Sitzung Jugendhilfeausschuss am 26.08.2024

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 19.08.2024)
Protokoll (erschienen am 15.10.2024)
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Landeshauptstadt Hannover - 51.02 -R - Datum 27.08.2024

PROTOKOLL

22. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am Montag, 26. August 2024,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 17.30 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Bax (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Herr Boehmer)
Herr Breitling
Ratsherr Capellmann (CDU)
Herr Deppe
(Frau Hahn)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kaczmarek (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
(Bürgermeister Klapproth) (CDU)
(Beigeordnete Klebe-Politze) (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Frau Köpp 15.00 - 16.48 Uhr
(Herr Kopp)
Frau Liebrecht
Herr Mesch
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Frau Meuter)
(Ratsherr Pohl) (CDU)
(Ratsherr Rinker) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Herr Rüter)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
(Ratsherr Schmalstieg) (SPD)
Herr Steimann
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Herr von der Osten)
(Ratsfrau Zahl) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Zaman) (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Frau Bierbrauer)
Frau Böhme
Frau David
(Frau Israel)
(Herr Jankowski)
(Herr Jantz)
(Frau Konopleva)
Frau Korte-Polier 15.00 - 16.49 Uhr
Herr Kulasek 15.00 - 16.41 Uhr
Herr Pohl 15.00 - 17.08 Uhr
(Frau Schnieder)
(Herr Schreeb)
Frau Venzke 15.48 - 17.30 Uhr
(Frau Wittenberg)
Herr Wollnik

Grundmandat:
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsherr Machentanz (SGH) 15.09 - 15.58 Uhr
Ratsherr Wippach (AfD)
(Ratsherr Zingler) (SGH)

Presse:
Frau Rinas (Hannoversche Allgemeine Zeitung)

Verwaltung:
Herr Anders (51.1)
Herr Andres (51.6/51.62)
Herr Belitz (51.3)
Stadträtin Blasberg-Bense (Dez IV)
Frau Castaneda (51.23)
Herr Czimczik (51)
Frau Frischen (51.5)
Herr Gleixner (51.58)
Herr Mevissen (51.4)
Frau Müller (51.0)
Frau Munke (51.43)
Herr Pietzko (51.4)
Herr Rott (51.51)
Frau Ritter-Brandl (51P)
Frau Stärk (51F)
Frau Studier (Dez IV)
Frau Yasenovskaya (15.31)
Frau Zieb (51P)

Gremienbetreuung:
Frau Fritz (51.02-R)
Frau Höffler (51.02)
Frau Knoll (51.02-R)

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Einwohner*innenfragestunde

3. Genehmigung des Protokolls

3.1. über die 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2024 - ÖFFENTLICHER TEIL

3.2. über die gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses, des Schul- und Bildungsausschusses, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Jugendhilfeausschusses am 05. Juni 2024

4. Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 07.06.2024

5. Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 0479/2024)

5.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 0479/2024: Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 1167/2024)

5.2. Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 1693/2024)

6. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zum Modellprojekt „Hannover Friends“
(Drucks. Nr. 1008/2024)

7. Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass - Erweiterung auf Ferienreisen ind Freizeiten ins Ausland
(Drucks. Nr. 1009/2024)

7.1. Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Felix Breitling) zu Drucks. Nr. 1009/2024: Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass - Erweiterung auf Ferienreisen ind Freizeiten ins Ausland
(Drucks. Nr. 1122/2024)

8. Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)
(Drucks. Nr. 1262/2024 mit 1 Anlage (online))

8.1. Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1262/2024: Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)
(Drucks. Nr. 1691/2024)

9. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + PiratenparteiVulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften schützen
(Drucks. Nr. 1344/2024)

10. Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu einem Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“
(Drucks. Nr. 1554/2024)

11. Pflegekinderdienst und Ausbau (HSK X - Projekt) - Grundlegender Bericht über den PKD und den geplanten Ausbau im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung

12. Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Durch zielgerichtete Ansprache und Beratung erfolgreich Pflegefamilien gewinnen, Diversität in Pflegefamilien fördern
(Drucks. Nr. 1303/2024)

13. Finanzbericht Juni 2024 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucks. Nr. 1562/2024 mit 1 Anlage (nur online))

14. Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Gethsemane in eine integrative Gruppe
(Drucks. Nr. 1375/2024)

15. Umzug und Aufstockung der Betreuungszeit des Elterninitiativkindergartens e.V.
(Drucks. Nr. 1390/2024)

16. Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2025
(Drucks. Nr. 1408/2024 mit 5 Anlagen (online))

17. Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. / 2024 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht

18. Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1563/2024)

18.1. Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1563/2024: Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1692/2024)

19. Erhöhung des Zuwendungsbetrages für das Jugendzentrum Salem im Haushaltsjahr 2024
(Drucks. Nr. 1488/2024)

20. Bericht der Dezernentin

II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L

21. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2024 - NICHTÖFFENTLICHER TEIL

22. Bericht der Dezernentin







I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsherr Knüppel eröffnete die Sitzung, begrüßte die Anwesenden und stellte die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit des Jugendhilfeausschusses fest.
Er verwies auf die Datenschutzbestimmungen während öffentlicher, hybrider Sitzungen sowie auf die Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen [§ 64 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 4 Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover].

Zudem wies Ratsherr Knüppel auf drei nachgereichte Änderungsanträge hin. Der Änderungsantrag mit der Drucksachen Nr. 1693/2024 werde in die Tagesordnung unter Tagesordnungspunkt 5.2. aufgenommen. Des Weiteren liege ein Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 8. (DS Nr. 1262/2024) vor, der mit der Drucksache Nr. 1691/2024 unter dem Tagesordnungspunkt 8.1. in die Tagesordnung einfließen werde. Zuletzt liege noch ein Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt 18. (Drucks. Nr. 1563/2024) vor, der als Tagesordnungspunkt 18.1. unter der Drucks. Nr. 1692/2024 die Tagesordnung ergänzen werde. Diese drei Änderungsanträge lägen auch als Tischvorlage vor.



Ratsherr Knüppel erkundigt sich, ob es weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung gebe.

Ratsfrau Sankowske zog die Tagesordnungspunkte 9. und 18. in die Fraktion, zog Tagesordnungspunkt 6. zurück und beantragte für Tagesordnungspunkt 7.1. eine getrennte Abstimmung zu den einzelnen Streichungen.

Ratsfrau Kaczmarek kündigte an, den Tagesordnungspunkt 8., in die Fraktion ziehen zu wollen, meldete allerdings einen Wortbeitrag dazu an, wenn der entsprechende Tagesordnungspunkt aufgerufen werde. Zudem zog sie Tagesordnungspunkt 10. in die Fraktion und zog Tagesordnungspunkt 5.1. zurück, da dieser durch TOP 5.2. ersetzt werde.

Ratsfrau Bax ergänzte, dass zu Tagesordnungspunkt 8. noch inhaltliche Fragen bestünden.

Herr Deppe zeigte ein Mitwirkungsverbot für seine Person zu den Tagesordnungspunkten 14. und 19. an; ebenso Herr Wollnik.

Ratsherr Knüppel begrüßte Ratsherrn Machentanz, der mit einem Grundmandat anstelle von
Ratsherrn Mönkemeyer neu als Mitglied im Jugendhilfeausschuss vertreten sei.

Ratsherr Knüppel fasste die Tagesordnung noch einmal zusammen, stellte sie zur Abstimmung und leitete zur Einwohner*innenfragestunde über.

Die geänderte Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.


TOP 2.
Einwohner*innenfragestunde

Verschiedene Vertreter*innen des Jugendtreffs Kopernikus (Kopi) wiesen auf die Wichtigkeit hin, einen Ersatzstandort mit und für den seit 28 Jahren bestehenden KOPI-Treff zu finden und erkundigten sich, was die Verwaltung tue, um einen geeigneten Ersatzstandort zu finden, da das Gelände zum Jahresende geräumt werden müsse. Zudem wurde die Frage gestellt, wie sich die Verwaltung das Zusammenleben und die Entwicklungen der Gesellschaft in Hannover künftig vorstelle. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass für den Kopi kein Gebäude, sondern nur ein Grundstück mit Kanalisation und Strom benötigt werde und der Rest selber erbaut werden könne. Die Vertreter*innen des Kopi äußerten, dass besonders das an das bisherige Grundstück angrenzende brachliegende Grundstück interessant sei. Der Schwebezustand der Ungewissheit, der seit sieben Jahren existiere, sei nicht mehr hinnehmbar.

Stadträtin Blasberg-Bense erläuterte, dass die Landeshauptstadt Hannover (LHH) weder Eigentümerin noch Vermieterin des besagten Grundstücks sei und erinnerte an zahlreiche Gespräche mit den Beteiligten im Rahmen der Lösungssuche, die auch ihre Vorgängerin - Frau Rzyski - bereits durchgeführt habe. Erreicht worden sei so z.B., dass der Verbleib des KOPI-Treffs bis zum 31.12.2023 seitens des Eisenbahn-Bundesamtes und der DB Immobilien GmbH toleriert wurde. Die Verwaltung habe in den vergangenen Jahren 17 alternative Standorte geprüft. Einige seien in Frage gekommen, wurden aber auf Grund mangelnder Erreichbarkeit vom Kopi abgelehnt. Inzwischen würden aber auch diese Grundstücke anderweitig genutzt werden und stünden nicht mehr zur Verfügung. Die Verwaltung werde im Rahmen der Aufgabe und der finanziellen Möglichkeiten weiter nach Lösungen suchen und bei der Suche nach Grundstücken unterstützen. Stadträtin Blasberg-Bense sicherte die Zuwendungen für das Kopi zu, auch wenn kein Standort existiere. Ein Gespräch zwischen Kopi und Verwaltung sei für September 2024 geplant.



Frau Frischen erläuterte, dass der Status des vom Kopi bevorzugten Grundstücks unklar sei. Ein B-Plan solle sich im Verfahren befinden. Näheres dazu sei aber nicht bekannt. Frau Frischen stellte die Wichtigkeit des Kopi-Treffs heraus und betonte, ebenso wie Stadträtin Blasberg-Bense, die Bereitschaft der Verwaltung, dem Kopi weiterhin bei der Suche nach einem Ersatzstandort hilfreich zur Seite zu stehen zu wollen.

Ein Vertreter des Jugendtreffs Kopernikus (Kopi) erkundigte sich erneut, wie sich die Verwaltung den Zusammenhalt und die Entwicklung der Stadtgesellschaft künftig vorstelle.

