Sitzung Ratsversammlung am 29.02.2024

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 23.02.2024)
Protokoll (erschienen am 10.09.2024)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.60 - Datum 01.03.2024

PROTOKOLL

26. Sitzung der Ratsversammlung am Donnerstag, 29. Februar 2024,
Rathaus, Ratssaal

Beginn 15.00 Uhr
Ende 19.20 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Oberbürgermeister Onay
Bürgermeister Hermann (SPD)
Bürgermeister Klapproth (CDU)
Ratsherr Albrecht (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Bax (SPD)
Ratsherr Bingemer (FDP)
Ratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsfrau Chowaniec (CDU)
Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Döring (FDP)
Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Engelke (FDP)
Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Gill (SPD)
Ratsherr Harrold (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsherr Hoare (CDU)
Ratsherr Homann (SPD)
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsfrau Iri (SPD)
Ratsherr Jacobs (AfD)
Ratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
(Ratsfrau Kaczmarek) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Kahmann (CDU)
Beigeordneter Kelich (SPD)
Ratsherr Keller (AfD)
Beigeordnete Klebe-Politze (SPD)
Ratsfrau Kleindienst (SPD)
Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Knüppel (SPD)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Machentanz (DIE LINKE.)
Beigeordneter Dr. Menge (SPD)
Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Mönkemeyer (DIE LINKE.) 15.30 - 19.20 Uhr
Ratsfrau Neveling (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Nicholls (SPD)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Pohl (CDU)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr Rosenzweig (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Sankowske (SPD)
Ratsherr Schmalstieg (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Beigeordneter Semper (CDU)
Ratsherr Spiegelhauer (SPD)
(Ratsherr Steiner) (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Dr. Vögtle (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsherr von Wysiecki (CDU)
Ratsfrau Waase (CDU)
Ratsherr Wiechert (CDU)
Ratsherr Wippach (AfD)
Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei)
Ratsfrau Zaman (SPD)
Ratsherr Zingler (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe
Stadträtin Beckedorf 15.00 - 16.10 Uhr
Stadträtin Blasberg-Bense
Stadträtin Bruns
Stadträtin Ritschel
Stadtrat Prof. Dr.-Ing. Baumann
Stadtbaurat Vielhaber

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30. November 2023

3. Verabschiedung von Stadträtin Konstanze Beckedorf, Dezernentin für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport

4. A N F R A G E N

4.1. der CDU-Fraktion

4.1.1. zum Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024
(Drucks. Nr. 0082/2024)

4.1.2. zu Veränderungen im Raumbedarf durch Home Office
(Drucks. Nr. 0083/2024)

4.2. der SPD-Fraktion

4.2.1. zum Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0084/2024)

4.2.2. zu Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0085/2024)

4.3. Anfrage der FDP-Fraktion zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Regelschulplätzen
(Drucks. Nr. 0285/2024)

4.4. Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Schulformwechslern
(Drucks. Nr. 0303/2024)

4.5. Anfrage der FDP-Fraktion zu Schulsuspendierungen
(Drucks. Nr. 0329/2024)

4.6. Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Auszubildenden in handwerklichen und sozialen Berufen
(Drucks. Nr. 0392/2024)

5. Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

5.1. Neubesetzung des Kuratoriums der Franz-Kühnemann- Stiftung
(Drucks. Nr. 0522/2024)

5.2. Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0527/2024)


6. Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß
§ 111 Abs. 8 NKomVG

6.1. (Drucks. Nr. 0133/2024)

6.2. (Drucks. Nr. 0385/2024 mit 1 Anlage)

6.3. (Drucks. Nr. 0388/2024 mit 1 Anlage)

7. 6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
1. Änderungssatzung
(Drucks. Nr. 2282/2023 mit 8 (online) Anlagen)

8. Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zu "Digitale Bildungschancen zielgenau gerechter gestalten" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern und Schüler*innen im ASchuBi (DS Nr. 1898/2023 N1, ergänzt/ersetzt durch DS Nr. 0143/2024 und DS Nr. 0330/2024)
(Drucks. Nr. 0405/2024 mit 3 (nur online) Anlagen)

9. Bebauungsplanangelegenheiten

9.1. Veränderungssperre Nr. 124 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1884 , Kabelkamp
(Drucks. Nr. 2633/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)

