes in Wohnungen umgewandeltes Wohnprojekt übernommen worden. Aufgrund der Umwandlung von Wohnprojekt in Wohnung reduziere sich die soziale Arbeit durch die Betreiber vor Ort, weshalb die Fachstelle für Migrationsberatung anschließend vor Ort unterstütze. Außerdem sei die Fachstelle mit 20 Wochenstunden in der Ausländerbehörde präsent, wo 1.426 Beratungen durchgeführt worden seien. Das Angebot in der Ausländerbehörde sei sehr niedrigschwellig und thematisch offen. Es finde dort auch die Prüfung, Sichtung und Weitergabe von Unterlagen für die Einbürgerung statt. Beratungen würden auch zum Chancenaufenthaltsrecht nach § 104 c für die lang geduldeten Personen angeboten. Insgesamt seien im Jahr 2024 mehr als 16.000 Beratungen durchgeführt worden. Daneben unterstütze die Fachstelle für Migrationsberatung bei der Umsetzung der Beschlussdrucksache 1839 aus 2023 zur Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte. Seit 2024 kooperiere man dabei mit dem Bereich 18.6 im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. Mitarbeiter*innen der Fachstelle für Migrationsberatung nähmen regelmäßig an den Sitzungen der Integrationsbeiräte teil und teilten dort Informationen und Fachwissen. Einige Integrationsbeiräte seien bei der Einführung von Geschäftsordnungen oder der Durchführung von Projekten unterstützt worden. Im Oktober 2024 habe man von der Volkshochschule (VHS) die Koordination der Integrationslots*innen übernommen. Diese unterstützten sprachlich bei Ämtern, Ärzten, Schulen, Kitas, Jobvermittlung, Sprachförderung oder Hausaufgabenhilfe. Man koordiniere die Einsätze, rechne die Aufwandsentschädigungen ab, stelle die Ehrenamtsausweise aus und sei im regelmäßigen Austausch mit den Foren der VHS. Beratung für die LSBTIQ*-Zielgruppe biete die Fachstelle in den Räumlichkeiten der Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt an. Seit September 2024 sei man mit diesem Kooperationspartner auch im Checkpoint vertreten und habe das Projekt Q-World ins Leben gerufen. Im Rahmen von Q-World fänden regelmäßige Seminare zu unterschiedlichen Themen, aber auch Spieleabende oder Exkursionen statt. Zusammen mit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Oldenburg sei die Zusammenarbeit intensiviert worden, so dass nun queere Schutzsuchende vornehmlich nach Hannover zugewiesen würden. Es sei zusätzlicher Raum für diese Personengruppe durch dezentrale Wohnungen und seit diesem Jahr auch durch eine eigene Unterkunft geschaffen worden. Im Jahr 2024 habe die Kommunale Fachstelle für Migrationsberatung auch das Projekt ALBUM übernommen. Dabei handele es sich um einen Zusammenschluss aus Bildungsträgern und Migrant*innenorganisationen mit dem vorrangigen Ziel, das Zusammenleben der unterschiedlichen Kulturen in Hannover zu fördern. Schwerpunktthema in diesem Projekt sei die Alphabetisierung gewesen. Dazu hätten Veranstaltungen mit Netzwerkpartner*innen und Expert*innen für Migrant*innen und Geflüchtete stattgefunden sowie eine Fachveranstaltung in der VHS zu diesem Thema. Über die Arbeitsgruppe Empowerment, die eine WIR2.0-Maßnahme umsetze, habe man im Internationalen Ausschuss bereits am 19.6.2025 anhand einer Informationsdrucksache berichtet. Eine weitere WIR2.0-Maßnahme, die man umsetze, sei die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum Thema Genitalverstümmelung. Dazu hätten unter anderem Gespräche mit dem Verein Baobab stattgefunden. Die Arbeitsgruppe nehme mittlerweile auch regelmäßig am Runden Tisch FGM Niedersachsen teil und nehme kontinuierlich an Fortbildungen teil.
