Protokoll:
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| Einladung | (erschienen am 15.11.2024) |
| 1. Nachtrag | (erschienen am 22.11.2024) |
| Protokoll | (erschienen am 14.02.2025) |
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______________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 27.12.2024
PROTOKOLL
34. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. November 2024,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.48 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 16.09 - 17.48 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Beigeordnete Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Machentanz (SGH)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsherr Mönkemeyer) (Einzelvertreter DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr von Wysiecki (CDU)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wilker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 16.18 - 17.48 Uhr
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zaman (SPD) 16.09 - 17.48 Uhr
(Ratsherr Zingler) (SGH)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Bender
Stadträtin Blasberg-Bense
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 27.12.2024
PROTOKOLL
34. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 21. November 2024,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.48 Uhr
______________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 16.09 - 17.48 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Beigeordnete Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Machentanz (SGH)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsherr Mönkemeyer) (Einzelvertreter DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
(Ratsherr Spiegelhauer) (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr von Wysiecki (CDU)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wilker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 16.18 - 17.48 Uhr
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zaman (SPD) 16.09 - 17.48 Uhr
(Ratsherr Zingler) (SGH)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Bender
Stadträtin Blasberg-Bense
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. August 2024
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 1968/2024)
3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
(Drucks. Nr. 1969/2024)
3.3. Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Förderung des barrierefreien Umbaus in Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2024)
3.4. Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Entwicklung der Fernwärmepreise in Hannover
(Drucks. Nr. 2241/2024)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024)
4.1.1. Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024 N1)
4.2. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2331/2024)
5. Schriftliche Eingabe gemäß § 34 NKomVG - Nr. 01 / 2. Halbjahr 2024 – „Beschwerde gegen die Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2012/2024 mit 1 Anlage (nur online))
6. Jahresabschluss 2023 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2090/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage (nur online))
8. Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
8.1 Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1524/2024: „Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode“
(Drucks. Nr. 2306/2024)
9. Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie
(Drucks. Nr. 1707/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
10. Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. 1875/2024 mit 1 Anlage (nur online))
26. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben?
(Drucks. Nr. 2282/2024)
11. Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 1912/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
12. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1913/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
13. Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein „Baumschul-Beratungsring Weser-Ems e.V.“
(Drucks. Nr. 2106/2024 mit 2 Anlagen (online))
14. Bericht über Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2158/2024)
15. Information zum Veränderungen auf Grundstücksteilflächen Am Ahltener Weg
(Informationsdrucks. Nr. 2175/2024 mit 2 Anlagen (online))
16. Personalkosten für Verstetigung der Sanierung in Hainholz über das Jahr 2023 hinaus
(Drucks. Nr. 1417/2024 mit 3 Anlagen (online))
17. Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2088/2024 mit 1 Anlage (nur online))
18. Veränderungssperre Nr. 129 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1927 - Postkamp
(Drucks. Nr. 1972/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
19. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1862 - Oberstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2235/2024 mit 4 Anlagen (nur online))
20. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan
(Drucks. Nr. 1603/2024)
20.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1665/2024)
27. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
21. Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)
22. Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule Mühlenberg und einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum auf dem Grundstück der Grundschule Mühlenberg
Ergänzungsvereinbarung zum Projektvertrag infolge unvorhersehbarer und unabweisbarer Umstände
(Drucks. Nr. 0756/2024)
22.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0756/2024 E1 mit 2 Anlagen (online))
23. Berufung einer Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 1806/2024)
24. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1807/2024)
25. Grundstücksangelegenheiten
25.1. Verkauf Grundstück Am Ahltener Weg
(Drucks. Nr. 2176/2024 mit 4 Anlagen)
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. August 2024
3. A N F R A G E N
3.1. Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 1968/2024)
3.2. Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
(Drucks. Nr. 1969/2024)
3.3. Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Förderung des barrierefreien Umbaus in Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2024)
3.4. Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Entwicklung der Fernwärmepreise in Hannover
(Drucks. Nr. 2241/2024)
4. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
4.1. Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024)
4.1.1. Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024 N1)
4.2. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2331/2024)
5. Schriftliche Eingabe gemäß § 34 NKomVG - Nr. 01 / 2. Halbjahr 2024 – „Beschwerde gegen die Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2012/2024 mit 1 Anlage (nur online))
6. Jahresabschluss 2023 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2090/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
7. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage (nur online))
8. Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
8.1 Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1524/2024: „Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode“
(Drucks. Nr. 2306/2024)
9. Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie
(Drucks. Nr. 1707/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
10. Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. 1875/2024 mit 1 Anlage (nur online))
26. Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben?
(Drucks. Nr. 2282/2024)
11. Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 1912/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
12. Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1913/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
13. Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein „Baumschul-Beratungsring Weser-Ems e.V.“
(Drucks. Nr. 2106/2024 mit 2 Anlagen (online))
14. Bericht über Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 2158/2024)
15. Information zum Veränderungen auf Grundstücksteilflächen Am Ahltener Weg
(Informationsdrucks. Nr. 2175/2024 mit 2 Anlagen (online))
16. Personalkosten für Verstetigung der Sanierung in Hainholz über das Jahr 2023 hinaus
(Drucks. Nr. 1417/2024 mit 3 Anlagen (online))
17. Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2088/2024 mit 1 Anlage (nur online))
18. Veränderungssperre Nr. 129 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1927 - Postkamp
(Drucks. Nr. 1972/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
19. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1862 - Oberstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2235/2024 mit 4 Anlagen (nur online))
20. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan
(Drucks. Nr. 1603/2024)
20.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1665/2024)
27. Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
21. Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)
22. Neubau einer Grundschule als Ersatz für das jetzige Gebäude der Grundschule Mühlenberg und einer Kindertagesstätte mit Familienzentrum auf dem Grundstück der Grundschule Mühlenberg
Ergänzungsvereinbarung zum Projektvertrag infolge unvorhersehbarer und unabweisbarer Umstände
(Drucks. Nr. 0756/2024)
22.1. dazu 1. Ergänzung
(Drucks. Nr. 0756/2024 E1 mit 2 Anlagen (online))
23. Berufung einer Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 1806/2024)
24. Abberufung einer Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 1807/2024)
25. Grundstücksangelegenheiten
25.1. Verkauf Grundstück Am Ahltener Weg
(Drucks. Nr. 2176/2024 mit 4 Anlagen)
Bürgermeister Thomas Hermann erklärte im Namen der ehrenamtlichen Bürgermeister*innen der Landeshauptstadt Hannover Monica Plate und Thomas Klapproth sowie der Ratsvorsitzenden Uta Engelhardt, dass man zu Beginn der Ratsversammlung das Wort ergreife, um ein deutliches Zeichen gegen Rassismus und Gewalt zu setzen.
Die Schmierereien am Neuen Rathaus, die auf den Oberbürgermeister abzielten, wären widerwärtig und verletzend. Deshalb betone man in aller Deutlichkeit und im Namen aller Demokrat*innen, dass für so etwas in der Landeshauptstadt Hannover kein Platz sei. Wer den Oberbürgermeister rassistisch angreife und mit Hassbotschaften bedrohen würde, der greife den Rat der Landeshauptstadt Hannover in seiner Gesamtheit an.
Bürgermeister Hermann hob hervor, dass ein derartiger Angriff beim Rat der Stadt nur bewirken könnte, dass man als Demokrat*innen noch enger zusammenrücken und an der Seite des Oberbürgermeisters Belit Onay stehen würde. Die ehrenamtlichen Bürgermeister*innen und die Ratsvorsitzende wollten dies unter anderen auch besonders hervorheben, da man sich im 75. Jubiläumsjahr des Grundgesetzes, der Verfassung eines freiheitlich-demokratischen Staates befände. Der Rat als höchstes Gremium der Stadt nähme den Auftrag des Grundgesetzes überaus ernst und würde jeder Form von Rassismus und Gewalt entschieden entgegentreten. Bürgermeister Hermann bekräftigte, dass man sich Hannover nicht von Rassisten und Rechtsradikalen zerstören lassen würde. Hannover sei eine vielfältige, tolerante Stadt und eine Stadt des gegenseitigen Respekts sowie der Wertschätzung. Dafür trete der Rat in seiner Gesamtheit gemeinsam mit dem Oberbürgermeister Belit Onay ein.
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) eröffnete die Ratsversammlung und stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt wurden und dass der Rat beschlussfähig sei.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) sagte, dass sie die traurige Nachricht zu überbringen habe, dass der ehemalige Ratsherr Heinz-Erich Schäfer am 21. Oktober 2024 im Alter von 83 Jahren seine letzte Ruhe gefunden habe.
Heinz-Erich Schäfer habe dem Rat der Landeshauptstadt Hannover als Mitglied der SPD-Fraktion vom 01. November 1986 bis zum 31. Oktober 2001 angehört und sei dort vom 27. September 1981 bis zum 31. Oktober 1986 stellvertretender Vorsitzender gewesen.
Während seiner Zugehörigkeit zum Rat engagierte sich Heinz-Erich Schäfer in verschiedenen Fachausschüssen und habe die Landeshauptstadt Hannover im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover, im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG, im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und im Verwaltungsrat der Schützenstiftung (genannt Schützenkollegium) vertreten.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute erheben mögen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet würde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung würde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass die Fraktion der CDU einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben? mit der Drucks. Nr. 2282/2024 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie dem Einzelvertretern im Rat den Verfahrensablauf schriftlich mitgeteilt.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass der Punkt 7 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks.
Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage von der Tagesordnung abgesetzt werde, da dieser auf Antrag der FDP in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 13. November 2024 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden sei.
Zudem wären die Punkte 20 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan mit der Drucks. Nr. 1603/2024 und 20.1 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1665/2024 von der Tagesordnung abgesetzt worden, da diese in der Sitzung des Sozialausschusses am 13. November 2024 vertagt worden seien.
TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. August 2024
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 1968/2024)
Das Amtsgericht Hannover hat im Oktober 2023 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH des ehemaligen Großinvestors Lars Windhorst eröffnet. Seitdem liegt die Zukunft des Ihme-Zentrums, das ein Zuhause für viele Hunderte von Menschen ist, in der Schwebe. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter sehen einer nach wie vor ungewissen Zukunft entgegen. Innerhalb des letzten Jahres hat sich die Stadtverwaltung jedoch kaum zum Ihme-Zentrum geäußert. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover ihrer Verantwortung für die städtebauliche Entwicklung dieses riesigen Quartiers nicht in hinreichender Weise gerecht wird. In öffentlicher Sitzung wird stets darauf verwiesen, dass das Ihme-Zentrum ausschließliche Angelegenheit des Oberbürgermeisters sei.
Die CDU-Fraktion beantrage vor dem Hintergrund der in der Anfrage formulierten Fragen, dass der Oberbürgermeister diese beantworten sollte.
Oberbürgermeister Onay merkte an, dass ein derartiger Antrag sicherlich nicht zulässig wäre. Oberbürgermeister Onay führte weiter aus, dass die Verwaltung gern, in Abstimmung mit dem Büro Oberbürgermeister antworte, weil einige Punkte wie z.B. Treffen abgefragt würden, die vom OB-Büro organisiert worden wären. Allerdings würden einzelne Fragen, wie unter 3., ganz eindeutig in der Expertise der Bauverwaltung liegen, sodass Stadtbaurat Vielhaber die abgestimmte Antwort vortragen würde. Für eventuelle Zusatzfragen stünde die gesamte Verwaltung zur Verfügung.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass ein derartiger Antrag zur Geschäftsordnung des Rates nicht zulässig wäre und erteilte Stadtbaurat Vielhaber das Wort
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1968/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Person des Oberbürgermeisters oder anderer Verwaltungsangehöriger seit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH mit welchen Personen und Interessengruppen über die Zukunft des Ihme-Zentrums geführt?
Antwort:
Die Stadtverwaltung ist auf verschiedenen Ebenen in die Bearbeitung des Themenkomplexes Ihme-Zentrum eingebunden. Bereits seit vielen Jahren besteht dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die die Aktivitäten fachbereichsübergreifend abstimmt. In diesem Rahmen fanden vor und auch nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens Gespräche mit dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dem Beirat der WEG, der Geschäftsführung der Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) (vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) sowie dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach dessen Bestellung, Vertreter*innen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Fördergeber für die Durchwegung sowie Vertretern des Büros RKW Architektur + als Entwurfsverfasser der Durchwegung statt.
Im Rahmen der Immobilienmessen MIPIM, Expo Real und Real Estate Arena wurden in den Jahren 2023/2024 verschiedene Unternehmen angesprochen, die über entsprechende Projektkompetenzen verfügen und mit Blick auf das Ihme-Zentrum als Investoren bzw. Projektentwickler in Betracht kommen würden. Außerhalb der Messen wurden Unternehmen aus dem hannoverschen Umfeld mit demselben Ziel kontaktiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund ein Dutzend Gespräche geführt, die jedoch aufgrund der Gesamtgemengelage des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu keinen konkreten Lösungsansätzen geführt haben.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen, um ein von der hannoverschen Stadtgesellschaft und anderen Akteuren mit einem offenkundigen, lokalen Entwicklungsinteresse getragenes Zukunftsmodell für das Ihme-Zentrum zu entwickeln?
Antwort:
Die Stadtverwaltung hat – wie oben beschrieben – Kontakt zu potenziellen Investoren und Projektentwicklern aufgenommen, um die Bereitschaft für ein entsprechendes Engagement auszuloten. Als Grundlage für entsprechende Gespräche hat die Verwaltung eine eigene grobe Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit des PIZ-Immobilieneigentums entwickelt. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass – abhängig vom Kaufpreis der Immobilie – ein tragfähiges Geschäftsmodell auch bei einer begrenzten Ertragserwartung für die Vermietung der Sockelgeschosse grundsätzlich möglich erscheint.
Grundsätzlich lässt sich in den geführten Gesprächen feststellen, dass das laufende vorläufige Insolvenzverfahren mit zeitgleich eingeleitetem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geeignet ist, ernsthaftes Interesse bei potentiellen Investor*innen zu wecken. Potentielle Interessent*innen wurden im Rahmen der Möglichkeiten an den vorläufigen Insolvenzverwalter vermittelt, der derzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Mit Vertreter*innen der Zukunftswerkstatt gab es einen Austausch zu den Ansätzen der von dort verfassten Denkschrift. Allerdings werden die dort vertretenen Einschätzungen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der LHH von der Stadtverwaltung in weiten Teilen nicht geteilt.
Aktuell ist aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens und den auf dem PIZ-Sondereigentum lastenden Grundschulden eine freihändige Veräußerung nicht möglich. Daneben ist die Eigentumskonstruktion auf Grundlage des Wohnungseigentumsrechts ein großes Hemmnis für die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells für die Sockelgeschosse. Die Verwaltung hat sich daher mit der Frage befasst, ob Möglichkeiten bestehen, dieses Hemmnis zu beseitigen oder dessen Auswirkungen zu begrenzen, um eine Projektentwicklung dadurch zu erleichtern. Greifbare Handlungsansätze konnten zu diesem Komplex bisher nicht entwickelt werden.
Frage 3:
Welche Umstände müssen aus Sicht der Stadtverwaltung gegeben sein, um das Gebiet des Ihme-Zentrums als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im Sinne des BauGB auszuweisen und die hierfür erforderliche Vorbereitende Untersuchung einzuleiten?
Antwort:
Insgesamt wird das besondere Städtebaurecht von dem Grundgedanken getragen, dass bauliche Maßnahmen grundsätzlich von den betroffenen Eigentümer*innen durchzuführen sind. Für die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. §141 Baugesetzbuch (BauGB), die die Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gem. §§ 136 – 164 BauGB bilden, ist neben der Frage, ob ein städtebaulicher Missstand vorliegt, auch die Durchführbarkeit einer etwaigen Sanierung in den Blick zu nehmen. Dafür sind die Beteiligung und die Bereitschaft zur Mitwirkung der Eigentümer*innen eine entscheidende Voraussetzung.
Nicht zuletzt aufgrund der komplizierten Eigentümer*innenstruktur und der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen sind in der Vergangenheit die Maßnahmen, die mit Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau-West“ sowie aus dem EFRE-Programm finanziert worden wären gescheitert.
Die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ist also erst möglich, wenn ein konsistentes Entwicklungsvorhaben vorliegt, und es sichere Investitionszusagen für eine Sanierung durch mögliche Investoren sowie eine verlässliche und arbeitsfähige Organisationsform der Eigentümerschaft gibt. Ferner müsste die Grenze eines ggf. räumlich anzupassenden Geltungsbereichs so gewählt werden, dass nicht von einer Einzelmaßnahme gesprochen werden kann und das Förderziel nicht auf das Eigentum eines einzelnen Eigentümers zugeschnitten ist.
Aufgrund der unverändert komplexen Eigentumsverhältnisse ist es weiterhin nicht möglich, ein umfassendes Sanierungskonzept für das gesamte Ihme-Zentrum zu entwickeln, das in einem absehbaren Zeitraum umsetzbar ist. Darüber hinaus ist die Finanzierung der noch zu definierenden Sanierungsziele ungewiss. Die Festlegung eines Sanierungsgebiets dürfte daher bereits deshalb unzulässig sein, weil die Voraussetzung für eine zügige Sanierung, die in der Regel nicht länger als 15 Jahre dauert, nicht erfüllt werden kann.
Außerdem bieten weder die im Jahr 2022 novellierte Städtebauförderungsrichtlinie noch das derzeitige finanzielle Defizit der Städtebauförderung eine positive Perspektive für eine mögliche Aufnahme des Ihme-Zentrums in die Städtebauförderung.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob die Verwaltung Gespräche mit Wohnungseigentümer*innengemeinschaften geführt habe.
Oberbürgermeister Onay antwortete, dass die Verwaltung insgesamt, somit auch die Bauverwaltung für das Ihme-Zentrum zuständig wäre, sodass auch in unterschiedlichen Ausschüssen dazu berichtet werden könnte. Oberbürgermeister Onay sagte, dass in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen detailliert zu den Fragestellungen in Bezug auf die Wohnungseigentümer*innengemeinschaften berichtet werden könnte.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Verwaltung einen groben Zeitrahmen für die Beseitigung der unsäglichen Umstände im Ihme-Zentrum sowie der damit in Verbindung stehenden Insolvenz benennen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Einleitung des Insolvenzverfahrens für den Anfang des Jahres 2025 geplant wäre. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass die Verwaltung einen Förderbescheid mit Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2024 für die Durchwegung vorliegen habe. Es sei allerdings zu befürchten, dass nicht mehr alle Fördergelder abgerufen werden könnten, da das Jahr bekanntermaßen weit fortgeschritten wäre. Eine Verzögerung habe sich allerdings dadurch ergeben, dass sich das verpflichtete Architekturbüro aus dem Projekt zurückgezogen habe und von privater Seite Ersatz gefunden werden musste. Abschließend stellte Stadtbaurat Vielhaber eine Weiterführung des Themas für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen in Aussicht.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, unter welchen konkreten Voraussetzungen das Ihme-Zentrum zum Sanierungsgebiet werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass Sanierungsgebiete nicht für Einzelprojekte, sondern für Quartiere, die mit städtebaulichen Missständen behaftet wären, eingerichtet werden könnten. Wichtig sei, dass dafür Fördermittel nur dann generiert werden könnten, wenn öffentliche Belange vorhanden wären. Das Ihme-Zentrum sei ein großes privates Projekt, bei dem weder der Wille, die Bereitschaft noch die Substanz zur Mitwirkung vorhanden wäre. Stadtbaurat Vielhaber informierte darüber, dass die Verwaltung eine Drucksache zum weiteren Verfahren vorgelegt habe, aus dem ein Gutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Fragestellungen hervorgehen sollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob das Ihme-Zentrum laufende Kosten für die Verwaltung aufwerfen würde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung mit dem Eintritt in die Insolvenz eine Sonderumlage für eine kleine Gewerbefläche in Höhe von etwa 2500 € im Monat (4,87 € pro m²) zu tragen habe.
TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
(Drucks. Nr. 1969/2024)
Als erste und zugleich einwohnerstärkste Kommune hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ihren Entwurf für eine Kommunale Wärmeplanung beim Land Niedersachsen vorgelegt. Gemäß Niedersächsischem Klimagesetz (NKlimaG) ist die Landeshauptstadt Hannover hierzu bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtet. In Verbindung mit der Anfang 2023 in Kraft getretenen Fernwärmesatzung schafft die Stadtverwaltung nach einem noch ausstehenden Ratsbeschluss über die Kommunale Wärmeplanung Fakten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Allein in Hannover werden viele Menschen von einem Neueinbauverbot für Gasheizungen betroffen sein. Für die breite Bevölkerung bleibt deshalb unverständlich, warum die Stadtverwaltung bei der Kommunalen Wärmeplanung eigenmächtig ein derart hohes Tempo an den Tag legt, anstatt die Wärmeplanung in der gebotenen Tiefe mit der Stadtgesellschaft und vor allem mit den betroffenen Immobilieneigentümern zu erörtern. In der Konsequenz bedeutet der vorliegende Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung eine Schlechterstellung der Hannoveranerinnen und Hannoveraner gegenüber den Menschen im übrigen Bundesgebiet.
Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Oppelt (CDU) aus Drucks. Nr. 1969/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Wie begründet die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover die von ihr an den Tag gelegte Hektik bei der Erstellung des Entwurfs für eine Kommunale Wärmeplanung, die eilige Vorstellung dieses Entwurfs beim Land Niedersachsen und die ausbleibende Beteiligung der Öffentlichkeit – speziell von Fachverbänden betroffener Unternehmen und Personen – an der Ausarbeitung dieses Entwurfs?
Vorbemerkung: Die Wärmewende ist für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Sie erfordert zugleich eine umfangreiche Transformation. Deshalb ist es geboten, frühzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Insofern hat die Verwaltung nicht hektisch agiert, sondern lediglich zügig ein aus ihrer Sicht sehr relevantes Thema vorangebracht.
Warum war dies so zügig möglich? Zum einen weil mit der Fernwärmesatzung, deren Entwurf im Januar 2022 vorgelegt wurde, faktisch bereits für einen Großteil des Stadtgebietes eine Orientierung erfolgt ist. Und zum anderen, weil Hannover das Glück hat, mit enercity einen Energiedienstleister vor Ort zu haben, der die kommunale Wärmeplanung maximal unterstützt.
Die Wärmeplanung gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes war Ende 2023 fertiggestellt und wurde daher an das Land Niedersachsen übermittelt und veröffentlicht. Eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit fand im ersten Quartal 2024 statt. Am 19. Januar 2024 wurden zudem Expert*innen und Interessenvertretungen in einer gemeinsamen Anhörung mehrerer Fachausschüsse angehört. Die daraus resultierenden Stellungnahmen wurden ausgewertet, in einem Bericht veröffentlicht und haben Eingang in die Ausarbeitung der geplanten Maßnahmen gefunden.
Auf dieser Grundlage wurde den Gremien die Wärmeplanung inklusive der Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt (Drucksache 1288/2024). Mit dieser Wärmeplanung ist Hannover sehr gut für die Wärmewende aufgestellt und der strategische Rahmen für Umsetzungsprojekte ist abgesteckt. Bundesweit erntet Hannover für sein proaktives und zielgerichtetes Vorgehen bei der Wärmewende große Anerkennung.
Frage 2: Welche Rechtswirkungen bzw. tatsächlichen Auswirkungen sind damit - auch im Zusammenhang mit den Regelungen des GEG und einem Einbauverbot für neue Gas-heizungen - für die Bevölkerung verbunden, wenn der Rat den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Form beschließen würde?
Mit dem Beschluss des Kommunalen Wärmeplans der LHH (Drucksache 1288/2024) als strategisches Planungsinstrument sind direkt keine Rechtswirkungen verbunden.
Frage 3: Inwiefern unterscheiden sich diese Konsequenzen für solche Menschen, die innerhalb des Fernwärmesatzungsgebiets leben oder Immobilien besitzen und was sind die konkreten Folgen für die Immobilieneigentümer in den Gebieten, die nicht für die Fernwärme vorgesehen sind?
Mit Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Erweiterung des Fernwärme-Satzungsgebietes (Drucksache 1381/2024) tritt einen Monat nach deren Veröffentlichung im entsprechenden Geltungsbereich die Verpflichtung gemäß § 71 (1) GEG in Kraft, d.h. die Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt. Für Bestandsgebäude sieht das GEG bei Ausfall einer bestehenden Heizungsanlage Übergangsfristen vor, in denen Gasheizungen ohne einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut und betrieben werden können. Ab 01.07.2026 gelten diese Regelungen dann für das gesamte Stadtgebiet.
Der Beschluss zur Erweiterung des Satzungsgebiets verschafft den dortigen Gebäudeeigentümer*innen, wo nicht schon jetzt gegeben, ein Anschlussrecht an die Fernwärme (unter Berücksichtigung der geltenden Ausnahmeregelungen) und sichert damit eine Erfüllungsoption für die Pflicht nach § 71 (1) GEG.
Zudem bietet enercity im Satzungsgebiet den Einbau temporärer Gasheizungen an, sogenannte „Pop-up-Heizungen“. Diese Heizsysteme sollen als Übergangslösung dienen, insbesondere in Situationen, in denen die bestehende Heizungsanlage nicht mehr den Anforderungen entspricht oder eine kurzfristige Wärmeversorgung benötigt wird.
Vom Anschlussrecht der Fernwärmesatzung ausgenommen sind kleinere Gebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwärmenennleistung von unter 25 Kilowatt, da eine dezentrale Wärmeerzeugung meist unproblematisch umgesetzt werden kann und diese vor allem geringere Wärmegestehungskosten aufweist als eine Fernwärmeversorgung. Aus Gründen der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und zur Reduzierung von Preisrisiken empfiehlt sich in diesen Fällen der direkte Umstieg auf klimafreundliche dezentrale Heizsysteme. Die Maßnahmenvorschläge der Wärmeplanung unterstützen die Lösungsfindung.
Ansonsten greift bereits seit Jahresbeginn die gesetzliche Regelung gemäß §71 (9) GEG, wonach ab 1. Januar 2024 neu installierte Gasheizungen ab dem Jahr 2029 mit einem wachsenden Anteil an Biomethan betrieben werden müssen: Die Mindestquoten betragen 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Da einerseits Biomethan knapp und teuer sein wird und andererseits der fossile Gasanteil durch steigende CO2-Preise zusätzlich belastet wird, ist der Einbau einer neuen Gasheizung aus wirtschaftlicher Sicht schon heute nicht mehr zu empfehlen. Und auch im Sinne des Klimaschutzes ist die zügige Dekarbonisierung der Wärme voranzutreiben.
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, welchen Beitrag die kommunale Wärmeplanung für das Ziel der Landeshauptstadt Hannover, bis 2035 klimaneutral zu werden, leisten würde und weiter, ob dieses Ziel ohne die Fernwärmesatzung / kommunale Wärmeplanung erreichbar wäre.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass man gerade im Energiesektor der Gebäude deutlich nachsteuern müsste, wenn man bis 2035 klimaneutral werden wollte. Deshalb sei es eine absolute Notwendigkeit die Wärmewende zu vollziehen. enercity arbeite mit dem Kohleausstieg in Stöcken sehr intensiv daran, da Fernwärme nur eine andere Form der Wärmebereitstellung wäre und diese ebenfalls klimaneutral werden müsste. Die dynamische Umstellung von enercity spiegele sich darin wieder, dass die Ersatzanlagen für den ersten Block des Kohlekraftwerks Stöcken fertiggestellt wären, dass der erste Block Anfang des Jahres 2025 und der zweite nach der Heizperiode 2026/2027 vom Netz genommen würden. Stadträtin Ritschel betonte, dass die Wärmewende existenziell für das Erreichen der Klimaschutzziele wäre. Deshalb sei es wichtig so früh wie möglich mit der Transformation zu beginnen, weil das Umstellen der Heizungssysteme ein überaus komplexer Vorgang sei.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, welche Gebiete genau und wie viele Tausend Menschen in Hannover vom vorgezogenen Verbot zum Einbau von Gasheizungen betroffen wären.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat darum, dass in der Fragestunde ausschließlich Fragen formuliert würden.
Stadträtin Ritschel stellte klar, dass die Verwaltung ausgeführt habe, dass der Kommunale Wärmeplan ein strategisches Instrument sei, aus dem keine Rechtsfolgen resultieren würden. Die Verwaltung habe im kommunalen Wärmeplan von Prüfgebieten – Prüfgebiete für Nahwärme, Prüfgebiete für dezentrale Wärmeversorgung – gesprochen. Eine Besonderheit resultiere daraus, dass man schon seit Anfang 2023 ein Fernwärmesatzungsgebiet habe. Das würde bedeuten, dass das, was für alle anderen ab dem 1. Juli 2026 gelte, für das Gebiet der Fernwärmesatzung dann schon einen Monat nach Inkrafttreten der Satzung maßgeblich seien würde. Stadträtin Ritschel machte zur Fernwärmesatzung deutlich, dass die Verwaltung im Rahmen des Beteiligungsprozesses unglaublich viele Nachfragen zum Fernwärmeanschluss gehabt habe.
Die Entwicklung sei von Fernwärmeanschlusspflicht, über Fernwärmeanschlussrecht bis hin zum Fernwärmeanschlussandrang gegangen. Die erste Änderung der Satzung schlage man dem Rat deshalb vor, weil aus der Nordstadt und der Südstadt Nachfragen adressiert worden seien, warum einige Gebiete nicht berücksichtigt worden wären. Stadträtin Ritschel führte weiter aus, dass der Begründung zu entnehmen gewesen wäre, dass sich eine Ausweitung nicht hätte wirtschaftlich darstellen lassen. Denn die Verwaltung würde auch in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung auf Wirtschaftlichkeit achten. Es gehe darum, die für die Menschen günstigste Energie bereitstellen zu können. Man schlage dem Rat vor, die Satzung um diese beiden Gebiete zu erweitern, weil dies laut enercity auch für die Nordstadt und die Südstadt realisiert werden könnte. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung die Frage nach der Anzahl nicht beantworten könnte, da es in diesem Fall nur um die kleineren Gebäude gehen würde und dass man zudem nicht vorhersagen könnte, welches dieser kleinen Gebäude in den nächsten eineinhalb Jahren eine neue Gasheizung benötigen würde. Darüber hinaus könnte nicht beziffert werden, wer in den kommenden eineinhalb Jahren dazu bereit wäre den progressiven Weg in der Wärmewende gehen zu wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Klimaziele der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt weit verfehlt worden wären. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob durch eine Drucksache der Verwaltung der Einbau von Gasheizungen verhindert und damit tief in die Rechte der Eigentümer*innen eingegriffen würde. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob es zutreffend sei, dass enercity vielleicht erst im Jahr 2026 auf eine halbwegs klimafreundliche Energie umstellen könnte. Ratsherr Engelke fragte abschließend, ob es vielleicht sinnvoll sein könnte die beiden Drucksachen zurückzustellen, um die politischen Entwicklungen in Berlin abzuwarten.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Klimabilanz vorgelegt und darauf verwiesen habe, dass man bis 2020 nicht das erreicht habe, was man sich vorgenommen habe – nämlich 40 % weniger CO²im Vergleich zum Jahr 1990. Der Rat habe formuliert, alles in seiner Macht stehende tun zu wollen, um die Klimaneutralität möglichst bis 2035 erreichen zu können. Damit würde auch zum Ausdruck gebracht, dass es äußere Faktoren gäbe, die man in Hannover überhaupt nicht beeinflussen könnte. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass man nicht über konkrete Jahreszahlen streiten müsste. Vielmehr sollte man sich vor Augen führen, dass der Klimawandel voranschreite und dass es notwendig und sinnvoll wäre alles daran zu setzen, den Klimaschutz möglichst gut voranzutreiben. Dabei sei ein Zieljahr nachrangig, aber die Richtung müsste stimmen. Stadträtin Ritschel erörterte, dass die kommunale Wärmeplanung ein Instrument wäre, welches man auf kommunaler Ebene sehr gut gestalten könnte. Die Wärmewende fände vor Ort statt, sodass es durchaus sinnvoll sei weiter voranzuschreiten, wie bereits ausgeführt worden wäre. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass die Verwaltung mit dem Zeitplan zum Kohleausstieg dargelegt habe, dass es zur Zeit noch nicht möglich wäre ausschließlich grüne Energie zur Verfügung zu stellen, obwohl enercity schon einige klimaneutrale Kraftwerke, wie z.B. ein Bio-Methankraftwerk ans Netz genommen habe. Ferner sei zu berücksichtigen, dass man im Vergleich zu einer herkömmlichen Gasheizung bei der Fernwärme einen klaren Zeitfaden hin zu einer Dekarbonisierung erkennen könnte.
Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass man die Verantwortung zur Dekarbonisierung an den Energiedienstleister weitergeben und sich nicht mit Übergangsfristen herumschlagen müsste, wenn man in einem Fernwärmegebiet ansässig sei. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass der Verwaltung die Fernwärme nicht nur deswegen am Herzen läge, weil es irgendwelche Gesetze gäbe. Vielmehr erachte man diese als einen sinnvollen Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass die Verwaltung nicht prognostizieren könnte, welche gesetzlichen Veränderungen auf der Bundesebene getroffen würden. Aber man halte es nach wie vor für richtig und sinnvoll, das auf kommunaler Ebene zu tun – nämlich die Wärmewende vor Ort zu gestalten. Weiterhin sei man der Ansicht mit dem kommunalen Wärmeplan eine solide Grundlage dazu vorgelegt zu haben.
Beigeordneter Semper (CDU) fragte, ob es Berechnungen gäbe, wie teuer die Landeshauptstadt Hannover die Wärmewende kommen würde, wenn alle städtischen Gebäude, die im Satzungsgebiet lägen an das Fernwärmenetz angeschlossen und alle nicht im Satzungsgebiet liegenden Gebäude mit Wärmepumpen oder entsprechenden Alternativen ausgestattet werden müssten. Beigeordneter Semper fragte ferner, ob die Verwaltung Hochrechnungen angestellt habe, was die Wärmewende für die Menschen in Hannover beim Anschluss an das Fernwärmenetz oder bei der Anschaffung einer Wärmepumpe in konkreten Zahlen bedeuten würde.
Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung keine konkreten Zahlen zu Investitionen vortragen könnte. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass es nicht nur darum gehen könnte, was ein Fernwärmeanschluss koste, sondern dass auch zu beachten wäre, dass keine Heizung ewig halte und somit früher oder später sowieso Kosten für Instandsetzung oder Ersatz anfallen würden, die natürlich gegenzurechnen wären. Darüber hinaus wären Hochrechnungen in Bezug auf Eigentümer*innen vermessen, da jedes Gebäude anders sei. Zudem kämen die meisten Anfragen aus der Wohnungswirtschaft, weil dort bereits an den Zentralisierungen gearbeitet würde. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass die Förderbedingungen für Wärmepumpen mit einem Fördervolumen von bis zu 70 % zur Zeit so perfekt wären wie zukünftig wahrscheinlich nie wieder. Stadträtin Ritschel erläuterte, dass es am Ende nicht nur um den Klimaschutz gehen würde, sondern das auch die Entwicklung der Energiepreise mit den steigenden CO2-Preisen im Blick zu behalten wären. Deshalb sei beim Weiterbetrieb einer intakten Gasheizung zu beachten, dass die Kosten steigen werden. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass man auch in Hannover alle rechtlichen Möglichkeiten habe, eine bereits vorhandene, intakte Gasheizung zu betreiben. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Gasheizungen irgendwann mit dem nicht ganz so günstigen Bio-Methan gespeist werden müssten und dass auf das Gas ein höherer CO²-Preis zu entrichten wäre. Demnach sei es wichtig über die Betriebskosten einer Heizung nachzudenken, wenn man es schön warm in der Wohnung haben wollte. Stadträtin Ritschel merkte abschließend an, dass die Installation einer Wärmepumpe nicht mit gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen oder Dämmungen einhergehen würde. Auch wenn es gute Gründe gäbe ein Haus zu dämmen, ein ordentliches Dach draufzusetzen oder die Fenster zu erneuern, weil dadurch der Gebäudeenergiebedarf deutlich sinke. Aber das sei keine Grundvoraussetzung für den Einsatz einer Wärmepumpe. Wenn die Wärmepumpe mit klimaneutralem Strom betrieben würde, sei sie zukünftig eine günstige Alternative.
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) fragte, welche städtischen Unterstützungsmaßnahmen für die Eigentümer*innen für Gebäude innerhalb und außerhalb des Satzungsgebietes vorgehalten würden.
Stadträtin Ritschel erläuterte, dass im Fernwärmegebiet gemeinsam mit enercity thematische Infoveranstaltungen durchgeführt würden. Darüber hinaus habe man in Hannover die Klimaschutz-Agentur, die sehr intensiv das Thema Wärmepumpen in den Fokus gerückt habe. Zudem sähe man einen besonders großen Beratungsbedarf für das Prüfgebiet zur Nahwärme, wobei enercity auch dafür Angebote vorbereiten würde. In diesem Zusammenhang mache es Sinn sich beispielsweise in Döhren – nicht Fernwärmegebiet, gemeinsam auf den Weg zu machen, was die Wohnungsgenossenschaften dort gern annehmen würden. In Bothfeld hingegen gäbe es mehrere private Angebote, sodass die Landeshauptstadt Hannover in diesem Bereich nur flankierend tätig würde. Stadträtin Ritschel machte deutlich,dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote, die es dazu bereits gebe mit ProKlima weiter verstärkt werden und der Öffentlichkeit noch bekannter gemacht werden müssten.Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Annahme, dass man noch nicht gut genug wäre die Klimaziele einzuhalten, nicht erforderlich machen würde, dass noch konsequenter und vorbereiteter in der Vorausplanung, wie bei den Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung gehandelt werden müsste, um besser beim Erreichen der Klimaziele zu werden und bis 2035 klimaneutral werden zu können.
