Sitzung Schul- und Bildungsausschuss am 25.09.2024

Protokoll:

verwandte Dokumente

Einladung (erschienen am 18.09.2024)
Protokoll (erschienen am 04.04.2025)
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Landeshauptstadt Hannover - 40.21 - Datum 18.10.2024

PROTOKOLL

26. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses am Mittwoch, 25. September 2024,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 16:15 Uhr
Ende 19:35 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Albrecht (CDU)
(Frau Bartels de Pareja) (Lehrkräftevertretung)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Chowaniec) (CDU)
Herr Feind (Elternvertretung) 18:03 - 19:35 Uhr
Frau Feind (Schüler*innenvertretung)
Herr Hofmann (Lehrkräftevertretung)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Frau Dr. Memenga-Nicksch (Elternvertretung) 16:15 - 19:20 Uhr
Ratsherr Dr. Menge (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Herr Popp (Elternvertretung) 16:15 - 18:02 Uhr
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Herr Seeländer (Schüler*innenvertretung)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Wiechert (CDU)

Beratende Mitglieder:
Herr Dipl.-Sozialwissenschaftler Weber

Grundmandat:
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Keller (AfD) 16:24 - 19:35 Uhr
(Ratsherr Zingler) (SGH)

Verwaltung:
Stadträtin Bender (Dez. VII)

Presse:
Frau Döhner (HAZ)



Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses am 28.08.2024

3. Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates
- Die Fragestunde soll eine Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. -

4. Bericht aus dem Inklusionsbeirat vom 10.09.2024

5. 1. Finanzbericht 2024 für den Teilhaushalt Volkshochschule Hannover (TH43)
(Informationsdrucks. Nr. 1815/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

6. 1. Finanzbericht 2024 für den Teilhaushalt Schule (TH 40)
(Informationsdrucks. Nr. 1629/2024 mit 1 Anlage (nur online))

7. Sanierungsprogramm für Schultoiletten, Ergebnisbericht
(Informationsdrucks. Nr. 1895/2024 mit 1 Anlage (online))

8. Bericht zum Stand Schultoilettensanierung und geschlechtsneutraler WC-Anlagen in Schulen

9. Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2023
(Informationsdrucks. Nr. 1775/2024 mit 1 Anlage (nur online))

10. Communities That Care (CTC)
(Drucks. Nr. 1644/2024 N1)

10.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 1644/2024 N1: Communities That Care (CTC)
(Drucks. Nr. 1911/2024)

11. 6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 2. Änderungssatzung
(Drucks. Nr. 1774/2024 mit 1 Anlage (nur online))

12. Sachstand zur Entwicklung und Anwendung kommunaler Schulsozialindizes für Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucks. Nr. 1874/2024)

13. Bericht zur Entwicklung der Interkulturellen Bildungsarbeit/Kulturmittler*innen (IKB)
(Informationsdrucks. Nr. 1873/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

14. Bericht zur Förderung von Kinder- und Jugenddemokratie (Demokratiebildung) durch den Fachbereich (FB) Schule
(Informationsdrucks. Nr. 1872/2024 mit 1 Anlage (nur online))

15. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover -- Gestern, heute, morgen und übermorgen!
(Drucks. Nr. 1041/2024)

15.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 1041/2024 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover - Gestern, heute, morgen und übermorgen!
(Drucks. Nr. 1853/2024)

15.1.1. Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 1041/2024 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover - Gestern, heute, morgen und übermorgen!
(Drucks. Nr. 1853/2024 N1)

16. Antrag der CDU-Fraktion zur digitalen Ressourcenverwaltung für Sportstätten
(Drucks. Nr. 1206/2024)

17. Neufassung: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zum Spracherwerb in Schule
(Drucks. Nr. 1354/2024 N1)

18. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Weiterbildungsexkursion zu Berliner Schulstandorten
(Drucks. Nr. 1618/2024)

19. Bericht der Dezernentin


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsfrau Zaman eröffnete die 26. Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses, begrüßte die Mitglieder des Schul-und Bildungsausschusses im Ratssaal und wies darauf hin, dass gemäß § 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover per Videokonferenztechnik an der Sitzung teilnehmen können. Zudem wies sie auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen hin. Einwände oder Hinweise der Teilnehmenden hinsichtlich der Bestimmungen zur Datenverarbeitung wurden nicht festgestellt.
Darüber hinaus wurden die Teilnehmenden auf ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit
gemäß § 40 NKomVG hingewiesen, sie seien daher aufgefordert es zu verhindern, dass
nicht berechtigte Personen/Dritte den vertraulichen Teil der Sitzung mitverfolgen können.

Ratsfrau Zaman stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest, wies auf die eingespielten Nachreichen hin und bat um Anmerkungen zur Tagesordnung.

Ratsfrau Kleindienst zog den Tagesordnungspunkt 18 zur Beratung in die SPD-Fraktion.

Ratsfrau Dr. Vögtle bat um einen Punkt „Verschiedenes“ nach dem Bericht der Dezernentin.

Ratsfrau Zaman ließ über die Tagesordnung in der geänderten Fassung abstimmen. Diese wurde einstimmig beschlossen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls des Schul- und Bildungsausschusses am 28.08.2024

Frau Dr. Memenga-Nicksch erklärte, dass es sich bei ihr nicht um ein Ratsmitglied handelt und bat um Korrektur.

Ratsfrau Zaman ließ über das geänderte Protokoll abstimmen. Es wurde einstimmig beschlossen.


TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Rates
- Die Fragestunde soll eine Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten. -

Ratsfrau Zaman begrüßte die Einwohner*innen und die 9. Klasse der Leonore-Goldschmidt-Schule nebst Lehrkraft, wies auf die Regelungen zur Einwohner*innenfragestunde gemäß der Geschäftsordnung des Rates hin und bat sodann um Wortmeldungen. Sie betonte noch einmal, dass während der Fragestunde aufgezeichnet wird und Fragestellungen nur dann erfolgen dürfen, wenn keine Einwände daran bestehen. Andernfalls müsse die Fragestellung schriftlich an die Verwaltung erfolgen.

Ein Einwohner teilte mit, dass der Wunsch nach mehr kostenlosen Sportangeboten an Schulen bestehe, beispielsweise nach dem regulären Unterricht oder innerhalb von Projektwochen.

Eine Einwohnerin hinterfragte ebenfalls, wie Politik und Verwaltung gedenken mehr Möglichkeit für Sportangebote zu schaffen.

Stadträtin Bender antwortete, dass es sich bei der Thematik um ein zentrales Thema in der Schulverwaltung handle und die Verwaltung derzeit mit einer Universität zusammenarbeite, um ein besseres Angebot sowohl in den regulären Unterricht, als auch im Nachmittagsbereich, beispielsweise in Ganztagsangebote, zu implementieren. Ein Beispielprojekt würde sich die Verwaltung in Wolfsburg anschauen und wenn gewünscht anschließend dem Gremium vorgestellt werden können.

Eine Einwohnerin fragte, inwieweit das Projekt zu den Bildungsassistenten über die begrenzten 2 Jahre hinaus ausgeweitet werden könne. Sie gab als Vergleichsprojekt „Rucksack Schule“ an.

Stadträtin Bender antwortete, dass es aktuell auf der heutigen Tagesordnung eine Informationsdrucksache zu dem Thema gäbe und vorgestellt werde. Sie verwies weiterhin auf das Startchancenprogramm des Landes und erklärte, das im Zuge dessen auch über eine mögliche Finanzierung gesprochen werde und dies zu gegebener Zeit als Vorlage für den Rat diene, die beschlossen werden müsse.

Ein Einwohner fragte nach Maßnahmen bezüglich Klimaanlagen an Schulen während der Sommerzeit.

Ratsfrau Zaman ergänzte, dass es in Schule während der Sommerzeit in den Klassenräumen zu warm werde und die Schüler*innen, insbesondere der Oberstufe, daraufhin kein Hitzefrei erhalten würden.