9.2. Veränderungssperre Nr. 125 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 59, 1. Änderung, Vordere Schöneworth
(Drucks. Nr. 0069/2024 mit 2 (online) Anlagen)

9.3. Veränderungssperre Nr. 126 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1883, Geha- Carré
(Drucks. Nr. 0148/2024 mit 2 (nur online) Anlagen)

9.4. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 391, 2. Änderung, südlich Herrenhäuser Markt, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0286/2024 mit 4 (nur online) Anlagen)

9.5. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 484, 1. Änderung, Elbestraße, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0333/2024 mit 4 (nur online) Anlagen)

9.6. Bebauungsplan Nr. 1891, IGS Bothfeld / Hintzehof,
Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0350/2024 mit 4 (nur online) Anlagen)

10. Restitution eines Gemäldes aus dem Besitz der Landeshauptstadt Hannover, aufbewahrt im Sprengel Museum Hannover aus Ankauf im Jahr 1949 des Dr. Conrad Doebbeke (1889-1954) Berlin
(Drucks. Nr. 0068/2024)




11. Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt: Widmung neuer Ehrengräber
(Drucks. Nr. 2350/2023)

11.1. dazu Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0211/2024)

12. Einhaltung der von der WHO empfohlenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030
(Drucks. Nr. 2541/2023)

13. Antrag der CDU-Fraktion: Grüner Pfeil gegen Rotlichtverstöße
(Drucks. Nr. 2636/2023)

14. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Thema: Gewalt an Schulen entgegenwirken – Maßnahmen zur akuten Unterstützung an hannoverschen Schulen entwickeln, fördern und umsetzen
(Drucks. Nr. 0161/2024)

14.1. dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0180/2024)

20. Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einem Sicherheitsdienst für die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg
(Drucks. Nr. 0506/2024)

15. Antrag von Ratsherrn Wolf: Situation der Suchtkranken und Obdachlosen am Schwarzen Bären/Alte Hautklinik entschärfen
(Drucks. Nr. 2358/2023)

15.1. dazu Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei
(Drucks. Nr. 0059/2024)

15.1.1. sowie Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zu DS 0059/2024
(Drucks. Nr. 0381/2024)

16. A N T R Ä G E

16.1. Antrag der AfD-Fraktion zur barrierefreien Anbindung der Hochbahnsteige der Straßenbahn an das vorhandene Straßennetz
(Drucks. Nr. 0230/2024 mit 1 Anlage)

17. Berufung einer Prüferin für das Rechnungsprüfungsamt
(Drucks. Nr. 0013/2024)

18. Abberufung zweier Prüferinnen des Rechnungsprüfungsamtes
(Drucks. Nr. 0014/2024)

19. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister
(Drucks. Nr. 0291/2024)


TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) eröffnete die Ratsversammlung und stellte fest, dass die Einladungen ordnungsgemäß und fristgerecht versandt wurden und dass der Rat beschlussfähig sei.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) sagte, dass der Rat der Stadt am heutigen Tag von drei ehemaligen Ratsmitgliedern Abschied nehmen müsse.

Am 10. Januar 2024 sei das ehemalige Ratsmitglied und der langjährige Bürgermeister der Landeshauptstadt Hannover, Klaus Dieter Scholz, im Alter von 74 Jahren verstorben.
Klaus Dieter Scholz habe dem Rat der Landeshauptstadt Hannover ab dem 5. Oktober 1986 bis zum 31. Oktober 2021 als Mitglied der CDU-Fraktion angehört und habe die Landeshauptstadt in zahlreichen Fachausschüssen und Aufsichtsräten, wie z.B. dem Aufsichtsrat Flughafen Hannover, vertreten. Zusätzlich bekleidete Klaus Dieter Scholz in der Zeit vom 01.11.2011 bis zum 31.10.2021 das Amt eines Bürgermeisters.
Klaus Dieter Scholz wurde für kommunalpolitisches Engagement mit dem Ehrenring des Rates sowie dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

Ferner sei das ehemalige Ratsmitglied Siegfried Hanne am 7. Februar 2024 im Alter von 90 Jahren verstorben. Siegfried Hanne habe dem Rat der Stadt von 1968 bis 31. Oktober 1991 als Mitglied der CDU-Fraktion angehört. Siegfried Hanne habe den Rat in zahlreichen Gremien vertreten und den Ehrenring des Rates der Landeshauptstadt Hannover für ihr ehrenamtliches Engagement erhalten.

