Sitzung Stadtbezirksrat Linden-Limmer am 29.01.2025

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 17.01.2025)
Protokoll (erschienen am 20.06.2025)
Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 18.05.2025

PROTOKOLL

31. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 29. Januar 2025,
Freizeitheim Linden, Saal,
Windheimstraße 4, 30451 Hannover

Beginn 18:00 Uhr
Ende 21:35 Uhr

______________________________________________________________________


Anwesend: (verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Stellv. Bezirksbürgerm. Gerking (SPD)
Bezirksratsfrau Birk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsherr Bulut) (FDP)
Bezirksratsherr Ganskow (DIE LINKE. & PIRATEN)
Ratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Garlichs (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI) ab 19:00 Uhr
Bezirksratsherr Kabutke (SPD)
Bezirksratsfrau Kaczmarek (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsfrau Laube (SPD) bis 19:00 Uhr
Bezirksratsherr List (SGLL)
Bezirksratsherr Lucas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Lüder) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Machentanz (SGLL)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Mann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE. & PIRATEN)
Bezirksratsherr van der Zanden (SPD) 18:50 Uhr - 21:00 Uhr
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)


Beratende Mitglieder:

(Ratsmitglied Klippert) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + VOLT + PIRATEN) Ratsherr Schmalstieg (SPD) bis 20:00 Uhr
(Ratsherr Wolf) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + VOLT + PIRATEN)







Verwaltung / Gäste:

Frau Melcher HERRMANN Immobilien
Herr Kosakowski HERRMANN Immobilien
Herr Müller Abfallwirtschaftsbetrieb aha Region Hannover
Herr Vey Infrastrukturgesellschaft infra Region Hannover GmbH
Frau Winters FB Planen und Stadtentwicklung
Frau Yildiz FB Personal und Organisation
Herr Löpp FB Personal und Organisation

Presse:

Frau Kümpel HAZ / Stadtanzeiger
Frau Stollberg HAZ / Stadtanzeiger
Herr Ebers Punkt.Linden
Herr Becker Punkt.Linden



Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am

28.08.2024
06.11.2024
11.12.2024


3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

3.1. Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0214/2025)


4. B E R I C H T E

4.1. Informationen zum Bauvorhaben "Lindenforum" - Davenstedter Straße 5 / 7

4.2. Bericht des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (aha) der Region Hannover zum Thema "Einführung Blaue Tonne"

4.3. Sachstandsbericht der Infrastrukturgesellschaft (infra) der Region Hannover zum Thema "Hochbahnsteige Limmerstraße"



5. A N F R A G E N

5.1. der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN

5.1.1. Laternen zu Ladesäulen
(Drucks. Nr. 15-0017/2025)

5.1.2. Quo vadis, Durchwegung?
(Drucks. Nr. 15-0041/2025)


5.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.2.1. Sachstand Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-0055/2025)


5.3. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

5.3.1. Seniorenzentrum Godehardistift - Sachstand
(Drucks. Nr. 15-0045/2025)

5.3.2. Kulturtreff Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0046/2025)

5.3.3. Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-0047/2025)

5.3.4. Bauliche Substanz der Brücken des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0048/2025)

5.3.5. Einführung der Blauen Tonne 2025
(Drucks. Nr. 15-0049/2025)


6. A N T R Ä G E

6.1. der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN

6.1.1. Verzicht auf Neubau von Büroflächen zugunsten der Nutzung von Leerständen und Schaffung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-2416/2024)

6.1.1.2. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-2416/2024 "Verzicht auf Neubau von Büroflächen zugunsten der Nutzung von Leerständen und Schaffung von Wohnraum"
(Drucks. Nr. 15-0162/2025)

6.1.2. Schaffung weiterer Fahrradbügel am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-2417/2024)




6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

6.2.1. Errichtung eines Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese
(Drucks. Nr. 15-0056/2025)

6.2.1.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0056/2025 "Errichtung eines Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese"
(Drucks. Nr. 15-0161/2025)

6.2.2. Winterdienst auf Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0057/2025)

6.2.3. Unterstützung für FAUST zur Ausrichtung des 1.-Mai-Festes
(Drucks. Nr. 15-0060/2025)

6.2.3.1. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0060/2025 "Unterstützung für Faust zur Ausrichtung des 1.-Mai-Festes"
(Drucks. Nr. 15-0249/2025)


6.3. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

6.3.1. Installation von weiteren Fahrradbügeln in der Comeniusstraße
(Drucks. Nr. 15-0050/2025)

6.3.2. Erweiterung des Stromverteilers am Margarethe-und-Max-Rüdenberg-Platz
(Drucks. Nr. 15-0051/2025)

6.3.3. Vorstellung des Umzuges des Krankenhaus Nordstadt zum Siloah
(Drucks. Nr. 15-0052/2025)

6.3.3.1. Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 15-0052/2025 "Vorstellung des Umzuges des Krankenhauses Nordstadt zum Siloah"
(Drucks. Nr. 15-0237/2025)

6.3.4. Austausch des Abfallbehälters Viktoriastraße Bereich Wendehammer
(Drucks. Nr. 15-0053/2025)


7. Bericht des Bezirksbürgermeisters


8. Bericht des Stadtbezirksmanagements


9. Informationen über Bauvorhaben


10. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben ist.

Bezirksbürgermeister Grube verweist anschließend auf folgende Änderungen zur Tagesordnung:
- Bezirksratsherrn Klenke (CDU) reicht zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-2416/2024 „Verzicht auf Neubau von Büroflächen zu Gunsten der Nutzung von Leerständen und Schaffung von Wohnraum“ ein. Dieser wird zu Drs. Nr. 15-0162/2025 als TOP 6.1.1.2. geführt.
- Bezirksratsherrn Klenke (CDU) reicht zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0056/2025 „Errichtung eines Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese“ ein. Dieser wird zu Drs. Nr. 15-0161/2025 als TOP 6.2.1.1. geführt.
- Bezirksratsherrn Klenke (CDU) reicht zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0060/2025 „Unterstützung von FAUST zur Ausrichtung des 1.-Mai-Festes“ ein. Dieser wird zu Drs. Nr. 15-0249/2025 als TOP 6.2.3.1. geführt.
- Die SPD-Fraktion reicht zu Sitzungsbeginn einen Änderungsantrag zu Drs. Nr. 15-0052/2025 „Vorstellung des Umzuges des Krankenhauses Nordstadt zum Siloah“ ein. Dieser wird zu Drs. Nr. 15-0237/2025 als TOP 6.3.3.1. geführt.
Tagesordnungspunkt 8. wird mangels bestehender Berichtspunkte abgesetzt.

Die so geänderte Tagesordnung wird ohne Gegenrede festgestellt.

Bezirksbürgermeister Grube teilt anschließend mit, dass sich die anwesenden Einwohner*innen zu allen Tagesordnungspunkten zu Wort melden können, abgesehen von den Beratungen zu den Mittelvergaben.


TOP 2.
Genehmigung der Protokolle

Das vorliegende Protokoll über die Sitzung am 28.08.2024 wird ohne Gegenrede genehmigt.

Die Protokolle über die Sitzungen am 06.11.2024 und 11.12.2024 werden nachgereicht.






TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 3.1.
Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-0214/2025)

Bezirksbürgermeister Grube stellt den vorliegenden Zuwendungsantrag kurz vor.

Antrag,

die nachstehende Zuwendung aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu beschließen:

1. Antrag Nr. 2025-01-STBR 10
Empfänger*in: VIA Linden e.V.
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss zur Durchführung eines rassismuskritischen Fachtages

Es liegen keine Wortbeiträge vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.

Dem vorliegenden Zuwendungsantrag

wird einstimmig zugestimmt.


TOP 4.
B E R I C H T E

TOP 4.1.
Informationen zum Bauvorhaben "Lindenforum" - Davenstedter Straße 5 / 7

Bezirksbürgermeister Grube begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Winters vom Fachbereich Planen und Stadtentwicklung der Landeshauptstadt Hannover sowie Frau Melcher und Herrn Kosakowski von der Unternehmensgruppe HERRMANN Immobilien.

Bezirksbürgermeister Grube führt in das Thema ein und erläutert, dass bereits seit geraumer Zeit ein Neubau von Wohnraum im genannten Umfeld der Davenstedter Straße in Aussicht gestellt worden sei. Durch die Initiierung einer Erhaltungssatzung sei es der Stadt Hannover gelungen, zumindest mit Blick auf Geschossanzahl und optische Gestaltung des Neubaus strikte Maßgaben festzulegen.

Im Folgenden berichten Frau Melcher und Herr Kosakowski anhand einer Präsentation über das Bauvorhaben.

[Anmerkung: die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage I beigefügt].

Bezirksratsherr Mallast bittet um Mitteilung, in welchem Preissegment sich der neu geschaffene Wohnraum nach Fertigstellung bewegen werde und welche Methode der Energieversorgung künftig vorgesehen sei.

Bezirksratsherr Ganskow merkt an, dass für den Stadtbezirk insbesondere bezahlbarer Wohnraum benötigt werde. Man beobachte hier die Entstehung einer weiteren Luxusimmobilie, die den vorgenannten Bedarf keinesfalls befriedigen werde.
Zudem bittet er um Auskunft, ob Aspekte der Klimaneutralität, insbesondere mit Blick auf Photovoltaik und Fassadenbegrünung bei dem Bauvorhaben beachtet würden.
Ferner wird um Mitteilung gebeten, ob ggf. auch die bauliche Installation von Gemeinschaftseinrichtungen vorgesehen sei.

Frau Melcher antwortet zusammenfassend, dass man voraussichtlich einen Quadratmeterpreis von ca. 6.000,00 € zugrunde legen werde, um letztlich auch den hohen Investitionskosten Rechnung tragen zu können. Letztlich bewege man sich mit den Bauabsichten zweifellos in einem gehobenen Angebotssegment.
Bei der Energieversorgung werde man voraussichtlich – auf Basis klimarelevanter Aspekte und neuester Standards – auf die Installation einer Luftwärmepumpe zurückgreifen.
Begrünungselemente auf Dachbereichen seien ebenfalls vorgesehen. In Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen ließen sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen treffen. Auf jeden Fall sei die Einrichtung eines gemeinsamen Spielplatzes im Hofbereich vorgesehen.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Gerking teilt mit, dass sich das Gebäude in ein Ensemble historischen Gebäudebestandes eingliedern werde. Auf Basis der jetzigen Planungen wirke dies jedoch optisch unpassend und eher deplatziert. Sie bittet um Auskunft, ob die Fassadenplanung bereits vollständig abgeschlossen sei oder noch Nachbesserungen möglich seien.

Ratsherr Machentanz führt aus, dass durch das Bauprojekt noch mehr Gentrifizierung und teurer Wohnraum geschaffen werde. Dinge, die man gerade in diesem Stadtbezirk beim besten Willen nicht gebrauchen könne. In Hannover werde dringend bezahlbarer Wohnraum für Alleinstehende und Familien mit Kindern benötigt. Es dränge sich die Frage auf, was man an dieser Stelle noch gegen das vorgestellte Bauvorhaben unternehmen könne.

Sprecher*innen aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen weisen darauf hin, dass die Durchführung des präsentierten Bauvorhabens dazu führen werde, dass Seitenfenster eines angrenzenden Wohnhauses künftig zugemauert wären und somit eine wichtige Lichtquelle für die dortigen Bewohner*innen nicht mehr vorhanden sein werde.
Seitens der Verwaltung sei seinerzeit die Aussage getroffen worden, dass vor Durchführung einer solchen Baumaßnahmen eine Anwohner*innenbeteiligung durchgeführt werden müsse, die bis heute jedoch offenkundig nicht erfolgt sei. Es wird um Mitteilung gebeten, ob man diese Maßgabe ignoriert habe oder ob diese ggf. – ohne Wissen der Sprecher*innen – zwischenzeitlich erfolgt sei. Zudem werden der Beginn und die Dauer der Bauarbeiten erfragt. Die Zahl der vorgesehenen Fahrradabstellplätze wird außerdem als zu knapp bewertet. Schließlich wird Kritik an Art und Umfang des Bauprojektes geäußert, insbesondere mit Blick auf bestehende Vorschriften des Baugesetzbuches. Es stelle sich die Frage, ob die hier verankerten Maßgaben eingehalten würden und mit der städtischen Bauverwaltung abgestimmt seien.