Die Verwaltung antwortete, dass die flächendeckende Anschaffung und Ausstattung mit Klimaanlagen aufgrund des Arbeitsvolumens nicht kurzfristig umgesetzt werden könne. In neuen Schulen werde bereits bei den Baumaßnahmen darauf geachtet, dass der Temperaturanstieg schon von vornherein verhindert würde, beispielsweise durch Dämmung, Begrünung der Dächer oder weiterer außenliegender Sonnenschutz. Ebenso gäbe es Lüftungsanlagen, die nicht für die aktive Kühlung gedacht seien, jedoch dafür sorgen, dass eine Kühlung über Nacht sich tagsüber länger in den Räumen halte. Weiterhin würden bei den aktuellen Grundsanierungen Nachtauskühlungsklappen verbaut werden. Eine aktive Kühlung wie mit Klimaanlagen sei derzeit nicht Standard des Raumprogrammes. Sofern dies an einzelnen Tagen nicht ausreiche um unter den zugelassenen Höchsttemperaturen zu bleiben, müsse weiterhin mit Freistellung der Schüler*innen gearbeitet werden.

Da keine weiteren Fragen vorlagen, schloss Ratsfrau Zaman die Einwohner*innenfragestunde wieder.

TOP 4.

Bericht aus dem Inklusionsbeirat vom 10.09.2024


Bürgermeisterin Plate erklärte den anwesenden Schüler*innen die Aufgabe des Inklusionsbeirates.
Sie berichtete über den Wunsch der Verwaltung gegenüber dem Inklusionsbeirat, sich zu der Änderung in § 183c Niedersächsisches Schulgesetz auszutauschen und abzustimmen.
Demnach könne die Kommune bis 2030 Schwerpunktschulen mit verschiedenen Förderbedarfen in ihrer Trägerschaft bilden oder verlängern. Sie erklärte, dass es derzeit 12 Schulen in Hannover für körperlich/motorische Einschränkungen gäbe, diese Schwerpunktschulen werden verlängert, laufen aber auf absehbare Zeit aus, da die Landeshauptstadt Hannover durch Sanierung die Barrierefreiheit an Schulen sicherstelle. Die Verwaltung bat den Inklusionsbeirat zu diskutieren und eine Empfehlung abzugeben, ob z.B. Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistiger Entwicklung (GE) in der Stadt benötigt und geschaffen werden sollten. Sie erklärte den Verlauf von der Aufgabenstellung über Klärung des Sachverhaltes bis zur Meinungsfindung und beschrieb wie der Inklusionsbeirat innerhalb von Gruppenarbeiten begründete, dass eine Schaffung von zusätzlichen Schwerpunktschulen dem Inklusionsziel entgegenwirken können.
Innerhalb von Gruppenarbeiten wurden die Vor- und Nachteile sowohl für Schüler*innen und deren Familien, als auch die Schullandschaft besprochen. Seitens der Familien wäre eine bessere Förderung und Begleitung der Schüler*innen denkbar, sowie ein verbesserter Kontakt in der Elternschaft, es gäbe aber Bedenken, dass die Schüler*innen längere Schulwege in Kauf nehmen müssten, Sozialkontakte im Umfeld abbrechen könnten und keine wirkliche Inklusion mehr stattfinde, da keine Klassendurchmischung mehr gegeben sei. Seitens der Schule erwarte man einen geringeren Ressourcenkampf um Lehrkräfte und Schulbegleiter*innen. Bürgermeisterin Plate bemängelte aber, dass Schüler*innenzahlen dann schwer planbar seien und man einen Konkurrenzkampf unter den Schulen fördern würde.
Eine Umverteilung von Schüler*innen von allgemeinbildenden zu Schulen mit Förderschwerpunkten würde laut Meinung des Inklusionsbeirates eher zu einer Exklusion und somit einem Rückschritt in der Inklusionspolitik der Stadt führen.
Fazit des Inklusionsbeirates war die mehrheitliche Ablehnung zur Einrichtung neuer Schwerpunktbeschulung.

Ratsfrau Zaman schloss den Beitrag und erfragte Wortmeldungen.

Ratsfrau Bax hinterfragte noch einmal wozu die Aufgabenstellung an den Inklusionsbeirat erfolgte und verwies auf gute bestehende Regelungen zur Inklusion an den hannoverschen Grundschulen.

Stadträtin Bender antwortete, dass seitens der Verwaltung eine Expertise von diesem Beratungsgremium gewünscht war, bevor Änderungen an der Schullandschaft initiiert werden.

Ratsfrau Bax hinterfragte, ob derzeit die Schüler*innen mit Förderbedarf an den Grundschulen der Stadt Hannover unterrichtet oder andere Förderschulen, beispielsweise für geistige Entwicklung besucht werden.

Die Verwaltung antwortete, dass beide Möglichkeiten aktuell genutzt würden. Die Schüler*innen mit Förderbedarf GE würden z.B. entweder Förderschulen mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung in Trägerschaft der Region Hannover oder städtische Schulen besuchen, in denen die Schüler*innen in die Klassengemeinschaft inkludiert würden. Sie verwies noch einmal auf die Kapazitätsauslastung der Regionsschulen und führte an, dass es bereits Kooperationen mit Förderschulen gebe, um weiteren inklusiven Unterricht zu fördern und die Verwaltung ebenso bemüht sei, über das Standardraumprogramm eine bessere Ausstattung für die Inklusion an allen allgemeinbildenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Hannover zu fördern.

Ratsfrau Dr. Vögtle fasste zusammen, dass aus Sicht ihrer Fraktion eine Weiterführung der aktuellen Inklusionsbeschulung offensichtlich sinnvoller erscheine und sprach sich dafür aus, der Empfehlung des Inklusionsbeirates zu folgen.

Ratsherr Bingemer erfragte, ob die Verwaltung Auskunft zur Klassenstärke und der Auslastung an der Regionsförderschule Wilhelm Schade und der Privatschule Mira-Lobe geben könne und welche Möglichkeiten gegeben seien, weitere Schüler*innen mit Förderbedarf zu beschulen.

Die Verwaltung antwortete, dass keine aktuellen Zahlen vorlägen, da die diesjährige Statistik von der Region noch nicht veröffentlicht worden sei. Es sei aber hinreichend bekannt, dass Schulplätze in der Region für Schüler*innen mit dem Förderbedarf Geistige Entwicklung rar seien und Regionsschulen bereits ihre Kapazitätsgrenze erreicht hätten. Stadt und Region seien hierfür im regelmäßigen Austausch mit dem RZI (Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule), um bei Bedarf weiterhin passende Schulplätze anbieten zu können.

Herr Hofmann merkte an, dass bei der Beratung zum Förderbedarf der Elternwille berücksichtigt werde und aus Sicht der Lehrerschaft die Befähigung zu Inklusion an Schule gegeben sein müsse, damit dort Schüler*innen gut aufgenommen werden können.


TOP 5.
1. Finanzbericht 2024 für den Teilhaushalt Volkshochschule Hannover (TH43)
(Informationsdrucksache Nr. 1815/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

Ratsfrau Zaman teilte mit, dass es sich um eine Informationsdrucksache handle und zuständigkeitshalber die Verwaltung für Fragen zugeschaltet sei.
Sie erfragte Wortmeldungen.

Ratsfrau Dr. Vögtle fragte, ob unter Anlage 2 – Zuwendungen für laufende Zwecke von Bund, Land und Region noch einmal aufgegliedert werden könne, um welche spezifischen Zuwendungen es sich handle.

Die Verwaltung antwortete, dass es sich hierbei um Mittel vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Integrationskurse und Förderungen vom Land für Integrativen Unterricht in der Erwachsenenbildung handle. Zuwendungen von der Region seien nicht geflossen.


TOP 6.
1. Finanzbericht 2024 für den Teilhaushalt Schule (TH 40)
(Informationsdrucksache Nr. 1629/2024 mit 1 Anlage (nur online))

Ratsfrau Zaman teilte mit, dass es sich auch hier um eine Informationsdrucksache handle und zuständigkeitshalber Herr Scholle für Fragen bereitstehe.
Sie schloss den Punkt sogleich, da keine Wortmeldungen vorlagen.


TOP 7.
Sanierungsprogramm für Schultoiletten, Ergebnisbericht
(Informationsdrucksache Nr. 1895/2024 mit 1 Anlage (online))

Ratsfrau Zaman teilte mit, dass es sich auch hierbei um Informationsdrucksache handle und verwies auf den Ergebnisbericht unter TOP 8 und erteilte der Verwaltung das Wort.

