Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 18.63.10 - Datum 08.03.2025
PROTOKOLL
29. Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
am Mittwoch, 6. November 2024,
Freizeitheim Linden, Saal,
Windheimstraße 4, 30451 Hannover
Beginn 18:00 Uhr
Ende 21:20 Uhr
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Anwesend: (verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Grube (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Stellv. Bezirksbürgerm. Gerking) (SPD)
Bezirksratsfrau Birk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Bulut (FDP)
Bezirksratsherr Ganskow (DIE LINKE. & PIRATEN)
Ratsherr Dr. Gardemin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Garlichs) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
Bezirksratsherr Kabutke (SPD)
(Ratsfrau Kaczmarek) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Klenke (CDU)
Bezirksratsfrau Laube (SPD)
Bezirksratsherr List (SGLL)
Bezirksratsherr Lucas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Lüder) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ratsherr Machentanz (SGLL)
Bezirksratsherr Mallast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Bezirksratsfrau Mann) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Bezirksratsherr Müller (DIE LINKE. & PIRATEN)
(Bezirksratsherr van der Zanden) (SPD)
Bezirksratsfrau Weist (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beratende Mitglieder:
(Ratsmitglied Klippert) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + VOLT + PIRATEN)
(Ratsherr Schmalstieg) (SPD)
(Ratsherr Wolf) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN + VOLT + PIRATEN)
Verwaltung:
Herr Sundermeyer (Fachbereich Umwelt & Stadtgrün)
Herr Müller (Fachbereich Wirtschaft)
Frau Winters (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Yildiz (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Löpp (Fachbereich Personal und Organisation)
Presse:
Frau Kümpel (HAZ / Stadtanzeiger)
Herr Ebers (Punkt.Linden)
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der Protokolle über die Sitzungen am
19.06.2024
21.08.2024
28.08.2024
3. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
3.1. Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2208/2024)
4. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
4.1. Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA
(Drucks. Nr. 15-1419/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
4.1.1. Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zu Drs. Nr. 15-1419/2024 "Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA; hier: Rückstellung
(Drucks. Nr. 15-1725/2024)
4.1.1.1. NEUFASSUNG: Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zu Drs. Nr. 15-1419/2024 "Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA"; hier: Rückstellung
(Drucks. Nr. 15-1725/2024 N1)
4.2. Anpassung der Miet- und Benutzungsbedingungen sowie der Preisliste für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime, Stadtteiltreff Sahlkamp und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1876/2024 mit 5 Anlagen (nur online))
4.3. Erhaltungssatzung - Südliche Nieschlagstraße
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2014/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
4.4. Grundstücksangelegenheit
(Informationsdrucks. Nr. 2070/2024 mit 1 Anlage (nur online))
5. A N F R A G E N
5.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
5.1.1. Haushaltsmittel für Moderationsprozess Treffpunkt Allerweg
(Drucks. Nr. 15-2056/2024)
5.1.2. Umsetzung und Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht
(Drucks. Nr. 15-2068/2024)
5.2. der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN
5.2.1. Verbesserung der Beschilderung Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2066/2024)
5.2.2. Dauerhafter Leerstand städtischen Wohnraums
(Drucks. Nr. 15-2067/2024)
5.3. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
5.3.1. Erneuerung der Sackmannstraße in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2058/2024)
5.3.2. Kontrolle der Hohe Straße durch den Städtischen Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2062/2024)
5.3.3. Offene Drogenszene in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2064/2024)
6. A N T R Ä G E
6.1. der SPD-Fraktion
6.1.1. Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang
(Drucks. Nr. 15-1962/2024)
6.1.1.1. NEUFASSUNG: Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang
(Drucks. Nr. 15-1962/2024 N1)
6.1.1.2. Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Antrag Nr. 15-1962/2024 "Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang"
(Drucks. Nr. 15-2199/2024)
6.1.2. Fahrradbügel für die Sekundarstufe II der IGS Linden
(Drucks. Nr. 15-1965/2024)
6.2. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
6.2.1. Lückenschluss der Radwegeverbindung Ricklinger Straße, Deisterstraße, Schwarzer Bär
(Drucks. Nr. 15-2015/2024)
6.2.2. Erhöhung der Akzeptanz von Radverkehr auf der Falkenstraße durch Piktogrammketten
(Drucks. Nr. 15-2047/2024)
6.2.3. Verkehrsberuhigten Bereich der Limmerstraße durch Blitzer besser durchsetzen
(Drucks. Nr. 15-2049/2024)
6.2.4. Einrichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr in der Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2050/2024)
6.2.5. Taktverdichtung der Linie 120 an Wochenenden
(Drucks. Nr. 15-2048/2024)
6.2.6. Erhöhung der Akzeptanz von taktilen Bodenelementen durch zusätzliche erläuternde Bodenelemente
(Drucks. Nr. 15-2051/2024)
6.2.7. Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder im Umfeld der Grundschule am Lindener Markt
(Drucks. Nr. 15-2052/2024)
6.2.8. Querungshilfe Liepmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2054/2024)
6.2.9. Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-2055/2024)
6.2.9.1. NEUFASSUNG: Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-2055/2024 N1)
6.2.10 Prioritätenliste Tiefbau
(Drucks. Nr. 15-2057/2024)
6.3. der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN
6.3.1. Beibehaltung Sonntagsverkehr Linie 17
(Drucks. Nr. 15-2065/2024)
6.3.1.1. NEUFASSUNG: Beibehaltung Sonntagsverkehr Linie 17
(Drucks. Nr. 15-2065/2024 N1)
6.4. von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
6.4.1. Suche nach Ersatz-Räumen für das KOPI (Kopernikusstraße 11)
(Drucks. Nr. 15-2072/2024)
6.5. von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
6.5.1. Schaffung einer Auslaufzone für Hunde im Nahbereich zur
Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2059/2024)
6.5.2. Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2060/2024)
6.5.2.1. NEUFASSUNG: Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2060/2024 N1)
6.5.3. Forderungen und Anregungen für eine Optimierung zum Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur für die Gestaltung des „Grünen Finger“ im I. Bauabschnitt (BA) der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2061/2024)
6.5.3.1. NEUFASSUNG: Forderungen und Anregungen für eine Optimierung zum Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur für die Gestaltung des „Grünen Finger“ im I. Bauabschnitt (BA) der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2061/2024 N1)
6.5.4. Vorstellung der Planung des Kanalradweges im Bereich des Stadtbezirkes Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2063/2024)
6.6. gemeinsam
6.6.1. Resolution: Keine Streichungen von Sozial- und Kulturarbeit in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2229/2024)
7. Bericht des Bezirksbürgermeisters
8. Bericht des Stadtbezirksmanagements
9. Informationen über Bauvorhaben
10. Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Grube stellt fest, dass ordnungsgemäß einberufen wurde und die Beschlussfähigkeit des Gremiums gegeben ist.
Bezirksbürgermeister Grube verweist anschließend auf folgende Änderungen zur Tagesordnung:
Das Gremium spricht sich mit 16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen und 0 Enthaltungen für das Bestehen der Dringlichkeit aus.
Der Antrag wird somit zu TOP 6.6.1. im Rahmen der vorliegenden Tagesordnung behandelt.
Diese wird zu Drucks. Nr. 15-1725/2024 N1 als TOP 4.1.1.1. geführt. - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN reicht eine Neufassung des Antrags „Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen“ ein. Diese wird zu Drucks. Nr. 15-2055/2024 N1 als TOP 6.2.9.1. geführt.- Bezirksratsherr Klenke (CDU) reicht eine Neufassung des Antrags „Forderungen und Anregungen für eine Optimierung zum Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur für die Gestaltung des „Grünen Finger“ im I. Bauabschnitt (BA) der Wasserstadt Limmer“ ein. Diese wird zu Drucks. Nr. 15-2061/2024 N1 als TOP 6.5.3.1. geführt.
Die Tagesordnung wird festgestellt.
Bezirksbürgermeister Grube teilt anschließend mit, dass sich die anwesenden Einwohner*innen zu allen Tagesordnungspunkten zu Wort melden können, abgesehen von den Beratungen zu den Mittelvergaben.
TOP 2.
Genehmigung der Protokolle
Die vorliegenden Protokolle über die Sitzungen am 21.02.2024, 24.04.2024, 29.05.2024 und 21.08.2024 werden ohne Gegenrede genehmigt.
Die Protokolle über die Sitzungen am 19.06.2024 und 28.08.2024 werden nachgereicht.
TOP 3.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 3.1.
Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2208/2024)
Bezirksbürgermeister Grube stellt die vorliegenden Zuwendungsanträge kurz vor.
Antrag,
die nachstehenden Zuwendungen aus den eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Linden-Limmer zu beschließen:
1. Antrag Nr. 2024-32-STBR 10
Empfänger*in: Ruder-Verein Linden e.V.
Zuwendungsbetrag: 3.000,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss zur Anschaffung eines Doppel-Vierers2. Antrag Nr. 2024-34-STBR 10
Empfänger*in: Café Allerlei im Treffpunkt Allerweg
Zuwendungsbetrag: 1.000,00 €
Zuwendungszweck: Zuschuss zur Unterstützung der inhaltlichen Arbeit anlässlich des 10jährigen Jubiläums
Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
Den vorliegenden Zuwendungsanträgen
wird einstimmig zugestimmt.
TOP 4.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 4.1.
Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier
Wasserstadt Limmer 2. BA
(Drucks. Nr. 15-1419/2024 mit 3 Anlagen (Nur Online))
Antrag,
zuzustimmen, dass die Verwaltung die Planungen der öffentlichen Grünflächen im 2. BA auf Grundlage des Funktionsplanes und wie in der Begründung näher ausgeführt sowie aus den Anlagen 1,2 und 3 ersichtlich, weiterentwickelt.Bezirksbürgermeister Grube führt in das Thema ein und erläutert, dass die Drucksache bereits in der letzten Sitzung des Bezirksrates am 28.08.2024 behandelt und zu weiteren Beratungen vertagt worden sei.
Für eventuelle Nachfragen aus dem politischen Kreis begrüßt Bezirksbürgermeister Grube zudem Herrn Sundermeyer vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün der Landeshauptstadt Hannover.
