Protokoll:
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| Einladung | (erschienen am 22.05.2024) |
| 1. Nachtrag | (erschienen am 23.05.2024) |
| Protokoll | (erschienen am 27.09.2024) |
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_____________________________________________________________________
Landeshauptstadt Hannover 20.06.2024
PROTOKOLL
22. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 30. Mai 2024,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal,
Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.40 Uhr
_____________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsfrau Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (parteiloser Einzelvertreter)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Knoop) (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Michalowitz (CDU)
Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Verwaltung:
Herr Cramm
Herr Reich
Landeshauptstadt Hannover 20.06.2024
PROTOKOLL
22. Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen
am Donnerstag, 30. Mai 2024,
Stadtteilzentrum Ricklingen, Fritz-Haake-Saal,
Anne-Stache-Allee 7, 30459 Hannover
Beginn 19.00 Uhr
Ende 22.40 Uhr
_____________________________________________________________________
Anwesend:
(verhindert waren)
Bezirksbürgermeister Markurth (SPD)
Bezirksratsherr Mecke (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bergmann (SPD)
Bezirksratsherr Breves (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Capellmann (CDU)
Bezirksratsherr Deppe (CDU)
(Bezirksratsfrau Farnbacher) (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Farnbacher (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Gabcke (parteiloser Einzelvertreter)
Bezirksratsherr Hindersmann (SPD)
Bezirksratsfrau Hurtzig (SPD)
Bezirksratsherr Karger (AfD)
(Bezirksratsherr Knoop) (FDP und Volt)
Bezirksratsfrau Dipl.-Ing. Krüger (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Kühn (SPD)
Bezirksratsherr Kumm (CDU)
Bezirksratsherr Dr. Menge (SPD)
Bezirksratsfrau Michalowitz (CDU)
Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky (SPD)
Bezirksratsherr Rosberg (AfD)
Bezirksratsfrau Wilhelms (CDU)
Beratende Mitglieder:
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
(Ratsherr Keller) (AfD)
(Ratsfrau Dr. Vögtle) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Verwaltung:
Herr Cramm
Herr Reich
Tagesordnung:
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung vom 18.04.2024
4. B E R I C H T E
3. Einwohner*innenfragestunde
4.1. Berichte aus den Sanierungskommissionen
4.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat
4.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements
4.4. Ein Ansatz für die NS-Erinnerung in Hannover am Beispiel des ehemaligen KZ auf dem Mühlenberg - Dietmar Geyer
7.2. Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP & Volt, Einzelvertreter Gabcke
7.2.1. Errichtung einer Infotafel am Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Hannover-Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1055/2024)
4.5. Informationen über Bauvorhaben
4.5.1. Bericht über das Bauvorhaben Hochregallager Mercedesstraße
4.6. Bericht der Polizei zur Polizeilichen Kriminalstatistik
5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
5.1. E N T S C H E I D U N G E N
5.1.1. Zuwendung an die gemeinnützige Pro Beruf GmbH für das Projekt Bildungsladen West aus kommunalen Mitteln für das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
(Drucks. Nr. 15-1062/2024)
5.1.2. Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-1064/2024)
6. A N F R A G E N
6.1. Zur Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34
(Drucks. Nr. 15-0985/2024)
6.2. Anfrage zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0988/2024)
6.3. Beschilderung "Oberricklinger Tor"
(Drucks. Nr. 15-0986/2024)
6.4. Information zur Verkehrsberuhigung in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0987/2024)
6.5. Baustellenmanagement im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1029/2024)
6.6. Vorfahrtberechtigung an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg
(Drucks. Nr. 15-1058/2024)
6.7. Verkehrssicherheit vor der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1059/2024)
6.8. Jugendarbeit im Stadtteil und das Jugendzentrum Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1060/2024)
7. A N T R Ä G E
7.0 Dringlichkeitsanträge
7.0.1 Dringlichkeitsantrag: Erhalt der direkten Anbindung Alt-Wettbergens durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1251/2024)
7.1. Aus der letzten Sitzung
7.1.1. Wegebeleuchtung Grünspange zero:e-Park Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0730/2024)
7.1.2. Umbenennung des Weges „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0731/2024)
7.3. Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
7.3.1. Anlage eines Blühstreifens In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1056/2024)
7.3.2. Änderung der Position der Beschilderung an der Kreuzung Am Grünen Hagen / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1057/2024)
7.4. der CDU-Fraktion
7.4.1. Verkehrszählung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1049/2024)
7.5. der AfD-Fraktion
7.5.1. Antrag zur Veloroute im Bereich der Stammestraße.
(Drucks. Nr. 15-0991/2024)
7.5.2. Regionspräsident Steffen Krach zu Laden wegen P+R Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0990/2024)
7.5.3. Eine der Folgenden Straßen/Plätze nach dem verstorbenen Uwe Rehbein zu benennen.
(Drucks. Nr. 15-0984/2024)
8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
8.1. Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1068/2024)
8.2 Eigene Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1071/2024)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
11. Interfraktionelle Anträge
11.1. Preis des Stadtbezirks - für bürgerschaftliches Engagement
(Drucks. Nr. 15-1072/2024)
11.2. Sonderpreis des Stadtbezirks - für bürgerschaftliches Engagement
(Drucks. Nr. 15-1073/2024)
12. Informationen über Bauvorhaben
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung vom 18.04.2024
4. B E R I C H T E
3. Einwohner*innenfragestunde
4.1. Berichte aus den Sanierungskommissionen
4.2. Bericht aus dem Integrationsbeirat
4.3. Bericht des Stadtbezirksmanagements
4.4. Ein Ansatz für die NS-Erinnerung in Hannover am Beispiel des ehemaligen KZ auf dem Mühlenberg - Dietmar Geyer
7.2. Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP & Volt, Einzelvertreter Gabcke
7.2.1. Errichtung einer Infotafel am Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Hannover-Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1055/2024)
4.5. Informationen über Bauvorhaben
4.5.1. Bericht über das Bauvorhaben Hochregallager Mercedesstraße
4.6. Bericht der Polizei zur Polizeilichen Kriminalstatistik
5. V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
5.1. E N T S C H E I D U N G E N
5.1.1. Zuwendung an die gemeinnützige Pro Beruf GmbH für das Projekt Bildungsladen West aus kommunalen Mitteln für das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
(Drucks. Nr. 15-1062/2024)
5.1.2. Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-1064/2024)
6. A N F R A G E N
6.1. Zur Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34
(Drucks. Nr. 15-0985/2024)
6.2. Anfrage zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0988/2024)
6.3. Beschilderung "Oberricklinger Tor"
(Drucks. Nr. 15-0986/2024)
6.4. Information zur Verkehrsberuhigung in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0987/2024)
6.5. Baustellenmanagement im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1029/2024)
6.6. Vorfahrtberechtigung an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg
(Drucks. Nr. 15-1058/2024)
6.7. Verkehrssicherheit vor der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1059/2024)
6.8. Jugendarbeit im Stadtteil und das Jugendzentrum Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1060/2024)
7. A N T R Ä G E
7.0 Dringlichkeitsanträge
7.0.1 Dringlichkeitsantrag: Erhalt der direkten Anbindung Alt-Wettbergens durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1251/2024)
7.1. Aus der letzten Sitzung
7.1.1. Wegebeleuchtung Grünspange zero:e-Park Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0730/2024)
7.1.2. Umbenennung des Weges „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0731/2024)
7.3. Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
7.3.1. Anlage eines Blühstreifens In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1056/2024)
7.3.2. Änderung der Position der Beschilderung an der Kreuzung Am Grünen Hagen / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1057/2024)
7.4. der CDU-Fraktion
7.4.1. Verkehrszählung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1049/2024)
7.5. der AfD-Fraktion
7.5.1. Antrag zur Veloroute im Bereich der Stammestraße.
(Drucks. Nr. 15-0991/2024)
7.5.2. Regionspräsident Steffen Krach zu Laden wegen P+R Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0990/2024)
7.5.3. Eine der Folgenden Straßen/Plätze nach dem verstorbenen Uwe Rehbein zu benennen.
(Drucks. Nr. 15-0984/2024)
8. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
8.1. Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1068/2024)
8.2 Eigene Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1071/2024)
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
11. Interfraktionelle Anträge
11.1. Preis des Stadtbezirks - für bürgerschaftliches Engagement
(Drucks. Nr. 15-1072/2024)
11.2. Sonderpreis des Stadtbezirks - für bürgerschaftliches Engagement
(Drucks. Nr. 15-1073/2024)
12. Informationen über Bauvorhaben
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Dringlichkeit des gemeinsamen Antrag 15-1251/2024 wird einstimmig festgestellt und als TOP 7.0.1. ergänzt.
TOP 7.2.1. wird vorgezogen und nach TOP 4.4. behandelt.
TOP 3. - Einwohnerfragestunde findet nach den Berichten statt.
Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung vom 18.04.2024
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 4.
B E R I C H T E
TOP 4.1.
Berichte aus den Sanierungskommissionen
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet, dass die letzte Sitzung der Sanierungskommission Oberricklingen nicht stattgefunden hat, da verwaltungsseitig keine Berichtspunkte vorlagen. Diese Absage ist beim Gremium auf Missfallen gestoßen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet, dass es keine Berichtpunkte gebe, da keine Sitzung der Sanierungskommission stattfand.
TOP 4.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky berichtet aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates. Neben den Anträgen standen die Planungen des Nachbarschaftstag auf der Agenda. Zu dieser Veranstaltung am kommenden Wochenende lädt sie alle Anwesenden herzlich ein.
TOP 4.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Reich berichtet auf die Nachfrage der letzten Sitzung, dass im Verfahren zur Entschädigung von Kleingärtnern im Zug des Schnellwegsausbaus aktuell eine Terminfindung stattfinde. Die Entschädigung der betroffenen Kleingärtner solle analog zum Verfahren in Döhren ausgestaltet werden.
Auf eine weitere Nachfrage erfährt das Gremium, dass das Parken auf dem Butjerbrunnenplatz grundsätzlich nicht erlaubt sei. Eine Ausnahme stelle eine Sondernutzung, etwa im Rahmen einer genehmigten Veranstaltung, dar.
Zur Informationstafel am Edelhof befinde sich verwaltungsseitig aktuell ein Textentwurf in der Abstimmung.
TOP 4.4.
Ein Ansatz für die NS-Erinnerung in Hannover am Beispiel des ehemaligen KZ auf dem Mühlenberg - Dietmar Geyer
Herr Geyer stellt anhand einer Präsentation seine ehrenamtliche Arbeit vor. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus in Hannover. Neben der Informationsbereitstellung und deren Aufbereitung auf der Internetseite www.ns-zeit-hannover.de, führt er auch Besuche an Schule und Stadtführungen zu diesem Thema durch.
Zum KZ Mühlenberg berichtet Herr Geyer, dass der ursprünglich geschaffene Gedenkstein mittlerweile entfernt und am Mühlenberger Markt neu aufgestellt wurde. Damit ist der Bezug zum eigentlichen Gedenkort verloren gegangen. Er unterstützt die Forderung des aktuellen Antrags auf Errichtung einer Informationstafel am tatsächlichen Ort des Konzentrationslagers.
Viele Bezirksratsmitglieder loben das wichtige ehrenamtliche Engagement und sprechen Herrn Geyer Dank für den heutigen Vortrag aus. Es ergeben sich an verschiedenen Stellen Anknüpfungspunkte, über die die Beteiligten untereinander und mit Herrn Geyer in Kontakt bleiben möchten. Bezirksratsherr Breves berichtet, dass die Informationen der Webseite für viele Unterrichtstunden der IGS Mühlenberg einen wichtigen Beitrag leisten.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke und Bezirksratsfrau Michalowitz sind der Meinung, dass eine Informationstafel zur Aufarbeitung dieses Themas zu wenig sei. Es wird beispielsweise ein Schulprojekt angeregt. Bezirksratsherr Hindersmann hält hierzu fest, dass die beantragte Tafel nicht den Abschluss der Aufarbeitung darstellen solle, sondern vielmehr einen Aufschlag, welchem weitere Maßnahmen folgen mögen.