Herr Kosakowski beschreibt, dass das Grundstück und die Wohnlage äußerst attraktiv seien und auch Interessent*innen außerhalb der Stadtgrenzen anspreche. Dies entspreche der aktuellen Marktlage. Aufgrund der wesentlichen Bau- und Investitionskosten lasse sich eine Wirtschaftlichkeit für den Eigentümer letztlich nur abbilden, indem die präsentierten Wohneinheiten etabliert würden, welche letztlich zu den genannten Konditionen angeboten werden müssten.

Frau Melcher erläutert, dass erfahrungsgemäß stets mit Skepsis auf Veränderungen geblickt werde, wenn sich diese in ihrem Konzept vom bisherigen Gebäudebestand absetzen würden. Nichtsdestotrotz werde sich insbesondere die Fassadengestaltung nach Abschluss der Baumaßnahmen nahtlos in den bereits bestehenden Gebäudebestand integrieren.

Frau Winters weist darauf hin, dass vor Monaten eine Baugenehmigung erteilt worden sei. Selbstverständlich sei der vorliegende Entwurf für das Bauvorhaben durch die Verwaltung geprüft worden – insbesondere mit Blick auf die Vorschriften des Baugesetzbuches. Durch eine zwischenzeitlich erlassene Erhaltungssatzung sollte ursprünglich der Erhalt des Altgebäudes erreicht werden, was jedoch aufgrund rechtlicher Maßgaben nicht möglich gewesen sei. Auch die aufgeworfene Frage des Erhalts von Fenstern im angrenzenden Wohngebäude sei im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach Kenntnisstand von Frau Winters eingehend geprüft worden. Hierbei sei man offenkundig zu dem Ergebnis gekommen, dass aus rechtlicher Sicht kein Bestandschutz erkannt werde. Es handele sich bei der mit Fenstern versehenen Wand um eine sogenannte Brandwand, die prinzipiell gar keine Fenster umfassen dürfe.

Bezirksbürgermeister Grube beschreibt umfangreich, dass der Bezirksrat im Entwicklungsprozess dieses Bauprojektes keine Einflussmöglichkeiten auf Art, Umfang oder Nutzung gehabt habe. Man blicke innerhalb des Stadtbezirkes auf weitere Projekte und Flächen, die mit vergleichbaren Nutzungskonzepten belastet seien. Schließlich und endlich seien die bestehenden rechtlichen Grundlagen maßgebend. Sofern diese eingehalten würden, seien entsprechende Bauvorhaben möglich und umsetzbar. Wenngleich der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum und der Wunsch nach Erhalt historischer Gebäude zweifellos vorhanden sei.

Bezirksratsherr Mallast erkundigt sich nach einem derzeit im unteren Gebäudebereich verorteten Kiosk und wie man mit den derzeit dort wohnhaften Menschen in Kontakt getreten sei. Außerdem bestätigt Bezirksratsherr Mallast das zuvor bereits beschriebene Missverhältnis zwischen vorgesehenen Kfz-Abstellflächen und Fahrradabstellflächen. Hierzu bittet er um Auskunft, ob zwischenzeitlich angepasste Vorschriften der Nds. Bauordnung zur Anwendung kommen würden, oder ob das Bauverfahren zu einem Zeitpunkt eröffnet worden sei, als noch alte Maßgaben gegolten hätten.

Bezirksratsherr Klenke erfragt, weshalb bei dem Genehmigungsverfahren nicht eine Verbreiterung des verlaufenden Gehweges verankert worden sei, da dieser in seiner knappen Abmessung nicht den bestehenden Ansprüchen und Maßgaben entspreche. In diesem Zusammenhang bleibe zu bedenken, dass dieser auch Teil eines Schulweges und allgemein hoch frequentiert sei.

Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen weist eindrücklich darauf ein, dass ein geeignetes Steuerungsinstrument geschaffen werden müsse, um solche Bauprojekte in geeigneter Weise zu unterbinden, die letztlich ausschließlich auf die Generierung von Profit ausgerichtet seien und nicht den tatsächlich vorhandenen Bedarfen begegnen würden. Offenkundig seien die bestehenden Vorschriften der Baugesetzgebung hierfür nicht mehr geeignet und auch nicht mehr zeitgemäß.

Bezirksbürgermeister Grube erklärt ergänzend, dass es im Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Politik zumindest gelungen sei, Erhaltungssatzungen zu beschließen. Diese würden zwar keine Abrisse und Neubauten vermeiden, allerdings seien diese Projekte dann an konkrete Vorgaben gebunden, zum Beispiel mit Blick auf Geschossigkeit und Einbindung in das vorhandene Gestaltungsbild.

Im Folgenden entsteht zwischen anwesenden Einwohner*innen und Vertreter*innen der Investorenseite eine Diskussion über die Frage, ob für die mehrfach thematisierten Fenster des angrenzenden Wohngebäudes Bestandschutz besteht.
Frau Winters weist noch einmal darauf hin, dass diese Frage durch die zuständige Bauordnungsbehörde geprüft worden sei.
Die involvierten Seiten vereinbaren zu diesem Thema weitere gemeinsame Gespräche.

Ratsherr Machentanz äußert die Hoffnung, dass sich zumindest auf dem Rechtsweg noch Möglichkeiten ergeben werden, um gegen das angestrebte Bauprojekt vorgehen zu können. Abgesehen davon ärgere er sich auch über die Bezeichnung des Vorhabens („Lindenforum“). Nach seiner Wahrnehmung lasse sich weder ein Zusammenhang zum Stadtteil Linden, noch zu einem Forum erkennen. In Linden sei das Vorhaben nicht willkommen und klassische Aspekte eines Forums, welches von einem zwischenmenschlichen Zusammenkommen geprägt sei, seien beim besten Willen auch nicht vorhanden.

Ein weiterer Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen regt an, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt im Hofbereich des Komplexes verortete Werkstatt für Kunst und Kultur dort auch weiterhin erhalten bleiben und Bestandteil des Gesamtprojektes sein sollte.

Frau Melcher nimmt Stellung zu zuvor aufgeworfenen Fragen und teilt mit, dass insbesondere in den unteren Gebäudebereichen auch gewerbliche Nutzungen möglich seien. Denkbar sei zum Beispiel die Gestaltung von Arztpraxisflächen.

Herr Kosakowski teilt mit, dass den jetzigen Mieter*innen mit Blick auf den vorgesehenen Abrisstermin fristgerecht gekündigt werde, sodass diese sich anschließend auf dem freien Wohnungsmarkt befinden würden. Es würden ausschließlich Eigentumswohnungen entstehen. Ob hiervon durch die Käufer*innen dann wiederum Wohnungen zur Miete angeboten würden, sei noch nicht zu überschauen. Auf jeden Fall müsse dann in diesem Fall von entsprechend hohen Mietpreisen ausgegangen werden.

Weitere Fragen und Anmerkungen, die nicht direkt im Sitzungsverlauf beantwortet werden können, werden durch die anwesenden Vertreter*innen der Investorenseite und der Verwaltung aufgegriffen und zur Klärung weitergetragen.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die vorangegangenen Ausführungen und schließt den Berichtspunkt.


TOP 4.2.
Bericht des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (aha) der Region Hannover zum Thema "Einführung Blaue Tonne"

Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und begrüßt hierzu Herrn Müller vom Zweckverband Abfallwirtschaft aha.

Herr Müller bedankt sich für die Einladung und präsentiert anschließend die vorgesehenen Schritte zur Einführung der sogenannten „Blauen Tonne“ anhand einer Folien-Präsentation.

[Anmerkung: die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage II beigefügt].

Bezirksratsfrau Grobleben wünscht sich eine höhere Anzahl an öffentlichen Altpapier-Containern, zum Beispiel im Umfeld von bereits bestehenden Wertstoffinseln. Man müsse beobachten, dass die jetzt bestehenden Angebote bereits nicht ausreichen, um den Bedarfen gerecht zu werden. Es komme häufig zu überquellenden Entsorgungscontainern und starken Vermüllungen im Umfeld.

Herr Müller antwortet, dass man diese Situation im Auge behalte und ggf. nachzusteuern versuche. Das öffentliche Containerangebot werde jedoch häufig leider auch von Gewerbetreibenden zur groß angelegten Müllentsorgungen missbraucht. Insgesamt sei eher nicht davon auszugehen, dass es eine Ausweitung öffentlich zugänglicher Containerangebote geben werde.

Bezirksratsfrau Birk bittet um Auskunft, ob nicht ggf. unterirdische Abfallentsorgungsanlagen errichtet werden können, wie es im europäischen Ausland bereits häufig der Fall sei. Dies könnte zu einer Verringerung des allgemeinen Vermüllungsproblems beitragen.

Bezirksratsherr Mallast erfragt, ob man als Verbraucher*in einen vierzehntägigen Abholrhythmus beibehalten könne, wenn man sich zugleich eine größere Tonne mit höherem Entsorgungsvolumen bei aha bestellt, und ob dies ohne zusätzliche Gebührenlast möglich wäre.

Herr Müller teilt mit, dass man zum Beispiel im Umfeld des Neubaugebietes der Wasserstadt Limmer bereits sogenannte Unterflurbehälter installiert habe, was in der Tat zu positiven Effekten beigetragen habe. Die Stadt Hannover habe bereits auch für andere Standorte weiteres Interesse an dieser Lösung bekundet. Bis es zu einer baulichen Umsetzung an anderen Orten des Stadtgebietes komme, werde aufgrund organisatorischer und finanzieller Gründe jedoch noch etwas Zeit vergehen.

Herr Müller bestätigt zudem das beschriebene Modell von Herrn Mallast. Die Bestellung größerer Tonnen sei jederzeit kostenfrei möglich. Ein vierzehntägiger Abholrhythmus werde ebenfalls – unabhängig von der vorgehaltenen Tonnengröße – kostenneutral bleiben.

Bezirksratsherr List verweist auf die Wertstoffsammelstelle im Bereich der Noltestraße, die – trotz einer zwischenzeitlichen Zusage des Abfallwirtschaftsbetriebes – noch immer nicht wieder gänzlich hergestellt worden sei. Unter anderem würden sich dort noch immer keine Abfallcontainer für Altpapier befinden. Dies trage zu einer zunehmenden Verwahrlosung des nahen Standortes am Schmuckplatz bei.
Ohnehin sollte man sich seitens des Abfallentsorgers bereits jetzt für höhere Abholtakte und weitere Entsorgungsplätze einsetzen, um einer zu eskalierenden Vermüllungsproblematik ab 01.08.2025 frühzeitig begegnen zu können.

Herr Müller stellt eine Überprüfung der Situation in der Noltestraße in Aussicht.

Bezirksratsherr Ganskow bittet um Auskunft, wie mit durchnässtem Altpapier nach der Entsorgung umgegangen werde und durch wen Entsorgungsbedarfe im Bereich von Wertstoffinseln festgestellt würden. Wenn eine regelmäßige Inaugenscheinnahme erfolge, dürfte es eigentlich nicht zu stetigen Vermüllungssituationen kommen, da die verorteten Container massiv überfüllt seien.