Stadträtin Blasberg-Bense betonte, dass es sehr schwierig sei, diese Frage aus Perspektive der Verwaltung zu beantworten. Man habe eine Verantwortung für alle Kinder und Jugendlichen in dieser Stadt und natürlich auch für diejenigen, die sich für einen Lebensweg entschieden hätten, der eine andere Form von Kultur beinhalte. Insofern sei man als Jugendverwaltung auch dabei und suche mit ihnen gemeinsam einen neuen Standort. Die Zahl der geprüften Grundstücke in den letzten Jahren zeige auch, dass es eine ernsthafte Suche sei. Es gelänge aber nun mal nicht, einen Platz zu finden, der ähnliche Voraussetzungen biete wie der gegenwärtige Platz. Die Verwaltung werde weitersuchen. Jeder, der dabei mit Vorschlägen für neue Grundstücke unterstützen möchte, sei willkommen.

Ratsherr Knüppel schloss die Einwohner*innenfragestunde um 15:39 Uhr mit dem Hinweis an die Vertreter*innen des Jugendtreffs Kopernikus (Kopi), sich mit ihren Fragen und Anliegen auch an die Politik wenden zu können.




TOP 3.
Genehmigung des Protokolls

TOP 3.1.
über die 21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2024 - ÖFFENTLICHER TEIL

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung


TOP 3.2.


über die gemeinsame Sitzung des Sozialausschusses, des Schul- und Bildungsausschusses, des Ausschusses für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss), des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses, des Jugendhilfeausschusses am 05. Juni 2024

11 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen


TOP 4.
Bericht aus der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vom 07.06.2024

Ratsherr Gast berichtete, dass die Arbeitsergebnisse der Fachplanung zur Neuausrichtung der Landschaft der offenen Kinder- und Jugendarbeit den Mitgliedern der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt wurden, dem sog. Roadmap-Prozess. Anders als in anderen Sitzungen wurden in Kleingruppen - analog zu den drei Einrichtungstypen (Einrichtungen für Kinder – Spielhäuser, sozialräumliche Einrichtungen - Jugendtreffs, stadtweite Einrichtungen - Jugendzentren) - die Ansätze näher vorgestellt und diskutiert. Ratsherr Gast begrüßte dieses Format ausdrücklich.

Zur Kenntnis genommen


TOP 5.
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 0479/2024)

Antrag,

zu beschließen:

Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung dafür ein, dass das Bund-Länder Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt und die Förderung von Wohnheimplätzen speziell für Auszubildende ein besonderes Anliegen des sozialen Wohnungsbaus der LHH wird.
Die Verwaltung prüft, ob die Einrichtung eines Ausbildungswohnheims zielorientiert und wesentlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert werden kann.
Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der hannoverschen Wohnungswirtschaft, bis wann und in welcher Größe den Sozialämtern weitere Gewährleistungswohnungen für einen Aus- oder Umbau zu Ausbildungswohnheimen, für Wohngruppen oder Wohngemeinschaften für Auszubildende zur Verfügung gestellt werden können.
Das Ergebnis der Prüfung wird unter anderem im Sozialausschuss und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellt.

13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung in Verbindung mit Drs. Nr. 1693/2024

TOP 5.1.


Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne + Volt + Piratenpartei zu Drucks. Nr. 0479/2024: Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 1167/2024)

Antrag

zu beschließen:
Die Verwaltung setzt sich gemeinsam mit der für die beruflichen Schulen zuständigen Region und den unterschiedlichen Kammern (IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) dafür ein, gemeinsam positive Veränderungen für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.
Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung dafür ein, dass das Bund-Länder Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.
Die Verwaltung prüft, ob die Einrichtung eines Ausbildungswohnheims zielorientiert und wesentlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen finanziert werden kann.
Das Ergebnis der Prüfung wird unter anderem im Sozialausschuss und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellt.

Zurückgezogen


TOP 5.2.
Gemeinsamer Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zur Prüfung auf Einrichtung eines Ausbildungswohnheimes
(Drucks. Nr. 1693/2024)

Ratsfrau Kaczmarek brachte den Antrag ein und begründete ihn.



Antrag

1. Die Verwaltung setzt sich gemeinsam mit der für die beruflichen Schulen zuständigen Region und den unterschiedlichen Kammern (IHK, HWK, Landwirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe) dafür ein, gemeinsam positive Veränderungen für Auszubildende auf dem Wohnungsmarkt zu ermöglichen.

2. Der Oberbürgermeister setzt sich gegenüber der Bundesregierung und der Landesregierung dafür ein, dass das Bund-Länder Programm „Junges Wohnen“ fortgesetzt wird.

3. Die Verwaltung prüft, ob die Einrichtung eines Ausbildungswohnheims zielorientiert und wesentlich aus Mitteln des Bundes und des Landes Niedersachsen, also aus sogenannten Drittmitteln finanziert werden kann.

4. Das Ergebnis der Prüfung wird unter anderem im Sozialausschuss und im Ausschuss für Jugendhilfe vorgestellt.



5. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit hanova Wohnen und der Zusatzvorsorgekasse der Stadt Hannover auf und spricht sich dafür aus, die Gruppe der Auszubildenden und Studierenden stärker in den Fokus zu rücken.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung




TOP 6.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zum Modellprojekt „Hannover Friends“
(Drucks. Nr. 1008/2024)

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit einem geeigneten Träger ein Konzept zur Umsetzung eines Modellprojektes zu entwickeln, in dessen Rahmen sozialpädagogische Fachkräfte (oder vergleichbare Qualifikation) Jugendliche und junge Erwachsene zu „Peers“ in Bezug auf antidiskriminierendes Verhalten ausbilden. Für die Entwicklung und Durchführung des Projektes werden Drittmittel, beispielsweise aus dem Europäischen Sozialfonds, eingeworben. Das Konzept wird den Ratsgremien bis Herbst 2024 vorgelegt.

Zurückgezogen




TOP 7.
Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass - Erweiterung auf Ferienreisen und Freizeiten ins Ausland
(Drucks. Nr. 1009/2024)

Ratsfrau Kleindienst brachte den Antrag ein und begründete diesen.

Antrag

zu beschließen:

Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt zu prüfen, ob die mit dem HannoverAktivPass gewährte Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr bei Ferienreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche auf im Ausland durchgeführte, nicht-schulische Ferienreisen und Freizeiten, insbesondere in Partnerstädte Hannovers, erweitert werden kann und mit welchem Kostenaufwand dies verbunden wäre. Die Gültigkeit des HannoverAktivPasses ist jedoch auf nur vom Jugendferienservice geförderte Maßnahmen in Partnerstädten in EU-Ländern zu begrenzen.

Einstimmig mit Änderungen aus Drs. Nr. 1122/2024




TOP 7.1.


Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Felix Breitling) zu Drucks. Nr. 1009/2024: Gemeinsamer Antrag von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und FDP-Fraktion: HannoverAktivPass - Erweiterung auf Ferienreisen und Freizeiten ins Ausland
(Drucks. Nr. 1122/2024)

Herr Breitling brachte den Änderungsantrag ein und begründete diesen.

Ratsherr Döring begrüßte es, die Nutzungsmöglichkeiten des HannoverAktivPasses zu erweitern. Der Hinweis auf die Partnerstädte sollte nach der Coronazeit diese Aktivitäten wieder mehr in den Fokus rücken. Er wies darauf hin, dass die Mittel des HannoverAktivPasses schnell überzeichnet und auch die Restmittel aus der Coronazeit aufgebraucht seien. Inwieweit die Mittel im kommenden Jahr ausreichen würden, sei fraglich und müsse im Rahmen der Haushaltsplanberatungen geklärt werden.

Ratsfrau Kaczmarek merkte an, dass sie dem Änderungsantrag gerne zustimmen werde. Insbesondere wies sie darauf hin, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handele.

Ratsfrau Sankowske beantragte getrennte Abstimmung zu den zu streichenden Punkten.

Antrag,
zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen den Antrag Nr. 1009/2024 wie folgt zu ändern,
Die Landeshauptstadt Hannover wird beauftragt zu prüfen, ob die mit dem HannoverAktivPass gewährte Ermäßigung auf die Teilnahmegebühr bei Ferienreisen und Freizeiten für Kinder und Jugendliche auf im Ausland durchgeführte, nicht-schulische Ferienreisen und Freizeiten, insbesondere in Partnerstädte Hannovers, erweitert werden kann und mit welchem Kostenaufwand dies verbunden wäre. Die Gültigkeit des HannoverAktivPasses ist jedoch auf nur vom Jugendferienservice geförderte Maßnahmen in Partnerstädten in EU-Ländern zu begrenzen.
Getrennte Abstimmung:
1. Streichung zu ...Partnerstädte...
9 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
2. Streichung zu..HannoverAktivPass...
Einstimmig

TOP 8.


Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)
(Drucks. Nr. 1262/2024 mit 1 Anlage (online))
Ratsfrau Bax erläuterte, dass der Antrag aus dem Schul- und Bildungsausschuss komme und von den Eltern dort eingebracht wurde. Sie seien nach langem Überlegen zu dem Schluss gekommen, dass dieser Antrag nicht in Schul- und Bildungsausschuss gehöre, sondern in den Jugendhilfeausschuss. Sie habe noch Beratungs- und Klärungsbedarf. Die Eltern würden sich ein Präventionszentrum hier in Hannover wünschen, was die Angebote der Prävention bündele und den Eltern eine größere Teilhabe und Zugänglichkeit biete. Bevor darüber abgestimmt würde, hätte sie gerne eine Information darüber, welche Präventionsangebote es überhaupt gebe. Hilfreich wäre eine umfängliche Liste, welche Präventionsangebote die Stadt anbiete. Das müsse nicht sofort sein und könne auch in der nächsten Sitzung folgen. Weiterhin erkundigte sich Ratsfrau Bax, wie diese Präventionsangebote von den Eltern angenommen würden und wo die Verwaltung gegebenenfalls Probleme in der Zugänglichkeit sehe. Sie wies darauf hin, dass in Kürze ein neuer Präventionsantrag auf der Tagesordnung stehe, und zwar das Konzept „Community That Care“. Sie frage sich, ob das nicht eher etwas sei, was auch Schule, Soziales, Jugend und Ordnung beträfe und wie sich da jeder Fachbereich wiederfinde.

Zu den Fragen, die den Antrag der Eltern betreffe, merkte Stadträtin Blasberg-Bense an, dass die Stadt ein Familienmanagement habe, welches einen Familienkompass herausgegeben habe. Dort seien sämtliche Angebote für Familien und Eltern, von „Willkommen Baby“ bis hin zu Fragen der Erziehungsberatung im Jugendalter enthalten sowie Adressen, Links und von der Stadt vorgehaltene Angebote zusammengefasst und gebündelt. Der Familienkompass sei auch über das Internet abrufbar.


Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Entwicklung und Einrichtung eines von Geburt an wirkenden, unabhängigen, institutionell vernetzten, interdisziplinären Beratungs- und Unterstützungszentrums—im Sinne eines Familienzentrums -für die Landeshauptstadt Hannover eine sinnvolle Präventionsoption ist.
Ziel dabei ist, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter/innen aller Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht individuell zu beraten und zu unterstützen, wobei auf eine entwicklungsorientiert strukturierte Ausrichtung zu achten ist, um a) eine frühkindliche, b) eine schulische und c) eine berufseinstiegsorientierte Wirkung zu entfalten.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in die Fraktionen gezogen


TOP 8.1.


Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1262/2024: Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)
(Drucks. Nr. 1691/2024)

Antrag,
zu beschließen:

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Drucksache Nr. 1262/2024 wie folgt zu ändern:

1. Der Titel des Antrags wird geändert in:

Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zur "Einrichtung eines städtischen Beratungs- und Unterstützungszentrums von Geburt an - PRÄVENTION STÄRKEN: Vorbeugen ist besser als Heilen!" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern im ASchuBi (Drucks. Nr. 0812/2024)

2. Der Antragstext wird geändert in:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Entwicklung und Einrichtung eines von Geburt an wirkenden, unabhängigen, institutionell vernetzten, interdisziplinären Beratungs- und Unterstützungszentrums - im Sinne eines Familienzentrums - für die Landeshauptstadt Hannover eine sinnvolle Präventionsoption ist. Dabei sind Synergieeffekte mit dezentralen und bereits vorhandenen Unterstützungsstrukturen zu prüfen und in den Prozess einzubeziehen. Das Subsidiaritätsprinzip ist im Rahmen der Entwicklung eines Beratungs- und Unterstützungszentrums zu berücksichtigen.

Ziel dabei ist, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche sowie Mitarbeiter/innen aller Bildungseinrichtungen bedarfsgerecht individuell zu beraten und zu unterstützen, wobei auf eine entwicklungsorientiert strukturierte Ausrichtung zu achten ist, um a) eine frühkindliche, b) eine schulische und c) eine berufseinstiegsorientierte Wirkung zu entfalten.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in die Fraktionen gezogen


TOP 9.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + PiratenparteiVulnerable Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften schützen
(Drucks. Nr. 1344/2024)

Antrag

Die Verwaltung wird beauftragt, sich dem Thema Schutz und Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche, Frauen, LGBTIQ*, Menschen mit Behinderungen und anderen vulnerablen Gruppen in Gemeinschaftsunterkünften, Wohnprojekten und Notunterkünften anzunehmen.
1. Betreiber*innen-Ausschreibungen für Gemeinschaftsunterkünfte, Wohnprojekte und Notunterkünfte sind um den Punkt „Vorlage eines Konzepts zum Schutz vulnerabler Personengruppen“ zu ergänzen

2. Mitarbeiter*innen von Kinder- und Jugendeinrichtung in freier Trägerschaft sowie Initiativen, Vereine, Bündnisse in freier Trägerschaft, aus dem Sozialbereich, der Integration, MSO, Ärzt*innen und Therapeut*innen, NTFN e.V. sowie Expert*innen die mit der Arbeit von Gemeinschaftsunterkünften vertraut sind sollen in die Erarbeitung von Ausschreibungskriterien mit einbezogen werden

3. Die Einhaltung des Kinderschutzes, der UN-Kinderrechtskonvention, der Europäischen Kinderrechte und des UNICEF-Mindeststandards zu Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften sind regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, zu überprüfen
Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 10.
Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zu einem Konzept zur nachhaltigen Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt – Änderung des Handlungsprogramms im Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“
(Drucks. Nr. 1554/2024)
Antrag

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover fordert eine nachhaltige Belebung und Stärkung der Innenstadt von Hannover. Beschlossen werden die nachfolgend genannten Maßnahmen 1-85 als neues Konzept für die nachhaltige Weiterentwicklung und Stärkung der Hannoverschen Innenstadt. Die Verwaltung wird beauftragt, die auf dem Innenstadtkonzept „Mitte neu denken“ beruhende Weiterentwicklung der Innenstadt von Hannover bis zum Jahr 2035 anhand dieser Zielvorgaben neu auszurichten. Jegliche Umnutzung des öffentlichen Raumes, insbesondere die in Leitprojekt 4 des Konzeptes von der Verwaltung eingebrachten Vorhaben, werden durch diesen Antrag ersetzt.


I. Wirtschaft:

Kurzfristige Maßnahmen:

1. Mehr Leben auf öffentlichen Plätzen
Um öffentliche Plätze zu beleben, die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu steigern und eine Win-Win-Situation für Kulturschaffende, Gastronomen und Besucher zu schaffen, initiiert die Stadtverwaltung mehr öffentliche Veranstaltungen und regelmäßige, kulturelle Angebote der Landeshauptstadt Hannover auf den öffentlichen Plätzen der Innenstadt (z.B. auf dem Hanns-Lillje-Platz oder im Maschpark). Die notwendigen Maßnahmen setzt die Stadtverwaltung mit dem vorhandenen Personal und aus dem vorhandenen Veranstaltungsbudget um.

2. Gastronomie schafft Aufenthaltsqualität – Außengastronomie
Die Verwaltung legt dem Rat einen Entwurf zur Überarbeitung der Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt Hannover zur Beschlussfassung vor, der großzügigere Genehmigungsbestimmungen für Freisitzflächen und Außenterrassen enthält. In dieser Neufassung der Sondernutzungssatzung soll die Genehmigung von Außengastronomie grundsätzlich toleranter gehandhabt werden.

3. Nutzungsmix für die City Arbeitsplätze und Wohnraum schaffen
Die Stadtverwaltung ergreift alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Ansiedelung neuer Arbeitsplätze und zur Ermöglichung zusätzlichen Wohnraums in der Innenstadt.

4. Parkgebührenreduzierung zur Stärkung der Wirtschaft
Parkgebühren auf oberirdischen öffentlichen Stellplätzen werden montags bis samstags künftig nur noch bis 18.00 Uhr erhoben, um den Einzelhandel und die Gastronomie in den Abendstunden zu beleben und den Besuch kultureller Veranstaltungen in der Innenstadt zu fördern. Hiervon ausgenommen bleibt der Bereich um den Steintorplatz, in dem schon heute bis Mitternacht Gebühren erhoben werden.

5. Immobilienankauf als letztes Mittel
Die Landeshauptstadt Hannover oder die städtischen Tochterunternehmen, z.B. hanova Gewerbe, prüfen in Extremfällen den Ankauf oder die Anmietung von Immobilien, wenn langfristige Leerstände nicht auf anderem Wege vermieden werden können. Ziel dieser Maßnahmen ist die Weitervermietung oder Veräußerung der Objekte mit einem neuen Nutzungskonzept. Eine potentielle Umwandlung der Immobilien in Wohnraum wird mitberücksichtigt.

6. Keine Subventionierung insolventer Kaufhäuser
Die Landeshauptstadt Hannover lehnt die Subventionierung insolventer oder in wirtschaftlicher Schieflage befindlicher Kaufhäuser ab.

7. Wettbüros eindämmen, Diversität ermöglichen
Die zunehmende Ausbreitung von Vergnügungsstätten, insbesondere von Wettbüros, wird durch Veränderungssperren oder andere Instrumente der Bauleitplanung eingedämmt.

8. Besucherfrequenzmessung schafft Transparenz
Die Stadtverwaltung veranlasst an weiteren Standorten die digitale Messung der Besucherfrequenzen, um dem Rat bei der Planung von neuen Konzepten für die Entwicklung der Innenstadt datenbasierte Entscheidungsvorschläge unterbreiten zu können.

Mittelfristige Maßnahmen:

9. Keine „broken windows“ – Leerständen entgegenwirken
Die Landeshauptstadt fördert lage- und objektbezogene Entwicklungen, die geeignet sind, Leerständen mit interessanten und nachhaltigen Konzepten zu begegnen. Dazu entwickelt sie eine Strategie in Anlehnung an Konzepte der Stadt Hameln und des Landes Nordrhein-Westfalen, bei der eine Anmietung von Leerständen durch die Landeshauptstadt und eine anschließende Untervermietung an Geschäftstreibende berücksichtigt wird. Die Stadtverwaltung prüft zudem, wie hanova Gewerbe und die kommunale Wirtschaftsförderung in die Umsetzung dieser Strategie eingebunden werden können.

10. Zusammenarbeit statt Bürokratie – Innenstadtmanagement
Die Stadtverwaltung richtet in Kooperation mit der City-Gemeinschaft und dem Integrationsmodell aus der Anlage zu Drucksache Nr. 1236/2024 folgend ein Innenstadtmanagement für die Landeshauptstadt Hannover ein. Das Innenstadtmanagement erhält unter anderem die Aufgabe, in Abstimmung mit den Geschäftstreibenden die Einführung eines geschäftsübergreifend gültigen Innenstadtgutscheins voranzutreiben.

11. Zukunft gestalten – Start-Ups und Pop-Up-Konzepte fördern
In Zusammenarbeit mit hannoverimpuls fördert die Landeshauptstadt Start-Ups und Pop-Up-Konzepte niedrigschwellig, indem sie die Einrichtung von Innovationshubs und Co-Working-Spaces in der Innenstadt initiiert. Mit Pop-Up-Stores sollen lokale Unternehmen mit kreativen Ideen unterstützt und in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden. Die dauerhafte Einrichtung eines zentralen City-Treffs mit integriertem Berufsorientierungscafé soll zudem eine Anlaufstelle für alle Generationen, Aufenthaltsmöglichkeiten und ein Angebot an städtischen Dienstleitungen bieten und einen neuen Anziehungspunkt in der City schaffen.

12. Hannover als „best practice“ – aufhof fortführen
Die Stadtverwaltung prüft eine langfristige Fortsetzung des ausgelaufenen „aufhof“-Projekts und hierfür auch den Erwerb der ehemaligen Galeria-Kaufhof-Filiale an der Marktkirche durch die Landeshauptstadt selbst oder durch hanova Gewerbe, sofern sich hierfür kein privater Investor mit einer langfristigen Entwicklungsabsicht finden sollte.

13. City Logistik – regionale Unternehmen fördern
Die Stadtverwaltung treibt in Zusammenarbeit mit den Geschäftstreibenden der Innenstadt und nach Möglichkeit unter Einbindung des Knowhows der hannoverschen Automobilindustrie die Einrichtung einer zentral organisierten City-Logistik voran, um den Fluss von Lieferverkehren effizienter zu gestalten. Hierfür übernimmt die Landeshauptstadt Hannover eine Anschubfinanzierung. Der City-Hub am hanova-Parkhaus Mehl-straße soll dabei als Vorbild für die weitere Entwicklung der City-Logistik von Hannover dienen.