TOP 7.2.
Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP & Volt, Einzelvertreter Gabcke
TOP 7.2.1.
Errichtung einer Infotafel am Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Hannover-Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1055/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Beschlussgegenstand des Antrages vor. Die Aussprache erfolgte hierüber in TOP 4.4..
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
TOP 4.5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Hurtzig erfährt auf Nachfrage, dass es zum "E-ON-Komplex" keinen veränderten Sachstand gibt.
Bezirksratsherr Deppe erfragt wann es mit dem Bauprojekt Willführstraße/Stammestraße weitergehe. Auch hierzu gibt es verwaltungsseitig keine neuen Informationen.
TOP 4.5.1.
Bericht über das Bauvorhaben Hochregallager Mercedesstraße
Herr Heydemann stellt anhand einer Präsentation die Tätigkeiten seines Unternehmens vor. Ausführlicher geht er auf die Funktionsweise des Hochregallagers in Mercedesstraße ein.
Durch die Bauverwaltung wurden viele Auflagen zur Errichtung erteilt, die den Bauprozess etwas erschwert und verzögert hätten.
Beim Bau wurde teilweise "CO2-reduzierter Beton" verwendet, weiterhin wird auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert.
Bezirkratsfrau Bergmann erfährt auf Nachfrage, dass am Standort circa 35 Mitarbeitende beschäftigt sind.
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Aus dem Publikum ergeben sich keine Fragestellungen.
TOP 4.6.
Bericht der Polizei zur Polizeilichen Kriminalstatistik
Das Leitungsteam der Polizei Ricklingen stellt anhand einer Präsentation die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vor. Zunächst werden die Ziele und Erhebungskriterien der Statistik erläutert. Über die Schlaglichter auf Bundes-. und Landesebene wird auf die Schwerpunkte im Stadtbezirk Ricklingen eingegangen. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zum letzten Jahr leicht angestiegen, ist aber im 10-Jahres-Vergleich aber auf einem gleichbleibenden Niveau. Ein deutlicher Anstieg ist im Bereich von Jugenddeliquenz zu verzeichnen, ein Grund hierfür wird in den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und deren einschränkenden Maßnahmen vermutet. Ein Mittel diesem Anstieg zu begegnen, wird eindeutig in der Präventionsarbeit verortet.
Die Aufklärungsquote ist im Bereich Ricklingen im Vergleich zum Landes- und Stadtschnitt überdurchschnittlich hoch.
Im Bereich Verkehr ist ein Anstieg von Fällen von Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverzeichnen. Bezirksratsherr Dr. Menge bedankt sich für den informativen Vortrag und beglückwünscht die Polizei Ricklingen zur hohen Aufklärungsquote. Er erfragt, ob das Thema "Messergewalt" auch im Stadtbezirk Ricklingen wahrnehmbar sei. Dies sei zu verneinen. diese Deliktsform sei nahezu ausschließlich im Umfeld von hauslicher Gewalt zu zeichnen. Weiterhin erfährt er, dass Unfälle mit E-Scootern seit einiger Zeit gesondert erfasst werden.
Bezirksratsherr Hindersmann stellt die Nachfrage, ob sich auf dem Feld der Suche nach neuen Räumlichkeiten etwas getan habe. Leider ist hier noch kein Ergebnis zu verzeichnen, die geprüften Optionen haben sich leider zerschlagen.
Bezirksratsherr Karger erfragt, ob ein Anstieg von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erfassen gewesen seien. Es gab einen Anstieg um 5 Fälle von 2022 auf 2023. Die Fälle verteilen sich gleichmäßig auf alle Stadtteile im Stadtbezirk. Insgesamt lassen sich keine "Hotspots" von Tatorten erkennen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke wünscht sich im Bereich der Jugendkriminalität einen Vergleich zu den Fallzahlen in anderen Stadtbezirken, hierzu können adhoc keine Angaben gemacht werden.
Bezirksratsherr Breves und Bezirksratsfrau Michalowitz loben die hervorragende Präventionsarbeit der Polizei, insbesondere an den örtlichen Schulen.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 5.1.1.
Zuwendung an die gemeinnützige Pro Beruf GmbH für das Projekt Bildungsladen West aus kommunalen Mitteln für das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
(Drucks. Nr. 15-1062/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher stellt einen Zusammenhang zwischen den Zahlen erhöhter Jugenddeliquenz des vorherigen TOP und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Weiterführung dieses Projektes her. Bezirksbürgermeister Markurth stellt klar, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss handelt.
Antrag,
Der gemeinnützigen Pro Beruf GmbH für das Projekt „Bildungsladen West für die Quartiere Oberricklingen Nord-Ost und Mühlenberg“ aus dem Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine Zuwendung in Höhe von bis zu
Der Drucksache wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Sanierungskomissionen einstimmig zugestimmt.
TOP 5.1.2.
Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-1064/2024)
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Bezirksbürgermeister Markurth stellt klar, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss handelt.
Antrag,
Der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil 2024“ aus dem Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu
Der Drucksache wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Sanierungskomissionen einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
A N F R A G E N
TOP 6.1.
Zur Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34
(Drucks. Nr. 15-0985/2024)
Bezirksratsherr Rosberg bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Die Sparkasse Hannover ist ein Teil der kommunalen Daseinsfürsorge.
Besonders gut besucht war die Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34.
Viele Senioren machten dort Geldeinzahlungen und ließen sich beraten.
Im April 2023 berichtete mir eine Mitarbeiterin dieser Fiale, dass im Sommer die
Geschäftsstelle zum Zwecke einer Sanierung ein halbes Jahr schließen würde.
Jetzt ist diese Fiale fast ein Jahr geschlossen, Renovierungsarbeiten sind nicht festzustellen.
1. Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?
2. Wird diese Fiale zeitnah renoviert oder soll diese Geschäftsstelle ersatzlos entfallen? Zu Frage 1.
Der Sachverhalt ist im Fachbereich 61 nicht bekannt.
Zu Frage 2.
Über die Pläne der Stadtsparkasse Hannover in Bezug auf die Sparkassenfiliale am Ricklinger Stadtweg 34 liegen keine Informationen oder (Bau-)Anträge vor. Über die Zukunft der Filiale kann daher keine Auskunft gegeben werden.
TOP 6.2.
Anfrage zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0988/2024)
Bezirksratsherr Rosberg bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Fahrzeuge die stadtauswärts die Stammestraße befahren möchten müssen durch die geplante Einbahnstraßenregelung/Aufpflasterung die Pfarrstraße befahren und an der Ampel links auf den Ricklinger Stadtweg abbiegen um parallel auf dem Stadtweg zur Stammestraße fahren zu können. Vor der Ampelphase ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Dies ist der 4er Taktung der Stadtbahnen die alle 2-3 Minuten den Ricklinger Stadtweg passieren geschuldet. Man darf davon ausgehen, dass bei der Ampelgrünphase nur wenige Autos von der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg abbiegen können. In der Hauptverkehrszeit ist mit Stau auf der Pfarrstraße zu rechnen. Die Pfarrstraße in eine auf beiden Seiten durch die höheren Mehrfamilienhäuser ein fest geschlossener Korridor, in dem Abgase schlecht entweichen können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lange wird ein Fahrzeug in der Hauptverkehrszeit (Berufsverkehr) in der Pfarrstraße warten müssen, bevor es in den Ricklinger Stadtweg links einbiegen kann, wenn die Stammestraße nicht mehrdurchgängig befahrbar ist.
2. Mit welcher Beeinträchtigung , der in der Pfarrstraße wohnenden Bürger und der Verminderung der Lebensqualität, besonders im Bereich der Ampelkreuzung Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg ist zu rechnen im Bezug auf die Steigerung der Lärmbelastung bzw. wieviel Prozent mehr beträgt die Abgasemission ?
Zu Frage 1.
Es wurde eine Verkehrserhebung im Bereich der Schule beauftragt. Es wurde eine Tagesbelastung von ca. 870 Kfz/13h in Richtung Süden und 900 Kfz/13h in Richtung Norden ermittelt. Im Vergleich dazu befahren ca. 1.600 Radfahrende/13h den Bereich in beide Fahrtrichtungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Fall der Realisierung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord sich die entfallenden Durchgangsverkehre durch die Stammestraße in südlicher Richtung im Wesentlichen auf den Ricklinger Stadtweg verlagern, da die kleinräumige Umfahrung über Stammestraße und Pfarrstraße einer deutlichen Verlängerung der zu fahrenden Strecke führt. Der Ricklinger Stadtweg ist mit einer derzeitigen Auslastung von 1.900 Kfz/8 h in südlicher Fahrtrichtung in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und hat aufgrund seiner Kategorisierung als Hauptverkehrsstraße auch genau diese Aufgabe.
Die Anlieger*innen des Wohngebietes können vom Ricklinger Stadtweg über vier Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet einfahren Henckellweg, Nordfeldstraße, Höpfnerstraße und Beekestraße.
Eine Mehrbelastung der Anwohner*innen der Pfarrstraße durch Rückstau vor der Lichtsignalanlage ist nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Auch unter der Annahme, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Süden weiterhin die Stammestraße benutzen, würden weniger als zwei Fahrzeuge/pro Umlauf zusätzlich aus der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg einfahren. Die Phasendauern können so weit gedehnt werden, dass diese Fahrzeuge zumeist in einer Freigabezeit abfließen können.
Zu Frage 2.
Die Mehrbelastung durch Lärm und Abgasemissionen ist vernachlässigbar.
TOP 6.3.
Beschilderung "Oberricklinger Tor"
(Drucks. Nr. 15-0986/2024)
Bezirksratsherr Deppe bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Vor einigen Jahren hat der Bezirksrat beschlossen, die Verbindungsstraße zwischen Frankfurter Allee und Göttinger Chaussee "Oberricklinger Tor" zu nennen
Dieses ist auch in offiziellen Karten so bezeichnet. Bis heute hängen allerdings noch keine Straßenschilder an den Einmündungen. Da die Baumaßnehmen zur Ortsumgehung B3 und zur Stadtbahn nach Hemmingen abgeschlossen sind, sollte die Verwaltung nun zeitnah die Beschilderung vornehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit einer Beschilderung des „Oberricklinger Tor“ an den Einmündungen zu rechnen.
Zu Frage 1.
Die Schilder wurden in KW 20 montiert. Die Verwaltung bedankt sich für den Hinweis.
TOP 6.4.
Information zur Verkehrsberuhigung in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0987/2024)
Bezirksratsherr Hindersmann bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In der Bezirksratssitzung am 18.04.24 wurde die geplante Verkehrsberuhigung vor der Grundschule Stammestraße vorgestellt. Kernpunkt ist die Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung stadteinwärts. Diese Regelung bedeutet, dass wahrscheinlich erheblich mehr Fahrzeuge als bisher, die in entgegengesetzter Richtung fahren und ein Fahrziel in der Stammestraße bzw. deren Nebenstraßen haben, den Umweg Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg / Beekestraße nehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es ein Verkehrsgutachten, das die Ausweichbewegungen durch die geplante geänderte Verkehrsführung vor allem auf den Ricklinger Stadtweg berücksichtigt?