Herr Müller antwortet, dass im städtischen Bereich unterschiedliche Reinigungs- und Entsorgungszyklen zugrunde liegen würden. Häufig müsse man beobachten, dass stetige Müllablagerungen vorgenommen würden, obwohl die vorgesehenen Container gar nicht mehr verortet seien. In großem Maß trete dies leider immer wieder im Umfeld von Gewerbeunternehmen auf. Durchnässtes Altpapier werde – soweit möglich – aussortiert oder als Extrafall behandelt und dann letztlich der Müllverbrennung zugeführt.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Gerking bittet um Auskunft, ob durch den Müllentsorger ggf. auch Mülltonnen aus den Hinterhöfen geholt werden, wenn dies durch die Hausgemeinschaft nicht leistbar ist (zum Beispiel bei älteren oder beeinträchtigten Menschen). Außerdem stelle man fest, dass der Kund*innenservice von aha derzeit nur schwer zu erreichen sei.
Schließlich bittet sie um Mitteilung, ob die blauen Altpapiersäcke, welche derzeit noch abgeholt würden, weiterhin und in ausreichender Menge bei den Wertstoffhöfen verfügbar seien. In den Lindener Geschäften seien sie durchweg vergriffen und nicht mehr erhältlich.

Bezirksratsfrau Grobleben möchte wissen, ob eine Erhöhung von Kapazitäten und Leerungsintervallen an besonders beeinträchtigten Werstoffinseln vorgesehen sei und ob bereits ein Konzept erarbeitet worden sei, um auch weiterhin eine freie Passierbarkeit von Gehwegen sicherzustellen. Schon die Einführung der gelben Tonne habe diesbezüglich zu erheblichen Schwierigkeiten geführt, da häufig gar kein Raum vorhanden sei, um die Tonnen geeignet platzieren zu können.

Herr Müller erklärt, dass eine Abholung aus vorhandenen Lagerräumen nur bei Gewerbetreibenden ermöglicht werde, da dort häufig enorm große Mengen zur Entsorgung anfallen, die durch das Tonnensystem nicht aufgefangen werden könnten. Eine solche Abholung sei jedoch nach Vereinbarung gebührenpflichtig.
In der Tat seien im Einzelhandel kaum noch oder gar keine blauen Säcke mehr vorrätig, weil sich viele Menschen umfangreich mit blauen Säcken versorgt hätten. Auf den Deponien und Wertstoffhöfen seien diese aber nach wie vor erhältlich.
Bei Einführung der gelben Tonne sei die Regelung getroffen worden, dass man gegenüber der städtischen Tiefbaubehörde einen Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis habe stellen können, sofern man keinen Platz für die Aufstellung einer Tonne auf dem eigenen Grundstück habe. Es bleibe zu hoffen, dass diese Regelung auch zur Einführung der blauen Tonne wieder Anwendung finden werde.
Eine Aufstockung von Containern im Bereich von Wertstoffsammelstellen werde es nicht geben. Bezüglich der möglichen Erhöhung von Abholungstakten werde man einzelfallbezogen die Umstände betrachten und dann ggf. situativ stärkere Leerungsintervalle einführen.

Bezirksratsherr Klenke beschreibt eindringlich die schwierige Vermüllungssituation im Bereich der Wertstoffinsel Posthornstraße. Kurz nach einer Abholung seien die vorgehaltenen Container bereits wieder aufs Neue befüllt; meist gehe mit einer Abholung zudem auch keine Reinigung der eigentlichen Sammelstelle einher, sodass diese anschließend noch immer verwahrlost und verschmutzt sei. In der Tat würden die Container häufig von Gewerbetreibenden frequentiert, die mit einer einzigen Müllabsonderung bereits einen ganzen Container befüllen würden. Insofern sollte überlegt werden, ob die Papiermüllabholung bei Gewerbetreibenden tatsächlich gegen Gebühr erfolgen sollte. Wenn man dieses Angebot kostenfrei unterbreiten würde, könnten Überfüllungen und Vermüllungen auf öffentlichen Plätzen durchaus verringert werden.
Trotz zahlreicher (auch fraktionsübergreifender) Initiativen und Anträge sei durch den Abfallwirtschaftsbetrieb innerhalb des Stadtbezirkes noch immer keine Verbesserung der vielen Vermüllungsschwierigkeiten bewirkt worden. Diese Versäumnisse sollten schnellstmöglich nachgeholt werden.

Es liegen keine weiteren Wortbeiträge vor.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Müller.



TOP 4.3.
Sachstandsbericht der Infrastrukturgesellschaft (infra) der Region Hannover zum Thema "Hochbahnsteige Limmerstraße"

Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und begrüßt hierzu Herrn Vey von der Infrastrukturgesellschaft infra der Region Hannover GmbH.

Herr Vey bedankt sich für die Einladung und präsentiert anschließend das weitere Verfahren und den derzeitigen Sachstand zur Errichtung von Hochbahnsteigen im Bereich der Limmerstraße anhand einer Folien-Präsentation.

[Anmerkung: die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage III beigefügt].

Bezirksratsherr Mallast bedankt sich für die Ausführungen. Er gibt zu bedenken, dass es auch in der Vergangenheit immer wieder zu zeitlichen Verzögerungen beim Planungs- und Umsetzungsverfahren gekommen sei. Insofern seien an dieser Stelle Zweifel an dem heute vorgetragenen Zeitplan erlaubt.
Des Weiteren erkundigt sich Bezirksratsherr Mallast mit Blick auf den Verlauf der Buslinie 700, ob für diese die Einrichtung von Hochborden im Umfeld der künftigen Hochbahnsteigbereiche angedacht seien.
Zudem erkundigt er sich bezüglich des Verlaufs eines möglichen Schienenersatzverkehrs in der Bauphase.

Bezirksratsherr Müller führt aus, dass anhand des vorgestellten Bauvorhabens keine wesentlichen Unterschiede zu einem in der Vergangenheit angedachten, aber stets verworfenen Tunnelbaus zu erkennen seien. So stünden auch jetzt erhebliche Baumaßnahmen, wesentliche Einschränkungen für Anwohner*innen und Nutzer*innen des Nahverkehrs und eine lange Sperrzeit bevor.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Gerking und Bezirksratsfrau Mann beziehen sich ebenfalls auf die vorgesehene Sperrzeit der Limmerstraße und den damit einhergehenden Ersatzverkehr. Es stelle sich die Frage, wie und auf welche Weise dieser abgewickelt werden könne. Insbesondere mit Blick auf das große Fahrgastaufkommen und die hinzukommenden Verkehrsströme aus dem Bereich der Wasserstadt Limmer.

Herr Vey erklärt, dass es im Bereich der Hochbahnsteige keine Bushaltestelle für die Linie 700 geben werde. Die Entscheidung über den künftigen Linienverlauf werde durch die Region Hannover, das Verkehrsunternehmen und letztlich durch den Straßenbaulastträger getroffen. Sofern die Buslinie auch weiterhin über die Limmerstraße fahren sollte, würde sich letztlich nur eine zentrale Bushaltestelle mitten im Verlauf der Limmerstraße anbieten. Die Straßenausprägung im Bereich des Kötnerholzweges und der Fössestraße seien ausreichend und geeignet, um dort einen Busverkehr abbilden zu können.
Auf welche Weise und mit welchem System während der Bauphase ein Schienenersatzverkehr durchgeführt werde, stehe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Hierzu würden sich noch entsprechende Verständigungen mit der Region Hannover anschließen.
Eine bauliche Tunnellösung würde für den Bereich der Limmerstraße eine erhebliche Mehrbelastung bedeuten – mit Blick auf Umfang der Bauarbeiten, auf die Dauer der Baumaßnahmen und auch die damit einhergehenden Kosten.

Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen bittet um Auskunft, ob durch die infra, die Region Hannover und die Stadt Hannover auch Gespräche und Abstimmungen mit der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erfolgen würden. Diese habe für die Jahre 2028/2029 den Beginn der Baumaßnahmen im Bereich des Westschnellweges angekündigt. Wenn nun beide Bauprojekte auf dasselbe Zeitfenster fallen würden, seien verkehrliche Auswirkungen zu erwarten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr bewältigt werden könnten.

Eine Sprecherin aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen beschreibt häufig auftretende Schwierigkeiten für Radfahrende beim Überqueren der Gleisanlagen. Sie erfragt, ob die künftige Neugestaltung der Gleise ggf. eine höhere Fahrradfreundlichkeit ausweisen werden.

Bezirksbürgermeister Grube verweist hierzu auf eine frühere Anfrage des Bezirksrates. Es gebe in der Tat Gleissysteme, die sozusagen einen Verschluss der Gleise auslösen, sobald diese von den Stadtbahnen passiert worden sind. Allerdings werde ein entsprechendes System nicht zur Anwendung kommen, da die hiermit verbundenen Baumaßnahmen und Kosten die bestehenden Möglichkeiten überschreiten würden.

Herr Vey ergänzt, dass es die beschriebenen Systeme geben würde, man diese jedoch als vollkommen untauglich bewertet habe. Es bestehe in diesem Fall eine höhere Entgleisungswahrscheinlichkeit für die verkehrenden Stadtbahnen, sobald es bei der Installation der Systeme zu Unregelmäßigkeiten (etwa durch das Eindringen von Fremdkörpern) komme.
Zum Thema Westschnellweg beschreibt Herr Vey, dass sich die Stadt Hannover in einem regelmäßigen Austausch mit der Landesbehörde befinde. Derzeit sei nicht von einer zeitlichen Überschneidung von Maßnahmen auszugehen. Falls es doch dazu kommen sollte, könnten alternative Verkehrsflüsse über die Bereiche Kötnerholzweg und Fössestraße abgewickelt werden.

Bezirksbürgermeister Grube schildert eindringlich die schwierige Situation für Gewerbetreibende im Umfeld des Küchengartens und der Limmerstraße. Bereits jetzt müsse man leider beobachten, dass viele der dort verorteten Läden schließen würden, da sich ein wirtschaftlicher Betrieb zunehmend schwierig gestalte. Bereits in der Corona-Zeit und während der Errichtung des Hochbahnsteiges im Bereich der jetzigen Haltestelle „Freizeitheim Linden“ seien viele Einrichtungen von existenzbedrohenden Entwicklungen betroffen gewesen. Diese Entwicklung schreite nun weiter voran. Viele Hauseigentümer könnten keine nachhaltigen Nachmieter*innen für freie Ladenflächen mehr gewinnen. Es stehe zu befürchten, dass durch den langwierigen und ungewissen Bauprozess in diesem Umfeld ein massiver Leerstand entstehen werde, welcher prägende und nachwirkende Folgen für den gesamten Gewerbebereich nach sich ziehen werde.

Bezirksbürgermeister Grube zeigt sich zudem erschrocken, dass das Planfeststellungsverfahren für das umfassende Bauvorhaben bis zum heutigen Tag noch immer nicht eingeleitet worden sei. Vereinzelte Stimmen würden davon ausgehen, dass die notwendigen Finanzmittel auf Landesebene derzeit gar nicht für dieses umfangreiche Projekt zur Verfügung stehen würden. Andere Meinungen würden erkennen lassen, dass auch die verzögerte Beschaffung neuer Stadtbahnen durch die Üstra in diesem Gesamtzusammenhang von Bedeutung sein könnte. Eine jahrelange Stilllegung des Stadtbahnbetriebes in diesem Verkehrsbereich würde der Üstra-Planung womöglich zu Gute kommen, zumal die benötigten Bahnen derzeit knapp seien und nach und nach außer Betrieb gestellt werden sollen.