Die Verwaltung zeigte eine PowerPoint-Präsentation und erklärte, den Verlauf des Projektes bezüglich des Personalbedarfes, der EU-weiten Ausschreibung und Planung und Umsetzung der einzelnen Projekte ab 2020.
Er wies explizit daraufhin, dass alle ca. 1000 Toilettenanlagen mit rund 10.000 Toiletten im Rahmen des Projektes begutachtet und beurteilt worden seien. Aufgrund dessen seien
35 Maßnahmen identifiziert und priorisiert worden. Maßnahmen, die bereits geplant gewesen seien, seien zur Bearbeitung in die Zuständigkeit der einzelnen Objektzentren gegeben worden. Es wurde eine Aufteilung in 4 Unterprojekte für Plan- und Bauleitungen vorgenommen.
Er betonte, dass lärmintensive Arbeiten auf Ferienzeiten gelegt worden seien, um den laufenden Unterricht nicht zu beeinträchtigen. Das Augenmerk habe zum großen Teil auch auf der Umsetzung rechtlicher Vorgaben wie beispielsweise noch nicht vorhandene Behinderten-Toilettenanlagen einzubauen, gelegen. Die Neugestaltung sei an vielen Objekten zusammen mit der Schüler*innenschaft bearbeitet und umgesetzt worden.
Er fügte an, dass mit Abarbeitung des Projektes der finanzielle Rahmen eingehalten worden sei, der zeitliche Rahmen sich mit wenigen Monaten Verzug, bis Anfang 2024 erstreckt habe.
Er verwies für die einzelnen Projekte noch einmal auf die Daten innerhalb der Präsentation und zeigte einige sowohl positive, als auch negative Beispielbilder aus Schulen nach der Umsetzung.

Ratsfrau Zaman verabschiedete die Schüler*innen der Leonore-Goldschmidt-Schule und erfragte Wortmeldungen zum Sanierungsbericht.

Ratsherr Rosenzweig fragte, ob es eine Dokumentation gäbe, welche Anlagen mit Schüler*innenbeteiligung erneuert worden seien und ob es eine Auswertung gäbe, inwieweit Anlagen mit Schüler*innenbeteiligung weniger Vandalismus erleiden.
Außerdem erfragte er, ob nach der Bestandsaufnahme bei Projektbeginn nun alle Toilettenanlagen der Schullandschaft dokumentiert seien und ebenfalls zukünftig neugestaltet werden sollen.

Ratsfrau Bax lobte den Erfolg des Projektes und fragte ob es eine Statistik zur prozentualen Erneuerung der Schultoiletten in Hannover gäbe und wie hoch der Anteil an Toilettenanlagen sei, die nach Erneuerung aufgrund von Vandalismus erneut saniert werden müssen.
Sie erfragte ebenfalls, ob und wie die Verwaltung plane in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulen dem Vandalismus vorzubeugen.

Die Verwaltung antwortete, dass noch keine Langzeiterfahrungen vorlägen und er auch keine Angaben machen könne, ob Vandalismusschäden vorrangig in Schulen ohne Beteiligung der Schüler*innenschaft dokumentiert worden seien. Eine Bestandaufnahme zu Projektbeginn wurde gefertigt und in der dazugehörigen Drucksache sei geplant, alle Schüler*innentoiletten sukzessive zu erneuern. Eine Statistik zur prozentualen Umsetzung liege nicht vor und sei auch zukünftig nicht geplant, da es sich um laufende Instandhaltungen handle. Ein Folgebericht zu den Maßnahmen und Zuständen der Toilettenanlage werde zu gegebener Zeit folgen. Eine Statistik zu Art und Umfang von Vandalismusschäden gäbe es ebenfalls nicht.

Ratsherr Dr. Menge lobte ebenfalls den Erfolg des Projektes und betonte, dass der finanzielle Rahmen über 24 Mio. Euro hierfür zwar sehr hoch, jedoch gut genutzt worden sei.
Er sprach sich für die Weiterführung oder Neuauflegung solcher Projekte aus.
Er fragte, wie zukünftig die Geruchsbelästigung auf Toilettenanlagen vermindert werden solle und inwieweit dies bereits bei der Sanierung berücksichtigt worden sei. Er verwies darauf, dass bekanntlich die Verfugung zwischen den Fliesen unterhalb der Urinale problematisch sei. Dort würde Flüssigkeit aufgenommen und somit auch der Geruch verbreitet werden, eine Reinigung sei hier nur bedingt möglich.

Ratsherr Albrecht fragte erneut, ob die Möglichkeit bestehe zukünftig auszuwerten, ob von der Schüler*innenschaft mitgestaltete Toiletten weniger unter Vandalismus leiden.

Die Verwaltung antwortete, dass bei Neuplanungen zukünftig ein fugenloser Bodenbelag oder mindestens großformatige Fliesen genutzt werden sollen, da bisher der Urin über die Fugen in den Estrich einzog und so die Geruchsbelästigung nicht eingedämmt werden konnte.
Zukünftig seien aber weiterhin rechtliche Vorgaben, beispielsweise zum Denkmalschutz oder bauliche Gegebenheiten wie die Raumgeometrie zu berücksichtigen, die eventuell einen fugenlosen Boden nicht zulassen. Erkenntnisse zu Vandalismusschäden würden zu gegebener Zeit mitgeteilt.

Frau Dr. Memenga-Nicksch erfragte, ob die Bestandaufnahme zu Projektbeginn kurzfristig wiederholt und dem Gremium vorgestellt werden könne. Es gäbe Elternschaften, die weiterhin einen desolaten Zustand der Toilettenanlagen an ihren Schulen beklagen würden.

Die Verwaltung antwortete, dass eine erneute Bestandsaufnahme wünschenswert sei, das Projekt und das dazugehörige Personal aber zeitlich befristet gewesen sei und die Projektmitarbeiter nunmehr auf andere Projekte aufgeteilt seien. Toilettensanierungen fänden weiterhin im Rahmen der Objektsanierungen statt. Die Neuauflage des Sanierungsprojektes müsse mit entsprechendem Vorlauf zeitlich und finanziell beschlossen werden.

Stadträtin Bender fügte an, dass eine erneute Bestandaufnahme organisatorisch schwer umzusetzen sei. Sie verwies aber auf den Schulleiter*innensprecherkreis, in dem noch einmal auf das Projekt hingewiesen werde und Bedarfe abgefragt werden können.

Frau Dr. Memenga-Nicksch betonte noch einmal, dass sie keine Neuauflage des Sanierungsprojektes anstrebe, sondern lediglich eine erneute Bestandaufnahme wünsche, um eventuelle Mängel aufzuführen.

Die Verwaltung verwies auf den zeitlichen Aufwand bei der ersten Bestandsaufnahme und legte dar, dass eine erneute Aufnahme kurzfristig in diesem Rahmen nicht möglich sei.
Er prüfe anschließend die Möglichkeiten um aussagekräftige Übersichten zum aktuellen Bestand an den Schulen zu bekommen und dem Gremium zeitnah vorzustellen.

Anmerkung zu Protokoll:
Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt.


