Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover -18.60 - Datum 27.12.2024
PROTOKOLL
33. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 24. Oktober 2024,
Rathaus, Ratssaal
Beginn 15.00 Uhr
Ende 18.18 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Bürgermeister Hermann (SPD)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) 16.05 - 18.18 Uhr
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Beigeordnete Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD) 15.55 - 18.18 Uhr
Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Machentanz (SGH)
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Mönkemeyer (Einzelvertreter DIE LINKE.)
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Oberbürgermeister Onay
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr von Wysiecki (CDU)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wilker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (SGH)
Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Bender
Stadträtin Blasberg-Bense
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.06.2024
3. Sitzverlust von Ratsherrn Jens Allerheiligen
(Drucks. Nr. 1936/2024)
4. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
5. A N F R A G E N
5.1. Anfrage der CDU-Fraktion zum Sachstand: Anmietungen und Raumsituation in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1891/2024)
5.2. Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter DIE LINKE.): Feierabend-Parken auf vorhandenen Parkplätzen des Einzelhandels
(Drucks. Nr. 1858/2024)
5.3. Anfrage von Ratsherrn Jens Böning (Die Hannoveraner) zur Entwicklung antisemitischer Vorfälle in der Stadt Hannover seit Oktober 2023
(Drucks. Nr. 1966/2024)
6. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2053/2024)
7. Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft!
(Drucks. Nr. 1988/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
8. Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum – Ergebnisse Sicherheitsbefragung und Maßnahmenvorschläge
(Drucks. Nr. 1265/2024)
8.1. Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei
(Drucks. Nr. 1583/2024)
8.2. Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2029/2024 N1)
9. Beschluss über die Einrichtung und Geschäftsordnung eines Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 1397/2024 mit 1 Anlage (online))
10. 6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 2. Änderungssatzung
(Drucks. Nr. 1774/2024 mit 1 Anlage (nur online))
11. Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung - Riethorst -
Beschluss über die Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1824/2024 mit 5 Anlagen (nur online))
12. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Entsiegelungen am Georgswall
(Drucks. Nr. 0671/2024)
12.1. dazu gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP (Drucks. Nr. 1350/2024 mit 1 Anlage (nur online))
12.2. sowie Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei (Wiederaufnahme)
(Drucks. Nr. 0960/2024 N1)
13. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Anderter Straße entlasten – Wirtschaft am Lohweg stärken
(Drucks. Nr. 1412/2024)
14. Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Prüfung des gescheiterten Was-serstoffprojektes und Prüfung von Regressansprüchen
(Drucks. Nr. 1886/2024)
15. ANTRÄGE
15.1. Antrag von Ratsherrn Jens Böning (Die Hannoveraner) zur Festlegung von Obergrenzen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt durch ein vielfältiges Angebot von Gastronomie und Dienstleistungen
(Drucks. Nr. 1967/2024)
16. Verkauf am Kronsberg Süd
(Drucks. Nr. 1025/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bürgermeister Hermann (SPD) eröffnete die Ratsversammlung und stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt wurde und dass der Rat beschlussfähig sei.
Bürgermeister Hermann (SPD) sagte, dass sich die Ratsvorsitzende Uta Engelhardt gesundheitsbedingt für die heutige Ratsversammlung nur digital an der Sitzung teilnehme und dass es für einen reibungslosen Sitzungsverlauf, insbesondere bei den Feststellungen der Abstimmungsergebnisse, wünschenswert wäre, dass ein weiteres Ratsmitglied ihn und Bürgermeister Klapproth bei den Aufgaben als Sitzungsleitung in der heutigen Ratsversammlung unterstütze.
Da es für die Bestimmung einer weiteren Vertretung der Sitzungsleitung weder gesetzliche Vorgaben gebe, noch in unserer Geschäftsordnung eine entsprechende Regelung getroffen wurde, werde für die heutige Sitzung nach geübter Praxis verfahren, wonach für die Wahrnehmung von repräsentativen Aufgaben die Vorsitzenden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen als Stellvertreter*innen für die Bürgermeister angesprochen werden. Deshalb seien die Vorsitzenden der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei gebeten worden, ein Ratsmitglied für diese Aufgabe vorzuschlagen. Über den Vorschlag stimme die Ratsversammlung ab.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) schlug Bürgermeisterin Plate vor.
Bürgermeister Hermann (SPD) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung werde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Bürgermeister Hermann vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.
Darüber hinaus wies Bürgermeister Hermann ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Bürgermeister Hermann die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder würden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht würde.
Bürgermeister Hermann (SPD) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Sitzungsleitung vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.
Bürgermeister Hermann (SPD) erklärte, dass er davon ausgehe, dass wie bisher dagegen keine Einwände erhoben würden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.
Im Weiteren verwies Bürgermeister Hermann (SPD) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.
Bürgermeister Hermann (SPD) wies darauf hin, dass der Punkt 7 zum Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft! mit der Drucks. Nr. 1988/2024 mit 2 Anlagen von der Tagesordnung abgesetzt werde, da dieser auf Antrag der FDP in der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie dem Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung zu weiteren Beratungen in die Fraktionen verwiesen worden sei.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.06.2024
TOP 3.
Sitzverlust von Ratsherrn Jens Allerheiligen
(Drucks. Nr. 1936/2024)
Bürgermeister Hermann (SPD) erläuterte, dass Ratsherr Jens Allerheiligen mit Schreiben vom 27. September 2024 mitgeteilt habe, dass er zum 30. September 2024 auf sein Ratsmandat verzichte.
Nach § 52 Abs. 2 NKomVG stelle der Rat zu Beginn der nächsten, auf die Verzichtserklärung folgenden Sitzung fest, dass die Voraussetzungen für den Sitzverlust vorlägen. Dem Betroffenen sei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Bürgermeister Hermann (SPD) sagte, dass Ratsherr Allerheiligen gegenüber der Verwaltung erklärt habe, dass dieser auf eine Stellungnahme verzichte und bedankte sich im Namen des Rates bei Ratsherrn Allerheiligen für dessen ehrenamtliche Mitarbeit im Rat der Stadt und seinen Gremien.
TOP 4.
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Bürgermeister Hermann (SPD) wies darauf hin, dass nach der Beschlussfassung über den Mandatsverlust von Ratsherrn Jens Allerheiligen nunmehr ein Sitz im Rat der Landeshauptstadt Hannover neu zu besetzen wäre.
Als Nachfolger sei Herr Helge Wilker vom Gemeindewahlleiter des Wahlgebietes der Landeshauptstadt Hannover als Ersatzmitglied in den Rat unserer Stadt berufen worden. Herr Wilker habe gegenüber dem Gemeindewahlleiter zunächst ohne bindende Wirkung erklärt, dass er das Amt eines Ratsmitgliedes annehme.
Bürgermeister Hermann (SPD) bat Herrn Wilker vorzutreten, um verbindlich zu erklären, dass er das Amt eines Ratsherrn annehme.
Oberbürgermeister Onay verpflichtete Herrn Wilker als Ratsmitglied für die laufende Ratsperiode auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 60 NKomVG förmlich, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner machte Oberbürgermeister Onay Herrn Wilker auf seine Pflichten nach den §§ 40 bis 42 NKomVG, die Amtsverschwiegenheit, das Mitwirkungsverbot und das Vertretungsverbot aufmerksam und bekräftigte die Verpflichtung durch Handschlag.
TOP 5.
A N F R A G E N
TOP 5.1.
Anfrage der CDU-Fraktion zum Sachstand: Anmietungen und Raumsituation in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1891/2024)
Mit der in der Ratsversammlung am 29.08.2024 gestellten Anfrage DS 1349/2024 erbaten wir Details zu Anmietungen und der Raumsituation in der Landeshauptstadt Hannover. Zu den hierzu von der Verwaltung erfolgten Auskünften ergeben sich für uns neuerliche Fragen.
Insbesondere, wie die verfügbaren Immobilien besser, häufiger und einfacher vermietet werden können und ob dies über eine einheitliche digitale Plattform möglich ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie ist es um die Auslastung der in der Antwort auf unsere Anfrage (DS 1349/2024 F1) genannten Immobilien mit Tagungsräumen/Besprechungsräumen bestellt? Gibt es Zeiten der Nichtnutzung und wie wird darauf mit welchen Marketinginstrumenten reagiert, um eine bessere/höhere Auslastung zu erzielen und in wessen Zuständigkeit liegt die Vermietung?
2. Werden bestimmte Immobilien/Räumlichkeiten gezielt um- oder beworben und wer übernimmt dies? Ist das Marketing zentral bei der LHH organisiert oder wer kümmert sich in der jeweiligen Liegenschaft darum?
3. In der o.g. Antwort der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass es keine digitale Ressourcenverwaltung/ kein digitales Raumkataster gibt und die Mietkosten ebenfalls durch unterschiedliche Stellen abgerechnet werden. Ist hier eine effektivere Steuerung durch eine zentrale und digitalisierte Abrechnung angedacht? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Zeitfenster ist dies angedacht? Wenn nein, weshalb nicht?