Stadträtin Ritschel bejahte die Frage.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, warum die Verwaltung die Bewohner*innen nicht proaktiv darauf hingewiesen habe, dass die Drucksachen letztendlich doch eine Rechtswirkung in Bezug auf das Verbot für Gasheizungen haben würden. Ratsherr Oppelt fragte zudem, welche Gebiete und wie viele Menschen in Hannover von dem Verbot betroffen wären und ob von der Stadt Förderangebote vorgehalten würden. Ratsherr Oppelt fragte abschließend, ob die Verwaltung die betroffenen Haushalte in einem Anschreiben allumfänglich informieren würden.
Stadträtin Ritschel bekräftigte, dass der kommunale Wärmeplan ein strategisches Planungsinstrument wäre, aus dem keine unmittelbare Rechtswirkung erzielt würde. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass der Rat der Stadt frei in seiner Entscheidung wäre, die beiden separaten Drucksachen zu beschließen. Stadträtin Ritschel sagte wiederholt, dass sich aus der Fernwärmesatzung eine konkrete Rechtskonstellation ergeben würde, die sich auf § 71 Abs. 1 Gebäude Energie Gesetz (GEG) beziehe. Daraus würde resultieren, dass bereits einen Monat nach Verabschiedung der Fernwärmesatzung die Frist auf den Einbau einer Gasheizung vorgezogen würde. Man sei dann schon und nicht erst am 1. Juli 2026 – etwa 15 Monate früher verpflichtet 65 %klimaneutrale Wärme in die Heizung zu integrieren. Stadträtin Ritschel stellte zur kolportierten Benachteiligung der Hannoveraner*innen klar, dass Baden-Württemberg schon viel länger als die Bundesregierung eine verpflichtende Wärmeplanung und entsprechende Regularien entwickelt habe. Zudem seien von § 71 GEG nur die Gebäude betroffen, die im Fernwärmesatzungsgebiet lägen und zudem mehr als 25 kw/h Wärme verbrauchen würden. Deshalb sei die Zahl derer, die eine verkürzte Frist hinnehmen müssten, eher überschaubar.
Ratsherr Oppelt (CDU) erinnerte an die Frage zum Anschreiben.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass kein Anschreiben vorgesehen wäre, da die Stadt andere Instrumente der Beteiligung bevorzugen würde.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung teilen würde, wonach die Bürger*innen in Bezug auf die Wärmeversorgung langfristig bessere Investitionsentscheidungen treffen könnten, dass die Fernwärme schon aktuell klimafreundlicher wäre und diese noch klimafreundlicher würde, wenn das Gas im Energiemix weiter reduziert würde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Fernwärmeplanung vor allem auch deswegen so früh angegangen wäre, damit die Nutzer*innen der Fernwärme und die dezentral der Fernwärmesatzung Wohnenden möglichst schnell Planungssicherheit erhalten würden. Stadträtin Ritschel sagte, dass schon jetzt durch die Fernwärme 50 % weniger CO²-Emissionen ausgestoßen würden. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass dieser Wert noch deutlich verbessert werden müsste und dass enercity bereits daran arbeite.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, was ab dem 01. Januar 2027 in den Bereichen außerhalb der Fernwärmesatzung, aufgrund der veränderten Rechtslage, in Hannover passieren würde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass den Kommunen eine Frist bis maximal zum
31. Dezember 2026 eingeräumt worden wäre, um eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Es würde jedoch immer noch dabeibleiben, dass es sich dabei weiterhin um ein strategisches Planungsinstrument handeln würde. Der kommunale Wärmeplan beinhalte auch Maßnahmen zur Umsetzung und würde natürlich das Ziel haben in die Klimaneutralität gelangen zu können. Die konkreteren Regelungen seien im GEG zu finden, welches einen kontinuierlichen Aufbau hin zur Klimaneutralität vorsähe.
TOP 3.3.
Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Förderung des barrierefreien Umbaus in Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2024)
Der Bund streicht in seinem Haushaltsentwurf 2025 die bisherige Förderung von bis zu 5.000 Euro für barrierefreie Umbauten. Diese Fördermaßnahme war besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, da der Umbau der eigenen Wohnung teuer ist. Trotz steigender Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum, die durch den demografischen Wandel noch verstärkt wird, droht ohne staatliche Unterstützung eine Verschärfung der Wohnsituation für diese Bevölkerungsgruppen. Es ist daher dringend erforderlich, auf kommunaler Ebene Lösungen zu finden.
Ratsherr Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter, DIE LINKE.
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem:
Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der geplanten Streichung der Bundesförderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen auf den Bedarf in Hannover?
Nach telefonischer Rücksprache der Verwaltung mit der KfW gibt es derzeit keine Hinweise zur Streichung einschlägiger Investitionszuschüsse. Es erfolgt derzeit eine enge Abstimmung mit dem Bund – Förderanträge können weiterhin und wie üblich gestellt werden. Mittel können drei Jahre nach Antragsbewilligung weiterhin abgerufen werden. Aufgrund der haushaltspolitischen Lage erfährt die KfW derzeit viele Anfragen. Es gibt aber aktuell keine konkreten Investitionskürzungen.
Generell ist die Schaffung von altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum für die Landeshauptstadt Hannover natürlich ein großes Anliegen, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, einer steigenden Lebenserwartung sowie der Ermöglichung sozialer Teilhabe. Zur Abschätzung des Bedarfes an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum stehen der Landeshauptstadt Hannover verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie kleinräumige Bevölkerungsprognosen, die auch die Altersstruktur der Bevölkerung abbilden, kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung sowie Bevölkerungsbefragungen.
Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Stadt Hannover, um den wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, zu decken?
Die Landeshauptstadt Hannover hat den gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in ihrer Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035 festgehalten. Für Neubauten schreibt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bereits jetzt vor, dass für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein müssen sowie jede achte Wohnung rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Damit liegt auf Landesebene bereits ein wirkmächtiges Instrument vor, um aktuelle und künftige Bedarfe abzudecken.
Die Verwaltung ist sich der Preisspanne dieser Wohnungen sowie der Konkurrenz verschiedener Nachfragegruppen um neu errichtete Wohnungen bewusst. Über kommunale Wohnraumförderprogramme, Sozialquoten sowie die Partnerschaft mit (kommunalen) Wohnungsunternehmen, wie etwa der HANOVA, versucht die Landeshauptstadt Hannover daher bedarfsgerechten, preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu sichern.
Im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover ist eine Sonderförderung vorgesehen, wenn zusätzliche rollstuhlgerechte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen über die baurechtlichen Anforderungen hinaus neu geschaffen werden. Diese Sonderförderung wird sehr selten in Anspruch genommen, da der Bedarf mit den gesetzlich vorgeschriebenen rollstuhlgerechten Wohnungen gedeckt werden kann und keine zusätzlichen gebaut werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen können nach den Regelungen des SGB XII gewährt werden, soweit sie angemessen sind und durch sie die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert werden kann oder eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann. Maßnahmen können bspw. Türverbreiterungen oder ein pflegegerechter Umbau des Badezimmers sein. Das Sozialrecht bietet auf kommunaler Ebene insoweit auch – wenn nicht ausschließlich – Möglichkeiten der Förderung barrierefreien Wohnens. Eine Prüfung und Bewilligung der Mittel erfolgt in der Einzelfallentscheidung durch die Verwaltung.
Darüber hinaus besitzt die Region Hannover als Sozialhilfeträger sog. „Wohnberater*innen“, die vorwiegend im Bereich der Eingliederungshilfe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Häuslichkeit eruieren. Ein klassischer Anwendungsfall ist seit einigen Jahren die Anpassung des Bades, um eine angemessene Körperhygiene und selbstständige Körperpflege zu gewährleisten.
Frage 3: Welche alternativen Fördermöglichkeiten prüft die Verwaltung auf kommunaler Ebene, um den Umbau bestehender Wohnungen barrierefrei zu unterstützen?
Die Verwaltung wird die strategischen Ansätze der Fortschreibung des Wohnkonzeptes 2035 weiterhin konsequent verfolgen. Gleichzeitig wird die Entwicklung des Bedarfs an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen weiter beobachtet und prognostiziert. Bereits vorhandene kommunale Fördermöglichkeiten barrierefreien und altersgerechten Wohnens (siehe Antwort auf Frage 2) werden beibehalten.
TOP 3.4.
Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Entwicklung der Fernwärmepreise in Hannover
(Drucks. Nr. 2241/2024)
Sehr geehrte Damen und Herren,
Begründung:
Die aktuelle Preisentwicklung bei der Fernwärme stellt viele Haushalte in Hannover, insbesondere solche mit geringem Einkommen, vor große finanzielle Herausforderungen. Es ist daher wichtig, die Transparenz über die aktuellen Preise und zukünftigen Entwicklungen sicherzustellen. Auch ein Vergleich mit anderen Anbietern und Kommunen kann helfen, Handlungsoptionen zu identifizieren und mögliche entlastende Maßnahmen für Menschen mit niedrigen Einkommen zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Interesse, ob es alternative, günstigere Versorgungsmöglichkeiten oder besondere Unterstützungsprogramme gibt, die gezielt auf die Bedürfnisse einkommensschwacher Haushalte zugeschnitten sind.
Ratsherr Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter, DIE LINKE.
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem:
Antwort enercity:
Wie beim Strom- und Gaspreis setzt sich auch der Fernwärmepreis im Wesentlichen aus einer festen Komponente (Leistungspreis) und einer verbrauchsabhängigen Komponente (Arbeitspreis) zusammen. Mit der Preisanpassung zum 01.10.2024 sanken die durchschnittlichen Verbrauchskosten für einen Standardhaushalt insgesamt um etwa 7,1 %. Der aktuelle Arbeitspreis liegt bei 0,11 EUR/kWh (brutto), und der Leistungspreis beträgt 52,36 EUR/(kW*Jahr) (brutto). Beide Preisbestandteile werden auf Basis der sogenannten Preisänderungsklausel berechnet. Eine vereinfachte Erläuterung dieser finden Sie auf unserer enercity Homepage (Fernwärmepreise). Damit ist die Fernwärme preislich auf dem Niveau der Gas Grundversorgung in Hannover.
Frage 2: Welche Preisentwicklung wird für die Fernwärme in den nächsten Jahren erwartet,
und welche Faktoren spielen hierbei eine Rolle?
Antwort enercity:
Nach derzeitiger Einschätzung der enercity AG sind keine Preissprünge bei den Fernwärmepreisen zu erwarten. Wir rechnen mit einer Preisentwicklung im Bereich der Inflationsrate. Die Formel zur Preisanpassung verwendet Indizes, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, auf diese hat enercity keinen Einfluss. Auf Grund der steigenden erneuerbaren Erzeugung werden die Fernwärmepreise im Gegensatz zu den Gaspreisen langfristig nicht der steigenden Entwicklung der CO2-Preise folgen.
Mit dem Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme sorgen wir in Hannover also langfristig für eine bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung, bereits ab 2027 wird die Fernwärme weitgehend klimaneutral erzeugt. Für diese Transformation plant enercity mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt.
Frage 3: Wie liegen die Fernwärmepreise im Vergleich zu anderen Strom- und
Fernwärmeanbietern sowie zu Fernwärme in anderen Kommunen?
Antwort enercity:
Im Vergleich mit 30 weiteren Fernwärmeanbietern liegt enercity im unteren Viertel. Den Vergleich finden Sie in der unten dargestellten Grafik. Mit einem Mischpreis* von 11,634 ct/kWh liegt enercity ca. 1,6 ct/kWh unter dem Durchschnittspreis von 13,282 ct/kWh für ein Referenzhaus. Auch in früheren Vergleichen lag enercity stets deutlich unter dem Durchschnittspreis. Einen vollumfänglichen Preisvergleich der Fernwärme finden Sie auch auf der gemeinsamen Preistransparenzplattform führender Verbände der Energie- und Wärmebranche (Preisübersicht).
* Der Mischpreis ist eine aggregierte Größe aus Arbeits- und Leistungspreis für ein Referenzhaus, der eine einheitliche Basis für die Preise verschiedener Versorger schafft.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024)
TOP 4.1.1.
Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024 N1)
TOP 4.2.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2331/2024)
TOP 5.
Schriftliche Eingabe gemäß § 34 NKomVG - Nr. 01 / 2. Halbjahr 2024 – „Beschwerde gegen die Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2012/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 6.
Jahresabschluss 2023 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2090/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 7.
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 8.
Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 8.1
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1524/2024: „Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode“
(Drucks. Nr. 2306/2024)
Ratsherr Machentanz (SGH) erklärte, dass die Fraktion der SGH eine getrennte Abstimmung beantrage, da unter den Punkten 2 und 3 des Antrages ein unseriöses Finanzierungsmodell angedacht wäre.
Ratsherr Bingemer (FDP) wies darauf hin, dass der TSV Bemerode bereits vor sechs Jahren eigene Planungen für ein neues Vereinsheim vorgelegt habe, da schon damals eine Dachsanierung dringend notwendig gewesen sei. Darüber hinaus sei bekannt, dass mit dem Bau des 18. Gymnasium das Gebäude mit dem Schießstand verlegt werden müsste. das alles habe die Landeshauptstadt Hannover nicht berücksichtigt, sodass die FDP-Fraktion der Ansicht wäre, dass der vorliegende Antrag bereits vor drei Jahren hätte eingebracht werden müssen.
TOP 9.
Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie
(Drucks. Nr. 1707/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 10.
Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. 1875/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben?
(Drucks. Nr. 2282/2024)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen würde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der CDU zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben? mit der Drucks. Nr. 2282/2024 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der CDU. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Oppelt (CDU) führte aus, dass es leider notwendig wäre in Hannover über das Thema Judenhass zu sprechen. Man müsste vor allem ins Handeln kommen und die Konsequenzen aus den Vorfällen am vorvergangenen Wochenende ziehen.
Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass sich der Rat der Stadt entschieden gegen jede Form des Antisemitismus aussprechen würde. Ratsherr Oppelt betonte, dass der Rat der Stadt genauso entschlossen zusammenstehen würde, wenn aus anderen Gründen Hass und Hetze in Hannover verbreitet, fremdenfeindliche Parolen an das Rathaus geschmiert und dem Oberbürgermeister mit dem Tod gedroht würde. Ratsherr Oppelt erläuterte, dass es neben rechtsextremen Antisemitismus auch linksextremen, muslimischen und islamistischen Judenhass gäbe. Ratsherr Oppelt stellte klar, dass der Rat der Stadt nicht hinnehmen könnte, dass auf einer Veranstaltung mitten in Hannover – dem Steintorplatz, Menschen fordern würden, dass sich Antisemiten aus Amsterdam nach Hannover bewegen mögen, um in der Landeshauptstadt Juden zu jagen.
Deshalb fordere die CDU-Fraktion den Oberbürgermeister und die Polizeipräsidentin auf, die dafür mit ihrer Behörde an erster Stelle verantwortlich sei, diesbezüglich Konsequenzen zu ziehen. Man fordere Oberbürgermeister Belit Onay und die Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten auf, dass diese alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen mögen, um zukünftig Demonstrationen der Intifada Bewegung in Hannover zu verbieten. Ratsherr Oppelt sagte, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung das auch hergeben würde. Denn das hohe, verfassungsrechtliche Gut der Versammlungsfreiheit schütze friedliche Veranstaltungen und nicht etwa diejenigen, von denen Gewalt ausgehe oder zur Gewalt aufgerufen würde. Die Rechtfertigung der Polizeipräsidentin, wonach nur ein Redner Hetze betrieben habe und dass man den Veranstalter auf den Sachverhalt hingewiesen habe, könnte man nicht gelten lassen. Denn die gesamte Veranstaltung habe den Judenhass bejubelt und deshalb fordere die CDU-Fraktion, dass Veranstaltungen dieser Bewegung zukünftig in Hannover nicht zugelassen bzw. verboten würden.
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) stellte fest, dass es Judenhass in Hannover gäbe. Das Spektrum umfasse rechten, islamistischen und linken Antisemitismus. Es gäbe Intifada bzw. islamistische Demonstrationen, rechtsradikale Angriffe auf die Gedenkstätte in Ahlem und auch eine Querdenker*innen Szene in Hannover. Ratsherr Harrold führte weiter aus, dass sich seit dem 7. Oktober 2023 der offene Judenhass an den Bildungseinrichtungen und der Leibniz Universität verschlimmert habe. Über viele Wochen hinweg habe man ein Intifada Camp vor der Leibniz Universität ertragen müssen. Jüdische Studierende seien aufgrund von antisemitischer Aktionen an den Bildungseinrichtungen nicht mehr sicher, auch Schüler*innen fürchteten an den Schulen um ihre Sicherheit und würden insgesamt viel zu wenig Solidarität erfahren.
Ratsherr Harrold schloss sich den Forderungen der CDU-Fraktion hinsichtlich der benannten Demonstrationen an und machte deutlich, dass auch er diese nur schwer ertragen könnte, wobei die Polizeipräsidentin und die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover zuständig wäre. Das Problem zur Genehmigung dieser Demonstrationen sei, dass die Sicherheitsbehörden in ihren Gefährdungsanalysen und Lagebildern absolut unzureichend informiert seien, um ein Verbot juristisch wasserdicht hinbekommen zu können. Deshalb sei es in erster Linie Aufgabe des Landes die Sicherheitsbehörden dahingehend zu befähigen, diese Gefährdungsanalysen und Lagebilder in Hinblick auf Israel bezogenen Antisemitismus als reale, konkrete Bedrohung für die Menschen in Hannover hinzubekommen. Dann erst käme man in eine Situation mit rechtstaatlichen Mitteln wirksam gegen diesen Islamismus vorgehen zu können. Ratsherr Harrold erläuterte, dass sich die Politik auf allen Ebenen zu oft darauf ausruhen würde, Antisemitismus mit sicherheitspolitischen Maßnahmen bekämpfen zu wollen. Denn in erster Linie sei der Antisemitismus nicht nur in Gewaltform, sondern auch in den Köpfen weit verbreitet. Diverse Studien würden von Potentialen weit über 30 % ausgehen. Insofern benötige man in Krisenzeiten viel mehr Geld für bildungspolitische, historische Bildung, antisemitisch-kritische Bildung und Demokratiebildung. Ratsherr Harrold betonte, dass im Besonderen in der heutigen Zeit alle zur Verfügung stehenden Ressourcen in diese Bereiche gebracht werden müssten. Es brauche mehr Geld für konkrete Projekte und Maßnahmen gegen Antisemitismus wie z.B. die unterfinanzierte Informations- und Recherchestelle RIAS. Es brauche mehr Mittel für Projekte und Maßnahmen in den Bildungseinrichtungen. Das höre nicht bei den Kitas und den Schulen auf, sondern müsste auch in Zusammenarbeit an den Hochschulen und Universitäten weitergeführt werden.