Frau Jean dankt für den beeindruckenden Bericht. Es sei gut, dass die Fachstelle eng mit der Zivilgesellschaft in den Stadtteilen und mit Migrant*innenorganisationen zusammenarbeite, sei es mit dem Verein Baobab oder der Aidshilfe im Checkpoint. Es sei zu begrüßen, dass es in Hannover nun auch eine Unterkunft für queere Menschen gebe. Zum Thema Wohnortwechsel, beispielsweise von der Stadt Hannover in die Region oder andersherum, habe sie aus ihrer täglichen Arbeit erfahren, dass viele Menschen dabei Schwierigkeiten hätten und ein Wohnortwechsel häufig nicht erlaubt würde. Die Menschen nähmen Beratung dazu sowohl bei der Stadt als auch bei der Region in Anspruch. Es sei festzustellen, dass die Zusammenarbeit hier sehr schwierig sei. Menschen dürften teilweise nicht umziehen, auch wenn sie in einer umliegenden Kommune eine Arbeit oder eine Ausbildungsstelle gefunden hätten und ein Mietangebot vorliege. Sie frage, wie die Zusammenarbeit diesbezüglich laufe.
Frau Heumann antwortet, dass es keine direkte Zusammenarbeit gebe. Wenn für die Person, die umziehen wolle, eine Wohnsitzauflage bestehe, dann kläre man dazu auf und unterstütze bei der Beantragung der Aufhebung der Wohnsitzauflage. Dies sei insbesondere dann möglich, wenn bereits ein Wohnraum gefunden sei und ein Arbeitsvertrag vorliege. Wenn dies der Fall sei, werde die Wohnsitzauflage in der Regel gestrichen. Die Fachstelle habe jedoch keinen Einfluss auf die Entscheidungen anderer Behörden.
Frau Jean lobt, dass die Beratung durch die Fachstelle als sehr gut wahrgenommen werde. Es hake jedoch bei der Umsetzung durch andere Behörden. Teilweise klappe es nicht mit den Umzügen und Mietverträge könnten nicht abgeschlossen werden oder Menschen verlören ihre Arbeitsstellen wieder.
Ratsfrau Jochem dankt ebenfalls für den Bericht und merkt an, dass es sie außerordentlich freue, dass die Fachstelle mit dem Verein Baobab zusammenarbeite, der einen großen Wissenspool zum Thema Genitalverstümmelung habe und über Verbindungen zu Ärzt*innen verfüge. In Bezug auf die Zusammenarbeit mit den Integrationsbeiräten frage sie, wie dies laufe und ob das Mentoringprogramm bereits gestartet sei und die Integrationsbeiräte bei der Nachbesetzung unterstützt würden. Zum Teil gebe es große Probleme mit der Besetzung.
Frau Heumann informiert, dass man das Mentoringprogramm noch nicht habe angehen können, da die entsprechende Stelle noch nicht besetzt sei. In Bezug auf die Neubesetzung von freien Plätzen in Integrationsbeiräten habe man angestoßen, dass die seit langem ruhenden Mitglieder angefragt würden, ob sie ihren Platz freigäben. Dies gestalte sich schwierig, man könne lediglich Anstöße geben und Unterstützung anbieten. Die Fachstelle arbeite hier eng mit den Stadtbezirksmanager*innen zusammen.
Ratsfrau Jochem konkretisiert, dass es in dem betreffenden Integrationsbeirat komplett unbesetzte Stellen gebe. Ein weiteres Problem sei die paritätische Besetzung mit Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Daher sehe sie hier Handlungsbedarf.
Frau Heumann weist daraufhin, dass die Kommunale Fachstelle hier kein Mitbestimmungsrecht habe. Man könne nur Hinweise geben. Teilweise hapere es auch an der Zusammenarbeit der Mitglieder untereinander.
Ratsfrau Zahl fragt in Bezug auf die 16.000 durchgeführten Beratungen im Jahr 2024 ob die Kommunale Fachstelle damit die Kapazitätsgrenze erreicht habe.
Frau Heumann antwortet, dass es noch Kapazitäten für weitere Beratungen gebe.
In Bezug auf die Genderaspekte fragt Ratsfrau Zahl, inwieweit diese berührt seien.
Frau Heumann verweist auf den durchgeführten Selbstverteidigungskurs für Frauen. Des Weiteren würden bei der Zusammensetzung der Wohngemeinschaften der LSBTIQ*-Community Genderaspekte berücksichtigt. Man versuche, die Frauenarbeit durch spezielle Beratungen nur für Frauen kontinuierlich zu stärken. So biete man im Stadtteil Mühlenberg in Kooperation mit dem Elterntreff der Arbeiterwohlfahrt und der Gemeinwesenarbeit Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen explizit für Frauen an. Dies reiche von Frauenrechten über Selbstbestimmung bis hin zu Berufsorientierung.