Herr Vey erläutert, dass man nach wie vor von einer Bereitstellung wesentlicher Fördergelder durch das Land Niedersachsen ausgehe. Entsprechende Anträge würden hierzu an die Landesnahverkehrsgesellschaft (NLVG) gerichtet. Ein Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Stadtbahnen lasse sich letztlich nicht erkennen, da sowohl der Region Hannover als auch der Üstra an einer möglichst zeitnahen Errichtung der Hochbahnsteige gelegen sei. Sobald diese vorhanden seien, müssten in diesem Bereich auch keine veralteten Züge mehr eingesetzt werden, die über Klapptrittstufen für ebenerdige Ausstiege verfügen.

Bezirksratsherr Mallast greift eine vorherige Anmerkung aus dem Einwohner*innenbereich auf und bittet um Mitteilung, wie sich die Planungen der infra mit Blick auf den ebenfalls anstehenden Neu- und Umbau des Westschnellweges ausrichten würden. Hiervon seien auch Brückenkonstruktionen betroffen, u.a. auch im Bereich der Limmerstraße.
Darüber hinaus stelle sich die Frage, wie sich die zeitliche Planung für weitere ausstehende Hochbahnsteige innerhalb des Stadtbezirke gestalte, welche ebenfalls noch errichtet werden müssten.

Herrn Vey liegen noch keine konkreten Planungen des Landes Niedersachsen für beabsichtigte Baumaßnahmen für den Westschnellweg vor. Nach seiner Einschätzung könne nicht davon ausgegangen werden, dass es zu einer zeitlichen Überschneidung komme, da sich die Schnellwegplanungen noch in einer sehr frühen Planungsphase befinden würden.
Für die die geplanten Hochbahnsteige im Bereich Bernhard-Caspar-Straße und Lindener Hafen sollen noch in diesem Jahr Finanzierungsanträge gestellt werden, sodass diese Baumaßnahmen möglichst vor einem intensiven Baubeginn im Umfeld der Limmerstraße abgeschlossen sein sollen. Für die Bereiche Nieschlagstraße und Lindener Marktplatz gestalte sich der Planungsprozess schwieriger. Für diese beiden Orte strebe man zwar ebenfalls eine vorzeitige Fertigstellung an, könne diese aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich in Aussicht stellen.

Bezirksratsherr Ganskow erkundigt sich, welche Konsequenzen sich für den zeitlichen Bauverlauf ergeben würden, wenn die Förderung des Landes Niedersachsen geringer ausfallen sollte, als man zum jetzigen Zeitpunkt erwarten könne.

Herr Vey erklärt, dass eine geringere Landesförderung zu einer Belastung des Haushaltes der Region Hannover führen werde. Bisherige Erfahrungen hätten gezeigt, dass wichtige ÖPNV-Projekte jedoch stets im erforderlichen Maß vorangetrieben und finanziert worden seien. Es sei somit in dem beschriebenen Fall von keiner wesentlichen Bauverzögerung auszugehen. Letztlich bleibe hier jedoch der weitere Prozess abzuwarten, zumal derzeit alle kommunalen Haushalte deutlichen Sparzwängen unterworfen seien.

Bezirksratsfrau Birk unterstreicht, dass für die anstehenden Bauvorhaben im Stadtbezirk (Hochbahnsteige und Westschnellweg) eine optimale Abstimmung zwischen den beteiligten Behörden wünschens- und erstrebenswert sei, um auf diesem Weg die zu erwartenden Belastungen so gering wie möglich zu gestalten.
Nach ihrer Wahrnehmung seien für die Hochbahnsteige Bauzeiten zwischen 2 Jahren (mit kompletter Sperrung für den Bereich der Limmerstraße) und 4 Jahren (mit grundsätzlicher zeitweiser Beibehaltung des Schienenverkehres) möglich. Sie bittet um Mitteilung, ob der Stadtbezirksrat bei der Festlegung des letztendlich greifenden Baukonzeptes beteiligt werde.
Angesichts bereits jetzt zum Vorschein tretender Einschränkungen bei der Angebotsbereitstellung des Busverkehres, erscheine es kaum denkbar, dass über die Dauer von zwei Jahren ein solch herausfordernder und umfangreicher Schienenersatzverkehr bereitgestellt werden könne.

Herr Vey teilt mit, dass nach seiner Einschätzung davon ausgegangen werden müsse, dass ein Ersatzverkehr für den Betrieb der Linie 10 sicherlich nicht von der Üstra abgebildet würde. Es werde in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Ausschreibung kommen, sodass ein geeigneter Ersatzverkehr auf dem freien Markt eingekauft werden müsste.
Bei der Entscheidung über den Umfang und die zeitliche Dauer der vorgesehenen Baumaßnahmen seien insbesondere wesentliche Fragen der Arbeits- und Bausicherheit zu beachten. Insofern werde sich eine Beteiligung der involvierten politischen Gremien in dieser Frage eher nicht ergeben. Dies leite sich aus der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter ab.

Bezirksratsherr Klenke weist darauf hin, dass nach seinem Kenntnisstand bis zum Jahr 2024 eine gleichberechtigte und barrierefreie Nutzung des ÖPNV für alle Bevölkerungsgruppen ermöglicht sein sollte, insbesondere also auch für Menschen mit Beeinträchtigungen. Er bittet daher um Auskunft, in welchem zeitlichen Verzug man sich letztlich bis zur Fertigstellung aller notwendigen Hochbahnsteige befinden werde.

Bezirksratsherr Müller möchte wissen, wer für die anfallenden Kosten eines umfangreichen Schienenersatzverkehres aufkommen werde, zumal dieser – wie zuvor geschildert – voraussichtlich nicht durch die Üstra selbst erfüllt werden könne. Es sei von einem erheblichen Millionenbetrag auszugehen.

Herr Vey beschreibt, dass die Bereitstellung eines Ersatzverkehres entweder durch die Region Hannover erfüllt werden müsse (ggf. durch geeignete Umschichtungen innerhalb des Regelbetriebes) oder die dafür anfallenden Kosten durch die Infrastrukturgesellschaft aufgebracht werden müssten. Dies ergebe sich letztlich aus dem bestehenden Vertragswerk.
Nach Kenntnisstand von Herrn Vey hätte – auf Grundlage des Personenbeförderungsgesetzes – bereits bis zum Jahr 2021 eine flächendeckende barrierefreie ÖPNV-Nutzung sichergestellt sein müssen. Man werde also im Endeffekt ca. 10 Jahre Umsetzungsverzögerung aufweisen, was jedoch im bundesweiten Vergleich noch einen relativ geringen Verzug darstelle.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für die umfangreichen und transparenten Ausführungen. Er würde sich freuen, wenn die infra häufiger den Bezirksrat besuchen würde, um über aktuelle Entwicklungen zu diesem Prozess zu unterrichten. Es bestünden viele Unsicherheiten – gerade mit Blick auf Gewerbetreibende, Hauseigentümer*innen und Anwohner*innen. Es würde für alle Beteiligten eine Erleichterung darstellen, wenn man durch regelmäßige Sachstandsauskünfte auch die eigenen Planungen und Sorgen entsprechend anpassen könnte.



TOP 5.
A N F R A G E N

Bezirksbürgermeister Grube schlägt vor, die vorliegenden Anfragen aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit schriftlich durch die Verwaltung beantworten zu lassen.

Diesem Vorschlag wird grundsätzlich ohne Gegenrede gefolgt.

Bezirksratsherr Klenke bittet jedoch um Verlesung der Anfrageantwort zu TOP 5.3.4., da sich ein entsprechendes Interesse von der Einwohner*innenseite gezeigt habe.





TOP 5.1.
der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN

TOP 5.1.1.
Laternen zu Ladesäulen
(Drucks. Nr. 15-0017/2025)

Verschiedentlich werden Straßenlaternen auch in Linden als Stromspender für die Ladung von Batterien in E-Autos verwandt. Allerdings ist dies nur ein kleiner Teil der existenten Laternen.

Aus diesem Grund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche Voraussetzung müssen Straßenlaternen erfüllen, um als Ladesäule verwandt werden zu können und wie viele Laternen erfüllen diese?

2. Wie und über welche Institution lässt sich beantragen, eine Laterne zur Ladesäule zu machen?

3. Welche Kosten entstehen Nutzer:innen von Laternen als Ladesäule pro Ladevorgang?

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Im Rahmen der „Konzession für die öffentliche Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge in Hannover“ hat enercity im Einvernehmen mit der Stadt
insgesamt 27 Straßenleuchten mit Ladeeinrichtungen ausgestattet, die jeweils nur
einen Ladepunkt mit einer Ladeleistung von maximal 4,6 Kilowatt bieten (zum
Vergleich: öffentliche Ladesäulen bieten mindestens 22 kW pro Ladepunkt).

Fast alle Laternenladepunkte entstanden in den Coronajahren 2021 und 2022, als
wegen Lieferschwierigkeiten und zeitweisem Tiefbauverbot der Ausbau mit
normalen Ladesäulen zeitweise stockte. Um dennoch mit der Ladeinfrastruktur in
Hannover voranzukommen, wurden Laternenladepunkte überwiegend an
Standorten, an denen Ladesäulen wegen der Platzverhältnisse ohnehin nicht
eingesetzt werden konnten, in Betrieb genommen.

Um solche Ladeeinrichtungen zu installieren, müssen die verwendeten
Straßenleuchten direkt mit dem Stromverteilnetz verbunden sein. Diese
überwiegend vor 2007 in Betrieb genommenen Laternen sind ganztägig
stromführend, und ein Teil der verfügbaren elektrischen Leistung kann für das
langsame Laden von Elektrofahrzeugen abgezweigt werden. Daneben müssen die
Bedingungen des konkreten Standorts passen, u. a. muss ein Parkplatz direkt
neben der Leuchte bestehen, ohne dass ein Ladekabel zur Stolperfalle wird.

zu 2.:

Ladepunkte an Straßenlaternen kommen in Hannover nur in Ausnahmefällen zum
Einsatz. Sie können somit nicht beantragt werden.

Soweit ein Bedarf an Ladeinfrastruktur im hannoverschen Stadtgebiet besteht,
genügt die Kontaktaufnahme mit der Klimaschutzleitstelle im Fachbereich Umwelt
und Stadtgrün (Tel. 0511 168 46594 oder per E-Mail an
hannover-stromert@hannover-stadt.de)
oder mit dem Elektromobilitätsteam bei enercity (Tel. 0511 430 3113 oder per
E-Mail an
oeffentliche-ladeinfrastruktur@enercity.de).

Der Bedarf wird geprüft, ggf. wird auf eine nahegelegene, bereits bestehende
Lademöglichkeit hingewiesen. Wo eine Lademöglichkeit fehlt und nicht durch
private Maßnahmen geschaffen werden kann, wird das öffentliche Ladenetz in der
Regel durch eine Ladesäule erweitert.

zu 3.:

Die Kosten eines Ladevorgangs sind abhängig von dem jeweiligen Tarif, mit dem
sich die Kund*innen an der AC-Ladeeinrichtung anmelden. Wer sich mit der
enercity-Ladekarte anmeldet, zahlt pro Kilowattstunde derzeit 45 Eurocent und
tagsüber nach vier Stunden am selben Ladepunkt eine Zeitkomponente von 5
Eurocent pro Minute, die sogenannte Blockiergebühr. Für Tarife anderer Anbieter,
für das Ad-hoc-Laden oder bei Zahlung mit der Kredit- oder Debitkarte können
abweichende Preise gelten.

Hinweis: AC heißt Wechselstrom und wird beim sogenannten Normalladen geliefert,
im Gegensatz zum wesentlich schnelleren, aber teureren Laden mit DC =
Gleichstrom an den dafür ausgelegten Ladesäulen.


TOP 5.1.2.
Quo vadis, Durchwegung?
(Drucks. Nr. 15-0041/2025)

Das neue Jahr schreitet voran. Aber kein sichtbarer Fortschritt bei der Schaffung der erwünschten Durchwegung durch das Ihme-Zentum.