2. Wenn es ein solches Verkehrsgutachten gibt, ist der Ricklinger Stadtweg in der Lage, den Ausweichverkehr aufzunehmen?
3. Wenn es ein solches Verkehrsgutachten nicht gibt, ist es noch geplant, bevor die Maßnahme umgesetzt wird?
Zu Fragen 1. bis 3.
Es wurde eine Verkehrserhebung im Bereich der Schule beauftragt. Es wurde eine Tagesbelastung von ca. 870 Kfz/13h in Richtung Süden und 900 Kfz/13h in Richtung Norden ermittelt. Im Vergleich dazu befahren ca. 1.600 Radfahrende/13h den Bereich in beide Fahrtrichtungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Fall der Realisierung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord sich die entfallenden Durchgangsverkehre durch die Stammestraße in südlicher Richtung im Wesentlichen auf den Ricklinger Stadtweg verlagern, da die kleinräumige Umfahrung über Stammestraße und Pfarrstraße einer deutlichen Verlängerung der zu fahrenden Strecke führt. Der Ricklinger Stadtweg ist mit einer derzeitigen Auslastung von 1.900 Kfz/8 h in südlicher Fahrtrichtung in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und hat aufgrund seiner Kategorisierung als Hauptverkehrsstraße auch genau diese Aufgabe.
Die Anlieger*innen des Wohngebietes können vom Ricklinger Stadtweg über vier Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet einfahren Henckellweg, Nordfeldstraße, Höpfnerstraße und Beekestraße.
Eine Mehrbelastung der Anwohner*innen der Pfarrstraße durch Rückstau vor der Lichtsignalanlage ist nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Auch unter der Annahme, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Süden weiterhin die Stammestraße benutzen, würden weniger als zwei Fahrzeuge/pro Umlauf zusätzlich aus der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg einfahren. Die Phasendauern können so weit gedehnt werden, dass diese Fahrzeuge zumeist in einer Freigabezeit abfließen können.
Es sind keine weitergehenden Untersuchungen oder Verkehrsgutachten geplant.
TOP 6.5.
Baustellenmanagement im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1029/2024)
Bezirksratsherr Kumm bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Neben von vornherein geplanten Maßnahmen kommen im Stadtbezirk immer wieder spontane Bedarfe nach Baumaßnahmen auf den Straßen und Wegen auf, die den Verkehr in erheblicher Weise stören. Nicht selten werden Baustellen mit einigem Vorlauf eingerichtet, obwohl die Baumaßnahmen töatsächlich erst Tage, wenn nicht sogar Wochen später beginnen. Dies stößt ins besondere bei den Anwohnern, aber auch bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auf Unverständnis.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviele Tiefbaumaßnahmen hat es in den vergangenen 12 Monaten im Stadtbezirk Ricklingen gegeben und in wie vielen Fällen hat es sich dabei um spontan notwendige gewordene Maßnahmen gehandelt?
2. Nach welchen Kriterien koordiniert die Stadtverwaltung die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen mit anderen Straßenbaulasträgern und nach welchen Kriterien genehmigt die Stadtverwaltung die Einrichtung von Baustellen sowie deren Zeitpunkt.
3. Wie häufig kontrolliert die Stadtverwaltung die ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung und welche Maßnahmen ergreift sie bei festgestellten Verstößen oder nicht erforderlichen Behinderungen des Verkehrs?
Zu Frage 1.
Leider liegen der Verwaltung keine validen Daten vor, die eine Auswertung der Anzahl der Baustellen nach einzelnen Stadtbezirken und damit eine fundierte Aussage zu der Frage ermöglichen würden.
Zu Frage 2.
Die Verwaltung koordiniert eigene Straßen- und Tiefbaumaßnahmen in erster Linie nach den Kriterien der geringstmöglichen verkehrlichen Einschränkungen und dem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Bei der Koordination und Durchführung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen, welche in den Zuständigkeitsbereich von anderen Straßenbaulastträgern als der Stadt reichen, erfolgt eine vorherige Abstimmung und Festlegung darüber, wer die Koordinierung der Gesamtmaßnahme durchführt. Die Koordinierung der Gesamtmaßnahme führt dann die verkehrslenkungstechnischen Vorabstimmungen mit der betreffenden Verkehrsbehörde bzw. mit den betreffenden Verkehrsbehörden. Bei diesen Vorabstimmungen werden die Auswirkungen aktuell bekannter Straßen- und Tiefbaumaßnahmen und deren verkehrlicher Auswirkungen auf das betreffende Vorhaben berücksichtigt, um den oben genannten Kriterien gerecht zu werden. Dabei kann es aufgrund der komplexen Abläufe im Straßen- und Tiefbau im Zuge der Planung, Ausschreibung und Vergabe zu unvorhersehbaren terminlichen Änderungen kommen (Genehmigungsprozesse, Kampfmittel, Leitungsbestand, politische Entscheidungsprozesse), die sich nur schwer kompensieren lassen. Dazu kommen Verzögerungen bei anderen Baustellen, die Einfluss auf die zu koordinierende Straßen- und Tiefbaumaßnahme haben. Die finale Festlegung der verkehrsbehördlichen Anordnung mit Beginn und Dauer der Verkehrslenkung und ggf. weiteren Auflagen, erfolgt dann auf Basis der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse, um weiterhin die geringstmögliche Belastung für die Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten.
Zu Frage 3.
Aufgrund der Vielzahl an Baustellen ist eine flächendeckende und jederzeitige Kontrolle leider nicht möglich. In der Regel erfolgt die Kontrolle im Zuge der Einrichtung einer Baustelle. Sofern Hinweise/Beschwerden/Erkenntnisse vorliegen, dass bei einzelnen Maßnahmen Optimierungsbedarf besteht, wird die Verwaltung schnellstmöglich tätig, um die Situation (neu) zu bewerten und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
TOP 6.6.
Vorfahrtberechtigung an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg
(Drucks. Nr. 15-1058/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Der Bornholmer Weg ist zu beiden Seiten der Jütlandstraße als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) gekennzeichnet. Die Bordsteine auf beiden Seiten sind abgesenkt, so dass Radfahrer*innen die Jütlandstraße ohne abzusteigen passieren können. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 30.05.2012 - 1 U 193/11) handelt es sich beim Aufeinandertreffen eines gemeinsamen Geh- und Radwegs und einer ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt. Diese Rechtslage mit haftungsrechtlichen Folgen ist an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg offensichtlich weder Radfahrer*innen noch Autofahrer*innen bewusst. Autofahrer*innen passieren die Kreuzung, ohne anzuhalten, wenn sich von rechts eine Radfahrer*in nähert, Radfahrer*innen verzichten in der Regel auf ihre Vorfahrt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Teilt die Straßenverkehrsbehörde die Auffassung, dass an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg „rechts vor links“ gilt?
2. Wenn ja: Hält die Straßenverkehrsbehörde es für mögich, dem gemeinsamen Geh- und Radweg Bornholmer Weg an der Kreuzung mit der Jütlandstraße die Vorfahrtberechtigung vor dem Verkehr auf der Jütlandstraße einzuräumen und die Beschilderung und die Fahrbahnmarkierungen entsprechend anzupassen?
3. Wenn nein: wie begründet die Straßenverkehrsbehörde ihre abweichende Auffassung?
Zu Frage 1.
Die Verwaltung teilt die Auffassung „rechts vor links“ nicht.
Zu Frage 3.
Die Vorfahrt der Jütlandstraße ist baulich geregelt, es gilt §10 der Straßenverkehrsordnung:
„Wer aus einem Grundstück, (...) oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
TOP 6.7.
Verkehrssicherheit vor der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1059/2024)
Bezirksratsfrau Krüger bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In der Sitzung des Stadtbezirksrat Ricklingen am 18.04.2024 hat die Verwaltung einen Teil der Maßnahmenpakete zum Ausbau der Veloroute 09 vorgestellt. Eines der Ausbaupakete betrifft den Abschnitt der Stammestraße vor der Grundschule zwischen der Pfarrstraße und der Klusmannstraße. Für diesen Bereich hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Antrags 2980/2022 die Verwaltung beauftragt, zusätzlich zur Realisierung der Veloroute 09 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schüler*innen der Grundschule Stammestraße zu ergreifen. Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket folgt die Verwaltung diesem Beschluss. Wesentlicher Bestandteil ist ein Einfahrtverbot für den motorisierten Verkehr in die Stammestraße auf Höhe der Grundschule in Richtung Süden.
Auch wenn die Bezirksratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die vorgeschlagenen Maßnahmen begrüßt und für grundsätzlich zielführen hält, stellen sich Fragen zu einer möglichen weiteren Verbesserung der vorgeschlagenen Lösung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Hat die Verwaltung auch eine zusätzliche Sperrung des Abschnitts von der Grundschule Stammestraße bis zu der Einmündung der Klusmannstraße für den motorisierten Verkehr in südlicher Fahrtrichtung geprüft, um gefährliche Wendemanöver von Elterntaxis aus nördlicher Richtung in diesem Bereich zu verhindern?
2. Hat die Verwaltung alternativ auch ein Einfahrverbot für den motorisierten Verkehr in nördlicher Richtung ab der Einmündung Klusmannstraße geprüft (Umkehrung der „Einbahnstraßenregelung“)?
3. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Maßnahmen ohne Durchfahrtsverbote für den motorisierten Verkehr, die eine gleichwertige Erhöhung der Verkehrssicherheit vor der Schule bewirken würden?
Zu Frage 1.
Die Variante einer ausgeweiteten Einrichtung als Einbahnstraße auf der Stammestraße zwischen Einfahrt in Höhe Pfarrstraße bis zur Klusmannstraße in südliche Fahrtrichtung wurde von der Verwaltung verworfen, da der Durchgangsverkehr schon mit der kurzen Einbahnstraßenlösung vor der Schule im Sinne einer Fahrradstraße mit einer deutlichen Reduzierung des Durchgangsverkehrs und Verkehrsberuhigung vor der Schule geschaffen werden kann.
Zu Frage 2.
Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße mit Durchfahrtsverbot in nördlicher Richtung wurde diskutiert und aufgrund des großen Einzugsbereiches der Schule aus den südlichen Wohnvierteln zu Gunsten der vorgelegten Einbahnstraßenrichtung in Richtung Norden verworfen. Der größeren Anzahl der Anfahrten zur Schule erfolgen aus Richtung Süden. Die Vorfahrtregelung der Bevorrechtigung für Radfahrende im Zuge der Veloroute bei Einfahrt in die Fahrbahn (Höhe Aufpflasterung) wäre nicht realisierbar.
Zu Frage 3.
Es besteht die Möglichkeit mit einer deutlichen Einengung vor der Schule ein Zweirichtungsverkehr für Kfz zuzulassen unter Vorfahrtberechtigung aus einer Richtung, somit kann jeweils eine Richtung wechselseitig die Engstelle passieren. Die Ausführung lässt allerdings keine Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs auf der Veloroute beim Wechsel von der Hochbordanlage auf die Fahrbahn der Fahrradstraße zu.
TOP 6.8.
Jugendarbeit im Stadtteil und das Jugendzentrum Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1060/2024)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In diesen Tagen ist das Jugendzentrum Mühlenberg erneut geschlossen, zum dritten mal in den letzten zwölf Monaten. In dieser Zeit waren auch mehrere Personalveränderungen in dieser Einrichtung zu beobachten. Die Situation der aufsuchenden Jugendarbeit in Mühlenberg, dem Stadtteil mit dem jüngsten Bevölkerungsdurchschnitt in Hannover, ist zudem durch unbesetzte Stellen bei freien Trägern der Jugendarbeit stark beeinträchtigt. Gestiegene Sach- und Personalkosten führen bei stagnierenden städtischen Fördermitteln zu Stundenreduzierungen bei den Beschäftigten der freien Träger und in der Folge zum Verlust von Mitarbeiter*innen. Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt notwendig, dass zumindest die Angebote der städtischen Jugendpflege in vollem Umfang den Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie stellt sich die Situation im Jugendzentrum Mühlenberg in Hinsicht auf Personalveränderungen und Öffnungszeiten seit Frühjahr 2023 dar?