Ratsfrau Zahl fragt, ob es möglich sei, diese Informationen noch nachträglich in der Informationsdrucksache zu ergänzen oder die speziellen Angebote für Frauen in der nächsten Informationsdrucksache explizit aufzuführen und zu erläutern, inwieweit Genderaspekte berührt seien. Sie frage zudem, was die Kategorie „Sonstiges“ bei den Beratungsfällen bedeute. 3.000 Beratungsfälle seien dieser Kategorie zugeordnet.
Freu Heumann räumt ein, dass einige der zu den Genderaspekten aufgezählten Aktivitäten nicht explizit in 2024, sondern beispielsweise in 2023 stattgefunden hätten. Zu den Kategorien informiere sie, dass unter die Kategorie „Sonstiges“ eine Vielzahl von Themen von strafrechtlichen Verfahren bis hin zu Todesfällen in der Familie zählten, die nur selten aufträten.
Frau Dr. Doering ergänzt zum Thema Genderaspekte in der Beratung, dass Frauen selbstverständlich anders beraten würden als Männer. Auch gebe es andere Beratungsinhalte. Genderaspekte tauchten beispielweise auch beim Thema Alphabetisierung auf, da Frauen in den Herkunftsländern häufig weniger Zugang zu Bildung hätten. Man könne darauf gerne noch nachholend eingehen.
"Die Berührung der Genderaspekte finden in allen Beratungen statt, insbesondere in den Beratungen von Frauen. Diese werden zum einen über ihre Rechte und den Schutz als Frau in Deutschland aufgeklärt und zum anderen darin bestärkt die Deutsche Sprache zu erlernen, um im Alltag selbstständiger agieren und langfristig einer Arbeit nachgehen zu können.
Im Stadtteil Mühlenberg in der Anlaufstelle Buntes Haus Mühlenberg, werden in Kooperation mit der Gemeinwesenarbeit (50.5) und dem Elterntreff der Arbeiterwohlfahrt unter anderem Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen explizit für Frauen angeboten. Diese reichen von Frauenrechten über Selbstbestimmung bis hin zu Berufsorientierung.
Im Jahr 2023 hat die Kommunale Fachstelle für Migrationsberatung im Bunten Haus einen Selbstverteidigungskurs für Frauen angeboten, der sehr gut angenommen wurde. Eine Wiederholung sowie eine Erweiterung auf anderen Stadtteile in 2026 ist nicht ausgeschlossen."
Frau Jean fragt zum Thema Alphabetisierung im Hinblick auf die Kürzungen von Mitteln für Sprachkurse, ob hier ein zunehmender Bedarf festgestellt werde.
Frau Heumann bestätigt, dass man einen steigenden Bedarf feststelle und dass weiterhin viele Personen kämen, die einen Alphabetisierungskurs benötigten. Man sei dabei, einen sogenannten „ABC-Vorkurs“ zu entwickeln, indem auch interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden sollten. Man habe die Erfahrung gemacht, dass viele Personen in einem regulären Alphabetisierungskurs scheiterten, da Grundlagen fehlten. Dies sei auch eine Erkenntnis aus der Fachtagung zum Thema Alphabetisierung im Rahmen von ALBUM gewesen.
Frau Dr. Doering ergänzt, dass man auf Grund dieser Erkenntnis beispielsweise versuche, durch Kooperationsvereinbarungen mit Unter einem Dach gUG oder der Arbeiterwohlfahrt und mit Förderungen aus dem WIR2.0-Förderprogramm den Anteil der Alphabetisierungskurse zu erhöhen.
Zur Kenntnis genommen
TOP 9.
Bericht zur Lage der internationalen Studierenden
Frau Minthe stellt sich als Leiterin des Sachgebiets Wissenschaftsstadt Hannover und Koordinatorin der Initiative Wissenshaft Hannover vor, hinter der die neun hannoverschen Hochschulen, die Volkswagenstiftung, das Studentenwerk und Hannover Impuls stünden.