Anschließend weist er darauf hin, dass zu der bestehenden Haupt-Drucksache ein neugefasster Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN eingebracht worden sei.
TOP 4.1.1.
Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zu Drs. Nr. 15-1419/2024 "
Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA; hier: Rückstellung
(Drucks. Nr. 15-1725/2024)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache Nr. 15-1419/2024, Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA, wird zurückgestellt bis der Funktionsplan für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA.
TOP 4.1.1.1.
NEUFASSUNG: Änderungsantrag der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zu Drs. Nr. 15-1419/2024 "Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA"; hier: Rückstellung
(Drucks. Nr. 15-1725/2024 N1)
Bezirksratsherr Ganskow verliest und erläutert die Neufassung des Antrags.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Drucksache Nr. 15-1419/2024, Funktionsplan öffentliches Grün für das zukünftige
Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA, wird zurückgestellt bis der Funktionsplan für das zukünftige Wohnquartier Wasserstadt Limmer 2. BA vorliegt und beschlossen ist.
Eine fundierte Entscheidung über die vorliegende Beschlussdrucksache könne nach Ansicht von Bezirksratsherrn Ganskow nur erfolgen, wenn auch alle anderen Funktionspläne vorliegen würden, durch welche ein Gesamteindruck über die vorgesehenen Maßnahmen gewonnen werden könne. Insofern sollte eine Rückstellung des thematisierten Funktionsplanes öffentliches Grün erfolgen.
Bezirksratsherr Mallast kann die vorgebrachten Bedenken grundsätzlich nachvollziehen. Er führt jedoch aus, dass bislang keine wesentlichen inhaltlichen Einwendungen gegen den Funktionsplan vorgebracht worden seien. Zudem sei durch viele Anwohnende bereits deutlich zum Ausdruck gebracht worden, dass man sich einen zeitnahen Fortgang in diesem Verfahren wünsche. Durch eine Zustimmung zur vorliegenden Beschlussdrucksache würde man der Verwaltung zumindest den Weg ebnen, eine baldige Umsetzung der baulichen und gestalterischen Maßnahmen vornehmen zu können, sobald der hierfür notwendige Bebauungsplan vorliege und durch alle befassten Gremien behandelt und beschlossen worden sei.
Bezirksratsherr List ergreift das Wort und führt aus, dass nach seiner Auffassung auch die künftige Planung der Neugestaltung des Areals der denkmalgeschützten Altgebäude betroffen sein werde. Es sollte daher zum jetzigen Zeitpunkt keine vorschnelle Entscheidung über den Funktionsplan öffentliches Grün getroffen werden. Daher sei der vorliegende Änderungsantrag zu unterstützen.
Bezirksbürgermeister Grube teilt mit, dass der vorliegende Funktionsplan eine ganz andere Örtlichkeit und nicht den zuvor beschriebenen Bereich des Uferparks betreffe.
Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen teilt mit, dass es verwunderlich sei, dass weitere Funktionspläne durch die Verwaltung noch nicht vorgelegt worden seien, obwohl diese nach seinem Kenntnisstand bereits existieren würden. Es stehe zu befürchten, dass an dieser Stelle mit verdeckten Karten gespielt werde. Es sei sicherzustellen, dass eine hinreichende Beteiligung der Öffentlichkeit an der Gesamtplanung gewährleistet werde. Dies sei nur möglich, wenn auch alle Detailpläne vorhanden seien, um sich ein fundiertes Bild verschaffen zu können.
Ein weiterer Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen schließt sich den Ausführungen des Vorredners an und beschreibt, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Grundsatzbeschlüsse getroffen werden könnten. Es würden noch keine Erkenntnisse und Eindrücke über die weiteren Randbebauungen vorliegen, die u.a. auch die Neubebauung der Altgebäude umfassen würden. Ohne diese Informationen könnten nach seiner Ansicht auch keine tiefgreifenden Beschlüsse über Teilaspekte getroffen werden.
Herr Sundermeyer erklärt, dass die Verwaltung die vorliegende Beschlussdrucksache bereits zum jetzigen Zeitpunkt erarbeitet habe, um nach Beschluss des bereits bezeichneten Bebauungsplanes auch schnell mit einer Gestaltung und Bebauung der Grünflächen beginnen zu können. Andernfalls könne das hierfür notwendige Planverfahren erst nach dem B-Plan-Beschluss initiiert werden, sodass dann noch sehr viel Zeit vergehen würde, bevor es zu konkreten Umsetzungen kommen könne. Dies solle auf diesem Weg vermieden werden, zumal durch die Anwohner*innen eine möglichst schnelle Grünflächengestaltung gewünscht werde.
Im Folgenden entsteht innerhalb des Gremiums eine kontroverse Diskussion über das weitere politische Vorgehen zu diesem Sachverhalt.
Man einigt sich letztlich darauf, dass der vorliegende Änderungsantrag durch die Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN zurückgezogen und die Haupt-Drucksache der Verwaltung auf Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal vertagt und somit in die Fraktionen gezogen wird. Auf diesem Weg könne eine ausstehende Veranstaltung zur Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse zum Neubauvorhaben des Bereiches der Altgebäude abgewartet werden. Sofern sich hieraus wesentliche Erkenntnisse ergeben sollten, die sich auf den Funktionsplan auswirken würden, könnten diese dann im Rahmen der nächsten Bezirksratssitzung thematisiert und ggf. durch entsprechende Änderungsanträge angepasst werden.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung über eine nochmalige Vertagung der Beschlussdrucksache 15-1419/2025.
15 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen.
Die Drucksache wird somit in der folgenden Sitzung am 11.12.2024 erneut behandelt.
Bezirksratsherr Ganskow bestätigt zudem, dass die zuvor vorgestellte Neufassung des Änderungsantrages somit zurückgezogen wird.
TOP 4.2.
Anpassung der Miet- und Benutzungsbedingungen sowie der Preisliste für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Stadtteilzentren, Freizeitheime, Stadtteiltreff Sahlkamp und Bürgerhaus Misburg)
(Drucks. Nr. 1876/2024 mit 5 Anlagen (nur online))
Antrag,
kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen
(Stadtteilzentren, Freizeitheime, Stadtteiltreff Sahlkamp und Bürgerhaus Misburg)
sowie
· den in der Anlage 2 (Preisliste) vorgeschlagenen Preisen ab 01.01.2026
zuzustimmen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.
TOP 4.3.
Erhaltungssatzung - Südliche Nieschlagstraße
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2014/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
Antrag,
die Erhaltungssatzung Südliche Nieschlagstraße für das in Anlage 3 näher bezeichnete Gebiet gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 10 Abs. 1 und 58 Abs. 2 NKomVG zu beschließen und der Begründung der Satzung - Anlage 2 - zuzustimmen.
Bezirksratsherr Mallast begrüßt das initiierte Verfahren einer Erhaltungssatzung ausdrücklich und bedankt sich für die zielgerichtete Umsetzung der Verwaltung. Es bleibe zu hoffen und abzuwarten, ob der gewünschte Erfolg auf diese Weise auch tatsächlich erreicht werden könne.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 4.4.
Grundstücksangelegenheit
(Informationsdrucksache Nr. 2070/2024 mit 1 Anlage (nur online))
Bezirksbürgermeister Grube führt kurz in das Thema ein und weist ausdrücklich darauf hin, dass in diesem Zusammenhang keine wesentlichen inhaltlichen Bestandteile beraten werden können, da diese der Vertraulichkeit unterliegen und im Rahmen des nichtöffentlichen Sitzungsteils diskutiert würden.
Die bei der Bestellung eines Erbbaurechtes in Erscheinung tretenden Vereine würden sich im Folgenden kurz vorstellen und ihre Nutzungsabsichten unterbreiten.
Hierzu begrüßt Bezirksbürgermeister Grube Herrn Müller vom Fachbereich Wirtschaft sowie Herrn Richter, Herrn Beckmann und Herrn Lampe als Vertreter der Vereine Platzprojekt e.V. und 2er Skateboarding e.V.
Die vorgenannten Personen bedanken sich für die Einführung und erläutern ihre Absichten im Folgenden anhand einer kurzen Präsentation.
[Anmerkung: die Präsentation wurde dem Protokoll als Anlage I beigefügt].
Bezirksratsherr List erkundigt sich, ob das Gebäude auch weiterhin frei und für jedermann zugänglich sein werde.
Die Vereinsvertreter bejahen dies und weisen außerdem darauf hin, dass man auch eine Verbesserung der Beleuchtungssituation anstrebe, um auch in den Abendstunden eine Zugänglichkeit gewährleisten und Angsträumen entgegenwirken zu können.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
TOP 5.
A N F R A G E N
Aufgrund der fortgeschrittenen Sitzungszeit schlägt Bezirksbürgermeister Grube eine schriftliche Beantwortung der vorliegenden Anfragen vor.
Diesem Vorschlag wird ohne Gegenrede gefolgt.
TOP 5.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 5.1.1.
Haushaltsmittel für Moderationsprozess Treffpunkt Allerweg
(Drucks. Nr. 15-2056/2024)
Für einen Moderationsprozess für den Treffpunkt Allerwerg wurden im Haushalt 2023/2024 Mittel in Höhe von 40.000 € zur Verfügung gestellt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
zusammenfassend zu 1. und 2.:
Mit Änderungsantrag H-0267/2023 ist für den Doppelhaushalt 2023/2024 eine Ansatzerhöhung von jeweils 20.000 € für 2023 und 2024 im TH 19 zugunsten des Moderationsprozesses Treffpunkt Allerweg beschlossen und umgesetzt worden. Im Ergebnishaushalt können Haushaltsreste nach § 20 KomHKVO (Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung) einmalig in der erforderlichen Höhe in den nächsten Haushalt übertragen werden. Sollten Mittel bereits in einem Auftrag gebunden sein, können diese Mittel zur Bildung einer Rückstellung beantragt werden.
TOP 5.1.2.
Umsetzung und Kontrolle der Mehrwegangebotspflicht
(Drucks. Nr. 15-2068/2024)
Seit dem 01.01.2023 sind laut Verpackungsgesetz alle Letztvertreibenden, die Essen und/oder Getränke zum Mitnehmen verkaufen, verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen beispielsweise über Pfandsysteme anzubieten. Hierzu sind u. a. Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Cateringbetriebe. Ausgenommen sind lediglich kleinere Geschäfte die jedoch ermöglichen müssen selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse zu befüllen. Alle Letztvertreiber*innen müssen eigentlich auf das jeweilige Mehrwegangebot durch deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln hinweisen, was aber nur äußerst selten passiert!
