Sitzung Ausschuss für Personal Organisation und Digitalisierung am 18.12.2024

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 12.12.2024)
Protokoll (erschienen am 22.02.2025)
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Landeshauptstadt Hannover - Dez. I - Datum 18.12.2024

PROTOKOLL

36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am Mittwoch, 18. Dezember 2024,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 13.00 Uhr
Ende 13.32 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Mönkemeyer (Einzelvertreter DIE LINKE.)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Bax) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian(Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
13.23 - 13.32 Uhr
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 13.15 - 13.32 Uhr
Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Jacobs (AfD)
(Ratsherr Machentanz) (SGH)

Verwaltung:
(Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann)
Stadträtin Blasberg-Bense Dezernat IV
Frau Daubert Fachbereich Personal und Organisation
Frau Gehrke Gleichstellungsbüro
Herr Görn Fachbereich Personal und Organisation
Herr Kinastowski Fachbereich Personal und Organisation
Frau Schüffler Fachbereich Recht
Herr Rolf Fachbereich Personal und Organisation
Frau Pasagiannis Fachbereich Personal und Organisation
Herr Schackla Gesamtpersonalrat
Herr Schremmer Gesamtpersonalrat
Herr Wittmann Dezernat I

Für die Niederschrift:
Frau Hyseni Fachbereich Personal und Organisation

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 27.11.2024

3. Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)

4. Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2023
(Informationsdrucks. Nr. 2300/2024 mit 3 Anlagen (nur online))

5. Überplanmäßige Aufwendungen für die Versicherungsprämie 2024 für die Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut.
(Drucks. Nr. 2514/2024 mit 1 Anlage (nur online))

6. Bericht des Dezernenten


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Mönkemeyer begrüßte die Anwesenden zur form- und fristgerecht geladenen 36. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung und verwies auf die Handlungsanweisungen für politische Gremien und die Verschwiegenheitserklärung.

Die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt. Die Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 27.11.2024

Einstimmig

TOP 3.
Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)

Ratsherr Jacobs erläutere den Antrag der AFD-Fraktion. Der Antrag diene dazu einen Sammeltopf für unverschuldete Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung bei der Landeshauptstadt Hannover einzurichten. Erleide ein Ratsmitglied einen Schaden durch einen politisch motivierten Angriff an seinem Eigentum oder seinen Besitz, wie zum Beispiel durch Vandalismus, könne der Stadtrat eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Erstattung der Kosten für die Schadensbehebung gewähren. Diese Unterstützung beziehe sich auf Sachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen Sachschäden wie an Inventar oder Fahrzeugen. Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützungsleistung ist ein schriftlicher Antrag des betroffenen Ratsmitglieds.
Der Antrag solle eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts und eine Schadensaufstellung enthalten. Kostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen seien beigefügt. Außerdem eine Erklärung des Ratsmitglieds, dass kein Dritter, wie zum Beispiel der Vermieter, den Schaden ersetze.

Antrag

die Landeshauptstadt Hannover möge einen Sammeltopf für unverschuldete Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung einrichten. Erleidet ein Ratsmitglied einen Schaden durch einen politisch motivierten Angriff an seinem Eigentum oder Besitz, wie zum Beispiel durch Vandalismus, kann der Stadtrat eine einmalige finanzielle Unterstützung zur Erstattung der Kosten für die Schadensbehebung gewähren. Diese Unterstützung bezieht sich auf Sachschäden an Gebäuden, Wohnräumen und sonstigen Sachschäden, wie an Inventar und Fahrzeugen.

Voraussetzung für die Gewährung der Unterstützungsleistung ist ein schriftlicher Antrag des betroffenen Ratsmitglieds. Der Antrag soll eine detaillierte Darstellung des Sachverhalts und eine Schadensaufstellung enthalten:

  • Kostenvoranschläge und/oder Reparaturrechnungen sind beizufügen.

  • Eine Erklärung des Ratsmitglieds, dass kein Dritter, wie zum Beispiel Vermieter oder Versicherungen, den Schaden ersetzt.

  • Eine schriftliche Bestätigung Dritter, dass sie den Schaden nicht übernehmen, ist dem Antrag beizufügen.

  • Eine Abtretungserklärung des Ratsmitglieds, dass eventuelle Ansprüche gegen Dritte auf die Stadt Hannover übergehen.

  • Der Stadtrat kann eine einmalige Unterstützung auch dann gewähren, wenn das Eigentum Dritter beschädigt wird und der Schaden eindeutig im Zusammenhang mit der Mandatsausübung des Ratsmitglieds steht. Auch in diesem Fall ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.



0 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

TOP 4.

Bericht zur Vergabe der Fördermittel für Geschlechtergleichstellung für das Haushaltsjahr 2023(Informationsdrucksache Nr. 2300/2024 mit 3 Anlagen (nur online))


Bürgermeisterin Plate erkundigte sich, wieso die Erkrankungen von Beschäftigten aus diesen Mitteln finanziert werden. Für Erkrankung von Beschäftigten sollte die Finanzierung aus einem anderen Budget erfolgen.
Desweiteren stelle sich die Frage, wieso die Zahlen zum Thema Aufstiegs- und Führungskräfteschulung relativ gering seien.

