Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 21.08.2024

Protokoll:

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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.06 - Datum 11.11.2024

PROTOKOLL

23. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
am Mittwoch, 21. August 2024, Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137, 30539 Hannover

Beginn 18:30 Uhr
Ende 21:15 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
(Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek)(Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke (SPD) 18.30 - 18.40 Uhr
Bezirksratsfrau Cibura (SPD) 18.40 - 21.15 Uhr
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
(Bezirksratsherr Hellmann) (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsfrau Dr. Münzel (CDU)
(Bezirksratsherr Nauheimer) (CDU)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP)
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Sylvester (CDU)
Bezirksratsherr Wahl (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Warmboldt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Dr. Wöhler (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Beigeordnete Iri) (SPD)

Verwaltung:
Frau Seeliger (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Behrla (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Fabich (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)
Frau Schwägerl (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bär (Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr Schaefer (Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement)

Presse:
Herr Voigt (Stadtanzeiger - HAZ/NP)

Tagesordnung:


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung


2. Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Daniela Barke
(Drucks. Nr. 15-1531/2024)


3. Verpflichtung eines neuen Mitglieds


4. M I T T E I L U N G E N


5. I N F O R M A T I O N E N

5.1. Sachstandsbericht: Kleingartenentwicklung Kronsberg Nord (DS 3165/2019)


6. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

6.1. A N H Ö R U N G E N

6.1.1. Umzug und Aufstockung der Betreuungszeit des Elterninitiativkindergartens e.V.
(Drucks. Nr. 1390/2024)

6.1.2. Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

6.1.3. A N H Ö R U N G zum Haushaltsplanentwurf

6.1.3.1. Haushaltsplan 2025/2026 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucks. Nr. 1393/2024 mit 1 Anlage )

6.1.3.2. Haushalt 2025/2026
(Drucks. Nr. 0916/2024 mit 4 Anlagen (nur online))

6.1.3.2.1. Zusammenfassung der Änderungsanträge zur Drucks. Nr. 0916/2024
(Drucks. Nr. 15-1679/2024)

6.1.3.2.2. Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0916/2024 Anlage 1 Teil II (Haushalt 2025/2026 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2025/2026/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode
(Drucks. Nr. 15-1660/2024)


7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


8. Bericht des Stadtbezirksmanagements


9. Einwohner*innenfragestunde (bis spätestens 20:00 Uhr)


10. A N F R A G E N

10.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

10.1.1. Ökologisches Bodenmanagement Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1494/2024)

10.1.2. Position der Beschilderung auf Verkehrsinseln
(Drucks. Nr. 15-1497/2024 mit 1 Anlage )

10.1.3. Jugendzentrum Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1498/2024)

10.1.4. Papierkörbe Bolzplatz vor der ehemaligen Außenstelle IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1500/2024 mit 1 Anlage )

10.2. der CDU-Fraktion

10.2.1. Sitzungsprotokolle
(Drucks. Nr. 15-1509/2024)

10.2.2. Herrmann-Löns-Park Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1511/2024)


11. A N T R Ä G E

11.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

11.1.1. Entsiegelung der Mittelinseln in der Brabeckstraße/Knotenpunkt Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1507/2024)

11.2. der SPD-Fraktion

11.2.1. Erhöhung der Mülleimerkapazitäten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1526/2024)

11.2.2. Parkraumsituation Zentrum Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1527/2024)



12. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

12.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode

12.2. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Integrationsbeirats Kirchrode-Bemerode-Wülferode
(Drucks. Nr. 15-1357/2024)


13. Genehmigung von Protokollen


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Zu den Tagesordnungspunkten 6.1.3.2.1. und 6.1.3.2.2. wird auf die verteilten Tischvorlagen verwiesen.

Zu Tagesordnungspunkt 10.2.1. wird die Antwort zu der Anfrage schriftlich nachgereicht.

Die Tagesordnungspunkte 12.1., 13. und 15. werden abgesetzt.

Die Drucks.-Nr. 15-1527/2024 (Tagesordnungspunkt 11.2.2. - Parkraumsituation Zentrum Kirchrode) wird von Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.

TOP 2.
Feststellung über den Sitzverlust von Bezirksratsfrau Daniela Barke
(Drucks. Nr. 15-1531/2024)

Bezirksratsfrau Barke bedankt sich beim Gremium für die gute Zusammenarbeit. Ihr habe die politische Arbeit immer großen Spaß gemacht. Bezirksbürgermeister Rödel bedankt sich bei Frau Barke für ihr Engagement im Bezirksrat. Er überreicht Blumen und ein kleines Präsent. Auch die SPD-Fraktion überreicht ein Präsent und bedankt sich in persönlichen Worten für die geleistete Arbeit.