Aus diesem Grund fragen wir die Verwaltung:

1. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Verlängerung der Bundeszuschüsse zur Schaffung der Durchwegung und wenn ja, welche?

2. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Bereitschaft, architektonische Leistungen für die Durchwegung zu erbringen und wenn ja, welche?

3. Gibt es neue Erkenntnisse hinsichtlich eines Baubeginns der Durchwegung und wenn ja, welche?

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Die Verwaltung hat am 11. Dezember 2024 den Antrag auf Verlängerung des Bewilligungszeitraums mit dem Ziel gestellt, die Zuwendung für das Projekt „Revitalisierung des Ihme-Zentrums“ im Bundesprogramm Nationale Projekte des Städtebaus“ auch für das Jahr 2025 zu sichern.
Eine Antwort bzw. ein Bescheid stehen noch aus.

zu 2.:

Das bisher die Durchwegung planende Büro RKW Architktur+ wird die Planungen nicht fortführen.

Aus diesem Grund hat der vorläufige Insolvenzverwalter der Projekt IZ Hannover GmbH, Jens Wilhelm V, in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Hannover die Leistungen der Generalplanung für die Durchwegung erneut in einem VgV Verfahren ausgeschrieben.
Die Teilnahmefrist des Verfahrens läuft bis zum 06.02.2025.

zu 3.:

Da für das Projekt derzeit kein*e notwendige*r Generalplaner*in vorhanden ist, kann über den Baubeginn keine Aussage getroffen werden.


TOP 5.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.2.1.
Sachstand Dornröschenbrücke
(Drucks. Nr. 15-0055/2025)

Aus Drucksache Drucksache Nr. 0228/2023 geht hervor, dass die Tragfähigkeit der Dornröschenbrücke vermindert ist und dass diese nicht durch eine Sanierung wiederhergestellt werden kann. Trotz der eingeschränkten Tragfähigkeit hielt die Verwaltung nach Abstimmung mit dem Prüfingenieur eine Offenhaltung der Brücke noch bis Ende 2024 für vertretbar. Aus diesem Grund war ein Ersatzneubau des Brückenbauwerks mit Baubeginn im Jahr 2023 geplant. Eine Ausschreibung des Ersatzneubaus der Dornröschenbrücke verlief nicht erfolgreich.

Aus dem Änderungsantrag zum Teilhaushalt H-0330/2025 geht nun hervor, dass der Mittelansatz für den Neubau der Dornröschenbrücke um insgesamt 1,5 Mio. Euro erhöht wird, um eine Behelfsbrücke insbesondere für den Fußverkehr während der Bauzeit zu errichten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. Wie ist der aktuelle Stand und Zeitplan für den Ersatzneubau der Dornröschenbrücke?

2. Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?

3. Wie lange kann die Brücke voraussichtlich offengehalten werden?

Schriftlich beantwortet:



zu 1. und 2.:

Die Entwurfsplanung für den Ersatzneubau der Dornröschenbrücke wird derzeit vorangetrieben. Im Fokus steht ein Entwurf ohne Verschub, um die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Betonbauweise mit möglichst kurzer Bauzeit zu erhalten. Der Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:

· Abschluss der Entwurfsplanung: Oktober 2025
· Beschlussfassung in den politischen Gremien: November 2025
· Geplanter Baubeginn: September 2026, mit vorbereitenden Arbeiten im Vorfeld.
· Geplantes Bauende: Dezember 2027

zu 3.:

Die Restlebensdauer der Bestandsbrücke wurde im August 2024 erreicht. Ein digitales Rissmonitoring sowie eine Brückenhauptprüfung wurden im November 2024 installiert bzw. durchgeführt. Aktuell läuft eine Neubewertung des Bauwerkszustands, einschließlich statischer Berechnungen, die voraussichtlich bis Februar 2025 abgeschlossen sein wird.

Mögliche Szenarien für die weitere Nutzung der Brücke sind:
· Vollsperrung bei neu festgestellten Defiziten, die die Tragfähigkeit gefährden oder
· Offenhaltung mit zusätzlichen Aussteifungen und möglicher Einengung der Verkehrsbreite.

Eine Schließung der Bestandsbrücke kann allerdings jederzeit erforderlich werden, sollte das Monitoring Schäden oder Risse feststellen, die die Sicherheit gefährden.


TOP 5.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

TOP 5.3.1.
Seniorenzentrum Godehardistift - Sachstand
(Drucks. Nr. 15-0045/2025)

Im Jahr 2019 wurde öffentlich, dass das Seniorenzentrum Godehardistft aufgrund elementarer Mängel / Schäden an der Substanz des Gebäudes aufgegeben werden müsse. Ein absehbarer Abbruch des Gebäudes wurde in Aussicht gestellt. Nach Intervention durch Betroffene, Angehörige und Lokalpolitik wurde durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover und den Betreiber des Godehardistiftes der Weiterbetrieb auf einem „Ersatzgrundstück“ in der Ricklinger Straße in Aussicht gestellt. Der Betrieb an der bisherigen und bewährten Örtlichkeit wurde seitdem fortgesetzt.

Ich frage die Verwaltung:

1. Was ist in der Angelegenheit „Seniorenzentrum Godehardistift“ der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Örtlichkeiten Posthornstraße und Ricklinger Straße und wann wird dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer das Ergebnis vorgestellt?

2. Wird der Betrieb in der Godehardistraße als Seniorenzentrum auch zukünftig fortgesetzt?

3. Was wird nach einer möglichen Aufgabe des Standortes Godehardistraße durch den Betreiber geschehen (Weiterverwendung als Seniorenzentrum / Gebäudeabbruch / Neubau eines Seniorenzentrums / Wohnungsbau …)?

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0799-2019F1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-0296-2019S1 https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1897-2020F1

Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Ein Termin im Oktober mit dem Betreiber zur Wirtschaftlichkeit eines
Seniorenheim-Neubaus in Ricklinger Straße und der Vorstellung damit
verbundenen Umplanung des Gebäudes musste aufgrund eines Hackerangriffs
auf die Johannesstift Diakonie als Betreiber abgesagt werden. Aktuell wird ein
neuer Termin Ende Januar/Anfang Februar geplant.
Sobald zwischen Verwaltung und der Johannesstift Diakonie Einigkeit in
der Planung und dem weiteren Vorgehen erzielt wurde, wird das Projekt im
Rahmen einer Informationsdrucksache dem Bezirksrat vorgestellt.

zu 2.:

Aktuell betreibt die Johannesstift Diakonie in der Godehardistraße eine stationäre Langzeitpflegeeinrichtung mit eingestreuten Kurzzeitpflegeplätzen. Eine Änderung der Nutzung oder Schließung der Einrichtung, die der städtischen Heimaufsicht zusammen mit einer entsprechenden Planung im Vorfeld angezeigt werden müsste, ist der Verwaltung nicht bekannt.

zu 3.:

Das ist der Verwaltung nicht bekannt, da sich die Grundstücke nicht im städtischen Eigentum befinden. Darüber hinaus liegen die Grundstücke im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 912. Dieser setzt für den Bereich Gemeinbedarfsfläche mit der näheren Bezeichnung Katholische Gemeinde und Altenzentrum fest. Für andere Nutzungen müsste das Baurecht geändert werden.


TOP 5.3.2.
Kulturtreff Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-0046/2025)

Bei den Kriterien zur Neugestaltung der bisherigen sogenannten „Conti-Altgebäude“ auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer war unter anderem die Vorgabe, zur geplanten Nutzung des Gebäudeensembles einen Kulturtreff in dieses zu integrieren. Während der Informationsveranstaltung zum Wettbewerbsergebnis "Rebuilt_Was-serkante – Stichkanal Hannover-Linden“ am 16.12.2024 im Gymnasium Limmer wurde aus dem Kreis der Besuchenden zu der Ergebnispräsentation der Siegerentwürfe inhaltlich die Frage gestellt, wie denn bei einem Kulturtreff in der Wasserstadt Limmer die finanzielle Frage geregelt sei, beispielsweise der Kulturtreff Kastanienhof e.V. könne die Miete in der Wasserstadt Limmer bei den dort zu erwartenden Miet-preisen nicht aufbringen.

Ich frage die Verwaltung:

1. Um welchen Kulturtreff handelt es sich bei der Neugestaltung?

2. Wie ist die Finanzierung (Raummiete / Unterhalt) eines Kulturtreffs in der Wasserstadt Limmer gesichert?




3. Wurden bereits mit einem oder mehreren in Frage kommenden Kulturtreffs (bestehende und / oder zukünftige) Gespräche über einen „Betrieb“ in der Wasserstadt Limmer geführt, wenn ja, mit welchen Kulturtreffs?

Schriftlich beantwortet:

zu 1. und 3.:

Da der Verwaltung bekannt ist, dass der in der Harenberger Straße 29, 30453 Hannover ansässige Kulturtreff Kastanienhof auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten im Stadtteil Limmer ist, wurden in Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren „Rebuild_Wasserkante“ gezielt Gespräche mit dem Kulturtreff seitens der LHH geführt. Das Raumprogramm, welches Inhalt der Wettbewerbsauslobung und daher im Siegerentwurf berücksichtigt ist, wurde vom Kulturtreff Kastanienhof zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich ist aber die Unterbringung eines anderen Kulturtreffs nicht ausgeschlossen.

zu 2.:

Da die zukünftigen Mietpreise nicht abschätzbar sind, können zum jetzigen Zeitpunkt zur Finanzierbarkeit keine Aussagen getroffen werden.


TOP 5.3.3.
Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-0047/2025)

Während der Informationsveranstaltung zum Wettbewerbsergebnis "Rebuilt_Wasserkante – Stichkanal Hannover-Linden“ am 16.12.2024 im Gymnasium Limmer wurde aus dem Kreis der Besuchenden zu der Ergebnispräsentation der Siegerentwürfe inhaltlich die Frage bezüglich der neu zu errichtenden Brücke über den Stichkanal Hannover-Linden (Verlauf Wunstorfer Straße in Richtung der neu zu errichtende Uferbebauung) gestellt. In der folgenden Berichterstattung / Beantwortung der gestellten Frage wurde bekannt, dass die in der Planung verzeichnete Brücke nicht Bestandteil des Wettbewerbs sei.

Ich frage die Verwaltung:

1. Wann und durch welche Institution und mit was für Funktionen / für welche Nutzergruppe wird die Brücke errichtet werden?

2. Sind für das Projekt bereits haushaltsrechtlich finanzielle Mittel bereitgestellt (welcher Haushalt / Ducksachen-Nr.) oder wird es eine Investition des Investors der Wasserstadt Limmer?

3. Wann wird der Bezirksrat Linden-Limmer über die genauen Modalitäten / Vorgehensweisen (Beschlussdrucksache) zu dieser Brücke unterrichtet?









Schriftlich beantwortet:

zu 1.:

Entsprechend dem Verkehrskonzept für die Wasserstadt Limmer, 2. Bauabschnitt, wird eine die vorgesehene Uferbebauung querende Brücke für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr geplant. Die Errichtung ist im Zuge der Erschließung dieses Abschnittes der Wasserstadt beabsichtigt.


zu 2.:

Die Kostentragung ist Gegenstand des Erschließungsvertrages mit der Wasserstadt-Gesellschaft. Aufgrund des Nutzungszwecks, der zunächst dem entsprechenden Verkehr der Wasserstadt selbst aber auch sonstigem Fuß- und Radverkehr dient, ist von einer Kostenteilung auszugehen. Entsprechende Haushaltsmittel sind verwaltungsseitig in allen Überlegungen berücksichtigt und werden zu gegebener Zeit über die vorgesehenen haushaltsrechtlichen Instrumente verbindlich veranschlagt.

zu 3.:

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer wird bei Fortgang über die üblichen Verfahren eingebunden. Zeitlich laufen diese zu den vertraglichen Regelungen (Städtebaulicher Vertrag einschließlich Erschließungsvertrag) regelmäßig parallel zum Fortgang des Verfahrens zur öffentlichen Auslage des Bebauungsplans.