Zudem sei Gudrun Ahrens am 27. Februar 2024 im Alter von 67 Jahren verstorben. Gudrun Ahrens habe dem Rat der Stadt vom 6. Oktober 1991 bis zum 31. Oktober 1996 als Mitglied der SPD-Fraktion angehört. Gudrun Ahrens habe sich im Besonderen im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss sowie im Kulturausschuss engagiert.

Ratsvorsitzende Engelhardt bat darum, dass sich der Rat in Gedenken der drei ehemaligen Ratsmitglieder zu einer Schweigeminute erheben möge.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) führte aus, dass auch heute die Möglichkeit eröffnet werde, an der Sitzung per Videokonferenztechnik teilzunehmen. Für die Durchführung der hybriden Sitzung werde die Software ZOOM verwendet.
Wie in der Geschäftsordnungskommission vom 3. Dezember 2020 vereinbart, bat Ratsvorsitzende Engelhardt vor dem Hintergrund der notwendigen Server-Stabilität, um Deaktivierung der virtuellen Hintergründe.

Darüber hinaus wies Ratsvorsitzende Engelhardt ausdrücklich auf die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit nach § 40 NKomVG hin und ging weiterhin davon aus, dass nichtberechtigte Personen („Dritte“) den vertraulichen Teil der Ratsversammlung an Ihren Bildschirmen nicht mitverfolgen könnten.
Die Feststellung der Anwesenheit erfolge über die Zoom Chat-Funktion. Die Ratsmitglieder mögen dort Ihre Anwesenheit bestätigen, indem diese das Wort „anwesend“ und ihren vollständigen Namen in den Chat eingeben.
Bei Abstimmungen bat Ratsvorsitzende Engelhardt die per Zoom zugeschalteten Mitglieder, genau wie die Mitglieder im Saal, um entsprechende deutliche Handzeichen. Die per Videokonferenz teilnehmenden Ratsmitglieder werden auch um ein Handzeichen gebeten, wenn das Wort gewünscht werde.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies auf die Regelung zur Medienöffentlichkeit von öffentlichen Sitzungen des Rates hin. Danach seien Bildaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, wenn sie die Ordnung der Sitzung nicht gefährdeten.
Auch gelte die grundsätzliche Erlaubnis, dass Vertreter*innen der Medien Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern des Rates mit dem Ziel der Berichterstattung anfertigen dürften.
Die Anfertigung sei der Ratsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung anzuzeigen.
Wie in den bisherigen Ratssitzungen habe das „h 1-Fernsehen“ aus Hannover wieder um Drehgenehmigung für die Aufzeichnung der Ratssitzung gebeten.
Jedem Ratsmitglied stünde das Recht zu, ohne nähere Begründung zu verlangen, dass die Aufnahme des eigenen Redebeitrages oder die Veröffentlichung der Aufnahme unterbliebe.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass sie davon ausgehe, dass keine Einwände erhoben werden und dass die Dreharbeiten durchgeführt werden könnten.
Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates, insbesondere von Einwohnenden sowie von Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, seien nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt hätten.

Im Weiteren verwies Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) auf die zur heutigen Sitzung nachgereichten Beratungsunterlagen.


Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einem Sicherheitsdienst für die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg
(Drucks. Nr. 0506/2024)


Ratsfrau Chowaniec (DDU) erläuterte, dass jetzt eine Reaktion und schnellstmöglich Unterstützung auf das vorherrschende Gewaltproblem erfolgen müsste.

Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei der Dringlichkeit zustimme.

Ratsfrau Bax (SPD) sagte, dass die Fraktion der SPD die Dringlichkeit ebenfalls als gegeben ansehe.

Ratsherr Bingemer (FDP) erklärte, dass die FDP-Fraktion der Dringlichkeit zustimmen werde.

Ratsherr Keller (AfD) erklärte, dass er sich den Worten seines Vorredners anschließe.