Ratsherr Harrold wies abschließend darauf hin, dass der Rat der Stadt Anfang des Jahres mit einem interfraktionellen Antrag für eine Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt seine Solidarität erklärt habe.
Ratsfrau Zaman (SPD) machte deutlich, dass der Antisemitismus – der Judenhass ein mächtiger Begriff, ein ernsthaftes, alarmierendes Thema sei, welches zu Zeiten von Konflikten wie dem Krieg zwischen der Terrororganisation Hamas und Israel an Intensität auch in Hannover zunähme. Der Antisemitismus habe deutlich zugenommen. Seit dem 7. Oktober letzten Jahres um mehr als 80 %. Der Antisemitismus sei nicht nur quantitativ angestiegen, sondern habe auch erschreckende Formen angenommen. Aufrufe zum Hass, Morddrohungen und massive Übergriffe seien an der Tagesordnung – vor allem von Rechtsaußen, aber auch aus der migrantischen Community. Zudem sei der Polizeischutz für jüdische Einrichtungen seit Jahren trauriger Alltag. Das würde dazu führen, dass sich Menschen in unserem Land erneut fragen würden, ob man noch sicher sei und deshalb quasi auf gepackten Koffern sitzen würden.
Ratsfrau Zaman hob hervor, dass man das schon einmal gehabt habe und dies nie wieder haben wollte in Hannover. Deshalb habe sich der Rat der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren immer wieder für jüdisches Leben in Hannover eingesetzt und sich zu jüdischen Menschen in der Stadt bekannt. Man habe sich gegen jede Form von Antisemitismus ausgesprochen – mit Anträgen, mit Resolutionen und dadurch das man Gesicht gezeigt habe. Am deutlichsten am 20. Januar 2023, als man gemeinsam mit über 35.000 Menschen auf dem Opernplatz ein Zeichen gegen Rassismus und auch Antisemitismus gesetzt habe. Derartige starke Zeichen seien aktuell besonders notwendig und deshalb wäre es richtig, dass man in das Zeitzentrum Zivilcourage über Bildung und Projekte für Demokratiestärkung investiere, dass man die Jugendarbeit massiv stärke und dass man Vereine und Verbände unterstütze, in denen Begegnungen zwischen Menschen stattfänden. Das baue Vorurteile ab, stärke das Zusammenleben und den Respekt im Umgang miteinander in Hannover. Alles das könnte ein wenig mehr Sicherheit schaffen. Mehr Sicherheit sei zwar in erster Linie Aufgabe der Polizei und einer konsequenten Strafverfolgung durch die Justiz geschuldet, aber auch Aufgabe des Rates. Das alles sei richtig und wichtig. Die politischen Beschlüsse wären wichtig, aber noch viel wichtiger sei das eigene Handeln. Der Rat der Stadt sei wie alle Menschen in der Stadt gefordert, klar Position zu beziehen. Bei der Arbeit, am Küchentisch, am Stammtisch beim Sport und Anderswo sei man gefordert klar Position gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Ausgrenzung zu beziehen, zu Artikulieren und Einzuschreiten, wenn das Ganze in Worten und Taten passiere. Deshalb sei es völlig klar, dass man sich gemeinsam dazu bekenne, dass in Hannover kein Platz für Antisemitismus sei. Wo gegen jüdische Menschen und jüdisches Leben gehetzt würde, wo Judenhass in die Tat umgesetzt würde, stelle man sich dem entgegen. Innerhalb politischer Regeln, auch innerhalb des alltäglichen Handelns und auch im Rat der Stadt wäre zu beachten: Keine Hetze!
Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass Judenhass widerlich, wie jede Form rassistisch motivierter Hetze sei. Man lebe in einer Gesellschaft, die auf der Grundlage von Freiheit und Menschenrechten basiere. Damit sei jeder rassistisch motivierte Angriff ein Angriff auf die Gesellschaft als Ganzes und auf den Rechtsstaat. Aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands beziehe sich dies ganz besonders auf den Antisemitismus. Daher müsste man sich fragen, woher derartige Hass- und Gewaltausbrüche kämen. Das sei eine Frage, der man sich als Gesellschaft sowie jede*r Einzelne stellen müsste. Die Tatsache, dass solche Parolen und Positionen immer wieder auf pro-palästinensischen Veranstaltungen erkennbar würden, weise auf einen Teil des Problems hin. Ein politischer Konflikt zwischen dem Staat Israel und der radikalen Hamas in den Palästinensergebieten im Nahost würde in die hannoversche Gesellschaft hineingetragen. Dabei würde zwischen dem Judentum als Religion und als Kultur oder einem jüdischen Menschen und dem Staat Israel überhaupt nicht unterschieden. Das sei fatal, denn man könnte Kritik an staatlichen Akteuren äußern, sei es an der ehemaligen Ampelregierung, sei es am ehemaligen und zukünftigen Präsidenten Trumb, an Russlands politischen Kurs oder am Agieren des israelischen Staates in Gaza. Inhaltliche sowie auch leidenschaftliche Kritik wäre absolut in Ordnung. Man dürfte aber auf keinen Fall staatliches Handeln auf Individuen, die in diesem Staat lebten oder von dort kämen übertragen. In diesem Zusammenhang sei im Besonderen in der arabischen bzw. palästinensischen Diaspora hierzulande ein Aufklärungsbedarf vorhanden. Denn solche Vorfälle seien ein eindringlicher Appell an eine verbesserte Integration und politische Bildung. Es müsste darum gehen, dass alle Menschen, die in Deutschland lebten, auch Teil der Gesellschaft wären. Diese Gesellschaft sei frei, tolerant und achte die Menschenrechte. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass mit allen rechtstaatlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden müsste, wenn einige Menschen die Grundregeln der Demokratie sowie Menschenrechte nicht akzeptierten und ihre Hassbotschaften lautstark kundtun würden. Ratsherr Engelke berichtete, dass in einem Gespräch mit der Polizeipräsidentin mitgeteilt worden wäre, dass es der Polizei nicht leicht gemacht würde derartige Veranstaltungen zu begleiten und entsprechend zu handeln. Allerdings sei auch klargeworden, dass die Polizei sehr aufmerksam wäre und alle Möglichkeiten ausschöpfe, um solchen Hassbotschaften einen Riegel vorzuschieben und den Rechtsstaat zu verteidigen. Darüber hinaus sei von der Politik in Berlin, im Land und letztendlich auch den Kommunen zu erwarten, dass ein klares Zeichen gesetzt würde für die Freiheit, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte.
Ratsherr Keller (AfD) zitierte den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen, Michael Fürst, zur Gegenwart des Antisemitismus an Schulen und erläuterte, dass an vielen Schulen in den Großstädten ein Migrationsanteil von 80 % vorhanden wäre. Ratsherr Keller sagte, dass laut eines Artikels aus der Jüdischen Allgemeinen Zeitung vom 22. April 2024 viele muslimische Schüler*innen den Koran über das Grundgesetz stellen würden und dass die Hälfte von denen einen islamischen Gottesstaat haben wollten. Ratsherr Keller führte weiter aus, dass die deutsche Bundesregierung neben Afghan*innen, Syrier*innen, Iraker*innen, und Nordafrikaner*innen nun auch noch Palästinenser*innen, die nicht einmal das Nachbarland Ägypten aufnähme, nach Deutschland holen wollten. Ratsherr Keller machte deutlich, dass die Herkunftsstaaten der benannten Flüchtlingsgruppen der Hass auf Israel vereinen würde. Viele dieser Staaten würden Israel die Existenzberechtigung absprechen. Im Jahresbericht der RIAS sei dokumentiert, dass antisemitische Vorfälle in Niedersachsen im Jahr 2023 um 61 % zugenommen hätten, dass 60 % davon israelbezogenem Antisemitismus zugeordnet werden könnten und dass ein Großteil davon nach dem 7. Oktober 2023 registriert worden seien.
Ratsherr Keller betonte, dass jeder einzelne Angriff, jede Sachbeschädigung und jede Beleidigung eine zu viel sei. Ratsherr Keller sagte, dass man sich nicht über den Anstieg des Antisemitismus wundern dürfte, wenn man sich die schlimmsten Feinde der Juden in das Land hole. Denn jeder habe die Aufnahmen von den Pro-Palästina- Demonstrationen in Deutschland ansehen können. Junge Menschen, alte Menschen, Männer, Frauen mit arabischen Erscheinungsbild hätten ihren Hass gegen Israel lautstark zum Ausdruck gebracht. Ratsherr Keller erörterte, dass es einen Zuwanderungsstopp für Menschen aus dem muslimischen Raum geben müsste, um die jüdischen Bürger*innen in Deutschland schützen zu können. In den Schulen müsste akribische Aufklärungsarbeit bei den Jugendlichen stattfinden. Der Rechtsstaat mit seiner strafrechtlichen Gesetzgebung müsste seinen Anteil dazu beitragen. Antisemitische Straftaten müssten konsequent und mit voller Härte bestraft werden.
Ratsherr Böning wies darauf hin, dass er als Vertreter der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER exakt dieselbe Rede halten würde, wie am 12. November 2024 in der Regionsversammlung. Ratsherr Böning berichtete, dass ihm eine junge, jüdische Lehrerin auf einer Diskussionsveranstaltung zum Thema Antisemitismus im Juni 2023 in Nürnberg vertraulich mitgeteilt habe, dass der Antisemitismus in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Vorfälle von Menschen mit muslimischen Glauben ausgehen würde. Ratsherr Böning wies eindringlich darauf hin, dass er lediglich das weitergeben würde, was ihm Andere vertraulich mitgeteilt hätten. Ratsherr Böning stellte fest, dass natürlich auch der Antisemitismus von rechts und von Verschwörungstheoretiker*innen ein wirklich großes Problem darstelle. Genauso wie im Übrigen auch der von links ausgehende Antisemitismus, der immer wieder einmal gern verschwiegen würde. Ratsherr Böning führte weiter aus, dass die Betroffenen selbst, die es ja eigentlich wissen müssten, immer wieder, leider meistens vertraulich, durchaus kritisch ausgeführt hätten, dass die Politiker*innen den Antisemitismus in der Öffentlichkeit fast ausschließlich dem rechten Spektrum zuordnen würden. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass er in seiner Anfrage aus der Ratsversammlung am
24. Oktober 2024 dieselben Antworten erhalten habe, was man allerdings nicht der Stadtverwaltung Hannover vorwerfen könnte, da diese die erhobenen Zahlen ebenfalls von anderer Stelle erhalten würden. Ratsherr Böning sagte, dass die jüdische Lehrerin noch einen Umstand vertraulich mitgeteilt habe, den wahrscheinlich die meisten Anwesenden nicht hören wollten. Demnach würden Fälle, bei denen drei deutsche Schüler*innen ohne Migrationshintergrund, eine/einen Schüler*in rassistisch beleidigten, oftmals ganz anders bewertet, als diejenigen Fälle, bei denen drei muslimische Schüler*innen einen/eine jüdische Schüler*in antisemitisch beleidigen würden. Ratsherr Böning stellte fest, dass beim Thema Antisemitismus offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen würde. Ein Ignorieren oder Kleinreden von Problemen würde letztendlich niemandem weiterhelfen – außer vielleicht den Gruppierungen an den politischen Rändern. Dazu würde auch die unbequeme Wahrheit gehören, dass die Integration von einem bestimmten Teil Menschen mit Migrationshintergrund ganz offensichtlich katastrophal gescheitert sei. Ratsherr Böning hob abschließend hervor, dass nie wieder jetzt sei! Dieser Satz dürfte keine leichtfertig dahin gesagte Floskel sein, sodass alle gemeinsam entsprechend handeln mögen.
Ratsfrau Zaman (SPD) stellte fest, dass man Antisemitismus nicht transportieren müsste, da dieser bereits im Rat angekommen wäre, was an einigen Beiträgen deutlich geworden sei. Ratsfrau Zaman erinnerte daran, dass die gemeinsame Erklärung der Bürgermeister*innen zu Beginn der Sitzung dazu aufgerufen habe, dass keine Hetze betrieben werden möge. Es seien Menschen muslimischen Glaubens anwesend, die Demokratie lebten und sich dafür einsetzen würden. Ratsfrau Zaman betonte, dass ein starkes, gemeinsames Zeichen von allen demokratischen Parteien gegen jede Art von Diskriminierung, Hass und Hetze nach wie vor notwendig sei. Denn auf Seiten der extremen Rechten stünden die Feinde der Demokratie. Diejenigen, die das Zusammenleben bedrohten, die alle Menschen über einen Kamm scheren würden und den Antisemitismus nur einer Gruppe zuordneten und zwar der, der Muslime. Auf diese Weise würde auch der Hass pauschal auf alle Menschen aus arabischen und muslimischen Ländern geschürt. Ratsfrau Zaman stellte klar, dass nicht alle Muslime, aber auch nicht alle Deutschen Antisemiten, Populisten oder Rassisten wären. Das zeigten die Anteile auf den Demonstrationen auf den Straßen, die vielen Menschen bei Stolpersteinverlegungen sowie bei ähnlichen Veranstaltungen. Dort seien genauso Menschen aus muslimischen Familien anwesend, wie auch aus deutschen, wobei viele Muslime zudem Deutsche wären. Ratsfrau Zaman hob hervor, dass sich der Rat der Stadt gegen Hass und Hetze gegen demokratische Parteien und alle Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft vehement zur Wehr setzen würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) machte deutlich, dass die Polizisten*innen hervorragende Arbeit ablieferten. Die CDU-Fraktion habe lediglich die rechtliche Einschätzung der Polizeipräsidentin moniert. Denn wenn all die Verstöße auf der Intifada Demonstration nicht ausreichten, dann könnte in Deutschland überhaupt keine Demonstration verboten werden.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die Vorfälle in Hannover ein trauriges Bild abgeben würden. Denn es gehe um deutsche, jüdisch stämmige Mitbürger*innen, die seit Jahrhunderten in der Stadt lebten. Ratsherr Jacobs stellte die Frage in den Raum, warum die migrantischen Vereine und Verbände nicht in der Lage wären diejenigen zu beeinflussen, die auf dem Steintorplatz demonstriert hätten. Ratsherr Jacobs konstatierte, dass in diesen Gemeinschaften andere Regeln gelten würden und dass diese die Demokratie ablehnten. Ratsherr Jacobs stellte klar, dass alle Mitglieder der AfD-Fraktion fest an der Seite der jüdischen Mitbürger*innen stehen würden. Darüber hinaus sollte jeder/jede Einzelne innerhalb seiner Community dafür Sorge tragen, dass alle wieder auf den richtigen Weg zurückgeführt würden. Denn es sei ihm bis heute ein unlösbares Rätsel geblieben, wie man an Menschen ein derartiges Unrecht habe begehen können, die seit Jahrhunderten in Deutschland gelebt hätten.
Ratsherr Böning bemerkte, dass es durchaus auch als Statement gewertet werden könnte, dass die ehemaligen linken Fraktionsmitglieder und heutigen SGH-Mitglieder sowie der linke Einzelvertreter die Chance heute nicht wahrgenommen hätten, sich vom linken Antisemitismus zu distanzieren.
TOP 11.
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 1912/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
TOP 12.
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1913/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
TOP 13.
Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein „Baumschul-Beratungsring Weser-Ems e.V.“
(Drucks. Nr. 2106/2024 mit 2 Anlagen (online))
TOP 14.
Bericht über Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2158/2024)
TOP 15.
Information zum Veränderungen auf Grundstücksteilflächen Am Ahltener Weg
(Informationsdrucksache Nr. 2175/2024 mit 2 Anlagen (online))
TOP 16.
Personalkosten für Verstetigung der Sanierung in Hainholz über das Jahr 2023 hinaus
(Drucks. Nr. 1417/2024 mit 3 Anlagen (online))
TOP 17.
Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2088/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 18.
Veränderungssperre Nr. 129 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1927 - Postkamp
(Drucks. Nr. 1972/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 19.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1862 - Oberstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2235/2024 mit 4 Anlagen (nur online))
TOP 20.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan
(Drucks. Nr. 1603/2024)
TOP 20.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1665/2024)
TOP 27.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)
Eingebracht und überwiesen:
in die Geschäftsordnungskommission!
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) eröffnete die Ratsversammlung und stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt wurden und dass der Rat beschlussfähig sei.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) sagte, dass sie die traurige Nachricht zu überbringen habe, dass der ehemalige Ratsherr Heinz-Erich Schäfer am 21. Oktober 2024 im Alter von 83 Jahren seine letzte Ruhe gefunden habe.
Heinz-Erich Schäfer habe dem Rat der Landeshauptstadt Hannover als Mitglied der SPD-Fraktion vom 01. November 1986 bis zum 31. Oktober 2001 angehört und sei dort vom 27. September 1981 bis zum 31. Oktober 1986 stellvertretender Vorsitzender gewesen.
Während seiner Zugehörigkeit zum Rat engagierte sich Heinz-Erich Schäfer in verschiedenen Fachausschüssen und habe die Landeshauptstadt Hannover im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover, im Aufsichtsrat der Stadtwerke Hannover AG, im Aufsichtsrat der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG) und im Verwaltungsrat der Schützenstiftung (genannt Schützenkollegium) vertreten.
Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich die Anwesenden zu einer Schweigeminute erheben mögen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet würde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung würde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbleibe.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass die Fraktion der CDU einen Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben? mit der Drucks. Nr. 2282/2024 in das Verfahren gegeben habe.
Oberbürgermeister Onay habe den Fraktionen sowie dem Einzelvertretern im Rat den Verfahrensablauf schriftlich mitgeteilt.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass der Punkt 7 zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover mit der Drucks.
Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage von der Tagesordnung abgesetzt werde, da dieser auf Antrag der FDP in der Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung am 13. November 2024 zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen worden sei.
Zudem wären die Punkte 20 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan mit der Drucks. Nr. 1603/2024 und 20.1 - Änderungsantrag der CDU-Fraktion mit der Drucks. Nr. 1665/2024 von der Tagesordnung abgesetzt worden, da diese in der Sitzung des Sozialausschusses am 13. November 2024 vertagt worden seien.
TOP
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025, mit der Drucks. Nr. 2341/2024.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 27, nach Punkt 20 der Tagesordnung behandelt.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 27, nach Punkt 20 der Tagesordnung behandelt.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 22 bis 25 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 08. August 2024
Einstimmig genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 08. August 2024 in der vorliegenden Fassung.