TOP 5.3.4.
Bauliche Substanz der Brücken des Westschnellweges
(Drucks. Nr. 15-0048/2025)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Text der Anfrage.

Im Rahmen der anstehenden Planung zum Westschnellweg wurde bekannt, dass die Brücken (insgesamt 14) des Schnellweges abgängig sind und erneuert werden sollen. Es wurden statische Berechnungen zur aktuellen und zukünftigen Leistungsfähigkeit der Bauwerke vorgenommen, die Aufschluss über den noch verbleibenden Restzeitraum und Belastungsmöglichkeiten geben sollen.

Ich frage die Verwaltung: [*]

1. Wie ist der aktuelle Stand der statischen Untersuchungen an der Brücken?

2. Wird bei / aufgrund der Auswertung der Untersuchungsergebnisse auch die Sanierung der Brücken im Bestand geprüft?

3. Wie werden die statischen Daten der Brücken aktualisiert (technisch und in welchen Zeitintervallen)?

[*] Sollte die Beantwortung einer oder mehrerer Inhalte durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover nicht möglich sein, wird um eine Weiterleitung an das NLStBV und / oder das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung zur Erledigung gebeten.

Frau Yildiz verliest die Antwort der Verwaltung:

Es erfolgte eine Weiterleitung an die zuständige Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Diese antwortet wie folgt:

Der Brückenersatzneubau zählt zu den wichtigsten und dauerhaft anstehenden Aufgaben der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Er ist Bestandteil einer sicheren und leistungsfähigen Straßenverkehrsinfrastruktur in Niedersachsen.

In Niedersachsen sind ca. 2.700 Brücken im Bundes- und ca. 2.100 Brücken im Landesstraßennetz in Betrieb. Zwei Drittel dieser Brücken sind mit Verkehrslasten aus den 1950er Jahren bemessen; 1954 wog ein Lkw maximal 24 t, heute 40 t und der Schwerlastverkehr hat sich seitdem mehr als verzehnfacht. Damit werden diese Brücken systematisch überlastet. Insbesondere auf Strecken mit besonders hoher Verkehrsbelastung sind die bestehenden Sicherheitsreserven weitgehend aufgebraucht.
Zur systematischen Brückenerhaltung hat die NLStBV eine Handlungsstrategie Brücke erarbeitet. Darin sind 150 Brücken im Zuge von Bundes- und Landesstraßen aufgelistet, die sich in einem kritischen Zustand befinden und prioritär durch einen Neubau ersetzt werden müssen.

zu 1.:

Grundsätzlich ist bei den Untersuchungen der Brückenbauwerke zwischen der regelmäßigen Bauwerksprüfung gem. DIN 1076 und der sogenannten Nachrechnung der Bauwerke zu differenzieren.
Bauwerksprüfungen werden in vorgegebenen Zeitintervallen und mit vorgegebenen Prüfinhalten an sämtlichen der durch die NLStBV verwalteten Bauwerken durchgeführt. Ziel ist hier neben der Erkennung von Schäden auch mögliche Veränderungen von Schäden kontinuierlich zu erheben und ggf. Maßnahmen an den Bauwerken ab- und einzuleiten.
Dabei weisen aufgrund des Bauwerksalters sämtliche rund 70 Jahre alten Bauwerke im Zuge des Projektabschnittes am Westschnellweg zunehmende Defizite und Schäden auf. Diese sind der o.g. systematischen Überlastung zuzuordnen.
Aufgrund der bundesweit eingeführten Nachrechnungsrichtlinie werden für ausgewählte bestehende Brücken des Westschnellwegs die aktuellen Tragfähigkeiten ermittelt. Hierfür werden Brücken anhand der Bestandsunterlagen und Ergebnissen von Materialuntersuchungen am bestehenden Bauwerk (im tatsächlichen Sinne statisch) nachgerechnet. In Abhängigkeit von den Ergebnissen wird die sogenannte Restnutzungsdauer bestimmt. Zudem können Maßnahmen, bspw. Abstandsgebote für LKW bis hin zur Einziehung (Verringerung) von Fahrstreifen, abgeleitet werden.
Die Nachrechnung erfolgt bereits bei allen relevanten Bauwerken im Zuge des Projektabschnittes, bspw. an der Brücke über die Davenstedter Straße, an manchen Bauwerken ist diese in Bearbeitung.

zu 2.:

Die Auswertung der Untersuchungsergebnisse der Bauwerksprüfungen endet regelmäßig mit einer Festlegung, ob maßgebende Schäden am Bauwerk zu beobachten sind und sich im Vergleich zu vorangegangen Bauwerksprüfungen signifikant erhöhen und ggf. eine Verkürzung des Prüfintervalls erforderlich wird.
Parallel werden ausgewählte Bauwerke bereits nachgerechnet, siehe zu 1.
Als Ergebnis der Nachrechnungen hat sich bei diesen Bauwerken am Westschnellweg ergeben, dass sie aufgrund ihrer Defizite nicht für eine dauerhafte Weiternutzung saniert werden können und daher durch Neubauten zu ersetzen sind.
Wie ein zu ersetzendes Bauwerk neu baulich hergestellt wird ist Aufgabe für die konkrete (Ersatz-)neubauplanung.

zu 3.:

Zu der Frage nach der Aktualisierung statischer Daten, siehe 1) und 2).
Untersuchungen der Brückenbauwerke werden in regelmäßigen Intervallen durchgeführt. Durch die Durchführung von sogenannten Bauwerksprüfungen werden fortlaufend aktuelle Ergebnisse erhoben bzw. Zustandsfeststellungen getroffen. Vorgaben hinsichtlich des Umfanges und der Intervalle der Bauwerksprüfungen sind gem. der DIN 1076 standardisiert. An erkannten defizitären Bauwerken werden die Bauwerksprüfungen jedoch in Abhängigkeit der Ergebnisse und im Falle von Anzeichen für einen zunehmenden Fortschritt der Schäden im Zeitintervall verkürzt bzw. hinsichtlich Ihrer Art und Umfang erweitert (Sonderprüfung).
Diese verkürzten Prüfintervalle und erhöhten Prüfumfänge sind an dem rund 70 Jahren altem Westschnellweg derzeit an den Bauwerken Schwanenburgbrücke, Limmerstraße, Garagenhochstraße und Davenstedter Str. durch regelmäßige Sonderprüfungen vorgesehen.

Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen bewertet die Verwaltungsdarstellung der Landesbehörde als unzureichend und oberflächlich. Es seien intensive und substanzielle Begutachtungen und Betrachtungen der Brückenbauwerke notwendig, um ein verlässliches Bild über die Zustände erwirken zu können. Dies gehe mit Kosten und Betriebsauswirkungen einher, die jedoch unumgänglich und notwendig seien.

Bezirksbürgermeister Grube erklärt, dass durch die Landesbehörde zwei Gremien einberufen worden seien (Bürgerrat und Dialogforum), die den weiteren Prozess des Neubaus des Westschnellweges im Vorfeld behandeln werden. In diesem Rahmen werde zweifellos auch die zentrale Frage des Brückenbestandes erörtert. Bezirksbürgermeister Grube beschreibt anschließend die Zusammensetzung dieser beiden Formate. Neben zahlreichen Interessengruppen sei auch der Bezirksrat mit Gremienmitgliedern beim Dialogforum vertreten.
Gerade spezifische Fachfragen müssten daher auch in diesen Gesprächsrunden behandelt werden, welche stets auch durch Vertreter*innen der Landesbehörde begleitet würden. Im Bezirksrat könnten diese Detailfragen nicht mit der geeigneten Expertise bewertet und beantwortet werden. Nichtsdestotrotz werde man von politischer Seite selbstverständlich vorgebrachte Bedenken und Aspekte zur Kenntnis nehmen und ggf. in geeigneter Form bei den genannten Gesprächsformaten anbringen.


TOP 5.3.5.
Einführung der Blauen Tonne 2025
(Drucks. Nr. 15-0049/2025)

Ab August 2025 wird in der Landeshauptstadt Hannover, somit auch im Stadtbezirk Linden-Limmer, die Blaue Tonne eingeführt. Eine Abholung der „Blauen Altpapiersäcke“ entfällt ab diesem Zeitpunkt. Des Weiteren wird der Entsorgungsturnus auf einen 2-Wochen-Takt ausgedehnt. In der Vergangenheit gab es fortwährend Probleme mit der Entsorgung an den Wertstoffinseln (so auch u.a. durch weitgehend überfüllte Altpapierbehälter zwischen den Leerungstagen) und der Reinigung der Werstoffinseln nach der eigentlichen Entsorgung. Probleme vor Ort wurden - trotz vielfacher „Hinweise“ durch Kommunalpolitik und von Anwohnenden - nicht erfolgreich behoben sondern augenscheinlich „ausgesessen“ oder es wurde auf „Vertragspartner“ der Verwaltung (Altkleiderentsorgung …) oder Nahversorgungsunternehmen (abgestellte Einkaufwagen …) verwiesen. Eine „Kontrolle“ der „Vertragspartner“ durch die Verwaltung war nicht erkennbar / fruchtlos, eine Beseitigung unberechtigt abgestellter Einkaufswagen im Öffentlichen Verkehrsraum wurde „mangels Zuständigkeit“ nicht durch die Verwaltung vorgenommen oder die betroffenen Anwohnenden wurden zum eigenständigen Handeln aufgefordert, obwohl das Handeln in der Zuständigkeit der Verwaltung liegt.

https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-2503-2020F1

Überfüllte und vermüllte Wertstoffinseln führen zu einem Nachlassen der Mülltrennung, da der Müll vor Ort nicht mehr ordnungsgemäß entsorgt werden kann. Dem von Anwohnenden und der Politik angestrebte Umweltschutz durch Wiederverwertung wird hier durch Unterlassen zuwidergehandelt. Verdreckte Wertstoffinseln erhöhen die Gefahr von Verletzungen bei Menschen und (Haus-) Tieren (z.B. durch Glasscherben). Auch ziehen sie vermehrt Ungeziefer an.

Eine Umstrukturierung der Müllentsorgung zum Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden der Entsorgungsunternehmen wird ausdrücklich begrüßt, es besteht hier aber deutlich erkennbar Modifizierungsbedarf in der praktischen Umsetzung.

Seit Jahresbeginn 2025 werden für / durch den Handel keine Blauen Säcke mehr zum Gebrauch bereitgestellt. Ein tauglicher Ersatz für die dann - und auch bereits jetzt - fehlenden Kapazitäten wird für die Nutzenden nicht angeboten.

https://www.neuepresse.de/lokales/hannover/keine-blauen-saecke-und-noch-keine-blauetonne-wohin-mit-hannovers-altpapier-O7BG5V7YIZDMZA2LX36BA7424Q.html

Seit Jahreswechsel 2023 / 2024 ist die Gelbe Tonne eingeführt. Bis heute ist keine abschließende, regelkonforme Umstellung erfolgt. Gehwege sind mit Gelben Tonnen zugestellt, falsch gefüllte Tonnen werden nicht abgeholt und „sich selbst überlassen“. Es wird schlicht mit augenscheinlichem „Aussitzen“ von Sachständen agiert und nicht - wie erforderlich - reagiert.