14. Smart Cities – Digitalisierung sichtbar machen
Gemeinsam mit der Hannover Marketing und Tourismus GmbH (HMTG), der City-Gemeinschaft und anderen Akteuren entwickelt die Landeshauptstadt Hannover ein innovatives Konzept für eine bessere Orientierung in der „Erlebnis-Innenstadt“ von Hannover. Dieses Konzept beinhaltet zum einen ein räumliches Informations- und Touristenleitsystem mit Informationstafeln zu relevanten öffentlichen Einrichtungen, Sehenswürdigkeiten, Denkmälern usw. Über eine App werden zudem digitale Informationen zu Veranstaltungen, den ÖPNV und allgemeinen Hinweisen zugänglich gemacht.

15. Hannover digital erlebbar – Augmented Straßenschilder
Das Projekt „Augmented Straßenschilder“ wird in der Innenstadt von Hannover ausgeweitet. Die Stadtverwaltung nutzt die Chancen der Digitalisierung, um weitere Orte in der Innenstadt durch QR-Codes zum Leben zu erwecken.

16. Framing ist alles – Markenname für die Innenstadt
Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, um die Innenstadt von Hannover mit einem Markennamen zu versehen.

Langfristige Maßnahmen:

17. Die City feiert ihre Vorzüge – Innenstadtfestival
Die Stadtverwaltung bemüht sich um die Etablierung eines Festivals, in Kooperation mit den örtlichen Betreibern. Dies soll eine sinnvolle und zentrale Ergänzung des Programms in Hannover werden, um auch jüngeren Hannoveranerinnen und Hannoveranern etwas anbieten zu können.

II. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit:

Kurzfristige Maßnahmen:

18. Ohne Sicherheit keine Aufenthaltsqualität – Ordnungsdienst
Der Ordnungsdienst wird personell kurzfristig auf 75 Stellen aufgestockt; langfristig auf 100 Stellen. Die Präsenz von Ordnungskräften insbesondere in den Abendstunden, sowie in Stadtbahnen und Stationen wird in Absprache mit den zuständigen Stellen deutlich erhöht. Die Kooperation zwischen Ordnungsdienst und Polizei wird weiter ausgebaut. Das Thema Sicherheit und Ordnung bekommt generell einen höheren Stellenwert.

19. Ohne Sauberkeit keine Aufenthaltsqualität
Gemeinsam mit der Polizei, dem Abfallwirtschaftsbetrieb aha und der Stadtgesellschaft (z.B. Sozialverbänden, Kirchen, Geschäftstreibenden, Kulturschaffenden und Wirtschaftsverbänden) erarbeitet die Stadtverwaltung ein Sicherheit- und Sauberkeitskonzept für die Innenstadt. In diesem Konzept wird explizit auf die Problemlagen an Kriminalitätsschwerpunkten wie dem Hauptbahnhof oder dem Steintorplatz eingegangen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Bevölkerungsgruppen und Akteure sind mit- und gegeneinander abzuwägen und entsprechende Orientierungs- und Unterstützungsangebote zu berücksichtigen. Zuständigkeiten sind so weit wie möglich zu bündeln und Kontaktmöglichkeiten für Fragen der Sicherheit und Sauberkeit niedrigschwellig bereitzustellen. Die Stadtverwaltung erarbeitet Vorschläge, wie Verstöße gerade im Fall unerlaubter Abfallentsorgungen durch den Ordnungsdienst konsequent zu ahnden sind. An den Abgängen zu den Tunnelstationen der Stadtbahn wird zukünftig in Absprache mit der Region Hannover und der Üstra ein urinabweisender Anstrich eingesetzt. Die Stadtverwaltung prüft die Installation von öffentlichen Toilette an zentralen Plätzen der Innenstadt (z.B. Steintorplatz, Kulturdreieck, Opernplatz).

20. Licht schafft Sicherheitsgefühl
Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Beleuchtungskonzept für die Innenstadt, um dunkle Ecken besser auszuleuchten und das Sicherheitsempfinden in potentiellen Angsträumen zu stärken. Die Beleuchtung in Stich- und Nebenstraße (z.B. Andreaestraße, Große Packhofstraße, Schillerstraße) und in den Tunneln wird deutlich erhöht. In weniger frequentierten Bereichen prüft die Stadtverwaltung zudem den Einsatz intelligenter, bedarfsorientierter Beleuchtungsmethoden.

21. Mehr Mülleimer und höhere Reinigungsintervalle
An weiteren Standorten in der Innenstadt werden Mülleimer mit einem hohen Fassungsvolumen aufgestellt. Die Leerungs- und Reinigungsintervalle in der Innenstadt werden in Absprache mit dem Abfallentsorger aha ausgeweitet.

22. Präsenz stärkt Sicherheit – Mobile Sicherheitsstationen
In Abstimmung mit der Polizei prüft die Stadtverwaltung die Einrichtung mobiler Sicherheitsstationen an den zentralen Umsteigepunkten der Stadtbahn (Kröpcke, Steintorplatz, Hauptbahnhof, Aegidientorplatz), um das Sicherheitsgefühl und die Polizeipräsenz an Einsatzschwerpunkten zu erhöhen.

23. Blaulichtfamilie nicht ausbremsen
Die Stadtverwaltung achtet darauf, dass die Straßen und Plätze der Innenstadt ungeachtet jedweder Beschlusslagen ständig für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, sowie für Ver- und Entsorgungsunternehmen durchlässig und erreichbar bleiben. Die Stadtverwaltung verzichtet auf unangekündigte und unzweckmäßige Abpollerungsmaßnahmen.

24. Videoüberwachung öffentlicher Kriminalitätsschwerpunkte
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit den zuständigen Behörden (insbesondere der Polizei) zu prüfen ob neue zusätzlichen Kriminalitätsschwerpunkte existieren und diese die Einrichtung von zusätzlicher Videoüberwachung an diesen Stellen rechtfertigen.

Mittelfristige Maßnahmen:

25. Bürgermeinung zählt – Kritischer Stadtrundgang
Das Ordnungs- und das Baudezernat initiieren gemeinsam mit der Polizei einen regelmäßigen, kritischen Stadtrundgang mit repräsentativ ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern, um sich Angsträume aus der Sicht der sich in der Stadt bewegenden Menschen darstellen und erläutern zu lassen. Im Nachgang sollen dann konkrete, ortsbezogene Lösungen entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bei allen Planungen sind die Interessen aller Altersgruppen sowie die Belange der Barrierefreiheit stets zu berücksichtigen.

III. Stadtentwicklung und Bauen:

Kurzfristige Maßnahmen:

26. Rechtliche Grundlagen für Mischnutzung schaffen
Die Stadtverwaltung nimmt die notwendigen Maßnahmen in der Bauleitplanung vor, um eine flächendeckende Mischnutzung der Innenstadt durch Dienstleistungen, Handel, Handwerk, kulturelle und soziale Angebote, Wissenschaft, Hotels, Gastronomie und Wohnen zu ermöglichen.

27. Individuelle Nutzungskonzepte für öffentliche Plätze
Für alle Plätze und Bereiche der Innenstadt werden in Verlängerung des ausgelaufenen Stadtplätzeprogramms individuelle Nutzungskonzepte entwickelt, die anschließend zu einem Gesamtkonzept zur Belebung der Innenstadt zusammengefügt werden sollen.

28. Dachgeschossausbauten ermöglichen
Die Verwaltung wird die sich aus der Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung ergebenden Spielräume unverzüglich nutzen, um im Sinne der Nachverdichtung insbesondere den Dachgeschossausbau in der Innenstadt und damit die Entstehung zusätzlichen Wohnraums voranzutreiben.

29. Chancen nutzen – Kommunales Vorkaufsrecht
Die Verwaltung schlägt dem Rat häufiger vor, vom kommunalen Vorkaufsrecht nach § 24 ff. BauGB Gebrauch zu machen, um zum Verkauf stehende Immobilien in der Innenstadt von Hannover anzukaufen.

30. Mischnutzung vorantreiben
In der Innenstadt werden Immobilien mit einem ausgewogenen Nutzungsmix (Dienst-leistungen, Handel, Gastronomie, soziale und kulturelle Angebote, Sport, Wissenschaft, Wohnen usw.) priorisiert entwickelt, in denen ausdrücklich auch Gewerbeflächen für kleine und mittelständische Unternehmen ermöglicht werden.

31. Gelebte Inklusion – Barrierefreiheit in der City
Im öffentlichen Raum werden hinderliche Barrieren und Stufen identifiziert und, wo es möglich ist, beseitigt, um eine Teilhabe aller Menschen zu ermöglichen. Um die Orientierung von Menschen mit eingeschränkten Sehfähigkeiten zu erhöhen, werden entlang wichtiger Verbindungswege und Straßenquerungen zusätzliche taktile Elemente in den Untergrund eingearbeitet.

32. Dezentralisierung der öffentlichen Suchthilfe
In Zusammenarbeit mit der Polizei werden die Hilfen für alkohol- und drogengebrauchende Menschen dezentralisiert. Die Stadtverwaltung bereitet die Einrichtung eines Crack-Konsumraums vor und erkundet die Innenstadt nach einer zusätzlichen Akzeptanzfläche in fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof und fernab von abschätzigem Publikumsverkehr.

33. Elementarversorgung für Bedürftige sicherstellen
Die Stadtverwaltung weitet ihre Maßnahmen zur Unterstützung von wohnungslosen und drogengebrauchenden Menschen aus, indem sie die Vermittlung von Unterbringungsmöglichkeiten und die Sicherstellung der Elementarversorgung (Essen, Trinken, Waschmöglichkeiten für Körper und Kleidung, medizinische Versorgung, Beratungsdienstleistungen) proaktiv fördert. In Zusammenarbeit zum Beispiel mit hanova Wohnen werden Housing-First-Ansätze etabliert.

34. Mehr Sicherheit und Stadtgrün – Radweg Georgstraße
Der durch die Umgestaltung des Steintorplatzes obsolet gewordene Radweg auf der Georgstraße zwischen Steintorplatz und Kröpcke wird zugunsten der Sicherheit des Fußverkehrs entsiegelt und begrünt.

35. Verkehr und Kultur schließen sich nicht aus – Sophienstraße
Die Sophienstraße bleibt auch im Abschnitt zwischen Landschaftstraße und Prinzenstraße für den Verkehr geöffnet. Die bisherigen Pläne sind dahingehend zu überarbeiten. An den Einmündungen beider Straßen werden absenkbare Poller in die Sophienstraße eingelassen, um bis zu einmal im Monat im Straßenraum stattfindende Veranstaltungen des Künstlerhauses zu ermöglichen.