Antrag,

gemäß § 52 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S.1 NKomVG festzustellen, dass bei Bezirksratsfrau Daniela Barke die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode gemäß § 52 Abs. 1 Ziffer 1 NKomVG vorliegen.


Einstimmig


TOP 3.
Verpflichtung eines neuen Mitglieds

Bezirksbürgermeister Rödel begrüßt Frau Cibura im Gremium. Er verpflichtet Bezirksratsfrau Cibura per Handschlag, weist sie auf die ihr obliegenden Pflichten hin, wünscht ihr viel Erfolg und erhofft sich eine gute sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit.


TOP 4.
M I T T E I L U N G E N

Bezirksbürgermeister Rödel informiert über den am 12.9.24 stattfindenden bundesweiten Warntag. Des Weiteren macht er auf das Kirchweihfest der Kirchengemeinde „Zu den heiligen Engeln“ am 25.8.24 aufmerksam.


TOP 5.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 5.1.
Sachstandsbericht: Kleingartenentwicklung Kronsberg Nord (DS 3165/2019)

Frau Schwägerl vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün informiert über die Planungen zur Entwicklung einer Kleingartenkolonie am Kronsberg-Nord (Präsentation nur online). Dabei geht sie auf die Rahmenbedingungen, Ziele und Dimensionen der Anlage ein. Zudem stellt sie die am Verfahren beteiligten Akteur*innen vor. In den Beteiligungsprozess sollen sich Bürger*innen, Vereine etc. aktiv einbringen. Die Ergebnisse sollen in die weiteren Planungen einfließen. Zuletzt gibt sie einen Einblick in die Zeitschiene.

Bezirksratsherr Quast fragt sich angesichts der geplanten Lage der Kleingartenkolonie und bekannter Schwierigkeiten bestehende Kleingartenvereine „am Leben zu halten“, ob der Standort und die Ausrichtung gut gewählt seien. Wurde der benachbarte Kleingartenverein eingebunden? Ferner frage er sich beim Beteiligungsprozess, ob es nötig sei, externe Berater einzubinden und welcher Kostenaufwand ausgelöst werde.

Frau Schwägerl antwortet, dass der benachbarte Kleingartenverein eingebunden wurde. Dort gäbe es keine leerstehenden Parzellen, die Nachfrage nach Kleingärten sei an dieser Stelle riesig. Es solle keine Konkurrenzsituation geschaffen werden. Es sei eine große Herausforderung, eine intakte Kleingartenanlage zu schaffen, die sämtliche Bedürfnisse berücksichtige. Daher sei ein Moderationsprozess wichtig, der insbesondere bauliche Erfordernisse einbinde. Derzeit werde von Herstellungskosten in Höhe von ca. 20.000 € pro Kleingarten ausgegangen.

Auf Nachfrage von Bezirksratsfrau Stittgen erläutert Frau Schwägerl das Beteiligungskonzept weitergehend. Ziel sei auch, dass sich aus der Beteiligung heraus, Mitglieder für den künftigen Kleingartenverein finden.

Angesicht der fortschreitenden Bebauung des Baugebietes Kronsberg-Süd fragt sich Bezirksbürgermeister Rödel, ob die Parzellen ausschließlich den Neubewohnern zur Verfügung stünden oder weitere Kleingartenanlagen in dem Bereich geplant seien. Eine Bevorrechtigung gebe es nicht, Frau Schwägerl bat darum, zunächst die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens abzuwarten, bevor weitere Planungen angestrengt werden.


TOP 6.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 6.1.
A N H Ö R U N G E N

TOP 6.1.1.
Umzug und Aufstockung der Betreuungszeit des Elterninitiativkindergartens e.V.
(Drucks. Nr. 1390/2024)

Antrag,

zu beschließen,
  • die Betreuungszeit der Kindergartengruppe (25 Plätze) des Elterninitiativkindergartens, nach Umzug in die Mörlinstraße 47, 30539 Hannover von Halbtags- auf eine 3/4-Betreuung aufzustocken
und
  • dem o.g. Träger, rückwirkend zum 01.08.2024, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach der "Richtlinie der pauschalierten Betriebskostenförderung (pBKF)" zu gewähren.


Einstimmig







TOP 6.1.2.
Neubau eines gemeinsamen Vereins- und Schützenhauses für den TSV Bemerode und die SG Bemerode 1838 e.V. auf dem Gelände des TSV Bemerode
(Drucks. Nr. 1524/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

Antrag,


die Verwaltung zu beauftragen,
1. einen gemeinsamen Neubau eines Vereins- und Schützenhauses mit Gastronomie, Versammlungsräumen, Umkleiden, Kleinkaliber- und Luftgewehrschießstand als Ersatz für die im Zuge der Neuordnung der bisherigen Standorte wegfallenden Flächen unter Zugrundelegung des mit den Vereinen abgestimmten Raumprogramms im Zentrum der Bezirkssportanlage zu errichten,
2. das Vorhaben im Rahmen eines Eignungstestes als ÖPP-Modell zu untersuchen und mittels einer vorläufigen Wirtschaftlichkeit zu verifizieren sowie

3. bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit das Projekt als ÖPP-Modell mit den Leistungsbestandteilen Planen, Bauen und Finanzieren vorzubereiten, durchzuführen und den Ratsgremien das Ergebnis zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Umsetzung des Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht zu diesem kreditähnlichen Rechtsgeschäft.