Stadträtin Bender beantwortete die Fragen von Ratsherrn Albrecht (CDU) aus Drucks. Nr. 1891/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Im Fachbereich Schule liegen keine spezifischen Daten zur Auslastung der Schulräume vor, da diese primär für den Schulbetrieb genutzt werden. Eine außerschulische Nutzung ist nur möglich, wenn dies organisatorisch umsetzbar ist. Der Schulbetrieb hat dabei stets Vorrang, und aufgrund der teils unvorhersehbaren Planbarkeit sowie den personellen Kapazitäten ist eine regelmäßige oder gewerbliche Nutzung der Räume nicht vorgesehen. Jede Vermietung wird fallweise nach individueller Prüfung entschieden, und Marketingmaßnahmen zur Bewerbung der Räume sind nicht geplant. Die Zuständigkeit für die Vermietung liegt im Sachgebiet Vermietung und Veranstaltung im Fachbereich Schule.
Im Fachbereich Kultur wird die Auslastung dezentral von den jeweiligen Einrichtungen verwaltet, um den spezifischen Bedürfnissen der Nutzer*innen gerecht zu werden. Die Räumlichkeiten sind durchgehend von Montag bis Sonntag geöffnet, und detaillierte Informationen zu den Angeboten, Öffnungszeiten, Preisen und Mietbedingungen sind auf den jeweiligen Homepages einsehbar. Eine allgemeine Berechnung der Auslastung ist jedoch schwierig. Dies liegt zum einen daran, dass unterschiedliche Nutzungsarten – wie regelmäßige Vermietungen für Kurse oder einmalige Veranstaltungen – berücksichtigt werden müssen. Zum anderen erschweren individuelle Wünsche z.B. etwa zu Raumaufbauten oder die durchgehende Blockierung von Räumen, auch wenn diese während eines Zeitraums leer stehen, eine genaue Ermittlung der Auslastung. Solche individuellen Anforderungen, die die Nutzung beeinflussen, werden in üblichen Auslastungsberechnungen oft nicht erfasst zeichnen jedoch die Stadtteilkultur mit ihrem Angebot vor Ort aus. Jede Einrichtung ist angehalten und sorgt dafür die Auslastung zu optimieren, indem alternative Räume, Tage oder Zeiten angeboten werden, bevor Reservierungen abgelehnt werden. Es werden ebenso andere Einrichtungen der Stadtteilkultur als Alternativen vorgeschlagen.
Im Fachbereich Volkshochschule (VHS) sind die Räume in der Regel im Rahmen der Programmplanung nahezu vollständig belegt. Allerdings führen Kursabsagen dazu, dass kurzfristig immer wieder Räume frei werden. Da diese Ausfälle oft sehr kurzfristig sind, ist eine gezielte Vermarktung der freien Kapazitäten nicht möglich.
Im Fachbereich Bibliotheken werden die Besprechungsräume hauptsächlich intern genutzt und stehen für Gruppen von bis zu 20 Personen zur Verfügung. Darüber hinaus können die Räume kostenfrei für Aktivitäten mit einem direkten Bezug zur Bibliotheksarbeit oder zu bildungsbezogenen Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Aus diesem Grund werden keine Marketingmaßnahmen unternommen, um die Auslastung dieser Räume zu steigern, da eine gewerbliche oder externe Vermietung grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
2. Werden bestimmte Immobilien/Räumlichkeiten gezielt um- oder beworben und wer übernimmt dies? Ist das Marketing zentral bei der LHH organisiert oder wer kümmert sich in der jeweiligen Liegenschaft darum?
Im Fachbereich Schule erfolgt, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 dargelegt, kein Marketing für die Vermietung von Schulräumen. Diese stehen primär dem Schulbetrieb zur Verfügung, und eine außerschulische Nutzung wird nur in Ausnahmefällen und nach individueller Prüfung zugelassen.
Im Fachbereich Kultur wird keine Priorisierung von bestimmten Räumen vorgenommen. Bei umfangreichen Reservierungsanfragen, die zentral an den Bereich Stadtteilkultur gerichtet werden, werden alle Geschäftsführungen der betreffenden Einrichtungen informiert, um gemeinsam mögliche Optionen zu prüfen. Eine zentrale Vermarktung einzelner Räumlichkeiten findet nicht statt, da die Verwaltung der Vermietungen in den jeweiligen Einrichtungen liegt.
Im Fachbereich Volkshochschule (VHS) wird ebenfalls kein Marketing betrieben, da die Räume vorrangig für den Kursbetrieb genutzt werden. Eine Vermietung erfolgt nur dann, wenn die Räumlichkeiten nicht für die eigenen Kurse benötigt werden.
3. In der o.g. Antwort der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass es keine digitale Ressourcenverwaltung / kein digitales Raumkataster gibt und die Mietkosten ebenfalls durch unterschiedliche Stellen abgerechnet werden. Ist hier eine effektivere Steuerung durch eine zentrale und digitalisierte Abrechnung angedacht? Wenn ja, in welcher Form und in welchem Zeitfenster ist dies angedacht? Wenn nein, weshalb nicht?
Da die Raumverwaltung im Grundsatz derzeit eine dezentrale Aufgabe ist, wurde durch den Fachbereich Schule der Auftakt zu einem SCRUM – Projekt beantragt, in welchem konkrete Inhalte und Rahmenbedingungen für die zeitnahe Beschaffung einer Software im Bereich Schulraumverwaltung erarbeitet werden sollten. Für den Fachbereich 41 ist ein Antrag in Vorbereitung.
Dieses Projekt wurde jedoch zurückgestellt, da voraussichtlich in 2025 eine standardisierte technische Lösung für Raumbuchungen und Abrechnungen eingeführt werden soll.
Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob die benannte Software nur für den Bereich Schule oder fachbereichsübergreifend eingesetzt werden sollte.
Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass die Software fachbereichsübergreifend ab dem Jahr 2025 eingesetzt werden sollte, um die Ressourcenverwaltung modernisieren bzw. digitalisieren zu können. Stadtrat Prof. Baumann ergänzte, dass mit dem Modul der Entwickler sämtliche Arten von Räumen zu buchen wären. Ferner könnten noch Ausstattungen wie z.B. Beamer, Getränke oder Moderationshardware dazu gebucht werden. Darüber hinaus würde auch die Abrechnung digital ablaufen. Dass Ziel sei, unter Beteiligung einer Projektgruppe aus dem Dezernat Personal, Organisation und Digitalisierung, im kommenden Jahr von einer analogen, dezentralen zu einer digitalen, zentralen Lösung gelangen zu können.
Ratsherr Gill (SPD) fragte, ob die Software auch für die interne Raumnutzung einsetzbar wäre.
Stadtrat Prof. Baumann bejahte die Frage und erläuterte, dass anstelle der Rechnung auch eine interne Kostenstelle eingebucht werden könnte, sodass die Mitarbeitenden auch in fachbereichsfremden Liegenschaften der Stadtverwaltung Reservierungen vornehmen könnten.
Ratsfrau Zaman (SPD) fragte, ob die Möglichkeit bestünde eine Kontrolle dahingehend einzurichten, dass gebuchte Räumlichkeiten auch tatsächlich genutzt würden.
Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass es kein digitales, sondern ein organisatorisches Problem wäre, kontrollieren zu können, ob eine gebuchte Räumlichkeit auch tatsächlich genutzt würde. Eine Lösung könnte seien, dass man digitale Zugangsmöglichkeiten, wie digitale Schlüssel, schaffen würde. Denn es wäre ein großer Vorteil, wenn gebuchte Räumlichkeiten, die aus irgendwelchen Gründen nicht genutzt würden, von anderen Personengruppen kurzfristig übernommen werden könnten. Diese organisatorische Möglichkeit müsste im Rahmen der Projektgruppe Beachtung finden.
TOP 5.2.
Anfrage von Ratsherrn Felix Mönkemeyer (Einzelvertreter DIE LINKE.): Feierabend-Parken auf vorhandenen Parkplätzen des Einzelhandels
(Drucks. Nr. 1858/2024)
Ich bitte die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten oder die zur Beantwortung notwendigen Informationen einzuholen:
- Hat die Stadtverwaltung das Düsseldorfer Modell des Feierabend-Parkens geprüft, und welche Schlüsse wurden daraus gezogen?
- Ist die Stadt bereit, in Kooperation mit Supermärkten ein Pilotprojekt für Feierabend-Parken in Hannover zu starten?
- Wie wird sichergestellt, dass einkommensschwache Bürger*innen von solchen Maßnahmen nicht finanziell belastet werden?