36. Die große Bühne für die Kunst – Prinzenstraße
Die Prinzenstraße wird wie vorgesehen zur Fußgängerzone und begrünt. Im Bereich vor dem Schauspielhaus soll stärker als bisher auf Begrünung und eine höhere Aufenthaltsqualität insbesondere für junge Menschen Wert gelegt werden. Die Verwaltung installiert zudem eine wetter- und witterungsbeständige Klanginstallation unter dem Schlagwort „Akustische Weltreise“.

37. Parkraum und Stadtgrün werten die Karmarschstraße auf
Die Karmarschstraße wird im Bereich vor der Markthalle auf eine Pkw-Fahrspur je Fahrtrichtung reduziert. Der freiwerdende Straßenraum wird für Stellflächen in Form von schräg angeordneten Parktaschen genutzt. Es wird also zusätzlicher Parkraum geschaffen und gleichzeitig mehr Stadtgrün implementiert, denn nach jedem dritten Stellplatz soll Stadtgrün in der Breite eines Stellplatzes geschaffen werden.

38. Familien brauchen Raum – Abenteuerspielplatz Georgsplatz
Um die Innenstadt zu einem echten Erlebnisraum für Familien aufzuwerten, entsteht im Bereich des Georgsplatzes gegenüber der Bundesbank ein öffentlicher Abenteuerspielplatz. Das Gelände wird durch eine umfangreiche Begrünung verschattet und mit zahlreichen Sitz- und Rastmöglichkeiten ausgestattet, die allen Generationen einen Aufenthaltswert bieten.

Mittelfristige Maßnahmen:

39. Ein Juwel der Innenstadt zum Strahlen bringen – Opernplatz
In Zusammenarbeit mit der lokalen Gastronomie, der kommunalen Wirtschaftsförderung, kulturellen Einrichtungen, dem Nachtrat und weiteren Akteuren wird der Opernplatz ganzjährig zum Erlebnisort mit gastronomischen und kulturellen Angeboten weiterentwickelt. Auf dem Platz entstehen umfangreiche Begrünungen und Sitzgelegenheiten. Hierfür wird die Georgstraße, im Abschnitt zwischen Ständehausstraße und An der Börse zur Fußgängerzone. Die Georgstraße wird neugestaltet, sodass Opernplatz und Georgstraße zusammenwachsen. Der ÖPNV wird zukünftig hinter der Oper über die Straßen An der Börse und Rathenaustraße in Richtung Kröpcke geführt. Zu diesem Zweck erarbeitet die Stadtverwaltung einen Vorschlag für eine Verlegung der bisherigen Bushaltestelle am Kröpcke und für den Abfluss des Busverkehrs aus der Innenstadt. In der zukünftig hinter der Tiefgarage in einer Sackgasse endenden Ständehausstraße bleiben die bestehenden Behindertenparkplätze erhalten.

40. Unsere Partnerstädte sind uns wichtig – Twin-City-Meile
Die Stadtverwaltung entwirft auf der Georgstraße zwischen Ständehausstraße und Georgsplatz eine „Twin-City-Meile“. Über eine Auslobung sollen die Partnerstädte der Landeshauptstadt Hannover wetter- und witterungsbeständige Objekte zur Verfügung stellen, mit denen sie im Zentrum von Hannover repräsentiert werden wollen. Diese Objekte werden durch die Landeshauptstadt platziert und sollen neben der gastronomischen Nutzung des öffentlichen Raums zusätzlich zum Flanieren einladen.

41. Mehr Raum für die Jüngsten – Kinderspielplätze
Auf der freiwerdenden Fläche am Nordende des Köbelinger Markts (vgl. Punkt 48) und auf dem Platz an der Andreaestraße südlich der Schillerstraße entstehen zwei zusätzliche Kinderspielplätze.

42. Neue Ideen braucht der Raschplatz
Die Landeshauptstadt Hannover lobt einen Ideenwettbewerb zur Verbesserung der Gesamtsituation auf den bahnhofsnahen Plätzen (insbesondere dem Raschplatz) aus. Dabei sollen auch die Nutzungspotentiale des „Weißen Gangs“ sowie der anderen, unter dem City-Ring verlaufenden Verbindungstunnel mitgedacht werden.

43. Altstadt verbindet – Burgstraße
Das Straßenniveau der Burgstraße wird auf Bürgersteighöhe angehoben.

44. Entspannen im historischen Zentrum
Der Holzmarkt wird unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Vorgaben teilentsiegelt und begrünt.

45. Grenze zwischen City und Altstadt beseitigen – Schmiedestraße
Das Straßenniveau im Bereich des 2. Bauabschnitts der Schmiedestraße zwischen Seilwinderstraße und dem Kreuzungsbereich Karmarschstraße/Marktstraße wird an den Bereich der Plätze im Umfeld der Marktkirche angeglichen. Die Schmiedestraße wird in diesem Bauabschnitt schmaler geplant, um ein Zusammenwachsen der Altstadt mit der zentralen Innenstadt zu ermöglichen. Im Fußgängerbereich der Schmiedestraße werden unter Erhalt der vorhandenen Pkw-Stellplätze an zwei Standorten (Einmündung Grupenstraße, Einmündung Hanns-Lillje-Platz) Klimainseln (vgl. Punkt 75) errichtet. Somit bleibt auch der Bereich des 2. Bauabschnitts der Schmiedestraße für den Pkw-Verkehr dauerhaft befahrbar. Es ist auf mehr Begrünung als im Bereich des 1. Bauabschnitts zu achten.

46. Flaniermeile erweitern – Karmarschstraße
Im Straßenraum der Karmarschstraße werden zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Schmiedestraße zwei Klimainseln (vgl. Punkt 75) errichtet. Zu diesem Zweck wird der Bereich Osterstraße/Karmarschstraße zwischen der Windmühlenstraße und der Schmiedestraße zur Fußgängerzone gemacht. Für den Bereich zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Windmühlenstraße wird durch zusätzliche Begrünung und dort, wo es möglich ist, durch Entsiegelungen die in diesem Bereich besonders notwendige Anpassung an Starkregenereignisse verbessert. Die bestehenden Behindertenparkplätze zwischen dem Platz der Weltausstellung und der Windmühlenstraße bleiben erhalten. Anlieger und Zulieferverkehre können den Bereich der neuen Fußgängerzone befahren.

Langfristige Maßnahmen:

47. Fehler korrigieren, Lebensqualität schaffen, Verkehr entzerren – Verlegung Stadtbahn-Linie 10
Die Verwaltung prüft in Abstimmung mit der Region Möglichkeiten, ob und wie der Verlauf der Stadtbahn-Linie 10 in der Kurt-Schumacher-Straße unter die Erde verlegt werden kann.

48. Aufenthaltsqualität und Parkflächen sind kein Widerspruch – Köbelinger Markt und „Meile der Demokratie“
Auf dem Köbelinger Markt bleiben ausgehend vom Bereich entlang der Marktstraße 60% der vorhandenen Pkw-Stellplätze dauerhaft erhalten. Gemäß der geltenden Beschlusslage zum Köbelinger Markt wird eine attraktive Fußwegeverbindung zwischen Markthalle und Theodor-Lessing-Platz etabliert. Hierfür entwirft die Verwaltung unter Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Vereine und Verbände aus Hannover, die sich in besonderer Weise für die Demokratie engagieren, eine „Meile der Demokratie“, die von der Markthalle über den Köbelinger Markt bis zum Theodor-Lessing-Platz führt. Aufenthaltsmöglichkeiten in Form von Sitzgelegenheiten unter den Platanen sind dabei ebenso vorzusehen wie eine Umgestaltung des Theodor-Lessing-Platzes, der als kultureller Hotspot den Kubus und das Zeitzentrum Zivilcourage betonen soll und gleichzeitig der Ort ist, der die Wege zum Alten Rathaus und zum Neuen Rathaus miteinander verbindet.

49. Leinstraße – wichtige Verbindung auch im Hinblick auf ein künftiges Hotel erhalten
Die Leinstraße und die dort vorhandenen Parkmöglichkeiten bleiben in ihrem gegenwärtigen Zustand erhalten.

IV. Mobilität:

Kurzfristige Maßnahmen:

50. Mehr Beachtung für die Schwächsten – höchste Priorität für den Fußverkehr
Der Fußverkehr genießt als Basismobilitätsart oberste Priorität vor allen anderen Verkehrsarten. In der Innenstadt wird zukünftig auf die strikte Trennung von Fuß- und Radverkehrsräumen und -wegen geachtet. Das Befahren der Fußgängerzone mit Rädern und Rollern außerhalb der freigegebenen Zeiten wird vom städtischen Ordnungsdienst konsequent geahndet.

51. Sitz- und Rastmöglichkeiten – man muss sich auch aufhalten können
Die Anzahl der Sitz- und Rastmöglichkeiten (z.B. durch Sitzbänke) in der Innenstadt wird merklich erhöht.

52. Sicherheit für Radfahrer
Die Verwaltung prüft, an welchen Kreuzungsbereichen der Innenstadt die Sicherheit des Radverkehrs durch den Aufbau zusätzlicher Trixi-Spiegel (Einsichtnahme des toten Winkels durch Lastwagen) erhöht werden kann.

53. Leih- und Reparaturstationen für Fahrräder
Das Netz der Leih- und Reparaturstationen für (Lasten-)Räder in der Innenstadt wird ggf. in Kooperation mit externen Partnern verdichtet.

54. Zusätzliche Fahrradbügel
In der gesamten Innenstadt, insbesondere am Rand der Fußgängerzone, werden durch den Aufbau weiterer Fahrradbügel zusätzliche Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen. Die Fahrradbügel sollen an geeigneten Stellen platziert werden, die die charakteristischen Sichtachsen der Einkaufsstraßen in der Innenstadt nicht schneiden oder beeinträchtigen. Für den Aufbau zusätzlicher Fahrradbügel werden keine Pkw-Stellplätze aufgegeben.

55. Verbindliche Regeln für E-Scooter
Die Einführung von verbindlichen Regeln für das Angebot und den Umgang mit E-Scootern in der Sondernutzungssatzung wird weiter vorangetrieben und deren Einhaltung konsequent kontrolliert. Für die Innenstadt werden eine Höchstmenge an angebotenen Fahrzeugen je Anbieter und fest ausgewiesene Abstellzonen definiert. Auf Grundlage der Sondernutzungssatzung werden Gebühren je Fahrzeug von den Anbieterfirmen erhoben. Die Verwaltung tritt in Gespräche mit der ÜSTRA mit dem Ziel, die Mitnahme privater E-Scooter im städtischen ÖPNV wieder zu erlauben.