Bezirksratsherr Quast erkundigt sich zum Zeitrahmen der Baumaßnahmen, ob es hier ggf. einen „Puffer“ gäbe. Herr Bär vom Gebäudemanagement teilt mit, dass eine konkretere Information als in der Drucksache angegeben, derzeit noch nicht möglich sei. Die Maßnahmen müssten aufeinander abgestimmt sein.

Bezirksratsherr Ranke äußert seine Sorge, dass der ursprünglich angestrebte Zeitrahmen zur Inbetriebnahme des Vereinsheims wiederum nicht eingehalten werde- dieser sei aus seiner Erinnerung ursprünglich im Januar oder März 2028.

Bezirksratsfrau Stittgen teilt die Befürchtung, dass das Bauvorhaben sich zeitlich verzögert, obwohl dies im letzten Jahr insbesondere durch Oberbürgermeister Onay anders zugesichert wurde.

Herr Bär ergänzt, dass die Baumaßnahmen nach jetzigem Stand ausreichend personalisiert sind. Er weist aber auch auf zum Teil hochkomplexe Aufgaben hin, die im Detail nicht immer vorgeplant werden könnten. Man nehme z.B. auch die Expertise Dritter in Anspruch, hier lasse sich im Vorfeld nicht alles beeinflussen.

Bezirksbürgermeister Rödel erkundigt sich zu den Planungen des Schützenvereins, wann müsse dieser das Schützenhaus verlassen? Herr Bär informiert, dass dies nach den Planungen in 2026 sei, damit das Baufeld für die Baumaßnahmen vorbereitet werden könne. Bis dahin solle eine Interimslösung für den Schützenverein gefunden werden. Herr Schaefer ergänzt, dass favorisierter Standort das ehemalige Gebäude des „Excalibur“ sei. Weitere Gespräche werden in den nächsten Tagen geführt.

Ein Vereinsvertreter der TSV Bemerode schildert die aktuelle Gebäudesituation u.a. zu den aufzugebenden Umkleidekabinen. Herr Schaefer informiert, dass diese Situation bekannt sei und in den weiteren Umsetzungsplanungen berücksichtigt werde.

Bezirksratsherr Wahl beantragt getrennte Abstimmung.


zu 1. Einstimmig
zu 2. und 3. 14 Stimmen dafür, 1 Stimme dagegen, 0 Enthaltungen



TOP 6.1.3.
A N H Ö R U N G zum Haushaltsplanentwurf

TOP 6.1.3.1.
Haushaltsplan 2025/2026 - Haushaltsmittel für die Stadtbezirksräte
(Informationsdrucksache Nr. 1393/2024 mit 1 Anlage )

Zur Kenntnis genommen


TOP 6.1.3.2.
Haushalt 2025/2026
(Drucks. Nr. 0916/2024 mit 4 Anlagen (nur online))

Antrag,

1. die Haushaltssatzung (Anlage 1) mit dem Haushaltsplan (Anlage 2, Teil I und II des Haushaltsplans), dem Stellenplan (Anlage 3, Teil I des Haushaltsplans) der Landeshauptstadt Hannover für die Jahre 2025 und 2026,
2. das Investitionsprogramm 2024 bis 2029 der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 4, Teil III des Haushaltsplans),
3. die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover (Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 189 - 221 ff)
a. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover,
4. die Höchstbeträge der Liquiditätskredite der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Hannover aus den Wirtschaftsplänen 2025/2026 (Anlage 2, Teil I des Haushaltsplans, Seiten 189- 221 ff)
a. Eigenbetrieb Stadtentwässerung Hannover
b. Eigenbetrieb Städtische Häfen Hannover
c. Eigenbetrieb Hannover Congress Centrum
d. Sondermögen Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
zu beschließen.

Mit den Änderungen der Drucksachen Nrn. 15-1660/2024 und 15-1679/2024 wie folgt beschlossen:

14 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung

TOP 6.1.3.2.1.

Zusammenfassung der Änderungsanträge zur Drucks. Nr. 0916/2024

(Drucks. Nr. 15-1679/2024)


Bezirksratsfrau Jochem beantragt eine Sitzungsunterbrechung da ihrer Fraktion die Haushaltsänderungsanträge zu kurzfristig für eine ausreichende Vorbereitung zugeleitet wurden.