TOP 3.
A N F R A G E N
TOP 3.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Zukunft des Ihme-Zentrums
(Drucks. Nr. 1968/2024)
Das Amtsgericht Hannover hat im Oktober 2023 ein vorläufiges Insolvenzverfahren gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH des ehemaligen Großinvestors Lars Windhorst eröffnet. Seitdem liegt die Zukunft des Ihme-Zentrums, das ein Zuhause für viele Hunderte von Menschen ist, in der Schwebe. Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer wie auch Mieterinnen und Mieter sehen einer nach wie vor ungewissen Zukunft entgegen. Innerhalb des letzten Jahres hat sich die Stadtverwaltung jedoch kaum zum Ihme-Zentrum geäußert. Es besteht die berechtigte Sorge, dass die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover ihrer Verantwortung für die städtebauliche Entwicklung dieses riesigen Quartiers nicht in hinreichender Weise gerecht wird. In öffentlicher Sitzung wird stets darauf verwiesen, dass das Ihme-Zentrum ausschließliche Angelegenheit des Oberbürgermeisters sei.
Wir fragen daher die Verwaltung in Person von Oberbürgermeister Belit Onay:
- Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Person des Oberbürgermeisters oder anderer Verwaltungsangehöriger seit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH mit welchen Personen und Interessengruppen über die Zukunft des Ihme-Zentrums geführt?
- Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen, um ein von der hannoverschen Stadtgesellschaft und anderen Akteuren mit einem offenkundigen, lokalen Entwicklungsinteresse getragenes Zukunftsmodell für das Ihme-Zentrum zu entwickeln?
- Welche Umstände müssen aus Sicht der Stadtverwaltung gegeben sein, um das Gebiet des Ihme-Zentrums als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im Sinne des BauGB auszuweisen und die hierfür erforderliche Vorbereitende Untersuchung einzuleiten?
Die CDU-Fraktion beantrage vor dem Hintergrund der in der Anfrage formulierten Fragen, dass der Oberbürgermeister diese beantworten sollte.
Oberbürgermeister Onay merkte an, dass ein derartiger Antrag sicherlich nicht zulässig wäre. Oberbürgermeister Onay führte weiter aus, dass die Verwaltung gern, in Abstimmung mit dem Büro Oberbürgermeister antworte, weil einige Punkte wie z.B. Treffen abgefragt würden, die vom OB-Büro organisiert worden wären. Allerdings würden einzelne Fragen, wie unter 3., ganz eindeutig in der Expertise der Bauverwaltung liegen, sodass Stadtbaurat Vielhaber die abgestimmte Antwort vortragen würde. Für eventuelle Zusatzfragen stünde die gesamte Verwaltung zur Verfügung.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass ein derartiger Antrag zur Geschäftsordnung des Rates nicht zulässig wäre und erteilte Stadtbaurat Vielhaber das Wort
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hoare (CDU) aus Drucks. Nr. 1968/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1:
Welche Gespräche hat die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover in Person des Oberbürgermeisters oder anderer Verwaltungsangehöriger seit Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens gegen die Projekt Ihme-Zentrum GmbH mit welchen Personen und Interessengruppen über die Zukunft des Ihme-Zentrums geführt?
Antwort:
Die Stadtverwaltung ist auf verschiedenen Ebenen in die Bearbeitung des Themenkomplexes Ihme-Zentrum eingebunden. Bereits seit vielen Jahren besteht dazu eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die die Aktivitäten fachbereichsübergreifend abstimmt. In diesem Rahmen fanden vor und auch nach Beginn des vorläufigen Insolvenzverfahrens Gespräche mit dem Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dem Beirat der WEG, der Geschäftsführung der Projekt IZ Hannover GmbH (PIZ) (vor Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters) sowie dem vorläufigen Insolvenzverwalter nach dessen Bestellung, Vertreter*innen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung als Fördergeber für die Durchwegung sowie Vertretern des Büros RKW Architektur + als Entwurfsverfasser der Durchwegung statt.
Im Rahmen der Immobilienmessen MIPIM, Expo Real und Real Estate Arena wurden in den Jahren 2023/2024 verschiedene Unternehmen angesprochen, die über entsprechende Projektkompetenzen verfügen und mit Blick auf das Ihme-Zentrum als Investoren bzw. Projektentwickler in Betracht kommen würden. Außerhalb der Messen wurden Unternehmen aus dem hannoverschen Umfeld mit demselben Ziel kontaktiert. Insgesamt wurden in diesem Zeitraum rund ein Dutzend Gespräche geführt, die jedoch aufgrund der Gesamtgemengelage des vorläufigen Insolvenzverfahrens zu keinen konkreten Lösungsansätzen geführt haben.
Frage 2:
Welche Maßnahmen hat die Stadtverwaltung bisher ergriffen, um ein von der hannoverschen Stadtgesellschaft und anderen Akteuren mit einem offenkundigen, lokalen Entwicklungsinteresse getragenes Zukunftsmodell für das Ihme-Zentrum zu entwickeln?
Antwort:
Die Stadtverwaltung hat – wie oben beschrieben – Kontakt zu potenziellen Investoren und Projektentwicklern aufgenommen, um die Bereitschaft für ein entsprechendes Engagement auszuloten. Als Grundlage für entsprechende Gespräche hat die Verwaltung eine eigene grobe Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit des PIZ-Immobilieneigentums entwickelt. Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass – abhängig vom Kaufpreis der Immobilie – ein tragfähiges Geschäftsmodell auch bei einer begrenzten Ertragserwartung für die Vermietung der Sockelgeschosse grundsätzlich möglich erscheint.
Grundsätzlich lässt sich in den geführten Gesprächen feststellen, dass das laufende vorläufige Insolvenzverfahren mit zeitgleich eingeleitetem Zwangsversteigerungsverfahren nicht geeignet ist, ernsthaftes Interesse bei potentiellen Investor*innen zu wecken. Potentielle Interessent*innen wurden im Rahmen der Möglichkeiten an den vorläufigen Insolvenzverwalter vermittelt, der derzeit als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Mit Vertreter*innen der Zukunftswerkstatt gab es einen Austausch zu den Ansätzen der von dort verfassten Denkschrift. Allerdings werden die dort vertretenen Einschätzungen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der LHH von der Stadtverwaltung in weiten Teilen nicht geteilt.
Aktuell ist aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens und den auf dem PIZ-Sondereigentum lastenden Grundschulden eine freihändige Veräußerung nicht möglich. Daneben ist die Eigentumskonstruktion auf Grundlage des Wohnungseigentumsrechts ein großes Hemmnis für die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells für die Sockelgeschosse. Die Verwaltung hat sich daher mit der Frage befasst, ob Möglichkeiten bestehen, dieses Hemmnis zu beseitigen oder dessen Auswirkungen zu begrenzen, um eine Projektentwicklung dadurch zu erleichtern. Greifbare Handlungsansätze konnten zu diesem Komplex bisher nicht entwickelt werden.
Frage 3:
Welche Umstände müssen aus Sicht der Stadtverwaltung gegeben sein, um das Gebiet des Ihme-Zentrums als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet im Sinne des BauGB auszuweisen und die hierfür erforderliche Vorbereitende Untersuchung einzuleiten?
Antwort:
Insgesamt wird das besondere Städtebaurecht von dem Grundgedanken getragen, dass bauliche Maßnahmen grundsätzlich von den betroffenen Eigentümer*innen durchzuführen sind. Für die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. §141 Baugesetzbuch (BauGB), die die Grundlage für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen gem. §§ 136 – 164 BauGB bilden, ist neben der Frage, ob ein städtebaulicher Missstand vorliegt, auch die Durchführbarkeit einer etwaigen Sanierung in den Blick zu nehmen. Dafür sind die Beteiligung und die Bereitschaft zur Mitwirkung der Eigentümer*innen eine entscheidende Voraussetzung.
Nicht zuletzt aufgrund der komplizierten Eigentümer*innenstruktur und der fehlenden Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen sind in der Vergangenheit die Maßnahmen, die mit Fördermitteln aus dem Städtebauförderprogramm „Stadtumbau-West“ sowie aus dem EFRE-Programm finanziert worden wären gescheitert.
Die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ist also erst möglich, wenn ein konsistentes Entwicklungsvorhaben vorliegt, und es sichere Investitionszusagen für eine Sanierung durch mögliche Investoren sowie eine verlässliche und arbeitsfähige Organisationsform der Eigentümerschaft gibt. Ferner müsste die Grenze eines ggf. räumlich anzupassenden Geltungsbereichs so gewählt werden, dass nicht von einer Einzelmaßnahme gesprochen werden kann und das Förderziel nicht auf das Eigentum eines einzelnen Eigentümers zugeschnitten ist.
Aufgrund der unverändert komplexen Eigentumsverhältnisse ist es weiterhin nicht möglich, ein umfassendes Sanierungskonzept für das gesamte Ihme-Zentrum zu entwickeln, das in einem absehbaren Zeitraum umsetzbar ist. Darüber hinaus ist die Finanzierung der noch zu definierenden Sanierungsziele ungewiss. Die Festlegung eines Sanierungsgebiets dürfte daher bereits deshalb unzulässig sein, weil die Voraussetzung für eine zügige Sanierung, die in der Regel nicht länger als 15 Jahre dauert, nicht erfüllt werden kann.
Außerdem bieten weder die im Jahr 2022 novellierte Städtebauförderungsrichtlinie noch das derzeitige finanzielle Defizit der Städtebauförderung eine positive Perspektive für eine mögliche Aufnahme des Ihme-Zentrums in die Städtebauförderung.
Ratsherr Hoare (CDU) fragte, ob die Verwaltung Gespräche mit Wohnungseigentümer*innengemeinschaften geführt habe.
Oberbürgermeister Onay antwortete, dass die Verwaltung insgesamt, somit auch die Bauverwaltung für das Ihme-Zentrum zuständig wäre, sodass auch in unterschiedlichen Ausschüssen dazu berichtet werden könnte. Oberbürgermeister Onay sagte, dass in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen detailliert zu den Fragestellungen in Bezug auf die Wohnungseigentümer*innengemeinschaften berichtet werden könnte.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Verwaltung einen groben Zeitrahmen für die Beseitigung der unsäglichen Umstände im Ihme-Zentrum sowie der damit in Verbindung stehenden Insolvenz benennen könnte.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Einleitung des Insolvenzverfahrens für den Anfang des Jahres 2025 geplant wäre. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte, dass die Verwaltung einen Förderbescheid mit Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2024 für die Durchwegung vorliegen habe. Es sei allerdings zu befürchten, dass nicht mehr alle Fördergelder abgerufen werden könnten, da das Jahr bekanntermaßen weit fortgeschritten wäre. Eine Verzögerung habe sich allerdings dadurch ergeben, dass sich das verpflichtete Architekturbüro aus dem Projekt zurückgezogen habe und von privater Seite Ersatz gefunden werden musste. Abschließend stellte Stadtbaurat Vielhaber eine Weiterführung des Themas für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen in Aussicht.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, unter welchen konkreten Voraussetzungen das Ihme-Zentrum zum Sanierungsgebiet werden könnte.
Stadtbaurat Vielhaber machte deutlich, dass Sanierungsgebiete nicht für Einzelprojekte, sondern für Quartiere, die mit städtebaulichen Missständen behaftet wären, eingerichtet werden könnten. Wichtig sei, dass dafür Fördermittel nur dann generiert werden könnten, wenn öffentliche Belange vorhanden wären. Das Ihme-Zentrum sei ein großes privates Projekt, bei dem weder der Wille, die Bereitschaft noch die Substanz zur Mitwirkung vorhanden wäre. Stadtbaurat Vielhaber informierte darüber, dass die Verwaltung eine Drucksache zum weiteren Verfahren vorgelegt habe, aus dem ein Gutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Fragestellungen hervorgehen sollte.
Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob das Ihme-Zentrum laufende Kosten für die Verwaltung aufwerfen würde.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass die Verwaltung mit dem Eintritt in die Insolvenz eine Sonderumlage für eine kleine Gewerbefläche in Höhe von etwa 2500 € im Monat (4,87 € pro m²) zu tragen habe.
TOP 3.2.
Anfrage der CDU-Fraktion zur Kommunalen Wärmeplanung
(Drucks. Nr. 1969/2024)
Als erste und zugleich einwohnerstärkste Kommune hat die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover ihren Entwurf für eine Kommunale Wärmeplanung beim Land Niedersachsen vorgelegt. Gemäß Niedersächsischem Klimagesetz (NKlimaG) ist die Landeshauptstadt Hannover hierzu bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtet. In Verbindung mit der Anfang 2023 in Kraft getretenen Fernwärmesatzung schafft die Stadtverwaltung nach einem noch ausstehenden Ratsbeschluss über die Kommunale Wärmeplanung Fakten gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Allein in Hannover werden viele Menschen von einem Neueinbauverbot für Gasheizungen betroffen sein. Für die breite Bevölkerung bleibt deshalb unverständlich, warum die Stadtverwaltung bei der Kommunalen Wärmeplanung eigenmächtig ein derart hohes Tempo an den Tag legt, anstatt die Wärmeplanung in der gebotenen Tiefe mit der Stadtgesellschaft und vor allem mit den betroffenen Immobilieneigentümern zu erörtern. In der Konsequenz bedeutet der vorliegende Entwurf für die Kommunale Wärmeplanung eine Schlechterstellung der Hannoveranerinnen und Hannoveraner gegenüber den Menschen im übrigen Bundesgebiet.
Wir fragen die Verwaltung:
- Wie begründet die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover die von ihr an den Tag gelegte Hektik bei der Erstellung des Entwurfs für eine Kommunale Wärmeplanung, die eilige Vorstellung dieses Entwurfs beim Land Niedersachsen und die ausbleibende Beteiligung der Öffentlichkeit – speziell von Fachverbänden betroffener Unternehmen und Personen – an der Ausarbeitung dieses Entwurfs?
- Welche Rechtswirkungen bzw. tatsächlichen Auswirkungen sind damit - auch im Zusammenhang mit den Regelungen des GEG und einem Einbauverbot für neue Gasheizungen - für die Bevölkerung verbunden, wenn der Rat den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Form beschließen würde?
- Inwiefern unterscheiden sich diese Konsequenzen für solche Menschen, die innerhalb des Fernwärmesatzungsgebiets leben oder Immobilien besitzen und was sind die konkreten Folgen für die Immobilieneigentümer in den Gebieten, die nicht für die Fernwärme vorgesehen sind?
Stadträtin Ritschel beantwortete die Fragen von Ratsherrn Oppelt (CDU) aus Drucks. Nr. 1969/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Wie begründet die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Hannover die von ihr an den Tag gelegte Hektik bei der Erstellung des Entwurfs für eine Kommunale Wärmeplanung, die eilige Vorstellung dieses Entwurfs beim Land Niedersachsen und die ausbleibende Beteiligung der Öffentlichkeit – speziell von Fachverbänden betroffener Unternehmen und Personen – an der Ausarbeitung dieses Entwurfs?
Vorbemerkung: Die Wärmewende ist für das Erreichen der Klimaschutzziele von zentraler Bedeutung. Sie erfordert zugleich eine umfangreiche Transformation. Deshalb ist es geboten, frühzeitig Planungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Insofern hat die Verwaltung nicht hektisch agiert, sondern lediglich zügig ein aus ihrer Sicht sehr relevantes Thema vorangebracht.
Warum war dies so zügig möglich? Zum einen weil mit der Fernwärmesatzung, deren Entwurf im Januar 2022 vorgelegt wurde, faktisch bereits für einen Großteil des Stadtgebietes eine Orientierung erfolgt ist. Und zum anderen, weil Hannover das Glück hat, mit enercity einen Energiedienstleister vor Ort zu haben, der die kommunale Wärmeplanung maximal unterstützt.
Die Wärmeplanung gemäß den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes war Ende 2023 fertiggestellt und wurde daher an das Land Niedersachsen übermittelt und veröffentlicht. Eine umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit fand im ersten Quartal 2024 statt. Am 19. Januar 2024 wurden zudem Expert*innen und Interessenvertretungen in einer gemeinsamen Anhörung mehrerer Fachausschüsse angehört. Die daraus resultierenden Stellungnahmen wurden ausgewertet, in einem Bericht veröffentlicht und haben Eingang in die Ausarbeitung der geplanten Maßnahmen gefunden.
Auf dieser Grundlage wurde den Gremien die Wärmeplanung inklusive der Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt (Drucksache 1288/2024). Mit dieser Wärmeplanung ist Hannover sehr gut für die Wärmewende aufgestellt und der strategische Rahmen für Umsetzungsprojekte ist abgesteckt. Bundesweit erntet Hannover für sein proaktives und zielgerichtetes Vorgehen bei der Wärmewende große Anerkennung.
Frage 2: Welche Rechtswirkungen bzw. tatsächlichen Auswirkungen sind damit - auch im Zusammenhang mit den Regelungen des GEG und einem Einbauverbot für neue Gas-heizungen - für die Bevölkerung verbunden, wenn der Rat den Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung in der vorliegenden Form beschließen würde?
Mit dem Beschluss des Kommunalen Wärmeplans der LHH (Drucksache 1288/2024) als strategisches Planungsinstrument sind direkt keine Rechtswirkungen verbunden.
Frage 3: Inwiefern unterscheiden sich diese Konsequenzen für solche Menschen, die innerhalb des Fernwärmesatzungsgebiets leben oder Immobilien besitzen und was sind die konkreten Folgen für die Immobilieneigentümer in den Gebieten, die nicht für die Fernwärme vorgesehen sind?
Mit Beschluss der 1. Änderungssatzung zur Erweiterung des Fernwärme-Satzungsgebietes (Drucksache 1381/2024) tritt einen Monat nach deren Veröffentlichung im entsprechenden Geltungsbereich die Verpflichtung gemäß § 71 (1) GEG in Kraft, d.h. die Pflicht zum Einbau einer Heizung, die mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energie nutzt. Für Bestandsgebäude sieht das GEG bei Ausfall einer bestehenden Heizungsanlage Übergangsfristen vor, in denen Gasheizungen ohne einen Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren Energien eingebaut und betrieben werden können. Ab 01.07.2026 gelten diese Regelungen dann für das gesamte Stadtgebiet.
Der Beschluss zur Erweiterung des Satzungsgebiets verschafft den dortigen Gebäudeeigentümer*innen, wo nicht schon jetzt gegeben, ein Anschlussrecht an die Fernwärme (unter Berücksichtigung der geltenden Ausnahmeregelungen) und sichert damit eine Erfüllungsoption für die Pflicht nach § 71 (1) GEG.