56. Erreichbarkeit als Zentrum für 1,2 Millionen Menschen – Oberirdisches Parken
Die ca. 4.000 oberirdischen Stellplätze in der Innenstadt von Hannover bleiben in den Bereichen, die nicht gemäß diesem Antrag für eine Erweiterung der Fußgängerzone vorgesehen sind, vollumfänglich erhalten. Die Innenstadt soll auch in Zukunft gut mit dem Auto erreichbar bleiben. In den Wohngebieten innerhalb des City-Rings werden vorzugsweise Anwohnerparkzonen ausgewiesen, deren Erreichbarkeit ebenfalls vollumfänglich gewährleistet bleibt. Das halbseitige Parken auf dem Gehwegrand wird in den Bereichen, in denen es gegenwärtig gestattet ist, beibehalten, sofern auf dem Gehweg noch ausreichend Platz für Rollatoren, Kinderwagen o.ä. verbleibt.

57. Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, ob der orangene Parkausweis (Ausnahmegenehmigung über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO) eingeführt werden kann, um Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, die über keinen Parkausweis für Behinderte verfügen, Parkerleichterungen zu gewähren.

58. Der Verkehr muss fließen – Leistungsfähigkeit des City-Rings
Die Leistungsfähigkeit des City-Rings bleibt durch Beibehaltung seines gegenwärtigen Ausbauzustands erhalten und wird fortlaufend weiterentwickelt. Hierbei ist auch zur Vermeidung von Emissionen daran zu arbeiten, dass der Verkehrsfluss des motorisierten Verkehrs optimiert wird.

59. Vorrangschaltung des ÖPNV
Die Vorrangschaltung des ÖPNV im Straßenverkehr wird beibehalten.

60. Ausbau der Park+Ride-Stellplätze
Die Stadtverwaltung setzt sich gegenüber der Region Hannover stärker für einen Ausbau der Park+Ride-Stellplätze am Stadtrand von Hannover ein und erörtert gemeinsam mit der Regionsverwaltung die Möglichkeit zur Einführung eines Kombitickets für die Nutzung von Park+Ride-Anlagen und des ÖPNV.

Mittelfristige Maßnahmen:

61. Digitales Verkehrsmodell – Veränderung braucht valide Daten
Die Stadtverwaltung entwickelt in Kooperation mit externen Partnern ein digitales Verkehrsmodell, mit dem die Verkehrsflüsse in der Innenstadt einschließlich des City-Rings und seiner Anschlussstellen dargestellt und Veränderungen in der Verkehrsplanung und -Steuerung simuliert werden können. Dieses digitale Verkehrsmodell wird den Bürgerinnen und Bürgern als interaktives Tool im Internet zur Verfügung gestellt. Durch Einspeisung von Daten zu Baustellen, Veranstaltungen und Parkraumverfügbarkeiten entsteht ein umfangreiches Echtzeit-Informationsangebot über den Verkehrsfluss in der Landeshauptstadt Hannover.

62. Einheitlichkeit schafft Sicherheit – City-Radring
Der Ausbauzustand des City-Radrings wird durch eine einheitliche Gestaltung und Beleuchtung verbessert. Die Streckenführungen der Velorouten werden im Innenstadtbereich so ergänzt, dass sie an den City-Rad-Ring anknüpfen.

63. Gegen „Huckelpisten“ – Radwegenetz
Die Sanierung des Radwegenetzes in der Innenstadt wird auch abseits der Velorouten vorangetrieben.

64. Stellflächen für das Zweirad – Fahrradparkhäuser
Die Stadtverwaltung prüft, an welchen Stellen in der Innenstadt die Errichtung digitaler, automatisierter Fahrradparkhäuser potentiell möglich und anhand der üblichen Radverkehrsflüsse sinnvoll ist.

65. Teilen kann helfen – Car-Sharing-Angebote
Die Verwaltung prüft den Car-Sharing-Markt auf weitere Anbieter, die für Hannover interessant sind und an der Seite von Stadtmobil für einen für die Bürgerinnen und Bürger attraktiven Wettbewerb in der Car-Sharing-Branche von Hannover einsteigen können.

66. Zusätzliche Ringbuslinie auf dem City-Ring
Die Verwaltung prüft in Gesprächen mit der Region Hannover und der ÜSTRA die Einrichtung einer zusätzlichen Ringbuslinie auf dem City-Ring. In Zusammenarbeit mit der lokalen Automobilindustrie prüft die Verwaltung im Rahmen eines Modellprojekts die Eignung dieser potentiellen Ringbuslinie auf einen autonomen Fahrtbetrieb.

67. Ausdehnung des Kurzstreckentickets oder kostenloser ÖPNV innerhalb des City-Rings
Die Stadtverwaltung prüft in Absprache mit der Region Hannover und der ÜSTRA die grundsätzliche Realisierbarkeit und die Wirtschaftlichkeit einer Ausdehnung des Kurzstreckentickets im Stadtbahnverkehr auf fünf Stationen und einen grundsätzlich kostenlosen ÖPNV innerhalb des City-Rings durch Etablierung einer neuen Tarifzone.

68. Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge wird auf Grundlage der bisherigen Beschlusslage des Rates weiter vorangetrieben mit dem Zwischenziel, bis Ende 2026 an jedem zehnten öffentlichen Stellplatz in der Innenstadt von Hannover Lademöglichkeiten vorzuhalten. Dabei sind innovative und praxistauglichen Ansätze wie etwa die Installation von Ladebordsteinen zu berücksichtigen.

69. Erneuerung des Parkleitsystems – teure Ressourcen nutzen
Nachdem die Stadtverwaltung die bereits vom Rat beschlossene, neue Strategie für den Einsatz des Verkehrsleitrechners vorgestellt und umgesetzt hat, wird ein neues und digitales Parkleitsystem installiert. Dieses neue Parkleitsystem erfasst Parkraumverfügbarkeiten in der gesamten Innenstadt durch Sensortechnik und trägt damit zu einem fließenden Parksuchverkehr bei.

70. Querungen über den City-Ring
Querungen über den City-Ring sollen für den Fuß- und Radverkehr sicher gestaltet werden. Wenn an einzelnen Stellen zusätzliche Querungen erforderlich werden, sind diese an das Verkehrsmanagementsystem der Landeshauptstadt (Verkehrsrechner) anzuschließen. Neue Querungen sollen den Verkehrsfluss auf dem City-Ring so wenig wie möglich beeinträchtigen.

Langfristige Maßnahmen:

71. Vorhandenes Know-how nutzen – Autonomer ÖPNV
Die Verwaltung prüft die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit privaten Nahverkehrsträgern wie zum Beispiel Moia, um Hannover bei der Etablierung von voll- und teilautonomen Personenfahrten voranzubringen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen tritt die Stadtverwaltung auch in Gespräche mit der Region Hannover und der ÜSTRA. Zudem setzt sie sich für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf Park+Ride-Anlagen ein.

72. Ausbau der hanova-Parkhäuser zu Mobility Hubs
Die Parkhäuser von hanova Gewerbe werden langfristig zu innovativen Mobility Hubs weiterentwickelt, in denen die Verfügbarkeiten und Versorgungsmöglichkeiten von verschiedenen Mobilitätsträgern zusammenlaufen. Das schließt neben Stellplätzen für Pkws und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (E-Auto, E-Bike, E-Scooter) auch Leihstationen für (Lasten-)Räder und E-Scooter, Reparaturstationen usw. ein.

73. Unterirdisches Parken – Parkhaus unter dem Leibnizufer
Die Verwaltung prüft in Zusammenarbeit mit hanova Gewerbe und unter Berücksichtigung der vom Rat beschlossenen Planungen für die Zukunft der Leine und des Leibnizufers die Möglichkeit zur Errichtung eines neuen Parkhauses unter dem City-Ring entlang des Leibnizufers. Hierbei ist auch zu prüfen, ob Fördermittel eingeworben werden können, um dieses unterirdische Parkhaus im Krisenfall als Zivilschutzeinrichtung nutzen zu können.

74. Modernisierung der ÜSTRA-Tunnelstationen
Die Verwaltung prüft in Rücksprache mit der Region Hannover und der ÜSTRA, wie die innerstädtischen Tunnelstationen der Stadtbahn einer intensiven Modernisierungskampagne unterzogen werden können, bei der insbesondere auf ein beständigeres Funktionieren der Fahrstühle und Rolltreppen, der Informationsanzeigen und Fahrscheinautomaten sowie eine Steigerung des Sicherheitsgefühls Wert gelegt wird.

V. Klimaschutz:

Kurzfristige Maßnahmen:

75. Entsiegelungen und Begrünungen in der Fußgängerzone
In der Fußgängerzone werden punktuelle Entsiegelungen und Begrünungsmaßnahmen vorgenommen, um die Aufenthaltsqualität zu steigern. Dabei kommen ausschließlich klimaresiliente Arten zum Einsatz. Im Austausch mit den Immobilieneigentümern wirkt die Verwaltung auf eine Zunahme der Fassadenbegrünung in der Innenstadt hin und erarbeitet weitere, innovative Begrünungsansätze. Über die Fußgängerzone verteilt entstehen durch Aufbauten oder Entsiegelungen Klimainseln, die sich durch eine intensive Begrünung und verschattete Sitz- und Rastmöglichkeiten auszeichnen. Weitere Standorte dieser Klimainseln sind in den Antragspunkten 45 und 46 bestimmt. Unter Berücksichtigung der Starkregenkarte werden an kritischen Punkten der Innenstadt im Bereich der Fußgängerzonen gezielte Entsiegelungen zugunsten von begrünten und perspektivisch mit Zisternenlösungen versehenen Versickerungsflächen vorgenommen.

76. Überhitzung entgegenwirken
Um einer Überhitzung versiegelter Fläche entgegenzuwirken, werden auf den Straßen, Wegen und Plätzen der Innenstadt zukünftig nur noch helle Untergrundtöne verwendet.

77. Zusätzliche Trinkwasserbrunnen
Es werden zusätzliche Standorte für Trinkwasserbrunnen in der Innenstadt erarbeitet.

78. Trinkwasserprogramm „Refill“
Die Stadt bewirbt gegenüber den Geschäftstreibenden und Gastronomen der Innenstadt proaktiv das Refill-Programm, das sich für eine Vermeidung von Plastikmüll und das kostenlose Auffüllen von Flaschen mit Leitungswasser in Geschäften, Restaurants, Cafés usw. engagiert.

Langfristige Maßnahmen:

79. Schwammstadt-Prinzip
Dem Schwammstadt-Prinzip folgend wird in der Innenstadt die flächendeckende Etablierung eines nachhaltigen und innovativen Regenwassermanagements mit Zisternenlösungen vorangetrieben und deren Finanzierbarkeit unter Berücksichtigung verfügbarer Förderprogramme geprüft.