Bezirksbürgermeister Rödel unterbricht die Sitzung um 19:45 Uhr und eröffnet diese wieder um 20:15 Uhr.


Zu Antrag 1

Bezirksratsfrau Jochem erläutert die Gründe, warum ihre Fraktion sich enthalten werde.


Zu Antrag 5

Bezirksratsherr Hoffmann erläutert die Gründe, warum die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich enthalten werde.

Zu Antrag 10

Bezirksratsfrau Jochem erläutert die Gründe, warum ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Antrag


Der Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode beschließt die in den Anlagen aufgeführten Änderungsanträge zum Haushalt 2025/2026.

Die Haushaltsänderungsanträge werden mit den im Anhang vermerkten Ergebnissen
beschlossen (nur online).







TOP 6.1.3.2.2.
Änderungsantrag zur Drucksache Nr. 0916/2024 Anlage 1 Teil II (Haushalt 2025/2026 - Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, Stadtbezirksräte); Aufteilung der eigenen Haushaltsmittel 2025/2026/Repräsentationsmittel des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülfelrode
(Drucks. Nr. 15-1660/2024)

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

aus den in der Haushaltssatzung 2025/2026 im Teilergebnishaushalt 18, Produkt 11111, für den Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06) veranschlagten Haushaltsmitteln wird der folgende Betrag für Repräsentationsmittel jeweils für die Jahre 2025 und 2026 ausgewiesen:

Konto 42711000 Repräsentationsmittel Bezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode (06)

2.500,00 €

Einstimmig


TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung


Keine Berichtspunkte


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Seeliger weist auf das morgen stattfindende Sommerfest der IGS Kronsberg hin, zu dem alle eingeladen sind. Zudem macht sie auf das Tanzfest am Thie am 31.8.24 aufmerksam.


TOP 9.
Einwohner*innenfragestunde (bis spätestens 20:00 Uhr)

Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die Einwohner*innenfragestunde um 19:36 Uhr.

Eine Bürgerin bemängelt die permanente Beleuchtung der „Blauen Schule“. Hier könne es sinnvoll sein, diese zu Nachtzeiten auszuschalten. Bezirksbürgermeister Rödel erklärt, dass man hierzu mit dem Betreiber im Gespräch sei.

Bezirksbürgermeister Rödel schließt die Einwohner*innenfragestunde um 19:40 Uhr.


Bezirksratsherr Ranke macht im Vorfeld von Tagesordnungspunkt 10. auf folgendes aufmerksam: In der Entscheidung zu DS 15-2516/2023 N1 ist die Verwaltung nicht darauf eingegangen, in einer Bezirksratssitzung das System der baulichen Unterhaltung der Fuß- und Radwege zu erläutern. Dies sei enttäuschend und nicht hinnehmbar. Nach der anschließenden kurzen Diskussion sagt Herr Behrla zu, sich diesbezüglich an den Fachbereich Tiefbau zu wenden, um ggf. im sog. „Interkreis“ zu berichten.

Protokollantwort:

Der zuständige Erhaltungsbezirk im Fachbereich Tiefbau wird Kontakt mit Bezirksbürgermeister Rödel aufnehmen und im Interkreis über das System der Bauunterhaltung informieren.



TOP 10.
A N F R A G E N

TOP 10.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 10.1.1.
Ökologisches Bodenmanagement Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1494/2024)

Aus der Broschüre der Kronsberg-Umwelt-Agentur GmbH (KUKA) und Landeshauptstadt Hannover (3. überarbeitete Auflage 05/2000):

"Bodenabfälle sind hochwertige Stoffpotentiale. Statt diese wertvollen Rohstoffe auf weit entfernte Deponien teuer und umweltbelastend zu transportieren und dort ungenutzt zu lagern, wird am Kronsberg der Bodenaushub gleich vor Ort sinnvoll verwertet. ...

Für die Baumaßnahme von fast 3.000 Wohnungen einschließlich der Infrastruktur bis zur Weltausstellung fallen auf dem Kronsberggelände ungefähr 600.000m³ Bodenaushub an. Normalerweise würden die Deponiefahrten eine Staub-, Lärm- und Verkehrsbelastung gravierenden Ausmaßes für Anwohner aus dem umliegenden Siedlungsgebieten bedeuten. Rein rechnerisch wären bis zur EXPO etwa 100.000 bis zu 20 km lange LKW-Fahrten nötig, um die 600.000m³ Bodenaushub auf die Deponien abzutransportieren!
Oberstes Ziel des ökologischen Bodenmanagements ist die Verwertung aller Aushubmassen für Landschaftsgestaltung und Umweltentwicklung direkt vor Ort. Um dies zu leisten ist ein detailliert angepasstes Managementsystem nötig, das bereits in der Planungsphase die Entstehung von Bodenaushub minimiert."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. War das Ökologische Bodenmanagement erfolgreich und welche Schlüsse wurden für Kronsberg-Süd gezogen?
  2. Wie viel Bodenaushub wird beim Bau von Kronsberg-Süd insgesamt anfallen?
  3. Wo wird der Bodenaushub derzeit "entsorgt" und wie weit ist die durchschnittliche Entfernung?