Einstimmig beschloss der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der CDU-Fraktion zu einem Sicherheitsdienst für die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg mit der Drucks. Nr. 0506/2024.
Der Antrag wurde unter dem Punkt 20, nach Punkt 14 der Tagesordnung behandelt.


Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Plakatierungssatzung
(Drucks. Nr. 0549/2024)


Beigeordneter Kelich (SPD) wies darauf hin, dass in der heutigen Ratsversammlung die letzte Möglichkeit bestehe die Angelegenheit vor der Europawahl regeln zu können.

Beigeordneter Dr. Gardemin (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) sagte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei die Dringlichkeit ablehne, da man u. a. nicht die Möglichkeit gegeben sehe sämtliche Änderungen erfassen zu können.
Gegen 37 Stimmen lehnte der Rat die Dringlichkeit des Antrages (mind. 44 Stimmen einschl. Oberbürgermeister) der Fraktionen von SPD, CDU und FDP zur Plakatierungssatzung mit der Drucks. Nr. 0549/2024 ab.
Der Antrag wird in der kommenden Sitzung des Rates am 25. April 2024 behandelt.


Ratsherr Pohl (CDU) erörterte, dass die CDU-Fraktion den Tagesordnungspunkt 19 zur Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberbürgermeister mit der Drucks. Nr. 0291/2024 gemäß § 13 Abs. c Geschäftsordnung des Rates zu weiteren Beratungen in die Fraktionen ziehe. Zudem bitte man die Verwaltung eine Neufassung der Drucksache vorzulegen, in der die Dienstaufsichtsbeschwerde enthalten wäre.
Einstimmig beschloss der Rat die Punkte 17 bis 19 der Tagesordnung im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln und erhob gegen die Tagesordnung im Übrigen keine Bedenken.

TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 30. November 2023

Ratsmitglied Klippert (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) merkte an, dass sein Wortbeitrag zu Hare/Niemeyer falsch interpretiert wurde.
Mit zwei Enthaltungen genehmigte der Rat das Protokoll über seine Sitzung vom 30. November 2023 mit Anmerkung vom Ratsmitglied Klippert.


TOP 3.
Verabschiedung von Stadträtin Konstanze Beckedorf, Dezernentin für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) führte aus, dass Frau Konstanze Beckedorf in der Ratsversammlung am 25. Februar mit Wirkung zum
1. März 2016 in geheimer Wahl mit 37 Stimmen gegen 19 Stimmen und bei 2 Enthaltungen auf acht Jahre zur Dezernentin für Soziales und Sport gewählt wurde. Stadträtin Konstanze Beckedorf habe ihren Wirkungskreis aufgrund veränderter Dezernatsstrukturen im Verlauf ihrer Tätigkeit bei der Landeshauptstadt Hannover zwischenzeitlich auf das Dezernat VII für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport verlagert. Ratsvorsitzende Engelhardt betonte, dass Stadträtin Konstanze Beckedorf als weit über die Grenzen der Landeshauptstadt anerkannte Fachfrau geschätzt wurde und vom Rat der Stadt als engagierte, hilfsbereite, freundliche, verbindliche und überaus kompetente Dezernentin wahrgenommen wurde. Ratsvorsitzende Engelhardt bedankte sich im Namen des Rates der Landeshauptstadt Hannover für eine jahrelange, gute und fruchtbare Zusammenarbeit und wünschte Frau Konstanze Beckedorf alles Gute, Zufriedenheit und vor Allem Gesundheit für die Zukunft.