Begründung:
Das Düsseldorfer Modell bietet eine soziale und innovative Lösung für Parkprobleme in urbanen Gebieten. Durch die Nutzung ungenutzter Supermarktflächen abends und nachts kann der Parkdruck gemindert werden. Entscheidend aus linker Sicht ist dabei, dass der Zugang zu bezahlbarem Parkraum für alle sozialen Schichten gewährleistet bleibt und einkommensschwache Haushalte nicht benachteiligt werden.
Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen von Ratsherrn Mönkemeyer (DIE LINKE.) aus Drucks. Nr. 1858/2024 im Sinne der Ausarbeitung.
Frage 1: Hat die Stadtverwaltung das Düsseldorfer Modell des Feierabend-Parkens geprüft und welche Schlüssen wurden daraus gezogen?
Das Düsseldorfer Modell ist der Verwaltung bekannt.
Anzumerken ist zunächst, dass die temporäre Freigabe von privaten Parkflächen für einen bestimmten zusätzlichen Nutzerkreis – solange sie immissionsschutzrechtlich unbedenklich ist – erst einmal Angelegenheit der entsprechenden Flächeneigentümer*innen selbst ist. Dazu berichten uns die Einzelhändler*innen auch häufig negative Erfahrungen durch Fremdnutzer auf ihren Flächen, woraufhin private Überwachungsfirmen engagiert oder Schrankenanlagen installiert wurden.
Beim Düsseldorfer Modell des Feierabend-Parkens wurde seitens der Kommune mit den Marktbetreibenden eine Vereinbarung geschlossen. Dabei ist zu prüfen, ob diese Vorgehen zwingend notwendig ist, da der eigentliche Parkvorgang über eine App abgewickelt wird.
Allerdings kann eine solche Vereinbarung durchaus sinnvoll sein, um das Angebot zu fördern und inhaltlich zu bündeln. Ob und inwieweit die einzelnen Einzelhändler*innen bzw. Eigentümer*innen der Immobilien tatsächlich Interesse daran haben, nächtliches Parken auf ihren Flächen in Hannover analog zum Düsseldorfer Modell zuzulassen, beabsichtigt die Verwaltung in Gesprächen herauszufinden und dabei die Einzelhändler*innen auch von der Sinnhaftigkeit der Maßnahme zu überzeugen.
Aus den im Rahmen der ständigen Verwaltungstätigkeit geführten Gesprächen mit Einzelhändler*innen, Betreiber*innen von Parkplatz-Apps und Parkraumsuchenden ergeben sich zunächst folgende Fragestellungen, die zu betrachten sind:
1. Der Wunsch, die Parkplätze sinnvoll „doppelt“ zu nutzen, ergibt sich aus der Annahme, dass es lange Zeitabschnitte gibt, in der nur die eine oder die andere Nutzergruppe die Flächen in Anspruch nehmen möchte. Dies trifft jedoch nur eingeschränkt zu.
In den städtischen Wohnlagen, wo ein entsprechender Parkraum für abends / nachts / morgens überhaupt nachgefragt wird, sind hauptsächlich Nahversorgungsbetriebe ansässig, die i.d.R. auch nur über ein eingeschränktes Parkraumangebot verfügen. Deren Öffnungszeiten liegen überwiegend zwischen 7:00 morgens und 22:00 abends, die Anlieferung von Waren mit LKW erfolgt meist ab 6:00 morgens. Nutzungsspitzen liegen hingegen am frühen Vormittag (Einkauf vor der Arbeit oder während Betreuungszeiten der Kinder) und am frühen Abend (Einkauf nach Feierabend auf dem Heimweg). Völlig konfliktfrei ist eine alternative Nutzung der Parkplätze somit zwischen 22:00 abends und 6:00 morgens. Dieses Zeitfenster ist jedoch für das klassische Feierabendparken und Abfahrt morgens zur Arbeit recht knapp bemessen und daher nur in Teilen hilfreich.
2. Die Zonierung eines Parkplatzes verfügt über besonders begehrte Parkplätze in der Nähe des Eingangs, solche, die entfernter vom Eingang liegen und u.U. auch solche, die im Nahbereich der Anlieferungszone liegen.
Die Parkplätze im Eingangsbereich sind auch nachts häufig durch eine reduzierte Marktbeleuchtung noch erhellt und werden daher aus Sicherheitsgründen besonders gerne von „Nachtparkenden“ angefahren. Gerade diese Parkplätze sind aber die für den jeweiligen Markt wertvollsten Plätze, die für eilige oder eingeschränkt bewegliche Kunden bevorzugt und durchgängig offengehalten werden sollen. Auch im Nahbereich der Lieferzone muss morgens ausreichend Rangierfläche zur Verfügung stehen. Für eine verbindliche Zuordnung freigegebener und ausdrücklich nicht freigegebener Parkplätze zu sorgen und diese auch durchzusetzen und zu kontrollieren verursacht Kosten (Personal, Technik).
3. Ebenfalls zu betrachten sind Sicherheitsaspekte. Wenn Fahrzeuge auf einem privaten Parkplatz beschädigt werden, stellt sich schnell die Haftungsfrage. Um auch bei Diebstahl oder sonstiger Beschädigung nicht in Haftung genommen zu werden, müssten die Parkplätze gesichert werden, durch Personal oder Abzäunung. Beides verursacht Kosten, die auf die Parkplatznutzer umgelegt werden müssten. Eine mögliche Einzäunung wird zudem abgelehnt, da hierdurch der einladende, offene Charakter des Einzelhandelsstandortes verloren geht.
4. Häufig sind die Einzelhändler*innen nicht Eigentümer*innen, sondern Mieter*innen oder Pächter*innen der Immobilie. Für eine verbindliche Lösung müssten also Eigentümer*innen und Betreiber*innen gemeinsam zustimmen.
Da das Modell in Düsseldorf aber den gleichen Kategorien unterliegt, wird die Verwaltung die Erfahrungen zu diesen Punkten dort abfragen und mögliche Lösungsvorschläge eruieren.
Frage 2: Ist die Stadt bereit, in Kooperation mit Supermärkten ein Pilotprojekt für Feierabend-Parken in Hannover zu starten?
Die Bereitschaft der Stadt für ein derartiges Pilotprojekt ist gegeben. Sie ist aber nicht allein entscheidend, da es sich – wie ausgeführt - um private Flächen handelt. Aber auch wenn die Stadt keine Möglichkeit hat, auf die privatwirtschaftlichen Entscheidungen der Flächeneigentümer*innen und der Parkplatzsuchenden direkten Einfluss zu nehmen, wird sie das Gespräch mit den Betreiber*innen suchen.
Darüber hinaus hat die Stadt in einigen Fällen etwa über städtebauliche Verträge bereits Vereinbarungen zum nächtlichen Parken auf den, den Lebensmittelmärkten zugeordneten Flächen erzielt. Dazu drei kurze Beispiele:
Mit dem Edeka E-Center an der Weide in der Südstadt wurde im städtebaulichen Vertrag geregelt, dass die Parkflächen für externe Nutzer*innen in der Zeit von 22 bis 06 Uhr zur Verfügung stehen müssen. Eine Beschränkung hinsichtlich des Personenkreises besteht nicht. Diese Regelung gilt aktuell auf dem Parkplatz und wird von Edeka entsprechend überwacht und sanktioniert.
Edeka hat kürzlich die Form der Überwachung umgestellt von Parkscheibe (max. 2 Stunden) auf digitale Kennzeichenüberwachung (max. 3 Stunden). Grundsätzlich kann aber jede/r dort diese drei Stunden parken, wobei der Nachtzeitraum (22-6) nicht mitgezählt wird. Es geht als z.B. auch von 20 bis 7 Uhr.
Bei den beiden vorhabenbezogenen B-Plänen Nr. 1826 – Lidl Wülfeler Straße und Nr. 1800 – Hainhölzer Markt Süd wurde jeweils geregelt, dass die Nutzung der Stellplatzanlage durch Dritte außerhalb der Betriebszeiten auf deren eigene Gefahr erfolgt und dass Ausgestaltung und Ausübung des Hausrechts, einschließlich einer Bewirtschaftung der Stellplatzanlage, Angelegenheit der Einzelhändler ist.
Dazu gehört auch die Möglichkeit, die Nutzungsdauer der dort abgestellten Pkw während der Betriebszeiten vorzugeben, deren Einhaltung zu kontrollieren und Verstöße dagegen zu sanktionieren. Sollten die Einzelhändler feststellen, dass Dritte die außerhalb der Betriebszeiten bestehende tatsächliche Nutzungsmöglichkeit missbrauchen, so sind sie berechtigt, nachträglich eine Schrankenanlage oder eine andere Form der Zugangskontrolle zu installieren und so die Nutzung außerhalb der Betriebszeiten zu unterbinden oder einzuschränken.
Frage 3: Wie wird sichergestellt, dass einkommensschwache Bürger*innen von solchen Maßnahmen nicht finanziell belastet werden?
Die Nutzung der Parkflächen bleibt eine freiwillige Maßnahme, bei der jeder Einzelne entscheiden kann, ob die Nutzung für ihn unter den gegebenen Bedingungen attraktiv und finanziell tragbar ist.
Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, ob das Betreiben von Parkhäusern auf den großen Parkflächen der Supermärkte in der Verwaltung und somit beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen eine Berücksichtigung fände.
Stadtbaurat Vielhaber bejahte die Frage und antwortete, dass die großen Parkanlagen nicht in der zentralen Innenstadtlage oder an Innenstadtnahen Plätzen lägen, da zum einen die Flächen nicht vorhanden und zum anderen die Kosten zu hoch wären. Im Gegensatz dazu würden Märkte in die Innenstädte kommen, die überhaupt keine Parkflächen mehr zur Verfügung stellten. Trotzdem mag es vereinzelt Bereiche geben, an dem sich ein Betrieb rechnen würde, was natürlich auch von der Verwaltung diskutiert würde. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass in einigen Bereichen klare Vorgaben hinsichtlich des Emissionsschutzes zu beachten seien. Deshalb fände die Anbindung bzw. die Versorgung erst nach 06:00 Uhr statt, da die nächtlichen Emissionsschutzzeiten im Umfeld von Wohnbebauungen berücksichtigt werden müssten.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, ob die Installation von Photovoltaikanlagen angeregt würde, um den benötigten Strom für die Ladesäulen vor Ort generieren zu können.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass klare Regelungen bei der Neuerrichtung von Märkten eingefordert würden. Es sei grundsätzlich darauf zu achten, dass aufgrund der flächenintensiven Nutzung eingefordert würde, dass eine Nutzung im Obergeschoss stattfände. Darüber hinaus würde eine Dachbegrünung bzw. die Installation von Photovoltaikanlagen über die städtebaulichen Verträge eingefordert.
Ratsherr Böning fragte, ob Anregungen dahingehend formuliert würden, dass Parkflächen für das freie Parken markiert werden könnten, die eben nicht im Bereich der Anlieferzonen oder des Eingangsbereichs liegen würden, um die Parksituation in den Innenstädten ein wenig entspannen zu können.
Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass derartige Anregungen bei den Supermarktbetreiber*innen für wenig Begeisterung sorgen würden, da es immer wieder vorkäme, dass diese freien Parkflächen teilweise bis in den Vormittag genutzt würden. Stadtbaurat Vielhaber machte darauf aufmerksam, dass das Düsseldorfer Projekt deshalb so erfolgreich wäre, weil die Parkplätze nicht unentgeltlich, sondern gegen geringe Nutzungsgebühren zur Verfügung gestellt würden. Stadtbaurat Vielhaber betonte, dass die Verwaltung in einigen Bereichen die freie Nutzung von Supermarktparkplätzen ermöglicht habe. Allerdings hätten die Supermarktbetreiber*innen immer die Möglichkeit Nachbesserungen, wie z.B. das Aufstellen von Schranken, zu ergreifen, falls Fahrzeuge nicht rechtzeitig von den Parkflächen entfernt würden.
TOP 5.3.
Anfrage von Ratsherrn Jens Böning (Die Hannoveraner) zur Entwicklung antisemitischer Vorfälle in der Stadt Hannover seit Oktober 2023
(Drucks. Nr. 1966/2024)
Die Zahl der antisemitischen Vorfälle bzw. Straftaten ist in ganz Niedersachsen seit dem Massaker der Hamas vom 7.10.23 stark angestiegen.
Mittlerweile wird auch offen darüber gesprochen und geschrieben, dass antisemitische Einstellungen in vielen Bereichen und in vielen Bevölkerungsgruppen existieren.
Doch wie genau ist die Entwicklung bezüglich der antisemitischen Vorfälle in der Landeshauptstadt Hannover seit dem letzten Oktober verlaufen?
Ich frage daher die Verwaltung:
1) wie viele Vorfälle bzw. Straftaten mit einem eindeutig antisemitischen Hintergrund gab es im Gebiet der Stadt Hannover von Mitte Oktober 2023 bis Mitte Oktober 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022/2023?
2) da ich davon ausgehe, dass mittlerweile bei der Erfassung der Taten differenziert wird:
- Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig politisch rechten oder rechtsradikalen Personen oder Gruppierungen bzw. sog. "Verschwörungstheoretikern" zugeordnet werden?
- Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig linken oder linksradikalen Personen oder Gruppen zugeordnet werden?
- Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig Personen mit einem islamischen Migrationshintergrund zugeordnet werden?
3) Da sämtliche gut gemeinten Versuche wie Aufklärung, etc. offenbar nichts bringen (denn sonst wäre die Entwicklung ja nicht so erschreckend wie sie gerade ist!)...: Hat die Verwaltung eine andere Strategie, wie man den immer schlimmer werdenden Antisemitismus eindämmen könnte?
Frage 1: Wie viele Vorfälle bzw. Straftaten mit einem eindeutig antisemitischen Hintergrund gab es im Gebiet der Stadt Hannover von Mitte Oktober 2023 bis Mitte Oktober 2024 im Vergleich zum gleichen Zeitraum 2022/2023?
(Die Erhebung der Fallzahlen erfolgt stets für gesammelte Monatszeiträume)
Im Erhebungszeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2023 wurden insgesamt 32 Straftaten, welche als antisemitisch im Sinne der Datenerhebung definiert werden, erfasst. Im weiteren Erhebungszeitraum 01.10.2023 bis 31.12.2023 wurden insgesamt 38 Fälle antisemitischer Straftaten polizeilich erfasst.
Die Erhebungszahlen für das laufende Jahr 2024 sind für eine Veröffentlichung noch nicht freigegeben. Sobald diese vorliegen, werden sie nachgereicht.
Frage 2: Da ich davon ausgehe, dass mittlerweile bei der Erfassung der Taten differenziert wird:
-Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig politisch rechten oder rechtsradikalen Personen oder Gruppierungen bzw. sog. "Verschwörungstheoretikern" zugeordnet werden?
Von den 32 Straftaten des Erhebungszeitraumes 01.10.2022 bis 30.09.2023 konnten 27 Fälle dem Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität (PMK) Rechts zugeordnet werden. In den übrigen 5 Fällen konnte auf Basis der Erkenntnislage und den geführten Ermittlungen keine Zuordnung zu einem bestimmten Phänomenbereich der PMK vorgenommen werden.
Für den Erhebungszeitraum vom 01.10.2023 bis 31.12.2023 mit insgesamt 38 Fällen antisemitischer Straftaten entfielen auf den Phänomenbereich PMK Rechts 10 Fälle, 23 Fälle auf den Phänomenbereich der PMK Sonstiger Ideologien (hierzu gehört u.a. auch die religiöse Ideologie) und in 6 Fällen konnte auf Basis der Erkenntnislage keine Zuordnung zu einem bestimmten Phänomenbereich der PMK vorgenommen werden.
-Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig linken oder linksradikalen Personen oder Gruppen zugeordnet werden?
Dem Phänomenbereich PMK Links sind im erhobenen Zeitraum keine antisemitischen Straftaten im Sinne der Datenerhebung zuzuordnen.
-Wie viele der Vorfälle konnten eindeutig Personen mit einem islamischen Migrationshintergrund zugeordnet werden?
Es gibt keinen expliziten Selektionsparameter „islamischer Migrationshintergrund“.
Frage 3: Da sämtliche gut gemeinten Versuche wie Aufklärung, etc. offenbar nichts bringen (denn sonst wäre die Entwicklung ja nicht so erschreckend wie sie gerade ist!): Hat die Verwaltung eine andere Strategie, wie man den immer schlimmer werdenden Antisemitismus eindämmen könnte?
Die Bekämpfung des Antisemitismus ist eine gesamtgesellschaftliche, herausfordernde und
besonders wichtige Aufgabe. Straftaten werden von Seiten der Strafverfolgungsbehörden, so auch der PD Hannover, konsequent verfolgt. Mit Blick auf mögliche Präventivmaßnahmen arbeitet die PD Hannover zudem eng mit weiteren Netzwerkpartnern zusammen und versucht hier frühzeitig antisemitischem Gedankengut durch verschiedene Formen der Aufklärungs-arbeit entgegenzuwirken. Mit Betroffenen solcher Straftaten werden zudem Gespräche zu Hilfs- und/oder Präventionsmaßnahmen durch die Sachbearbeitenden der Fachdienststelle der PD Hannover (Kriminalfachinspektion 4 im Zentralen Kriminaldienst) geführt. In diesem Zusammenhang wird u. a. auf einen Kontakt zu Beratungsstellen wie „RIAS Niedersachsen“ oder „Betroffenenberatung Niedersachsen“ hingewirkt.