Nach einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes betragen die kommunalen Kosten der Sammlung und Reinigung öffentlicher Straßen und Parks von Einwegplastik jährlich bis zu 434 Mio. Euro. Durch die Förderung von Mehrwegverpackungen, die Ausweitung von Pfandsystemen sowie durch verstärkte Informationen könnten wichtige Anreize zur Reduktion von Verpackungsabfällen insbesondere für die Endverbraucher*innen gesetzt werden. – Da es neben den bekannten nationalen Anbietern von Mehrwegpfandsystemen (z. B. RECUP & REBOWL) in Hannover durch aha und das Studentenwerk gut erprobte und eingeführte Systeme gibt, müssten diese nur mit ein wenig Kontrolldruck in den Handel gebracht werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wer ist in der LHH / der Region Hannover zuständig für die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht und kontrolliert diese, besonders bei Veranstaltungen & auf Wochenmärkten?
2. Inwieweit informiert und berät die Verwaltung die Gewerbetreibenden und Konsument*innen in den Stadtbezirken hierzu?
3. Durch welche Maßnahmen fördert die LHH/Region, dass Bürger*innen das Mehrwegprodukt (z. B. durch Poollösungen) bei unterschiedlichen Letztvertreiber*innen zurückgeben können und somit den Bürger*innen der Umstieg auf eine Mehrwegalternative erleichtert wird?
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Die Region Hannover (und dort die untere Bodenschutzbehörde im Fachbereich Umwelt) ist für die Umsetzung und den Vollzug des Verpackungsgesetzes zuständig und kontrolliert die Einhaltung des Gesetzes aktuell anlassbezogen, z. B. dann, wenn bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle im Bereich der Landeshauptstadt Hannover mögliche Verstöße auffallen oder auch Hinweise dazu eingehen. Diese werden umgehend an die Region Hannover weitergeleitet, die dann etwaige Verstöße ahndet.
zu 2.:
Mangels Zuständigkeit beraten wir Gewerbetreibende nur in wenigen Bereichen zu diesem Themenkomplex. Die Standbetreiber*innen auf dem Weihnachtsmarkt werden von der Stadtverwaltung auf Müllvermeidung und Mehrweggeschirr schriftlich hingewiesen. Der Wortlaut in der Information ist wie folgt:
„Verpackungen und Umverpackungen
Speisen, Getränke und Süßwaren sind, soweit es möglich ist, in wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen abzugeben. Die Abgabe von Einweggeschirr, Getränkedosen und -flaschen ist nicht zulässig. Vor jedem Geschäft aus den Bereichen Imbiss und Getränke, Süßwaren und Imbiss ist jeweils ein, bei einer Frontlänge über 7,0 m zwei entsprechende Müllbehältnisse aufzustellen.“
Der Bereich Eventmanagement informiert veranstaltungsbezogen im Rahmen der Reservierungsbestätigungen zur Gesetzeslage und den Verpflichtungen die für den/die Veranstalter*in damit einhergehen (s. Anlage).
zu 3.:
Es gibt aktuell viele verschiedene Mehrwegsysteme auf dem Markt, die im Wettbewerb zueinanderstehen. Es gibt Individual-, Insel-, Verbund- oder Poolsysteme.
Die Poolsysteme unterscheiden sich dabei erheblich bei den Rahmenbedingungen der Systeme und den Eigenschaften der Behältnisse. Welches System für den jeweiligen Gastronomiebetrieb geeignet ist, bleibt eine Individualentscheidung mit vielen Faktoren. Eine Abstimmung/Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Poolanbieter*innen, zum Beispiel zur Nutzung gemeinsamer Infrastruktur, gibt es nach unserem Wissensstand nicht. Sie befinden sich im offenen Wettbewerb miteinander, wobei durchaus festzustellen ist, dass es regionale Unterschiede mit unterschiedlicher Dominanz der diversen Systeme gibt.
Die Nachfrage nach etablierten Mehrwegsystemen ist vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Mehrwegangebotspflichten bundesweit noch einmal erheblich gestiegen und die (privaten) Pool-Systeme befinden sich zurzeit im Wettlauf um möglichst große Marktanteile.
Eine Zusammenarbeit der verschiedenen Angebote ist vor diesem Hintergrund aktuell nicht zu erwarten. Auch ist nicht absehbar, ob und welches System sich lokal oder bundesweit im besonderen Maße durchsetzen wird.
Für die Gastronomie bedeutet die Mehrwegangebotspflicht und die damit verbundene Bereitstellung von Mehrwegbehältnissen einen erhöhten organisatorischen, personellen und finanziellen Aufwand. Die Teilnahme an mehreren Poolsystemen bzw. auch nur die Rücknahme von unterschiedlichen Behältnissen würde diese Belastung noch einmal erhöhen. Hierfür gibt es zurzeit weder rechtliche noch wirtschaftliche Argumente und an vielen Stellen, aufgrund des bundesweit herrschenden Personalmangels in der Gastronomie, auch keine Kapazitäten. Die Bereitschaft hierzu schätzen wir daher als sehr gering ein. Ohne eine bundesgesetzliche Initiative sehen wir hier wenig Veränderungspotential.
In der Landeshauptstadt Hannover betreibt der Zweckverband Abfallwirtschaft der Region Hannover (aha) seit dem Jahr 2017 das größte deutsche, kommunale Mehrwegpfandsystem „Hannoccino“. Das Hannoccino-Pfandsystem bietet den teilnehmenden Gastronomiebetrieben eine wirtschaftlich attraktive und leicht umsetzbare Möglichkeit der Verabreichung von to-go Produkten in einem umweltfreundlichen Mehrwegpfandsystem.
Im Rahmen der Kampagne Hannover sauber! der Stadtreinigung Hannover (das Hannoccino-Pfandsystem ist ein Teil der Kampagne) wird fortwährend mit vielen öffentlichen Aktionen und Social media - Maßnahmen für eine Nutzung von Mehrwegsystemen geworben, um der erheblichen Ressourcenverschwendung durch Einwegverpackungen entgegenzuwirken. Dabei geht es nicht nur um Abfalltrennung und -vermeidung, sondern auch um ein Umdenken in den Konsum- und Verhaltensweisen der Verbraucher*innen.
Im Rahmen des Förderprogramms “Perspektive Innenstadt“ des Landes Niedersachsen erfährt das Hannoccino-Mehrwegsystem derzeit eine Erweiterung um eine Mehrweg-Pommesschale und einen Mehrweg-Pieker. Dies erfolgt zunächst testweise in der Innenstadt und wird dann, erfolgreicher Test vorausgesetzt, ggfs. stadtweit ausgerollt.
TOP 5.2.
der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN
TOP 5.2.1.
Verbesserung der Beschilderung Fußgängerzone Limmerstraße
(Drucks. Nr. 15-2066/2024)
Die Limmerstraße ist zwischen der Kreuzung mit dem Kötnerholzweg und der Kreuzung „Am Küchengarten“ eine Fußgängerzone, welche allerdings in einem hohen Maße von Privatkraftwagen befahren wird. Neben dem, so ist es zumindest zu unterstellen, absichtlichen Befahren durch ortskundige Autofahrer*innen, gibt es immer wieder offensichtlich ortsunkundige Menschen, die unerlaubter Weise die Fußgängerzone befahren.
Hierbei scheint die Ausschilderung an den Überfahrten eine wesentliche Rolle zu spielen, da diese uneindeutig, zum Teil nur in deutscher Sprache und nicht ausreichende Bild- und Anordnungssprache verwendet.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1.
Ist beim Bau der Hochbahnsteige „Leinaustraße“ und „Am Küchengarten“ eine baulich Veränderung des Bereiches auf der Limmerstraße zwischen diesen vorgesehen und wie wirkt sich diese auf die Querungssituation aus den Nebenstraßen aus?
2.
A) Können die Schilder „Durchfahrt zur … (Straßenname) frei“ an der Koch-/Mathildenstraße, Fortuna-/Stärkestraße, Viktoria-/Albertstraße, Grote-/Nedderfeldstraße und Velber-/Leinaustraße durch Zeichen 209-30 „Fahrtrichtung geradeaus“ ersetzt werden, ohne die bisher vorhandene Regelung zu verändern? Welche Schilder müssten zusätzlich verändert oder angebracht werden, damit mit dem Zeichen 209-30 eine identische Regelung erfolgt?
B) Können an den Kreuzungen Limmerstraße/Offensteinstraße bzw. /Selmastraße ein Zeichen 267 „Verbot der Einfahrt“ gesetzt werden, ohne die bisher vorhandene Regelung zu verändern? Welche Schilder müssten zusätzlich verändert oder angebracht werden, damit mit dem Zeichen 267 eine identische Regelung erfolgt?
3.
Kann das Zeichen 242 „Beginn Fußgängerzone“ oder das Zeichen 239 „Sonderweg Fußgänger“ als Piktogramme regelmäßig in der Fußgängerzone mit einem Durchmesser von mindestens 3 Metern aufgebracht werden?
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Derzeit ist beim Bau der Hochbahnsteige „Leinaustraße“ und „Am Küchengarten“ keine
Umgestaltung/Erneuerung der Limmerstraße zwischen den Hochbahnsteigen
vorgesehen. Ob die ggf. aus Leitungsbau resultierend doch erforderlich werden könnte,
wird die weitere Planung zeigen.
zu 2 und 3.:
Die vorhandene Beschilderung wurde in den letzten Jahren schon des Öfteren
angepasst, ist eindeutig und entspricht der StVO. Ergänzungs- und Änderungsbedarf
wird hier nicht gesehen.
Die in dem Antrag gemachten Vorschläge führen aus Sicht der Verwaltung eher zu einer (rechtlichen) Verunklarung der Situation und zu einer Überregulierung. Bei der Fehlnutzung geht die Verwaltung überwiegend von absichtlichem Fehlverhalten aus. Ortsunkundige neigen (da sie sich nicht auskennen) erfahrungsgemäß dazu, die vorhandene Beschilderung zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
TOP 5.2.2.