Frau Minthe informiert, dass es den Film auch in englischer Version gebe und er auch über die Webseite der Ausländerbehörde abrufbar sei. Mit dem Film informiere man ausländische Studierende darüber, was sie erwarte, wenn sie nach Hannover kämen und ein Zimmer benötigten. Der Film sei zusammen mit dem Studentenwerk produziert worden. In den letzten zehn Jahren habe sich die Mobilität der Studierenden extrem verbessert und weltweit um 60 Prozent zugenommen. Eines der Hauptzielländer für Studierende sei bislang die USA gewesen, dies habe sich jedoch in den vergangenen Monaten verändert. So sehe man aktuell eine Verdoppelung der Zugriffe aus den USA auf die Webseite Wissen.Hannover.de. Deutschland liege bei den Zielländern von ausländischen Studierenden an der dritten Stelle hinter den USA und Großbritannien. Wenn es um nicht-englischsprachige Gastländer gehe, liege Deutschland an erster Stelle. In Hannover gebe es aktuell 7.300 internationale Studierende, das seien 16,9 Prozent der Studierenden. Damit liege man deutschlandweit im Durchschnitt. Bundesweit betrachtet sei das Hauptherkunftsland der internationalen Studierenden Indien, gefolgt von China und der Türkei. Betrachte man nur Hannover, sei das Hauptherkunftsland der internationalen Studierenden China mit 900 Personen, gefolgt von syrischen Studierenden mit ca. 600 Personen, iranischen Studierenden mit ca. 500 Personen, gefolgt von Indien. Auch aus europäischen Ländern kämen Studierende nach Deutschland. Deutschlandweit liege Österreich an vierter Stelle. In Hannover liege Polen als erstes europäisches Herkunftsland auf Platz 12. Sehr viele internationale Studierende kämen aus dem globalen Süden. Im Hinblick auf die Fachkräftegewinnung sei es ein Ziel, dass Fachkräfte, die in Deutschland studiert hätten, anschließend auch zum Arbeiten in Deutschland blieben. Vor zehn Jahren sei ungefähr ein Drittel der internationalen Studierenden nach dem Studium in Deutschland geblieben. Diese Zahl habe sich nun erhöht und liege bei 46 Prozent, wenn man einen Zeitraum von zehn Jahren nach Studienabschluss betrachte. Die Hälfte von ihnen besitze einen festen Aufenthaltsstatus oder sei bereits eingebürgert. Fünf Jahre nach dem Studienabschluss befänden sich 55 Prozent der ausländischen Studierenden in Arbeit. Auch wenn in der Landeshauptstadt Hannover über den eigenen Fachkräftebedarf hinaus ausgebildet werde, könne man aufgrund der großen Zahl an Studierenden auf ein gutes Potential an Fachkräften für den eigenen Wirtschaftsstandort zurückgreifen. Sie kündige an, dass am Mittwoch, 12.11. im Rahmen des Novembers der Wissenschaft einige ehemalige und aktuelle internationale Studierende von ihren Erfahrungen und dem Wechsel in die Arbeitswelt berichten würden.
Frau Dr. Schwanemann, Leiterin des Welcome Centers der Leibniz Universität Hannover (LUH), sieht als Herausforderung für die internationalen Studierenden insbesondere die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies beginne mit der Beantragung eines Visums. Ein Großteil der internationalen Studierenden komme aus dem globalen Süden und insbesondere aus einigen Herkunftsländern, bei denen es Probleme und Verzögerungen bei der Beantragung eines Visums gebe. Die Wartezeit auf einen Termin betrage häufig bis zu einem Jahr, wobei es bei diesem ersten Termin lediglich um das Stellen des Visumsantrags gehe. Das führe dazu, dass sich die Einreise verzögere und die Studierende häufig erst mitten im Semester ankämen, so dass eine Einschreibung für einen Studiengang dann oft nicht mehr möglich sei. Um das Prozedere zu vereinfachen, gebe es Kontakte zwischen dem Hochschulbüro für Internationales und den Botschaften sowie zum Auswärtigen Amt, mit dem man auch im Dialog über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) oder Euraxess. Nach der Einreise benötigten die Studierenden dann einen Aufenthaltstitel, um bleiben zu können. Es sei bekannt, dass es lange Wartezeiten für die Beantragung eines Aufenthaltstitels bei der Ausländerbehörde gebe. Die Erlangung des Aufenthaltstitels sei an viele Bedingungen geknüpft. Dazu gehörten unter anderem das Vorweisen einer Unterkunft und einer gesicherten Finanzierung. Man versuche, die Studierenden darüber frühzeitig zu informieren. Die Ausländerbehörde nehme dazu auch an den Orientierungstagen der Hochschulen teil. Seit Mai 2025 gebe es ein