Zudem bietet enercity im Satzungsgebiet den Einbau temporärer Gasheizungen an, sogenannte „Pop-up-Heizungen“. Diese Heizsysteme sollen als Übergangslösung dienen, insbesondere in Situationen, in denen die bestehende Heizungsanlage nicht mehr den Anforderungen entspricht oder eine kurzfristige Wärmeversorgung benötigt wird.
Vom Anschlussrecht der Fernwärmesatzung ausgenommen sind kleinere Gebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser) mit einer Gesamtwärmenennleistung von unter 25 Kilowatt, da eine dezentrale Wärmeerzeugung meist unproblematisch umgesetzt werden kann und diese vor allem geringere Wärmegestehungskosten aufweist als eine Fernwärmeversorgung. Aus Gründen der Versorgungssicherheit, des Klimaschutzes und zur Reduzierung von Preisrisiken empfiehlt sich in diesen Fällen der direkte Umstieg auf klimafreundliche dezentrale Heizsysteme. Die Maßnahmenvorschläge der Wärmeplanung unterstützen die Lösungsfindung.
Ansonsten greift bereits seit Jahresbeginn die gesetzliche Regelung gemäß §71 (9) GEG, wonach ab 1. Januar 2024 neu installierte Gasheizungen ab dem Jahr 2029 mit einem wachsenden Anteil an Biomethan betrieben werden müssen: Die Mindestquoten betragen 15 Prozent ab 2029, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Da einerseits Biomethan knapp und teuer sein wird und andererseits der fossile Gasanteil durch steigende CO2-Preise zusätzlich belastet wird, ist der Einbau einer neuen Gasheizung aus wirtschaftlicher Sicht schon heute nicht mehr zu empfehlen. Und auch im Sinne des Klimaschutzes ist die zügige Dekarbonisierung der Wärme voranzutreiben.
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, welchen Beitrag die kommunale Wärmeplanung für das Ziel der Landeshauptstadt Hannover, bis 2035 klimaneutral zu werden, leisten würde und weiter, ob dieses Ziel ohne die Fernwärmesatzung / kommunale Wärmeplanung erreichbar wäre.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass man gerade im Energiesektor der Gebäude deutlich nachsteuern müsste, wenn man bis 2035 klimaneutral werden wollte. Deshalb sei es eine absolute Notwendigkeit die Wärmewende zu vollziehen. enercity arbeite mit dem Kohleausstieg in Stöcken sehr intensiv daran, da Fernwärme nur eine andere Form der Wärmebereitstellung wäre und diese ebenfalls klimaneutral werden müsste. Die dynamische Umstellung von enercity spiegele sich darin wieder, dass die Ersatzanlagen für den ersten Block des Kohlekraftwerks Stöcken fertiggestellt wären, dass der erste Block Anfang des Jahres 2025 und der zweite nach der Heizperiode 2026/2027 vom Netz genommen würden. Stadträtin Ritschel betonte, dass die Wärmewende existenziell für das Erreichen der Klimaschutzziele wäre. Deshalb sei es wichtig so früh wie möglich mit der Transformation zu beginnen, weil das Umstellen der Heizungssysteme ein überaus komplexer Vorgang sei.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, welche Gebiete genau und wie viele Tausend Menschen in Hannover vom vorgezogenen Verbot zum Einbau von Gasheizungen betroffen wären.
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat darum, dass in der Fragestunde ausschließlich Fragen formuliert würden.
Stadträtin Ritschel stellte klar, dass die Verwaltung ausgeführt habe, dass der Kommunale Wärmeplan ein strategisches Instrument sei, aus dem keine Rechtsfolgen resultieren würden. Die Verwaltung habe im kommunalen Wärmeplan von Prüfgebieten – Prüfgebiete für Nahwärme, Prüfgebiete für dezentrale Wärmeversorgung – gesprochen. Eine Besonderheit resultiere daraus, dass man schon seit Anfang 2023 ein Fernwärmesatzungsgebiet habe. Das würde bedeuten, dass das, was für alle anderen ab dem 1. Juli 2026 gelte, für das Gebiet der Fernwärmesatzung dann schon einen Monat nach Inkrafttreten der Satzung maßgeblich seien würde. Stadträtin Ritschel machte zur Fernwärmesatzung deutlich, dass die Verwaltung im Rahmen des Beteiligungsprozesses unglaublich viele Nachfragen zum Fernwärmeanschluss gehabt habe.
Die Entwicklung sei von Fernwärmeanschlusspflicht, über Fernwärmeanschlussrecht bis hin zum Fernwärmeanschlussandrang gegangen. Die erste Änderung der Satzung schlage man dem Rat deshalb vor, weil aus der Nordstadt und der Südstadt Nachfragen adressiert worden seien, warum einige Gebiete nicht berücksichtigt worden wären. Stadträtin Ritschel führte weiter aus, dass der Begründung zu entnehmen gewesen wäre, dass sich eine Ausweitung nicht hätte wirtschaftlich darstellen lassen. Denn die Verwaltung würde auch in Bezug auf die kommunale Wärmeplanung auf Wirtschaftlichkeit achten. Es gehe darum, die für die Menschen günstigste Energie bereitstellen zu können. Man schlage dem Rat vor, die Satzung um diese beiden Gebiete zu erweitern, weil dies laut enercity auch für die Nordstadt und die Südstadt realisiert werden könnte. Stadträtin Ritschel sagte, dass die Verwaltung die Frage nach der Anzahl nicht beantworten könnte, da es in diesem Fall nur um die kleineren Gebäude gehen würde und dass man zudem nicht vorhersagen könnte, welches dieser kleinen Gebäude in den nächsten eineinhalb Jahren eine neue Gasheizung benötigen würde. Darüber hinaus könnte nicht beziffert werden, wer in den kommenden eineinhalb Jahren dazu bereit wäre den progressiven Weg in der Wärmewende gehen zu wollen, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ratsherr Engelke (FDP) fragte, ob die Klimaziele der Verwaltung zum aktuellen Zeitpunkt weit verfehlt worden wären. Ratsherr Engelke fragte ferner, ob durch eine Drucksache der Verwaltung der Einbau von Gasheizungen verhindert und damit tief in die Rechte der Eigentümer*innen eingegriffen würde. Ratsherr Engelke fragte zudem, ob es zutreffend sei, dass enercity vielleicht erst im Jahr 2026 auf eine halbwegs klimafreundliche Energie umstellen könnte. Ratsherr Engelke fragte abschließend, ob es vielleicht sinnvoll sein könnte die beiden Drucksachen zurückzustellen, um die politischen Entwicklungen in Berlin abzuwarten.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Klimabilanz vorgelegt und darauf verwiesen habe, dass man bis 2020 nicht das erreicht habe, was man sich vorgenommen habe – nämlich 40 % weniger CO²im Vergleich zum Jahr 1990. Der Rat habe formuliert, alles in seiner Macht stehende tun zu wollen, um die Klimaneutralität möglichst bis 2035 erreichen zu können. Damit würde auch zum Ausdruck gebracht, dass es äußere Faktoren gäbe, die man in Hannover überhaupt nicht beeinflussen könnte. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass man nicht über konkrete Jahreszahlen streiten müsste. Vielmehr sollte man sich vor Augen führen, dass der Klimawandel voranschreite und dass es notwendig und sinnvoll wäre alles daran zu setzen, den Klimaschutz möglichst gut voranzutreiben. Dabei sei ein Zieljahr nachrangig, aber die Richtung müsste stimmen. Stadträtin Ritschel erörterte, dass die kommunale Wärmeplanung ein Instrument wäre, welches man auf kommunaler Ebene sehr gut gestalten könnte. Die Wärmewende fände vor Ort statt, sodass es durchaus sinnvoll sei weiter voranzuschreiten, wie bereits ausgeführt worden wäre. Stadträtin Ritschel bemerkte, dass die Verwaltung mit dem Zeitplan zum Kohleausstieg dargelegt habe, dass es zur Zeit noch nicht möglich wäre ausschließlich grüne Energie zur Verfügung zu stellen, obwohl enercity schon einige klimaneutrale Kraftwerke, wie z.B. ein Bio-Methankraftwerk ans Netz genommen habe. Ferner sei zu berücksichtigen, dass man im Vergleich zu einer herkömmlichen Gasheizung bei der Fernwärme einen klaren Zeitfaden hin zu einer Dekarbonisierung erkennen könnte.
Stadträtin Ritschel machte deutlich, dass man die Verantwortung zur Dekarbonisierung an den Energiedienstleister weitergeben und sich nicht mit Übergangsfristen herumschlagen müsste, wenn man in einem Fernwärmegebiet ansässig sei. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass der Verwaltung die Fernwärme nicht nur deswegen am Herzen läge, weil es irgendwelche Gesetze gäbe. Vielmehr erachte man diese als einen sinnvollen Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass die Verwaltung nicht prognostizieren könnte, welche gesetzlichen Veränderungen auf der Bundesebene getroffen würden. Aber man halte es nach wie vor für richtig und sinnvoll, das auf kommunaler Ebene zu tun – nämlich die Wärmewende vor Ort zu gestalten. Weiterhin sei man der Ansicht mit dem kommunalen Wärmeplan eine solide Grundlage dazu vorgelegt zu haben.
Beigeordneter Semper (CDU) fragte, ob es Berechnungen gäbe, wie teuer die Landeshauptstadt Hannover die Wärmewende kommen würde, wenn alle städtischen Gebäude, die im Satzungsgebiet lägen an das Fernwärmenetz angeschlossen und alle nicht im Satzungsgebiet liegenden Gebäude mit Wärmepumpen oder entsprechenden Alternativen ausgestattet werden müssten. Beigeordneter Semper fragte ferner, ob die Verwaltung Hochrechnungen angestellt habe, was die Wärmewende für die Menschen in Hannover beim Anschluss an das Fernwärmenetz oder bei der Anschaffung einer Wärmepumpe in konkreten Zahlen bedeuten würde.
Stadträtin Ritschel erklärte, dass die Verwaltung keine konkreten Zahlen zu Investitionen vortragen könnte. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass es nicht nur darum gehen könnte, was ein Fernwärmeanschluss koste, sondern dass auch zu beachten wäre, dass keine Heizung ewig halte und somit früher oder später sowieso Kosten für Instandsetzung oder Ersatz anfallen würden, die natürlich gegenzurechnen wären. Darüber hinaus wären Hochrechnungen in Bezug auf Eigentümer*innen vermessen, da jedes Gebäude anders sei. Zudem kämen die meisten Anfragen aus der Wohnungswirtschaft, weil dort bereits an den Zentralisierungen gearbeitet würde. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass die Förderbedingungen für Wärmepumpen mit einem Fördervolumen von bis zu 70 % zur Zeit so perfekt wären wie zukünftig wahrscheinlich nie wieder. Stadträtin Ritschel erläuterte, dass es am Ende nicht nur um den Klimaschutz gehen würde, sondern das auch die Entwicklung der Energiepreise mit den steigenden CO2-Preisen im Blick zu behalten wären. Deshalb sei beim Weiterbetrieb einer intakten Gasheizung zu beachten, dass die Kosten steigen werden. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass man auch in Hannover alle rechtlichen Möglichkeiten habe, eine bereits vorhandene, intakte Gasheizung zu betreiben. Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Gasheizungen irgendwann mit dem nicht ganz so günstigen Bio-Methan gespeist werden müssten und dass auf das Gas ein höherer CO²-Preis zu entrichten wäre. Demnach sei es wichtig über die Betriebskosten einer Heizung nachzudenken, wenn man es schön warm in der Wohnung haben wollte. Stadträtin Ritschel merkte abschließend an, dass die Installation einer Wärmepumpe nicht mit gesetzlich vorgeschriebenen Sanierungen oder Dämmungen einhergehen würde. Auch wenn es gute Gründe gäbe ein Haus zu dämmen, ein ordentliches Dach draufzusetzen oder die Fenster zu erneuern, weil dadurch der Gebäudeenergiebedarf deutlich sinke. Aber das sei keine Grundvoraussetzung für den Einsatz einer Wärmepumpe. Wenn die Wärmepumpe mit klimaneutralem Strom betrieben würde, sei sie zukünftig eine günstige Alternative.
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) fragte, welche städtischen Unterstützungsmaßnahmen für die Eigentümer*innen für Gebäude innerhalb und außerhalb des Satzungsgebietes vorgehalten würden.
Stadträtin Ritschel erläuterte, dass im Fernwärmegebiet gemeinsam mit enercity thematische Infoveranstaltungen durchgeführt würden. Darüber hinaus habe man in Hannover die Klimaschutz-Agentur, die sehr intensiv das Thema Wärmepumpen in den Fokus gerückt habe. Zudem sähe man einen besonders großen Beratungsbedarf für das Prüfgebiet zur Nahwärme, wobei enercity auch dafür Angebote vorbereiten würde. In diesem Zusammenhang mache es Sinn sich beispielsweise in Döhren – nicht Fernwärmegebiet, gemeinsam auf den Weg zu machen, was die Wohnungsgenossenschaften dort gern annehmen würden. In Bothfeld hingegen gäbe es mehrere private Angebote, sodass die Landeshauptstadt Hannover in diesem Bereich nur flankierend tätig würde. Stadträtin Ritschel machte deutlich,dass die Beratungs- und Unterstützungsangebote, die es dazu bereits gebe mit ProKlima weiter verstärkt werden und der Öffentlichkeit noch bekannter gemacht werden müssten.Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Annahme, dass man noch nicht gut genug wäre die Klimaziele einzuhalten, nicht erforderlich machen würde, dass noch konsequenter und vorbereiteter in der Vorausplanung, wie bei den Maßnahmen zur kommunalen Wärmeplanung gehandelt werden müsste, um besser beim Erreichen der Klimaziele zu werden und bis 2035 klimaneutral werden zu können.
Stadträtin Ritschel bejahte die Frage.
Ratsherr Oppelt (CDU) fragte, warum die Verwaltung die Bewohner*innen nicht proaktiv darauf hingewiesen habe, dass die Drucksachen letztendlich doch eine Rechtswirkung in Bezug auf das Verbot für Gasheizungen haben würden. Ratsherr Oppelt fragte zudem, welche Gebiete und wie viele Menschen in Hannover von dem Verbot betroffen wären und ob von der Stadt Förderangebote vorgehalten würden. Ratsherr Oppelt fragte abschließend, ob die Verwaltung die betroffenen Haushalte in einem Anschreiben allumfänglich informieren würden.
Stadträtin Ritschel bekräftigte, dass der kommunale Wärmeplan ein strategisches Planungsinstrument wäre, aus dem keine unmittelbare Rechtswirkung erzielt würde. Stadträtin Ritschel wies darauf hin, dass der Rat der Stadt frei in seiner Entscheidung wäre, die beiden separaten Drucksachen zu beschließen. Stadträtin Ritschel sagte wiederholt, dass sich aus der Fernwärmesatzung eine konkrete Rechtskonstellation ergeben würde, die sich auf § 71 Abs. 1 Gebäude Energie Gesetz (GEG) beziehe. Daraus würde resultieren, dass bereits einen Monat nach Verabschiedung der Fernwärmesatzung die Frist auf den Einbau einer Gasheizung vorgezogen würde. Man sei dann schon und nicht erst am 1. Juli 2026 – etwa 15 Monate früher verpflichtet 65 %klimaneutrale Wärme in die Heizung zu integrieren. Stadträtin Ritschel stellte zur kolportierten Benachteiligung der Hannoveraner*innen klar, dass Baden-Württemberg schon viel länger als die Bundesregierung eine verpflichtende Wärmeplanung und entsprechende Regularien entwickelt habe. Zudem seien von § 71 GEG nur die Gebäude betroffen, die im Fernwärmesatzungsgebiet lägen und zudem mehr als 25 kw/h Wärme verbrauchen würden. Deshalb sei die Zahl derer, die eine verkürzte Frist hinnehmen müssten, eher überschaubar.
Ratsherr Oppelt (CDU) erinnerte an die Frage zum Anschreiben.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass kein Anschreiben vorgesehen wäre, da die Stadt andere Instrumente der Beteiligung bevorzugen würde.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Verwaltung die Auffassung teilen würde, wonach die Bürger*innen in Bezug auf die Wärmeversorgung langfristig bessere Investitionsentscheidungen treffen könnten, dass die Fernwärme schon aktuell klimafreundlicher wäre und diese noch klimafreundlicher würde, wenn das Gas im Energiemix weiter reduziert würde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass die Verwaltung die Fernwärmeplanung vor allem auch deswegen so früh angegangen wäre, damit die Nutzer*innen der Fernwärme und die dezentral der Fernwärmesatzung Wohnenden möglichst schnell Planungssicherheit erhalten würden. Stadträtin Ritschel sagte, dass schon jetzt durch die Fernwärme 50 % weniger CO²-Emissionen ausgestoßen würden. Stadträtin Ritschel hob hervor, dass dieser Wert noch deutlich verbessert werden müsste und dass enercity bereits daran arbeite.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, was ab dem 01. Januar 2027 in den Bereichen außerhalb der Fernwärmesatzung, aufgrund der veränderten Rechtslage, in Hannover passieren würde.
Stadträtin Ritschel antwortete, dass den Kommunen eine Frist bis maximal zum
31. Dezember 2026 eingeräumt worden wäre, um eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen. Es würde jedoch immer noch dabeibleiben, dass es sich dabei weiterhin um ein strategisches Planungsinstrument handeln würde. Der kommunale Wärmeplan beinhalte auch Maßnahmen zur Umsetzung und würde natürlich das Ziel haben in die Klimaneutralität gelangen zu können. Die konkreteren Regelungen seien im GEG zu finden, welches einen kontinuierlichen Aufbau hin zur Klimaneutralität vorsähe.
TOP 3.3.
Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Förderung des barrierefreien Umbaus in Hannover
(Drucks. Nr. 2240/2024)
- Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der geplanten Streichung der Bundesförderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen auf den Bedarf in Hannover?
- Welche Maßnahmen plant die Stadt Hannover, um den wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, zu decken?
- Welche alternativen Fördermöglichkeiten prüft die Verwaltung auf kommunaler Ebene, um den Umbau bestehender Wohnungen barrierefrei zu unterstützen?
Der Bund streicht in seinem Haushaltsentwurf 2025 die bisherige Förderung von bis zu 5.000 Euro für barrierefreie Umbauten. Diese Fördermaßnahme war besonders für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung von großer Bedeutung, da der Umbau der eigenen Wohnung teuer ist. Trotz steigender Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum, die durch den demografischen Wandel noch verstärkt wird, droht ohne staatliche Unterstützung eine Verschärfung der Wohnsituation für diese Bevölkerungsgruppen. Es ist daher dringend erforderlich, auf kommunaler Ebene Lösungen zu finden.
Ratsherr Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter, DIE LINKE.
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem:
Frage 1: Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen der geplanten Streichung der Bundesförderung für altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnungen auf den Bedarf in Hannover?