Oberbürgermeister Onay erläuterte, dass es heute für Frau Konstanze Beckedorf an der Zeit sei nach acht turbulenten Jahren als Dezernentin Abschied zu nehmen. Oberbürgermeister Onay erinnerte an eine Meldung aus der Tagespresse vom 27. März 2020: „Kulturdezernentin Konstanze Beckedorf fast allein im Rathaus!“ Damals seien alle übrigen Dezernent*innen wegen Corona-Infektionen mehr oder weniger angeschlagen gewesen, hätten unter Quarantäne gestanden und nicht ins Rathaus gedurft. Oberbürgermeister Onay verdeutlichte, dass dieses Szenario sehr gut beschreibe, dass Stadträtin Beckedorf immer da gewesen und die Stellung gehalten habe. Oberbürgermeister Onay führte weiter aus, dass Konstanze Beckedorf am 1. März 2016 als Dezernentin für Soziales und Sport ihren Dienst bei der Landeshauptstadt Hannover angetreten und in die großen Fußspuren des langjährigen Jugend- und Sozialdezernenten Thomas Walter getreten sei. Diese Fußspuren seien allerdings nie zu groß gewesen, da Konstanze Beckedorf mit eigenen Schwerpunkten deutliche Akzente gesetzt habe. Frau Konstanze Beckedorf sei u. a. in der Bekämpfung der Obdachlosigkeit, im Umgang mit Migration und während der Corona-Krise oftmals neue, unkonventionelle Wege gegangen. Ab dem 1. Juli 2018 wurde Konstanze Beckedorf zusätzlich mit der Betreuung des Kulturdezernats betraut.
Oberbürgermeister Onay hob hervor, dass im Besonderen Sabine Tegtmeyer-Dette, Rita-Maria Rzyski und Konstanze Beckedorf in einer für die Landeshauptstadt Hannover sehr schwierigen Phase zusätzlich Verantwortung übernommen hätten. Es habe sich dann schnell herausgestellt, dass die Zeit der kommissarischen Leitung an der Stelle nicht genug sei. Da sei jemand, der den Kulturbereich nicht nur verwalte, sondern mit gestalte. Jemand mit Visionen, Ideen und einem Blick für die richtigen Entscheidungen. Mit diesem Blick habe sich auch die Bitte herauskristallisiert, dass Hannover eine Bewerbung zur Europäischen Kulturhauptstadt 2025 abgebe. Dafür habe Konstanze Beckedorf sogar das Sozialdezernat aufgegeben. Ab Oktober 2020 sei Konstanze Beckedorf Dezernentin für Kultur, Herrenhäuser Gärten und Sport gewesen. Oberbürgermeister Onay machte deutlich, dass Konstanze Beckedorf die zum Teil aus dem Ruder gelaufene Kulturhauptstadtbewerbung wieder auf Kurs gebracht und gemeinsam mit der gesamten Kulturszene eine bis dahin nicht gekannte Zugkraft entwickelt habe. Man habe fraktionsübergreifend an einem Strang gezogen und alles auf eine Karte gesetzt. Deshalb sei die Enttäuschung über das Nicht-Gewinnen sehr groß gewesen. Diese sei jedoch nicht als Niederlage empfunden worden, sondern habe nur noch weiter zusammengeschweißt. Aus den positiven Veränderungen der neuen Dynamik und der Energie der gegenseitigen Inspiration und Vernetzungen sei der Kulturentwicklungsplan entstanden. Einen derartig zukunftsorientierten Plan, eine solche kulturpolitische Strategie habe es zuvor in der Stadt nie gegeben. Man sei kreativ mit der Corona-Zeit und den langjährigen Folgen umgegangen. Man habe einen Rettungsschirm aufgespannt um die Härten, die im besonders schweren Maße die Kulturszene getroffen habe, aufgefangen, aber nie die Ziele aus dem Blick verloren, sodass das Leben in der Kulturszene fast nahtlos wiederaufgenommen werden konnte, nachdem der Schrecken Corona langsam verblasst war. Die erfolgreich getestete, partitive und aktivistische Methodik der Stadtentwicklung durch Kultur, habe sich zudem im Innenstadtkonzept niedergeschlagen.