Mit der angekündigten Einführung der blauen Tonne werden Anwohnende und Eigentümer mit der Logistik der Unterbringung erneut sich selbst überlassen.

https://www.neuepresse.de/lokales/hannover/immobilieneigentuemer-in-hannover-keinplatz-fuer-blaue-altpapiertonnen-MSSE5ERL4ZHCDA54T3QU4AJGFY.html

Ich frage die Verwaltung:

1. Woher / in welchem Bereich im öffentlichen Verkehrsraum wird seitens der Verwaltung der (Stell-)Platz akquiriert, der für das Unterbringen von Blauen Tonnen (genehmigt oder auch nicht genehmigt) zwangsläufig benötigt wird?

2. Werden bei den vorhandenen Wertstoffinseln im Stadtbezirk Linden-Limmer die schon jetzt unzureichenden Kapazitäten zur Altpapierentsorgung erhöht und auf welche Art und zu welchem Termin wird dieses durchgeführt?

3. Gibt es belastbare Statistiken, wie sich das Verhalten der Bürgerinnen und Bürger nach der Einführung der Gelben Tonne in Sachen „Mülltrennung“ verändert hat?




Schriftlich beantwortet:

Die Anfrage wurde zur Beantwortung an den Zweckverband Abfallwirtschaft aha der Region Hannover weitergeleitet.

zu 1.:

Zu diesem Punkt kann nur der Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Stellung nehmen, da diese den öffentlichen Raum bewirtschaftet.

Der Fachbereich Tiefbau der Landeshauptstadt Hannover antwortet wie folgt:

Das Abstellen von Wertstoffbehältern auf öffentlicher Fläche ist eine erlaubnis- und gebührenpflichtige Sondernutzung des öffentlichen Raums, die auf Antrag gewährt wird und dem Konzept „Wertstoffinseln im Stadtgebiet“ ( Ds.Nr.0199/2012) folgt. Das Konzept sieht eine Aufstellung von Wertstoffbehältern- also auch der blauen Tonne- nur gebündelt durch die Betreiber auf festgelegten Standorten, sogenannten Wertstoffinseln vor und lässt darüber hinaus keine Aufstellung zu. So sollen Verunreinigungsproblematiken dem reinigungsverpflichteten Betreiber der Wertstoffsammlung konzentriert zugeordnet werden können und eine stadtbildverträgliche, verkehrssichere Aufstellung möglich sein. Die Aufstellung von gelben Tonnen durch Grundstückseigentümer*innen ist aktuell nur in einem Projektzeitraum vorgesehen.( siehe Ds Nr. 2970/2022)

Aha gegenüber ist deutlich vor der Umstellung auf die Behälter mitgeteilt worden, dass rechtlich keine öffentliche Fläche für einzelne Behälter zur Verfügung steht, diese also auf Privatgrundstücken oder in Sammelbehältern auf Wertstoffinseln untergebracht werden müssen. Eine Erweiterung von Wertstoffinseln für blaue ( und gelbe) Tonnen würde auf Antrag geprüft. Hier wäre dann durch eine Anpassung des Leerungs- und Reinigungsrhythmus dem erhöhten Volumen Rechnung zu tragen.

Die Verwaltung hat aha mehrfach auf den erhöhten Bedarf angesprochen. Zu einer Erweiterung der Flächen liegt bislang kein Antrag vor. Dazu wird es noch Gespräche geben.

zu 2.:

Die Anzahl der Behälter auf den Wertstoffinseln werden nicht erhöht, da jedem Bürger die haushaltsnahe Entsorgung ihrer Altpapiere zur Verfügung steht. Die Wertstoffinseln und Wertstoffhöfe sollen lediglich für gelegentliche Mehrmengen und größere Kartonagen zur Verfügung stehen. Für den Regelbedarf ist die Nutzung der eigenen blauen Mülltonne vorgesehen.

Die Wertstoffinseln in Linden-Limmer werden nicht nur von BürgerInnen genutzt, an vielen Stellen erfolgt eine Nutzung durch umliegende Gewerbebetriebe. Gewerbebetriebe müssen sich um eine eigene Entsorgung kümmern und dürfen nicht das gebührenfinanzierte kommunale System nutzen. Auch aha, aber auch jedes andere Entsorgungsunternehmen, bietet hier Lösungen an.

zu 3.:

Es ist die erwartete Wertstoff-Mengenmehrung in Höhe von gut 15% eingetreten.




TOP 6.
A N T R Ä G E

TOP 6.1.
der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN

TOP 6.1.1.
Verzicht auf Neubau von Büroflächen zugunsten der Nutzung von Leerständen und Schaffung von Wohnraum
(Drucks. Nr. 15-2416/2024)

Der Stadtbezirksrat Linden-Limmer möge beschließen:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, keine neuen Büroflächen im Stadtbezirk Linden-Limmer mehr zu planen oder zu genehmigen. Stattdessen soll der Fokus darauf liegen, bestehende Leerstände zu ertüchtigen und nutzbar zu machen. Insbesondere der sogenannte „Grüne Hügel“ an der Limmerstraße soll nicht mit Büroflächen bebaut werden. Sämtliche Planungen, die hier eine solche Nutzung vorsehen, sind sofort zu verwerfen.

2. Die Stadtverwaltung wird gebeten, alle interessierten Akteur*innen für Büroflächen in Hannover an einen runden Tisch zu bringen, um gemeinsam ein Konzept zur Revitalisierung brachliegender Büroflächen im Ihme-Zentrum zu entwickeln.

3. Zukünftige Bauprojekte in Linden-Limmer sollen primär der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dienen. Insbesondere soll Wohnraum für Studierende, Auszubildende und Familien geschaffen werden, um die Innenstadt als Lebensraum zu stärken.

Die Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN teilt mit, dass sie den vorliegenden Antrag aufgrund des eingebrachten Änderungsantrages von Bezirksratsherrn Klenke zu weiteren Beratungen noch einmal in die Fraktionen ziehen möchte.

Bezirksbürgermeister Grube bittet hierüber um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.

Der Antrag wird somit (zusammen mit dem Änderungsantrag) in der kommenden Bezirksratssitzung am 12.03.2025 erneut beraten.


TOP 6.1.1.2.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-2416/2024 "Verzicht auf Neubau von Büroflächen zugunsten der Nutzung von Leerständen und Schaffung von Wohnraum"
(Drucks. Nr. 15-0162/2025)

Antrag:

Der Antrag wird wie folgt geändert / ergänzt:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert, keine neuen Büroflächen im Stadtbezirk Linden Limmer mehr zu planen oder zu genehmigen. Stattdessen soll der Fokus darauf liegen, bestehende Leerstände zu ertüchtigen und nutzbar zu machen. Insbesondere der sogenannte „Grüne Hügel“ an der Limmerstraße soll nicht mit Büroflächen bebaut werden. Sämtliche Planungen, die hier eine solche Nutzung vorsehen, sind sofort zu verwerfen.

2. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert zu prüfen, ob in dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1890 - Östlicher Auftakt Limmerstraße - (https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/1432-2021N1) eine Frist zur Durchführung gem. § 12 (1) BauGB vereinbart wurde. Des Weiteren ist zu prüfen, ob der Vorhabenbezogene Bebauungsplan gem. § 12 (6) BauGB aufgehoben werden kann.

3. Sollte das Verfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan wieder neu eingeleitet und den Gremien des Rates der Landeshauptstadt Hannover erneut zur Beschlussfassung vorgelegt werden, ist zum Zweck der authentischen Bewertung des Bebauungsplanes das seinerzeitige Gutachten „Emissionsansätze und Ergebnisse zur städtebaulichen Machbarkeitsstudie einer Fläche am Küchengarten in Hannover Linden“, Projekt-Nr.: B1421910 im Auftrag der Landeshauptstadt Hannover Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, neu und aktualisiert und -insbesondere- unter Berücksichtigung der vor Ort befindlichen Gegebenheiten und verkehrsrechtlichen Regelungen zu erstellen und den beschlussfassenden Gremien des Rates sowie dem Gremium des Stadtbezirksrates Linden Limmer vorzulegen.

4. Die Stadtverwaltung wird gebeten, alle interessierten Akteur*innen für Büroflächen in Hannover an einen runden Tisch zu bringen, um gemeinsam ein Konzept zur Revitalisierung brachliegender Büroflächen im Ihme-Zentrum zu entwickeln. 5. Zukünftige Bauprojekte in Linden-Limmer sollen primär zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dienen. Insbesondere soll Wohnraum für Studierende, Auszubildende, und Familien und Personen mit sogenannten „mittleren Einkommen“ geschaffen werden, um die Innenstadt als Lebensraum zu stärken.

Siehe TOP 6.1.1. – durch die Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zu weiteren Beratungen in die Fraktionen gezogen.


TOP 6.1.2.
Schaffung weiterer Fahrradbügel am Schwarzen Bär
(Drucks. Nr. 15-2417/2024)

Bezirksratsherr Ganskow stellt den Antrag zusammenfassend vor.

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, auf der Freifläche am Schwarzen Bär weitere Fahrradbügel in ausreichendem Maß aufzustellen.

Frau Yildiz teilt mit, dass zu dieser Thematik am 06.02.2025 ein gemeinsamer Ortstermin mit Vertreter*innen der Fachverwaltung stattfinden werde.

Bezirksratsherr Mallast schlägt vor, den vorliegenden Antrag somit noch einmal zu vertagen und dann in der nächsten Sitzung abschließend zu behandeln.

Bezirksbürgermeister Grube bittet hierzu um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.



Der Antrag wird somit auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut in die Fraktionen gezogen und in der kommenden Bezirksratssitzung am 12.03.2025 erneut aufgerufen.


TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 6.2.1.
Errichtung eines Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese
(Drucks. Nr. 15-0056/2025)

Bezirksratsfrau Weist verliest den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, einen Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese zu errichten. Als genauen Standort schlagen wir einen Platz am Rand der Wiese vor, idealerweise im Bereich der Ecke Fösse und zur Schwanenburg. Die Ausgestaltung soll sich an dem bereits bestehenden (und sehr gut angenommenen) Fitnessparcours am Ferdinand Wilhelm-Fricke-Weg am Maschsee orientieren und evtl. durch eine Beteiligung möglicher Nutzergruppen modifiziert werden (z.B. JoggerInnen, SchülerInnen des Gymnasiums Limmer).

Bezirksratsherr Kabutke führt aus, dass die SPD-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen werde. Es handele sich um eine der letzten größeren Freiflächen im Stadtbezirk, welche in den Sommermonaten für vielfältige Freizeitaktivitäten genutzt werde. Zudem befinde sich im Umfeld ein Brutplatz für Schwäne, sodass dort auch unter Tierschutzaspekten Probleme entstehen könnten.

Bezirksratsherr Ganskow weist darauf hin, dass das angetragene Projekt auch aus Mitteln des ökologischen Sonderprogrammes hätte finanziert werden können. Es sei nicht davon auszugehen, dass das Vorhaben zusätzlich aus Mitteln des laufenden Haushaltes der Stadt Hannover übernommen werden könne.

Bezirksratsfrau Grobleben schließt sich den Argumenten ihrer Vorredner an. Es sollte vorrangig eher ein größeres Augenmerk auf bereits bestehenden Freizeitflächen (Spielplätze, Parks, etc.) gerichtet werden, um diese regelmäßig warten und sanieren zu können. Diese noch bestehende Freifläche sollte mit keinen zusätzlichen Ausgestaltungen versehen werden.


TOP 6.2.1.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0056/2025 "Errichtung eines Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese"
(Drucks. Nr. 15-0161/2025)

Bezirksratsherr Klenke stellt seinen Änderungsantrag kurz vor.




Der Antrag wird wie folgt geändert / ergänzt:

1. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, einen Fitnessparcours auf der Grünfläche im Bereich der Schwanenburgwiese zu errichten. Als genauen Standort schlagen wir einen Platz am Rand der Wiese vor, idealerweise im Bereich der Ecke Fösse und zur Schwanenburg. Die Ausgestaltung soll sich an dem bereits bestehenden (und sehr gut angenommenen) Fitnessparcours am Ferdinand Wilhelm-Fricke-Weg am Maschsee orientieren und evtl. durch eine Beteiligung möglicher Nutzergruppen modifiziert werden (z.B. JoggerInnen, SchülerInnen des Gymnasiums Limmer).