Nach telefonischer Rücksprache der Verwaltung mit der KfW gibt es derzeit keine Hinweise zur Streichung einschlägiger Investitionszuschüsse. Es erfolgt derzeit eine enge Abstimmung mit dem Bund – Förderanträge können weiterhin und wie üblich gestellt werden. Mittel können drei Jahre nach Antragsbewilligung weiterhin abgerufen werden. Aufgrund der haushaltspolitischen Lage erfährt die KfW derzeit viele Anfragen. Es gibt aber aktuell keine konkreten Investitionskürzungen.
Generell ist die Schaffung von altersgerechtem bzw. barrierefreiem Wohnraum für die Landeshauptstadt Hannover natürlich ein großes Anliegen, gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, einer steigenden Lebenserwartung sowie der Ermöglichung sozialer Teilhabe. Zur Abschätzung des Bedarfes an altersgerechtem und barrierefreiem Wohnraum stehen der Landeshauptstadt Hannover verschiedene Instrumente zur Verfügung, wie kleinräumige Bevölkerungsprognosen, die auch die Altersstruktur der Bevölkerung abbilden, kleinräumige Wohnungsmarktbeobachtung sowie Bevölkerungsbefragungen.
Frage 2: Welche Maßnahmen plant die Stadt Hannover, um den wachsenden Bedarf an barrierefreien Wohnungen, insbesondere für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung, zu decken?
Die Landeshauptstadt Hannover hat den gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarf an barrierefreiem Wohnraum in ihrer Fortschreibung des Wohnkonzeptes bis 2035 festgehalten. Für Neubauten schreibt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) bereits jetzt vor, dass für Gebäude mit mehr als vier Wohnungen alle Wohnungen barrierefrei sein müssen sowie jede achte Wohnung rollstuhlgerecht errichtet werden muss. Damit liegt auf Landesebene bereits ein wirkmächtiges Instrument vor, um aktuelle und künftige Bedarfe abzudecken.
Die Verwaltung ist sich der Preisspanne dieser Wohnungen sowie der Konkurrenz verschiedener Nachfragegruppen um neu errichtete Wohnungen bewusst. Über kommunale Wohnraumförderprogramme, Sozialquoten sowie die Partnerschaft mit (kommunalen) Wohnungsunternehmen, wie etwa der HANOVA, versucht die Landeshauptstadt Hannover daher bedarfsgerechten, preiswerten Wohnraum zu schaffen und zu sichern.
Im Wohnraumförderprogramm der Landeshauptstadt Hannover ist eine Sonderförderung vorgesehen, wenn zusätzliche rollstuhlgerechte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen über die baurechtlichen Anforderungen hinaus neu geschaffen werden. Diese Sonderförderung wird sehr selten in Anspruch genommen, da der Bedarf mit den gesetzlich vorgeschriebenen rollstuhlgerechten Wohnungen gedeckt werden kann und keine zusätzlichen gebaut werden.
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von Pflegebedürftigen können nach den Regelungen des SGB XII gewährt werden, soweit sie angemessen sind und durch sie die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert werden kann oder eine möglichst selbständige Lebensführung der Pflegebedürftigen wiederhergestellt werden kann. Maßnahmen können bspw. Türverbreiterungen oder ein pflegegerechter Umbau des Badezimmers sein. Das Sozialrecht bietet auf kommunaler Ebene insoweit auch – wenn nicht ausschließlich – Möglichkeiten der Förderung barrierefreien Wohnens. Eine Prüfung und Bewilligung der Mittel erfolgt in der Einzelfallentscheidung durch die Verwaltung.
Darüber hinaus besitzt die Region Hannover als Sozialhilfeträger sog. „Wohnberater*innen“, die vorwiegend im Bereich der Eingliederungshilfe wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in der Häuslichkeit eruieren. Ein klassischer Anwendungsfall ist seit einigen Jahren die Anpassung des Bades, um eine angemessene Körperhygiene und selbstständige Körperpflege zu gewährleisten.
Frage 3: Welche alternativen Fördermöglichkeiten prüft die Verwaltung auf kommunaler Ebene, um den Umbau bestehender Wohnungen barrierefrei zu unterstützen?
Die Verwaltung wird die strategischen Ansätze der Fortschreibung des Wohnkonzeptes 2035 weiterhin konsequent verfolgen. Gleichzeitig wird die Entwicklung des Bedarfs an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen weiter beobachtet und prognostiziert. Bereits vorhandene kommunale Fördermöglichkeiten barrierefreien und altersgerechten Wohnens (siehe Antwort auf Frage 2) werden beibehalten.
TOP 3.4.
Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter, DIE LINKE.) zur Entwicklung der Fernwärmepreise in Hannover
(Drucks. Nr. 2241/2024)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen zur Situation und Entwicklung der Fernwärmepreise in Hannover. Sollten diese Informationen nicht vorliegen, bitte ich darum, dass die Stadtverwaltung die entsprechenden Antworten bei enercity einholt:
- Wie hoch sind die aktuellen Fernwärmepreise in Hannover, und welche Preisstruktur wird angewendet?
- Welche Preisentwicklung wird für die Fernwärme in den nächsten Jahren erwartet, und welche Faktoren spielen hierbei eine Rolle?
- Wie liegen die Fernwärmepreise im Vergleich zu anderen Strom- und Fernwärmeanbietern sowie zu Fernwärme in anderen Kommunen?
Begründung:
Die aktuelle Preisentwicklung bei der Fernwärme stellt viele Haushalte in Hannover, insbesondere solche mit geringem Einkommen, vor große finanzielle Herausforderungen. Es ist daher wichtig, die Transparenz über die aktuellen Preise und zukünftigen Entwicklungen sicherzustellen. Auch ein Vergleich mit anderen Anbietern und Kommunen kann helfen, Handlungsoptionen zu identifizieren und mögliche entlastende Maßnahmen für Menschen mit niedrigen Einkommen zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls von Interesse, ob es alternative, günstigere Versorgungsmöglichkeiten oder besondere Unterstützungsprogramme gibt, die gezielt auf die Bedürfnisse einkommensschwacher Haushalte zugeschnitten sind.
Ratsherr Felix Mönkemeyer
Einzelvertreter, DIE LINKE.
Die Beantwortung erfolgt über das Ratsinformationssystem:
Antwort enercity:
Wie beim Strom- und Gaspreis setzt sich auch der Fernwärmepreis im Wesentlichen aus einer festen Komponente (Leistungspreis) und einer verbrauchsabhängigen Komponente (Arbeitspreis) zusammen. Mit der Preisanpassung zum 01.10.2024 sanken die durchschnittlichen Verbrauchskosten für einen Standardhaushalt insgesamt um etwa 7,1 %. Der aktuelle Arbeitspreis liegt bei 0,11 EUR/kWh (brutto), und der Leistungspreis beträgt 52,36 EUR/(kW*Jahr) (brutto). Beide Preisbestandteile werden auf Basis der sogenannten Preisänderungsklausel berechnet. Eine vereinfachte Erläuterung dieser finden Sie auf unserer enercity Homepage (Fernwärmepreise). Damit ist die Fernwärme preislich auf dem Niveau der Gas Grundversorgung in Hannover.
Frage 2: Welche Preisentwicklung wird für die Fernwärme in den nächsten Jahren erwartet,
und welche Faktoren spielen hierbei eine Rolle?
Antwort enercity:
Nach derzeitiger Einschätzung der enercity AG sind keine Preissprünge bei den Fernwärmepreisen zu erwarten. Wir rechnen mit einer Preisentwicklung im Bereich der Inflationsrate. Die Formel zur Preisanpassung verwendet Indizes, die vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden, auf diese hat enercity keinen Einfluss. Auf Grund der steigenden erneuerbaren Erzeugung werden die Fernwärmepreise im Gegensatz zu den Gaspreisen langfristig nicht der steigenden Entwicklung der CO2-Preise folgen.
Mit dem Ausbau der klimafreundlichen Fernwärme sorgen wir in Hannover also langfristig für eine bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung, bereits ab 2027 wird die Fernwärme weitgehend klimaneutral erzeugt. Für diese Transformation plant enercity mit Fördermitteln aus dem Bundeshaushalt.
Frage 3: Wie liegen die Fernwärmepreise im Vergleich zu anderen Strom- und
Fernwärmeanbietern sowie zu Fernwärme in anderen Kommunen?
Antwort enercity:
Im Vergleich mit 30 weiteren Fernwärmeanbietern liegt enercity im unteren Viertel. Den Vergleich finden Sie in der unten dargestellten Grafik. Mit einem Mischpreis* von 11,634 ct/kWh liegt enercity ca. 1,6 ct/kWh unter dem Durchschnittspreis von 13,282 ct/kWh für ein Referenzhaus. Auch in früheren Vergleichen lag enercity stets deutlich unter dem Durchschnittspreis. Einen vollumfänglichen Preisvergleich der Fernwärme finden Sie auch auf der gemeinsamen Preistransparenzplattform führender Verbände der Energie- und Wärmebranche (Preisübersicht).
* Der Mischpreis ist eine aggregierte Größe aus Arbeits- und Leistungspreis für ein Referenzhaus, der eine einheitliche Basis für die Preise verschiedener Versorger schafft.

TOP 4.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
TOP 4.1.
Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024)
Neufassung!
TOP 4.1.1.
Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen
(Drucks. Nr. 2288/2024 N1)
Mit 58 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Besetzung des Verwaltungsrates der Sparkasse Hannover: fusionsbedingte Wahlen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2288/2024 N1.
TOP 4.2.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2331/2024)
Mit 58 Stimmen und bei 1 Enthaltung beschloss der Rat die Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2331/2024.
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
TOP 5.
Schriftliche Eingabe gemäß § 34 NKomVG - Nr. 01 / 2. Halbjahr 2024 – „Beschwerde gegen die Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover“
(Drucks. Nr. 2012/2024 mit 1 Anlage (nur online))
Mit 58 Stimmen gegen 1 Stimme beschloss der Rat die schriftliche Eingabe gemäß § 34 NKomVG - Nr. 01 / 2. Halbjahr 2024 – „Beschwerde gegen die Straßenreinigungssatzung in der Landeshauptstadt Hannover“, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2012/2024 mit 1 Anlage.
TOP 6.
Jahresabschluss 2023 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)
(Drucks. Nr. 2090/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat den Jahresabschluss 2023 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2090/2024 mit 2 Anlagen.
TOP 7.
Änderung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 2201/2024 mit 1 Anlage (nur online))
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 8.
Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 8.1
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1524/2024: „Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode“
(Drucks. Nr. 2306/2024)
Ratsherr Machentanz (SGH) erklärte, dass die Fraktion der SGH eine getrennte Abstimmung beantrage, da unter den Punkten 2 und 3 des Antrages ein unseriöses Finanzierungsmodell angedacht wäre.
Ratsherr Bingemer (FDP) wies darauf hin, dass der TSV Bemerode bereits vor sechs Jahren eigene Planungen für ein neues Vereinsheim vorgelegt habe, da schon damals eine Dachsanierung dringend notwendig gewesen sei. Darüber hinaus sei bekannt, dass mit dem Bau des 18. Gymnasium das Gebäude mit dem Schießstand verlegt werden müsste. das alles habe die Landeshauptstadt Hannover nicht berücksichtigt, sodass die FDP-Fraktion der Ansicht wäre, dass der vorliegende Antrag bereits vor drei Jahren hätte eingebracht werden müssen.
Mit 52 Stimmen gegen 4 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 1524/2024: „Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2306/2024 ab.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat den Satz 1 des Antrages zum Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen.
Mit 57 Stimmen gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Sätze 2 und 3 des Antrages zum Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen.
Getrennte Abstimmung:
Einstimmig beschloss der Rat den Satz 1 des Antrages zum Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen.
Mit 57 Stimmen gegen 1 Stimme beschloss der Rat die Sätze 2 und 3 des Antrages zum Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen.
TOP 9.
Hannoverfonds Neufassung Förderrichtlinie
(Drucks. Nr. 1707/2024 N1 mit 2 Anlagen (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat die Neufassung der Förderrichtlinie des Hannoverfonds nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1707/2024 N1 mit 2 Anlagen.
TOP 10.
Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. 1875/2024 mit 1 Anlage (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat die Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen - Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1875/2024 mit 1 Anlage.
TOP 26.
Antrag der CDU-Fraktion auf Durchführung einer Aktuellen Stunde zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben?
(Drucks. Nr. 2282/2024)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass die Tagesordnung nach § 15 Abs. 4 Geschäftsordnung des Rates zur Durchführung einer Aktuellen Stunde unterbrochen würde. Die Aktuelle Stunde sei von der Fraktion der CDU zum Thema: Judenhass in Hannover - welche Konsequenzen muss es geben? mit der Drucks. Nr. 2282/2024 beantragt worden.
Die Dauer der Aussprache sollte gemäß § 15 Abs. 5 Geschäftsordnung des Rates 45 Minuten nicht überschreiten. Nach §15 Abs. 6 Satz 1 Geschäftsordnung des Rates betrage die Redezeit für jeden einzelnen Wortbeitrag höchstens bis zu 5 Minuten. Es bestünde die Möglichkeit der Aufteilung der Wortbeiträge auf maximal zwei Mitglieder einer Fraktion. Eventuelle Wortbeiträge der Verwaltung seien nicht in die Berechnung der Gesamtdauer der Aussprache einzubeziehen. Anträge zur Sache dürften nicht gestellt werden. Abstimmungen fänden nicht statt. Die Aussprache beginne mit der antragstellenden Fraktion der CDU. Die weitere Reihenfolge würde sich aus der Stärke der Fraktionen ergeben.
Ratsherr Oppelt (CDU) führte aus, dass es leider notwendig wäre in Hannover über das Thema Judenhass zu sprechen. Man müsste vor allem ins Handeln kommen und die Konsequenzen aus den Vorfällen am vorvergangenen Wochenende ziehen.
Ratsherr Oppelt machte deutlich, dass sich der Rat der Stadt entschieden gegen jede Form des Antisemitismus aussprechen würde. Ratsherr Oppelt betonte, dass der Rat der Stadt genauso entschlossen zusammenstehen würde, wenn aus anderen Gründen Hass und Hetze in Hannover verbreitet, fremdenfeindliche Parolen an das Rathaus geschmiert und dem Oberbürgermeister mit dem Tod gedroht würde. Ratsherr Oppelt erläuterte, dass es neben rechtsextremen Antisemitismus auch linksextremen, muslimischen und islamistischen Judenhass gäbe. Ratsherr Oppelt stellte klar, dass der Rat der Stadt nicht hinnehmen könnte, dass auf einer Veranstaltung mitten in Hannover – dem Steintorplatz, Menschen fordern würden, dass sich Antisemiten aus Amsterdam nach Hannover bewegen mögen, um in der Landeshauptstadt Juden zu jagen.
Deshalb fordere die CDU-Fraktion den Oberbürgermeister und die Polizeipräsidentin auf, die dafür mit ihrer Behörde an erster Stelle verantwortlich sei, diesbezüglich Konsequenzen zu ziehen. Man fordere Oberbürgermeister Belit Onay und die Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten auf, dass diese alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen mögen, um zukünftig Demonstrationen der Intifada Bewegung in Hannover zu verbieten. Ratsherr Oppelt sagte, dass die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung das auch hergeben würde. Denn das hohe, verfassungsrechtliche Gut der Versammlungsfreiheit schütze friedliche Veranstaltungen und nicht etwa diejenigen, von denen Gewalt ausgehe oder zur Gewalt aufgerufen würde. Die Rechtfertigung der Polizeipräsidentin, wonach nur ein Redner Hetze betrieben habe und dass man den Veranstalter auf den Sachverhalt hingewiesen habe, könnte man nicht gelten lassen. Denn die gesamte Veranstaltung habe den Judenhass bejubelt und deshalb fordere die CDU-Fraktion, dass Veranstaltungen dieser Bewegung zukünftig in Hannover nicht zugelassen bzw. verboten würden.
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) stellte fest, dass es Judenhass in Hannover gäbe. Das Spektrum umfasse rechten, islamistischen und linken Antisemitismus. Es gäbe Intifada bzw. islamistische Demonstrationen, rechtsradikale Angriffe auf die Gedenkstätte in Ahlem und auch eine Querdenker*innen Szene in Hannover. Ratsherr Harrold führte weiter aus, dass sich seit dem 7. Oktober 2023 der offene Judenhass an den Bildungseinrichtungen und der Leibniz Universität verschlimmert habe. Über viele Wochen hinweg habe man ein Intifada Camp vor der Leibniz Universität ertragen müssen. Jüdische Studierende seien aufgrund von antisemitischer Aktionen an den Bildungseinrichtungen nicht mehr sicher, auch Schüler*innen fürchteten an den Schulen um ihre Sicherheit und würden insgesamt viel zu wenig Solidarität erfahren.
Ratsherr Harrold schloss sich den Forderungen der CDU-Fraktion hinsichtlich der benannten Demonstrationen an und machte deutlich, dass auch er diese nur schwer ertragen könnte, wobei die Polizeipräsidentin und die Versammlungsbehörde der Polizeidirektion Hannover zuständig wäre. Das Problem zur Genehmigung dieser Demonstrationen sei, dass die Sicherheitsbehörden in ihren Gefährdungsanalysen und Lagebildern absolut unzureichend informiert seien, um ein Verbot juristisch wasserdicht hinbekommen zu können. Deshalb sei es in erster Linie Aufgabe des Landes die Sicherheitsbehörden dahingehend zu befähigen, diese Gefährdungsanalysen und Lagebilder in Hinblick auf Israel bezogenen Antisemitismus als reale, konkrete Bedrohung für die Menschen in Hannover hinzubekommen. Dann erst käme man in eine Situation mit rechtstaatlichen Mitteln wirksam gegen diesen Islamismus vorgehen zu können. Ratsherr Harrold erläuterte, dass sich die Politik auf allen Ebenen zu oft darauf ausruhen würde, Antisemitismus mit sicherheitspolitischen Maßnahmen bekämpfen zu wollen. Denn in erster Linie sei der Antisemitismus nicht nur in Gewaltform, sondern auch in den Köpfen weit verbreitet. Diverse Studien würden von Potentialen weit über 30 % ausgehen. Insofern benötige man in Krisenzeiten viel mehr Geld für bildungspolitische, historische Bildung, antisemitisch-kritische Bildung und Demokratiebildung. Ratsherr Harrold betonte, dass im Besonderen in der heutigen Zeit alle zur Verfügung stehenden Ressourcen in diese Bereiche gebracht werden müssten. Es brauche mehr Geld für konkrete Projekte und Maßnahmen gegen Antisemitismus wie z.B. die unterfinanzierte Informations- und Recherchestelle RIAS. Es brauche mehr Mittel für Projekte und Maßnahmen in den Bildungseinrichtungen. Das höre nicht bei den Kitas und den Schulen auf, sondern müsste auch in Zusammenarbeit an den Hochschulen und Universitäten weitergeführt werden.