Oberbürgermeister Onay vergegenwärtigte, dass das von Konstanze Beckedorf und der Stiftung Niedersachsen auf die Beine gestellte Nachfolgeprojekt „Real Dance“ für das international renommierte „Tanztheater International“ gerade erst eine fulminante Premiere gefeiert habe. Man habe eine prominente Nachfolge für die Leitung des „Kleinen Festes“ in den Herrenhäuser Gärten gefunden. Man habe die Erinnerungskultur mit der Eröffnung des Zeitzentrums Zivilcourage neu aufgestellt. Ferner werde die Landeshauptstadt Hannover mit dem neuen Beirat zur Aufarbeitung der Kolonialgeschichte unter den deutschen Städten mit zu den Vorreitern gehören. Konstanze Beckedorf habe den Gordischen Knoten in der Gemengelage zwischen Stadt und Land in Bezug auf das Sprengel Museum endlich zerschlagen können, um damit eine Finanzierung durchzusetzen, die der Bedeutung des Museums zustünde. Die Dezernentin habe das Jahrhundertprojekt Sammlungszentrum als Gedächtnis der Stadt mit all seinen Kunst- und Kulturarchiven auf den Weg gebracht, dass deutschlandweit ein Alleinstellungsmerkmal darstelle. Auf den letzten Metern habe Konstanze Beckedorf den Bibliotheksentwicklungsplan erarbeitet, mit dem der Spagat gelungen wäre, dass die städtische Bibliothekslandschaft zukunftsweisend aufgestellt und konstruktiv konsolidiert werde. Oberbürgermeister Onay sagte, dass es sich zum Guten gefügt habe, dass Stadträtin Beckedorf neben dem Sozialdezernat auch das Kulturdezernat übernommen habe. Denn es sei eine sehr richtige Erkenntnis, dass man durch die Kunst gesellschaftliche Teilhabe voranbringen, diskutieren und real werden lassen könnte. Kultur mache solche Auseinandersetzungen zu Fragen die über den Alltag hinausgingen, so bemerkenswert. Dort werden die richtigen Fragen gestellt. Beispielsweise wie man zukünftig in der Stadt zusammenleben wollte, wie es um den gesellschaftlichen Zusammenhalt stehe oder wie man den Stadtraum gestalten und für alle Menschen zugänglich machen wollte. Diese Form einer offenen Gesellschaft sei für Konstanze Beckedorf eng mit der gelebten Demokratie verbunden, die sie mit dem Leben für ihre Aufgaben als Kompass und Richtlinie zugleich empfinde. In diesem Sinne habe Stadträtin Beckedorf seit Februar das Patronat der evangelisch-lutherischen Marktkirche für die Landeshauptstadt Hannover übernommen und wahrgenommen. Denn für Frau Konstanze Beckedorf seien Kirchen nicht nur wichtige Orte für gesellschaftspolitische, soziale und politische Diskussionen, sondern auch Orte der Besinnung, der Ruhe, der Konzentration und der Auseinandersetzung mit dem Glauben, der jedoch nie auf die Konfession allein beschränkt wäre. Auch diesbezüglich habe Stadträtin Beckedorf wichtige Akzente für den interreligiösen Dialog gesetzt. Oberbürgermeister Onay stellte fest, dass das große Showing Off, Tamtam oder das große Blitzlichtgewitter nicht die Welt der Konstanze Beckedorf gewesen sei. Diese wäre diejenige gewesen, die im Hintergrund gearbeitet und mit ganz viel Herzblut und Ausdauer nach Kompromissen gesucht habe, um am Ende Lösungen präsentieren zu können, die die Stadt, die Kultur, den Sport, die Integration und den sozialen Ausgleich befördert hätten. Darüber hinaus habe Stadträtin Beckedorf als Schützen-Dezernentin die Schützen-Tradition weiterentwickelt und zukunftsfit aufgestellt. Das alt ehrwürdige, traditionelle Schützenfest sei von einem großen Volksfest, zu einem modernen Stadtevent, bei dem die komplette Stadtgesellschaft zusammenkomme und sich treffe, gewachsen. Gerade das Vorantreiben einer zukunftsfähigen Ausrichtung des Festes, darunter z.B. die geschlechterneutrale Öffnung des Bruchmeister*innenamtes, sei ein großes Anliegen gewesen.