Die durch die Frage insinuierte Annahme, dass Präventionsangebote und politische Bildung als Strategie gegen Antisemitismus versagen würden, ist falsch. Denn unabhängig von jeder konsequenten Strafverfolgungspraxis und der Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten u.a. im Kontext von Versammlungs- und Meinungsfreiheit geben steigende Straftaten und antisemitische Einstellungen dazu Anlass noch aktiver im Bereich der politischen Bildung und Präventionsarbeit tätig zu werden. Damit dies gelingt bleibt die LHH bei der Strategie mit wichtigen Netzwerkpartner*innen im Kontext des Expert*innenkreises zur Bekämpfung von Antisemitismus eng zusammenzuarbeiten. Vor allem der Schutz der Jüd*innen in Hannover steht dabei im Vordergrund.
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte, welche Institution die vorgetragenen Zahlen eingeordnet habe.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe antwortete, dass die Zahlen, auf die er sich bezogen habe, von der Polizeidirektion Hannover zur Verfügung gestellt worden wären. Die Kategorisierung der politisch motivierten Kriminalität mit den Unterfallgruppen rechts, links, sonstige Ideologien, religiöse Ideologien seien solche, die die Polizeien der Länder und des Bundes nach gleicher Definition verwendeten und wären nicht von zivilrechtlichen Akteur*innen bewertet worden.
TOP 6.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 2053/2024)
Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.
TOP 7.
Grundsatzbeschluss IT-Strategie 20>> Unser Weg in die Zukunft!
(Drucks. Nr. 1988/2024 mit 2 Anlagen (nur online))
TOP 8.
Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum – Ergebnisse Sicherheitsbefragung und Maßnahmenvorschläge
(Drucks. Nr. 1265/2024)
TOP 8.1.
Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei
(Drucks. Nr. 1583/2024)
TOP 8.2.
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion
(Drucks. Nr. 2029/2024 N1)
Ratsherr Dr. Menge (SPD) ging detailliert auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD ein und hob unter anderen auf die intelligenten Beleuchtungskonzepte, die Ausweitung der Waffenverbotszonen, die Zusammenlegung vom Städtischen Ordnungsdienst (SOD) und Verkehrsaußendienst (VAD) sowie Awareness Konzepten ab und erläuterte, dass die SPD-Fraktion sehr gut mit dem Maßnahmenkatalog der Verwaltung leben könnte, das es aber auch sinnvoll wäre, dass man den guten Ergänzungen aus dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD zustimme. Der Zusatzantrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei sei hingegen sehr allgemein gehalten, wobei einige Punkte daraus nicht in das Sicherheitskonzept hineingehörten, sodass die SPD-Fraktion diesen in der vorliegenden Form nur ablehnen könnte.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) sagte, dass auch die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei die Vorlage des Maßnahmenkataloges der Verwaltung ausdrücklich begrüßen würde. Ratsherr Gast kritisierte, dass der gemeinsame Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP erst am Vortag der Sitzung zur Kenntnis gegeben worden wäre. Ratsherr Gast erörterte, dass in einer weltoffenen, demokratischen Stadt Gesetz und Ordnung natürlich einzuhalten seien. Allerdings wünsche man sich auch eine Stadt, in der sich alle wohl fühlten. Deshalb habe die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei einen Antrag in das Verfahren gegeben, der nicht nur Recht und Ordnung, sondern vor Allem Prävention, soziale Arbeit und Awareness in den Fokus stelle. Darüber hinaus spräche sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei weiterhin für eine paritätische Besetzung des Ordnungsdienstes aus. Ratsherr Gast erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei dem Änderungsantrag nicht zustimmen würde und sich zur Ursprungsdrucksache enthalte, falls dem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD, CDU und FDP zugestimmt würde.
Ratsherr Pohl (CDU) sagte, dass die Fraktion der CDU ausdrücklich dankbar dafür wäre, dass die Verwaltung auf die Gefühlslage in der Bevölkerung und das gesunkene Sicherheitsgefühl reagiert habe. Die kurzfristige Vorlage des gemeinsamen Änderungsantrages sei dem Umstand geschuldet, dass die Punkte, die Sicherheit und Ordnung beträfen, dem Innenstadtkonzept der Fraktionen der SPD, FDP und CDU entsprechen sollten. Ratsherr Pohl führte weiter aus, dass im gemeinsamen Änderungsantrag auch auf den Einsatz von mobilen Sicherheitsstationen, mit denen man auf aktuelle Brennpunktsituationen reagieren könnte, und die Ausweitung der Videoüberwachung, die denkgleich mit der Ausweitung der Waffenverbotszonen anzusehen wäre, eingegangen worden sei. Ratsherr Pohl konstatierte, dass die gute Verwaltungsvorlage durch den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP und CDU am Ende noch verbessert würde.
Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass die AfD-Fraktion die Verwaltungsvorlage begrüße. Darüber hinaus würde die AfD-Fraktion erst dann Änderungsanträge dazu in das Verfahren geben, wenn der AfD-Fraktion eine einwöchige Hospitation beim Städtischen Ordnungsdienst ermöglicht würde, welche entgegen den Ausführungen der Kommunalaufsicht von der Verwaltung verwehrt werde.
Ratsherr Jacobs (AfD) kritisierte, dass im Zusatzantrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei das Verhindern von linksextremer Gewalt ausgeklammert worden wäre. Denn es sollten Gewalt und Extremismus jeglicher Art benannt werden. Ratsherr Jacobs betonte, dass jede Form von Gewalt und Extremismus auch in Hannover bekämpft werden müsste.
Ratsherr Engelke (FDP) machte deutlich, dass die Fraktionen der SPD, CDU und FDP die gute Verwaltungsvorlage mit ihrem Änderungsantrag noch besser machen würde. Ratsherr Engelke hob hervor, dass intelligente Beleuchtungskonzepte das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung deutlich erhöhen würde. Darüber hinaus sei der Einsatz von mehr Videoüberwachung eine logische Konsequenz zur Ausweitung der Waffenverbotszonen, wobei der Ordnungsdezernent explizit darauf hingewiesen habe, dass Videoüberwachungen ausschließlich in Übereinkunft mit der Polizeidirektion eingesetzt werden dürfte. Ratsherr Engelke merkte an, dass die im Zusatzantrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei enthaltene Ausweitung der Jugendsozialarbeit und der Awareness zusätzliche Stellen geschaffen werden müssten, die hoffentlich mit den entsprechenden Haushaltsanträgen unterfüttert würden. Ratsherr Engelke monierte, dass der Zusatzantrag sehr allgemein formuliert worden wäre und empfahl, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei etwas Gutes für Hannover tun würde, wenn diese dem gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP zustimmen würde.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe sagte, dass die Ausführungen des Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion nicht verquerer seien konnten. Denn die Behauptung, dass die Kommunalaufsicht einer Hospitation beim Städtischen Ordnungsdienst zugestimmt habe, sei falsch. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe stellte richtig, dass die Kommunalaufsicht dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Fraktion in einem Schreiben empfohlen habe, das Gesprächsangebot der Landeshauptstadt Hannover anzunehmen, da die Verwaltung nicht verpflichtet wäre einem Antrag zur Hospitation beim Städtischen Ordnungsdienst zu entsprechen.
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass Sicherheit und Ordnung als dominierende Mittel anstelle von verstärkter Sozialarbeit nicht den urbanen Gewichtungen entsprechen würde. Gebraucht würden mehr regulär ausgebildete Polizeikräfte auf den Straßen, da der Städtische Ordnungsdienst nicht alle Probleme lösen könnte. Ratsherr Wolf machte deutlich, dass es absolut keine Option sein sollte, dass willkürlich Bereiche für die Videoüberwachung definiert würden. Ratsherr Wolf wies darauf hin, dass aktuell im Bundestag über die Gesichtserkennung und die Durchsuchung sämtlicher Daten ohne relevanten richterlichen Beschluss entschieden würde. Zudem könnten private Bereiche sowie die Netzkommunikation durchsucht werden, was Elemente wie Kameraüberwachung in der Zukunft zusätzlich gefährlich machen würde. Das wäre ein Schritt in Richtung chinesischer Verhältnisse, die zu Verhaltenscodes für die Bevölkerung führen könnten.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erörterte, dass es nicht für ein vertrauensvolles Miteinander mit der Verwaltung spräche, wenn man einen Antrag zuerst lobe, um dann mit einem eigenen Antrag Änderungen durchsetzen zu wollen. Zudem sei es ein Problem, wenn ein Antrag erst einen Tag vor der Beschlussfassung eingereicht würde. Denn dann habe die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei nicht die Möglichkeit sich eingehend damit befassen zu können. Beigeordneter Dr. Gardemin erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei den zu spät eingereichten, schlechten Änderungsantrag nur ablehnen könnte.
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) hob hervor, dass seine Fraktion relativ deutlich dargestellt habe, dass man hinter der guten Arbeit des Städtischen Ordnungsdienstes (SOD) stünde und diesen wertschätzen würde. Ratsherr Gast erklärte, dass mit der Lage der zeitliche Einsatz verstanden werden möge. Denn es könnte zu einem gesteigerten Sicherheitsgefühl der Bürger*innen führen, wenn der SOD in den Abendstunden verstärkt Präsenz zeigen würde.
Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob es im Ordnungsdezernat irgendetwas zu verbergen gäbe, wenn man nicht einmal eine eintägige bzw. einwöchige Hospitation eines Ratsmitgliedes zulassen wollte.
Ratsherr Engelke (FDP) entgegnete, dass man bereits ausgeführt habe, dass man die gute Verwaltungsvorlage mit dem eigenen Änderungsantrag noch besser machen könnte. Das habe nichts mit der irrigen Annahme zu tun, dass man der Verwaltung nicht vertrauen würde. Ratsherr Engelke fragte, ob der Videoüberwachung in Hannover eine Gesichtserkennungssoftware übergestülpt werden könnte und für wie lange die Aufnahmen gespeichert würden.
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe merkte an, dass die Verwaltung die Fragen im Einzelnen nicht beantworten könnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe führte aus, dass die Landeshauptstadt Hannover keinerlei Videoüberwachung im öffentlichen Raum betreiben würde – weder als Aufzeichnung noch als Live-Betrachtung. Die Videoüberwachung, die im Sinne der Herstellung von Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt betrieben würden, wären ausschließlich Polizeikameras. Diese Polizeiüberwachungskameras befänden sich ausschließlich an Örtlichkeiten, die durch eine Kriminalitätsbelastung gekennzeichnet wären und eine solche Aufzeichnung rechtfertigten. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe wies darauf hin, dass in der Vergangenheit Kameras zurückgebaut worden seien. Die Landeshauptstadt Hannover sei in einem permanenten Austausch mit der Polizeidirektion (PD) Hannover, insbesondere mit Blick auf die Sicherheit in der Innenstadt, was die Notwendigkeit der Beibehaltung, der Modernisierung, des Ausbaus sowie des Rückbaus einzelner Standorte anbelange. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe sagte, dass er persönlich es für sehr naheliegend halte, dass man, nachdem der Rat Waffenverbotszonen ausgeweitet habe und somit demnach erkannt habe, dass in der Innenstadt bestimmte Bereiche einer besonderen Gewaltbelastung unterlägen, die Anwendung von Videoüberwachung geprüft würde. Genau das würde die Landeshauptstadt, unabhängig von der vorliegenden Drucksache, gemeinsam mit der PD Hannover, die wiederum immer als Etablierung eines neuen Standortes im Einvernehmen mit dem Landesdatenschutzbeauftragten agiere, vornehmen. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erklärte, dass seiner Kenntnis nach die PD Hannover keine Gesichtserkennungssoftware unterhalte. Dies sei weder geplant, noch läge der Fokus zur Herstellung der Sicherheit darauf. Ein Thema der Polizei sei jedoch die Modernisierung bestehender Überwachungsinfrastrukturen. Am Marstall habe man eine neue Videoüberwachung, mit der man im Falle notwendiger Strafverfolgung Täter*innen viel schneller und sicherer identifizieren könnte. Deshalb sei zur Kenntnis zu nehmen, dass es um Modernisierung von Überwachung und etwaiger Hinzunahmen einiger weniger, durch besondere Kriminalitätsbelastungen geprägte Bereiche gehen würde.
Ratsherr Böning erläuterte, dass die Frage zu klären wäre, warum sich so viele Hannoveraner*innen vor dem Hintergrund von Gewalt, Prügeleien und sexueller Gewalt nicht mehr sicher in der Stadt fühlen würden. Ratsherr Böning sagte, dass man bestimmten jungen Männern endlich einmal unmissverständlich klarmachen sollte, dass sich diese an die bei uns geltenden Regeln zu halten hätten, anstatt immer nur an den Symptomen arbeiten oder viel Geld für immer neue Gewaltpräventionsprogramme ausgeben zu wollen. Es müssten diejenigen harte und spürbare Konsequenzen zu spüren bekommen, die dazu nicht in der Lage wären oder nicht Willens seien ,sich daran halten zu wollen. Ratsherr Böning betonte, dass ein wirklich hartes und konsequentes Durchgreifen von Polizei und Justiz gegen gewalttätige Jugendliche, der Bettelmafia und anderen Personengruppen, die meinen dem Staat auf der Nase herumtanzen zu können, kombiniert mit einer deutlichen Ausweitung der Videoüberwachung, die Sicherheit in der Stadt deutlich verbessern würde. Ratsherr Böning bemerkte abschließend, dass dafür unter anderen der Städtische Ordnungsdienst personell deutlich aufgestockt werden müsste.
Ratsherr Pohl (CDU) betonte, dass die CDU-Fraktion den Vorwurf der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, wonach kein*e Vertreter*in der CDU-Fraktion an den Sitzungen des kommunalen Kriminalitätspräventionsrates (KPR) teilnehmen würde, entschieden zurückweisen würde. Ratsherr Pohl stellte klar, dass der Vertreter der CDU-Fraktion, Bürgermeister Klapproth, in dieser Ratsperiode an fast allen Sitzungen des KPR teilgenommen habe.
Beigeordneter Semper (CDU) machte deutlich, dass der vorliegende Sachverhalt überhaupt nichts mit Law and Order oder etwaigen Koalitionen zu tun habe. Man würde das tun, was die Menschen in Hannover vom Rat der Stadt erwarten würden, um die Sicherheitslage in der Stadt verbessern zu können. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei würde beim Thema Sicherheit und Ordnung die Sozialarbeit in den Fokus rücken, was allerdings nur ein Baustein zur Verbesserung der Gesamtsituation darstellen würde. Beigeordneter Semper wies darauf hin, dass die Ausweitung der Videoüberwachung bei der Identifizierung von Täter*innen hilfreich sein könnte, was bei einem brutalen Angriff an der Haltestelle Braunschweiger Platz zur Einleitung der Strafverfolgung geführt habe. Das in den vergangenen Jahren kontinuierlich zurückgegangene Sicherheitsbefinden der Bürger*innen in Hannover habe zudem für einen Rückgang der Fahrgastzahlen bei der Üstra gesorgt. Im vergangenen Jahr wären etwa 162 Mio. Beförderungen erreicht worden. In den Jahren vor Corona, 2018 und 2019, habe man noch ungefähr 10 Mio. Fahrgäst*innen mehr pro Jahr zählen können. Deshalb sei die personelle Aufstockung des Städtischen Ordnungsdienstes eine wichtige Maßnahme, um mehr Präsenz auf den Straßen, an den Haltestellen und im öffentlichen Personennahverkehr zeigen zu können.
Ratsfrau Zaman (SPD) forderte, dass sich der Vorsitzende der AfD-Fraktion gleich in zweierlei Hinsicht zu entschuldigen habe. Zuerst habe dieser den Rat der Stadt belogen, wobei die Lüge mittels Korrespondenz direkt widerlegt werden konnte. Daraufhin habe dieser das hervorragend aufgestellte Ordnungsdezernat diskreditiert. Ratsfrau Zaman bekräftigte, dass die Aussagen des Vorsitzenden der AfD-Fraktion eine absolute Unmöglichkeit darstellen würden.
Beigeordneter Kelich (SPD) zweifelte an, dass die Einbindung von Sozialverbänden, Kirchen, Geschäftstreibenden, Kulturschaffenden und Wirtschaftsverbänden bei der jährlichen Evaluation eines Sicherheitskonzeptes, die Prüfung weiterer öffentlicher Toiletten in der Innenstadt und die Vermeidung von Angsträumen durch Beleuchtungskonzepte als Maßnahmen von Law and Order gelten würden. Vielmehr seien das städtische Konzept und der unterstützende Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und SPD gemeinsam ein umfassendes Konzept auf Höhe der Zeit und würde den aktuellen Herausforderungen gerecht.
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) hob auf das Wahlkampfprogramm der SPD-Fraktion zur Kommunalwahl im Jahr 2021 ab und konstatierte, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und FDP und der Zusatzantrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei inhaltlich gar nicht so weit voneinander entfernt wären, sodass diesen wenigstens in Punkten wechselseitig zugestimmt werden könnte. Die Maßnahmen zur Videoüberwachung könnte dann mit den Stimmen der übrigen Fraktionen im Rat verabschiedet werden.
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) forderte die Fraktionen der SPD, CDU und FDP dazu auf, dass diese ihrer Koalition, ihrem Bündnis oder ihrem Zusammenschluss eine Bezeichnung geben möge, damit in der Öffentlichkeit nicht weiterhin von der Mehrheit des Rates berichtet würde. Das würde zu Verwirrungen bei den Bürger*innen führen, da die größte Fraktion nun einmal Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei stellen würde.