Dauerhafter Leerstand städtischen Wohnraums
(Drucks. Nr. 15-2067/2024)
Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist seit Jahren ansteigend. Umso unverständlicher ist der Leerstand bei städtischen Gebäuden, die ursprünglich für Wohnzwecke gedacht waren und die seit Jahren ungenutzt sind.
Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Planungen hat die Verwaltung für das so genannte Bürgerhaus in der Großkopfstraße am Spielplatz?
2. Welche Planungen hat die Verwaltung für die ehemalige Hausmeisterwohnung der Grundschule Egestorffstraße?
3. Welche weiteren städtischen für Wohnzwecke nutzbare Gebäude oder Gebäudeteile gibt es im Stadtbezirk Linden-Limmer, die über längere Zeit (größer ein Jahr) leerstehen und welche Planungen hat die Verwaltung dafür?
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Grundsätzlich wird eine Vermarktung des Objekts Bürgerhaus Großkopfstraße angestrebt. Durch die besondere bauliche Situation und den Zuschnitt des Grundstücks sind die Sachstandsermittlungen der Verwaltung noch nicht final abgeschlossen. Nach Abschluss aller Prüfungen ist beabsichtigt, die Vermarktung einzuleiten.
zu 2.:
Die ehemalige Hausmeisterwohnung der Grundschule Egestorffschule wird für die Nutzung durch den Ganztagsbetrieb der Grundschule umgebaut.
zu 3.:
- Das Gebäude Falkenstraße 23 a wird abgerissen, zur Herstellung der erforderlichen Außenfläche der Kita Hohe Straße 26.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 5.3.1.
Erneuerung der Sackmannstraße in Limmer
(Drucks. Nr. 15-2058/2024)
Die Sackmannstraße in Limmer befindet sich in einem ausbesserungsbedürftigen
Zustand und ist zum Befahren mit Zweirädern derzeit ungeeignet.
Ich frage die Verwaltung:
1. Wie ist die zukünftige Planung hinsichtlich einer Umgestaltung der Sackmannstraße?
2. Wird es eine Beteiligung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer geben?
3. Wann wird diesbezüglich eine Beschlussdrucksache vorgelegt?
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Die Planung zur Grunderneuerung der Sackmannstraße im Abschnitt zwischen der
Wunstorfer Straße und der Stephanie-Kuder-Straße ist im Städtebaulichen Vertrag /
Erschließungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 1535 – Wasserstadt Limmer Ost (1.
Bauabschnitt) unter § 3 (9) geregelt. Der Erschließungsträger hat im Zusammenhang mit
der Verkehrsplanung der weiteren Erschließungs- und Wohnstraßen die
Ausführungsplanung erstellt. Die LHH wird die Ausschreibung und Baudurchführung zur
Erneuerung der Verkehrsfläche vornehmen.
zu 2.:
Bestandteil des unter Punkt 1) genannten Erschließungsvertrages ist der Städtebauliche
Entwurf vom 18.12.2015, in dem die Verkehrsplanung aller Erschließungsstraßen
abgebildet ist.
Auf dieser Basis und den technischen Richtlinien und Standards der LHH
entsprechend wurde die weitere Planung – auch die der Sackmannstraße – bereits erstellt.
Der Stadtbezirksrat wird mit einer Beschlussfassung zum Umbau, zu den Gesamtkosten und zum Baubeginn beteiligt werden.
zu 3.:
Ein Zeitpunkt zur Vorlage der Beschlussdrucksache kann derzeit noch nicht benannt
werden. Aktuell wird die Sackmannstraße durch die Baustellenverkehre des Baufeldes 11
JAWA) beansprucht. Auch die Baustellentransporte der KZ-Gedenkstätte sollen über die
Sackmannstraße abgewickelt werden. Eine Grunderneuerung der Straße vor Abschluss der
Hauptbauleistungen beider Maßnahmen ist in jedem Fall zu vermeiden.
TOP 5.3.2.
Kontrolle der Hohe Straße durch den Städtischen Ordnungsdienst
(Drucks. Nr. 15-2062/2024)
Im Oktober 2024 wurde durch die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover umfangreich ein Halteverbot ausgeschildert. An der Situation vor Ort hat sich nichts geändert (siehe Foto vom 19.10.2024).
Ich frage die Verwaltung:
1. Was gedenkt die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover gegen die verkehrswidrig abgestellten Kraftfahrzeuge zu unternehmen?
2. Was wird gegen die täglich auf dem Gehweg der Hohe Straße (Schulweg und Zuwegung zum Kindergarten) behindernd abgestellten E-Scooter unternommen?
3. Wann war der Städtische Ordnungsdienst im Oktober 2024 in der Hohe Straße vor Ort eingesetzt (Datum/Uhrzeit)? (*1)
(*1) Es wird ausdrücklich um die detaillierte Auskunft nach „(Datum/Uhrzeit)“ gebeten, da diese Information für die Mandatstätigkeit erforderlich ist.
Quelle:
Punkt-Linden vom 07.10.2024:
https://punkt-linden.de/news/hohe-strasse-halteverbot/
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Der Verkehrsordnungsdienst (VAD) wird die Kontrollen in der Hohen Straße
zu 2.:
Die oben aufgeführten verstärkten Kontrollen umfassen auch behindernd abgestellte E-Scooter. Die E-Scooter werden dann so umgestellt, dass sie keine Behinderung mehr darstellen. Im Hinblick auf die Ahndung ist der eigentliche Störer der/die Fahrer*in des E-Scooters, der/die aber nur sehr schwierig ermittelbar ist. Der Betreiber selbst verfügt oft nur über die Kreditkartendaten der Kund*innen. Daher sind wir dazu übergegangen, die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Betreiber der E-Scooter einzuleiten. Hierzu ist zwischenzeitlich ein Klageverfahren eines Betreibers anhängig. Von der Entscheidung wird abhängen, ob wir unsere Verfahrensweise zukünftig weiter fortführen dürfen oder nicht.
zu 3.:
Der VAD hat die Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs und war im Oktober bis einschließlich 29.10. wie folgt vor Ort. Die Uhrzeiten geben hier das Datum der Erfassung des Parkverstoßes wieder. Aufzeichnungen darüber, von wann bis wann exakt die Mitarbeitenden vor Ort waren, werden nicht geführt.
12.10.24 14:42 Uhr
18.10.24 11:28 Uhr bis 11:41 Uhr
22.10.24 17:57 Uhr
29.10.24 13:21 Uhr bis 14:16 Uhr
Der Städtische Ordnungsdienst hat im o.g. Zeitraum keine Feststellungen getroffen.
TOP 5.3.3.
Offene Drogenszene in Linden-Süd
(Drucks. Nr. 15-2064/2024)
Die Offene Drogenszene in Linden-Süd verdichtet und vergrößert sich seit Monaten
und breitet sich auch nach Linden-Mitte und Linden-Nord aus. Tagsüber wird am
Schwarzen Bär an Hauswände uruniert und in Gebüschen des Ihmeufers die Notdurft verrichtet, ein „Nächtigen“ in den Fahrzeugen des Öffentlichen Nahverkehrs ist vermehrt zu beobachten. Im Bereich Schwarzer Bär gehört vermehrt „radikales Betteln“ zum Tagesgeschäft. Auch aus anderen Stadtbezirken Hannovers wird von der jeweiligen Problematik vor Ort berichtet.
Ich frage die Verwaltung:
1. Was unternimmt die Verwaltung um den ihr sehr wohl bekannten und nicht mehr
zu akzeptierenden Zuständen wirksam zu begegnen?
2. Wie stellt sich die Verwaltung vor dem Hintergrund der weiter zunehmende katastrophalen Zustände im Öffentlichen Nahverkehr die Umsetzung der Verkehrswende des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) 2035 („hochleistungsfähiger und attraktiver ÖPNV“ vor?
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Mobilität/Verkehrsplanungentwicklung/VEP-2035
3. In welchem Umfang wird zukünftig der Städtische Ordnungsdienst in dem genannten Bereich eingesetzt und damit seiner Aufgabe der Gefahrenabwehr gerecht?
Schriftlich beantwortet:
zu 1.:
Die Straßensozialarbeit aus dem Stellwerk und der Stadt ist regelmäßig in dem beschriebenen Raum vor Ort und ist mit Einzelnen bzw. Gruppen von Menschen, die zur offenen Drogenszene gehören, im Kontakt. Dabei werden selbstverständlich auch Verhaltensregeln im Kontakt zur Bevölkerung des Stadtteils vermittelt und erklärt. Insofern stimmt der Eindruck, dass es suchtkranke Menschen gibt, die in dem Bereich betteln. Dieses erfolgt aber nicht in der beschriebenen „radikalen“ Form. Vielmehr sitzen sie auf dem Bürgersteig bzw. vor den Eingängen von Geschäften und betteln.
Insgesamt geht aus den Berichten der Straßensozialarbeit hervor, dass seit Monaten zwar einzelne neue Menschen dort erscheinen oder zeitweise wegbleiben, dass aber die Anzahl der Menschen, die dort anzutreffen sind, an fast allen Tagen gleichbleibend ist. Es gibt keine Beobachtungen, die den Eindruck bestätigt, dass die offene Drogenszene von der Anzahl her zunimmt.
Seit einem Jahr finanziert die Stadt Hannover zwei mobile Toiletten, die auf dem Parkplatz oberhalb der Drägerwiese aufgestellt sind und im Gegensatz zur festen Toilettenanlage dort 24/7 zu benutzen sind. Von dem Betreiber gab es auch Rückmeldungen, dass dieses Angebot temporär zum Beispiel auf Grund von Vandalismus nicht benutzbar gewesen wäre. Dieses Angebot ist der offenen Drogenszene bekannt.
Auch dem Städtischen Ordnungsdienst (SOD) sind keine aggressiv bettelnden Personen am Schwarzen Bär bekannt. Hier helfen uns aktuelle Meldungen, wenn diese Beobachtungen gemacht werden. Der Ordnungsdienst ist Montag bis Freitag bis 21 Uhr unter der Tel. 168-55555 erreichbar und kann dann sehr zeitnah kontrollieren und intervenieren.