2. Welches Konzept steht hinter den Angeboten des Jugendzentrums Mühlenberg?
3. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass Jugendliche in Mühlenberg verlässlich betreut werden?
Zu Frage 1.
Von April bis September 2023 gab es im Jugendzentrum Mühlenberg keine längeren Schließzeiten. In der benannten Zeit arbeiteten zwei hauptamtliche Fachkräfte (1 Erzieher und 1 Sozialarbeiter) sowie eine Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr vor Ort. Im September 2023 kam es aufgrund von personalrechtlichen Maßnahmen zu einer längeren, nicht vorher absehbaren, Schließzeit von drei Wochen. Daraufhin haben im Oktober zwei neue hauptamtliche Fachkräfte den Dienst im Jugendzentrum angetreten. Die Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Anerkennung abgeschlossen und nahm in einem anderen Arbeitsfeld ihre Tätigkeit auf. Im November und Dezember 2023 hat ein Sozialarbeiter aus dem Jugendzentrum Sahlkamp die Mitarbeitenden im Jugendzentrum Mühlenberg in der pädagogischen Arbeit unterstützt.
Seit dem Januar 2024 ist eine Erzieherin, aus einem anderen Jugendtreff des Sachgebiets 51.55 im Jugendzentrum Mühlenberg beschäftigt und besetzt somit die eine Stellenhülle der Erzieher*in. In dem zeitlichen Rahmen von Januar bis April 2024 waren somit drei hauptamtliche Fachkräfte aktiv im Einsatz. Dies war leider aufgrund des erhöhtem Bedarfs und ausgewiesener Konfliktlagen mit der Klientel der Einrichtung nur kurzzeitig möglich.
Seit April 2024 sind im Jugendzentrum Mühlenberg, genauso wie in den meisten Jugendzentren der Landeshauptstadt Hannover konzeptionell vorgesehen, zwei hauptamtliche Fachkräfte tätig (hier: 1 Erzieherin und 1 Sozialarbeiter).
Aufgrund von Krankheit, Urlaub und Vandalismus kam es im April und Mai 2024 zu vermehrten Schließzeiten.
Zu Frage 2.
Hinter den Freizeit- und Bildungsangeboten des Jugendzentrum Mühlenberg steht das Konzept einer Lebenswelt- und Sozialraumorientierten Jugendarbeit. Im Rahmen der „Offenen Tür“ werden in den Räumlichkeiten pädagogisch begleitete Angebote und Aktionen unterbreitet, um die persönliche und soziale Entwicklung der Besuchenden positiv und nachhaltig zu fördern und sie zur Selbstbestimmung zu befähigen. Dies gelingt über eine professionelle Beziehungsarbeit, die durch eine offene, wertschätzende und vertrauensvolle Kommunikation geprägt ist und an die Interessen der jungen Menschen anknüpft. Hervorzuheben ist dabei die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit, wie sie andere Sozialisations- und Erziehungsinstanzen wie z.B. Schule nicht besitzen. Die Angebote der Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen zur Verfügung. Dennoch ist anzumerken, dass sich unter den Besuchenden des Jugendzentrums Mühlenberg ein großer Anteil von jungen Menschen befindet, denen prekäre Lebensbedingungen widerfahren. Hier ist es unter anderem das Ziel, durch intensive Einzelfallarbeit, wie z.B. sozialpädagogische Beratung, den defizitär aufgestellten Jugendlichen Kompetenzen für die Lebensbewältigung zu vermitteln.
Zu Frage 3.
Durch den Personalwechsel Ende 2023 versucht die Verwaltung die Stellen dauerhaft zu besetzen und das bestehende 2er-Team kontinuierlich mit Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr und BBAler*innen (Berufsbegleitende Ausbildung zur* zum* Erzieher*in) aufzustocken. Anmerkung: Um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, gilt seit Anfang Mai die Regelung, dass die Einrichtung mindestens von zwei Mitarbeitenden geöffnet oder geschlossen werden muss.
Die Bedarfe und die Anforderungen, welche die Jugendlichen im Brennpunkt mitbringen, erfordern jedoch ein besonderes Maß an pädagogischer Professionalität und Resilienz der Fachkräfte. Die überdurchschnittlich hohe Armutsquote der Kinder und Jugendlichen, oft in kinderreichen Familien, erfordert enorme Anstrengungen zur Stabilisierung der sozialen Situation und zur gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabeförderung. In Mühlenberg muss man hierfür besondere fachliche Fähigkeiten mitbringen. Ein wesentliches Element sozialpädagogischer Arbeit ist die Förderung von Integration und die Vorbeugung von Benachteiligungen und sozialer Ausgrenzung.
Um Kontaktabbrüchen in der Beziehungsarbeit vorzubeugen, ist die Verwaltung bemüht, die Fluktuation der Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten und so für Kontinuität und Stabilität zu sorgen.
Um verlässliche Angebote nach §11 SGB VIII am Standort Mühlenberg zu gewährleisten und jederzeit auf akute Problemlagen reagieren zu können, findet zudem ein intensiver Austausch zwischen Leitungsverantwortlichen und dem Team der Fachkräfte statt. So werden auch Honorarkräfte und Übungsleiter*innen engagiert, die zusätzlich zur Offenen Tür Angebotsstrukturen erweitern und die Freizeitbedarfe der Jugendlichen aufgreifen, so dass die Persönlichkeitsentwicklung hiermit unterstützt wird.
Ebenso wurde die Optimierung eines adäquaten abgestimmten Dienstplans vorgenommen. Bei unvorhersehbaren dienstlichen Ausfällen von Fachkräften in Mühlenberg können Mitarbeitende aus anderen Einrichtungen und Angeboten des Sachgebiets 51.55 zur Unterstützung herangezogen werden.
Dies setzt jedoch voraus, dass die pädagogischen Angebote an anderen Standorten durch den veränderten Einsatz des Personals keine Einschränkung erfahren. Ist dies nicht möglich, sind Schließzeiten der Einrichtungen, die regelmäßig mit nur zwei Fachkräften besetzt sind, leider nicht vermeidbar.
TOP 7.
A N T R Ä G E
TOP 7.0
Dringlichkeitsanträge
TOP 7.0.1
Dringlichkeitsantrag: Erhalt der direkten Anbindung Alt-Wettbergens durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1251/2024)
Bezirksratsfrau Michalowitz bringt den Antrag ein. Das Gremium gleicht gemeinsam die formulierten Erfordernisse des Antrages mit den Tatbeständen vor Ort ab.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Üstra dahingehend einzuwirken, dass die tangentiale
Verbindung des alten Ortskerns Wettbergen durch die Buslinie 363 erhalten bleibt. Statt die Linie über die Bergfeldstr. zur Hofackerstr. zum Mühlenberg zu führen, sollte der Bus wie gehabt über Rehre und Hangstr. zur B217 geführt werden. Um dann über die Hofackerstr. zum Mühlenberg geführt zu werden. Dies um die beengte Situation am Endpunkt Wettbergen zu entspannen und die Anbindung Alt-Wettbergens sicherzustellen.
Einstimmig
TOP 7.1.
Aus der letzten Sitzung
TOP 7.1.1.
Wegebeleuchtung Grünspange zero:e-Park Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0730/2024)
Bezirksratsherr Breves bringt den Antrag ein. Bezirksratsfrau Bergmann kündigt an nicht für den Antrag zu stimmen, da derzeit zwei Anträge auf Ratsebene beraten werden. Bezirksratsfrau Capellmann macht den Vorschlag die smarte Stadtbeleuchtung in den Antrag mit aufzunehmen.
Bezirksratsherr Breves zieht den Antrag zurück, man wolle die Beratung auf Ratsebene abwarten.
Antrag
Der Gehweg durch die Grünspange zwischen dem ersten und zweiten Baufeld des Wohngebiets zero:e-Park Wettbergen erhält eine Beleuchtung. Hierbei sollen nach Möglichkeit nach unten abstrahlende LED-Pollerleuchten zum Einsatz kommen.
Zurückgezogen
TOP 7.1.2.
Umbenennung des Weges „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0731/2024)
Bezirksratsherr Breves bringt den Antrag ein und zieht ihn unmittelbar zurück. Man wolle die Beratungen der Sanierungskommission abwarten. Er er bittet die Kommissionsmitglieder diesen Vorschlag dort einzubringen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Weg entlang der Südost-Seite des Grundstücks der Leonore-Goldschmidt-Schule zwischen Kardinal-Galen-Hof und Ossietzkyring wird von „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ umbenannt.
Zurückgezogen
TOP 7.3.
Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
TOP 7.3.1.
Anlage eines Blühstreifens In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1056/2024)
Bezirksratsfrau Krüger bringt den Antrag ein. Bezirksratsherr Kumm zieht den Antrag in die CDU-Fraktion. Es erfolgen Hinweise, dass der Tatbestand des Antrags offenbar von der Verwaltung bereits umgesetzt wurde.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Randstreifen am Stadtfriedhof Ricklingen entlang der Straße In der Rehre wird zu einem Blühstreifen mit insektenfreundlichen Pflanzen aufgewertet.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 7.3.2.
Änderung der Position der Beschilderung an der Kreuzung Am Grünen Hagen / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1057/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Standorte und ggf. die Höhe der Beschilderungen "Ende Fahrradstraße" in der Straße Am Grünen Hagen / Ecke Göttinger Chaussee, so zu verändern, dass die sich dahinter befindende Lichtsignalanlage einschließlich des darüber angebrachten Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" ab einer angemessenen Entfernung zu erkennen ist.
Einstimmig
TOP 7.4.
der CDU-Fraktion
TOP 7.4.1.
Verkehrszählung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1049/2024)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrszählung an den unten genannten Punkten vor Beginn der Ausbauarbeiten der Veloroute 9 vorzunehmen. Die Verkehrszählung sollte über einen Zeitraum von 24 Stunden erfolgen und besonders den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubeziehen, weil nur so verlässliche Zahlen zustande kommen.
1. Der Kreuzungsbereich Ricklinger Stadtweg / Pfarrstraße. Besonders die Anzahl der Linksabbieger in Fahrtrichtung Stadtteilzentrum unter besonderer Beobachtung des Stadtbahnverkehrs.
2. Der Verkehrsbereich Ricklinger Stadtweg / Beeke Straße. Hier sind besonders die Linksabbieger in die Beeke Straße wichtig. Da bei den zu erwartenden Rückstaus der Stadtbahnverkehr beeinträchtigt wird.
3. Die Ergebnisse sind dem Stadtbezirksrat vor Baubeginn auf der Veloroute 9 vorzustellen.
Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
TOP 7.5.
der AfD-Fraktion
TOP 7.5.1.
Antrag zur Veloroute im Bereich der Stammestraße.
(Drucks. Nr. 15-0991/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
die Verwaltung aufzufordern den Plan einer Aufpflasterung samt Einbahnstraßenregelung zu verwerfen.
2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.5.2.
Regionspräsident Steffen Krach zu Laden wegen P+R Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0990/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Bezirksratsfrau Michalowitz berichtet aus der Regionsversammlung, dass der Bau in Wettbergen zurückgestellt werden musste. Derzeit werden über dieses Thema neu beraten. Hierzu erfolgt der Vorschlag den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in eine Sitzung des Stadtbezirksrates einzuladen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
Regionspräsident Steffen Krach in eine der nächsten Sitzungen persönlich zu laden, um mit ihm die Situation um den zu kleinen P+R Parkplatz ausführlich zu erörtern.