Herr Häfker führte ein, dass reine Erkrankungen in der Tat nicht förderfähig seien. In diesen Fällen handle es sich um besondere Spezialfälle.
Es werden verschiedenste Formen zur Weiterqualifizierung und auch zum Aufstieg für alle Kolleg*innen angeboten. Natürlich komme es auf die Antragsart an und den Antragsbedarf aus den jeweiligen Fachbereichen. Der Fokus liege immer darauf gesamtstädtisch zu schauen und so ein gesamtstädtisches Angebot darzustellen. Die Fachbereiche beurteilen das natürlich explizit auf ihre besondere Situation vor Ort.

Ratsfrau Dr. Carl freue sich darüber, dass die Mittel in diesem Jahr ausgeschöpft seien. Dies zeige, dass Ansprachen von der Gleichstellungsbeauftragten und Sensibilisierung wirksam sind und Möglichkeiten in Anspruch genommen werden. Insofern sei das grundsätzlich eine positive Entwicklung. Bezüglich der Verteilungen der Mittel, stelle sich die Frage wieso einige Bereiche besonders stark diese Mittel in Anspruch nehmen und einige nicht. In dem Bereich geschlechtsuntypische Fortbildung und Berufsfeldern habe es in diesem Jahr gar keine Ausgaben gegeben. Insofern die Frage: Warum seien aus diesem Bereich oder unter diesem Antragspunkt keine Mittel abgerufen? Auffällig sei das von den insgesamt etwa 353.000 Euro an Ersetzungskosten für Elternzeit rund 303.000 Euro allein für den Fachbereich Jugend und Familie stamme.
Insofern die Frage: Wie sei eine bessere Verteilung zu diesem Punkt in den gesamten Dezernaten möglich, damit Elternzeit kein Grund für eine Mehrbelastung der Kolleg*innen ist und dann vielleicht für eine spätere Erkrankung mit Folgen entstehe.

Herr Görn äußerte sich zu der Frage von Bürgermeisterin Plate. Bei dieser Finanzierung liege der Fokus nicht darauf, die Krankheitskosten zu tragen, sondern beispielsweise darum, Überlastungssituationen abzufedern. Ein Beispiel sei, wenn die Dauer einer Erkrankung noch nicht genau absehbar sei. In solchen Fällen könnte überlegt werden, eine überlappende Beschäftigung zu ermöglichen. Das bedeute, dass eine Vertretung eingestellt werde, während die erkrankte Person möglicherweise bereits in die Wiedereingliederung zurückkehrt. Dadurch könne vermieden werden, dass sich die Belastung für das Team unnötig erhöhe.

Solche Maßnahmen tragen dazu bei, die Arbeitssituation insgesamt zu entspannen und langfristig auch die Gesundheit der Kolleg*innen zu fördern. Das könnte ein sinnvoller Ansatz sein, um die Mittel gezielt einzusetzen.

Der Fachbereich Jugend und Familie ist natürlich besonders geprägt dadurch, dass dort sehr viele junge Frauen arbeiten. Deswegen tragen sie auch den Löwenanteil mit 312.000 Euro bei dem Thema Beschäftigung während der Elternzeit. Das sei sicherlich etwas Prägendes. Hinzu komme, dass dort ein hohes Serviceversprechen gelte, insbesondere in der Kinderbetreuung. Insofern werde das dort sehr stark in Anspruch genommen. Zudem habe der Fachbereich Jugend und Familie fast 2.000 Beschäftigte. In anderen Fachbereichen sei zwar auch ein hoher Frauenanteil, aber in einer anderen Altersverteilung. Deshalb kommt es hier zu einer Häufung.

Warum in geschlechtsspezifischen Berufsfeldern keine Fördermittel in Anspruch genommen worden seien, werde noch einmal unter die Lupe genommen. Das Thema sei durchaus präsent. Wie zuletzt bei der Arbeitgeberinmarke sei Elham vorgestellt worden, eine junge Frau mit Fluchterfahrung, die bei uns in einem technischen Umfeld arbeitet. Solche Beispiele wählen wir bewusst, um Klischees zu durchbrechen.

Herr Häfker antwortete ergänzend auf die Frage zu den geschlechtsuntypischen Berufsfeldern. Es hänge tatsächlich stark von der Antragslage ab. Ein Beispiel: Eine Kollegin habe sich für eine Stelle in der Schlauchstraße beworben, was eher ein männlich geprägtes Berufsfeld sei. Dazu waren spezielle Führerscheine und Schulungen nötig, die wir finanziert haben, weil sie die Anforderungen sonst nicht hätte erfüllen können. Aber solche Fälle müssen explizit vorliegen. Wir fördern das und bewerben es aktiv, aber wenn keine Anträge kommen, fließt dafür auch nichts ab.

