Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 31.07.2025
PROTOKOLL
40. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. April 2025,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.00 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
(Ratsvorsitzende Engelhardt) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Bürgermeister Hermann (SPD)
(Bürgermeister Klapproth) (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Garlichs (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
(Ratsherr Homann) (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Beigeordnete Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
Ratsfrau Karsch (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Machentanz (BSW)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Mönkemeyer (Einzelvertreter DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Beigeordneter Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr von Wysiecki (CDU)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wilker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Wippach (AfD)
(Ratsherr Wolf) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (BSW)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Bender
Stadträtin Blasberg-Bense
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27. Februar 2025
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu weiteren Sanierungs- und Entwicklungsplanung für Schulgebäude der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0645/2025)
3.2. der CDU-Fraktion
3.2.1. zum Bürokratieabbau in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0646/2025)
3.2.2. zur Bezahlkarte für Geflüchtete in Hannover
(Drucks. Nr. 0647/2025)
3.3. der AfD-Fraktion
3.3.1. zum Selbstbestimmungsgesetz
(Drucks. Nr. 0648/2025)
3.3.2. Afghanische Ortskräfte in Hannover
(Drucks. Nr. 0650/2025)
3.4. Anfrage der BSW-Fraktion zur Außenbestuhlung für das Feinkostgewerbe
(Drucks. Nr. 0748/2025)
3.5. von Ratsherrn Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.)
3.5.1. zur Waldfläche und Aufforstungsplänen der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0716/2025)
3.5.2. zur Klage gegen enercity in Göttingen und soziale Verantwortung Hannovers als Mehrheitsgesellschafterin
(Drucks. Nr. 0749/2025)
3.5.3. zu Belegrechtwohnungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0750/2025)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0848/2025)
5. Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0767/2025 mit 4 Anlagen (online))
6. Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 0774/2025)
7. Ausrichtung der Multi-Sportveranstaltung "Die Finals" in Hannover im Jahr 2026
(Drucks. Nr. 0769/2025)
7.1. dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0830/2025)
7.1.1. und Zusatzantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0830/2025 N1)
7.2. sowie Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0858/2025)
8. Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Oberricklingen Nord-Ost 2024 und des Integrierten Entwicklungskonzeptes Mühlenberg 2024 mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024
(Drucks. Nr. 1932/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
9. Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.): Kein Bau einer MVA in Misburg
(Drucks. Nr. 0717/2025)
9.1. dazu Änderungsantrag der BSW-Fraktion
(Drucks. Nr. 0737/2025)
10. Grundstücksangelegenheiten
10.1. Änderung Erbbaurechtsvertrag für das Grundstück "Eichenbrink 5"
(Drucks. Nr. 2227/2024 mit 1 Anlage )
10.1.1. dazu gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0669/2025)
10.2. Bestellung eines Erbbaurechts in der Science Area 30X
(Drucks. Nr. 0568/2025 mit 4 Anlagen )
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung und stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt wurden und dass der Rat beschlussfähig ist.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) informierte darüber, dass Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) und Bürgermeister Klapproth (CDU) verhindert wären und dass nach Anfrage bei den Fraktionen die Sitzungsleitung durch Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) und Ratsherrn Albrecht (CDU) verstärkt werde, um ein sicheres und genaues Auszählverfahren gewährleisten zu können.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung würde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei dem Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) erklärte, dass er davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Stellvertretender Ratsvorsitzender Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 27. Februar 2025
Bei 1 Enthaltung genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom
27. Februar 2025 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu weiteren Sanierungs- und Entwicklungsplanung für Schulgebäude der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0645/2025)
Zahlreiche der knapp 100 allgemeinbildenden Schulen in Hannover sind sanierungsbedürftig – viele davon stehen bislang noch nicht auf der Investitionsliste der Bauverwaltung. Zudem wachsen die Anforderungen an die schulische Infrastruktur: durch steigende Schülerzahlen, verbleibende bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von G9 sowie durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und durch das Startchancenprogramm. Gleichzeitig läuft das aktuelle Investitionsmemorandum aus und muss auf Basis einer aktualisierten Investitionsliste fortgeschrieben werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es in der Landeshauptstadt Hannover eine kurz-, mittel- und langfristige Sanierungs- und Entwicklungsplanung für Schulgebäude, vergleichbar mit den Konzepten in Hamburg oder Leipzig, wo der Sanierungsbedarf der Schulen regelmäßig erfasst wird? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung auf der Investitionsliste und wie wird sichergestellt, dass dabei ein kontinuierlicher und transparenter Abgleich mit den pädagogischen und sozialen Anforderungen der Schulen stattfindet?
- Wann sind alle baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung von G9 abgeschlossen und stehen die dadurch frei werdenden Kapazitäten zur Verfügung, um Maßnahmen für eine bessere bauliche und damit lernförderlichere Ausstattung der Startchancen-Schulen zu planen und zeitnah umzusetzen?
- Welche Konzepte verfolgt die Verwaltung im Bereich des Modulbaus, um flexibel auf Kapazitätsengpässe sowie Bedarfe für Mensen oder Fachräume reagieren zu können?
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) aus Drucks. Nr. 0645/2025 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Gibt es in der Landeshauptstadt Hannover eine kurz-, mittel- und langfristige Sanierungs- und Entwicklungsplanung für Schulgebäude, vergleichbar mit den Konzepten in Hamburg oder Leipzig, wo der Sanierungsbedarf der Schulen regelmäßig erfasst wird? Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung auf der Investitionsliste und wie wird sichergestellt, dass dabei ein kontinuierlicher und transparenter Abgleich mit den pädagogischen und sozialen Anforderungen der Schulen stattfindet?
Der Sanierungsbedarf der Schulgebäude ist u.a. über die regelmäßigen Begehungen der Liegenschaften bekannt. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt nach einvernehmlich zwischen den beteiligten Fachbereichen abgestimmten baufachlichen (z.B. Sicherheitsrelevanz) und nutzungsfachlichen Kriterien im Rahmen der finanziellen und personellen Kapazitäten. Hierzu wird hinsichtlich aller auf der Warteliste der Investitionsplanung (Informationsdrucksache 1310/2024, Anlage 2) befindlichen Maßnahmen die Expertise der zuständigen Fachbereiche eingeholt, mit der baufachlichen Sicht des Fachbereichs Gebäudemanagement abgeglichen und für anstehende konkrete Maßnahmen die Priorisierung gemeinsam festgelegt.
Die Planungen baulicher Maßnahmen an Schulen basieren neben den baufachlichen Aspekten immer auch auf den schulischen Anforderungen. Als Basis dient das von der PPG freigegebene städtische Standardraumprogramm der Schulplanung, welches die Grundlage für Neubauten ist und bei umfassenden Sanierungen den Orientierungsrahmen bildet.
Ein städtisches Standardraumprogramm gibt es jeweils für die unterschiedlichen Schulformen in Hannover, also für Grund- und weiterführende Schulen (Oberschulen, Realschulen, IGS und Gymnasien). Dabei werden schulformspezifische Unterschiede und curriculare Vorgaben gleichermaßen berücksichtigt und es erfolgt im Rahmen eines engen Austausches mit den Schulleitungen eine kontinuierliche Überprüfung und Anpassung.
Dabei werden neben rechtlichen Anforderungen, wie z.B. der Umsetzung der Anforderungen an Inklusion, der Ganztagsbetreuung und der Wiedereinführung von G9 an den Gymnasien, auch Erfahrungen und Rückmeldungen aus Beteiligungsverfahren oder Bauprojekten mit einbezogen.
Bei den durchzuführenden Planungen für Baumaßnahmen erfolgt zudem immer eine enge Einbindung der Schulgemeinschaft vor Ort, um spezifischen Besonderheiten einzelner Standorte Rechnung tragen zu können.
Die weitere Priorisierung aus der Warteliste heraus erfolgt nach den Kriterien:
2. gesetzliche Pflichtaufgaben,
3. Ratsbeschlüsse,
4. Erhalt des vorhandenen Vermögens,
5. freiwillige Aufgaben.
An sämtlichen Gymnasialstandorten wurden die räumlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des G9-Programms sichergestellt. Bei einigen Standorten konnte dies – je nach Umfang der baulichen Maßnahmen – kurzfristig bis zum offiziellen Beginn des Abiturs nach 13 Jahren durch Umbau- und Ergänzungsmaßnahmen bereits dauerhaft dargestellt werden. Bei einigen Standorten erfolgt die Umsetzung des G9-Standardraumprogramms im Rahmen ohnehin - unabhängig von G9 geplanter - sehr umfassender und das gesamte Schulgebäude betreffender Um- oder Neubaumaßnahmen. Deshalb wurden die erforderlichen Räume zum Beginn des G9-Programms an diesen Standorten zunächst durch Provisorien sichergestellt. An diesen Standorten laufen die umfassenden Baumaßnahmen deshalb z.T. noch (siehe Anlage 1 der Investitionsinformationsdrucksache). An diesen Schulen werden aber mit den Baumaßnahmen nicht nur die fehlenden G9-Räume ergänzt, sondern umfassende Überformungen des Schulstandorts vorgenommen. Personal wird also erst nach Fertigstellung dieser Baumaßnahmen gestaffelt zwischen 2026 und 2032 frei.
Bezüglich möglicher Maßnahmen, die sich aus Säule 1 des Startchancenprogramms ergeben, wurde bereits eine dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe geschaffen. Die Startchancen-Schulen werden aktiv involviert, um gemeinsam geeignete Projekte zu definieren.
Frage 3: Welche Konzepte verfolgt die Verwaltung im Bereich des Modulbaus, um flexibel auf Kapazitätsengpässe sowie Bedarfe für Mensen oder Fachräume reagieren zu können?
Bereits seit vielen Jahren setzt die Verwaltung Modulbauten zur Überbrückung von baulichen Kapazitätsengpässen ein.
Je nach geplanter Standzeit werden unterschiedliche Qualitäten der Module beauftragt. Je länger die geplante Standzeit, desto höher ist die Qualität der eingesetzten Bausubstanz, von einfachen gemieteten Stahlmodulen für sehr kurze Standzeiten bis zu gekauften hochwertigen Holzmodulbauten für mehrfache Verwendung (Bsp. Herschelschule und Büssingweg).