TOP 8.
Bericht zum Stand Schultoilettensanierung und geschlechtsneutraler WC-Anlagen in Schulen

Die Verwaltung stellte die Präsentation zu geschlechterneutralen WC-Anlagen an Schule vor.
Er verwies auf die Rechtsgrundlagen in der Niedersächsischen Bauordnung in Verbindung mit § 27 der Durchführungsverordnung (DVO-NBauO) und erklärte, dass im Zuge dessen, mindestens eine der Toiletten der WC-Anlage in einem von anderen Räumen vollständig baulich abgeschlossenen Raum mit Waschbecken angeordnet und so gekennzeichnet sein müsse, dass er von Frauen und Männern und von Personen, die sich weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zuordnen, genutzt werden dürfe.
Die Verordnung bedeute, dass mindestens ein solcher Raum geschaffen werden müsse, unabhängig von den ohnehin rechtlich geforderten WC-Anlagen für Schüler*innen und Lehrer*innen. Es obliegt jedoch der Verwaltung, darüber hinaus weitere solcher Räume zu schaffen, wenn es zukünftig dem Zweck dienlich erscheine. Aufgrund dessen habe sich das Gebäudemanagement in Zusammenarbeit mit der Region, der Architektenkammer Niedersachsen und unter justiziarischer Hilfestellung dazu entschlossen, sogenannte Unisex-Anlagen an Schule zu installieren und somit alle rechtlich vorgeschriebenen Toilettenkabinen als abgeschlossenen Raum zur Verfügung zu stellen. Hierfür werde den zuständigen Architekten ein Konzept zur Verfügung gestellt, um eine einheitliche Bauweise an Schule sicherzustellen. Dieses Konzept sähe vor, dass es zwei Eingänge zu einem Vorraum mit Waschtischen gebe, von dem die jeweiligen Toilettenräume abgingen. Alle Toilettenräume seien vollständig abschließbar, es handle sich um sogenannte Schutzräume mit eigener Luftzirkulation und Beleuchtung und ohne geschlechterspezifische Beschilderung. In dem Konzept seien auch Handlungshilfen, beispielsweise für die nötigen Piktogramme enthalten und dienen den Architekten als Planungsgrundlage bei Neubauten.
Er verwies in der Präsentation auf den Neubau der Grundschule Mengendamm. Hierbei seien transparente Eingangstüren zum Vorraum geplant worden, um der Anonymität bei Vandalismus entgegenzuwirken.

Ratsfrau Zaman fragte nach Wortmeldungen zum Sachstandsbericht.

Ratsfrau Kleindienst fragte, inwieweit der Geruchsbildung in den einzelnen Toilettenräumen entgegengewirkt werde.

Die Verwaltung antwortete, dass gemäß DIN 16-978 jeder Raum mit einer Abluftanlage versehen werde und somit auch eine eigene Zuluftinstallation erhalte.

Ratsherr Keller fragte nach der Unterscheidung zwischen Schutzraum und Toilettenraum.

Die Verwaltung antwortete, dass es sich bei einem geschlossenen Toilettenraum bereits um einen Schutzraum handle. Eine Jungentoilette sei demnach bereits ein geschlechterspezifischer Schutzraum für Jungen. Bei einem geschlechterneutralen Toilettenraum würden die einzelnen abschließbaren Kabinen für geeignete Schutzräume der jeweiligen Personen sorgen.

Ratsfrau Zaman erteilte ihrer Stellvertretung Ratsherrn Wolf die Leitung der Sitzung und zeigte eine Wortmeldung an.

Ratsfrau Zaman merkte an, dass sie die Verordnung zu Unisextoiletten bereits auf Ministerialebene begleitet habe und ein Anteil der Personen aus der Frauen- und Gleichstellungsabteilung sich wünschen würde, dass der Schutzraum auf die Waschtische ausgeweitet werden würde. Bei einem gemeinsamen geschlechterübergreifenden Vorraum würde sich ein großer Teil der Nutzer*innen weiterhin unwohl fühlen und hinterfragte wie die Verwaltung diesem Vorbehalt entgegenwirke. Sie verwies auf Beispiele aus anderen Kommunen, bei denen Unisextoiletten ähnlich wie Behindertentoiletten separierter aufgebaut seien und bereits Waschtische enthalte oder auch der Waschraum nicht durch eine Tür abgetrennt wäre, besser öffentlich einsehbar wäre und trotzdem dem Vandalismus entgegenwirke.

Die Verwaltung antwortete, dass bereits einzelne Schutzräume mit Waschtischen ausgestattet seien und bei Bedarf genutzt werden können. Eine Planung von Unisextoiletten ohne Eingangstüren zum Waschraum sei geprüft und verworfen worden. Er verwies noch einmal auf die rechtlichen Vorgaben und erklärte, dass ohne den Einbau von Türen das Lüftungskonzept nicht eingehalten werden könne und eine Geruchsbelastung des öffentlichen Raumes vor den Toilettenanlagen absehbar sei. Man sei aber überzeugt, dass durch transparente Türen sowohl der Schutz der Personen in den Waschräumen dadurch erhöht werde, als auch durch die verminderte Anonymität dem Vandalismus entgegengewirkt werde.

Ratsfrau Zaman verwies noch einmal auf Beispiele aus Österreich und bat die Verwaltung sich die Problematik zukünftig noch einmal bewusst zu machen.
Sie übernahm wieder die Leitung der Sitzung und erteilte der Verwaltung das Wort.

Die Verwaltung ergänzte, dass im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens potenzielle Nutzer*innen befragt und deren Einwände analysiert wurden. Weiterhin seien das Referat für Frauen und Gleichstellung und die Beauftragten für sexuelle Vielfalt in die Thematik eingebunden worden.
Er betonte, dass die rechtliche Vorgabe für eine einzelne geschlechterneutrale Toilettenanlage noch keine Diskriminierungsfreiheit schaffe und die Verwaltung deshalb über die rechtlichen Vorgaben hinaus Toilettenanlagen schaffen wolle, die weitestgehend alle Diskriminierungsformen unterbinde. Dies sei der Fall, wenn die gesamte WC-Anlage geschlechterneutral nutzbar wäre.
Eine einzelne, vom öffentlichen Flur abgehende Anlage könne weiterhin Rückschlüsse auf geschlechterspezifische Merkmale zulassen; die Nutzung des ohnehin neutralen Schutzraumes würde hingegen Diskriminierungsmöglichkeiten ausschließen.
Er spezifizierte, dass die bisherige Kabine zukünftig als WC-Anlage mit Angebot betitelt werden solle, bei der neben dem Urinal auch Spiegel und Waschtisch zur Verfügung stehe, um die Privatsphäre der Nutzer*innen zu schützen.

Die Verwaltung verwies erneut darauf, dass die Umsetzung einer geschlechterneutralen Toilettenanlage das rechtliche Minimum darstelle. Inwieweit weitere Teile oder die gesamte Toilettenanlage angepasst und neutral gestaltet werde, sei im Einzelfall mit der jeweiligen Schule zu besprechen.

Ratsherr Keller fragte, ob in den Toilettenanlagen Notrufknöpfe verbaut seien, um im Gefahrfall Hilfe rufen zu können.

Ratsfrau Zaman wandte ein, dass auch bei der bisherigen Bauweise keine Notrufknöpfe vorhanden seien.

Die Verwaltung bestätigte, dass es aktuell keine Notrufmöglichkeiten auf Toilettenanlage gäbe und diese auch zukünftig nicht vorgesehen seien. Man appelliere an die Aufmerksamkeit und die Hilfsbereitschaft der Gemeinschaft im Gefahrfall einzugreifen und Hilfe zu verständigen.

Ratsherr Keller spezifizierte seine Frage. Bisher gäbe es geschlechtergetrennte Toilettenanlagen, bei denen sexuelle Übergriffe zwischen verschiedenen Geschlechtern minimiert werden, indem die Parteien voneinander getrennt die Anlage nutzen. Bei geschlechterneutralen Anlage sähe er das Potenzial, dass solche Übergriffe häufiger stattfinden, da alle Geschlechter die Räume nutzen und abgeschirmt von der Öffentlichkeit eine Gefahrensituation entstehen könne. Er fragte, wie solchen Situationen zukünftig begegnet werden wolle.

Die Verwaltung erklärte erneut, dass man beabsichtige, die Gesellschaft zu sensibilisieren, in Notsituationen einzugreifen, unabhängig welche Personen etwaige Räume und Anlagen nutzen.

Die Verwaltung erklärte, dass Ratsherrn Kellers Frage durchaus berechtigt sei und bereits kritisch diskutiert wurde. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass nicht nur sexuelle Übergriffe von Männern an Frauen, sondern auch andersherum und gleichgeschlechtlich ein Problem darstelle.
Die Verwaltung verspreche sich von einer Toilettenanlage, die von allen Personen gleichermaßen genutzt würde, mehr Fluktuation im Raum, sodass Gefahrensituationen offensichtlicher erkennbar werden und eingegriffen würde.

Ratsherr Albrecht bestätigte, dass es sich um ein strittiges Thema handle und fragte, ob bei der Neuplanung von Toilettenanlagen unterschiedliche Baumöglichkeiten bestehen und dementsprechend sowohl geschlechterneutrale Anlagen als auch geschlechtergetrennte Anlagen weiterhin geschaffen werden und die Wahlmöglichkeit erhalten bliebe. In Bezug auf Gefahrvermeidung und Vandalismusprävention lobte er die Umsetzung von transparenten Durchgängen in die Anlagen und plädierte dafür, dies nicht nur bei Unisextoiletten zu standardisieren.

Die Verwaltung antwortete, dass beim Neubau von Toilettenanlagen auch Hybridanlagen möglich seien, also der Bau von sowohl geschlechterneutralen, als auch geschlechtergetrennten WC-Anlagen. Man müsse allerdings im Einzelfall betrachten, was seitens der Schule gewünscht und baulich umsetzbar sei. Mangels Erfahrungen stehe auch noch die Genehmigung vom Bauamt und der GUV aus, diese Toilettenanlagen an Schule zu schaffen.
Er beschrieb, dass vom jeweiligen Aufbau der Schule auch die Umsetzung von Toilettenanlagen abhinge. Rechtliche Vorschriften zur Entfernung und Auslastung der WC-Anlagen seien grundlegend, um weitere Entscheidungen zur Nutzungsart zu treffen. Man müsse auch einplanen, dass Toilettenanlagen nutzerspezifisch geschaffen würden, d.h. Lehrer*innen erhalten getrennte Anlagen von Schüler*innen und diese unterscheiden sich weiterhin durch eine geschlechtergetrennte Nutzung.

Stadträtin Bender wies darauf hin, dass größtenteils die baulichen Möglichkeiten ausschlaggebend seien und die Verwaltung als Schulträger dementsprechend die WC-Anlagen einplane. Wünsche seitens der Schule würden berücksichtigt, seien aber letztendlich nicht das entscheidende Kriterium bei einer langfristigen und standardisierten Umgestaltung.

Frau Dr. Memenga-Nicksch bemängelte, dass eine nutzerspezifische Umgestaltung zwischen Lehrer*innen- und Schüler*innenanlagen, wie beispielsweise bei der Grundschule Mengendamm, erfolge und appellierte an das Gemeinschaftsgefühl aller Beteiligten. Sie wünsche sich zukünftig eine allgemeinverbindliche Schaffung von neutralen Räumlichkeiten.

Anmerkung zu Protokoll:
Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern per E-Mail zur Verfügung gestellt.


TOP 9.
Auswertung der telefonischen Fachberatung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Zeit vom 01.01.2023 – 31.12.2023
(Informationsdrucksache Nr. 1775/2024 mit 1 Anlage (nur online))

Ratsfrau Zaman teilte mit, dass zuständigkeitshalber die Verwaltung ür Fragen bereitstehe.

Ratsfrau Kleindienst lobte die Initiative und betonte, dass 73 Prozent der Anrufe aus schulischem Kontext erfolge. Sie hinterfragte, ob die seit 2022 gestiegenen Anrufer*innenzahl tatsächlich an der verbesserten Öffentlichkeitsarbeit liege oder sie auf höheren Fallzahlen basiere.


TOP 10.
Communities That Care (CTC)
(Drucks. Nr. 1644/2024 N1)

Ratsfrau Bax hinterfragte den Aufgabenbereich der zwei neu geschaffenen Stellen für dieses Projekt.

Stadträtin Bender antwortete, dass Hannover mit dem Projekt anderen Kommunen folge, in denen bereits der Nutzen von CTC erkennbar sei. Hannover habe vor einigen Jahren bereits ohne separate personelle Ausstattung diese Projekte begleitet, es habe sich aber gezeigt, dass dies nicht den gewünschten Erfolg erziele. Die geplanten personellen Ressourcen kümmern sich zukünftig um die Betreuung des Projektes, d.h. beispielsweise um die Erstellung von Fragebögen und Begleitung der Befragung in Zusammenarbeit mit dem Landespräventionsrat.
Bei der Drucksache handle es sich vorrangig um die Zustimmung zur fristgerechten Förderantragstellung bis zum Bewerbungsschluss am 30.September 2024. Eine weiterführende Drucksache der Lenkungsgruppe zum Integrierten Handlungskonzept werde zeitnah folgen und auch dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt. Zu berücksichtigen sei hierbei explizit der schulische Kontext, da dieser bisher weitestgehend außer Acht gelassen wurde. Beispielkommunen wie Braunschweig oder Augsburg hätten der Verwaltung projektbezogene Personalressourcen empfohlen.

Ratsfrau Bax fragte noch einmal, ob das Personal nur für die Befragung eingeplant sei oder perspektivisch weitere Aufgabenstellungen aus der Beantwortung erhalte.

Stadträtin Bender verwies auf die kommende Drucksache zum Projekt und antwortete, dass das vergleichbare Modell aus Braunschweig gezeigt habe, dass sich nach Auswertung der Befragung Themen und Maßnahmen bilden, die nur Mithilfe von ausreichend Personal bearbeitet und umgesetzt werden können. Sie verwies auf die Arbeit der Lenkungsgruppe zum Thema Gewaltprävention und schlug vor Fachexpert*innen sowohl aus Braunschweig, als auch Augsburg zur weiteren Diskussionen z.B. in den AK Schulentwicklung einzuladen.

Ratsfrau Bax verwies auf vorherige CTC-Projekte der Stadtverwaltung und bemängelte fehlende Sozialaspekte in der Analyse. Hannoversche Schüler*innen würden stadtweit beschult und es fehle der sozialräumliche Bezug innerhalb der Befragung. Der Änderungsantrag möge dem entgegenwirken und bereits ab Projektbeginn diesen Bezug mit aufnehmen.

TOP 10.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 1644/2024 N1: Communities That Care (CTC)
(Drucks. Nr. 1911/2024)
Ratsfrau Kleindienst lobte die Einführung des Projektes und hinterfragte, ob die Berücksichtigung der sozialräumlichen Aspekte nicht bereits einen Fokus auf sozialkritischere Stadtbezirke schaffe. Ziel des CTC sei es, verborgene Bedarfe in ganz Hannover zu ermitteln.
Sie plädierte für die Ablehnung des Änderungsantrages, um ein breiteres Spektrum an Antwortmöglichkeiten beizubehalten.

Ratsherr Bingemer fragte die Stadträtin, ob das CTC-Projekt zum diesjährigen Schützenfest eine Unterscheidung zum jetzt besprochenen CTC darstelle. Beim Schützenfest sei die Fürsorge und der Schutz vor Rassismus, Sexismus und übergriffigem Verhalten sichergestellt worden, beim jetzt genannten CTC sehe er eher ein Projekt, um Schulleistungen zu verbessern und Familien zu unterstützen.

Stadträtin Bender erklärte, dass es sich um zwei unterschiedliche Drucksachen handle. Die Drucksache zum Schützenfest laute „We take care“ und beziehe sich auf ein Verwaltungskonzept zum Schutz der Einwohner*innen bzw. Besucher*innen des Schützenfestes. Bei der Drucksache „CTC“ ginge es vorrangig um eine Befragung von definierten Schuljahrgängen innerhalb der Stadt zu Themenbereichen wie Gewaltpotenzial, Drogenmissbrauch und Sozialraum.

Ratsherr Albrecht sprach sich für die Durchführung der CTC-Befragung aus, bemängelte aufgrund des Änderungsantrages aber eine mögliche Begrenzung der Befragung und sprach sich für die Ablehnung des Änderungsantrages aus.

Ratsfrau Bax ergänzte, dass die Bedenken der Fraktion vom Jugendhilfeausschuss geteilt werden und dem Änderungsantrag daher zugestimmt werde. Sie hinterfragte noch einmal, inwieweit die Schulen zur Teilnahme an der Befragung motiviert oder verpflichtet werden können.
Sie zeigte auf, welche Auswertungen zu welchen Ergebnissen führen könnten und beschrieb eine mögliche Ausgrenzung von Jugendgruppen. Sie betonte, dass es bei der Befragung nicht allein um Gewaltprävention gehen würde, sondern weitere Thematiken wie Nutzung digitaler Medien und psychische Belastung eine Rolle spielen und die Verwaltung sicherstellen muss, dass dieses Projekt und dessen Maßnahmen der Prävention im Jugendbereich dienen.

Stadträtin Bender erklärte, dass der Entwurf des Fragebogens zu gegebener Zeit in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Jugend und Familie geplant sei. Es folge eine separate Drucksache in der das Projekt genauer definiert werde. Sie berichtete, dass bei den Beispielkommunen sowohl die freiwillige, als auch die verpflichtende Teilnahme vorgegeben worden sei und Schulen bei beiden Kommunen jedoch ein hohes Interesse zeigten, um anhand der ermittelten Daten ihr eigenes Profil zu überarbeiten.

Ratsfrau Zaman ließ zunächst über den Änderungsantrag abstimmen; mit 8 Nein-, 6 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen wurde der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ratsfrau Zaman ließ sodann zur ursprünglichen Drucksache abstimmen; diese wurde einstimmig beschlossen.

TOP 11.

6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 2. Änderungssatzung

(Drucks. Nr. 1774/2024 mit 1 Anlage (nur online))


Ratsfrau Zaman erfragte Wortmeldungen. Da diese ausblieben, ließ sie abstimmen.
Der Tagesordnungspunkt wurde einstimmig beschlossen.


TOP 12.
Sachstand zur Entwicklung und Anwendung kommunaler Schulsozialindizes für Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
(Informationsdrucksache Nr. 1874/2024)

Stadträtin Bender erklärte, dass bereits vor den Sommerferien zum Thema berichtet wurde und nun Änderungen in die Informationsdrucksache aufgenommen wurden. Der Bericht werde nun in den AK Schulentwicklung geleitet, um die Beschlussdrucksache erstellen zu lassen.

Herr Feind fügte an, dass es eine Empfehlung der Verwaltung in der Drucksache gäbe, auch städtische Indizes nicht zu veröffentlichen. Er habe bei einer Tagung zur Veröffentlichung des hamburgischen Sozialindexes erklärt bekommen, dass die Publizierung und Transparenz der Indizes zu einer höheren Akzeptanz in der Bevölkerung führe. Er bat die Verwaltung noch einmal zu prüfen, ob städtische Indizes nicht doch anschließend veröffentlicht werden sollten. Er verwies auf das kommende Informationsfreiheitsgesetz und erklärte, dass augenscheinlich ohnehin eine Offenlegung von Informationen rechtlich festgehalten werden würde.

Stadträtin Bender bat darum, diesen Vorschlag noch einmal im Arbeitskreis zu thematisieren. Sie erklärte, dass es nicht der Wunsch der Verwaltung sei, einzelne Informationen zu den Schulen zurückzuhalten, sondern es darum ginge, zu hinterfragen, ob ein Ranking der Schulen zielführend hierbei sei.

Ratsfrau Dr. Vögtle merkte an, dass in der Drucksache konkrete Informationen fehlen würden, welche Steuerungselemente genutzt werden sollen. Sie regte an auch den Klassenteiler zu berücksichtigen, da dieser auch durch den Sozialindex gesteuert werden würde. Sie plädierte dafür das Wort „Ranking“ zu ersetzen, da es sich hierbei nicht um eine Leistungsbewertung der Schule, sondern um eine ressourcenbasierte Steuerung handle.

Ratsfrau Bax bestätigte die Negativbehaftung des Wortes „Ranking“ und verwies noch einmal darauf, dass eine Transparenz und Skalierung der Schullandschaft hergestellt werden solle. Im Vergleich zu Hamburg solle es hierbei um eine sozialindizierte Ressourcenverteilung gehen. Eine weitere Diskussion sähe sie auch im Aufgabenbereich des Arbeitskreises.

Ratsherr Albrecht erklärte, dass im Gegensatz zu Hamburg, die sowohl auf kommunaler als auch Landesebene agieren können, Hannover nicht die Möglichkeit hat den Klassenteiler als Sozialindex auf Landesebene einzubringen. Er begrüße die Veröffentlichung der Daten, um eine Transparenz zur Ressourcenverteilung für die Beteiligten zu schaffen.

Ratsherr Bingemer fügte an, dass bereits 2019 ein ähnliches sozialindiziertes Ranking für die städtischen Grundschulen genutzt und dieses über die örtliche Presse veröffentlicht worden sei. Er stimmte der Stadträtin zu, dass eine Veröffentlichung kontraproduktiv sein könne und genauestens überdacht werden müsse.

Ratsfrau Dr. Vögtle stellte noch einmal klar, dass die Definition Ranking hierbei irreführend sei, da es sich nicht um eine Leistungsbeurteilung handle, die zur ungleichen Ressourcenverteilung führen würde. Es soll sich um eine Inputbeurteilung handeln, nach welchen Maßstäben Ressourcen eingebracht werden. Eine Diskussion zur möglichen Veröffentlichung sei nachrangig zu führen.


TOP 13.
Bericht zur Entwicklung der Interkulturellen Bildungsarbeit/Kulturmittler*innen (IKB)
(Informationsdrucksache Nr. 1873/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

Zur Kenntnis genommen.


TOP 14.
Bericht zur Förderung von Kinder- und Jugenddemokratie (Demokratiebildung) durch den Fachbereich (FB) Schule
(Informationsdrucksache Nr. 1872/2024 mit 1 Anlage (nur online))

Zur Kenntnis genommen.


TOP 15.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover -- Gestern, heute, morgen und übermorgen!
(Drucks. Nr. 1041/2024)

Inkl. der Änderungen aus DS 1853/2024 N1 einstimmig.

TOP 15.1.

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 1041/2024 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover - Gestern, heute, morgen und übermorgen!

(Drucks. Nr. 1853/2024)

Neufassung.

TOP 15.1.1.

Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion zu Drucksache Nr. 1041/2024 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei: Jüdisches Leben in Hannover - Gestern, heute, morgen und übermorgen

(Drucks. Nr. 1853/2024 N1)


Ratsfrau Zaman erklärte, dass es sich bei TOP 15.1.1. um eine Nachreiche handle, die einen Änderungsantrag beinhalte, um den Wortlaut „Widmung“ in „Benennung“ abzuändern.



Sie ließ zur Wortänderung abstimmen; der Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Weiterhin ließ sie zu TOP 15 abstimmen; auch dieser wurde einstimmig beschlossen

TOP 16.
Antrag der CDU-Fraktion zur digitalen Ressourcenverwaltung für Sportstätten
(Drucks. Nr. 1206/2024)

Ratsfrau Zaman teilte mit, dass andere Ausschüsse zum TOP 16 unterschiedlich abgestimmt haben.



Ratsherr Albrecht erklärte, dass gemäß dem Antrag ein digitales Tool für das Zeitmanagement externer Sportstätten eingeführt werden solle. Die Verwaltung, explizit der Sportbereich, sei aufgefordert eine Möglichkeit zu finden und zu prüfen, mit der Leerstände in Sportstätten erfasst werden und Dritte, wie beispielsweise kleinere Vereine, bei Bedarf Kapazitäten finden könnten.

Ratsfrau Bax zeigte auf, dass auf der hannoverschen Internetseite bereits ein Raummanagement für die stätischen Sporthallen aktiv sei.

Stadträtin Bender erklärte, dass es sich dabei um ein Tool zur Übersicht, nicht zur Buchung handle und dies auch nur die städtischen Sporthallen enthalte, keine externen Sportstätten.

Ratsherr Bingemer fügte hinzu, dass der Wunsch bestehe auch Schwimmbäder in das Tool zu inkludieren. Gerade bei Schwimmzeiten führe die große Nachfrage zu nicht bedientem Bedarf.

Ratsfrau Bax erfragte, ob die Ausweitung des Tools beispielweise als App für mobile Endgeräte über die Sporthallen hinaus für Sportstätten und Bäder nicht eines Budgets und damit eines Haushaltsantrages bedarf.

Ratsherr Albrecht antwortete, dass es sich hierbei zunächst um einen Antrag zur Prüfung der Möglichkeiten handle, etwaige Ergebnisse würden dann erneut vorgeschlagen und finanziell beantragt werden.

Herr Feind bemängelte die Wortwahl des Antrages, der zunächst auf Prüfung laute und dann eine Beschaffung vorsehe. Er schlug vor, den Antrag zunächst auf die Prüfung reduzieren zu lassen.

Ratsherr Bingemer stimmte Herrn Feinds Ausführungen zu und schlug ebenfalls vor, den möglichen Erwerb vorerst aus dem Antrag zu streichen.

Ratsherr Albrecht antwortete, der Antrag beziehe sich auf die Prüfung bereits vorhandener Möglichkeiten. Ein in Frage kommendes Tool wäre anschließend zustimmungsbedürftig und würde per Beschlussdrucksache dem Rat durch die Verwaltung vorgelegt werden. Er sähe keinen Bedarf auf Änderung des Antrages.

Ratsherr Wolf erbat die kurzfristige Änderung des Antrages.

Herr Hofmann verwies auf die Nutzung von iSurf innerhalb der Schullandschaft und die diesbezüglichen Pressemitteilungen. Er gab zu bedenken, dass bei Anschaffung eines neuen Tools zur Sportstättennutzung die Transparenz der Mittelaufwendung gegeben sein sollte.

Ratsfrau Zaman erklärte, dass mit dem Wortlaut zum Erwerb und der rechtlichen Grundlage die Verwaltung im Rahmen des laufenden Geschäfts bis zu einem Betrag von 400.000 Euro ermächtigt sei, ein Tool zustimmungsfrei zu erwerben.

Ratsfrau Bax hinterfragte, ob die Einführung eines solchen Tools überhaupt in der Zuständigkeit dieses Ausschusses läge, da es sich augenscheinlich nicht um schulische Belange, sondern um externe Sportstätten handle.

Frau Dr. Memenga-Nicksch betonte, dass ihrer Ansicht nach die Prüfung und Anschaffung sehr wohl in die Zuständigkeit des Schul- und Bildungsausschusses falle. Auch im schulischen Kontext fehle es an Schwimmzeiten und adäquaten Ausweichmöglichkeiten für Schulsport, der wiederum mit externen Sportangeboten abgefangen werden könne.

Ratsfrau Zaman ergänzte, dass der Tagesordnungspunkt bereits durch den federführenden Sportausschuss beschossen wurde. Sie erfragte die formale Behandlung des TOP 16, die mit 6 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen wurde.


TOP 17.
Neufassung: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zum Spracherwerb in Schule
(Drucks. Nr. 1354/2024 N1)

Ratsfrau Kleindienst wies darauf hin, dass es sich um einen Prüfauftrag handle und positive Erfahrungsberichte anderer Kommunen vorliegen würden.
Der Auftrag umfasse die Prüfung, inwieweit nach der schulischen Erstberatung ausländischer Schüler*innen zusätzliche Spracherwerbskurse mit einer Laufzeit von bis zu 3 Monaten vor Antritt der eigentlichen Schulpflicht zweckdienlich seien. Es würde den Schüler*innen helfen dem Unterricht schneller folgen zu können, wenn Sprachbarrieren minimiert seien.

Herr Hofmann berichtete, dass nach Ansicht der GEW Lehrer*innenvertretung verschiedene Punkte dem Antrag entgegenstünden.
Die Definition eines Jugendlichen, also einer Person ab 14 Jahren, müsse hierbei beleuchtet werden. Die Rechtsgrundlage § 70 NSchG würde hierbei auch nur für Jugendliche, nicht für jüngere Kinder greifen. Für Jugendliche würde demnach bei Einreise zunächst geprüft, ob eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besucht werden solle. Berufsbildende Schulen würden den Jugendlichen gleichaltrige Bezugsgruppen mit berufsbezogener Perspektive bieten.
Weiterhin würde eine Zeitspanne von 3 Monaten nicht für die Schaffung emotionaler Stabilität ausreichen, wenn anschließend besagte Jugendliche einer Schule zugeordnet und in ein neues Umfeld eingefügt werden.
Er verwies ebenfalls darauf, dass die Verwaltung keine Schulzuweisung vornehme. Die jeweiligen Schulen würden im Rahmen des Beratungsangebotes des RLSB oder eigenverantwortlich Schüler*innen aufnehmen und mit Sprachangeboten beschulen.

Ratsfrau Kleindienst ergänzte, dass der Antrag auf Schüler*innen weiterführender Schulen abziele und rechtliche Fragen innerhalb der Prüfung zu klären seien.

Ratsfrau Bax teilt die rechtlichen Bedenken der Lehrer*innenvertretung und merkte an, dass Zuständigkeiten zur Zuweisung von Schüler*innen dem Land obliege und das Bildungsbüro der Verwaltung lediglich beratend tätig werden dürfe. Sie sähe es ebenfalls problematisch für einen solchen Zeitraum die Schulpflicht ruhen zu lassen, da auch nach Ansicht verschiedener Institutionen eine Teilhabe am Unterricht zwangsläufig und unmittelbar nötig sei.
Ratsfrau Bax führte weiterhin aus, dass die Aufnahme von Schüler*inne der jeweiligen Schule obliege und eine solche Diskussion die Frage nach ausreichend Schulplätzen aufwerfe, die wiederum seitens des Schulträgers gewährleistet sein müssten. Ähnliche Themen behandle regelmäßig der Arbeitskreis Schulentwicklung. Sie sehe weder die rechtlichen Möglichkeiten noch die Verantwortung für ein weiteres Spracherwerbsangebot bei der Verwaltung. Eine Zuständigkeit sehe sie höchstens bei der Region bezüglich Jugendlicher an berufsbildenden Schulen in deren Trägerschaft.

Stadträtin Bender ergänzte, dass die Kommune natürlich keine Zuweisung vornehmen dürfen, verwies aber auf ähnliche Projekte zum Spracherwerb in anderen niedersächsischen Städten.
Diese Kommunen als Schulträger arbeiten als Teil der Bildungsregion mit dem RLSB zusammen und beraten gemeinsam Schüler*innen ab dem 5. Jahrgang.

Bürgermeisterin Plate merkte an, dass es eine bessere Integration fördern würde, wenn Schüler*innen sofort am Unterricht teilhaben und sich mit Mitschüler*innen verständigen würden. Unabhängig einer möglichen Sprachbarriere sei die Teilnahme an Unterrichtsfächern wie Sport, Werken oder Mathematik für den Lernerfolg förderlich. Dies gelte auch für den schnelleren Erwerb der deutschen Sprache.

Herr Seeländer wies darauf hin, dass es sich bei dem Antrag um einen Prüfauftrag handle und seines Erachtens die umfangreiche Diskussion hierzu zunächst obsolet sei.
Er berichtete aus eigener Erfahrung, wie eine ukrainische Mitschülerin, die der Klasse zugewiesen worden sei, mangels Sprachkenntnisse dem Unterricht nicht folgen und zwangsläufig sichtlich ausgegrenzt worden sei. Dies sei keine adäquate Integration und ein vorheriger Spracherwerb erschiene hierbei sinnvoll.

Ratsfrau Kleindienst wies noch einmal daraufhin, dass es sich um einen Prüfauftrag handle, bei dem ein Angebot zum Spracherwerb beabsichtigt sei, welches bei Nutzung die Schulpflicht für bis zu 3 Monate ersetzen könne. Eine flächendeckende Ausgrenzung vom regulären Unterricht sei nicht Ziel dieser Prüfung.

Ratsherr Albrecht führte weiterhin aus, dass § 70 I NSchG sich nicht allein auf berufsbildende Schulen beziehe, sondern die Zuständigkeit der Verwaltung gegeben sei, da auch ausdrücklich von allgemeinbildenden Schulen die Rede sei. Weiterhin erlaube der Paragraph die ruhende Schulpflicht bis zu 3 Monaten, dies bedeute nicht, dass diese zwangsläufig vollumfänglich zu nutzen sei, falls Schüler*innen bereits früher einen erfolgreichen Spracherwerb vorzeigen können. Er führte noch einmal aus, dass es bei der Integration von Schüler*innen nicht nur um die Teilnahme und das Verständnis am Unterricht ginge, sondern Integration auch ein soziales Miteinander bedeute, dass nicht durch Sprachbarrieren gehemmt sei.

Ratsfrau Dr. Vögtle bemängelte, dass eine Befreiung der Schulpflicht ihrer Ansicht nach dem Recht auf Bildung entgegenstehe. Sie sähe ein Problem, wenn innerhalb der 3 Monate, die nun eine Schulpflicht ersetzen würden, die Schüler*innen nur bezüglich des Spracherwerbs unterrichtet würden. Sie hinterfragte, inwieweit auch anderer Unterricht in dieser Zeit vermittelt werden würde. Sie gab ebenfalls zu bedenken, dass die Durchsetzung einer solchen Maßnahme eventuell zu Folgeproblemen führen könne, sodass letztendlich das Angebot eventuell nicht mehr auf 3 Monate begrenzt sei und man eine Möglichkeit schaffen würde Schüler*innen dauerhaft in separierten Bildungseinrichtungen unterzubringen oder sie dauerhaft vom allgemeinen Unterricht ausschließen würde.

Ratsfrau Bax erklärte, dass es Netzwerke gäbe, in denen Lehrkräfte des Landes in Schule arbeiten und dort Deutsch als Zweitsprache unterrichten würden. Diese Sprachförderung sei rechtlich betrachtet in jeder Schule vorzuhalten. Sie bezog sich auf Herrn Seeländers Beispiel, dass in diesem Fall die Inklusion und die vorgeschriebene Sprachförderung seitens der Schule nicht umgesetzt worden sei. Sie betonte noch einmal, dass es eine rechtliche Pflicht gebe Schulplätze mit entsprechender Sprachförderung vorzuhalten und dies nicht durch ergänzende Angebote abgesichert oder ausgelagert werden könne.

Frau Dr. Memenga-Nicksch erklärte, dass sie die Prüfung befürworte. Sofern die richtige Zielgruppe für ein solches Angebot ausgewählt werden würde, sähe sie darüber hinaus noch die Möglichkeit die jeweiligen Personen sozial zu etablieren und stabilisieren, indem man ihnen die Zeit gäbe, sich entsprechend des persönlichen Tempos in das Umfeld zu integrieren und eventuell sogar Raum für Traumabewältigung zu schaffen.

Herr Hofmann erklärte, dass auch er in den Grundschulen die Inklusion problematisch sähe. Die entsprechende Sprachfrühförderung sei von den Grundschulen an die Kindertagesstätten übergegangen und seither sei es deutlich schwieriger geworden Schüler*innen zu integrieren. Er betonte aber auch deutlich, dass er die Pflicht zu Sprachförderung und die dazugehörige personelle und finanzielle Ausstattung vorrangig beim Land sähe und geeignete Maßnahmen dort beschlossen und umgesetzt werden müssen.

Ratsherr Albrecht wies darauf hin, dass der vorliegende Antrag auf eine „Freistellung vom Unterricht“ laute und somit eine ruhende Schulpflicht impliziert werde. Weiterhin sei eine klare Begrenzung im Antrag verhaftet, sodass Ausweitungen hierbei bereits vorab ausgeschlossen würden.

Ratsfrau Bax hinterfragte, ob die von Frau Dr. Memenga-Nicksch angesprochene Traumabewältigung überhaupt bei Lehrkräften liegen könne. Diese würde sich eher aus der Beständigkeit von Umfeld und Alltag ergeben, was Ratsfrau Bax ausschließt, wenn Schüler*innen, auch für eine begrenzte Dauer, zunächst separiert würden.

Ratsfrau Zaman erteilte ihrer Stellvertretung Ratsherrn Wolf die Leitung der Sitzung und zeigte eine Wortmeldung an.

Ratsfrau Zaman kritisierte die Behauptung, dass durch Spracherwerbsangebote ein Recht auf Bildung beschnitten werden würde. Sie selbst habe in der Vergangenheit oftmals erlebt, dass Schüler*innen auch in anderem Unterricht scheitern, da Deutschkenntnisse fehlten. Beispielsweise würden auch in der Mathematik nicht nur Rechenarten abgefragt werden, sondern man setze auch hier ein Textverständnis bei den Aufgaben voraus.
Weiterhin betreue sie derzeit selbst türkische Gastschüler*innen, die vor der Reise nach Deutschland zunächst für ein halbes Jahr in ihrer Schule Sprachkenntnisse erwerben würden. Diese Schüler*innen würden aufzeigen, dass mit besseren Sprachkenntnissen auch ein besseres Mitkommen im Unterricht möglich sei.
Sie bestätigte Herrn Hofmanns Wunsch nach mehr Maßnahmen seitens des Landes zum Spracherwerb an Schule, führte jedoch aus, dass dies ihrer Ansicht nach keine Grundlage dafür sei, nicht auch die Verwaltung Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls schaffen zu lassen.

Ratsfrax Bax erklärte erneut, dass sie ebenfalls die Zuständigkeit beim Land sähe. Sie verwies auf die Besucherklasse der Leonore-Goldschmidt-Schule in der auch sie bereits Schüler*innen unterrichtet habe im Rahmen von Stunden, die das Land für den Spracherwerb zur Verfügung stellte. Sie betonte noch einmal, dass es sich offensichtlich um ein Problem an Schule handle, wenn bereitgestellte Ressourcen vom Land nicht genutzt und umgesetzt werden würden. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung dieses Ausbleiben zu kompensieren.

Ratsherr Bingemer erklärte, dass er die beantragte Prüfung für sinnvoll erachte. Er habe ebenfalls in der Oberschule Peter-Ustinov die Erfahrung gemacht, dass dort neu zugezogene Schüler*innen nicht adäquat in den Unterricht einbezogen werden können, sofern nicht ein Mindestmaß an Sprachkenntnissen bestehe.

Herr Hofmann verteidigte seine Einschätzung, dass eine rechtliche Zuständigkeit beim Land liege und hinterfragte unter welchen Prämissen die Verwaltung entscheide, sich ohne eben diese Zuständigkeit um solche Thematiken zu bemühen.

Ratsfrau Zaman ließ über den TOP 17 abstimmen. Dieser wurde mit 10 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.

TOP 18.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei:
Weiterbildungsexkursion zu Berliner Schulstandorten

(Drucks. Nr. 1618/2024)

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen

TOP 19.

Bericht der Dezernentin


Stadträtin Bender wies darauf hin, dass die Ausschusstermine für 2025 feststehen und entsprechend versandt würden. Ab April 2025 tage das Gremium im Hodlersaal des Neuen Rathauses.
Sie teilte mit, dass es am vergangenen Montag eine Demonstration der IGS Linden und tags darauf Gespräche zwischen Schulleiter, Region und Stadtverwaltung stattfanden, um zukünftig die Kommunikation und Zusammenarbeit zu verbessern.
Weiterhin würde sie zum Kommunalen Schulentwicklungsplan im AK Schulentwicklung noch einmal zum Sachstand berichten und den zeitlichen Ablauf besprechen wollen.

Ratsfrau Dr. Vögtle merkte an, dass zwischen der bereitgestellten Investliste und dem Schulentwicklungsplan Abweichungen aufgefallen seien, die die Verwaltung noch einmal überarbeiten möge.

Ratsfrau Zaman schloss den Bericht der Dezernentin und erteilte Ratsfrau Dr. Vögtle das Wort für den Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“.

Ratsfrau Dr. Vögtle teilte mit, dass sie aufgrund ihrer vermehrten Arbeit im Fraktionsvorstand den Aufgabenbereich wechselt und zukünftig nicht weiter am Schul- und Bildungsausschuss teilnehmen werde, sie dankte dem Gremium und verabschiedete sich.

Ratsherr Knüppel bat darum, den AK Schulentwicklung am 06.12.2024 ab 15 Uhr ebenfalls im Ratssaal stattfinden zu lassen, da es andernfalls eine zeitliche Überschneidung mit dem Jugendhilfeausschuss geben würde. Die Verwaltung prüft dies.

Ratsfrau Zaman schloss um 19:35 Uhr die Sitzung.


Für die Niederschrift


Bender Posner
Stadträtin