Eine Beschwerdelage oder eigene Feststellungen hinsichtlich wildem Urinieren, das eine Ordnungswidrigkeit darstellt, liegt uns nicht vor, dass vor Ort allerdings auch die Notdurft verrichtet worden ist, ist unstrittig und bekannt. Wir empfehlen als eigene Maßnahmen die Überprüfung der Beleuchtung der Hauseingänge durch die Eigentümer. Helles Licht verbunden mit Bewegungsmeldern verbessert erfahrungsgemäß dieses Verhalten. Der SOD kontrolliert die Flächen der sog. Drägerwiese bereits täglich und schreitet bei festgestellten Unordnungszuständen sofort ein. Zudem stehen wir mit der Polizei in engem Austausch zu der sich dort teilweise aufhaltenden Drogenszene und den jeweiligen Beobachtungen. Die Polizei kennt die Situation ebenfalls und reagiert lageabhängig.
zu 2.:
Die Verwaltung widerspricht der in der Bezirksratsanfrage getätigten Aussage, im öffentlichen Nahverkehr der Region und Stadt Hannover würden katastrophale Zustände vorherrschen.
Um die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen entscheidend zu reduzieren und den Modal Split zugunsten der klimafreundlichen Verkehrsmittel zu verändern, kommt dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in Zukunft eine entscheidende Bedeutung zu.
Aus diesem Grund ist die im Verkehrsentwicklungsplan der Region (VEP 2035+) formulierte Zielsetzung der Region als zuständige ÖPNV-Aufgabenträgerin, durch deutliche Leistungsausweitung die Fahrgastzahlen im ÖPNV zu verdoppeln, ausdrücklich zu begrüßen.
Neben einer Verbesserung des schienengebundenen Verkehrs ist dabei auch das Leistungsangebot im Stadtbusverkehr und dem aus der Region in die Stadt einfahrenden Regionalbusverkehr deutlich zu erhöhen.
Der sich derzeit in der Fortschreibung befindende Masterplan Mobilität wird ebenfalls Handlungsansätze zur Weiterentwicklung des ÖPNV in der LHH aufzeigen.
zu 3.:
Der SOD wird im Rahmen seiner personellen Kapazitäten die bereits bestehenden regelmäßigen Kontrollen an der Drägerwiese räumlich noch weiter in Richtung Schwarzer Bär und Umgebung ausweiten.
TOP 6.
A N T R Ä G E
TOP 6.1.
der SPD-Fraktion
TOP 6.1.1.
Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang
(Drucks. Nr. 15-1962/2024)
Bezirksratsherr Kabutke verliest den Antragstext.
Der Stadtbezirksrat beschließt:
1.)
Vor dem Bereich des Sanitätshauses (Kartenpunkt 1 – Bilder 1.1, 1.2 und 1.3) werden Parkbuchten auf der dortigen, derzeit zur Tonnenaufstellung genutzten Pflasterfläche eingerichtet. Dafür entfällt das Parken auf der Fahrbahn.
2.)
Ab der Kreuzung Falkenstraße / Deisterstraße bis zum Beginn Dunkelberggang (Kartenpunkt 2 mit Bildern 2.1, 2.2, 2.3) in Stadtauswärtsführender Richtung wird eine durchgehende Fahrradschutzstreifenmarkierung angebracht.
3.)
In Stadteinwärts führender Richtung (Kartenpunkt 3) werden auf der Fahrbahn Fahrrad-Piktogramme als Hinweis auf die Mitnutzung durch Radfahrende aufgebracht.
Die Anlagen sind Teil des Beschlusses.
Bezirksratsfrau Grobleben regt eine Einzelabstimmung über die enthaltenen Unterpunkte des Antrags an.
Bezirksratsfrau Birk bekräftigt dieses Verlangen und teilt außerdem mit, dass Unterpunkt 3) des Antrags ergänzt werden sollte, um ähnlichen Beschlüssen des Bezirksrates zu angrenzenden Bereichen nicht zu widersprechen. Demzufolge sollte die Einrichtung eines Radschutzstreifens aufgenommen werden.
Die anwesenden Mitglieder der SPD-Fraktion signalisieren ihre Bereitschaft, eine entsprechende Neufassung ihres Antrags vorzunehmen.
TOP 6.1.1.1.
NEUFASSUNG: Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang
(Drucks. Nr. 15-1962/2024 N1)
Der Stadtbezirksrat beschließt:
1.)
Vor dem Bereich des Sanitätshauses (Kartenpunkt 1 – Bilder 1.1, 1.2 und 1.3) werden Parkbuchten auf der dortigen, derzeit zur Tonnenaufstellung genutzten Pflasterfläche eingerichtet. Dafür entfällt das Parken auf der Fahrbahn.
2.)
Ab der Kreuzung Falkenstraße / Deisterstraße bis zum Beginn Dunkelberggang (Kartenpunkt 2 mit Bildern 2.1, 2.2, 2.3) in Stadtauswärtsführender Richtung wird eine durchgehende Fahrradschutzstreifenmarkierung angebracht.
3.)
In Stadteinwärts führender Richtung (Kartenpunkt 3) werden wird ein Radschutzstreifen auf der Fahrbahn oder hilfsweise - falls dies aus baulichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist - die Anbringung von Fahrrad-Piktogramme als Hinweis auf die Mitnutzung durch Radfahrende aufgebracht.
Die Anlagen sind Teil des Beschlusses.
Bezirksbürgermeister Grube verweist anschließend auf einen hierzu eingebrachten Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke.
TOP 6.1.1.2.
Änderungsantrag von Bezirksratsherrn Klenke (CDU) zu Antrag Nr. 15-1962/2024
"Schutz von Fahrradfahrenden auf der Deisterstraße zwischen Falkenstraße und Dunkelberggang"
(Drucks. Nr. 15-2199/2024)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
Der Antrag wird wie folgt ergänzt:
2. a)
Der Fahrragschutzstreifen ist mit Zeichen 237 (Radweg) der Anlage
2 zu § 41 (1) StVO als benutzungspflichtiger Radweg auszuweisen.
2. b)
Auf der Deisterstraße ist im Bereich zwischen Dunkelberggang und
der Lichtsignalanlage (LSA) zur Ricklinger Straße das Zeichen 254 (Verbot
für Radverkehr) der Anlage 2 zu § 41 (1) StVO mit „Blickrichtung“
Schwarzer Bär zu installieren.
2. c)
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover stellt sicher, dass in
dem geschilderten Bereich - Deisterstraße zwischen Falkenstraße und
Dunkelberggang - und auch auf der stadteinwärts führenden Seite - Deisterstraße
zwischen Deisterstraße 17 und Schwarzer Bär 1 - die Außenbestuhlungen
und die Ausstellflächen für Waren der Gewerbetreibenden
das genehmigte Ausmaß einhalten und die Mindestestbreite des Gehweges
von 2,5 m durchgehend und ganztäglich (24/7) eingehalten wird.
2. d)
Die Ausweisung der Halteverbote in dem Bereich und die Einhaltung
dieser ist zu überprüfen - insbesondere an den Haltepunkte der Linienbusse
- ist stringent sicherzustellen. Gegebenenfalls ist eine Ausschilderung
ergänzend zu bestehenden Bestimmungen der StVO vorzunehmen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet hiernach um Auskunft, ob – wie zuvor angetragen – eine Einzelabstimmung über die jeweiligen Unterpunkte der beiden Anträge erfolgen soll.
Hierzu besteht keine Gegenrede.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend zunächst um Einzelabstimmung zu den Unterpunkten des Änderungsantrags von Bezirksratsherrn Klenke.
Punkt 2a.) =
1 Stimme dafür, 9 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Punkt 2b.) =
6 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Punkt 2c.) =
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Punkt 2d.) =
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen
Anschließend bittet Bezirksbürgermeister Grube um Abstimmung über die Unterpunkte des neugefassten Hauptantrags der SPD-Fraktion.
Punkt 1.) =
4 Stimmen dafür, 5 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen; somit abgelehnt.
Punkt 2.) =
10 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
Punkt 3.) =
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
Den Punkten 2.) und 3.) dieses Antrags wird somit mit den Ergänzungen aus Drucks. Nr. 15-2199/2024 zugestimmt.
TOP 6.1.2.
Fahrradbügel für die Sekundarstufe II der IGS Linden
(Drucks. Nr. 15-1965/2024)
Bezirksratsherr Kabutke verliest den Antragstext.
Antrag:
Auf dem Schulhof der Sekundarstufe II der IGS Linden werden auf der in der Anlage bezeichneten Fläche (Karte – rot markierte Fläche sowie Fotografische Aufnahme) S-Fahrradbügel aufgestellt.
Der bislang vorhandene Zaun wird entfernt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
TOP 6.2.1.
Lückenschluss der Radwegeverbindung Ricklinger Straße, Deisterstraße,
Schwarzer Bär
(Drucks. Nr. 15-2015/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, eine durchgängige markierte Radwegeführung zwischen Ricklinger Straße und Schwarzer Bär in beiden Richtungen zu schaffen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.2.
Erhöhung der Akzeptanz von Radverkehr auf der Falkenstraße durch Piktogrammketten
(Drucks. Nr. 15-2047/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, Fahrrad-Piktogrammketten auf der Fahrbahn der Falkenstraße zwischen Schwarzer Bär und Lindener Marktplatz aufzubringen. Diese Piktogrammketten sollen jeweils mittig auf der Fahrbahn, also am besten zwischen den jeweiligen Stadtbahngleisen, aufgebracht werden.
Die Verwaltung wird außerdem gebeten zu prüfen, welche Anpassungen z.B. der Fahrbahnmarkierung im Einmündungsbereich Schwarzer Bär/ Ricklinger Straße/ Falkenstraße sinnvoll sind, um den Radverkehr auf der Fahrbahn sicher wieder auf die Nebenanlage am Schwarzen Bär in Richtung Innenstadt zu führen und diese umsetzen.
Bezirksratsherr Ganskow räumt dem Antrag – aufgrund früherer Entscheidungen der Verwaltung – keine großen Umsetzungschancen ein. Dennoch spricht er sich für das grundsätzliche Anliegen aus.