Oberbürgermeister Onay wies darauf hin, dass während der Amtszeit von Konstanze Beckedorf viele wichtige Projekte im Sport-, Bäder- und im Veranstaltungsbereich angeschoben und umgesetzt wurden. Im Sommer 2016 fanden beispielsweise die großen nationalen Special-Olympics in Hannover statt und seien ein riesiger Erfolg gewesen. Parallel wäre die Erarbeitung des Sportentwicklungsplans abgeschlossen und im Sommer 2016 vorgelegt worden. Für die Bäderlandschaft war das Jahr 2017 wichtig gewesen, da der Neubau des Misburger Bades und des Fössebades beschlossen wurden. Als wichtige Maßnahme der Sportraumentwicklungsplanung in Hannover sei das Kunststoffrasenplatzprogramm erarbeitet worden, um im Jahr 2018 zur Beschlussfassung vorgelegt werden zu können. Im Jahr 2019 konnte die Erweiterung der Judo- und Geräteturnhalle im Sportleistungszentrum eingeweiht werden. Die Entscheidung zur Austragung des Deutschen Kirchentages im Jahr 2025 in Hannover sei im Jahr 2020 initiiert und vom Rat beschlossen worden. Die Neufassung der Grundsätze der Sportförderung mit neuen Förderarten und Kriterien seien in einem langen Prozess erarbeitet und 2021 in Kraft getreten. Die notwendige Fortschreibung des Bäderkonzeptes sei das zentrale Thema im Jahr 2022 gewesen. Im Jahr 2023 sei der weitere Umgang mit dem Neubau des Fössebades dann Thema gewesen. Oberbürgermeister Onay erklärte, dass Konstanze Beckedorf in ihrer Amtszeit stets ein offenes Ohr für die Belange des Sports und die Belange der Bürger*innen gehabt habe. Gerade in schwierigen Problemlagen sei diese mit großem Fingerspitzengefühl und Empathie für die Beteiligten an die Themen herangegangen und habe dabei Beharrlichkeit und Ausdauer gezeigt. Der hannoversche Sport habe der Dezernentin, im Besonderen mit Blick auf die Corona- und Energiekrise viel zu verdanken. Konstanze Beckedorf habe darüber hinaus zusammen mit dem Fachbereich wichtige Weichenstellungen für die Zukunft vorgenommen. Diese sei stets eine kompetente Ansprechperson für die Mitglieder des Sportausschusses, den Stadtsportbund und die hannoverschen Sportvereine gewesen und werde ein leistungsfähiges Sport Bäder und Eventmanagement übergeben. Oberbürgermeister Onay sagte im Namen des Rates und der Landeshauptstadt Hannover Danke für all das, was Konstanze Beckedorf in ihren zu verantworteten Bereichen und darüber hinaus für die Landeshauptstadt Hannover geleistet habe und wünschte dieser alles Gute für ihren verdienten – zumindest beruflichen – Ruhestand, eine glückliche Zukunft und vor allem Gesundheit.