VI. Beteiligung:

Bei der Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen sind die Region Hannover und einschlägige Vereine, Verbände und Unternehmen aus der Stadtgesellschaft, hier insbesondere die Sozialverbände, Ärztehäuser, Ärzteverbände, Sozialwirtschaft, die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen, Krankenkassen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Pflegedienste, der Seniorenbeirat, Behindertenverbände, Jugendverbände, Interessenvertretungen und -verbände von Migrantinnen und Migranten, sozial engagierte Vereine und Verbände, die Handwerkskammer, die Industrie- und Handelskammer, die Kreishandwerkerschaft, die City-Gemeinschaft, die Unternehmerverbände Niedersachsen, der Arbeitgeberverband Niedersachsen der Handelsverband, die DEHOGA sowie der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen zu beteiligen, sobald das Kostenvolumen je Maßnahme die Marke von 500.000 Euro übertrifft. Grundsätzlich sollen die Bezirksräte in eine ständige Kommunikation eingebunden werden.

VII. Finanzierung:

Die beschriebenen Maßnahmen sollen prioritär aus den zur Verfügung stehenden Mitteln des Förderprogramms „Resiliente Innenstädte“ sowie ergänzend aus anderen, geeigneten Förderprogrammen (z. B. „Smart Cities“) finanziert werden. Die Stadtverwaltung bildet die aufzubringenden Eigenanteile sowie die Positionen zu nicht förderfähigen Maßnahmen im Haushalt ab. Im Haushaltsentwurf für die Jahre 2025/2026 sind im Mindesten finanzielle Mittel für die als „kurzfristig“ gekennzeichneten Maßnahmen zu ergänzen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ab dem Doppelhaushalt für die Jahre 2025/2026 bis 2035 ein jährliches Sonderbudget für die weitere Entwicklung der Innenstadt und die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen vorzusehen. Dieses Budget soll sich aus eigenen Mitteln, Fördergeldern und Drittmitteln zusammensetzen. Die Gegenfinanzierung erfolgt zunächst ausdrücklich durch Verzicht auf die Hinterlegung von Haushaltsmitteln für diejenigen Maßnahmen, die auf Grundlage dieses Antrags aus dem Handlungsprogramm des Innenstadtkonzepts „Mitte neu denken“ gestrichen werden.

Die Stadtverwaltung wird zudem beauftragt, in der Stadtgesellschaft für die Einrichtung eines Cityfonds zu werben, in dem öffentliche und private Gelder für die Weiterentwicklung der Innenstadt gebündelt werden. Zur Einrichtung dieses Fonds legt die Verwaltung dem Rat eine eigene Drucksache vor.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in die Fraktionen gezogen




TOP 11.
Pflegekinderdienst und Ausbau (HSK X - Projekt) - Grundlegender Bericht über den PKD und den geplanten Ausbau im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung

Frau Castaneda gab einen Einblick in das Thema Pflegekinderdienst (PKD) und in die dazugehörigen rechtlichen Aufgaben. Über den PKD, so Frau Casteneda, würden die Kinder untergebracht werden, die aus Familien kämen, in denen der Kinderschutz nicht mehr sichergestellt sei und es zu der lebenseinschneidenden Entscheidung der Fremdplatzierung und Unterbringung in Pflegefamilien kommen müsse. Es ginge immer darum, das Kindeswohl zu fördern und sicherzustellen. Die Kinder bekämen in den Pflegefamilien das, was sie in der Ursprungsfamilie für ihre gesunde Entwicklung, für ein fürsorgliches Aufwachsen, zur Förderung in der Bildung sowie in Form von Liebe und Aufmerksamkeit nicht erhalten könnten. Frau Castaneda informierte, dass eine Pflegefamilie für Kinder in der Altersgruppe bis sechs Jahre immer die bessere Alternative zur Unterbringung in Heimen sei. Man wolle damit aber die vollstationären Einrichtungen nicht geringer stellen. Aufgrund der Bindung sei es ein Unterschied, ob ein Kind in einer familienanalogen Einrichtung bzw. Pflegefamilie aufwachse oder in einem Heimbetrieb mit Wechselschichten und unterschiedlichen Bezugspersonen, was man bis zur Volljährigkeit ggf. nicht aufrechterhalten könne. Frau Castaneda ging weiter auf die verschiedenen Aufgabenbereiche des PKD ein. Geeignete Pflegeeltern zu finden, gestalte sich immer schwieriger. Im Anschluss wurde ein Informationsfilm zum Ablauf im Pflegekinderdienst gezeigt. Am Beispiel zweier Biographien von betroffenen Kindern wurden die Herausforderungen und Chancen näher dargestellt. Die Verwaltung sei bemüht, die Gremienmitglieder gemeinsam auf dem Weg der Modernisierung und Aufwertung des Pflegekinderdienstes mit dem Ziel der Gewinnung weiterer Pflegefamilien mitzunehmen. Die gezeigte PowerPoint-Präsentation wird als Anlage mit dem Protokoll online zur Verfügung gestellt.

Herr Breitling erkundigte sich, ob es eine maximale Anzahl an Pflegekindern pro Pflegefamilie gebe.

Frau Castaneda erläuterte, dass eine Höchstgrenze von Jugendamt zu Jugendamt unterschiedlich sei. Bei der Stadt Hannover wären in speziellen Fällen vier Kinder möglich. In solchen Fällen würde allerdings besonders kritisch betrachtet werden, wie belastbar die Familie sowie die familiäre als auch die berufliche Situation sei, wenn beide Eltern berufstätig wären. Begleitet würde dieser Personenkreis vom ersten bis zum letzten Tag im Rahmen der Jugendhilfe, so lange man Hilfe zur Erziehung bekomme, hier nach SGB VIII § 33 Vollzeitpflege. In dieser Zeit gebe es jährlich ein Hilfeplangespräch mit den Pflegeeltern, mit den Sorgeberechtigten sowie mit dem Pflegekinderdienst. In so einem Gespräch würde genau so etwas abgestimmt. Dazu gäbe es ein Protokoll, das überprüfbar sei.

Ratsfrau Kaczmarek erkundigte sich, wie es um die therapeutische Versorgung der Kinder bestellt sei, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es momentan sehr schwer sei, überhaupt an Therapieplätze zu kommen.



Frau Castaneda reichte eine Information von Herrn Hess, Dienstellenleiter im Pflegekinder- und Adoptionsdienst, nach, dass die Grenze bei zwei Pflegekindern pro Familie in Hannover liege. Bei Familien mit vier Pflegekindern handele es sich um sogenannte Netzwerkfamilien. Das hieße, dass Eltern sich praktisch ihre Pflegefamilie oder ihre Pflegestelle selber organisiert hätten. Somit könnten dies auch Familien sein, die schon eigene Kinder oder auch bereits Kinder aufgenommen hätten. Solche Konstellationen kämen aber sehr selten vor.

Zur Frage nach Therapien führte Frau Castaneda aus, dass Pflegekinder genau die gleichen Herausforderungen hätten, wie alle anderen Kinder auch. Allerdings hätte die Verwaltung durch den Pflegekinderdienst oft mehr Vernetzung und Kontakte zu niedergelassenen Ärzten und Therapeuten, die vorrangig angesprochen würden. Diese Ansprache solle aber keine Bevorzugung beinhalten.

Ratsfrau Bax erkundigte sich nach dem Termin des „Pflegekinderfestes“


Frau Castaneda antwortete, dass das Sommerfest am Sonntag um 11 Uhr starten würde.

Zur Kenntnis genommen


TOP 12.
Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, SPD-Fraktion und CDU-Fraktion: Durch zielgerichtete Ansprache und Beratung erfolgreich Pflegefamilien gewinnen, Diversität in Pflegefamilien fördern
(Drucks. Nr. 1303/2024)

Ratsfrau Kaczmarek brachte den Antrag ein und begründete diesen.

Ratsfrau Sankowske wies darauf hin, dass der Antrag dazu diene, die Diversität bei Pflegefamilien zu stärken.



Antrag


Die Verwaltung wird beauftragt, die Suche nach Pflegefamilien mit den unten genannten Maßnahmen auszudehnen.
1. Im Austausch mit den Beauftragten für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt der Landeshauptstadt Hannover, dem Referat für Frauen und Gleichstellung und ggf. externen passenden Partner*innen und Expert*innen soll die geplante Marketingkampagne zusätzlich mit einem besonderen Augenmerk auf das Thema Diversität bei Pflegefamilien ausgerichtet werden (queere Paare, Singles, Menschen mit Einwanderungsgeschichte). Bei Informationsveranstaltungen für Interessierte ist sowohl bei der Einladung als auch Durchführung auf eine zielgruppenspezifische Ansprache zu achten und ggf. sollen bei Bedarf gesonderte, zielgruppenspezifische Termine angeboten werden (z.B. durch eine Kommentarmöglichkeit bei der Anmeldung, ob ein gesonderter Termin bspw. nur für gleichgeschlechtliche Paare oder Menschen mit Migrationshintergrund gewünscht ist).
2. Die Internetseite der Landeshauptstadt Hannover soll in der Ansprache potenzieller Pflegeeltern, aber auch abgebender Eltern modernisiert werden und die vielfältigen Arten von Pflegefamilien widerspiegeln. Hier sollen ebenso zielgruppenspezifische Informationen für unterschiedliche Interessent*innengruppen zu finden sein, die auf die Bedarfe der potentiellen Pflegefamilien zugeschnitten sind.
Einstimmig

TOP 13.
Finanzbericht Juni 2024 für den Teilhaushalt 51 des Fachbereiches Jugend und Familie
(Informationsdrucksache Nr. 1562/2024 mit 1 Anlage (nur online))

Zur Kenntnis genommen

TOP 14.
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte Gethsemane in eine integrative Gruppe
(Drucks. Nr. 1375/2024)

Herr Deppe nahm aufgrund eines Mitwirkungsverbotes nicht an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Antrag,
zu beschließen,
eine Kindergartengruppe (20 Plätze, Ganztagsbetreuung) in der Kita Gethsemane, Klopstockstr. 18, 30177 Hannover, in Trägerschaft des ev.-luth.-Stadtkirchenverbandes Hannover KdöR in eine integrative Kindergartengruppe (19 Plätze, davon ein Integrationsplatz, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
sowie

dem Träger ab dem 01.09.2024, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, entsprechend der mit dem Träger vereinbarten Förderungen für verbandseigene Kindertagesstätten (VBE) sowie auf der Grundlage der DS Nr. 2735/1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergartengruppen mit Einzelintegration -gemäß Anlage 2-" zu gewähren.