Bezirksratsfrau Grobleben beantragt abermals eine getrennte Abstimmung über die beiden Absätze des Antrags.
Diesem Verlangen wird ohne Gegenrede gefolgt.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Absatz 1.) =
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
Absatz 2.) =
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 6.2.3.
Verkehrsberuhigten Bereich der Limmerstraße durch Blitzer besser durchsetzen
(Drucks. Nr. 15-2049/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, an einer geeigneten Stelle in der Limmerstraße einen oder mehrere Blitzer aufzustellen, die unberechtigt einfahrende Fahrzeuge erfassen können, mit dem Ziel die Anzahl der die Limmerstraße unberechtigt befahrenden Fahrzeuge deutlich zu reduzieren.
Bezirksratsherr Kabutke stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht. Verkehrswidriges Verhalten lasse sich in diesem Bereich in der Tat immer wieder beobachten.
Es bleibe anzumerken, dass eine besondere Gefährdung insbesondere von kreuzendem Verkehr ausgehe, durch welchen es häufig sogar fast zu Kollisionen mit den dort fahrenden Stadtbahnen komme.
Bezirksratsherr Ganskow zitiert aus einer vorliegenden Anfrageantwort der Verwaltung und geht deshalb davon aus, dass diese keinen weiteren Handlungsbedarf für die Limmerstraße erkennen werde. Zudem seien die durch die Installation von Blitzern entstehenden Kosten zu bedenken, welche die Verwaltung sicherlich ebenfalls nicht aufbringen wolle oder könne. Nichtsdestotrotz unterstütze er auch dieses Anliegen und blicke gespannt auf die zu erwartende Entscheidung der Verwaltung.
Ratsherr Dr. Gardemin weist darauf hin, dass die entsprechenden Blitzgeräte durchaus auch einträglich seien und die Aufstellungskosten letztlich deutlich übersteigen würden.
Bezirksbürgermeister Grube hätte sich im Antragstext eine deutliche Bezeichnung eines konkreten Installationsstandortes gewünscht. Nach seiner Wahrnehmung sollte eine Einrichtung im Bereich der Einmündung zum Kötnerholzweg erfolgen. In diesem Umfeld seien besonders häufige und gravierende Verstöße zu beobachten.
Bezirksratsherr Bulut führt aus, dass installierte Blitzer nicht zum Gesamtbild der Limmerstraße passen würden. Zudem müsse von Vandalismusschäden ausgegangen werden. Maßnahmen gegen die beschriebenen Verstöße seien wünschenswert, die Installation von Blitzern stelle jedoch nicht das geeignete Mittel dar.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
11 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 6.2.4.
Einrichtung einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr in der Davenstedter Straße
(Drucks. Nr. 15-2050/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten in der Davenstedter Straße zwischen der Haltestelle „Bernhard-Caspar-Straße“ und der Haltestelle „Am Lindener Hafen“ eine zusätzliche Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr an einer der dort befindlichen LSA zu schaffen.
Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen schlägt in diesem Bereich die Einrichtung eines Zebrastreifens vor.
Bezirksratsherr Ganskow geht davon aus, dass die Verwaltung dem Antrag nicht folgen werde, da sie bereits vor einiger Zeit deutlich gemacht habe, dass man zunächst weitere Planungsvorhaben der infra (Region Hannover) abwarten wolle, die im Zusammenhang mit der vorgesehenen Errichtung von Hochbahnsteigen entstehen würden. Da auch mit der Einrichtung von Zebrastreifen erhebliche Kosten einhergehen würden, sei auch aus diesem Grund leider keine Umsetzung durch die Verwaltung zu erwarten.
Bezirksratsfrau Birk weist darauf hin, dass die Einrichtung von Zebrastreifen grundsätzlich nicht in Frage kommen werde, da dies in Bereichen der Stadtbahnführung nicht (mehr) umgesetzt werde.
Bezirksratsherr Klenke erwidert, dass eine solche Umsetzung nach seiner Wahrnehmung in der Tat möglich sei, wie man an anderen Verkehrsbereichen des Stadtbezirkes erkennen könne. Dem Schienenverkehr werde durch entsprechend lautende Beschilderungen an diesen Orten Vorrang eingeräumt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen.
TOP 6.2.5.
Taktverdichtung der Linie 120 an Wochenenden
(Drucks. Nr. 15-2048/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten Gespräche mit dem zuständigen ÖPNV- Aufgabenträger Region Hannover zu führen, mit dem Ziel, den Takt der Buslinie 120 zum nächstmöglichen Zeitpunkt an Wochenenden so zu verdichten, dass das Taktschema dem der Stadtbahnlinie 9 entspricht.
Dies bedeutet z.B.
10-Minuten Takt zwischen 12 Uhr und 19:30 Uhr an Samstagen
15-Minuten Takt zwischen 10 und 22 Uhr an Sonntagen.
Ratsherr Machentanz teilt zwar grundsätzlich das Antragsanliegen, hält dieses aber letztlich für unrealistisch. Das bis 2028 laufende Haushaltssicherungskonzept der Region Hannover beinhalte wesentliche Einsparungen im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs, sodass nicht davon ausgegangen werden könne, dass der vorliegende Antrag zu einer Nachbesserung führen werde.
Bezirksbürgermeister Grube geht ebenfalls von einer geringen Umsetzungswahrscheinlichkeit aus, was sich u.a. auch durch wesentliche Personaleinsparungen bei der Region Hannover bedinge. Nichtsdestotrotz könne der Bezirksrat jedoch einen solchen Beschluss fassen.
Er bittet hiernach um Abstimmung.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 6.2.6.
Erhöhung der Akzeptanz von taktilen Bodenelementen durch zusätzliche erläuternde Bodenelemente
(Drucks. Nr. 15-2051/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, an taktilen Bodenelementen ein Bodenelement zu ergänzen, das darauf hinweist, dass die taktilen Bodenelemente freizuhalten sind, nach dem Vorbild von den Bodenelementen, die in den Niederlanden angebracht werden (s. Foto in der Begründung bzw. im Anhang).
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 6.2.7.
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Grundschulkinder im Umfeld der Grundschule am Lindener Markt
(Drucks. Nr. 15-2052/2024)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, für die Straßen Davenstedter Straße und Küchengartenstraße im direkten Umfeld der Grundschule am Lindener Markt Schulstraßen einzurichten nach dem Vorbild der Schulstraße in der Liepmannstraße. Außerdem sollen zusätzliche Maßnahmen des schulischen Mobilitätsmanagements geprüft und umgesetzt werden (z.B. Erhöhung der Anzahl kindgerechter Rad- und Rollerabstellanlagen an der Schule).
Die Konzepterstellung und -umsetzung soll in Abstimmung mit dem Schulelternrat und der Schulleitung erfolgen.
Weiterhin soll überprüft werden, ob die Davenstedter Straße in diesem Abschnitt generell zur Einbahnstraße werden kann. Der Radverkehr soll weiterhin in beiden Richtungen erlaubt bleiben.
Die Vertreter*innen der SPD-Fraktion teilen mit, dass hierzu weiterer Erörterungsbedarf bestehe und man den Antrag daher in die Fraktionen ziehe.
TOP 6.2.8.
Querungshilfe Liepmannstraße
(Drucks. Nr. 15-2054/2024)
Bezirksbürgermeister Grube verliest den Antragstext.
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in der Liepmannstraße im Abschnitt zwischen den Straßen Auf dem Brinke und Hufelandstraße bzw. Hurlebuschweg eine Querungshilfe zu errichten. Es wird vorgeschlagen dazu auf der südlichen Straßenseite eine vorgezogene „Nase“ mit abgesenkten Bordsteinen anzulegen und dafür zwei bestehende Parkplätze wegfallen zu lassen (s. Abbildungen im Anhang).
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.2.9.
Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-2055/2024)
Antrag:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten die Bedingungen für den Radverkehr auf und im Umfeld der Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink zu verbessern.
Insbesondere folgende Maßnahmen sollen geprüft und umgesetzt werden:
- Maßnahmen, die darauf abzielen, das Überholverbot auf der Wunstorfer Straße zu verdeutlichen und die dazu beitragen, dass dieses eher eingehalten wird wie z.B.
- Eine entsprechende Beschilderung des Überholverbotes
- Erhöhungen/ Reflektoren auf der Mittellinie, die dazu beitragen, dass diese weniger überfahren wird
- Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h im Bereich der Brücke
- Maßnahmen, die dazu beitragen eine höhere Akzeptanz für den Radverkehr auf der Fahrbahn zu erreichen
- Piktogrammketten auf der Fahrbahn
- Entsprechende Beschilderung (z.B. „Radverkehr auf der Fahrbahn“)
- Maßnahmen, die dazu beitragen, den Radverkehr geregelter auf die Fahrbahn zu führen
- Entsprechende Beschilderung der Vorfahrtsregeln bei der Führung des Radverkehrs aus der Nebenanlage auf die Fahrbahn
Bezirksbürgermeister Grube weist eingehend darauf hin, dass hierzu eine Neufassung des Antrags eingebracht worden sei.
TOP 6.2.9.1.
NEUFASSUNG: Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink für den Radverkehr sicherer machen
(Drucks. Nr. 15-2055/2024 N1)
Bezirksratsfrau Birk verliest den Text der Neufassung.
Antrag:
Der Stadtbezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten die Bedingungen für den Radverkehr auf und im Umfeld der Kanalbrücken Wunstorfer Straße und Eichenbrink zu verbessern.
Insbesondere folgende Maßnahmen sollen geprüft und umgesetzt werden:
a) Maßnahmen, die darauf abzielen, das Überholverbot auf der Wunstorfer Straße zu verdeutlichen und die dazu beitragen, dass dieses eher eingehalten wird wie z.B.
- Eine entsprechende Beschilderung des Überholverbotes mit dem STVO-Verkehrszeichen 277.1
- Erhöhungen/ Reflektoren auf der Mittellinie, die dazu beitragen, dass diese weniger überfahren wird
- Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h im Bereich der Brücke
b) Maßnahmen, die dazu beitragen eine höhere Akzeptanz für den Radverkehr auf der Fahrbahn zu erreichen
- Piktogrammketten auf der Fahrbahn
- Entsprechende Beschilderung (z.B. „Radverkehr auf der Fahrbahn“)
c) Maßnahmen, die dazu beitragen, den Radverkehr geregelter auf die Fahrbahn zu führen
- Entsprechende Beschilderung der Vorfahrtsregeln bei der Führung des Radverkehrs aus der Nebenanlage auf die Fahrbahn
Zusätzlich soll geprüft werden, ob das einspurige Befahren der Brücke der Wunstorfer Straße durch eine temporäre Ampelregelung ermöglicht werden kann, bis der Radweg in der Nebenanlage auf der Brücke wieder nutzbar ist.