Bürgermeisterin Plate hakte auf ihre Nachfrage zu den Krankheitskosten nach. Krankheitskosten müssten doch eigentlich sowieso mitgedacht werden bei einem großen Unternehmen wie der Landeshauptstadt Hannover. Warum werde damit der Topf Gleichstellung belastet? Gerade bei dieser Zahl von 31 Fällen, welche ziemlich hoch sei. Dies habe sich ihr noch nicht ganz erschlossen.

Frau Arndt bedankte sich für die Nachfrage. Bereits in der Kommission habe man sich diese Frage immer wieder gestellt. Es sei Jahrelang sehr wohlwollend damit umgegangen worden, was sicherlich einen positiven Effekt habe. Die Bekanntheit der FGG-Mittel sei dadurch gestiegen, weil sie in Anspruch genommen wurden. Die Not sei groß, das komme immer wieder an, aber es werde nun eine härtere Linie gefahren um den Gleichstellungsaspekt stärker herauszuarbeiten. Es sollen keine Stellenprobleme mit FGG-Mitteln gelöst werden. Das führt aber zu Konflikten, weil es schwer zu argumentieren sei, wenn Mittel zuvor bewilligt worden seien und jetzt plötzlich eine härtere Linie gefahren werde. Zukünftig solle dies geschärft werden. Das Ganze soll evaluiert werden, wie in der Informationsdrucksache beschrieben. Die Förderrichtlinien werden genau betrachtet und geprüft, welche Maßnahmen nicht in Anspruch genommen wurden und warum. Das sei ein laufender Prozess.


Zur Kenntnis genommen

TOP 5.
Überplanmäßige Aufwendungen für die Versicherungsprämie 2024 für die Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut.
(Drucks. Nr. 2514/2024 mit 1 Anlage (nur online))

Ratsherr Gill erkundigte sich nach der Versicherungsprämie, diese habe sich laut Drucksache verdoppelt. Vorher waren es 1,5 Mio. Euro und jetzt seien es fast 3 Mio. Euro.

Frau Schüffler beantwortete, dass die Feuerversicherung vor zwei Jahren neu ausschrieben werden musste. Die Versicherungsprämie habe sich dabei um 28 Prozent erhöht.
Außerdem habe sich der Gebäudebestand der Landeshauptstadt Hannover erhöht. Es sind beispielsweise Gebäude angekauft oder fertiggestellt worden. Dadurch gebe es immer sehr viel Wandel in der Höhe der Versicherungsprämie. Natürlich sei durch die Neuausschreibung das Ergebnis leider nicht zu unseren Gunsten ausgefallen. Daher sei in diesem Jahr ein besonders hoher Betrag angefallen.

Antrag,

auf Zustimmung der überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 1.449.996,86 €, die für die Begleichung des zum 01.01.2024 sprunghaft gestiegenen Jahresbeitrages der Feuersammelversicherung für städtische Gebäude, Betriebseinrichtungen, Vorräte sowie Kunst- und Kulturgut erforderlich geworden und gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Die Deckung ist gewährleistet.

Einstimmig

TOP 6.
Bericht des Dezernenten

Bürgermeisterin Plate teilte mit, dass sie im Fahrstuhl einen Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover angetroffen habe, der mit einem roten Würfel im Rathaus unterwegs gewesen sei. Durch eine Unterhaltung habe sie erfahren, dass es eine Aktion am 27.01.2025 sowie ein Townhall-Gespräch geben solle. Dies sei geknüpft an eine Gesichte, dies interessant klang. Daher die Frage nach einer kurzen Information darüber.

Städträtin Balsberg-Bense führte ein, dass es sich dabei um die Werte der Landeshauptstadt Hannover handle, die auf diesem Würfel zu finden seien. Diese gehören zu unserem Leitbild, das wir uns geben. Der Prozess sei noch in den vollen Zügen.

Herr Görn ergänzte, dass das Leitbild der Landeshauptstadt Hannover veraltet war und eine Überarbeitung erfolgt sei. Nach den Sommerferien habe man sich mit den Dezernent*innen, mit dem Oberbürgermeister und den Fachbereichsleitungen über Leitlinien für Führung und Zusammenarbeit ausgetauscht. Daraus sei dieser Würfel entstanden, weil er schön greifbar sei und darauf Begriffe wie Offenheit, Vertrauen und andere Werte stehen.

Dieser Prozess solle jetzt in die Breite der Belegschaft getragen werden, um im Miteinander zu besprechen, welche Werte unser Zusammensein prägen solle und wie wir miteinander umgehen wollen. Insofern konnten Sie live an den Vorbereitungen dazu teilnehmen. Der Startschuss werde im neuen Jahr sein. Man soll ja mit guten Vorsätzen ins neue Jahr starten, und deswegen habe man sich das entsprechend vorgenommen.

Für die Niederschrift:

Blasberg-Bense Hyseni