2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.5.3.
Eine der Folgenden Straßen/Plätze nach dem verstorbenen Uwe Rehbein zu benennen.
(Drucks. Nr. 15-0984/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
1. Die Straße in der Rehre von der Einmündung im Sohlohrte bis zur Göttinger Chaussee in Uwe-Rehbein-Straße umzubenennen. Oder alternativ:
2. Die Berliner Straße von der Ecke Auf dem Kampe bis zur Danziger Straße in Uwe-Rehbein-Straße umzubenennen. Oder alternativ:
3. Den Parkplatz am Sportpark in Uwe Rehbein-Platz zu benennen. Oder alternativ:
4. Die Kreuzung Hauptstraße /An der Kirche in Uwe Rehbein Platz umzubenenn.
2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1068/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Beschlussvorschlag, einschließlich der vorgeschlagenen Zuwendungen vor. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Stadtbezirksrat Ricklingen bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsanträge.
Einstimmig
TOP 8.2
Eigene Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1071/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag,
auf Empfehlung des Integrationbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen, die aufgeführten Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des
Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
IB 07 Familienzentrum auf der Papenburg 450,00 €
Durchführung Willkommenskurse
IB 08 MSV e.V 1.000,00 €
Hoffest Canarisweg
IB 09 Briefmarken Club 150,00 €
Durchführung Ferienaktion
IB 10 Integrationsbeirat Ricklingen 1.200,00 €
Durchführung eigene Veranstaltungen
Einstimmig
TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Markurth eröffnet die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.
Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:
Die Dringlichkeit des gemeinsamen Antrag 15-1251/2024 wird einstimmig festgestellt und als TOP 7.0.1. ergänzt.
TOP 7.2.1. wird vorgezogen und nach TOP 4.4. behandelt.
TOP 3. - Einwohnerfragestunde findet nach den Berichten statt.
Die so geänderte TO wird einstimmig bestätigt.
TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung vom 18.04.2024
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
17 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
TOP 4.
B E R I C H T E
TOP 4.1.
Berichte aus den Sanierungskommissionen
Bezirksbürgermeister Markurth berichtet, dass die letzte Sitzung der Sanierungskommission Oberricklingen nicht stattgefunden hat, da verwaltungsseitig keine Berichtspunkte vorlagen. Diese Absage ist beim Gremium auf Missfallen gestoßen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke berichtet, dass es keine Berichtpunkte gebe, da keine Sitzung der Sanierungskommission stattfand.
TOP 4.2.
Bericht aus dem Integrationsbeirat
Bezirksratsfrau Oettinger-Bankowsky berichtet aus der letzten Sitzung des Integrationsbeirates. Neben den Anträgen standen die Planungen des Nachbarschaftstag auf der Agenda. Zu dieser Veranstaltung am kommenden Wochenende lädt sie alle Anwesenden herzlich ein.
TOP 4.3.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Herr Reich berichtet auf die Nachfrage der letzten Sitzung, dass im Verfahren zur Entschädigung von Kleingärtnern im Zug des Schnellwegsausbaus aktuell eine Terminfindung stattfinde. Die Entschädigung der betroffenen Kleingärtner solle analog zum Verfahren in Döhren ausgestaltet werden.
Auf eine weitere Nachfrage erfährt das Gremium, dass das Parken auf dem Butjerbrunnenplatz grundsätzlich nicht erlaubt sei. Eine Ausnahme stelle eine Sondernutzung, etwa im Rahmen einer genehmigten Veranstaltung, dar.
Zur Informationstafel am Edelhof befinde sich verwaltungsseitig aktuell ein Textentwurf in der Abstimmung.
TOP 4.4.
Ein Ansatz für die NS-Erinnerung in Hannover am Beispiel des ehemaligen KZ auf dem Mühlenberg - Dietmar Geyer
Herr Geyer stellt anhand einer Präsentation seine ehrenamtliche Arbeit vor. Er beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Aufarbeitung der Zeit des Nationalsozialismus in Hannover. Neben der Informationsbereitstellung und deren Aufbereitung auf der Internetseite www.ns-zeit-hannover.de, führt er auch Besuche an Schule und Stadtführungen zu diesem Thema durch.
Zum KZ Mühlenberg berichtet Herr Geyer, dass der ursprünglich geschaffene Gedenkstein mittlerweile entfernt und am Mühlenberger Markt neu aufgestellt wurde. Damit ist der Bezug zum eigentlichen Gedenkort verloren gegangen. Er unterstützt die Forderung des aktuellen Antrags auf Errichtung einer Informationstafel am tatsächlichen Ort des Konzentrationslagers.
Viele Bezirksratsmitglieder loben das wichtige ehrenamtliche Engagement und sprechen Herrn Geyer Dank für den heutigen Vortrag aus. Es ergeben sich an verschiedenen Stellen Anknüpfungspunkte, über die die Beteiligten untereinander und mit Herrn Geyer in Kontakt bleiben möchten. Bezirksratsherr Breves berichtet, dass die Informationen der Webseite für viele Unterrichtstunden der IGS Mühlenberg einen wichtigen Beitrag leisten.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke und Bezirksratsfrau Michalowitz sind der Meinung, dass eine Informationstafel zur Aufarbeitung dieses Themas zu wenig sei. Es wird beispielsweise ein Schulprojekt angeregt. Bezirksratsherr Hindersmann hält hierzu fest, dass die beantragte Tafel nicht den Abschluss der Aufarbeitung darstellen solle, sondern vielmehr einen Aufschlag, welchem weitere Maßnahmen folgen mögen.
TOP 7.2.
Gemeinsamer Antrag von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP & Volt, Einzelvertreter Gabcke
TOP 7.2.1.
Errichtung einer Infotafel am Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Hannover-Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1055/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Beschlussgegenstand des Antrages vor. Die Aussprache erfolgte hierüber in TOP 4.4..
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, am Standort des ehemaligen Konzentrationslagers Mühlenberg eine Infotafel zu errichten.
Bei der Festlegung des Standortes und der inhaltlichen Vorbereitung und Umsetzung wird der Bezirksrat Ricklingen mit einbezogen.
Einstimmig
TOP 4.5.
Informationen über Bauvorhaben
Frau Hurtzig erfährt auf Nachfrage, dass es zum "E-ON-Komplex" keinen veränderten Sachstand gibt.
Bezirksratsherr Deppe erfragt wann es mit dem Bauprojekt Willführstraße/Stammestraße weitergehe. Auch hierzu gibt es verwaltungsseitig keine neuen Informationen.
TOP 4.5.1.
Bericht über das Bauvorhaben Hochregallager Mercedesstraße
Herr Heydemann stellt anhand einer Präsentation die Tätigkeiten seines Unternehmens vor. Ausführlicher geht er auf die Funktionsweise des Hochregallagers in Mercedesstraße ein.
Durch die Bauverwaltung wurden viele Auflagen zur Errichtung erteilt, die den Bauprozess etwas erschwert und verzögert hätten.
Beim Bau wurde teilweise "CO2-reduzierter Beton" verwendet, weiterhin wird auf dem Dach eine Photovoltaik-Anlage installiert.
Bezirkratsfrau Bergmann erfährt auf Nachfrage, dass am Standort circa 35 Mitarbeitende beschäftigt sind.
TOP 3.
Einwohner*innenfragestunde
Aus dem Publikum ergeben sich keine Fragestellungen.
TOP 4.6.
Bericht der Polizei zur Polizeilichen Kriminalstatistik
Das Leitungsteam der Polizei Ricklingen stellt anhand einer Präsentation die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) vor. Zunächst werden die Ziele und Erhebungskriterien der Statistik erläutert. Über die Schlaglichter auf Bundes-. und Landesebene wird auf die Schwerpunkte im Stadtbezirk Ricklingen eingegangen. Die Anzahl der Fälle ist im Vergleich zum letzten Jahr leicht angestiegen, ist aber im 10-Jahres-Vergleich aber auf einem gleichbleibenden Niveau. Ein deutlicher Anstieg ist im Bereich von Jugenddeliquenz zu verzeichnen, ein Grund hierfür wird in den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und deren einschränkenden Maßnahmen vermutet. Ein Mittel diesem Anstieg zu begegnen, wird eindeutig in der Präventionsarbeit verortet.
Die Aufklärungsquote ist im Bereich Ricklingen im Vergleich zum Landes- und Stadtschnitt überdurchschnittlich hoch.
Im Bereich Verkehr ist ein Anstieg von Fällen von Fahrten unter Alkoholeinfluss zuverzeichnen. Bezirksratsherr Dr. Menge bedankt sich für den informativen Vortrag und beglückwünscht die Polizei Ricklingen zur hohen Aufklärungsquote. Er erfragt, ob das Thema "Messergewalt" auch im Stadtbezirk Ricklingen wahrnehmbar sei. Dies sei zu verneinen. diese Deliktsform sei nahezu ausschließlich im Umfeld von hauslicher Gewalt zu zeichnen. Weiterhin erfährt er, dass Unfälle mit E-Scootern seit einiger Zeit gesondert erfasst werden.
Bezirksratsherr Hindersmann stellt die Nachfrage, ob sich auf dem Feld der Suche nach neuen Räumlichkeiten etwas getan habe. Leider ist hier noch kein Ergebnis zu verzeichnen, die geprüften Optionen haben sich leider zerschlagen.
Bezirksratsherr Karger erfragt, ob ein Anstieg von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu erfassen gewesen seien. Es gab einen Anstieg um 5 Fälle von 2022 auf 2023. Die Fälle verteilen sich gleichmäßig auf alle Stadtteile im Stadtbezirk. Insgesamt lassen sich keine "Hotspots" von Tatorten erkennen.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke wünscht sich im Bereich der Jugendkriminalität einen Vergleich zu den Fallzahlen in anderen Stadtbezirken, hierzu können adhoc keine Angaben gemacht werden.
Bezirksratsherr Breves und Bezirksratsfrau Michalowitz loben die hervorragende Präventionsarbeit der Polizei, insbesondere an den örtlichen Schulen.
TOP 5.
V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 5.1.
E N T S C H E I D U N G E N
TOP 5.1.1.
Zuwendung an die gemeinnützige Pro Beruf GmbH für das Projekt Bildungsladen West aus kommunalen Mitteln für das Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
(Drucks. Nr. 15-1062/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher stellt einen Zusammenhang zwischen den Zahlen erhöhter Jugenddeliquenz des vorherigen TOP und der daraus resultierenden Notwendigkeit der Weiterführung dieses Projektes her. Bezirksbürgermeister Markurth stellt klar, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss handelt.
Antrag,
Der gemeinnützigen Pro Beruf GmbH für das Projekt „Bildungsladen West für die Quartiere Oberricklingen Nord-Ost und Mühlenberg“ aus dem Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102, eine Zuwendung in Höhe von bis zu
40.000 Euro
zu bewilligen.Der Drucksache wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Sanierungskomissionen einstimmig zugestimmt.
TOP 5.1.2.
Zuwendung an die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG e.V.) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2024“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten
(Drucks. Nr. 15-1064/2024)
Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Bezirksbürgermeister Markurth stellt klar, dass es sich um einen Vorbehaltsbeschluss handelt.
Antrag,
Der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Sozialberatung im Stadtteil 2024“ aus dem Ergebnishaushalt 2024, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in Höhe von bis zu
10.326,00 Euro
zu bewilligen.Der Drucksache wurde vorbehaltlich der Zustimmung der Sanierungskomissionen einstimmig zugestimmt.