2. Weiterhin wird in dem genannten Bereich ein Sportfeld errichtet, dass zum Spielen von Volleyball und Basketball geeignet ist.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt mit, dass sie ihren Antrag (samt eingebrachten Änderungsantrag) zu weiteren Beratungen in die Fraktionen zieht.

Eine erneute Behandlung erfolgt somit in der kommenden Bezirksratssitzung am 12.03.2025.


TOP 6.2.2.
Winterdienst auf Radwegen
(Drucks. Nr. 15-0057/2025)

Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.

Antrag:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten Gespräche mit dem Zweckverband aha zu führen mit dem Ziel, weitere Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer in die höchste Priorität des Winterdienstes für Radwege aufzunehmen.

Folgende Straßen im Stadtbezirk Linden-Limmer sollen im Winterdienst in die höchste Priorität für den Winterdienst aufgenommen werden:


  • alle Fahrradstraßen
  • alle Straßen, die nach Beschluss des Bezirksrats Linden-Limmer Fahrradstraße werden sollen
  • alle Wege, die Teil einer Veloroute werden sollen.

  • 15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

15 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.







TOP 6.2.3.
Unterstützung für FAUST zur Ausrichtung des 1.-Mai-Festes
(Drucks. Nr. 15-0060/2025)

Ratsherr Dr. Gardemin verliest den Antragstext und begründet das Anliegen.

Der Bezirksrat beschließt:

FAUST wird für die Ausführung des 1.-Mai-Festes 9.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die Mittel sind laufenden städtischen Mitteln, z.B. Haushaltsresten, Mitteln zur Demokratieförderung o.ä., zu entnehmen. Bei Erzielung von Überschüssen ist der entsprechende Betrag zurückzuerstatten.


TOP 6.2.3.1.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Drs. Nr. 15-0060/2025 "Unterstützung für Faust zur Ausrichtung des 1.-Mai-Festes"
(Drucks. Nr. 15-0249/2025)

Bezirksratsherr Klenke stellt seinen Änderungsantrag vor.

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Antrag wird wie folgt geändert / ergänzt:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Summe der laufenden städtischen Mittel, z.B. Haushaltsreste, Mittel zur Demokratieförderung o.ä. zu ermitteln und dem Bezirksrat Linden-Limmer bekannt zu geben.

Die Summe der ermittelten städtischen Mittel wird zu gleichen Teilen den im Stadtbezirk Linden-Limmer vertretenen Institutionen Kargah e.V., Faust, Medienhaus, Zukunftswerkstatt, MiSO, dem Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte für ihre Arbeit zur freien Verfügung gestellt.

Bezirksratsherr Müller stellt zur Diskussion, ob an dieser Stelle bei einer entsprechenden Beschlussfassung nicht ggf. der Bezirksrat selbst aus seinen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln für die geforderte Finanzierung eintreten müsse.

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Gerking stellt fest, dass die SPD-Fraktion diesen Antrag (samt Änderungsantrag) für weitere Beratungen in die Fraktionen zieht.

Eine erneute Behandlung erfolgt somit in der kommenden Bezirksratssitzung am 12.03.2025.











TOP 6.3.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)

TOP 6.3.1.
Installation von weiteren Fahrradbügeln in der Comeniusstraße
(Drucks. Nr. 15-0050/2025)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

1. Im Nahbereich der Wohnhäuser Comeniusstraße 4 und 6, Linden-Nord, werden zehn weitere Fahrradbügel installiert.

2. Die Verwaltung und AHA werden gebeten, den Bereich regelmäßig auf sogenannte „Schrottfahrräder“ zu kontrollieren und bei Bedarf / Feststellungen tätig zu werden.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.


TOP 6.3.2.
Erweiterung des Stromverteilers am Margarethe-und-Max-Rüdenberg-Platz
(Drucks. Nr. 15-0051/2025)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, den am Margarethe-und- Max-Rüdenberg-Platz (Bereich Parklet) vorhandenen Stromverteiler-Kasten technisch zu erweitern. Neben der bereits in dem Kasten vorhandenen Versorgung mit einer Stromstärke von 16A soll der Stromverteiler mit einer Versorgung von 32A sowie zwei-drei weiteren regulären 230V Steckdosen erweitert werden.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 6.3.3.
Vorstellung des Umzuges des Krankenhaus Nordstadt zum Siloah
(Drucks. Nr. 15-0052/2025)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, über die angedachten Pläne bezüglich des Umzuges des Krankenhauses Nordstadt zum Krankenhaus Siloah und der damit verbundenen logistischen Massnahmen (wie u.a. Erweiterungs-bau am Siloah, der zu erwartenden Verkehrssituation des Individualverkehrs [auch der Einsatzfahrzeuge] und des Öffentlicher Nahverkehrs [Anpassung an die zu erwartenden höheren Fahrgastzahlen / Verbesserung der Anbindung / Modifizierung der Taktfrequenz], sowie der Berücksichtigung der Gefahren durch Hochwasser) in einer Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu berichten.


TOP 6.3.3.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu Drs. Nr. 15-0052/2025 "Vorstellung des Umzuges des Krankenhauses Nordstadt zum Siloah"
(Drucks. Nr. 15-0237/2025)

Stellv. Bezirksbürgermeisterin Gerking verliest den Text des eingebrachten Änderungsantrages.

Antrag:

Hinter dem Wortlaut des Antragstextes wird folgender Satz hinzugefügt: "Die Verwaltung wird gebeten, ebenfalls Vertreter der Region Hannover bezüglich der Verkehrsplanung des ÖPNV sowie des Klinikums Region Hannover bezüglich der notwendigen Krankenhauslogistik hierzu einzuladen."

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet zunächst um Abstimmung über den vorliegenden Änderungsantrag.

Einstimmig zugestimmt.

Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über den Hauptantrag von Bezirksratsherrn Klenke mit den zuvor beschlossenen Änderungen des SPD-Antrages.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 6.3.4.
Austausch des Abfallbehälters Viktoriastraße Bereich Wendehammer
(Drucks. Nr. 15-0053/2025)

Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.

Der Bezirksrat beschließt:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten,

1. den Abfallbehälter in der Viktoriastraße Höhe Fössestraße im Nahbereich des dortigen Wendehammers zu entfernen und den dortigen Untergrund / das Fundament des Behälters wiederherzustellen. An der gleichen Stelle wird durch AHA ein Abfallbehälter mit geringerer Einfüllöffnung und mit mindestens vergleichbarem Füllvolumen aufgestellt.




2. alternativ den vorhandenen Abfallbehälter im Bereich der Einfüllöffnung mit einem Aufsatz versehen, der die Möglichkeit, Hausmüll / gewerblichen Müll / Sperrmüll in größeren Mengen dort zu entsorgen, unterbindet.

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.

Einstimmig zugestimmt.


TOP 7.
Bericht des Bezirksbürgermeisters

Bezirksbürgermeister Grube weist darauf hin, dass sich der Bezirksrat bereits am 10.03.2025 zu einer nichtöffentlichen Sondersitzung zusammenfinden werde, die gemeinsam mit dem städtischen Sportausschuss im Neuen Rathaus stattfindet. Zwei Tage später werde dann (wie vorgesehen) die reguläre Bezirksratssitzung wie üblich im Freizeitheim Linden durchgeführt.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Abgesetzt. Es liegen keine Berichtspunkte vor.


TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben

Frau Winters weist darauf hin, dass ab 03.02.2025 im Gebäude der städtischen Bauverwaltung eine Ausstellung zum Wettbewerbsergebnis „Rebuild Wasserkante“ (Wasserstadt Limmer) eröffnet werde.

Außerdem verweist Frau Winters auf ein noch brachliegendes Grundstück auf dem sogenannten Hanomag-Areal (Bereich Bornumer Straße / Bredenbeckstraße). In diesem Bereich solle eine Hochschule für Berufstätige errichtet werden. Eine Baugenehmigung liege bereits vor. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn sei für die Herbstmonate mit einem Baubeginn zu rechnen.


TOP 10.
Einwohner*innenfragestunde

Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die Fragestunde um 20:45 Uhr.

Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen stellt sich als Anwohner des Bereiches Margarethe-und-Max-Rüdenberg-Platz vor. Er berichtet von abendlichen Lärmbelästigungen von Jugendgruppen, die den Bereich auch nach 22:00 Uhr frequentieren würden. Es wäre wünschenswert, wenn es dort zu einer geeigneten Beschilderung kommen könnte, durch welche auf Nutzungszeiten hingewiesen wird, wie es zum Beispiel im Bereich von Spiel- und Bolzplätzen üblich sei.


Bezirksbürgermeister Grube antwortet, dass dieses Thema auch bereits von anderer Seite an ihn herangetragen worden sei. Demzufolge handele es sich vor allem um eine Jugendgruppe, die offenbar aus einem anderen Stadtbezirk stamme und diesen Raum häufig für gemeinsame Treffen nutze. Offenbar habe sich diese Personengruppe seit dem Jahreswechsel dort etabliert.
Erfahrungen aus anderen Bereichen hätten gezeigt, dass Beschilderungen und/oder die Benachrichtigung von Polizei und städtischem Ordnungsdienst nicht wirklich zu nachhaltigen Verbesserungen geführt hätten. Im beschriebenen Umfeld befinde sich jedoch eine gut funktionierende Nachbarschaft, die in einem gemeinsamen Auftreten auf das Beachten von Regeln hinweisen könnte. Letztlich gelte es auch zu ergründen, aus welchem Grund sich die beschriebenen Gruppen gerade an diesem Ort regelmäßig versammeln würden. Dies würde sich aber nur durch aufsuchende Sozialarbeiter*innen bearbeiten lassen. Entsprechende Kapazitäten seien jedoch bei Stadt Hannover kaum vorhanden.
Selbstverständlich könne man die Schwierigkeiten stets an Polizei und Ordnungsdienst weitertragen – nichtsdestotrotz könne unter Zuhilfenahme des nachbarschaftlichen Zusammenhalts sicherlich auch eine Verbesserung der Situation erreicht werden.

Ein anwesender Vertreter der Polizei kündigt an, dass man den beschriebenen Bereich künftig stärker beachten und den geschilderten Missständen nachgehen werde.

Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen weist ergänzend darauf hin, dass beim Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Hannover Sozialarbeiter*innen beschäftigt seien, die den aufgeworfenen Fragen und Schwierigkeiten begegnen könnten. Es empfehle sich, einen entsprechenden Kontakt herzustellen.

Ein weiterer Sprecher stellt sich als Anwohner der Hanomagstraße vor. Für diesen Bereich seien verkehrsberuhigende Maßnahmen in Aussicht gestellt worden, welche jedoch bis heute nicht umgesetzt worden seien.

Ein anwesender Pressevertreter verweist hierzu auf eine erfragte Verwaltungsstellungnahme. Demzufolge sei mit einer baldigen Umsetzung zu rechnen. Sobald verkehrsrechtliche Anordnungen erteilt seien, würden die in Aussicht gestellten Maßnahmen durchgeführt. Aufgrund vorrangig durchzuführender Projekte und personeller Schwierigkeiten sei der Stadt Hannover eine frühere Umsetzung nicht möglich gewesen.

Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für diesen Hinweis.

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen vor.

Bezirksbürgermeister Grube schließt die Fragestunde um 20:54 Uhr.


Bezirksbürgermeister Grube bedankt sich für das Interesse an der heutigen Bezirksratssitzung und schließt diese um 21:35 Uhr.

Für das Protokoll:


Grube Löpp
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)