neues Online-Informationssystem. Man hoffe damit die Situation des Wartens und der Unsicherheit zu verbessern. Eine große Herausforderung sei die Finanzierung des Studienaufenthalts, die auch mit dem Aufenthaltstitel verknüpft sei. Für die Verlängerung des Aufenthaltstitels benötige man eine gesicherte Finanzierung. Es gebe drei Möglichkeiten für internationale Studierende, das Studium zu finanzieren. Zum einen könne dies über ein sogenanntes Sperrkonto erfolgen. Die erforderliche Summe orientiere sich am jährlichen Bafögsatz und betrage derzeit 11.900 Euro. Dieser Betrag werde bereits für den Visumantrag und für die erste Beantragung des Aufenthaltstitels benötigt. Die weiteren Möglichkeiten seien ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung. Für die laufende Finanzierung der Lebenshaltungskosten sei es erlaubt bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage pro Kalenderjahr außerhalb der Universität zu arbeiten. Arbeite man als Werkstudent oder studentische Hilfskraft innerhalb der Universität gebe es diese Obergrenze nicht. Daher sei es sehr empfehlenswert für internationale Studierende, einen Job als Werkstudent oder studentische Hilfskraft an der Universität zu finden. In Hannover gebe es zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten. So verlange die Ausländerbehörde Hannover nur einen Nachweis über die Hälfte der Summe auf dem Sperrkonto für die Verlängerung des Aufenthaltstitels um ein Jahr. Weise die Person die volle Summe nach, könne sie eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erhalten. Man arbeite daran, längere Aufenthaltstitel für Studierende einzuführen. In den Hochschulen gebe es zudem Notfallhilfen in Form von einmaligen Beihilfen oder einer Abschlussbeihilfe für die Phase der Abschlussarbeit. Diese Unterstützungen würden vom DAAD finanziert. Weitere Hilfen könnten über den Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED) oder die Katholische Hochschulgemeine (KHG) beantragt werden. Probleme bei der Finanzierung des Studiums seien einer der Gründe für einen Studienabbruch. Bei ausländischen Bachelorstudierenden sei dies der am zweithäufigsten genannte Grund für den Abbruch eines Studiums, bei ausländischen Masterstudierenden der am vierthäufigsten genannte Grund. Das Thema Wohnen sei die zweite große Herausforderung. Hier bestehe eine große Diskrepanz zwischen den Erwartungen der Studierenden und der Realität. Viele kämen aus Ländern, in denen das Wohnen auf dem Campus üblich sei. Für viele der internationalen Studierenden sei der Wohnraum in Hannover zu teuer und es sei für sie sehr schwer, eine Wohnung zu finden. Bei der großen Konkurrenz um den Wohnraum hätten Personen mit schlechten Deutschkenntnissen und aus dem globalen Süden deutlich schlechtere Chancen. Auch würden die internationalen Studierenden deutlich häufiger Opfer von Scamming. Es gebe zwei bis drei gemeldete Fälle von Scamming pro Semester an der LUH. Nach der Überweisung des Geldes für die Kaution stellten die Studierenden anschließend fest, dass die Wohnung gar nicht existiere. Mit dem Studentenwerk gebe es Absprachen in Bezug auf die Unterstützung von Austauschstudierenden, die für ein bis zwei Semester nach Hannover kämen, da diese noch geringere Chancen hätten, eine Wohnung zu finden. Das Studentenwerk unterstütze zudem dadurch, dass es 66 Prozent der Wohnraumplätze an internationale Studierende vergebe. Deutsche Studierende, die in einem Umkreis von 100 Kilometern um die Universität wohnten, könnten sich gar nicht beim Studentenwerk um einen Wohnheimplatz bewerben. Eine weitere Herausforderung für internationale Studierende sei das Erlernen der deutschen Sprache. Die Zielgruppe käme mit sehr unterschiedlichen Deutschkenntnissen nach Hannover. So gebe es englischsprachige Studiengänge, für die keinerlei Deutschkenntnisse erforderlich seien. Auch gebe es bei einzelnen Herkunftsregionen sehr große Communities, wie beispielsweise bei den chinesischen Studierenden. Dies führe teilweise sogar dazu, dass Studierende, die mit einem guten Deutschniveau ankämen, am Ende des Studiums die Sprache wieder verlernt hätten, da sie nur unter sich blieben und ihre Muttersprache redeten. Bei vielen englischsprachigen Studiengängen sei das Erlernen der deutschen Sprache nicht in die Curricula integriert. Das bedeute, dass dies in der Freizeit neben Studium