Ratsherr Harrold wies abschließend darauf hin, dass der Rat der Stadt Anfang des Jahres mit einem interfraktionellen Antrag für eine Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt seine Solidarität erklärt habe.
Ratsfrau Zaman (SPD) machte deutlich, dass der Antisemitismus – der Judenhass ein mächtiger Begriff, ein ernsthaftes, alarmierendes Thema sei, welches zu Zeiten von Konflikten wie dem Krieg zwischen der Terrororganisation Hamas und Israel an Intensität auch in Hannover zunähme. Der Antisemitismus habe deutlich zugenommen. Seit dem 7. Oktober letzten Jahres um mehr als 80 %. Der Antisemitismus sei nicht nur quantitativ angestiegen, sondern habe auch erschreckende Formen angenommen. Aufrufe zum Hass, Morddrohungen und massive Übergriffe seien an der Tagesordnung – vor allem von Rechtsaußen, aber auch aus der migrantischen Community. Zudem sei der Polizeischutz für jüdische Einrichtungen seit Jahren trauriger Alltag. Das würde dazu führen, dass sich Menschen in unserem Land erneut fragen würden, ob man noch sicher sei und deshalb quasi auf gepackten Koffern sitzen würden.
Ratsfrau Zaman hob hervor, dass man das schon einmal gehabt habe und dies nie wieder haben wollte in Hannover. Deshalb habe sich der Rat der Landeshauptstadt in den vergangenen Jahren immer wieder für jüdisches Leben in Hannover eingesetzt und sich zu jüdischen Menschen in der Stadt bekannt. Man habe sich gegen jede Form von Antisemitismus ausgesprochen – mit Anträgen, mit Resolutionen und dadurch das man Gesicht gezeigt habe. Am deutlichsten am 20. Januar 2023, als man gemeinsam mit über 35.000 Menschen auf dem Opernplatz ein Zeichen gegen Rassismus und auch Antisemitismus gesetzt habe. Derartige starke Zeichen seien aktuell besonders notwendig und deshalb wäre es richtig, dass man in das Zeitzentrum Zivilcourage über Bildung und Projekte für Demokratiestärkung investiere, dass man die Jugendarbeit massiv stärke und dass man Vereine und Verbände unterstütze, in denen Begegnungen zwischen Menschen stattfänden. Das baue Vorurteile ab, stärke das Zusammenleben und den Respekt im Umgang miteinander in Hannover. Alles das könnte ein wenig mehr Sicherheit schaffen. Mehr Sicherheit sei zwar in erster Linie Aufgabe der Polizei und einer konsequenten Strafverfolgung durch die Justiz geschuldet, aber auch Aufgabe des Rates. Das alles sei richtig und wichtig. Die politischen Beschlüsse wären wichtig, aber noch viel wichtiger sei das eigene Handeln. Der Rat der Stadt sei wie alle Menschen in der Stadt gefordert, klar Position zu beziehen. Bei der Arbeit, am Küchentisch, am Stammtisch beim Sport und Anderswo sei man gefordert klar Position gegen Rassismus, Antisemitismus und jede Form von Ausgrenzung zu beziehen, zu Artikulieren und Einzuschreiten, wenn das Ganze in Worten und Taten passiere. Deshalb sei es völlig klar, dass man sich gemeinsam dazu bekenne, dass in Hannover kein Platz für Antisemitismus sei. Wo gegen jüdische Menschen und jüdisches Leben gehetzt würde, wo Judenhass in die Tat umgesetzt würde, stelle man sich dem entgegen. Innerhalb politischer Regeln, auch innerhalb des alltäglichen Handelns und auch im Rat der Stadt wäre zu beachten: Keine Hetze!
Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass Judenhass widerlich, wie jede Form rassistisch motivierter Hetze sei. Man lebe in einer Gesellschaft, die auf der Grundlage von Freiheit und Menschenrechten basiere. Damit sei jeder rassistisch motivierte Angriff ein Angriff auf die Gesellschaft als Ganzes und auf den Rechtsstaat. Aufgrund der historischen Verantwortung Deutschlands beziehe sich dies ganz besonders auf den Antisemitismus. Daher müsste man sich fragen, woher derartige Hass- und Gewaltausbrüche kämen. Das sei eine Frage, der man sich als Gesellschaft sowie jede*r Einzelne stellen müsste. Die Tatsache, dass solche Parolen und Positionen immer wieder auf pro-palästinensischen Veranstaltungen erkennbar würden, weise auf einen Teil des Problems hin. Ein politischer Konflikt zwischen dem Staat Israel und der radikalen Hamas in den Palästinensergebieten im Nahost würde in die hannoversche Gesellschaft hineingetragen. Dabei würde zwischen dem Judentum als Religion und als Kultur oder einem jüdischen Menschen und dem Staat Israel überhaupt nicht unterschieden. Das sei fatal, denn man könnte Kritik an staatlichen Akteuren äußern, sei es an der ehemaligen Ampelregierung, sei es am ehemaligen und zukünftigen Präsidenten Trumb, an Russlands politischen Kurs oder am Agieren des israelischen Staates in Gaza. Inhaltliche sowie auch leidenschaftliche Kritik wäre absolut in Ordnung. Man dürfte aber auf keinen Fall staatliches Handeln auf Individuen, die in diesem Staat lebten oder von dort kämen übertragen. In diesem Zusammenhang sei im Besonderen in der arabischen bzw. palästinensischen Diaspora hierzulande ein Aufklärungsbedarf vorhanden. Denn solche Vorfälle seien ein eindringlicher Appell an eine verbesserte Integration und politische Bildung. Es müsste darum gehen, dass alle Menschen, die in Deutschland lebten, auch Teil der Gesellschaft wären. Diese Gesellschaft sei frei, tolerant und achte die Menschenrechte. Ratsherr Engelke machte deutlich, dass mit allen rechtstaatlichen Mitteln dagegen vorgegangen werden müsste, wenn einige Menschen die Grundregeln der Demokratie sowie Menschenrechte nicht akzeptierten und ihre Hassbotschaften lautstark kundtun würden. Ratsherr Engelke berichtete, dass in einem Gespräch mit der Polizeipräsidentin mitgeteilt worden wäre, dass es der Polizei nicht leicht gemacht würde derartige Veranstaltungen zu begleiten und entsprechend zu handeln. Allerdings sei auch klargeworden, dass die Polizei sehr aufmerksam wäre und alle Möglichkeiten ausschöpfe, um solchen Hassbotschaften einen Riegel vorzuschieben und den Rechtsstaat zu verteidigen. Darüber hinaus sei von der Politik in Berlin, im Land und letztendlich auch den Kommunen zu erwarten, dass ein klares Zeichen gesetzt würde für die Freiheit, Toleranz und die Achtung der Menschenrechte.
Ratsherr Keller (AfD) zitierte den Vorsitzenden der jüdischen Gemeinden in Niedersachsen, Michael Fürst, zur Gegenwart des Antisemitismus an Schulen und erläuterte, dass an vielen Schulen in den Großstädten ein Migrationsanteil von 80 % vorhanden wäre. Ratsherr Keller sagte, dass laut eines Artikels aus der Jüdischen Allgemeinen Zeitung vom 22. April 2024 viele muslimische Schüler*innen den Koran über das Grundgesetz stellen würden und dass die Hälfte von denen einen islamischen Gottesstaat haben wollten. Ratsherr Keller führte weiter aus, dass die deutsche Bundesregierung neben Afghan*innen, Syrier*innen, Iraker*innen, und Nordafrikaner*innen nun auch noch Palästinenser*innen, die nicht einmal das Nachbarland Ägypten aufnähme, nach Deutschland holen wollten. Ratsherr Keller machte deutlich, dass die Herkunftsstaaten der benannten Flüchtlingsgruppen der Hass auf Israel vereinen würde. Viele dieser Staaten würden Israel die Existenzberechtigung absprechen. Im Jahresbericht der RIAS sei dokumentiert, dass antisemitische Vorfälle in Niedersachsen im Jahr 2023 um 61 % zugenommen hätten, dass 60 % davon israelbezogenem Antisemitismus zugeordnet werden könnten und dass ein Großteil davon nach dem 7. Oktober 2023 registriert worden seien.
Ratsherr Keller betonte, dass jeder einzelne Angriff, jede Sachbeschädigung und jede Beleidigung eine zu viel sei. Ratsherr Keller sagte, dass man sich nicht über den Anstieg des Antisemitismus wundern dürfte, wenn man sich die schlimmsten Feinde der Juden in das Land hole. Denn jeder habe die Aufnahmen von den Pro-Palästina- Demonstrationen in Deutschland ansehen können. Junge Menschen, alte Menschen, Männer, Frauen mit arabischen Erscheinungsbild hätten ihren Hass gegen Israel lautstark zum Ausdruck gebracht. Ratsherr Keller erörterte, dass es einen Zuwanderungsstopp für Menschen aus dem muslimischen Raum geben müsste, um die jüdischen Bürger*innen in Deutschland schützen zu können. In den Schulen müsste akribische Aufklärungsarbeit bei den Jugendlichen stattfinden. Der Rechtsstaat mit seiner strafrechtlichen Gesetzgebung müsste seinen Anteil dazu beitragen. Antisemitische Straftaten müssten konsequent und mit voller Härte bestraft werden.
Ratsherr Böning wies darauf hin, dass er als Vertreter der Wählergemeinschaft DIE HANNOVERANER exakt dieselbe Rede halten würde, wie am 12. November 2024 in der Regionsversammlung. Ratsherr Böning berichtete, dass ihm eine junge, jüdische Lehrerin auf einer Diskussionsveranstaltung zum Thema Antisemitismus im Juni 2023 in Nürnberg vertraulich mitgeteilt habe, dass der Antisemitismus in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Vorfälle von Menschen mit muslimischen Glauben ausgehen würde. Ratsherr Böning wies eindringlich darauf hin, dass er lediglich das weitergeben würde, was ihm Andere vertraulich mitgeteilt hätten. Ratsherr Böning stellte fest, dass natürlich auch der Antisemitismus von rechts und von Verschwörungstheoretiker*innen ein wirklich großes Problem darstelle. Genauso wie im Übrigen auch der von links ausgehende Antisemitismus, der immer wieder einmal gern verschwiegen würde. Ratsherr Böning führte weiter aus, dass die Betroffenen selbst, die es ja eigentlich wissen müssten, immer wieder, leider meistens vertraulich, durchaus kritisch ausgeführt hätten, dass die Politiker*innen den Antisemitismus in der Öffentlichkeit fast ausschließlich dem rechten Spektrum zuordnen würden. Ratsherr Böning erinnerte daran, dass er in seiner Anfrage aus der Ratsversammlung am
24. Oktober 2024 dieselben Antworten erhalten habe, was man allerdings nicht der Stadtverwaltung Hannover vorwerfen könnte, da diese die erhobenen Zahlen ebenfalls von anderer Stelle erhalten würden. Ratsherr Böning sagte, dass die jüdische Lehrerin noch einen Umstand vertraulich mitgeteilt habe, den wahrscheinlich die meisten Anwesenden nicht hören wollten. Demnach würden Fälle, bei denen drei deutsche Schüler*innen ohne Migrationshintergrund, eine/einen Schüler*in rassistisch beleidigten, oftmals ganz anders bewertet, als diejenigen Fälle, bei denen drei muslimische Schüler*innen einen/eine jüdische Schüler*in antisemitisch beleidigen würden. Ratsherr Böning stellte fest, dass beim Thema Antisemitismus offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen würde. Ein Ignorieren oder Kleinreden von Problemen würde letztendlich niemandem weiterhelfen – außer vielleicht den Gruppierungen an den politischen Rändern. Dazu würde auch die unbequeme Wahrheit gehören, dass die Integration von einem bestimmten Teil Menschen mit Migrationshintergrund ganz offensichtlich katastrophal gescheitert sei. Ratsherr Böning hob abschließend hervor, dass nie wieder jetzt sei! Dieser Satz dürfte keine leichtfertig dahin gesagte Floskel sein, sodass alle gemeinsam entsprechend handeln mögen.
Ratsfrau Zaman (SPD) stellte fest, dass man Antisemitismus nicht transportieren müsste, da dieser bereits im Rat angekommen wäre, was an einigen Beiträgen deutlich geworden sei. Ratsfrau Zaman erinnerte daran, dass die gemeinsame Erklärung der Bürgermeister*innen zu Beginn der Sitzung dazu aufgerufen habe, dass keine Hetze betrieben werden möge. Es seien Menschen muslimischen Glaubens anwesend, die Demokratie lebten und sich dafür einsetzen würden. Ratsfrau Zaman betonte, dass ein starkes, gemeinsames Zeichen von allen demokratischen Parteien gegen jede Art von Diskriminierung, Hass und Hetze nach wie vor notwendig sei. Denn auf Seiten der extremen Rechten stünden die Feinde der Demokratie. Diejenigen, die das Zusammenleben bedrohten, die alle Menschen über einen Kamm scheren würden und den Antisemitismus nur einer Gruppe zuordneten und zwar der, der Muslime. Auf diese Weise würde auch der Hass pauschal auf alle Menschen aus arabischen und muslimischen Ländern geschürt. Ratsfrau Zaman stellte klar, dass nicht alle Muslime, aber auch nicht alle Deutschen Antisemiten, Populisten oder Rassisten wären. Das zeigten die Anteile auf den Demonstrationen auf den Straßen, die vielen Menschen bei Stolpersteinverlegungen sowie bei ähnlichen Veranstaltungen. Dort seien genauso Menschen aus muslimischen Familien anwesend, wie auch aus deutschen, wobei viele Muslime zudem Deutsche wären. Ratsfrau Zaman hob hervor, dass sich der Rat der Stadt gegen Hass und Hetze gegen demokratische Parteien und alle Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft vehement zur Wehr setzen würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) machte deutlich, dass die Polizisten*innen hervorragende Arbeit ablieferten. Die CDU-Fraktion habe lediglich die rechtliche Einschätzung der Polizeipräsidentin moniert. Denn wenn all die Verstöße auf der Intifada Demonstration nicht ausreichten, dann könnte in Deutschland überhaupt keine Demonstration verboten werden.
Ratsherr Jacobs (AfD) sagte, dass die Vorfälle in Hannover ein trauriges Bild abgeben würden. Denn es gehe um deutsche, jüdisch stämmige Mitbürger*innen, die seit Jahrhunderten in der Stadt lebten. Ratsherr Jacobs stellte die Frage in den Raum, warum die migrantischen Vereine und Verbände nicht in der Lage wären diejenigen zu beeinflussen, die auf dem Steintorplatz demonstriert hätten. Ratsherr Jacobs konstatierte, dass in diesen Gemeinschaften andere Regeln gelten würden und dass diese die Demokratie ablehnten. Ratsherr Jacobs stellte klar, dass alle Mitglieder der AfD-Fraktion fest an der Seite der jüdischen Mitbürger*innen stehen würden. Darüber hinaus sollte jeder/jede Einzelne innerhalb seiner Community dafür Sorge tragen, dass alle wieder auf den richtigen Weg zurückgeführt würden. Denn es sei ihm bis heute ein unlösbares Rätsel geblieben, wie man an Menschen ein derartiges Unrecht habe begehen können, die seit Jahrhunderten in Deutschland gelebt hätten.
Ratsherr Böning bemerkte, dass es durchaus auch als Statement gewertet werden könnte, dass die ehemaligen linken Fraktionsmitglieder und heutigen SGH-Mitglieder sowie der linke Einzelvertreter die Chance heute nicht wahrgenommen hätten, sich vom linken Antisemitismus zu distanzieren.
TOP 11.
Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung)
(Drucks. Nr. 1912/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
Mit 56 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und der Gebühren für die dezentrale Entsorgung für die Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover (Gebührensatzung) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1912/2024 mit 3 Anlagen.
TOP 12.
Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1913/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
Mit 56 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschloss der Rat die Entgeltordnung über die Erhebung von Entgelten für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Stadtentwässerung der Landeshauptstadt Hannover nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1913/2024 mit 3 Anlagen.
TOP 13.
Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein „Baumschul-Beratungsring Weser-Ems e.V.“
(Drucks. Nr. 2106/2024 mit 2 Anlagen (online))
Mit 52 Stimmen gegen 6 Stimmen beschloss der Rat den Beitritt der Landeshauptstadt Hannover zum Verein „Baumschul-Beratungsring Weser-Ems e.V.“ nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2106/2024 mit 2 Anlagen
TOP 14.
Bericht über Zuwendungen aus dem Akquise-Budget der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 2158/2024)
Vom Rat zur Kenntnis genommen.
TOP 15.
Information zum Veränderungen auf Grundstücksteilflächen Am Ahltener Weg
(Informationsdrucksache Nr. 2175/2024 mit 2 Anlagen (online))
Vom Rat zur Kenntnis genommen.
TOP 16.
Personalkosten für Verstetigung der Sanierung in Hainholz über das Jahr 2023 hinaus
(Drucks. Nr. 1417/2024 mit 3 Anlagen (online))
Mit 54 Stimmen gegen 2 Stimmen beschloss der Rat die Personalkosten für die Verstetigung der Sanierung in Hainholz über das Jahr 2023 hinaus nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1417/2024 mit 3 Anlagen.
TOP 17.
Quartier Emil-Meyer-Straße
Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB
(Drucks. Nr. 2088/2024 mit 1 Anlage (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat den Einleitungsbeschluss für Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB - Quartier Emil-Meyer-Straße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2088/2024 mit 1 Anlage.
TOP 18.
Veränderungssperre Nr. 129 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1927 - Postkamp
(Drucks. Nr. 1972/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 129 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1927 – Postkamp, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1972/2024 mit 2 Anlagen.
TOP 19.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1862 - Oberstraße
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2235/2024 mit 4 Anlagen (nur online))
Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1862 – Oberstraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2235/2024 mit 4 Anlagen.
TOP 20.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Suchthilfeplan
(Drucks. Nr. 1603/2024)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 20.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 1665/2024)
Von der Tagesordnung abgesetzt.
TOP 27.
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025
(Drucks. Nr. 2341/2024)
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen würde.
Einstimmig beschloss der Rat den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU und FDP: Vorübergehende Abweichung von der Plakatierungssatzung anlässlich der Bundestagswahl 2025, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2341/2024.
TOP 21.
Antrag der AfD-Fraktion zur Unterstützung bei unverschuldeten Sachschäden im Zusammenhang mit der Mandatsausübung
(Drucks. Nr. 2036/2024)
Eingebracht und überwiesen:
in die Geschäftsordnungskommission!
In den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung!
In den Verwaltungsausschuss!
In die Ratsversammlung!
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für das Protokoll
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) schloss daraufhin die Sitzung.
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Für das Protokoll:
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
E N G E L H A R D T O n a y S c h ö n d u b e
Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter