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, in welchen Zeitabständen die Begehungen stattfänden und unter welchen Kriterien entschieden würde, wann und ob eine Sanierung notwendig sei. Ratsfrau Dommel fragte ferner, wie bei konkurrierenden Bedarfen entschieden werde bzw. wie vermieden werde, dass strukturschwache Stadtteile leer ausgehen könnten, weil sich diese vielleicht nicht so vehement für ihre Bedarfe einsetzen würden. Ratsfrau Dommel fragte zudem, ob es Stellschrauben gäbe, um Baumaßnahmen eventuell beschleunigen zu können.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass Mitarbeitende in einem bestimmten Rhythmus Begehungen durchführten und dass diese von den Hausmeister*innen und Schulleitungen zudem auf Problemlagen aufmerksam gemacht werden. Dazu werde eine Checkliste herangezogen, wonach zuerst die sicherheitsrelevanten Fragestellungen, die gesetzlichen Pflichtaufgaben, die Ratsbeschlüsse, der Erhalt des Vermögens und die freiwilligen Aufgaben behandelt werden. Dazu gebe es kein Punkteraster, sondern es würden die Gespräche und Beratungen bewertet. Stadtbaurat Vielhaber verwies darauf, dass man aktuell dabei sei ein Konzept für eine Baugesellschaft zu entwickeln, die im Besonderen in diesem Bereich eingesetzt werden sollte, um vor dem Hintergrund eigener Verfahren noch effizienter und schneller werden zu können. Die Ergebnisse aus diesen Beratungen werden entsprechend vorgestellt.
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob zu den Begehungen sowie zu Rückmeldungen durch Hausmeister*innen und Schulleitungen eine Systematik verfolgt und diese transparent in einem Protokoll festgehalten werden. Ratsfrau Bax fragte weiterhin, wann die Standardraumprogramme das letzte Mal aktualisiert wurden. Ratsfrau Bax fragte, wie die hohen Inklusionsquoten räumlich an den Schulen aufgefangen werden. Ratsfrau Bax fragte ferner, ob es in Hannover ein parteiübergreifendes Schulbaumanagement wie in Hamburg oder Leipzig gebe. Ratsfrau Bax fragte, inwieweit die ESG-Kriterien in Bezug auf die Startchancenschulen priorisiert werden und die sozialen Aspekte für die Landeshauptstadt Hannover deutlicher manifestiert werden könnten. Ratsfrau Bax fragte abschließend, ob man vor dem Hintergrund von Ausschreibungen durch Typenbebauungen – dem Zusammenfassen mehrerer Neubebauungen, eine Beschleunigung bei der Errichtung von Schulgebäuden erreichen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass das Standardraumprogramm im Jahr 2017 aktualisiert wurde. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass die Hanomag Gebäude für den Bereich der weiterführenden Schulen übergangsweise angemietet wurden. Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung die Frage zu den ESG-Kriterien mitnehmen müsste. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass man im Rahmen einer seriellen Bauweise fünf baugleiche Kindertagesstätten in einer Ausschreibung zusammengefasst habe, sodass eine derartige Vorgehensweise auch für Schulgebäude erfolgen könnte. Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass es eine feste Zuordnung von Mitarbeitenden und Gebäuden gebe, um etwaige Sanierungsbedarfe erkennen zu können. Dies sei eine Systematik, die auf Beratungen und Verfügbarkeiten beruhe und nicht nur bautechnische Kriterien bediene. Die Verwaltung wollte keine kriteriengeleitete Listen haben, da diese letztendlich nur schwer wieder zu entschlüsseln wären.
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob der Einsatz von modularen Raumeinheiten den Raummangel an Oberschulen kurzfristig Einhalt gebieten könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass der Einsatz von modularen Raumeinheiten eine Baumaßnahme darstelle. Dazu müsste eine Ausschreibung stattfinden, Versorgungsanschlüsse gelegt, Mittel bereitgestellt und entsprechendes Personal vorgehalten werden. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass vor dem Hintergrund des im letzten Jahr beschlossenen Investitionsprogramms nun vorbereitende Maßnahmen eingeleitet werden, um Bauprojekte von der Warteliste auf die Investitionsliste übertragen zu können.
Ratsfrau Kleindienst (SPD) fragte, ob man den Effekt, wonach Einmischungen von der Politik in Sanierungsmaßnahmen zu Verzögerungen führten, irgendwie beziffert werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass eine Einflussnahme der Politik auf die Abläufe vorhanden wäre, da man regelmäßig mit jeder einzelnen Maßnahme in die Ausschüsse gehen müsste, was aber auch vollkommen okay sei. Hier liege ein wesentlicher Unterschied zu Bauvorhaben vor, die komplett rausgegeben werden könnten. Vereinfacht gesagt könnte eine Schule bestellt und dann irgendwann Einweihung gefeiert werden, ohne das Anpassungen oder Veränderungen eingepflegt werden müssten.
Denn es sei schon ein Unterschied, wenn aus einer Zweifeld Sporthalle eine Dreifeld Sporthalle werden soll, da in einem solchen Fall alle Planungen von vorn beginnen müssten.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) fragte, ob die Begehungsprotokolle ein Schwerpunktthema bei der Digitalisierung wären und ob ein entsprechendes Programm bereits angeschafft wurde, um die Protokolle schneller, besser und nachvollziehbarer gestalten zu können.
Stadtbaurat Vielhaber versicherte, dass die Protokolle nicht mehr analog zu Papier gebracht werden, was an der Qualität und der Geschwindigkeit der Antworten zu Anfragen ablesbar sei.
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob das Programm zu den Begehungsprotokollen unter anderen auch eine Analyse zum Gesamtzustand der Gebäude errechnen könnte. Ratsherr Rosenzweig fragte ferner, warum die IGS Linden nicht in der Prioritätenliste ganz nach oben gerutscht sei, nachdem zumindest Teile der Schule als einsturzgefährdet bewertet wurden. Ratsherr Rosenzweig fragte zudem, ob die Verwaltung eigene Gebäudeplanungen vornehme.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung nicht ad hoc über tiefgreifende Leistungsmerkmale von Programmen informieren könnte und regte an, dass man in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen dazu berichten könnte. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass die Verwaltung mit einer guten Quote von 30 % in Eigenfertigung plane, sodass in den vergangenen Jahren einige Projekte im Kita- und Schulbau durchgeführt wurden. Stadtbaurat Vielhaber führte weiter aus, dass die Verwaltung in Bezug auf die IGS Linden sehr schnell reagiert habe, nachdem sich auf dem Dach, infolge eines Starkregenereignisses eine große Wassermenge angesammelt habe. Dazu seien Kiesschichten entfernt worden, damit das Wasser ablaufen und die Gefahr für Leib und Leben gebannt werden konnte. Die IGS Linden stehe weiterhin auf der Liste, was aber nicht bedeute, dass sofort mit den Arbeiten begonnen werden könnte, da beispielsweise die Beteiligung einer externen Architektin und der Schule selbst gewahrt werden müsste. Darüber hinaus wären in den vergangenen Jahren etwa 24 Mio. € in das Gebäude investiert worden, sodass man nicht von einer Vernachlässigung der IGS Linden sprechen könnte.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte vor dem Hintergrund von Ausschreibungen, ob es nicht sinnvoller sei viele kleine Ausschreibungen durchzuführen, damit kleine und mittelständische Unternehmen aus der Region beteiligt werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass eine Mittelstandsbeteiligung sehr häufig mit dem Rechnungsprüfungssamt diskutiert werde, was bei der Zusammenlegung von Projekten nur schwer umsetzbar sei. Darüber hinaus sei das Zusammenlegen von Schulneubauten schwieriger, da jeder Gebäudestandort für sich sein eigenes Raumprogramm zu erfüllen habe.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die in diesem Jahr vom Rat beschlossenen Maßnahmen, zu denen man auch ein Investitionsmemorandum beschlossen habe, vom Gebäudemanagement umgesetzt werden könnten.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Abarbeitung der Liste wie geplant erfolge, wenn keine unvorhergesehenen, äußeren Einflüsse eintreten. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass der Sanierungsstau in Hannover, ähnlich wie in anderen Kommunen auch, darauf zurückzuführen sei, dass viele Objekte in der Wiederaufbauphase in den sechziger und siebziger Jahren entstanden wären. Deshalb müsste eigentlich an vielen Bereichen gleichzeitig gearbeitet werden, was wiederum die Ressourcen nicht hergeben. Deshalb gebe es eine Warteliste, auch wenn man Einiges über ÖPP-Verfahren umsetze.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe sagte, dass man bei den gemeinsamen Aufgaben nicht vorankomme, wenn Einzelne ihre Empfindlichkeiten nicht ablegen. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erläuterte, dass Jahr für Jahr zweistellige Millionenbeträge, die für den Hochbau bereitstehen, nicht in die Umsetzung gebracht werden könnten. Diese werden bestenfalls in das nächste Jahr übertragen oder in den Haushalt zurückgeführt. Diese stehen demnach nicht bereit um dringend notwendige Investitionen in Hannover durchführen zu können. Deshalb müsste sichergestellt werden, dass das, was bereits zur Verfügung steht wirksam umgesetzt wird. Darüber hinaus müssten mehr Finanzmittel mobilisiert werden, wie dies bereits vom Oberbürgermeister, dem Stadtkämmerer und dem Stadtbaurat in der Öffentlichkeit kommuniziert wurde. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe betonte, dass keinerlei Investitionen umgesetzt würden, wenn weiter wie zurzeit üblich verfahren werde. Deshalb müssten die Prozesse zwischen Verwaltung und Politik neu aufgesetzt werden. Zudem müssten auch die Prozesse innerhalb der Verwaltung verändert werden. Denn es könnte nicht sein, dass alles so bliebe wie in der Vergangenheit. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe bekräftigte, dass die Aussagen der Verwaltung nicht als Attacke auf die demokratischen Kontrollrechte der Politik empfunden werden sollten. Vielmehr seien diese als dringende Aufforderung gemeint, wonach man gemeinsam erarbeiten müsste, wie man in Zukunft mehr Investitionen für Hannover ermöglichen könnte.
Ratsherr Bingemer (FDP) fragte, ob die Verwaltung Möglichkeiten sehe Ausschreibungsverfahren zu verschlanken, um durch eine schnellere Vergabe in die Umsetzung gelangen zu können. Ratsherr Bingemer fragte weiterhin, in welchem Zeitrahmen die Bauwirtschaft bzw. das Handwerk ihre erbrachten Dienstleistungen bezahlt bekommen und wodurch etwaige Verzögerungen entstehen.
Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass der Verwaltung keine Verzögerungen bekannt seien und bat um die Nennung konkreter Beispiele. Stadtbaurat Vielhaber erörterte, dass die Rechtsnormen und Vorschriften zu den Ausschreibungen nicht von der Stadtverwaltung aufgestellt wurden. Die Verwaltung versuche jedoch über das Zusammenlegen von Projekten schneller in eine Vergabe zu gelangen, was allerdings nicht im Sinne der mittelständischen Unternehmen sein könnte.
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, inwiefern sich die unterschiedlichen Inklusionsanteile von 1,8 % und 32 % an den Schulen räumlich widerspiegelten und ob dies dem pädagogischen Anspruch gerecht werde. Ratsfrau Bax fragte zudem, wie eine Priorisierung in Hinblick auf allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen, wie z.B. Schimmelbeseitigung, aufgestellt sei.
Stadträtin Bender antwortete, dass der Schulträger den Auftrag erhalten habe alle Schulen im Sinne der Inklusion im Rahmen des Standardraumprogramms auszustatten. Unabhängig von den inklusiv beschulten Schüler*innen und im Rahmen von Sozialindex und den Startchancenschulen sei interessant, welche Entwicklung die Wartelisten nehmen. Stadträtin Bender wies darauf hin, dass bei der Betrachtung der Kriterien für die Startchancenschulen und dem Sozialindex die Inklusion ebenfalls ihren Einfluss finde.
Stadtbaurat Vielhaber merkte an, dass viele Dinge im Rahmen der Gebäudeunterhaltung mit einem Budget von 20 Mio. € jährlich stattfinden. Stadtbaurat Vielhaber wiederholte, dass viele Maßnahmen vor Ort beurteilt werden müssten und dass eine Beseitigung des Schadens stark von Art und Umfang der Maßnahme abhängig sei.
Ratsherr Bingemer (FDP) berichtete, dass die Stadt nach Aussage des Geschäftsführers der Sportfreunde Anderten, in Ermangelung von Dachdeckern, sechs Jahre für die Instandsetzung eines undichten Dachs gebraucht habe. Ratsherr Bingemer bat darum, dass die Verwaltung in der Sitzung des Fachausschusses dazu berichten möge.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Verwaltung nicht einzugestehen habe, dass die Ratspolitik konstruktiv an Lösungen mitarbeite.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe entgegnete, dass er mit keiner Silbe in Rede gestellt habe, dass sich die Ratspolitik konstruktiv mit den Thema Hochbau auseinandersetze. Allerdings sei auch die Ratspolitik nicht unfehlbar. Die Intention, unter Beteiligung von Ratsherrn Rosenzweig zur Gründung einer Hochbaugesellschaft, weise in die Richtung schnellere und schlankere Prozesse eingehen zu wollen. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe machte deutlich, dass er davon ausgehe, dass die Verwaltung ihre internen Prozesse renoviere, dass man die Prozesse vor den zentralen Fachverwaltungen verschlanke und dass auch der Rat schnellere Prozesse eingehen müsste. Was nicht möglich wäre, sei breiteste Beteiligung und mehrfache Wiederholungen mit gleichzeitig schnellen Umsetzungen von Vorhaben. Deshalb müssten sich Verwaltung und Ratspolitik zusammensetzen, um austarieren zu können, wie viel Beteiligung notwendig sei und wie viel Verschlankung möglich sei. Deshalb sollte allen Beteiligten klar sein, dass man schneller werden müsste und dass alle Miteinander einen Beitrag dazu zu leisten hätten.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte konkret, wann sich Verwaltung und Ratspolitik zu dem Thema zusammensetzen werden.
Oberbürgermeister Onay führte aus, dass man die Information aus Berlin habe wahrnehmen können, wonach sich die Länder verpflichtet hätten den Kommunen mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, was hoffentlich auch in Hannover zu positiven Auswirkungen führe. Demnach sei darüber nachzudenken, wie man schnellstmöglich entsprechende Leistung auf die Straße – Substanz in die Gebäude, in die Sanierung und den Neubau, bekomme. Ein Baustein sei die Gründung einer Hochbaugesellschaft. Das Gesamtportfolio, welches vom Stadtbaurat vorgeschlagen wurde, umfasse mehrere Bausteine, zu denen auch interne Verwaltungsprozesse zählten. Oberbürgermeister Onay sagte, dass er beabsichtige für die kommende Woche zu dem Thema einladen zu wollen. Man müsste sich zusammensetzen um erarbeiten zu können, welche Möglichkeiten vorhanden wären und welches Budget für die kommenden Jahre verfügbar sei. Zudem müsste ein geordnetes Verfahren dahingehend entwickelt werden, wie man über die unterschiedlichen Projekte, die womöglich vorgezogen, beschleunigt oder von der Warteliste nach oben gezogen werden, diskutiert werden könnte. Die Verwaltung werde dem Rat zeitnah einen Vorschlag unterbreiten, wann man sich dazu gemeinsam ins Benehmen setzen wollte.
TOP 3.2.
der CDU-Fraktion
TOP 3.2.1.
zum Bürokratieabbau in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0646/2025)
Öffentliche Verwaltungen stehen vor der großen Herausforderung des Bürokratieabbaus. Dieser Prozess ist zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben zwingend erforderlich. Insbesondere der Fachkräftemangel und die steigenden Kosten zwingen die Verwaltung dazu, Prozesse zu optimieren, die Arbeitseffizienz zu steigern und Aufgaben kritisch zu hinterfragen. Auch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft profitieren unmittelbar von weniger Bürokratie, schlankeren Prozessen und kürzeren Bearbeitungszeiten. So wurden insbesondere im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte unterschiedliche Maßnahmen beschlossen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung wurden innerhalb der letzten drei Jahre umgesetzt oder angestoßen und wie sehen die konkreten Ergebnisse aus?
- Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung plant die Verwaltung in den kommenden Jahren und welche Ergebnisse verspricht sie sich davon?
- Wie genau werden Prozessoptimierungen und aufgabenkritische Überprüfungen angestoßen und wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden?
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 0646/2025 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung wurden inne-halb der letzten drei Jahre umgesetzt oder angestoßen und wie sehen die konkreten Ergebnisse aus?
Im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprogramms X wurde ein aufgabenkritischer Modernisierungsprozess durch die Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung mit externer Begleitung der Agentur Rödl & Partner durchgeführt.
Insgesamt wurden innerhalb dieses Prozesses rund 400 Maßnahmen sowohl von den Fachbereichen, Ämtern und Betrieben als auch den Mitarbeiter*innen und der Gesamtpersonalvertretung eingebracht und überprüft. Bisher wurden über 80 Maßnahmen in die Umsetzung gegeben. Der Rat wurde darüber regelmäßig informiert.
Eine Maßnahme zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung stellt die Digitalisierung von Anträgen dar. Von den 104 regulären Online-Antragsarten verfügen bereits 38,46 % über eine Schnittstelle zwischen der Front-End Formularlösung und einem Back-End Fachverfahren. (Stand 3. Quartal 2024) Hierbei wird ein hoher Effizienzgewinn durch das Anbieten der Online-Anträge erreicht. Weitere 7,69 % sind aktuell in Vorbereitung und weitere geplant.
Frage 2: Welche Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung plant die Verwaltung in den kommenden Jahren und welche Ergebnisse verspricht sie sich davon?
Die Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung wird dauerhaft und fortlaufend innerhalb der Stadtverwaltung durchgeführt. Zusätzlich befinden wir uns noch in der Abarbeitung der unter 1. genannten Maßnahmen.
Es ist darüber hinaus angedacht mit einigen KI-Unterstützten Projekten direkt messbare Effizienzen in der Verwaltung zu heben. Darunter fallen beispielsweise die KI-Lösung im Wohngeldprozess, die Einführung einer Assistenz für das Erstellen von Protokollen für bspw. Ausschüsse und perspektivisch weitere.
KI Lösungen die in konkrete Prozessschritte eingebaut werden (keine allgemeinen Chatbots), sollen bei der LHH nur eingeführt werden, wenn eine direkt messbare Effizienzsteigerung damit einhergeht. Somit sollen die durch den Einsatz von KI eingegangenen Risiko-Dimensionen direkt mit einem messbaren Nutzen ausgeglichen werden.
Frage 3: Wie genau werden Prozessoptimierungen und aufgabenkritische Überprüfungen angestoßen und wie werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingebunden?
Prozessoptimierungen und aufgabenkritische Überprüfungen werden entweder zentral oder direkt aus den Fachbereichen, Ämtern und Betrieben angestoßen. Die Mitarbeiter*innen der der Stadtverwaltung werden je nach fachlicher Expertise eingebunden.
Darüber hinaus wurden Ideen aller Mitarbeiter*innen zu Einsparungen und Effizienzhebungen in einer Ideensammlung erhoben. Diese wurde wiederum vollumfänglich allen Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt und ist auch in viele konkrete Umsetzungsprojekte eingeflossen.
Des Weiteren können Mitarbeitende in allen Fachbereichen auch die internen Formularservices in Anspruch nehmen, um schnell und flexibel ihre eigenen „Antragsprozesse“ zumindest im Front-End zu digitalisieren.