TOP 6.
A N F R A G E N
TOP 6.1.
Zur Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34
(Drucks. Nr. 15-0985/2024)
Bezirksratsherr Rosberg bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Die Sparkasse Hannover ist ein Teil der kommunalen Daseinsfürsorge.
Besonders gut besucht war die Sparkassenfiale am Ricklinger Stadtweg 34.
Viele Senioren machten dort Geldeinzahlungen und ließen sich beraten.
Im April 2023 berichtete mir eine Mitarbeiterin dieser Fiale, dass im Sommer die
Geschäftsstelle zum Zwecke einer Sanierung ein halbes Jahr schließen würde.
Jetzt ist diese Fiale fast ein Jahr geschlossen, Renovierungsarbeiten sind nicht festzustellen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Ist der Verwaltung der Sachverhalt bekannt?
2. Wird diese Fiale zeitnah renoviert oder soll diese Geschäftsstelle ersatzlos entfallen? Zu Frage 1.
Der Sachverhalt ist im Fachbereich 61 nicht bekannt.
Zu Frage 2.
Über die Pläne der Stadtsparkasse Hannover in Bezug auf die Sparkassenfiliale am Ricklinger Stadtweg 34 liegen keine Informationen oder (Bau-)Anträge vor. Über die Zukunft der Filiale kann daher keine Auskunft gegeben werden.
Anfrage zur Veloroute 9 im Bezug auf die einseitige Sperrung der Stammestraße zur Verkehrssituation in der Pfarrstraße
(Drucks. Nr. 15-0988/2024)
Bezirksratsherr Rosberg bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Fahrzeuge die stadtauswärts die Stammestraße befahren möchten müssen durch die geplante Einbahnstraßenregelung/Aufpflasterung die Pfarrstraße befahren und an der Ampel links auf den Ricklinger Stadtweg abbiegen um parallel auf dem Stadtweg zur Stammestraße fahren zu können. Vor der Ampelphase ist mit langen Wartezeiten zu rechnen. Dies ist der 4er Taktung der Stadtbahnen die alle 2-3 Minuten den Ricklinger Stadtweg passieren geschuldet. Man darf davon ausgehen, dass bei der Ampelgrünphase nur wenige Autos von der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg abbiegen können. In der Hauptverkehrszeit ist mit Stau auf der Pfarrstraße zu rechnen. Die Pfarrstraße in eine auf beiden Seiten durch die höheren Mehrfamilienhäuser ein fest geschlossener Korridor, in dem Abgase schlecht entweichen können.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wie lange wird ein Fahrzeug in der Hauptverkehrszeit (Berufsverkehr) in der Pfarrstraße warten müssen, bevor es in den Ricklinger Stadtweg links einbiegen kann, wenn die Stammestraße nicht mehrdurchgängig befahrbar ist.
2. Mit welcher Beeinträchtigung , der in der Pfarrstraße wohnenden Bürger und der Verminderung der Lebensqualität, besonders im Bereich der Ampelkreuzung Pfarrstraße/Ricklinger Stadtweg ist zu rechnen im Bezug auf die Steigerung der Lärmbelastung bzw. wieviel Prozent mehr beträgt die Abgasemission ?
Zu Frage 1.
Es wurde eine Verkehrserhebung im Bereich der Schule beauftragt. Es wurde eine Tagesbelastung von ca. 870 Kfz/13h in Richtung Süden und 900 Kfz/13h in Richtung Norden ermittelt. Im Vergleich dazu befahren ca. 1.600 Radfahrende/13h den Bereich in beide Fahrtrichtungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Fall der Realisierung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord sich die entfallenden Durchgangsverkehre durch die Stammestraße in südlicher Richtung im Wesentlichen auf den Ricklinger Stadtweg verlagern, da die kleinräumige Umfahrung über Stammestraße und Pfarrstraße einer deutlichen Verlängerung der zu fahrenden Strecke führt. Der Ricklinger Stadtweg ist mit einer derzeitigen Auslastung von 1.900 Kfz/8 h in südlicher Fahrtrichtung in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und hat aufgrund seiner Kategorisierung als Hauptverkehrsstraße auch genau diese Aufgabe.
Die Anlieger*innen des Wohngebietes können vom Ricklinger Stadtweg über vier Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet einfahren Henckellweg, Nordfeldstraße, Höpfnerstraße und Beekestraße.
Eine Mehrbelastung der Anwohner*innen der Pfarrstraße durch Rückstau vor der Lichtsignalanlage ist nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Auch unter der Annahme, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Süden weiterhin die Stammestraße benutzen, würden weniger als zwei Fahrzeuge/pro Umlauf zusätzlich aus der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg einfahren. Die Phasendauern können so weit gedehnt werden, dass diese Fahrzeuge zumeist in einer Freigabezeit abfließen können.
Zu Frage 2.
Die Mehrbelastung durch Lärm und Abgasemissionen ist vernachlässigbar.
TOP 6.3.
Beschilderung "Oberricklinger Tor"
(Drucks. Nr. 15-0986/2024)
Bezirksratsherr Deppe bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Vor einigen Jahren hat der Bezirksrat beschlossen, die Verbindungsstraße zwischen Frankfurter Allee und Göttinger Chaussee "Oberricklinger Tor" zu nennen
Dieses ist auch in offiziellen Karten so bezeichnet. Bis heute hängen allerdings noch keine Straßenschilder an den Einmündungen. Da die Baumaßnehmen zur Ortsumgehung B3 und zur Stadtbahn nach Hemmingen abgeschlossen sind, sollte die Verwaltung nun zeitnah die Beschilderung vornehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann ist mit einer Beschilderung des „Oberricklinger Tor“ an den Einmündungen zu rechnen.
Zu Frage 1.
Die Schilder wurden in KW 20 montiert. Die Verwaltung bedankt sich für den Hinweis.
TOP 6.4.
Information zur Verkehrsberuhigung in der Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-0987/2024)
Bezirksratsherr Hindersmann bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In der Bezirksratssitzung am 18.04.24 wurde die geplante Verkehrsberuhigung vor der Grundschule Stammestraße vorgestellt. Kernpunkt ist die Einrichtung einer Einbahnstraße in Richtung stadteinwärts. Diese Regelung bedeutet, dass wahrscheinlich erheblich mehr Fahrzeuge als bisher, die in entgegengesetzter Richtung fahren und ein Fahrziel in der Stammestraße bzw. deren Nebenstraßen haben, den Umweg Pfarrstraße / Ricklinger Stadtweg / Beekestraße nehmen.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Gibt es ein Verkehrsgutachten, das die Ausweichbewegungen durch die geplante geänderte Verkehrsführung vor allem auf den Ricklinger Stadtweg berücksichtigt?
2. Wenn es ein solches Verkehrsgutachten gibt, ist der Ricklinger Stadtweg in der Lage, den Ausweichverkehr aufzunehmen?
3. Wenn es ein solches Verkehrsgutachten nicht gibt, ist es noch geplant, bevor die Maßnahme umgesetzt wird?
Zu Fragen 1. bis 3.
Es wurde eine Verkehrserhebung im Bereich der Schule beauftragt. Es wurde eine Tagesbelastung von ca. 870 Kfz/13h in Richtung Süden und 900 Kfz/13h in Richtung Norden ermittelt. Im Vergleich dazu befahren ca. 1.600 Radfahrende/13h den Bereich in beide Fahrtrichtungen.
Es kann davon ausgegangen werden, dass im Fall der Realisierung einer Einbahnstraße von Süd nach Nord sich die entfallenden Durchgangsverkehre durch die Stammestraße in südlicher Richtung im Wesentlichen auf den Ricklinger Stadtweg verlagern, da die kleinräumige Umfahrung über Stammestraße und Pfarrstraße einer deutlichen Verlängerung der zu fahrenden Strecke führt. Der Ricklinger Stadtweg ist mit einer derzeitigen Auslastung von 1.900 Kfz/8 h in südlicher Fahrtrichtung in der Lage, den zusätzlichen Verkehr aufzunehmen und hat aufgrund seiner Kategorisierung als Hauptverkehrsstraße auch genau diese Aufgabe.
Die Anlieger*innen des Wohngebietes können vom Ricklinger Stadtweg über vier Einfahrtsmöglichkeiten in das Wohngebiet einfahren Henckellweg, Nordfeldstraße, Höpfnerstraße und Beekestraße.
Eine Mehrbelastung der Anwohner*innen der Pfarrstraße durch Rückstau vor der Lichtsignalanlage ist nur in sehr geringem Maße zu erwarten. Auch unter der Annahme, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen in Richtung Süden weiterhin die Stammestraße benutzen, würden weniger als zwei Fahrzeuge/pro Umlauf zusätzlich aus der Pfarrstraße in den Ricklinger Stadtweg einfahren. Die Phasendauern können so weit gedehnt werden, dass diese Fahrzeuge zumeist in einer Freigabezeit abfließen können.
Es sind keine weitergehenden Untersuchungen oder Verkehrsgutachten geplant.
TOP 6.5.
Baustellenmanagement im Stadtbezirk
(Drucks. Nr. 15-1029/2024)
Bezirksratsherr Kumm bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Neben von vornherein geplanten Maßnahmen kommen im Stadtbezirk immer wieder spontane Bedarfe nach Baumaßnahmen auf den Straßen und Wegen auf, die den Verkehr in erheblicher Weise stören. Nicht selten werden Baustellen mit einigem Vorlauf eingerichtet, obwohl die Baumaßnahmen töatsächlich erst Tage, wenn nicht sogar Wochen später beginnen. Dies stößt ins besondere bei den Anwohnern, aber auch bei allen anderen Verkehrsteilnehmern auf Unverständnis.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wieviele Tiefbaumaßnahmen hat es in den vergangenen 12 Monaten im Stadtbezirk Ricklingen gegeben und in wie vielen Fällen hat es sich dabei um spontan notwendige gewordene Maßnahmen gehandelt?
2. Nach welchen Kriterien koordiniert die Stadtverwaltung die Durchführung von Tiefbaumaßnahmen mit anderen Straßenbaulasträgern und nach welchen Kriterien genehmigt die Stadtverwaltung die Einrichtung von Baustellen sowie deren Zeitpunkt.
3. Wie häufig kontrolliert die Stadtverwaltung die ordnungsgemäße Baustelleneinrichtung und welche Maßnahmen ergreift sie bei festgestellten Verstößen oder nicht erforderlichen Behinderungen des Verkehrs?
Zu Frage 1.
Leider liegen der Verwaltung keine validen Daten vor, die eine Auswertung der Anzahl der Baustellen nach einzelnen Stadtbezirken und damit eine fundierte Aussage zu der Frage ermöglichen würden.
Zu Frage 2.
Die Verwaltung koordiniert eigene Straßen- und Tiefbaumaßnahmen in erster Linie nach den Kriterien der geringstmöglichen verkehrlichen Einschränkungen und dem sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln. Bei der Koordination und Durchführung von Straßen- und Tiefbaumaßnahmen, welche in den Zuständigkeitsbereich von anderen Straßenbaulastträgern als der Stadt reichen, erfolgt eine vorherige Abstimmung und Festlegung darüber, wer die Koordinierung der Gesamtmaßnahme durchführt. Die Koordinierung der Gesamtmaßnahme führt dann die verkehrslenkungstechnischen Vorabstimmungen mit der betreffenden Verkehrsbehörde bzw. mit den betreffenden Verkehrsbehörden. Bei diesen Vorabstimmungen werden die Auswirkungen aktuell bekannter Straßen- und Tiefbaumaßnahmen und deren verkehrlicher Auswirkungen auf das betreffende Vorhaben berücksichtigt, um den oben genannten Kriterien gerecht zu werden. Dabei kann es aufgrund der komplexen Abläufe im Straßen- und Tiefbau im Zuge der Planung, Ausschreibung und Vergabe zu unvorhersehbaren terminlichen Änderungen kommen (Genehmigungsprozesse, Kampfmittel, Leitungsbestand, politische Entscheidungsprozesse), die sich nur schwer kompensieren lassen. Dazu kommen Verzögerungen bei anderen Baustellen, die Einfluss auf die zu koordinierende Straßen- und Tiefbaumaßnahme haben. Die finale Festlegung der verkehrsbehördlichen Anordnung mit Beginn und Dauer der Verkehrslenkung und ggf. weiteren Auflagen, erfolgt dann auf Basis der zu dem Zeitpunkt vorliegenden Erkenntnisse, um weiterhin die geringstmögliche Belastung für die Verkehrsteilnehmer*innen zu gewährleisten.