Bezirksratsherr Klenke verweist in diesem Zusammenhang auf eine vorliegende Stellungnahme der Verwaltung, die in diesem Bereich keinen Handlungsbedarf erkennen könne. Dies werde u.a. damit begründet, dass an diesem Ort kein Unfallschwerpunkt vorliege. Wieder einmal müsse man offenkundig solange warten, bis es tatsächlich zu einem schwerwiegenden Unfall mit Personenschaden gekommen sei. Erst dann werde die Verwaltung offenbar zum Handeln bewegt werden können. Dies sei enttäuschend und ernüchternd.
Zudem wäre es ggf. zielführend, wenn in dieser Angelegenheit zusätzlich auch das Wasser- und Schifffahrtsamt adressiert werden würde, da dieses mit Überwegungen von Kanalbereichen ebenfalls befasst sei.
Er werde dem vorliegenden Antrag zustimmen, gehe jedoch davon aus, dass die Verwaltung dem begründeten Anliegen abermals nicht folgen werde.
Bezirksratsfrau Grobleben kündigt ebenfalls ihre Zustimmung an, wenngleich der Antrag nach ihrer Wahrnehmung nicht weitgehend genug sei. Beschilderungen würden nicht ausreichen, um eine nachhaltige Verbesserung erreichen zu können. In Zeiten der Verkehrswende müsse mit entschlosseneren und weitreichenderen Maßnahmen und Beschlüsse eine Abkehr vom Kfz-Verkehr bewirkt werden.
Es entsteht im Folgenden eine ausgiebige Diskussion über allgemeine Aspekte der Verkehrswende, der Führung des Kraftfahrzeug- und Radverkehrs im Stadtbezirk und ob damit einhergehende Maßnahmen realistischer Weise umgesetzt werden könnten.
Bezirksratsherr Ganskow erkundigt sich, weshalb die antragstellende Fraktion für diesen Verkehrsbereich nicht ebenfalls die Installation eines Blitzers beantragt habe.
Bezirksratsfrau Birk führt aus, dass man vorrangig auf Gefährdungssituationen geblickt habe, die sich durch waghalsige Überholmanöver darstellen würden.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 6.2.10
Prioritätenliste Tiefbau
(Drucks. Nr. 15-2057/2024)
Antrag:
Die Verwaltung soll zukünftig die Prioritätenliste des Fachbereichs Tiefbau (66) dem Stadtbezirksrat als Beschlussdrucksache vorlegen.
Bezirksratsfrau Birk teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Antrag zu weiteren Erörterungen in die Fraktionen ziehe.
TOP 6.3.
der Gruppe DIE LINKE. & PIRATEN
TOP 6.3.1.
Beibehaltung Sonntagsverkehr Linie 17
(Drucks. Nr. 15-2065/2024)
Bezirksratsherr Ganskow verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge sich bei der Region Hannover für die Beibehaltung des Sonntagsverkehrs der Linie 17 einsetzen.
Bezirksratsfrau Birk regt an, dass man durch den Antrag auch den Ausbau des Sonntagsverkehrs fordern sollte.
Bezirksratsherr Ganskow stimmt dem zu und veranlasst eine entsprechende Neufassung des Antrags.
TOP 6.3.1.1.
NEUFASSUNG: Beibehaltung Sonntagsverkehr Linie 17
(Drucks. Nr. 15-2065/2024 N1)
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung möge sich bei der Region Hannover für die Beibehaltung und den Ausbau des Sonntagsverkehrs der Linie 17 einsetzen.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.4.
von Bezirksratsfrau Grobleben (DIE PARTEI)
TOP 6.4.1.
Suche nach Ersatz-Räumen für das KOPI (Kopernikusstraße 11)
(Drucks. Nr. 15-2072/2024)
Bezirksratsfrau Grobleben verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt, angemessene Ersatz-
Räumlichkeiten fur die KOPI, Kopernikusstraße 11, innerhalb des Stadtbezirks Linden-
Limmer zu suchen..
In die Suche als potentielle Standorte werden u.a. einbezogen:
● Objekte und Liegenschaften, die noch bebaut werden mussten.
● Objekte, bei denen Nutzungsvertrage auslaufen und nicht verlängert werden
● bestehende städtische Immobilien
Die Anforderungen des Objekts orientieren sich an dem aktuellen Nutzungsumfang der
Kopernikusstr.11.( Bspw. Der Verein muss das entsprechende Objekt durchgehend nutzen
können).
Die Suche nach einem alternativen Standort ist in enger Kooperation mit „Lutherkirchentreff
e.V.” zu fuhren.
Die Verwaltung tritt mit dem Eisenbahnbundesamt bzw. der Deutschen Bahn in Austausch
und erwirkt die Duldung bis ein Wechsel in eine neue Unterkunft erfolgt ist.
Ratsherr Machentanz erklärt, dass der Antrag fraglos unterstützenswert sei und verweist auf einen langen Beratungs- und Problemprozess, der in der Vergangenheit auch auf Ratsebene Niederschlag gefunden habe.
Bezirksratsfrau Birk regt an, dass durch den Antrag zum Ausdruck gebracht werden sollte, dass durch die Stadtverwaltung nicht nur im Stadtbezirk Linden-Limmer, sondern auch in anderen Stadtbezirken nach geeigneten Alternativräumlichkeit gesucht werden sollte.
Bezirksratsfrau Grobleben antwortet, dass ähnlich lautende Anträge und Initiativen auch in anderen Stadtbezirken eingebracht und unterstützt würden. Dies habe sie im Rahmen ihres Antrags auch zum Ausdruck gebracht.
Anschließend stellen sich zwei Sprecherinnen aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen als Vertreter*innen des KOPI vor und schildern eindrücklich ihre schwierigen Erfahrungen der vergangenen Jahre. Durch den Treffpunkt sei es gelungen, bedeutsame Unterstützungsleistungen für junge Menschen anbieten zu können. Man stehe nun vor dem Verlust dieser wichtigen Einrichtung. Man bittet daher nachdrücklich um die Unterstützung des Gremiums bei der Suche nach einer geeigneten Ersatzräumlichkeit.
Bezirksratsherr Klenke stellt dar, dass eine intensivere Nachschau in allen Stadtbezirken erfolgen müsse, bevor auch diese Einrichtung womöglich ihre Bleibe im Stadtbezirk Linden-Limmer finde. Die begrüßenswerte Arbeit der dort verorteten Personen stehe jedoch außer Frage. Außerdem seien bei der möglichen Auswahl eines Ersatzstandortes unbedingt Anwohner*inneninteressen zu berücksichtigen, die in Linden-Limmer bereits sehr häufig durch äußere Einflüsse beeinträchtigt seien.
Bezirksratsfrau Grobleben antwortet, dass durch die Mitglieder des KOPI ein wesentlicher Beitrag zur Vermeidung von Obdachlosigkeit geleistet werde. Hierdurch würde letztlich auch ein nennenswerter Synergieeffekt für den Stadtbezirk Linden-Limmer entstehen, welchen man bei der weiteren Suche nach Ersatzräumen ebenfalls bedenken müsse.
Es wäre daher kurzsichtig, wenn man den Stadtbezirk Linden-Limmer von vornherein bei dieser Suche ausklammern würde.
Bezirksbürgermeister Grube bittet anschließend um Abstimmung.
9 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 1 Enthaltung.
TOP 6.5.
von Bezirksratsherrn Klenke (CDU)
TOP 6.5.1.
Schaffung einer Auslaufzone für Hunde im Nahbereich zur Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2059/2024)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
In der Wasserstadt Limmer oder in dem unmittelbaren Nahbereich wird eine Auslaufzone
für Hunde geschaffen, in der diese in Begleitung ihren natürlichen Spieltrieb
ausleben können.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
9 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 6.5.2.
Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2060/2024)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in Form von baulichen
Modifizierungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen die Geschwindigkeit des
Kraftfahrzeugverkehrs auf der Straße Zur Wasserstadt in Limmer generell zu reduzieren
und ein Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu unterbinden.
Bezirksratsfrau Birk schlägt vor, in diesem Bereich auch die Installation weiterer Fahrradbügel zu beantragen.
Bezirksratsherr Klenke übernimmt diese Anregung und veranlasst eine Neufassung des Antrags.
TOP 6.5.2.1.
NEUFASSUNG: Verkehrsberuhigung auf der Straße Zur Wasserstadt
(Drucks. Nr. 15-2060/2024 N1)
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, in Form von baulichen
Modifizierungen und verkehrsrechtlichen Anordnungen die Geschwindigkeit des
Kraftfahrzeugverkehrs auf der Straße Zur Wasserstadt in Limmer generell zu reduzieren
und ein Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit zu unterbinden.
Außerdem sollen Fahrradbügel im Straßenseitenraum angebracht werden.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.5.3.
Forderungen und Anregungen für eine Optimierung zum Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur für die Gestaltung des „Grünen Finger“ im I. Bauabschnitt (BA) der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2061/2024)
Bezirksbürgermeister Grube verweist auf eine hierzu eingebrachte Neufassung dieses Antrags.
TOP 6.5.3.1.
NEUFASSUNG: Forderungen und Anregungen für eine Optimierung zum Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur für die Gestaltung des „Grünen Finger“ im I. Bauabschnitt (BA) der Wasserstadt Limmer
(Drucks. Nr. 15-2061/2024 N1)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Bei Antragsverfassung am 22.10.2024 lag eine Beschlussdrucksache der Verwaltung der LH Hannover zur Gestaltung des „Grünen Finger“ noch nicht vor, daher erfolgt alternativ die Antragsgestellung als Antrag und als Änderungsantrag fristgerecht.
Der Bezirksrat beschließt:
1.