Ratsherr Gill (SPD) fragte, für wann damit zu rechnen sei, dass die Digitalisierungsprozesse in die Umsetzung gebracht werden.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung noch einige OZG (Online Zugangsgesetz) Prozesse vor der Brust habe. Man habe allerdings im Vorfeld eine Analyse gemacht, welche OZG Prozesse die größte Menge an Anträgen verursache, sodass eine höchstmögliche Entlastung stattfinden könnte. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Verwaltung zu den OZG Prozessen einen groben Zeitplan vorgelegt habe, wonach diese in etwa eineinhalb Jahren abgeschlossen sein sollten. Die Vorgänge mit der niedrigsten Effizienzsteigerung werden zum Schluss in die Umsetzung gebracht.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob bei etwa 60 % der 104 OZG Prozessen immer noch so verfahren werde, dass die eingehenden Formulare ausgedruckt und in ein anderes Portal übertragen werden.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass von den 104 OZG Prozessen 40 % durchgängig implementiert wären. Allerdings werden die Sachen nicht in jedem Fall ausgedruckt, da man die digitalen Formulare nutze. Stadtrat Prof. Baumann gestand ein, dass man an der Stelle einen Bruch beim Wechsel der Applikationen habe, sodass ein rein digitaler Vorgang (pdf- oder WORD-Datei) im System erfasst werden müsste. Stadtrat Prof. Baumann machte deutlich, dass in diesem Bereich der größte Effizienzhebel verborgen sei. Zudem habe die Task Force Digitalisierung begrenzte Ressourcen. Zugleich habe man in einer riesigen Verwaltung eine Mammutaufgabe zu bewältigen. Deshalb habe man sich zuerst auf die Vorgänge fokussiert, über die viele Antragsformate laufen.
TOP 3.2.2.
zur Bezahlkarte für Geflüchtete in Hannover
(Drucks. Nr. 0647/2025)
Im Dezember 2023 hatte die Landeshauptstadt Hannover voreilig eine SocialCard für Geflüchtete ausgegeben, ehe sich Bund und Länder im Folgejahr auf ein bundesweit einheitliches Modell verständigt haben. Mit dieser SocialCard, die auch Personen ohne eigenes Bankkonto zur Verfügung gestellt worden ist, konnten bargeldlose Zahlungen getätigt und Bargeldbeträge in beliebiger Höhe abgehoben werden. Zwischenzeitlich ist angekündigt worden, dass die Einführung der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte in den Regionskommunen im Mai 2025 erfolgen wird. Mit dieser Karte könne ein Bargeldbetrag von 50 Euro im Monat abgehoben werden, Überweisungen ins Ausland seien nicht möglich. Die Landeshauptstadt Hannover ist nunmehr in der Pflicht, ihre eigene SocialCard wieder einzusammeln, ehe die neue Bezahlkarte ausgegeben werden darf. Infolge der Einführung entbrannte zudem eine öffentliche Debatte über das Phänomen, die Begrenzung des abhebbaren Bargeldbetrages durch den Kauf und Eintausch von Gutscheinen zu umgehen.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wann wird der Austausch der hannoverschen SocialCard gegen die bundesweit einheitliche Bezahlkarte abgeschlossen sein, und welche Leistungen in Verbindung mit welchen Restriktionen werden damit welchen Personengruppen offenstehen?
- Welche Veränderungen gehen mit der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte einerseits und mit der Debatte um den Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld andererseits für die eine Bezahlkarte besitzenden Personen sowie für die Stadtverwaltung – hier speziell mit Blick auf Verwaltungsabläufe und Personalaufwand – einher?
- Welche Kosten hat die Landeshauptstadt Hannover einerseits unverzüglich für den Umtausch der Karten und die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Anbieter, andererseits für den Betrieb der Karte nach vier Jahren Landesfinanzierung zu tragen?
Frage 1:
Wann wird der Austausch der hannoverschen SocialCard gegen die bundesweit einheitliche Bezahlkarte abgeschlossen sein, und welche Leistungen in Verbindung mit welchen Restriktionen werden damit welchen Personengruppen offenstehen?
Es gibt noch keinen festgelegten Termin, an dem der Austausch der hannoverschen SocialCard gegen die Bezahlkarte des Landes abgeschlossen sein wird. Der Abruf der Bezahlkarte wird in der 15. KW (07.04.-11.04.2025) erfolgen / erfolgt sein. Die Bereitstellung durch den Anbieter sowie die praktische Umsetzung werden mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Vorgabe des Landes Niedersachsen sieht vor, dass die Umstellung im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen sein soll. Geplant ist zunächst die Einführung bei neuen Leistungsberechtigten, die uns von der Landesaufnahmebehörde zugewiesen werden. In einem zweiten Schritt ist die Umstellung der Personen vorgesehen, die bereits Leistungen von uns erhalten.
Die Bezahlkarte des Landes wird zur Leistungsgewährung an Geflüchtete im Grundleistungsbezug gemäß § 3 Asylbewerberleistungsgesetz genutzt. Jede*r volljährige Leistungsberechtigte erhält eine eigene Bezahlkarte mit dem individuell zustehenden Leistungsbetrag. Eine Einschränkung besteht in der Begrenzung des abhebbaren Bargeldbetrages. Das Land Niedersachsen hat einen Orientierungsbetrag von 50 Euro pro leistungsberechtigter Person als maximal abhebbaren Bargeldbetrag festgelegt. Dieser Betrag ist sowohl für Erwachsene als auch für Kinder gleich. Im Einzelfall kann die Leistungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens den Bargeldbetrag für den jeweiligen Leistungsberechtigten anpassen, etwa bei notwendigen Ausgaben zur Bedarfsdeckung, die nicht bargeldlos gezahlt werden können. Dabei sind die örtlichen Besonderheiten und die jeweilige Lebenssituation des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Frage 2:
Welche Veränderungen gehen mit der bundesweit einheitlichen Bezahlkarte einerseits und mit der Debatte um den Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld andererseits für die eine Bezahlkarte besitzenden Personen sowie für die Stadtverwaltung – hier speziell mit Blick auf Verwaltungsabläufe und Personalaufwand – einher?
Wir gehen von einem erhöhten Verwaltungsaufwand aus, da die Anzahl der zu verwaltenden Karten von etwa 300 auf rund 1.000 ansteigen wird. Insbesondere bei der Umstellung der Bestandsfälle und zu Beginn der Einführung, während die rechtlichen Rahmenbedingungen noch unklar sind, erwarten wir einen erheblichen zusätzlichen Aufwand. Dies betrifft insbesondere die Umstellung sowie die zu erwartenden Widerspruchs- und Klageverfahren. Die Abläufe zur Nutzung und Einschränkung der Bezahlkarte, wie zum Beispiel der Tausch von Gutscheinen gegen Bargeld, können von uns nicht beeinflusst werden. Nach unserer Einschätzung sind unsere Einflussmöglichkeiten in diesem Bereich stark begrenzt oder nicht vorhanden. Zudem werden vom Land Niedersachsen weder zusätzliches Personal noch entsprechende Personalmittel zur Verfügung gestellt.
Frage 3:
Welche Kosten hat die Landeshauptstadt Hannover einerseits unverzüglich für den Umtausch der Karten und die Vertragsauflösung mit dem bisherigen Anbieter, andererseits für den Betrieb der Karte nach vier Jahren Landesfinanzierung zu tragen?
Die Kosten für die Bezahlkarte werden vom Land Niedersachsen getragen. Der zusätzliche organisatorische und personelle Aufwand, der durch die Umstellung entsteht (z. B. Absprachen, Organisation, Mitwirkung bei der Rechnungsprüfung, Erstellung einer Datenschutzfolgeabschätzung, Einrichtung einer Schnittstelle zum Fachverfahren), muss jedoch von der Landeshauptstadt Hannover getragen werden. Aufgrund noch ungeklärter Fragestellungen und zahlreicher unsicherer Faktoren ist eine genaue Bezifferung dieses Aufwands derzeit nicht möglich. Eine Vertragsauflösung mit dem bisherigen Anbieter ist nicht erforderlich, da dies bereits im Rahmen des Vertragsabschlusses berücksichtigt wurde. Der Vertrag endet am 30.09.2025.
Wie der Betrieb nach Ablauf der vier Jahre weitergeführt werden soll, ist derzeit noch unklar. Die Weisung des Landes Niedersachsen bezieht sich ausschließlich auf die Dauer des bestehenden Rahmenvertrags.
TOP 3.3.
der AfD-Fraktion
TOP 3.3.1.
zum Selbstbestimmungsgesetz
(Drucks. Nr. 0648/2025)
Am 1. November 2024 ist das umstrittene, sogenannte Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten. Es ist nun leichter möglich seinen Geschlechtseintrag und seinen Vornamen ändern zu lassen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und Änderung des Vornamens wurden seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gestellt?
2. Wie hat sich die Geschlechtsidentität in diesen Fällen geändert? (Frau zu Mann, Mann zu Frau, Frau zu Divers usw.)
3. Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand inkl. Kosten für weiteres Personal ist durch die Umsetzung des Gesetzes entstanden?
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Wie viele Anträge auf Änderung des Geschlechtseintrags und Änderung des Vornamens wurden seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gestellt?
Bis zum 19.03.2025 wurden 404 Erklärungen angemeldet. 212 Erklärungen wurden aufgenommen.
Frage 2: Wie hat sich die Geschlechtsidentität in diesen Fällen geändert? (Frau zu Mann, Mann zu Frau, Frau zu Divers usw.)?
139 Personen haben den Wechsel zum jeweils anderen Geschlecht, also von männlich zu weiblich bzw. umgekehrt, erklärt. 46 Personen sind von männlich bzw. weiblich zu divers gewechselt und 27 Personen haben sich entschieden, künftig das Merkmal „Geschlecht“ frei zu lassen.
Frage 3: Welcher zusätzlicher Verwaltungsaufwand inkl. Kosten für weiteres Personal ist durch die Umsetzung des Gesetzes entstanden?
Die Verwaltung hat für das online-Angebot für die Anmeldung der Erklärung eine Antragsstrecke entwickelt. Die Erklärungen selbst werden mit dem vorhandenen Personal aufgenommen.
TOP 3.3.2.
Afghanische Ortskräfte in Hannover
(Drucks. Nr. 0650/2025)
Die Bundesregierung hat im Zuge des Truppenabzugs aus Afghanistan Tausende Menschen nach Deutschland eingeflogen – offiziell mit dem Ziel, gefährdete Ortskräfte zu schützen. Allerdings gibt es erhebliche Zweifel daran, ob tatsächlich alle Eingereisten diesen Status besitzen.
Am 05. März landete ein Flieger mit etwa 157 Afghanen am Flughafen in Hannover, davon sollen allerdings nur 2 Personen registrierte Ortskräfte sein. Bei den restlichen Afghanen soll sowohl die Identität als auch der Schutzstatus zweifelhaft sein, wie ein Regierungsbeamter gegenüber der Bild-Zeitung äußerte.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger sind nachweislich als Ortskräfte registriert gewesen, wie viele sind ohne diesen Status eingereist und wie viele davon als Familienangehörige von Ortskräften?
2. Über welche Deutschkenntnisse verfügen die hier untergebrachten Afghanen, insbesondere die Ortskräfte, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern?
3. Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger befinden sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und welche Programme gibt es, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern?
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger sind nachweislich als Ortskräfte registriert gewesen, wie viele sind ohne diesen Status eingereist und wie viele davon als Familienangehörige von Ortkräften?
In Hannover leben derzeit 9250 afghanische Staatsangehörige, von denen 131 im Rahmen eines Bundesaufnahmeprogramms aufgenommen worden sind. Wie viele dieser 131 Personen mit erteilter Aufnahmezusage jedoch auch tatsächlich in Afghanistan als Ortskraft registriert waren, kann hier nicht festgestellt werden.
Frage 2: Über welche Deutschkenntnisse verfügen die hier untergebrachten Afghanen, insbesondere die Ortskräfte, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um ihre Sprachkompetenz zu verbessern?
Der Stand der Sprachkenntnisse ist im Einzelnen nicht dezidiert erfasst. Da die nach Deutschland legal eingereisten Personen in der Regel einen Aufenthaltstitel erhalten, haben sie auch die Berechtigung und Verpflichtung, einen Deutsch-Integrationskurs zu absolvieren. Damit können deutsche Sprachkenntnisse auf B1 Niveau auf der Grundlage der Niveaustufen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erworben werden.
Frage 3: Wie viele der in unserer Stadt aufgenommenen afghanischen Staatsbürger befinden sich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, und welche Programme gibt es, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern?
Grundsätzlich unterliegt die Arbeitsmarktintegration von Schutzsuchenden jedoch besonderen Herausforderungen. Rechtliche Rahmenbedingungen wie die Wohnsitzauflage, das Arbeitserlaubnisverfahren und teilweise bestehende Beschäftigungsverbote können den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Zudem müssen viele Schutzsuchende zunächst grundlegende Voraussetzungen für eine berufliche Teilhabe erwerben, darunter fachspezifische Qualifikationen und Deutschkenntnisse. So befähigen deutsche Sprachkenntnisse auf B1 Niveau in der Regel zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese Rahmenbedingungen führen dazu, dass die Erwerbsquote im ersten Jahr nach der Einreise noch relativ niedrig ist. Allerdings verringern sich mit zunehmender Aufenthaltsdauer die Einstiegshürden, was zu einer Verbesserung der Beschäftigungsperspektiven führt.
Regelmäßig ist davon auszugehen, dass neu nach Deutschland eingereiste Personen nach etwa sechs Monaten die Möglichkeit haben, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Trotz der beschriebenen Herausforderungen ist zu beobachten, dass eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt häufig die Regel ist. Um den Übergang in eine Beschäftigung zu erleichtern, sind jedoch gezielte Unterstützung und strukturierte Maßnahmen erforderlich
Die konkreten Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung hängen dabei von den individuellen Voraussetzungen der eingereisten Personen ab. Möglich sind etwa spezifische Verfahren zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses, die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung oder die Aufnahme einer anderen Beschäftigung. Über die konkreten Maßnahmen im Einzelfall entscheiden auf der Grundlage der individuellen Voraussetzungen das Jobcenter und die Arbeitsagentur, denen auch mehrere auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung und Qualifizierung zur Verfügung stehen.
Zur Eingliederung schutzsuchender Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse und damit zur Verbessrung der Teilhabechancen geflüchteter Menschen existieren verschiedene Projekte und Initiativen in der Landeshauptstadt Hannover. Eines davon ist das sogenannte Jobpilot-Projekt. Mit Job-Pilot 360° initiieren die Landeshauptstadt Hannover, die Volkswagen-Konzern-Flüchtlingshilfe und Volkswagen Nutzfahrzeuge gemeinsam ein ganzheitliches Karrierestart-Programm für Menschen mit Flucht- und Migrationsgeschichte. Das Programm basiert auf zentralen Bausteinen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Teilnehmenden zugeschnitten sind. Hier erfolgt beispielsweise zunächst eine Potenzial-Analyse, in der persönliche Fähigkeiten und Perspektiven durch einen Berufsorientierungstest, eine Stärken- und Werteanalyse und ein Bewerbungstraining erarbeitet werden. Darüber hinaus bietet das Programm eine spezielle Förderung: Qualifizierte Mentor*innen begleiten die Teilnehmenden individuell, während kontinuierliche Optimierungen, eine Praktikumsbörse und Gruppen-Events den Austausch unterstützen. Schließlich soll der direkte Einstieg in das Berufsleben über vielfältige Optionen wie ein Einstiegsqualifizierungsjahr, Praktikums-, Ausbildungs- und Studienplätze oder direkte Arbeitsplätze erfolgen.
Darüber hinaus gibt es ein breites Spektrum an Projekten, die den Arbeitsmarktzugang für schutzsuchende Menschen fördern. So bietet das Projekt AZG – Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete rechtliche Informationen, Beratung, Informationsveranstaltungen und Schulungen, um Schutzsuchenden eine individuelle Unterstützung auf dem Weg in Ausbildung und Arbeit zu ermöglichen. Dabei werden auch spezielle Beratungen in Farsi, Dari und Arabisch für schutzsuchende Frauen sowie gezielte Unterstützungen für den Handwerksbereich angeboten. Ergänzt wird dieses Angebot durch die Arbeitsgruppe berufliche Integration von Geflüchteten des hannoverschen Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte (UFU). Ehrenamtlich engagierte Menschen beraten Geflüchtete über die Möglichkeiten der Arbeitsintegration und bieten Orientierungshilfen in den Bereichen Arbeit und Ausbildung durch die einzelfallbezogene Weitervermittlung an Organisationen und Projekte. Parallel dazu richtet sich die Bildungsberatung der VHS Hannover an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – und unterstützt sie in den Bereichen des Spracherwerbs, der Berufsorientierung, bei dem Erwerb eines Schulabschlusses und beim Einstieg in Ausbildung, Studium und Arbeit. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Bewerbungen. Der Jugendmigrationsdienst der Caritas Hannover ergänzt die Angebote durch Beratung und Case Management in den Themen Arbeit, Ausbildung, Bewerbung sowie bei der Suche nach Schul- und Sprachkursplätzen und unterstützt zudem in Fragen des Aufenthaltsrechts sowie bei Behördengängen. Genannt werden muss nicht zuletzt auch das Unterstützungsangebot durch die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der Industrie und Handelskammer Hannover (IHK Hannover), die Migranten*innen und Schutzsuchenden hilft, ihre im Ausland erworbenen Studien- und Berufsabschlüsse in Deutschland bewerten und anerkennen zu lassen. Dabei werden auch Anpassungsqualifizierungen und Ausgleichsmaßnahmen empfohlen, um die Gleichwertigkeit der Abschlüsse zu erreichen, ergänzt durch Informationen zu Weiterbildungsmöglichkeiten und Sprachförderung.
Diese Projekte und Angebote tragen erfolgreich dazu bei, schutzsuchenden Menschen den Weg in Arbeit und Ausbildung zu ebnen. Dies ist jedoch in der Regel nicht sofort nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland möglich, sondern bedarf vorbereitender Maßnahmen, wie etwa die oben skizzierten. Zusammen mit den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wird damit für viele schutzsuchende Menschen ein gelungener Einstieg in das Arbeitsleben ermöglicht.
TOP 3.4.
Anfrage der BSW-Fraktion zur Außenbestuhlung für das Feinkostgewerbe
(Drucks. Nr. 0748/2025)
Laut einem Pressebericht sieht sich ein Betreiber eines Feinkostgeschäfts in der Lister Meile mit umfangreichen Behördenanforderungen konfrontiert, nur weil er draußen vier Tische mit Stühlen aufstellen möchte. Er will weder ein Restaurant noch eine Kneipe betreiben, sondern weiter seinem Einzelhandel im Innenraum nachgehen.
Der Stadt zufolge können Tische und Sitzgelegenheiten für Außengastronomie ausschließlich gastronomischen Betrieben erlaubt werden. Für einen Einzelhandelsbetrieb sei deshalb ein Umnutzungsantrag für die Genehmigung als Gastronomiebetrieb erforderlich. Die Umnutzung wiederum ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
All das bedeutet für die Geschäftsinhaber/innen einen hohen Verwaltungsaufwand verbunden mit hohen Kosten. Beides schreckt davon ab, das Geschäft mit Außenbestuhlung zu betreiben und ist deshalb nicht im Sinne einer Belebung einer Fußgängerzone wie der Lister Meile.
Vor diesem Hintergrund fragt die BSW-Fraktion die Verwaltung:
- Warum erlaubt die städtische Sondernutzungssatzung ausschließlich gastronomischen Betrieben, eine Außenbestuhlung mit Tischen zu betreiben?
- Warum unterscheidet die Verwaltung nicht zwischen Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben, wenn es um die Außenbestuhlung geht?
- Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen interessierte Inhaber/innen von Einzelhandelsgeschäften, die eine Außenbestuhlung mit Tischen umsetzen wollten, dieses Vorhaben aber wegen der hohen bürokratischen Hürden nicht weiterverfolgt haben?
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Warum erlaubt die städtische Sondernutzungssatzung ausschließlich gastronomischen Betrieben eine Außenbestuhlung mit Tischen zu betreiben?
Die Erlaubniserteilung beruht auf dem Beschluss des Rates der Landeshauptstadt
Hannover in seiner Sitzung vom 13.11.2008 zur Beschluss-Drucksache 0388/2008 N3.
Frage 2: Warum unterscheidet die Verwaltung nicht zwischen Einzelhandelsgeschäften und Gastronomiebetrieben, wenn es um eine Außenbestuhlung geht?
Die Verwaltung unterscheidet sehr wohl zwischen beiden Betriebsformen. Lediglich gastronomischen Betrieben mit entsprechenden Voraussetzungen (u. a. baurechtlich, gewerberechtlich) werden öffentliche Flächen zur Bewirtung ihrer Gäste zur Verfügung gestellt. Dies führt in Bezug auf die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum zu einer Steigerung der Attraktivität der Landeshauptstadt Hannover und andererseits wird den Wünschen der Bürger*innen mit Blick auf ein Gastronomieangebot im Freien Rechnung getragen.
Einzelhandelsgeschäfte zeichnen sich gewerberechtlich grundsätzlich durch reine Verkaufstätigkeit aus und sind baugenehmigungsrechtlich entsprechend festgesetzt. Einzelhandelsgeschäfte haben entsprechend der Sondernutzungssatzung die Möglichkeit, ihre Waren auf Warenbänken vor ihrem Geschäft zu präsentieren.
Frage 3: Sind der Verwaltung Fälle bekannt, in denen interessierte Inhaber/innen von Einzelhandelsgeschäften, die eine Außenbestuhlung mit Tischen umsetzen wollten, dieses Vorhaben aber wegen hohen bürokratischen Hürden nicht weiterverfolgt haben?
In Bezug auf das Antragsverfahren sind der Verwaltung keine konkreten Fälle bekannt. Bisherige Anfragen von Betreiber*innen von Einzelhandelsgeschäften und Kiosken wurden auf Grundlage der Vorgaben der städtischen Sondernutzungssatzung abgelehnt.
TOP 3.5.
von Ratsherrn Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.)
TOP 3.5.1.
zur Waldfläche und Aufforstungsplänen der Stadt Hannover
(Drucks. Nr. 0716/2025)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufforstung spielt eine zentrale Rolle im Kampf gegen den Klimawandel, verbessert das Stadtklima und trägt zur Artenvielfalt sowie zur Luftreinhaltung bei. Angesichts der zunehmenden Hitzebelastung und des Artenrückgangs ist die Frage, wie viel Wald in Hannover vorhanden ist und wie er sich entwickeln soll, von großer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang bitte ich um Auskunft zu folgenden Fragen:
- Wie viel Waldfläche gibt es aktuell im Stadtgebiet Hannover, und wie verteilt sich das Eigentum prozentual (städtisch, privat, Landes- oder Bundesforst etc.)?
- Welche konkreten Aufforstungsziele verfolgt die Stadt Hannover in den kommenden Jahren, und gibt es ein Konzept oder Maßnahmenplan dazu?
- Wie viele städtische Flächen wurden als potenziell aufforstbar identifiziert, und gibt es bereits Planungen für deren Nutzung?
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Wie viel Waldfläche gibt es aktuell im Stadtgebiet Hannover, 1. und wie verteilt sich das Eigentum prozentual (städtisch, privat, Landes- oder Bundesforst etc.)?
Im Stadtgebiet von Hannover gibt es 2.693 ha Wald. Davon sind rund 50 % in städtischem Besitz. Eine Aufstellung der weiteren Besitzarten liegt der Verwaltung nicht vor.
Die Waldfläche im Besitz der Landeshauptstadt Hannover ist seit 2012 um 11 % gestiegen.
Frage 2: Welche konkreten Aufforstungsziele verfolgt die Stadt Hannover in den kommenden Jahren, und gibt es ein Konzept oder Maßnahmenplan dazu?
Zu unterscheiden ist hier zwischen Neuaufforstungen und Wiederaufforstungen. Flächen, die innerhalb bestehender Wälder durch natürliche Störungen wie Windwurf oder durch Erkrankungen der Bäume entstanden sind und eine ausreichende Größe haben, werden wieder aufgeforstet. Vornehmlich kommt hier die Baumart Stieleiche zum Einsatz, die nach dem Leitbild des Stadtwaldes heute und auch zukünftig die führende Baumart darstellt. In Bereichen, die aufgrund zu geringer Lichtverhältnisse mangelnde Voraussetzungen für eine Eichenpflanzung ausweisen, spielt die Naturverjüngung eine große Rolle.
Flächen, die zuvor einer anderen Nutzungsart unterlagen werden je nach Standortbedingungen vorwiegend auch mit Stieleiche und in Mischung mit weiteren heimischen und klimastabilen Laubbaumarten neu aufgeforstet. Hinzu kommt je nach standörtlichen Voraussetzungen ein Strauchsaum, der für viele Arten einen wertvollen Lebensraum darstellt. Diese Neuaufforstungen (oder auch Erstaufforstungen genannt) dienen in der Regel als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für entstandene Eingriffe in die Natur und Landschaft und werden durch die untere Waldbehörde genehmigt.
Grundsätzlich geht es um die Steigerung der Baumartenvielfalt und damit einhergehend die Förderung der Biodiversität. Aufforstungen auf Freiflächen außerhalb bestehender Wälder werden vorrangig im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Die LHH kommt hier ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach Eingriffe, die beispielsweise durch Bauvorhaben verursacht wurden, auszugleichen.
Die konkreten Zielsetzungen der Wiederaufforstungen sind hingegen durch das Forstbetriebswerk 2022 – 2032 mit der Beschlussdrucksache 0485/2024 N1 am 20.06.2024 vom Rat beschlossen worden. Die Forsteinrichtung gibt nicht nur die strategische Ausrichtung der Wiederaufforstungen wieder, sondern macht auch flächenscharfe Aussagen zu „zu pflanzenden Baumarten“.
Frage 3: Wie viele städtische Flächen wurden als potenziell aufforstbar identifiziert, und gibt es bereits Planungen für deren Nutzung?
Einen konkreten Katalog, in dem aktuell potenzielle Flächen für Neuaufforstungen aufgeführt sind, gibt es nicht. Es werden jedoch regelmäßig Flächen identifiziert, die nach den verfügbaren Mitteln aufgeforstet werden. Seit dem Jahr 2012 sind insgesamt 23,17 ha neuaufgeforstet worden.
TOP 3.5.2.
zur Klage gegen enercity in Göttingen und soziale Verantwortung Hannovers als Mehrheitsgesellschafterin
(Drucks. Nr. 0749/2025)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Onay,
wie ich aus Göttingen erfahren habe, wird das Hannoveraner Energieunternehmen Enercity, an dem die Landeshauptstadt Hannover zu 75 % beteiligt ist, aktuell vom Immobilienkonzern LEG Wohnen verklagt. Hintergrund ist die Heizkostenabrechnung 2022 für rund 1.170 Mieter*innen in Göttingen-Grone, die zuvor Wohnungen der Adler Group bewohnt hatten. Diese hatte mit Enercity Verträge abgeschlossen, die auf einer Abrechnung nach Börsenkursen basieren. Die LEG hat diese Verträge bei Übernahme der Wohnungen im Jahr 2021 übernommen.
Die Nachforderungen von Enercity an die Mieterinnen betragen teils bis zu 9.000 Euro, insgesamt rund 1,5 bis 1,8 Millionen Euro. Eine Prüfgemeinschaft von über 600 Mieterinnen hat ein Gutachten des renommierten Juraprofessors Hans-Peter Artz (Universität Bielefeld) erstellen lassen, das die Rechtmäßigkeit der Forderungen in Zweifel zieht. Die Stadt Göttingen hat diese Initiative aktiv unterstützt – unter anderem durch die Finanzierung des Gutachtens und organisatorische Hilfen.
Enercity hat sich bislang trotz mehrfacher Gespräche – auch mit politischer Beteiligung der SPD Göttingen und SPD Hannover – nicht zu einem Entgegenkommen bereit erklärt. In Reaktion darauf hat sich die LEG mit der Stadt Göttingen und den Mieterinnen auf eine Klage gegen Enercity verständigt, die nun vorbereitet wird. Zudem hat die LEG einen Härtefallfonds über 300.000 Euro für den Fall zugesagt, dass die Klage scheitert – um die Mieterinnen nicht allein zu lassen.
Vor diesem Hintergrund ergeben sich folgende Fragen:
- Welche Schritte unternehmen Sie, um diese Klage zu beenden, die über Jahre andauern könnte und geeignet ist, das Vertrauen einkommensschwacher Bürger*innen aus Göttingen in die Stadt Hannover nachhaltig zu beschädigen?
- Warum ist die Stadt Hannover bisher nicht zugunsten der betroffenen Mieter*innen tätig geworden, obwohl Enercity im Jahr 2022 einen Gewinn von rund 220 Millionen Euro erwirtschaftet hat – der zu einem erheblichen Teil in den Haushalt der Landeshauptstadt floss?
- Was gedenken Sie zu tun, um Enercity künftig zu einem sozial verantwortlicheren Umgang mit Preisanpassungen zu bewegen – insbesondere gegenüber einkommensschwachen Haushalten?
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Frage 1: Welche Schritte unternehmen Sie, um diese Klage zu beenden, die über Jahre andauern könnte und geeignet ist, das Vertrauen einkommensschwacher Bürger*innen aus Göttingen in die Stadt Hannover nachhaltig zu beschädigen?
Die bisher lediglich angedrohte Klage des Immobilienkonzerns LEG Wohnen betrifft ein Vertragsverhältnis zwischen der enercity AG und der Klägerin. Die enercity AG hat keine direkten Vertragsverhältnisse mit den dortigen Mieter*innen.
Wie uns die enercity AG versichert hat, hat man mehrere konstruktive Gespräche, auch auf Spitzenebene zwischen Vorstandsmitgliedern und der Stadtverwaltung Göttingen geführt. Dazu wurden sehr konkrete Vorschläge eingebracht, wie eine Lösung aus Sicht der enercity AG aussehen kann. Vorgeschlagen wurde z.B. ein Härtefonds-Modell, mit dem man in Hannover seit mehr als zehn Jahren sehr gute Erfahrungen gemacht hat, um soziale Härten abzufedern. Diese Vorschläge wurden von der enercity AG ausdrücklich freiwillig eingebracht – da man die Verträge, die mit einer auf Energie spezialisierten Tochter der LEG und ausdrücklich nicht mit den Mieter*innen geschlossen wurden, entgegen der Einschätzung des Universitätsgutachtens für rechtskonform hält.
Es ist aus Sicht der Verwaltung nicht der enercity anzulasten, dass die auf Energie spezialisierte LEG-Tochter auf niedrige Großhandelspreise spekuliert hat. Auf ausdrücklichen Wunsch der Vertragsnehmerin wurde im Wärmeliefervertrag eine regelmäßige quartalsweise Anpassung des Wärmepreises auf Basis der Preisentwicklung am Großhandelsmarkt für Erdgas vereinbart. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sind die Erdgaspreise im Jahr 2022 stark gestiegen und in der Folge die vertraglich vereinbarten Preise angepasst worden.
Die Verantwortung liegt damit bei der LEG Wohnen bzw. deren Tochtergesellschaft und den dort handelnden Personen.
Die Verantwortung für Lieferverträge, deren Preisgestaltung und das operative Geschäft obliegt dem Vorstand der enercity AG.
Frage 2: Warum ist die Stadt Hannover bisher nicht zugunsten der betroffenen Mieter*innen tätig geworden, obwohl Enercity im Jahr 2022 einen Gewinn von rund 220 Millionen Euro erwirtschaftet hat – der zu einem erheblichen Teil in den Haushalt der Landeshauptstadt floss?
Siehe Antwort zu Frage 1
Frage 3: Was gedenken Sie zu tun, um Enercity künftig zu einem sozial verantwortlicheren Umgang mit Preisanpassungen zu bewegen – insbesondere gegenüber einkommensschwachen Haushalten?
Die enercity AG handelt insgesamt sozial verantwortlich und geht grundsätzlich sehr vorsichtig mit Preisanpassungen um. Z.B. gewährt enercity in Hannover den eigenen Fernwärmekund*innen seit dem 1. Januar 2024 einen Rabatt auf den Fernwärmepreis. Damit gleicht das Unternehmen die allgemeine Entwicklung bei den Fernwärmepreisen aus, die ansonsten durch die Anwendung der Preisberechnungsformel noch einige Monate auf einem höheren Niveau geblieben wären.
TOP 3.5.3.
zu Belegrechtwohnungen in Hannover
(Drucks. Nr. 0750/2025)
Angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt, steigender Mieten, stagnierender Löhne und zunehmender Lebenshaltungskosten kommt bezahlbaren Wohnungen – insbesondere öffentlich geförderten und Belegrechtwohnungen – in Hannover eine zentrale Bedeutung zu. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
- Wie viele Belegrechtwohnungen gibt es derzeit im Bestand der Landeshauptstadt Hannover und wann enden jeweils die bestehenden Belegrechtsbindungen?
- Wie viele neue Belegrechtwohnungen sind in den vergangenen drei Jahren hinzugekommen bzw. geplant, und in welchem Verhältnis steht dies zur Anzahl der Wohnungen, die im gleichen Zeitraum aus der Belegrechtsbindung gefallen oder demnächst davon betroffen sind?
- Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Hannover, um der weiterhin wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden? Hält die Stadt die derzeitige Quote von 30 % gefördertem Wohnraum – davon 50 % als Belegrechtwohnungen – noch für ausreichend, um dem Bedarf mittel- und langfristig gerecht zu werden?
Begründung:
Deutschlandweit fehlen rund 400.000 bezahlbare Wohnungen. Die scheidende Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) hat das Ziel, diesen Mangel in absehbarer Zeit zu beheben, klar verfehlt. Auch Hannover bleibt von dieser Entwicklung nicht verschont: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum übersteigt das vorhandene Angebot deutlich.
Ein substantieller Ausbau öffentlich geförderter Wohnungen – darunter insbesondere Belegrechtwohnungen – ist unerlässlich. Davon profitieren nicht nur Menschen mit geringem Einkommen oder ohne Erwerbsarbeit, sondern auch wohnungslose Personen, die dringend eine stabile, bezahlbare Bleibe benötigen.
Um dieser sozialen Verantwortung gerecht zu werden, ist eine kontinuierliche und ambitionierte Weiterentwicklung der Wohnungsbauförderung notwendig. Der Anteil an neu entstehenden Belegrechtwohnungen sollte deutlich erhöht werden. Denn: Wohnen ist und bleibt ein Menschenrecht.
Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem.
Um das Wohnungsangebot zu erhöhen und den Neubau zu forcieren, hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover bereits 2013 das Handlungskonzept 2025 beschlossen, mit dem u. a. die Schaffung von neuen Baurechten intensiviert und beschleunigt wurde. Das fortgeschriebene Wohnkonzept 2035 wurde im November 2023 vom Rat beschlossen.
Damit nicht nur Wohnraum im frei finanzierten - hochpreisigen - Bereich entsteht, sondern auch für Bezieher von niedrigen bis mittleren Einkommen, werden die Investor*innen bei neuen Baurechten z. B. über städtebauliche Verträge verpflichtet, mindestens 30 % der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu erstellen („Sozialquote“).
Zuständig für die Wohnraumförderung zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum sind in erster Linie die Bundesländer / das Land Niedersachsen. Ebenfalls in 2013 hat aber der Rat der Landeshauptstadt Hannover als Ergänzung zum Landesprogramm ein eigenes städtisches Wohnraumförderprogramm beschlossen, mit dem der Neubau von Mietwohnungen für Wohnungssuchende mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert wird.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:
Frage 1: Wie viele Belegrechtswohnungen gibt es derzeit im Bestand der Landeshauptstadt Hannover und wann enden jeweils die bestehenden Belegrechtsbindungen?
Zum Stichtag 31.03.2025 betrug der Stand der Belegrechtswohnungen in der LHH 18.623.
Das Bindungsende ist abhängig von der jeweiligen Förderung und den daraus resultierenden Förderkonditionen und daher nicht prognostizierbar. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen enden Bindungen vorzeitig, bei Anschlussförderungen verlängern sich Bindungen.
Frage 2: Wie viele neue Belegrechtswohnungen sind in den vergangenen drei Jahren hinzugekommen bzw. geplant, und in welchem Verhältnis steht dies zur Anzahl der Wohnungen, die im gleichen Zeitraum aus der Belegungsbindung gefallen oder demnächst davon betroffen sind?
Zum Stichtag 31.03.2022 betrug der Stand der Belegrechtswohnungen in der LHH 18.909.
In den letzten 3 Jahren hat sich der Stand der Belegrechtswohnungen damit um 277 verringert. Hierbei berücksichtigt sind sowohl die ausgelaufenen Belegrechte als auch die neu geschaffenen Belegrechte.
Die Zahl der Belegrechte ist entgegen dem Bundestrend derzeit noch relativ stabil auf einem vergleichsweise hohen Niveau.
Frage 3: Welche Maßnahmen ergreift die Stadt Hannover, um der weiterhin wachsenden Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum gerecht zu werden? Hält die Stadt die derzeitige Quote von 30 % gefördertem Wohntraum – davon 50 % als Belegrechtswohnungen - noch für ausreichend, um dem Bedarf mittel-und langfristig gerecht zu werden?
Wie bereits erwähnt hat die LHH als Ergänzung zum Landesprogramm ein eigenes Wohnraumförderprogramm. Für 50 % der zu fördernden Wohnungen nach dem städtischen Programm soll, für mindestens 30 % der Wohnungen muss ein Antrag auf Förderung nach dem Programmteil B (Förderung für Mieter mit niedrigem Einkommen und mit städtischen Belegrechten) gestellt werden.
Aus dem schon mehrfach fortgeschrieben und aufgestockten Wohnraumförderprogramm stehen bis 2026 insgesamt 76,2 Mio. € für Baukostenzuschüsse zur Verfügung. Bis 2030 sollen weitere ca. 24,6 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Damit können jährlich ca. 300 Wohnungen gefördert werden. Zusätzlich zu den Baukostenzuschüssen werden jährliche Aufwendungszuschüsse in Höhe von ca. 5 Mio. € gezahlt.
Im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms wurden bereits rund 2.100 Neubauwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen im Stadtgebiet von Hannover fertiggestellt. Ca. 450 Wohnungen sind derzeit noch im Bau und für weitere Wohnungen laufen die Planungen.
Mit erheblichen finanziellen Anstrengungen leistet die Stadt einen wesentlichen Beitrag zur Erweiterung des Wohnungsangebotes in Hannover.
Bei der Quote von 30% für geförderten Wohnraum handelt es sich um eine Mindestquote. Auf Wunsch von Investor*innen und nach Absprache mit der Verwaltung ist eine über die Mindestquote hinausgehende Förderung möglich. Eine Erhöhung der
TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0848/2025)
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
TOP 5.
Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0767/2025 mit 4 Anlagen (online))
TOP 6.
Annahme einer Erbschaft
(Drucks. Nr. 0774/2025)
TOP 7.
Ausrichtung der Multi-Sportveranstaltung "Die Finals" in Hannover im Jahr 2026
(Drucks. Nr. 0769/2025)
TOP 7.1.1.
dazu Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0769/2025:
(Drucks. Nr. 0830/2025 N1)
TOP 7.2.
und Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0858/2025)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass man gemeinsam mit der Region zu dem Entschluss gelangt sei, dass Hannover die Finals gern ausrichten wollte. Das Land habe eine Zustimmung zur finanziellen Unterstützung formuliert, sodass einer Austragung der Finals in der Region Hannover nichts mehr im Weg stehe. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian wies darauf hin, dass die Finals nicht nur viele Attraktionen nach Hannover bringen, sondern der Stadt auch bundesweit eine große Aufmerksamkeit beschere. Es werden nicht nur Streamingdienste und Fernsehanstalten aus Hannover berichten, sondern es werden auch über 3.000 Athlet*innen plus dazugehörigen Staff nach Hannover kommen. Darüber hinaus wird in der Drucksache dargelegt, dass Erfahrungen aus anderen Kommunen zufolge mit etwa 125.000 Fans und interessierten Besucher*innen zu rechnen sei. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zustimmen, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion ablehnen und der Ursprungsdrucksache gern zustimmen werde. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian betonte, dass die Veranstaltung vor dem wirtschaftlichen Aspekt ein voller Erfolg für Hotels und der Gastronomie werden könnte. Darüber hinaus könnten das Maschseefest und das Schützenfest mit einem Plus an Gäste von den Finals profitieren. Abschließend machte Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian deutlich, dass unter anderen die hannoverschen Sportvereine profitieren werden, da die notwendige Kooperation mit den Vereinen diese in den Fokus rückten und eine wirtschaftliche Partizipation einbringen könnten.
Ratsherr Pieper (SPD) sagte, dass sich die SPD-Fraktion über jede Veranstaltung freue, die man für Hannover realisieren könnte. Allerdings wird der desolate Zustand der Sportstätten in Hannover die Euphorie deutlich trüben. Ratsherr Pieper erläuterte, dass die SPD-Fraktion den Änderungsantrag in das Verfahren gegeben habe, da die Finanzierung der Finals noch sehr viele Lücken aufweise und die im Haushalt beschlossenen Maßnahmen nicht beschädigen sollten. Ratsherr Pieper machte deutlich, dass viele Fragen, z.B. zu den Schul-Finals, der Tauglichkeit des Maschsee und der verkehrlichen Situation in der Südstadt, nicht ausreichend erörtert wurden. Darüber hinaus müssten der Ablauf und auch die Zulieferung für das Maschseefest und das Schützenfest gewährleistet werden. Ratsherr Pieper hob hervor, dass vielfach bewiesen wurde, dass Hannover große Events bewältigen könnte, aber zuvor müssten die Fragen zu den Sportstätten, der Finanzierung, zum Maschseefest, zum Schützenfest, zur verkehrlichen Situation in der Südstadt und zur HMTG ausgeräumt werden.
Beigeordneter Semper (CDU) erörterte, dass die Austragung der Finals im Jahr 2026 in Hannover aus Sicht der CDU-Fraktion eine Chance für den Sport und die Menschen in der Stadt darstelle. Deshalb begrüße man die Drucksache und werde dieser zustimmen. Beigeordneter Semper führte weiter aus, dass Hannover eine Sportstadt mit einem großen Herzen für den Breitensport und einer Tradition zum Spitzensport sei. Hannover wäre eine Eventstadt mit dem entsprechenden Knowhow und eine Messestadt – national und international. Beigeordneter Semper sagte, dass die Finals mehr als nur ein sportliches Großereignis wären. Diese seien ein Impulsgeber für Teilhabe, für Identifikation und das Zusammenleben in Hannover. Sport verbinde, Sport bewege und Sport integriere. Beigeordneter Semper hob hervor, dass man genau das benötige – in einer Gesellschaft, die immer stärker unter Druck geriet. Beigeordneter Semper erklärte, dass die Finals eine Investition in die Zukunft darstellten. Eine Investition in Sichtbarkeit, Identifikation und der Standortattraktivität. Die Stadt müsste bereit sein die Verantwortung – auch finanziell, für derartige Chancen wahrzunehmen, um auch den Kindern und Jugendlichen mehr Perspektiven und Motivation vermitteln zu können. Beigeordneter Semper betonte, dass die Landeshauptstadt Hannover in Verbund mit endsprechenden Sponsoring wirtschaftlich in der Lage sein sollte ein derartiges Event durchführen zu können. Darüber hinaus sollte versucht werden die Beteiligung der HMTG zu minimieren und einen Beitrag aus der Wirtschaft zu generieren, da im Besonderen das Hotelgewerbe und die Gastronomie von der Veranstaltung profitiere. Beigeordneter Semper erklärte, dass sich die CDU-Fraktion zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion enthalten und der Verwaltungsvorlage zustimmen werde.
Ratsherr Böning sagte, dass diese Sport-Großveranstaltung natürlich eine riesengroße Chance für Hannover sei. Tausende, hoffentlich Hunderttausende werden in die Stadt kommen und Hannover habe die große Chance, sich nach dem Deutschen Kirchentag innerhalb von nur einem Jahr zum zweiten Mal der Welt von seiner besten Seite zeigen zu können. Ratsherr Böning bezweifelte, dass Hannover dies tatsächlich gelingen könnte, da man sich in der Vergangenheit meist betont langweilig und regelrecht krampfhaft auf political correctness achtend gegeben habe. Ratsherr Böning gab zu Bedenken, dass viele Gäste mit der Bahn anreisen werden und dass im Besonderen am Hauptbahnhof noch viel vor dem Hintergrund der dort verweilenden Klientel verändert werden müsste. Ratsherr Böning erklärte, dass er die möglichen Finals in Hannover überhaupt nicht schlechtreden wollte. Er hoffe einfach nur, dass Hannover die große Chance, sich möglichst gut präsentieren zu können, auch wirklich nutze. Deshalb werde er als Vertreter der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER dem Zusatzantrag, dem Änderungsantrag und der Ursprungsdrucksache zustimmen.
Ratsherr Engelke (FDP) kritisierte, dass im Vorfeld wie gewohnt zunächst einmal Vieles schlechtgeredet werde. Ratsherr Engelke hob hervor, dass Hannover weltoffen und zudem die schönste Stadt der Welt sei und dass man bei Events wie der Expo und mehreren Deutschen Kirchentagen unter Beweis gestellt habe, dass man mit Großveranstaltungen hervorragend umgehen könnte. Ratsherr Engelke merkte an, dass aus der Drucksache nicht hervorginge, woher die fehlenden 1,25 Mio. € kommen. Ratsherr Engelke erklärte, dass die FDP-Fraktion der vorliegenden Drucksache zustimmen werde. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass die Veranstaltung nicht nur touristisch und sportlich einen Höhepunkt für Hannover darstelle. Zudem ginge es nicht nur um drei Veranstaltungstage. Das Ganze sei verbunden mit Anreisen und Aufbauten im Vorfeld und Abbauten und Abreisen im Nachgang, was im Besonderen dem Hotelgewerbe über die Region Hannover hinaus eine 100 prozentige Auslastung bescheren werde. Im Weiteren müsste gegessen sowie getrunken werden und es wird das eine oder andere Geschenk als Mitbringsel über den Ladentisch gehen. Deshalb seien die Finals auch als Höhepunkt für die Wirtschaft zu betrachten.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erinnerte an eine von der CDU-Fraktion beantragte Aktuelle Stunde zum Thema Hannover und sein Image und erläuterte, dass man die Finals für ein gutes Projekt halte. Man wollte Hannover voranbringen und das Image der Stadt verbessern. Zudem sei die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei der Auffassung, dass man nicht permanent so „hasenfüßig“ an die Projekte herangehen sollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) merkte an, dass die AfD-Fraktion der Intention positiv gegenüberstehe. Allerdings sei man der Auffassung, dass die gebündelte Kraft aller Dezernate in ein derartiges Projekt eingebracht werden sollte. Darüber hinaus müsste die weitgefächerte Kulturlandschaft in Hannover dazu beitragen, dass die Menschen auf die Straßen gebracht werden. Ein vielfältiges Rahmenprogramm, ähnlich dem bei der Fußball WM 2006, müsste dafür sorgen, dass sich die gesamte Stadtgesellschaft beteiligen könnte.
Einstimmig beschloss der Rat den Zusatzantrag der CDU-Fraktion zu Drucks. Nr. 0769/2025: Ausrichtung der Multi-Sportveranstaltung „Die Finals“ in Hannover im Jahr 2026, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0830/2025 N1.
Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen und der Ergänzung aus Drucks. Nr. 0858/2025 und 0830/2025 N1, die Ausrichtung der Multi-Sportveranstaltung "Die Finals" in Hannover im Jahr 2026 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0769/2025.
TOP 8.
Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzeptes Oberricklingen Nord-Ost 2024 und des Integrierten Entwicklungskonzeptes Mühlenberg 2024 mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2024
(Drucks. Nr. 1932/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 9.
Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.):
Kein Bau einer MVA in Misburg
(Drucks. Nr. 0717/2025)
TOP 9.1.
dazu Änderungsantrag der BSW-Fraktion
(Drucks. Nr. 0737/2025)
Ratsherr Mönkemeyer führte aus, dass beim Erörterungstermin des Gewerbeaufsichtsamtes deutlich wurde, dass die Genehmigung für die Anlage nicht automatisch enercity oder Danpower gehöre, sondern dass diese auch auf die Grundstückseigentümer*in übergehen oder weiterverkauft werden könnte. Das öffne Tür und Tor für eine Realisierung der Anlage entgegen aller politischen Versprechen. Der Rat der Stadt trage die Verantwortung für alle Bürger*innen. Wenn heute nicht gehandelt werde, riskiere man die Realisierung der Anlage durch die Hintertür. Damit würde man das Vertrauen in die Politik beschädigen und die Bevölkerung einem unnötigen Risiko aussetzen. Deshalb fordere er als Einzelvertreter der Partei DIE LINKE. enercity und Danpower auf, dass diese ihren Antrag umgehend zurückziehen möge. Eine Anlage, die niemand brauche und wollte, sollte nicht weiter im Raum stehen.
Ratsherr Machentanz (BSW) erläuterte, dass der von enercity geplante Müllofen in Misburg nicht mehr erforderlich sei, da die Müllverbrennungsanlage in Lahe künftig 85, anstatt der bisher maximal 50 Mega Watt Wärme liefere. Wenn sich enercity den Müllofen in Misburg weiter offenhalten wollte, mag das für enercity sinnvoll sein, aber nicht für die Allgemeinheit. Denn selbst wenn enercity nach Erhalt der Genehmigung den Ofen nicht bauen oder betreiben wollte, bestehe die Gefahr, dass der städtische Grundversorger die Genehmigung an ein anderes Unternehmen weitergeben könnte. Diese wäre drei Jahre an dem Standort gültig, aber nicht an das Unternehmen gebunden, welches die Anlage beantragt habe. Ratsherr Machentanz konstatierte, dass ein ortsansässiger Unternehmer ein großes Interesse an der Realisierung der Anlage in Misburg haben könnte, um dort den Müll für eine seiner Unternehmenstöchter entsorgen zu können. Ratsherr Machentanz stellte fest, dass die Genehmigung des Ofens für ein Gelände des Unternehmers fixiert werden sollte. Ratsherr Machentanz machte zum eigenen Antrag deutlich, dass eine Anweisung über die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) der sichere Weg sei, da die VVG Holding zu mehr als 80 % der Landeshauptstadt Hannover gehöre und die VVG als Mehrheitseigner 76 % Anteile der enercity AG halte.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob es im Antrag ausschließlich um eine Müllverbrennungsanlage gehe oder auch andere Industrieanlagen realisiert werden könnten.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass der Antrag für eine Müllverbrennungsanlage gelte.
Gegen 3 Stimmen und bei 1 Enthaltung lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag von Ratsherrn Mönkemeyer: Kein Bau einer Müllverbrennungsanlage in Misburg, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0717/2025 ab.
Stellvertretender Ratsvorsitzender (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll:
H E R M A N N O N A Y S C H Ö N D U B E
Stellv. Ratsvorsitzender/
Bürgermeister Oberbürgermeister Protokollführer
...
Für das Protokoll:
H E R M A N N O N A Y S C H Ö N D U B E
Stellv. Ratsvorsitzender/
Bürgermeister Oberbürgermeister Protokollführer