Einstimmig


TOP 15.
Umzug und Aufstockung der Betreuungszeit des Elterninitiativkindergartens e.V.
(Drucks. Nr. 1390/2024)
Antrag,
zu beschließen,

die Betreuungszeit der Kindergartengruppe (25 Plätze) des Elterninitiativkindergartens, nach Umzug in die Mörlinstraße 47, 30539 Hannover von Halbtags- auf eine 3/4-Betreuung aufzustocken
und
dem o.g. Träger, rückwirkend zum 01.08.2024, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach der "Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF)" zu gewähren.

Einstimmig


TOP 16.
Jugend Ferien-Service
Festsetzung der Nutzungsentgelte ab 2025

(Drucks. Nr. 1408/2024 mit 5 Anlagen (online))

Antrag,

1. den in den Preislisten (Anlagen 1-3) ausgewiesenen Nutzungsentgelten für die Ferieneinrichtungen Sommercamp Otterndorf, Feriendorf Eisenberg „Günter Richta“ und die Freizeitanlage Wennigsen ab 2025 zuzustimmen.
2. den Verkaufspreis für die FerienCard ab 2025 auf 12,00 € festzulegen. HannoverAktivPass-Inhaber*innen erhalten die FerienCard kostenfrei. Den Teilnahmebedingungen (Anlage 4) für die FerienCard zuzustimmen.
3. den in der "Finanziellen Regelung für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen des Jugend Ferien-Service ab 2025" (Anlage 5) ausgewiesenen Beträgen für Aufwandsentschädigungen, Fahrtkostenerstattung und den Ermäßigungen für mitreisende Familienangehörige zuzustimmen und die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, Preisanpassungen dieser Beträge jährlich um jeweils bis zu 4 %, gerundet auf den nächsten 0,10 € Betrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
4. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, zu den Antragspunkten 1. und 2. jährlich Preisanpassungen bis zu jeweils 4 %, gerundet auf den nächsten vollen Eurobetrag, eigenständig vornehmen zu dürfen.
5. die Sachgebietsleitung des Sachgebietes Jugend Ferien-Service zu ermächtigen, in begründeten Ausnahmefällen mit einzelnen Kunden Sonderkonditionen zu vereinbaren.

Einstimmig


TOP 17.
Jugend Ferien-Service, Sommercamp Otterndorf
Sanierung der Mehrzweckhalle, vorbereitende Maßnahmen
(Drucks. Nr. / 2024 mit 1 Anlage) - wird nachgereicht


Abgesetzt


TOP 18.
Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1563/2024)

Antrag,

die Verwaltung zu beauftragen, bis zum Frühjahr 2025 eine Qualitätsrichtlinie für die Offene Kinder- und Jugendarbeit im Stadtgebiet Hannover zu entwickeln und diese dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

Die Richtlinie soll konkret beinhalten:
1. die Festlegung von drei Einrichtungstypen:
a. sozialräumliche Einrichtungen für Kinder von 6 bis 13 Jahren,
b. sozialräumliche Einrichtungen für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII),
c. stadtweite Einrichtungen für Jugendliche von 14 - 21 Jahren,
2. die Festlegung von Aufgaben und den damit verbundenen Zielen der drei Einrichtungstypen, orientiert an den Leistungen nach §§ 11, 13, 14 SGB VIII, sowie erforderlicher organisatorischer und fachlicher Aufgaben für die Einrichtungen,
3. eine Bemessung des notwendigen Personaleinsatzes der erforderlichen Qualifikationen zur Erfüllung der Aufgaben,
4. die Festlegung erforderlicher Raumressourcen (Standardraumkonzept),
5. eine Systematik zur Verteilung der verschiedenen Einrichtungen über das Stadtgebiet, orientiert an den verschiedenen Aufgabenprofilen der Einrichtungstypen.

Darüber hinaus soll die Verwaltung die Einführung und Bereitstellung der Anwendung „BEAST“ (Bestands- und Angebots-Statistik der Region Hannover) als verbindliches Tool zur Statistikerhebung für die gesamte Landschaft prüfen.

Außerdem soll die Verwaltung die Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, insbesondere den Teil A, überarbeiten, um die freien Träger in die Lage zu versetzen, die Qualitätsstandards zu erreichen. Die überarbeitete Fassung soll rechtzeitig vor der Haushaltsplanung 2027/2028 zum Beschluss vorliegen.

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 18.1.
Änderungsantrag des Stadtjugendrings Hannover e. V. (Angelika Liebrecht) zu Drucks. Nr. 1563/2024: Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 1692/2024)

Antrag,
zu beschließen:


Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Landeshauptstadt Hannover möge beschließen, die Drucksache Nr. 1563/2024 wie folgt zu ändern:

Ersatzlose Streichung der Altersgruppen in Abschnitt 1. a., b. und c..

Die Richtlinie soll konkret beinhalten:

1. die Festlegung von drei Einrichtungstypen:

a. sozialräumliche Einrichtungen für Kinder von 6 bis 13 Jahren,

b. sozialräumliche Einrichtungen für Jugendliche von 14 bis 21 Jahren mit einem zusätzlichen Schwerpunkt auf Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII),

c. stadtweite Einrichtungen für Jugendliche von 14 21 Jahren,

Auf Wunsch der SPD in die Fraktionen gezogen


TOP 19.
Erhöhung des Zuwendungsbetrages für das Jugendzentrum Salem im Haushaltsjahr 2024
(Drucks. Nr. 1488/2024)

Herr Deppe nahm aufgrund eines Mitwirkungsverbotes nicht an der Abstimmung und Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

Herr Mesch begrüßte den Antrag, merkte aber an, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass nicht nur das Jugendzentrum Salem Bedarf an einer Erhöhung des Zuwendungsbetrages habe.

Antrag,

die Erhöhung des Zuwendungsbetrages für das Jugendzentrum Salem (Antrag 4510028) von 127.118 € um 20.000 € auf 147.118,00 € aus dem Sammeltopf 4510300 - Stadtteiljugendeinrichtungen im Haushaltsjahr 2024 einmalig zu beschließen.

Einstimmig


TOP 20.
Bericht der Dezernentin

Stadträtin Blasberg-Bense wies auf den Aktionstag Kinderrechte hin, der am 20. September am Weltkindertag von 9 bis 16 Uhr im Freizeitheim Vahrenwald stattfände. Es folgte der Hinweis, dass vom 23. bis 29. September der „Tag der offenen Tür in der Jugendarbeit“ stattfände.

Ratsherr Capellmann kam auf die Einwohner*innenfragestunde zurück und erkundigte sich, um wie viel Quadratmeter es in der Nordstadt ginge und wie viele Jugendliche das Kopi erreiche.



Stadträtin Blasberg-Bense berichtete, dass das besagte Gelände nicht sehr groß sei und die Bahn dort Bauabsichten habe. Das Problem sei seit vielen Jahren bekannt. Es sei der Verwaltung mehrfach gelungen, ein Moratorium zu erwirken, um die Bebauung zu verzögern. Nun aber habe die Bahn deutlich gemacht, dass es jetzt nicht nochmal zu einer Verzögerung kommen könne. Stadträtin Blasberg-Bense betonte noch einmal, dass zahlreiche Grundstücke geprüft wurden und diese Angebote den Kopi Vertreter*innen unterbreitet wurden. Diese Angebote seien nicht angenommen worden; ein Teil hätte sich mittlerweile auch erledigt. Somit könne man nicht auf diese Angebote zurückkommen.

Frau Frischen führte aus, dass es sich bei dem Gebäude auf dem Grundstück um ein ehemaliges Kohlenhaus handele. Ein Backsteinhaus mit geschätzt höchstens 40 Quadratmetern, das als Aufenthaltsraum diene. Es gebe dazu eine kleine Küche und Sanitär. Der Verein habe viel selber gebaut, wie z.B. eine Bühne auf dem Außengelände, auf der in den Jahren vor Corona regelmäßige Punkkonzerte veranstaltet worden seien. Mittwochs gebe es insbesondere für Jugendliche und junge Punker* innen ein Frühstück. Es würde sehr viel Beratungsarbeit geleistet werden. Zu den genauen Zahlen könne sie keine Auskunft erteilen. Im normalen Wochenkontext könnten es um 20, 30, 40 junge Leute sein; bei Konzerten oder besonderen Veranstaltungen sicherlich auch mal mehr.

Ratsherr Capellmann fragte nach, ob man zusammenfassend von ca. 40 Quadratmetern bezogen auf das Haus und ca. 100 Quadratmetern Grundstück sprechen könne.

Diese Aussage wurde von Frau Frischen bestätigt.

Stadträtin Blasberg-Bense wies noch einmal auf das Problem der Art der Nutzung hin, die es erschwere, ein anderes Grundstück zu finden.

Ratsherr Döring betonte, dass er das Gelände gut kenne, da er in der Vergangenheit in der Nähe gewohnt hätte. Das Thema sei schon in der Wahlperiode vor der letzten Kommunalwahl 2016 bis 2021 intensiv besprochen worden, weil das Eisenbahn-Bundesamt die Nutzung dieses Kohlenhauses sowie die Anwesenheit von Menschen und Hunden im unmittelbarer Nähe zur ICE-Strecke komplett untersagt habe. Das Eisenbahn-Bundesamt hätte gar nichts davon gewusst, dass dort seit über 20 Jahren die Aktivität stattfinde. Der Prozess sei lange bekannt. Es sei schwierig, auf den Stadtteil festgelegt zu sein und mit einer Nutzung, die nur bedingt nachbarschaftstauglich sei. Den Frust auf der einen Seite könne er verstehen, aber er verstehe auch, dass die Möglichkeiten, die die Verwaltung hatte, nach seiner Wahrnehmung jedenfalls immer ausgeschöpft wurden, wie man es auch noch vertreten könne. Hier komme man jetzt offenbar nicht mehr zusammen. Klar sei aber auch, dass es dem Wohlwollen der Stadt und der Bahn zu verdanken sei, dass es überhaupt so lange möglich gewesen sei, das Gelände derart zu nutzen.

Herr Mesch teilte mit, dass Moritz Rüter sein Mandat sowohl im Jugendhilfeausschuss als auch das der Kommission Kinder- und Jungenhilfeplanung aufgebe, da er seinen Lebensmittelpunkt verlagere. Herr Mesch richtete Grüße und gute Wünsche für die Zukunft an alle Teilnehmenden des Jugendhilfeausschusses aus.

Ratsherr Knüppel schloss den öffentlichen Teil der Sitzung um 16.50 Uhr und stellte die Nichtöffentlichkeit her.

Ratsherr Knüppel schloss die Sitzung um 17.30 Uhr.

(Blasberg-Bense) (Knoll)
Stadträtin für das Protokoll