Die Gestaltung des Areals „Grüner Finger“ ist ohne zeitlichen Verzug vorzunehmen,
da den aktuellen Bewohnerinnen und Bewohnern der Wasserstadt
Limmer Aufenthalts-, Begegnungs- und Spielflächen fehlen und diese Flächen
zeitnah von den Betroffenen ausdrücklich gewünscht werden.
2.
Auf dem Areal des Grünen Fingers sind mehr hochstämmige/ hochwachsende/ schattenspendende Bäume zu pflanzen. Bis diese Bäume ausreichend
Schatten spenden ist mit „alternativen Maßnahmen“ für eine künstliche
Verschattung der Aufenthalts- und Spielflächen Sorge zu tragen. Im Gegenzug
soll weniger „Gebüsch“ angepflanzt werden. Das dient auch der objektiven
und subjektiven Sicherheit der Besucherinnen und Besucher. Die
Sicherheit wird dann auch durch „soziale Kontrolle“ gefördert.
3.
Es sind im Bereich „öffentliche Grünfläche“ im südlichen Abschnitt des
„Grünen Fingers“ mehr Aufenthaltsmöglichkeiten in Form von Tischen und
Bänken für erwachsene Personen zu schaffen.
4.
Um Gefahren für -insbesondere- spielende Kinder durch den fließenden Individualverkehr
zu vermeiden und diese zu schützen (Unfallprävention!) ist
das zum Straßenraum der Straße Zur Wasserstadt gelegene Areal des Grünen
Fingers geeignet zu umzäunen.
5.
Das Areal ist mit einem Trinkwasserbrunnen auszustatten.
6.
Auf dem Areal sind Versorgungsleitungen für Trinkwasser zu legen, die eine
spätere Ausstattung mit Spielmöglichkeiten mit Wasser (Wasserstadt!) ermöglichen.
7.
Es ist sicherzustellen, dass Niederschlag ohne Rückstände auf dem Areal
versickert / abfließt , die Installation und die Notwendigkeit einer Drainage ist
zu prüfen und bei Bedarf durchzuführen.
8.
Die im Vorentwurf von chora blau Landschaftsarchitektur vorgesehene Wegeführung
„Wellenweg“ über das Areal ist in der Breite und in der Länge der
gesamten Strecke und zu seiner Beschaffenheit (geplant: Asphalt) kritisch zu
überprüfen. Ziel sollte es sein, möglichst wenig Fläche des Areals zu versiegeln
und dennoch einen uneingeschränkten Zugang für mobilitätseingeschränkte
Personen zu ermöglichen (Inklusion!). Das Areal, insbesondere
die Wegeführung, ist mit zeitgemäßen Leuchtmitteln mit Bewegungsmeldern
zu versehen.
9.
Bis zur Fertigstellung des Areals „Grüner Finger“ ist eine „Zwischennutzung“
mit „Pop-Up-Spielgeräten“ auf dem Gelände der Wasserstadt Limmer
mit Fertigstellung zum Frühjahr 2025 zu prüfen.
Die Vertreter*innen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen mit, dass man diesen Antrag zu weiteren Beratungen in die Fraktionen zieht.
TOP 6.5.4.
Vorstellung der Planung des Kanalradweges im Bereich des Stadtbezirkes Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2063/2024)
Bezirksratsherr Klenke verliest den Antragstext.
Der Bezirksrat beschließt:
Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hanover wird gebeten, in einer Sitzung des
Stadtbezirksrates Linden-Limmer im I. Quartal 2025 zusammen mit Verkehrsplanern
der Region Hannover die Planung des Kanalradweges im Bereich des Stadtbezirkes
Linden-Limmer vorzustellen.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
Einstimmig zugestimmt.
TOP 6.6.
gemeinsam
TOP 6.6.1.
Resolution: Keine Streichungen von Sozial- und Kulturarbeit in Linden-Limmer
(Drucks. Nr. 15-2229/2024)
Bezirksbürgermeister Grube führt in das Thema ein und weist darauf hin, dass von vorgesehenen Mittelstreichungen in erheblichem finanziellen Umfang viele Einrichtungen und Organisationen des Stadtbezirkes betroffen seien. Dies würde nicht nur viele Arbeitsplätze sondern auch viel Arbeit und Themen gefährden, welche künftig nicht mehr ausgeführt und zu wesentlichen Nachteilen für die Menschen des Stadtbezirkes führen könnten.
Bezirksratsherr Klenke verliest anschließend den Text der gemeinsamen Resolution.
Zum bevorstehenden Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 plant ein Bündnis im Rat der Landeshauptstadt Hannover, bestehend aus der SPD, CDU und FDP, Streichungen im gravierenden und für den Stadtbezirk Linden-Limmer folgenreichen Ausmaß im Sozial- und Kulturbetrieb der Stadt Hannover.
In Linden sind Kargah e.V., Faust, Medienhaus, Zukunftswerkstatt, Miso, der Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte, die Agentur für Zwischenraumnutzung und anderen Einrichtungen betroffen. Diese Einrichtungen nehmen auch Aufgaben und Interessen der Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wahr.
Im Sinne einer integrativen Stadtgesellschaft können wir uns Streichungen im Sozial- und Kulturbereich nicht leisten. Mit jedem Euro an Zuwendungen wird zusätzliches ehrenamtliches Engagement gefördert. Mit dem geplanten Kahlschlag droht dieses Engagement dauerhaft massiv beschädigt oder auch zerstört zu werden.
Kargah e.V. beispielsweise übernimmt wesentliche Funktionen der Stadtteilsozialarbeit, des Empowerments von Frauen und steht für Solidarität im Stadtbezirk. Allein Kargah e.V. soll über 200.000 Euro jährlich für Flüchtlings- und Kulturarbeit gestrichen werden. Das bedeutet Wegfall von u.a. Flüchtlingsberatung und umgehende Entlassung von Personal. Die anderen genannten Einrichtungen tragen ebenso zum Zusammenhalt unseres Stadtbezirks bei.
Aus unserer Sicht sind die Streichungen nicht erforderlich, da genügend Mittel und Vorschläge für Gegenfinanzierungen zur Verfügung stehen.
Wir fordern daher die Zivilgesellschaft dazu auf, auf die Ratspolitikerinnen und Ratspolitiker von SPD, CDU und FDP einzuwirken, ihr Vorhaben zu überdenken.
Wir fordern ebenso alle Menschen des Stadtbezirks dazu auf, gemeinsame solidarische und rechtsstaatliche Aktionen zu organisieren, damit diese Streichungen nicht ohne Widerspruch bleiben.
Bezirksbürgermeister Grube bittet um Abstimmung.
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen.
TOP 7.
Bericht des Bezirksbürgermeisters
Bezirksbürgermeister Grube berichtet, dass seit geraumer Zeit auf den angekündigten Beginn von umfangreichen Sanierungsarbeiten im Bereich der Hohe Straße gewartet werde.
Es müsse von wesentlichen Auswirkungen für die dortigen Anwohner*innen, aber insbesondere auch auf die zahlreichen Einrichtungen und Institutionen (u.a. Unternehmer*innenzentrum, Schule, Kita und zugehörige Tiefgaragenzufahrten) ausgegangen werden. Die Verwaltung wurde daher angehalten, vorab unbedingt eine Anwohner*innenbenachrichtigung zu veranlassen, um auf die bevorstehenden Auswirkungen früh genug hinzuweisen. Ohnehin bleibe abzuwarten, ob und in welcher Form die vorgesehenen Baumaßnahmen durchgeführt werden können, ohne den Betrieb der vorgenannten Einrichtungen nachhaltig zu beeinflussen bzw. diesen ganz zum Erliegen zu bringen.
TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Abgesetzt.
TOP 9.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt.
TOP 10.
Einwohner*innenfragestunde
nach abschließender Beratung eines Tagesordnungspunktes
Bezirksbürgermeister Grube eröffnet die Fragestunde um 20:38 Uhr.
Ein Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen berichtet, dass die zurückliegende „MobiWocheLimmer“ ein großer Erfolg gewesen sei, und dass man für den 11.11.2024 die Durchführung eines Nachbereitungstreffens geplant habe. Unter Betrachtung der gelungenen und verbesserungswürdigen Aspekte überlege man eine ähnliche Veranstaltung – ggf. in einem kürzeren zeitlichen Umfang – künftig häufiger durchzuführen. Zu diesem Treffen seien alle Interessenten und Mitglieder des Bezirksrates herzlich eingeladen.
Ein weiterer Sprecher aus dem Kreis der anwesenden Einwohner*innen stellt sich als Bewohner des Neubaugebietes Wasserstadt Limmer vor. Er erhoffe sich einen baldigen Beginn der vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich des sogenannten „Grünen Fingers“, welche die Ausgestaltung der dortigen Grün-, Spiel- und Begegnungsflächen beinhalte. Er bittet darum, dass sich der Bezirksrat dafür einsetze, dass es zu keinen weiteren zeitlichen Verzögerungen mehr komme. Es sei dringend geboten, dass dort nun endlich die notwendigen Voraussetzungen für ein tatsächliches soziales Leben geschaffen würden. Gerade für die dort lebenden Kinder müsse die zeitnahe Gestaltung von Spielmöglichkeiten vorangetrieben werden. Hierbei sollten insbesondere Maßnahmen der Beschattung beachtet werden, da die dortige Sonneneinstrahlung in den Sommermonaten gerade für Kinder erheblich sei.
Bezirksbürgermeister Grube führt aus, dass der Bezirksrat mit der zeitlichen Dimension der Umsetzungsmaßnahmen ebenfalls unzufrieden sei. Gerade mit Blick auf die Uferparkgestaltung und die Errichtung eines Gedenkortes für das frühere Frauen-KZ Limmer sei den politischen Vertreter*innen ebenfalls an einem zeitnahen Baubeginn gelegen. Aus rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Gründen sei es jedoch immer wieder zu Verzögerungen gekommen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Bezirksbürgermeister Grube schließt die Fragestunde um 20:44 Uhr.
Anschließend schließt Bezirksbürgermeister Grube den öffentlichen Teil der Bezirksratssitzung. Er bedankt sich überdies für das Interesse der anwesenden Einwohner*innen.
Für das Protokoll:
Grube Löpp
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)