und Job geschehen müsse. Auch müsse der Sprachkurs selbst finanziert werden. Es gebe auch zu wenig Anfängerkurse. Diese Situation könne am Ende des Studiums zu einem großen Problem werden, wenn die Absolvent*innen zum Arbeiten in Hannover bleiben möchten. Es gebe nur wenige Unternehmen, die Englisch als alleinige Sprache akzeptierten, wie beispielweise Continental. Das Hochschulbüro für Internationales versuche frühzeitig zu sensibilisieren und informiere, dass es für den Einstieg in den Arbeitsmarkt wichtig sei, gut Deutsch zu sprechen. Auch versuche man, das Deutschlernen in die Curricula zu integrieren. Es gebe semesterbegleitende Deutschkurse, allerdings nicht genügend, um den Bedarf abzudecken. Eine weitere Herausforderung stelle die Integration der internationalen Studierenden dar. Diese hätten oft wenig Kontakt zur deutschen Bevölkerung und blieben häufig in ihren Communities oder litten unter sozialer Isolation. Es gebe viele Unterstützungs- und Beratungsangebote in Hannover. Es gebe zudem viele Angebote zur Vernetzung und zum Kennenlernen der deutschen Kultur. Es sei jedoch schwierig, deutsche Studierende zur Teilnahme an diesen Angeboten zu motivieren. Synergien zwischen den unterschiedlichen Unterstützungsangeboten in Hannover gebe es über den Runden Tisch Internationale Studierende in Hannover, der seit 1998 existiere. Hieran beteiligten sich über 30 Einrichtungen aus Hannover. Man tausche sich zweimal pro Jahr aus. Bei der finanziellen Unterstützung durch den KED, die KHG und die Hochschule spreche man sich ab, damit es nicht zu Doppelförderungen komme. Außerdem erstelle man mit der Initiative Wissenschaft Hannover Erklärvideos für die internationalen Studierenden. Es gebe zudem eine enge Kooperation mit der Ausländerbehörde, die auch Vorträge in den Hochschulen zur aufenthaltsrechtlichen Situation anbiete. Seit zwei Jahren biete die Ausländerbehörde zudem regelmäßige Sprechstunden für ausländische Studierende an den Hochschulen an. Herausfordernd sei aktuell, dass die Lebenshaltungskosten deutlich gestiegen seien, so dass man mit dem vorhandenen Budget weniger Personen unterstützen könne. Auch gebe es zu wenige günstige Unterkünfte und viele Aktivitäten an der Hochschule seien über Drittmittel bzw. Bundesmittel finanziert und von Kürzungen bedroht. So gebe es bei Projekten des DAAD Kürzungen zwischen 30 und 50 Prozent, was bedeute, dass die LUH 50.000 Euro weniger Mittel für Notfallbeihilfen und Abschlussstipendien zur Verfügung stünden. Viele Programmlinien seien zudem eingestellt worden, wie beispielsweise die Unterstützung für Geflüchtete. Hierdurch sei der Hochschule ein sechststelliger Betrag verloren gegangen. Es fehle auch an Personal und zeitlichen Ressourcen, um neue Projekte ins Leben zu rufen oder alte Projekte, wie die private Wohnraumkampagne „Lass mich nicht im Regen stehen“ neu zu beleben. Der Rat der Landeshauptstadt Hannover könne unterstützen, in dem mehr Baufläche für das Studentenwerk bereitgestellt werde oder indem an die Politiker*innen auf Bundesebene appelliert werde, ihre Entscheidungen und deren Auswirkungen für internationale Studierende auf lokaler Ebene zu überdenken. Dies betreffe zum einen die Mittelkürzungen für den DAAD, andererseits die Erhöhungen des Bafögs, die eine direkte Auswirkung auf die Höhe des Sperrkontos für die internationalen Studierenden habe. Auch eine bessere Personaldeckung in den Botschaften könne dazu führen, weniger ausländische Studierende zu verlieren. Wünschenswert seien auch die Bereitstellung von Mitteln für Hannover-spezifische Unterstützungsmaßnahme, wie den Notfonds für internationalen Studierenden, oder Personal für eine Wiederbelebung der privaten Wohnraumvermittlung.
Ratsherr Nicholls dankt für Vorstellung insbesondere der komplexen Wohnraumsituation und fragt, wie sich dies im weiteren Verlauf des Semesters darstelle und ob es eine konkrete Zahl gebe, wie viele Personen aus Gründen der erfolglosen Unterkunftssuche das Studium aufgeben müssten.
Frau Dr. Schwanemann antwortet, dass die genaue Zahl der Personen, die aufgrund der schwierigen Wohnraumsuche das Studium abbrächen, nicht bekannt sei. Man wisse von vielen, dass sie ein Wohnraum-Hopping machten und von einem Untermietvertrag in den nächsten wechselten. Viele wohnten zu Beginn in überteuerten privaten Wohnheimen und verschuldeten sich dadurch.
Frau Minthe ergänzt, dass das Thema Wohnraum auch von der Initiative Wissenschaft Hannover bearbeitet werde. Sie erhoffe sich aus dem Internationalen Ausschuss heraus einen Appell an den Oberbürgermeister, dass das Thema wichtig sei. Das Studentenwerk würde gerne bauen und benötige dafür Flächen, die die Stadt zur Verfügung stellen könne. Die zuletzt realisierten Bauprojekte seien Erweiterungen vorhandener Bauten gewesen oder auf Gelände der LUH errichtet worden. Es bedürfe eine Kraftanstrengung aller Beteiligten, Plätze für Neubauten zu suchen und Bauten zu realisieren, um dies nicht allein den privaten Investoren zu überlassen.
Ratsfrau Zahl fragt, ob es das Erklärvideo zur Wohnraumsuche auch in englische Sprache gebe. Sie rege an, zur Prävention von Scamming ein weiteres Erklärvideo zu produzieren. Sie frage zudem, woher die in der Statistik genannten 959 sonstigen Studierenden kämen und warum man dies nicht aufschlüssele.
Frau Minthe informiert, dass fast aus jedem der weltweit insgesamt 193 Staaten Studierende in Hannover immatrikuliert seien und man daher nicht zu jedem Land gesonderte Angaben machen könne. Die Erklärvideos gebe es auch in englischer Sprache und auch zu weiteren Themen. Sie seien auf Wissen.Hannover.de.
Frau Dr. Schwanemann ergänzt, dass allein an der LUH Menschen aus 125 unterschiedlichen Ländern studierten.
Frau Czychon fragt bezüglich der Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach Abschluss des Studiums, was sehr kompliziert sei, ob es diesbezüglich Unterstützung gebe. Betroffene Personen hätten häufig trotz Arbeitsvertrag Sorge, dass der Aufenthaltstitel nicht rechtzeitig vorliege und man abgeschoben werde. Dies wäre bei gut ausgebildeten jungen Menschen sehr schade.
Frau Dr. Schwanemann informiert, dass Studierende mit einem Aufenthaltstitel nach § 16 nach Abschluss des Studiums 18 Monate als Jobsuchende in Deutschland bleiben dürften. Sie müssten lediglich die Ausländerbehörde informieren, dass sie den Aufenthaltstitel wechseln wollten. Die Bearbeitung durch die Ausländerbehörde dauere manchmal etwas, was den Studierenden aber auch zugutekommen könne, da sie in der Wartezeit arbeiten dürften. Die Ausländerbehörde biete auch Informationsveranstaltungen dazu an. Bisher hätten die internationalen Studierenden einen Job finden müssen, der ihrem Universitätsabschluss entsprochen und zu einer bestimmten Gehaltsklasse gehört habe. Diese Bedingung sei vor einiger Zeit vom Bund aufgehoben worden. Es gebe nun keine Vorschriften mehr, welcher Job nach einem erfolgreichen Studium aufgenommen werden dürfe.
TOP 11.
Bericht über den Sachstand der Umsetzung des WIR2.0-Prozesses
Aus zeitlichen Gründen auf die nächste Sitzung vertagt.
TOP 12.
Bericht der Dezernentin
Stadträtin Bruns kündigt an, dass sie über anstehende Termine im Anschluss an die Sitzung schriftlich informieren werde. An Ratsfrau Jochem gerichtet teilt sie mit, dass die angeforderten Informationen zu den Unterkünften für Geflüchtete schriftlich geliefert oder im Ausschuss in einer nächsten Sitzung vorgetragen werden könnten. Sie erteile nun der neuen Bereichsleitung des Bereichs 56.2, Frau Nadine Dannhauer, das Wort, damit diese sich vorstellen könne.
Frau Dannhauer informiert, dass sie seit dem 1.7.2025 im Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe arbeite. Sie habe zuvor 13 Jahre beim BAMF gearbeitet. Daher seien ihr einige der heute vorgetragenen Themen auch bekannt. Im BAMF habe sie sowohl in der Zentrale in Nürnberg als auch im Ausland, unter anderem auf Lesbos, gearbeitet.
Ratsfrau Jochem bittet darum, eine Übersicht zu bekommen, in der aufgeschlüsselt sei, wann Unterkünfte ausliefen oder umgewandelt würden.