Antwort der Verwaltung

Zu 1. Der Stadtverwaltung liegen hierzu keine Informationen vor, da das damalige Umweltamt noch vor der Regionsbildung bestand. In der Broschüre der Kronsberg-Umwelt-Agentur GmbH (KUKA) und Landeshauptstadt Hannover (3. überarbeitete Auflage 05/2000) wird aber auf Seite 83 Folgendes beschrieben:

Durch das Bodenmanagement konnten 78 Prozent des Bodens in weniger als 4 km Entfernung verwertet werden. Nur 12 Prozent des Bodens wurden extern verwendet.

Das damalige ökologische Bodenmanagement war positiv zu bewerten, mittlerweile sind Bodenmanagementmaßnahmen bei Großprojekten Standard und im Vorfeld mit den zuständigen Behörden (Untere Bodenschutzbehörde und Untere Abfallbehörde) der Region Hannover abzustimmen.

Zu 2. Die nominalen Bodenmengen sowie die Entsorgungswege müssen nicht bei der LHH angezeigt werden. Der Umgang mit dem Bodenaushub liegt in der Hand der jeweiligen Bauträger in Abstimmung mit den zuständigen Behörden (Untere Bodenschutzbehörde und Untere Abfallbehörde) der Region Hannover. Die Maßnahmen zur Verwertung/Beseitigung anfallenden Bodenaushubs wurden analog zu anderen Bauvorhaben bzw. Planungsgebieten im Stadtgebiet Hannovers durch die Verwaltung nicht vorgegeben (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1.). Jedoch wurden die Investoren durch die Verwaltung auf die ortsnahe und kostengünstige Bodenverwertungsmöglichkeit für unbelastete Bodenmaterialien in der ehemaligen Mergelgrube der GENAMO mbH hingewiesen.

Zu 3. Da wie unter 2. dargestellt das Bodenmanagement zwischen Bauträger und der Region Hannover abgestimmt wird, liegen der LHH zu den Details des Bodenmanagements (Entsorgungsort, Entfernung zum Entsorgungsort, Entsorgungsmenge) keine Informationen vor.

Antwort der Region Hannover (Fachbereich Umwelt)

Zu Frage 1:

Die Broschüre der LHH zum ökologischen Baumanagement Kronsberg ist vor der Regionsgründung (2001) verfasst worden und der Region Hannover (Untere Abfallbehörde, UAB) nicht bekannt. Zur Regionsgründung waren die Baumaßnahmen zum größten Teil bereits abgeschlossen. Aus diesem Grund kann die UAB die Frage zum erfolgreichen Verlauf des ökologischen Baumanagements nicht beantworten.

Zu Frage 2:

Mengenangaben zum gesamten Bodenaushub im Baugebiet Kronsberg-Süd sind der UAB nicht bekannt. Da der Boden grundsätzlich als unbelastet („Grüne-Wiese-Fiktion“) gilt unterliegt er keiner Überwachungspflicht und kann damit freizügig verwertet werden.

Zu Frage 3:

Soweit der UAB bekannt ist, werden sämtliche Aushubböden einer fachgerechten Verwertung zugeführt. Eine Deponierung im Sinne der Deponieverordnung wäre auch monetär betrachtet nicht wirtschaftlich.
Folgende Entsorgungswege sind der UAB bekannt: Fa. NORIS (Entsorgungsfachbetrieb, Anderten), GENAMO (Rekultivierung HPC II, Anderten), HeidelbergCement (Zementwerk Anderten, Rohstoffersatz). Weitere Entsorgungen gingen zu einer Bodenabbaustelle in der Wedemark (Rekultivierung) sowie zu einer Abbaustelle in Marienhagen, Landkreis Hildesheim (Rekultivierung).

Bodenschutzrechtliche Fragen, die von der Unteren Bodenschutzbehörde der Region Hannover bearbeitet werden, haben sich bezüglich der Entsorgung des Bodenaushubs bisher nicht ergeben.


TOP 10.1.2.
Position der Beschilderung auf Verkehrsinseln
(Drucks. Nr. 15-1497/2024 mit 1 Anlage )

Unter anderem, um Fußgängerinnen und Fußgänger baulich zu schützen und die Querung der Fahrbahn zu erleichtern, existieren an einigen Stellen des Stadtbezirkes Verkehrsinseln. Diese sind in der Regel aus beiden Fahrtrichtungen mit einem Leitschild (Pfeil nach rechts) sowie einer darunter befindlichen rot-weißen Warntafel ausgestattet, damit der Verkehr auf der Fahrbahn zuverlässig um die Verkehrsinsel herum geleitet wird. Üblicherweise befinden sich diese Beschilderungen mittig oder rechtsbündig auf der Verkehrsinsel (zum Beispiel an der Brabeckstraße). Vereinzelt ist aber auch zu beobachten, dass die Beschilderung linksbündig ausgeführt ist (zum Beispiel in der Ortsdurchfahrt Wülferode und in der Straße Döhrbruch). Diese Art der Ausführung lässt befürchten, dass die Beschilderung nicht so zuverlässig um die Verkehrsinsel herum leitet wie bei der zuvor beschriebenen Variante und somit für Personen auf der Verkehrsinsel eine geringere Schutzwirkung vor Kollisionen gegeben sein könnte, insbesondere im Dunklen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist eine solche vereinzelte linksbündige Ausrichtung verwaltungsseitig explizit gewünscht und falls ja, bei welchen Voraussetzungen?
  2. Was spricht gegen eine rechtsbündige oder wenigstens mittige Ausrichtung der Beschilderung?
  3. Ist es aus Sicht der Verwaltung - insbesondere zum Schutz von Menschen auf der Verkehrsinsel - sinnvoll, die linksbündige Beschilderung nach rechts zu versetzen?



Antwort der Verwaltung


Zu 1.) Ja, bei baulichen Querungshilfen ist es erwünscht, dass die Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts vorbei“ links eingebaut werden.

Zu 2.) Die zu Fuß Gehenden werden so einfacher vom Verkehr erkannt, der sich auf diese Fußgängerquerung zubewegt. Darüber hinaus ist das Sichtfeld für die zu Fuß gehenden Personen weniger durch das Verkehrszeichen behindert.

Zu 3.) Auf Verkehrsinseln, die lediglich der räumlichen Trennung verschiedener Verkehrsströme dienen und nicht als Querungshilfe, wird die Beschilderung in der Regel mittig eingebaut. Bei breiten Verkehrsinseln kann dies auch rechts der Mitte erfolgen, um den Fahrzeugführenden eindeutig zu signalisieren, an welcher Stelle rechts vorbeigefahren werden muss.


TOP 10.1.3.
Jugendzentrum Kronsberg-Süd
(Drucks. Nr. 15-1498/2024)

Die Drucksache 0024/2024 (HSK XI) sah vor, die "Dependance" neben der Grundschule Kronsberg-Süd zu einer stadtweit wirkenden Jugendeinrichtung umzuwidmen.
Diese Pläne begrüßen wir ausdrücklich.
Das bestehende Jugendcafé im KroKuS war über viele Monate geschlossen und wurde erst am 08.07.2024 wieder geöffnet. Bereits am 29.07. musste die Jugendeinrichtung temporär wieder aus Personalmangel geschlossen werden. Das zeigt, wie dünn die Personaldecke an dem Standort ist. Eine stadtweit wirkende Jugendeinrichtung mit größeren Teams kann stärker Personalausfälle kompensieren und die Verlässlichkeit der Jugendeinrichtung stärken. Eine größere Einrichtung kann mit den Öffnungszeiten auch stärker auf die Bedürfnisse der Jugendlichen eingehen.

Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD, CDU und FDP im Rat der Stadt Hannover (DS 0954/2024) wird der Teil des HSK XI nicht umgesetzt "bis die Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklungen der gesamten Landschaft der offenen Kinder-und Jugendarbeit (Roadmap-Prozess) in den Ratsgremien als Entscheidungsgrundlage vorliegt und abschließend beraten wurde."

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wann wird die Drucksache zum Roadmap-Prozess ins Verfahren gegeben?
  2. Wann wird das Gebäude der Grundschule mit Dependance an die Landeshauptstadt übergeben?
  3. Wie wird das Gebäude bis zur abschließenden Beratung des Roadmap-Prozesses genutzt?



Antwort der Verwaltung

zu 1.:
Der Jugendhilfeausschuss am 26.08.2024 wird mit der DS „Entwicklung einer Qualitätsrichtlinie für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der LHH“ (1563/2024) voraussichtlich die Verwaltung beauftragen, Qualitätsstandards in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zu entwickeln. Diese Qualitätsrichtlinie ist als erster Schritt der Umsetzung der Roadmap anzusehen.
Ein Beschluss über eine mögliche Richtlinie ist im Rat der Landeshauptstadt für das Frühjahr 2025 vorgesehen. In Folge kann bis Herbst 2025 die „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit – Teil A offene Kinder- und Jugendarbeit“ überarbeitet werden, so dass die Träger der freien Jugendhilfe zum Haushalt 2027/2028 auch finanziell in die Lage versetzt werden, die in der Qualitätsrichtlinie formulierten Standards umzusetzen.
Die geplante Qualitätsrichtlinie ist somit gleichbedeutend mit den in DS 0954/2024 benannten „Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der gesamten Landschaft der offenen Kinder- und Jugendarbeit“.
zu 2.:
Die Übergabe des Gebäudes an die Landeshauptstadt ist für Ende September 2024 vorgesehen. Die Übergabe des Gebäudeteils „Jugendzentrum“ an den Fachbereich Jugend und Familie kann laut Gebäudemanagement kurzfristig im Anschluss erfolgen.
zu 3.:
Aktuell befindet sich ein Antrag an den Bezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode in Vorbereitung, der vorschlägt, die aktuellen Ressourcen des Jugendcafés im KroKuS an den neuen Standort zu verlegen. Mit diesen personellen, materiellen sowie finanziellen Ressourcen soll der ohnehin für die Jugendarbeit vorgesehene Teil der Dependance im 1. OG dann nach Fertigstellung betrieben werden.

Auf Grund der Änderung zur DS 0024/2024 (HSK XI) in Bezug auf die Umstrukturierung in den städtischen Jugendzentren stehen aktuell keine weiteren Ressourcen zur Verfügung. Eine im Konzept für den Standort vorgesehene stadtweite Ausrichtung ist zwingend auf die Erhöhung zur Verfügung stehender Ressourcen angewiesen. Somit kann mit Umsetzung erst begonnen werden, wenn im Zuge der Weiterentwicklung der Landschaft der Kinder- und Jugendarbeit (Roadmap-Prozess) die geplanten orga-nisatorischen Umstrukturierungen von Personal und Sachmittelressourcen erfolgen, oder durch politischen Beschluss zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Bezirksratsherr Quast macht seinen Unmut deutlich, da das Vorgehen in der Vergangenheit anders mitgeteilt wurde.



TOP 10.1.4.
Papierkörbe Bolzplatz vor der ehemaligen Außenstelle IGS Kronsberg
(Drucks. Nr. 15-1500/2024 mit 1 Anlage )

Seit längerem steht die ehemalige Außenstelle der IGS Kronsberg unter anderer Nutzung als Schule. Sie wird der Stadt als Flüchtlingsunterkunft unter Trägerschaft des Deutschen Roten Kreuz betrieben. Das Areal vor dem Eingang zur Unterkunft sowie die Tischtennisplätze und der ehemalige Pausenhof vor der Schule liegen bezüglich der Reinigung in Zuständigkeit der Hausmeister der Unterkunft und werden tipptopp gepflegt.
Der daneben liegende Bolzplatz, auf dem die Stadt Dusch-Container „parkt“ ist, allerdings in Zuständigkeit der LHH und anscheinend zur Zeit in keinerlei Reinigungsprogramm. Die Mülleimer sind seit Monaten nicht geleert und geben ein nicht vertretbares Bild ab. Es gilt hier Missverständnisse zu vermeiden und dies nicht auf die Unterkunft zurück zu führen.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. In welchem FB der Verwaltung liegt die Zuständigkeit zur Reinigung?
  2. In welchem Turnus müsste eigentlich geleert und gereinigt werden?
  3. Wann werden die Mülleimer geleert und der Zustand beseitigt?



Antwort der Verwaltung


Die beiden Abfalleimer wurden zum 01.08.2024 in den Fußwegreinigungsvertrag des Fachbereichs Gebäudemanagement mit aha aufgenommen. Ab diesem Datum erfolgt nun vertragsgemäß eine wöchentliche Leerung der beiden Abfalleimer.

Bezirksratsherr Rosenwinkel informiert, dass trotz der Papierkörbe Müll neben den Körben abgelegt werde und so ein vermüllter Zustand entstehe. Er wird aus dem Gremium an die Nutzung der Müllmelde-App verwiesen.


TOP 10.2.
der CDU-Fraktion

TOP 10.2.1.
Sitzungsprotokolle
(Drucks. Nr. 15-1509/2024)

Aus den Sitzungen vom 13.12.2023 und 14.02.2024 fehlen noch die Protokolle aus dem nichtöffentlichen Teil.

Wir fragen die Verwaltung :

Wann werden diese nachgereicht ?


Die Antwort wird schriftlich nachgereicht.



Aufgrund eines langen Ausfalls der zuständigen Bezirksratsbetreuung musste die Bearbeitung dieser Protokolle zunächst zurückgestellt werden. Die Vertretung in der Bezirksratsbetreuung hat sich auf die Protokolle, der von ihr begleiteten Sitzungen seit März 2024 konzentriert.

Die fehlenden Protokolle werden den Mitgliedern des Bezirksrats im Laufe des September 2024 zur Durchsicht und Genehmigung zugestellt.


TOP 10.2.2.
Herrmann-Löns-Park Kirchrode
(Drucks. Nr. 15-1511/2024)

Der genannte Fußweg im Herrmann-Löns-Park ist seit längerer Zeit gesperrt und seit über einem halben Jahr finden dort keine Arbeiten mehr statt.

Fußgänger müssen über den schmalen Radweg gehen, dies führt bei beiden Verkehrsteilnehmern zu großem Unmut.

Wir fragen die Verwaltung:

  • Welche Arbeiten müssen dort noch ausgeführt/fertiggestellt werden?
  • Wann sind die Arbeiten erledigt und der Weg kann wieder freigegeben werden?



Antwort der Verwaltung

Zu 1. In den GeotextilTubes, die auf den Flächen lagern, trocknet der Schlamm, der aus dem Landwehrgraben zur Wiederherstellung von dessen Funktionsfähigkeit herausgepumpt wurde. Die Dauer dieser Maßnahme hängt mit dem technischen, besonders umweltschonenden Verfahren zusammen.

Zu 2. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen, so dass der Abtransport für KW 33 mit Fa. Strabag anberaumt ist. Inklusive Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche und Wiederherstellung der Wege rechnet die Verwaltung mit einer Arbeitszeit von ca. zwei Wochen. Danach wird die Fußwegverbindung wieder freigegeben und wie gehabt nutzbar sein.






TOP 11.
A N T R Ä G E


TOP 11.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 11.1.1.
Entsiegelung der Mittelinseln in der Brabeckstraße/Knotenpunkt Südschnellweg
(Drucks. Nr. 15-1507/2024)

Antrag

Die Verwaltung entsiegelt die Mittelinseln in der Brabeckstraße im Bereich des Knotenpunktes Südschnellweg und veranlasst die Pflege und Unterhaltung durch den FB67.

11 Stimmen dafür, 4 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen


TOP 11.2.
der SPD-Fraktion

TOP 11.2.1.
Erhöhung der Mülleimerkapazitäten im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1526/2024)

Antrag

Die Stadtverwaltung tritt mit dem Unternehmen AHA in Verhandlungen, um an den Hundekottütenspenderstandorten im Stadtbezirk die eventuell noch vorhandenen Hängekörbe durch Standbehälter in absehbarer Zeit zu ersetzen.

Ebenso wird der vorhandene Standkorb am Aussichtshügel Kronsberg durch einen zweiten ergänzt.

Einstimmig

TOP 11.2.2.

Parkraumsituation Zentrum Kirchrode

(Drucks. Nr. 15-1527/2024)

Antrag


Die eingerichteten Kurzzeitparkplätze mit der zeitlichen Beschränkung auf 1 Stunde im Bereich der Brabeckstraße zwischen Tiergartenstraße und Ostfeldstraße werden aufgehoben.

Alternativ wird die zeitliche Begrenzung auf 2,5 Stunden verlängert.

Geprüft wird außerdem die Einführung von Anwohnerparken für die Häuser Brabeckstraße 1 und 3.

Mindestens wird die zeitliche Begrenzung der Behindertenparkplätze auf 2,5 Stunden ausgeweitet und die vorhandene Lieferzone aufgehoben.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

TOP 12.

EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 12.1.

Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Bezirksrats Kirchrode-Bemerode-Wülferode

Abgesetzt

TOP 12.2.

Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Integrationsbeirats Kirchrode-Bemerode-Wülferode

(Drucks. Nr. 15-1357/2024)

Antrag,



auf Empfehlung des Integrationsbeirates Kirchrode-Bemerode-Wülferode die folgende Zuwendung aus Mitteln, die für die Arbeit des Integrationsbeirates zur Verfügung stehen, zu beschließen:
  1. Zuwendungsempfänger: DRK Flüchtlingsunterkunft Wülferoder Straße
Projekt: "Brotdosenaktion"
Zuwendungssumme: bis zu 80,- €
Zuwendungsnummer: IB-01-2024
Beschlussfassung I-Beirat: Einstimmig


Mit dem Projekt soll für die Themen "Gesunde Ernährung und Zahnpflege" in Familien der Unterkunft sensibilisiert werden. Es ist vorgesehen, die Brotdosen von 9 Kindergarten- und Schulkindern zu bestücken. Dafür sollen u.a. Brotdosen, Obst, Gemüse, Käse, Wasserflaschen und Zahnbürsten angeschafft werden.

Einstimmig

TOP 13.
Genehmigung von Protokollen

Abgesetzt


Für das Protokoll








Rödel Behrla - in Vertretung
(Bezirksbürgermeister) (Bezirksratsbetreuer)