Zu Frage 3.
Aufgrund der Vielzahl an Baustellen ist eine flächendeckende und jederzeitige Kontrolle leider nicht möglich. In der Regel erfolgt die Kontrolle im Zuge der Einrichtung einer Baustelle. Sofern Hinweise/Beschwerden/Erkenntnisse vorliegen, dass bei einzelnen Maßnahmen Optimierungsbedarf besteht, wird die Verwaltung schnellstmöglich tätig, um die Situation (neu) zu bewerten und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung zu ergreifen.
TOP 6.6.
Vorfahrtberechtigung an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg
(Drucks. Nr. 15-1058/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
Der Bornholmer Weg ist zu beiden Seiten der Jütlandstraße als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) gekennzeichnet. Die Bordsteine auf beiden Seiten sind abgesenkt, so dass Radfahrer*innen die Jütlandstraße ohne abzusteigen passieren können. Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe (Urteil vom 30.05.2012 - 1 U 193/11) handelt es sich beim Aufeinandertreffen eines gemeinsamen Geh- und Radwegs und einer ohne Beschränkung dem Fahrzeugverkehr gewidmete Straße um eine Kreuzung im Sinn des § 8 Abs. 1 StVO, an der "rechts vor links" gilt. Diese Rechtslage mit haftungsrechtlichen Folgen ist an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg offensichtlich weder Radfahrer*innen noch Autofahrer*innen bewusst. Autofahrer*innen passieren die Kreuzung, ohne anzuhalten, wenn sich von rechts eine Radfahrer*in nähert, Radfahrer*innen verzichten in der Regel auf ihre Vorfahrt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Teilt die Straßenverkehrsbehörde die Auffassung, dass an der Kreuzung Jütlandstraße / Bornholmer Weg „rechts vor links“ gilt?
2. Wenn ja: Hält die Straßenverkehrsbehörde es für mögich, dem gemeinsamen Geh- und Radweg Bornholmer Weg an der Kreuzung mit der Jütlandstraße die Vorfahrtberechtigung vor dem Verkehr auf der Jütlandstraße einzuräumen und die Beschilderung und die Fahrbahnmarkierungen entsprechend anzupassen?
3. Wenn nein: wie begründet die Straßenverkehrsbehörde ihre abweichende Auffassung?
Zu Frage 1.
Die Verwaltung teilt die Auffassung „rechts vor links“ nicht.
Zu Frage 3.
Die Vorfahrt der Jütlandstraße ist baulich geregelt, es gilt §10 der Straßenverkehrsordnung:
„Wer aus einem Grundstück, (...) oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“
TOP 6.7.
Verkehrssicherheit vor der Grundschule Stammestraße
(Drucks. Nr. 15-1059/2024)
Bezirksratsfrau Krüger bringt die Anfrage ein. Herr Cramm trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In der Sitzung des Stadtbezirksrat Ricklingen am 18.04.2024 hat die Verwaltung einen Teil der Maßnahmenpakete zum Ausbau der Veloroute 09 vorgestellt. Eines der Ausbaupakete betrifft den Abschnitt der Stammestraße vor der Grundschule zwischen der Pfarrstraße und der Klusmannstraße. Für diesen Bereich hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover im Rahmen des Antrags 2980/2022 die Verwaltung beauftragt, zusätzlich zur Realisierung der Veloroute 09 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für die Schüler*innen der Grundschule Stammestraße zu ergreifen. Mit dem vorgestellten Maßnahmenpaket folgt die Verwaltung diesem Beschluss. Wesentlicher Bestandteil ist ein Einfahrtverbot für den motorisierten Verkehr in die Stammestraße auf Höhe der Grundschule in Richtung Süden.
Auch wenn die Bezirksratsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen die vorgeschlagenen Maßnahmen begrüßt und für grundsätzlich zielführen hält, stellen sich Fragen zu einer möglichen weiteren Verbesserung der vorgeschlagenen Lösung.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Hat die Verwaltung auch eine zusätzliche Sperrung des Abschnitts von der Grundschule Stammestraße bis zu der Einmündung der Klusmannstraße für den motorisierten Verkehr in südlicher Fahrtrichtung geprüft, um gefährliche Wendemanöver von Elterntaxis aus nördlicher Richtung in diesem Bereich zu verhindern?
2. Hat die Verwaltung alternativ auch ein Einfahrverbot für den motorisierten Verkehr in nördlicher Richtung ab der Einmündung Klusmannstraße geprüft (Umkehrung der „Einbahnstraßenregelung“)?
3. Gibt es aus Sicht der Verwaltung Maßnahmen ohne Durchfahrtsverbote für den motorisierten Verkehr, die eine gleichwertige Erhöhung der Verkehrssicherheit vor der Schule bewirken würden?
Zu Frage 1.
Die Variante einer ausgeweiteten Einrichtung als Einbahnstraße auf der Stammestraße zwischen Einfahrt in Höhe Pfarrstraße bis zur Klusmannstraße in südliche Fahrtrichtung wurde von der Verwaltung verworfen, da der Durchgangsverkehr schon mit der kurzen Einbahnstraßenlösung vor der Schule im Sinne einer Fahrradstraße mit einer deutlichen Reduzierung des Durchgangsverkehrs und Verkehrsberuhigung vor der Schule geschaffen werden kann.
Zu Frage 2.
Auch die Einrichtung einer Einbahnstraße mit Durchfahrtsverbot in nördlicher Richtung wurde diskutiert und aufgrund des großen Einzugsbereiches der Schule aus den südlichen Wohnvierteln zu Gunsten der vorgelegten Einbahnstraßenrichtung in Richtung Norden verworfen. Der größeren Anzahl der Anfahrten zur Schule erfolgen aus Richtung Süden. Die Vorfahrtregelung der Bevorrechtigung für Radfahrende im Zuge der Veloroute bei Einfahrt in die Fahrbahn (Höhe Aufpflasterung) wäre nicht realisierbar.
Zu Frage 3.
Es besteht die Möglichkeit mit einer deutlichen Einengung vor der Schule ein Zweirichtungsverkehr für Kfz zuzulassen unter Vorfahrtberechtigung aus einer Richtung, somit kann jeweils eine Richtung wechselseitig die Engstelle passieren. Die Ausführung lässt allerdings keine Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs auf der Veloroute beim Wechsel von der Hochbordanlage auf die Fahrbahn der Fahrradstraße zu.
TOP 6.8.
Jugendarbeit im Stadtteil und das Jugendzentrum Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-1060/2024)
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Mecke bringt die Anfrage ein. Herr Reich trägt die Antwort der Verwaltung vor.
In diesen Tagen ist das Jugendzentrum Mühlenberg erneut geschlossen, zum dritten mal in den letzten zwölf Monaten. In dieser Zeit waren auch mehrere Personalveränderungen in dieser Einrichtung zu beobachten. Die Situation der aufsuchenden Jugendarbeit in Mühlenberg, dem Stadtteil mit dem jüngsten Bevölkerungsdurchschnitt in Hannover, ist zudem durch unbesetzte Stellen bei freien Trägern der Jugendarbeit stark beeinträchtigt. Gestiegene Sach- und Personalkosten führen bei stagnierenden städtischen Fördermitteln zu Stundenreduzierungen bei den Beschäftigten der freien Träger und in der Folge zum Verlust von Mitarbeiter*innen. Vor diesem Hintergrund ist es unbedingt notwendig, dass zumindest die Angebote der städtischen Jugendpflege in vollem Umfang den Jugendlichen zur Verfügung stehen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
1. Wie stellt sich die Situation im Jugendzentrum Mühlenberg in Hinsicht auf Personalveränderungen und Öffnungszeiten seit Frühjahr 2023 dar?
2. Welches Konzept steht hinter den Angeboten des Jugendzentrums Mühlenberg?
3. Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass Jugendliche in Mühlenberg verlässlich betreut werden?
Zu Frage 1.
Von April bis September 2023 gab es im Jugendzentrum Mühlenberg keine längeren Schließzeiten. In der benannten Zeit arbeiteten zwei hauptamtliche Fachkräfte (1 Erzieher und 1 Sozialarbeiter) sowie eine Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr vor Ort. Im September 2023 kam es aufgrund von personalrechtlichen Maßnahmen zu einer längeren, nicht vorher absehbaren, Schließzeit von drei Wochen. Daraufhin haben im Oktober zwei neue hauptamtliche Fachkräfte den Dienst im Jugendzentrum angetreten. Die Sozialarbeiterin im Anerkennungsjahr hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Anerkennung abgeschlossen und nahm in einem anderen Arbeitsfeld ihre Tätigkeit auf. Im November und Dezember 2023 hat ein Sozialarbeiter aus dem Jugendzentrum Sahlkamp die Mitarbeitenden im Jugendzentrum Mühlenberg in der pädagogischen Arbeit unterstützt.
Seit dem Januar 2024 ist eine Erzieherin, aus einem anderen Jugendtreff des Sachgebiets 51.55 im Jugendzentrum Mühlenberg beschäftigt und besetzt somit die eine Stellenhülle der Erzieher*in. In dem zeitlichen Rahmen von Januar bis April 2024 waren somit drei hauptamtliche Fachkräfte aktiv im Einsatz. Dies war leider aufgrund des erhöhtem Bedarfs und ausgewiesener Konfliktlagen mit der Klientel der Einrichtung nur kurzzeitig möglich.
Seit April 2024 sind im Jugendzentrum Mühlenberg, genauso wie in den meisten Jugendzentren der Landeshauptstadt Hannover konzeptionell vorgesehen, zwei hauptamtliche Fachkräfte tätig (hier: 1 Erzieherin und 1 Sozialarbeiter).
Aufgrund von Krankheit, Urlaub und Vandalismus kam es im April und Mai 2024 zu vermehrten Schließzeiten.
Zu Frage 2.
Hinter den Freizeit- und Bildungsangeboten des Jugendzentrum Mühlenberg steht das Konzept einer Lebenswelt- und Sozialraumorientierten Jugendarbeit. Im Rahmen der „Offenen Tür“ werden in den Räumlichkeiten pädagogisch begleitete Angebote und Aktionen unterbreitet, um die persönliche und soziale Entwicklung der Besuchenden positiv und nachhaltig zu fördern und sie zur Selbstbestimmung zu befähigen. Dies gelingt über eine professionelle Beziehungsarbeit, die durch eine offene, wertschätzende und vertrauensvolle Kommunikation geprägt ist und an die Interessen der jungen Menschen anknüpft. Hervorzuheben ist dabei die Flexibilität und Niedrigschwelligkeit, wie sie andere Sozialisations- und Erziehungsinstanzen wie z.B. Schule nicht besitzen. Die Angebote der Jugendarbeit stehen allen jungen Menschen zur Verfügung. Dennoch ist anzumerken, dass sich unter den Besuchenden des Jugendzentrums Mühlenberg ein großer Anteil von jungen Menschen befindet, denen prekäre Lebensbedingungen widerfahren. Hier ist es unter anderem das Ziel, durch intensive Einzelfallarbeit, wie z.B. sozialpädagogische Beratung, den defizitär aufgestellten Jugendlichen Kompetenzen für die Lebensbewältigung zu vermitteln.