Antworten auf die Nachfragen in der Juni-Sitzung 2025 des Internationalen Ausschusses zur Umsetzung der Unterbringungsstrategie und HSK-Maßnahmen
Aufzugebende Unterkünfte im Bereich Flucht
In diesem Jahr wird die Unterkunft Friedrich-Wulfert-Platz aufgegeben. Die Nutzung war nur als Zwischennutzung geplant. Dieser Zeitraum läuft zu November 2025 aus. Das Gebäude geht zurück an den FB 19. Die Unterkunft Alleehof 1 wird zum 30.9. aufgegeben.
Umwidmungen im Bereich Flucht
Umwidmungen von Gemeinschaftsunterkünften zu Wohnungen oder Reduzierungen der Stundenanzahl des Sicherheitsdienstes sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Baugenehmigung, baulichen Gegebenheiten und die Brandmeldeanlagen müssen entsprechend gestaltet sein. Zudem ist die Umwidmung oder Reduzierung von Faktoren abhängig, welche die Bewohnenden betreffen. Alle Unterkünfte, die für Umwidmungen vorgesehen sind, werden auf diese Punkte hin geprüft und ggf. nötige Veränderungen angestoßen. Falls alle nötigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Umwidmung oder Reduzierung mit Ablauf des Betreibervertrages bzw. des Vertrages mit dem Sicherheitsdienst umgesetzt werden.
Bisher umgewidmet wurden:
Unterkunft | Umwidmung zu | Datum |
Lange Laube 4 | Wohnung | 01.02.2024 |
Dreyerstr. 7 | Wohnung | 16.02.2024 |
Jordanstr. 30 | Wohnung | 01.04.2025 |
Kampstr. | Wohnprojekt | 08.05.2025 |
Steigertahlstr. 24 | Wohnprojekt | 03.02.2025 |
Albrecht-Schaeffer-Weg | Wohnung | 01.08.2025 |
Nikolas-Tinbergen-Weg | Wohnung | 01.07.2025 |
Nußriede | Wohnung | 28.07.2025 |
In Prüfung sind:
Unterkunft | Art | Jahr (angestrebt) |
Türkstr. 14 | Wohnung | 2026 |
Am Bahndamm | Wohnprojekt | 2026 |
Eichenweg 81 | Wohnprojekt | 2026 |
Haltenhoffstraße | Wohnung | 2026 |
Am Forstkamp | Wohnprojekt | 2026 |
Hermann-Ehlers-Allee | Wohnung | 2026 |
Oheriedentrift | Wohnung | 2026 |
Mecklenheidestraße | Wohnprojekt | 2026 |
Hebbelstr. | Wohnung | 2027 |
Ohebruchstr. | Wohnung | 2028 |
Laher-Feld-Str. | Wohnprojekt | 2028 |
Karlsruher Str 2 D-F | Wohnprojekt | 2028 |
Anderter Str. 101 + 101 A | Wohnprojekt | 2028 |
Kopernikusstraße | Wohnung | 2028 |
Tresckowstraße | Wohnprojekt | 2028 |
Wülferoder Straße 30 | Wohnprojekt | 2028 |
Marienstr. 37 | Wohnprojekt | 2028 |
Kleefelder Str. 31 | Wohnprojekt | 2028 |
Personen, die in Wohnungen untergebracht sind, werden durch aufsuchende Sozialarbeit betreut. Diese Aufgabe wird von den Kolleg*innen aus 56.13 wahrgenommen (im Bereich Obdach derzeit durch das DRK). Dies gilt auch für die Bewohnenden der Unterkünfte, die von Gemeinschaftsunterkünften zu Wohnungen umgewidmet wurden.
Bericht der Antidiskriminierungsstelle zu neuen Strukturen
Aktuell wird die Ausrichtung der Antidiskriminierungsstelle nochmals überarbeitet, da auch die Region ja nun den Auftrag erteilt hat, eine ADS für die Region aufzubauen. Es sind daher strukturelle Anpassung in Abstimmung mit der Region notwendig. Der neue Ansatz wird im I-Ausschuss vorgestellt, sobald die internen Klärungen zu einem Vorschlag weit genug vorangeschritten sind.
TOP 13.
Aktuelles
Frau Jean kündigt für den 13.9.2025 eine Fachtagung des Niedersächsischen Integrationsrates mit dem Titel „Rollen neu denken und Frauen schützen“ an, zu der sie die Ausschussmitglieder herzlich einlade. Die Veranstaltung finde in Hannover statt. Die Einladung sei bereits an die Ausschussmitglieder versandt worden.