Ratsherr Jacobs (AfD) berichtete, dass in der gestrigen Sitzung des Stadtbezirksrates die Option zum Einsatz eines ständigen Mitarbeitenden des Städtischen Ordnungsdienstes in den Stadtbezirken sehr positiv aufgenommen worden sei. Darüber hinaus könnte es eine fruchtbare Maßnahme seien, wenn man Menschen aus dem Stadtbezirk an den Streifengängen des Städtischen Ordnungsdienstes teilnehmen lassen könnte, da diese eine natürliche Achtsamkeit für ihr wohnliches Umfeld entwickelt hätten.
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei den Schluss der Debatte beantragen würde.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Ratsherr Dr. Menge (SPD) erklärte, dass die SPD-Fraktion den Zusatzantrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei ablehnen würde, da zum einen nicht alles mehrfach beschlossen werden müsste und weil zum zweiten Sachverhalte in den dafür zuständigen Gremien behandelt werden sollten.
Ratsherr Oppelt (CDU) versicherte, dass es weder einen Koalitionsvertrag, noch eine Koalition der Fraktionen der SPD, FDP und CDU gäbe. Allerdings gäbe es ganz offensichtlich einen Gestaltungsanspruch dreier Fraktionen zu zentralen Themen in Hannover wie der Innenstadtentwicklung, den Haushalt sowie der Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt. Ratsherr Oppelt stellte fest, dass es gut und richtig wäre sich mit den Problemen zu befassen, die die Menschen in Hannover bewegten und dass diese Themen als Fraktion der politischen Mitte auch entsprechend adressiert würden.
Ratsherr Albrecht (CDU) erklärte, dass er vor dem Hintergrund der Ausführungen seines Vorredners auf seinen Wortbeitrag verzichte.
Mit 38 Stimmen gegen 23 Stimmen und bei 2 Enthaltungen lehnte der Rat den Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1583/2024 ab.
Mit 38 Stimmen und bei 25 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus Drucks. Nr. 2029/2024 N1, die Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum – Ergebnisse Sicherheitsbefragung und Maßnahmenvorschläge, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1265/2024.
TOP 9.
Beschluss über die Einrichtung und Geschäftsordnung eines Sanierungsbeirates für die Sanierungsgebiete Davenstedt und Körtingsdorf
(Drucks. Nr. 1397/2024 mit 1 Anlage (online))
TOP 10.
6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 2. Änderungssatzung
(Drucks. Nr. 1774/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 11.
Bebauungsplan Nr. 473, 2. Änderung - Riethorst -
Beschluss über die Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 1824/2024 mit 5 Anlagen (nur online))
TOP 12.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Entsiegelungen am Georgswall
(Drucks. Nr. 0671/2024)
TOP 12.1.
dazu gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP
(Drucks. Nr. 1350/2024 mit 1 Anlage (nur online))
TOP 12.2.
sowie Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei (Wiederaufnahme)
(Drucks. Nr. 0960/2024 N1)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) trug den Antrag inhaltlich einschließlich Begründung vor und erörterte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in der vergangenen Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen dazu entschieden habe, den zurückgezogenen Änderungsantrag der SPD-Fraktion als eigenen Änderungsantrag wiederaufzunehmen. Es sei bedauerlich, dass diese fortschrittliche Intention auf Kosten des Klimaschutzes zurückgezogen worden wäre. Ratsfrau Kraeft hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei eine Prüfung bis 2025 ablehne und direkt in die Umsetzung gehen wollte.
Ratsfrau Schollmeyer (SPD) erläuterte, dass die Fraktionen der CDU, FDP und SPD einen gemeinsamen Änderungsantrag in das Verfahren gegeben habe, um noch einmal detaillierter und fokussierter darauf eingehen zu können, dass nicht einfach nur gehandelt würde, sondern dass eine Prüfung hinsichtlich der finanziellen Ressourcen erfolge. Ratsfrau Schollmeyer machte deutlich, dass eine Zisterne die Starkregenereignisse abmildern würde. Allerdings müsste vorher geprüft werden, was ein derartiges Vorhaben koste. Deshalb wollte die SPD-Fraktion potentiell hohe Kosten vermeiden und habe trotzdem einen entsprechenden Antrag eingebracht um sicherzustellen, dass Ressourcen und die ökologische Aufwertung des Platzes gemeinsam in den Blick genommen werden könnten.
Ratsherr Hoare (CDU) wies darauf hin, dass man mit dem gemeinsamen Änderungsantrag aufzeigen wollte, dass die Grundidee der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei nicht falsch wäre. Allerdings wollte man hinsichtlich der finanziellen Ressourcen prüfen und abwägen.
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) entgegnete, dass man den Änderungsantrag würdigen würde, wenn die eigentliche Idee der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei auch tatsächlich umgesetzt werden sollte. Aus dem Änderungsantrag gehe jedoch hervor, dass von der ursprünglichen Fläche nur ein kleines Stück übrigbleiben und dazu eine entsprechende Prüfung vorgenommen werden sollte. Ratsfrau Kraeft erinnerte daran, dass man gemeinsam mit der Fraktion der SPD mit den letzten Haushaltsberatungen ausreichend Mittel für Begrünungen und Klimafolgeanpassungen auch für das Jahr 2024 eingestellt habe.
Ratsherr Böning merkte an, dass Entsiegelungen in der Innenstadt durchaus vertretbar seien. Allerdings wären Parkflächen in der Innenstadt ein rares Gut. Ratsherr Böning konstatierte, dass die Einrichtung eines kleinen Wäldchens mit einer Wiese an der Stelle wahrscheinlich sehr schnell für die Müllentsorgung und als öffentliche Toilette genutzt würde. Deshalb sei bei einer Entsiegelung der gesamten Fläche darüber nachzudenken, ob man die Fläche mit einer Art Dornengebüsch umgeben würde, damit das Ganze über einen längeren Zeitraum hinweg ansehnlich bliebe.
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bemerkte, dass ein Tiny Forest nicht einfach nur ein kleines Wäldchen, sondern für diese Zwecke speziell konzipierte Ökosysteme darstellen würden. Ferner sollte die Entsiegelung am Georgswall die Versiegelung einer anderen Fläche kompensieren, sodass auch eine entsprechend große Fläche in den Fokus genommen werden müsste.
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass die Fläche im gemeinsamen Änderungsantrag sehr klein wäre und bat darum, dass man dem ursprünglichen Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen möge.
Ratsherr Albrecht (CDU) unterstellte, dass die Wiederaufnahme des von der SPD-Fraktion zurückgezogenen Änderungsantrages einzig und allein dem Zweck dienlich sein sollte, die Fraktion der SPD in der öffentlichen Sitzung des Rates vorführen zu wollen.
Mit 36 Stimmen gegen 24 Stimmen und bei 3 Enthaltungen beschloss der Rat den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 1350/2024 mit 1 Anlage.
Mit 36 Stimmen und bei 27 Enthaltungen beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungen aus Drucks. Nr.1350/2024, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Entsiegelungen am Georgswall, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0671/2024.
TOP 13.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: Anderter Straße entlasten – Wirtschaft am Lohweg stärken
(Drucks. Nr. 1412/2024)
Beigeordneter Kelich (SPD) erläuterte, dass die Menschen an der Anderter Straße sehr stark unter dem täglichen LKW-Verkehr leiden würden. Ein Ziel des Antrages sei es eine alternative Routenplanung über den Lohweg zu erarbeiten. Dazu seien ein Bauunternehmen über eine Grundstücksfreigabe, die Deutsche Bahn über eine Trassenführung sowie der Bund über die Anbindung an die B 65 zu beteiligen. Beigeordneter Kelich führte weiter aus, dass nach vielen Jahren der Abwägungen eine zukunftsorientierte Lösung für den Misburger Hafen im Sinne der Bürger*innen in Misburg und Anderten und im Sinne der ortsansässigen Wirtschaft getroffen werden müsste. Dass die im Antrag formulierten Punkte ein Abweichen von früheren Überlegungen des Rates darstelle, sei den Entwicklungen hin zu einer zukunftsfähigen Lösung geschuldet.
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass eine bereits im Entwurf entstandene Lösung lediglich an der Beharrlichkeit einer Person scheitern würde. Denn ein Bauunternehmer habe seine Zustimmung bislang immer davon abhängig gemacht, dass diesem die Verfüllung des Misburger Hafenbeckens genehmigt würde. Ratsfrau Dommel stellte fest, dass mit dem vorliegenden Antrag ohne Not in Kauf genommen würde, dass eine einzigartige Naturbrache zerstört würde, die sich über Jahrzehnte hinweg entwickelt habe und inzwischen zu einem Lebensraum für schützenswerte Tiere und Pflanzen geworden sei. Außerdem würde mit der Drucksache ein breiter politischer Konsens aufgekündigt und bestehende Beschlüsse missachtet. Denn bereits im Jahr 2017 habe es einen interfraktionellen Antrag zur Verhinderung der Verfüllung gegeben. Darüber hinaus habe sich auch die Verwaltung aus ökologischen und planrechtlichen Gründen gegen die Verfüllung des Misburger Hafenbeckens ausgesprochen. Ratsfrau Dommel erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei der Zerstörung dieser einzigartigen Naturbrache nicht zustimmen würde, auch wenn im Antrag die Verfüllung des Misburger Hafenbeckens ganz beiläufig als Verkehrsentlastung für die Bevölkerung verpackt worden wäre.
Ratsherr Hoare (CDU) machte deutlich, dass es im vorliegenden Antrag um die Notwendigkeiten und dem Willen der Bürger*innen vor Ort und nicht die Begehrlichkeiten eines Bauunternehmers gehen würde. Ratsherr Hoare sagte, dass auch in der CDU-Fraktion seit 2017 ein Umdenken in Bezug auf den Sachverhalt stattgefunden habe. Der Antrag sei aus den Überlegungen zur Veränderung der bisherigen Gangart entstanden, anstatt abwarten zu wollen, ob sich irgendwann etwas von allein ergeben würde. Zudem sei er davon überzeugt, dass die Menschen vor Ort perspektivisch sehr dankbar dafür sein werden, dass sich etwas bewege.
Ratsherr Engelke (FDP) stellte klar, dass Vertreter*innen der Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP mit dem Bauunternehmer Gespräche mit dem Ergebnis geführt habe, dass man der Verfüllung des Hafenbeckens zustimmen könnte, wenn der Bauunternehmer an der Stelle eine Straße und eine Brücke errichten würde. Im Weiteren sei aus der Zusage eine Perspektive entstanden, die letztendlich einseitig aufgekündigt worden wäre. Ratsherr Engelke betonte, dass die vorliegende Drucksache den Menschen in Misburg, speziell im Bereich Meyers Garten entsprechen würde.
Beigeordneter Kelich (SPD) machte deutlich, dass es keine von Vernunft geleitete Haltung des Rates seien sollte, aus Bequemlichkeit jahrzehntelang Gespräche zu führen, ohne das die Probleme tatsächlich angegangen würden. Die Politik müsste in der Lage sein auch einmal Erkenntnisprozesse zulassen zu können. Beigeordneter Kelich wies darauf hin, dass nicht etwa die Landeshauptstadt Hannover, sondern das Land Niedersachsen als untere Wasserschutzbehörde eine Entscheidung zum Misburger Hafenbecken zu treffen habe.
Die Stadt habe seinerzeit lediglich eine Stellungnahme dazu abgegeben. Beigeordneter Kelich hob hervor, dass man nicht ernsthaft ein Projekt zurückweisen könnte, welches im Sinne eines großen Zieles derart viele Verbesserungen für die Menschen und Institutionen bringen würde.
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) stellte klar, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei kein Problem damit habe dem Bau einer zusätzlichen Straße zuzustimmen. Das eigentliche Problem sei an einer Person festzumachen, die unbedingt ihren Willen durchsetzen wollte. Ratsfrau Dommel wies darauf hin, dass dem Bauunternehmer Ausgleichsflächen zur Kompensation angeboten worden wären und dass auch Wirtschaftsunternehmen eine ökologische Verantwortung übernehmen müssten. Ratsfrau Dommel unterstrich, dass man es sich nicht leisten könnte ein wirkliches Biotop zuzuschütten.
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) zeigte sich erschüttert darüber, dass behauptet würde, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen seinerzeit auch nur im Ansatz der Auffassung gefolgt sei, dieses Biotop zuschütten zu lassen. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian erinnerte daran, dass der Bauunternehmer wiederholt die Notwendigkeit einer Verfüllung vorgetragen habe. Allerdings habe es einen Konsens der Fraktionen der SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und auch der CDU-Fraktion sowie dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten und der Verwaltung gegeben, wonach nicht einmal im Ansatz einer Verfüllung des Misburger Hafenbeckens zugestimmt werden könnte. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian stellte fest, dass die Argumentation der im Antrag benannten Fraktionen in Bezug auf frühere Auffassungen und damit verbundene Entscheidungen zur Politikverdrossenheit der Bürger*innen führen würde, da diese sicherlich noch nicht vergessen hätten, dass man die Verfüllung des Hafenbeckens ursprünglich strikt abgelehnt habe. Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian hob hervor, dass dem Bauunternehmer mit dem vorliegenden Antrag die Möglichkeit eröffnet würde, seinen Willen doch noch durchzusetzen und dass dieser für seine Beharrlichkeit, den Bau einer Straße zu verhindern, am Ende doch noch belohnt würde.
Ratsfrau Sankowske (SPD) erklärte, dass sie den Antrag zur Geschäftsordnung, Schluss der Debatte, stellen würde.
Mehrheitlich beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.
Ratsherr Hoare (CDU) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei weder im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen noch sonst irgendwo konstruktive Vorschläge zum Umgang mit dem Sachverhalt formuliert habe. Ratsherr Hoare wies darauf hin, dass die Menschen durchaus in der Lage wären zu erkennen, dass auch die Politik aus den Erkenntnissen der vergangenen Jahre lernen und einen entsprechenden Antrag auf den Weg bringen könnte.
Ratsherr Böning erörterte, dass die Verkehrslage an der Stelle seit vielen Jahren nur als prekär bezeichnet werden könnte. Ratsherr Böning betonte, dass er absolut für eine Stärkung der Wirtschaft und auch für eine verkehrliche Entlastung für die Anwohner*innen eintreten würde. Allerdings sei er ebenfalls der Ansicht, dass man den Anwohner*innen durchaus vermitteln könnte, dass das Hafenbecken eben nicht zugeschüttet werden sollte.
TOP 14.
Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zur Beauftragung eines unabhängigen Gutachters zur Prüfung des gescheiterten Wasserstoffprojektes und Prüfung von Regressansprüchen
(Drucks. Nr. 1886/2024)
Ratsherr Wippach (AfD) erklärte, dass der vorliegende Antrag zur richtigen Zeit käme, um ein wenig Licht in das gescheiterte Wasserstoffprojekt mit einem Schaden von 10 Mio. € für die Landeshauptstadt Hannover bringen zu können. Im Weiteren verlas Ratsherr Wippach den Antragstext einschließlich Begründung.
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) entgegnete, dass bereits eine unabhängige Prüfung durch eine Wirtschaftsprüferin stattgefunden habe.
Ratsherr Engelke (FDP) bemerkte, dass der vorliegende Antrag auch deswegen überflüssig wäre, weil bereits eine Entlastung erteilt worden sei.
Ratsherr Jacobs (AfD) konstatierte, dass alle großen Fraktionen des Rates irgendwie an dem grün geprägten, ideologischen Projekt beteiligt gewesen seien und dass deswegen der Schaden von 10 Mio. € stillschweigend zur Kenntnis genommen würde.
Ratsherr Oppelt (CDU) erläuterte, dass der vorliegende Antrag ohne Weiteres als Show-Antrag betrachtet werden könnte. Denn als der Sachverhalt in den Fachausschüssen behandelt worden wäre, habe sich die AfD-Fraktion wie gewohnt mit ihren Wortbeiträgen zurückgehalten. Ratsherr Oppelt sagte, dass das Wasserstoffprojekt eindeutig gescheitert sei und dass eine unabhängige Prüfung sowie eine Entlastung stattgefunden habe. Darüber hinaus würde eine weiterführende Aufarbeitung des Sachverhaltes vor dem Hintergrund des entstandenen Schadens unvermeidbar seien.
Ratsherr Keller (AfD) entgegnete, dass der Rat der Stadt dem Antrag seinerzeit die Dringlichkeit verweigert habe, sodass der vorliegende Antrag erst in der heutigen Sitzung behandelt würde. Trotzdem sähe sich die AfD-Fraktion in der Pflicht den Bürger*innen kenntlich zu machen, welcher Schaden den Gebührenzahlenden durch das gescheiterte Projekt entstanden wäre.
Ratsherr Machentanz (SGH) erklärte, dass die Fraktion der SGH den vorliegenden Antrag ablehnen würde, da eine unabhängige Prüfung stattgefunden habe. Ratsherr Machentanz konstatierte, dass der Stadt infolge des gescheiterten Projekts ein Schaden in Höhe von 10 Mio. € entstanden wäre. Darüber hinaus habe die SGH-Fraktion den Eindruck gewonnen, dass der politische Wille zur Aufklärung des Sachverhalts gefehlt habe.
TOP 15.
ANTRÄGE
TOP 15.1.
Antrag von Ratsherrn Jens Böning (Die Hannoveraner) zur Festlegung von Obergrenzen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt durch ein vielfältiges Angebot von Gastronomie und Dienstleistungen
(Drucks. Nr. 1967/2024)
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten!
In den Verwaltungsausschuss!
Bürgermeister Hermann (SPD) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.
Für die Niederschrift:
H E R M A N N O n a y S c h ö n d u b e
Bürgermeister Oberbürgermeister Stadtangestellter
...
H E R M A N N O n a y S c h ö n d u b e
Bürgermeister Oberbürgermeister Stadtangestellter