Zu Frage 3.
Durch den Personalwechsel Ende 2023 versucht die Verwaltung die Stellen dauerhaft zu besetzen und das bestehende 2er-Team kontinuierlich mit Sozialarbeiter*innen im Anerkennungsjahr und BBAler*innen (Berufsbegleitende Ausbildung zur* zum* Erzieher*in) aufzustocken. Anmerkung: Um die Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten, gilt seit Anfang Mai die Regelung, dass die Einrichtung mindestens von zwei Mitarbeitenden geöffnet oder geschlossen werden muss.
Die Bedarfe und die Anforderungen, welche die Jugendlichen im Brennpunkt mitbringen, erfordern jedoch ein besonderes Maß an pädagogischer Professionalität und Resilienz der Fachkräfte. Die überdurchschnittlich hohe Armutsquote der Kinder und Jugendlichen, oft in kinderreichen Familien, erfordert enorme Anstrengungen zur Stabilisierung der sozialen Situation und zur gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Teilhabeförderung. In Mühlenberg muss man hierfür besondere fachliche Fähigkeiten mitbringen. Ein wesentliches Element sozialpädagogischer Arbeit ist die Förderung von Integration und die Vorbeugung von Benachteiligungen und sozialer Ausgrenzung.
Um Kontaktabbrüchen in der Beziehungsarbeit vorzubeugen, ist die Verwaltung bemüht, die Fluktuation der Mitarbeitenden so gering wie möglich zu halten und so für Kontinuität und Stabilität zu sorgen.
Um verlässliche Angebote nach §11 SGB VIII am Standort Mühlenberg zu gewährleisten und jederzeit auf akute Problemlagen reagieren zu können, findet zudem ein intensiver Austausch zwischen Leitungsverantwortlichen und dem Team der Fachkräfte statt. So werden auch Honorarkräfte und Übungsleiter*innen engagiert, die zusätzlich zur Offenen Tür Angebotsstrukturen erweitern und die Freizeitbedarfe der Jugendlichen aufgreifen, so dass die Persönlichkeitsentwicklung hiermit unterstützt wird.
Ebenso wurde die Optimierung eines adäquaten abgestimmten Dienstplans vorgenommen. Bei unvorhersehbaren dienstlichen Ausfällen von Fachkräften in Mühlenberg können Mitarbeitende aus anderen Einrichtungen und Angeboten des Sachgebiets 51.55 zur Unterstützung herangezogen werden.
Dies setzt jedoch voraus, dass die pädagogischen Angebote an anderen Standorten durch den veränderten Einsatz des Personals keine Einschränkung erfahren. Ist dies nicht möglich, sind Schließzeiten der Einrichtungen, die regelmäßig mit nur zwei Fachkräften besetzt sind, leider nicht vermeidbar.
TOP 7.
A N T R Ä G E
TOP 7.0
Dringlichkeitsanträge
TOP 7.0.1
Dringlichkeitsantrag: Erhalt der direkten Anbindung Alt-Wettbergens durch die Buslinie 363
(Drucks. Nr. 15-1251/2024)
Bezirksratsfrau Michalowitz bringt den Antrag ein. Das Gremium gleicht gemeinsam die formulierten Erfordernisse des Antrages mit den Tatbeständen vor Ort ab.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Üstra dahingehend einzuwirken, dass die tangentiale
Verbindung des alten Ortskerns Wettbergen durch die Buslinie 363 erhalten bleibt. Statt die Linie über die Bergfeldstr. zur Hofackerstr. zum Mühlenberg zu führen, sollte der Bus wie gehabt über Rehre und Hangstr. zur B217 geführt werden. Um dann über die Hofackerstr. zum Mühlenberg geführt zu werden. Dies um die beengte Situation am Endpunkt Wettbergen zu entspannen und die Anbindung Alt-Wettbergens sicherzustellen.
Einstimmig
TOP 7.1.
Aus der letzten Sitzung
TOP 7.1.1.
Wegebeleuchtung Grünspange zero:e-Park Wettbergen
(Drucks. Nr. 15-0730/2024)
Bezirksratsherr Breves bringt den Antrag ein. Bezirksratsfrau Bergmann kündigt an nicht für den Antrag zu stimmen, da derzeit zwei Anträge auf Ratsebene beraten werden. Bezirksratsfrau Capellmann macht den Vorschlag die smarte Stadtbeleuchtung in den Antrag mit aufzunehmen.
Bezirksratsherr Breves zieht den Antrag zurück, man wolle die Beratung auf Ratsebene abwarten.
Antrag
Der Gehweg durch die Grünspange zwischen dem ersten und zweiten Baufeld des Wohngebiets zero:e-Park Wettbergen erhält eine Beleuchtung. Hierbei sollen nach Möglichkeit nach unten abstrahlende LED-Pollerleuchten zum Einsatz kommen.
Zurückgezogen
TOP 7.1.2.
Umbenennung des Weges „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ im Stadtteil Mühlenberg
(Drucks. Nr. 15-0731/2024)
Bezirksratsherr Breves bringt den Antrag ein und zieht ihn unmittelbar zurück. Man wolle die Beratungen der Sanierungskommission abwarten. Er er bittet die Kommissionsmitglieder diesen Vorschlag dort einzubringen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Weg entlang der Südost-Seite des Grundstücks der Leonore-Goldschmidt-Schule zwischen Kardinal-Galen-Hof und Ossietzkyring wird von „An der IGS Mühlenberg“ in „Leonore-Goldschmidt-Weg“ umbenannt.
Zurückgezogen
TOP 7.3.
Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und SPD
TOP 7.3.1.
Anlage eines Blühstreifens In der Rehre
(Drucks. Nr. 15-1056/2024)
Bezirksratsfrau Krüger bringt den Antrag ein. Bezirksratsherr Kumm zieht den Antrag in die CDU-Fraktion. Es erfolgen Hinweise, dass der Tatbestand des Antrags offenbar von der Verwaltung bereits umgesetzt wurde.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Der Randstreifen am Stadtfriedhof Ricklingen entlang der Straße In der Rehre wird zu einem Blühstreifen mit insektenfreundlichen Pflanzen aufgewertet.
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 7.3.2.
Änderung der Position der Beschilderung an der Kreuzung Am Grünen Hagen / Göttinger Chaussee
(Drucks. Nr. 15-1057/2024)
Bezirksratsherr Farnbacher bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, die Standorte und ggf. die Höhe der Beschilderungen "Ende Fahrradstraße" in der Straße Am Grünen Hagen / Ecke Göttinger Chaussee, so zu verändern, dass die sich dahinter befindende Lichtsignalanlage einschließlich des darüber angebrachten Verkehrszeichen "Vorfahrt achten" ab einer angemessenen Entfernung zu erkennen ist.
Einstimmig
TOP 7.4.
der CDU-Fraktion
TOP 7.4.1.
Verkehrszählung Ricklinger Stadtweg
(Drucks. Nr. 15-1049/2024)
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt ein Verkehrszählung an den unten genannten Punkten vor Beginn der Ausbauarbeiten der Veloroute 9 vorzunehmen. Die Verkehrszählung sollte über einen Zeitraum von 24 Stunden erfolgen und besonders den öffentlichen Personennahverkehr mit einzubeziehen, weil nur so verlässliche Zahlen zustande kommen.
1. Der Kreuzungsbereich Ricklinger Stadtweg / Pfarrstraße. Besonders die Anzahl der Linksabbieger in Fahrtrichtung Stadtteilzentrum unter besonderer Beobachtung des Stadtbahnverkehrs.
2. Der Verkehrsbereich Ricklinger Stadtweg / Beeke Straße. Hier sind besonders die Linksabbieger in die Beeke Straße wichtig. Da bei den zu erwartenden Rückstaus der Stadtbahnverkehr beeinträchtigt wird.
3. Die Ergebnisse sind dem Stadtbezirksrat vor Baubeginn auf der Veloroute 9 vorzustellen.
Auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktion gezogen.
TOP 7.5.
der AfD-Fraktion
TOP 7.5.1.
Antrag zur Veloroute im Bereich der Stammestraße.
(Drucks. Nr. 15-0991/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
die Verwaltung aufzufordern den Plan einer Aufpflasterung samt Einbahnstraßenregelung zu verwerfen.
2 Stimmen dafür, 16 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.5.2.
Regionspräsident Steffen Krach zu Laden wegen P+R Wettbergen Endpunkt
(Drucks. Nr. 15-0990/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Bezirksratsfrau Michalowitz berichtet aus der Regionsversammlung, dass der Bau in Wettbergen zurückgestellt werden musste. Derzeit werden über dieses Thema neu beraten. Hierzu erfolgt der Vorschlag den zuständigen Fachbereich zu gegebener Zeit in eine Sitzung des Stadtbezirksrates einzuladen.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
Regionspräsident Steffen Krach in eine der nächsten Sitzungen persönlich zu laden, um mit ihm die Situation um den zu kleinen P+R Parkplatz ausführlich zu erörtern.
2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 7.5.3.
Eine der Folgenden Straßen/Plätze nach dem verstorbenen Uwe Rehbein zu benennen.
(Drucks. Nr. 15-0984/2024)
Bezirksratsherr Karger bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen,
1. Die Straße in der Rehre von der Einmündung im Sohlohrte bis zur Göttinger Chaussee in Uwe-Rehbein-Straße umzubenennen. Oder alternativ:
2. Die Berliner Straße von der Ecke Auf dem Kampe bis zur Danziger Straße in Uwe-Rehbein-Straße umzubenennen. Oder alternativ:
3. Den Parkplatz am Sportpark in Uwe Rehbein-Platz zu benennen. Oder alternativ:
4. Die Kreuzung Hauptstraße /An der Kirche in Uwe Rehbein Platz umzubenenn.
2 Stimmen dafür, 17 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 8.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates
TOP 8.1.
Eigene Mittel des Stadtbezirks Ricklingen
(Drucks. Nr. 15-1068/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth trägt den Beschlussvorschlag, einschließlich der vorgeschlagenen Zuwendungen vor. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag
Der Stadtbezirksrat Ricklingen bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln die in der Anlage aufgeführten Zuwendungsanträge.
Einstimmig
TOP 8.2
Eigene Mittel des Integrationsbeirates
(Drucks. Nr. 15-1071/2024)
Bezirksbürgermeister Markurth bringt den Antrag ein. Die Abstimmung erfolgt ohne weitere Aussprache.
Antrag,
auf Empfehlung des Integrationbeirates Ricklingen beschließt der Stadtbezirksrat
Ricklingen, die aufgeführten Zuwendungen aus Mitteln, die für die Arbeit des
Integrationsbeirates zur Verfügung stehen:
IB 07 Familienzentrum auf der Papenburg 450,00 €
Durchführung Willkommenskurse
IB 08 MSV e.V 1.000,00 €
Hoffest Canarisweg
IB 09 Briefmarken Club 150,00 €
Durchführung Ferienaktion
IB 10 Integrationsbeirat Ricklingen 1.200,00 €
Durchführung eigene Veranstaltungen
Einstimmig
Bezirksbürgermeister Markurth schließt die Sitzung um 22:40.
Andreas Markurth Timo Cramm
(Bezirksbürgermeister) (Protokollant)