Stadträtin Beckedorf merkte an, dass das Blitzlicht – die erste Reihe eigentlich nicht ihr Terrain gewesen wäre, sondern dass sie viel lieber im Hintergrund gekämpft und gearbeitet habe. Stadträtin Beckedorf stellte fest, dass sie mit ganzem Herzen Sozialdezernentin gewesen wäre und dass sie ihren Dienst aufgenommen habe, als Hannover in kürzester Zeit 5.000 Menschen aufnehmen und unterbringen musste. Das sei eine unglaubliche Herausforderung für die Verwaltung gewesen, weil entsprechend viele Unterkünfte geschaffen werden mussten und man einen gewissen Anspruch an die Qualität der Unterbringung der Menschen erfüllen wollte. Dabei sei Konsens zwischen Verwaltung und Rat gewesen, dass die Menschen eben nicht in Turnhallen untergebracht werden sollten. Stadträtin Beckedorf sagte, dass sie der ganz hohe soziale Anspruch noch im Kennenlernen der Landeshauptstadt Hannover, der ihren eigenen Vorstellungen sehr entsprochen habe, damals sehr beeindruckt habe. Es sei in der Tat immer wieder darum gegangen, dass diejenigen Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stünden, sondern mehr zu den benachteiligten Gruppen der Gesellschaft zählten, eine besondere Aufmerksamkeit schenken zu können und dort, wo es der Verwaltung, Rat und Politik möglich wäre, bestmöglich zu unterstützen. Stadträtin Beckedorf stellte fest, dass ihr die Dezernatsarbeit so viel Freude bereitet habe, da die Landeshauptstadt Hannover für eine ganz besondere Sozialpolitik stehe. Stadträtin Beckedorf erinnerte daran, dass man auch vor acht Jahren schon eine schwierige Obdachlosensituation in Hannover zu bewältigen gehabt habe und dass man seinerzeit für die obdachlosen Menschen im Umfeld des Raschplatzes den Kompass eröffnet habe. Stadträtin Beckedorf betonte, dass es ihr immer eine große Freude bereitet habe öffentliches Leben für diejenigen zu gestalten, die nicht im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus sei es ihr immer ein Anliegen gewesen, intern eine breite, dezernatsübergreifende, gute sowie kollegiale Zusammenarbeit zu haben und eine verbindliche Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Rates zu pflegen. Denn ohne ein verlässliches Miteinander werde es nicht funktionieren. Stadträtin Beckedorf gab ihrer Hoffnung Nahrung, dass ihr das in Dialog und Austausch der vielen Routinen, Runden Tische sowie Informationsrunden in Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt auch gelungen sei. Stadträtin Beckedorf führte weiter aus, dass die Bewältigung des Doppeldezernats in einer für die Landeshauptstadt Hannover sehr schwierigen Zeit eine besondere Herausforderung gewesen wäre, wobei die Bewerbung um den Titel Europas Kulturhauptstadt 2025 jeden Einzelnen mitgerissen habe. Die Goldmedaille sei es zwar nicht geworden, aber die Bezeichnung „Kulturhauptstadt der Herzen“ hätten viele auch gern angenommen und habe die Kunst- und Kulturszene in Hannover in unglaublichem Maße gepuscht. Die Corona-Zeit habe es dann noch einmal doppelt schwergemacht und es sei überaus wichtig gewesen, dass die beiden Stabilitätsprogramme aufgelegt und gemeinsam vom Rat und der Verwaltung getragen wurden, um den Sport- und Kulturbereich besonders unterstützen zu können. Stadträtin Beckedorf hob hervor, dass es die sogenannten freiwilligen Aufgaben überhaupt nicht gebe. Allerdings sei es vor diesem Hintergrund richtig, dass man für die Mittel im Bereich Sport besonders hart kämpfen muss. Deshalb sei es erfreulich, dass neben dem Misburger Bad auch der Neubau des Fössebades, obwohl die Kosten dramatisch gestiegen seien, beschlossen wurde. Ferner habe man das Bädersanierungskonzept nicht nur auf dem Papier überarbeitet, sondern sei sukzessive dabei, dank der Unterstützung aus den Ratsgremien, dieses auch umzusetzen. Stadträtin Beckedorf bedankte sich für die immer faire Zusammenarbeit, für den uneingeschränkt fairen Umgang miteinander und bekräftigte, dass sie sich immer, egal in welcher Konstellation, im Kollegium oder der Politik, wohl gefühlt, wertgeschätzt und respektvoll behandelt gefühlt habe. Auch während ihrer langen, schweren Krankheit im Sommer und Herbst 2020 habe sie sich nicht alleingelassen gefühlt. Ganz im Gegenteil, dazu könnte sie sich nur aufrichtig beim Ersten Stadtrat Dr. von der Ohe dafür bedanken, dass dieser sie in der letzten, hitzigen Phase der Kulturhauptstadtbewerbung so engagiert vertreten habe. Denn es habe ihr arg schwer im Magen gelegen, dass sie das Team seinerzeit nicht weiter habe unterstützen können.

Stadträtin Beckedorf wünschte allen Anwesenden, unabhängig von der zurzeit schwierigen Konstellation, weiterhin eine gute Zeit.


TOP 4.
A N F R A G E N

TOP 4.1.
der CDU-Fraktion

TOP 4.1.1.
zum Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024
(Drucks. Nr. 0082/2024)

Das Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 hat der Landeshauptstadt Hannover wie auch weiten Teilen Niedersachsens arg zugesetzt. Wir dürfen die Herausforderungen, die sich in zunehmendem Maße aus Extremwetterlagen ergeben, auf keinen Fall unterschätzen. Nach übereinstimmenden Expertenmeinungen wird das nächste Hochwasser vergleichbaren Ausmaßes nur eine Frage der Zeit sein. Hannover ist in Sachen Hochwasserschutz gut aufgestellt – aus den Neujahrsfluten müssen nun Erkenntnisse über Schwachstellen und Defizite gewonnen werden. Die Stadtverwaltung steht in der Pflicht, umgehend alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den präventiven Hochwasserschutz in der Landeshauptstadt sicherzustellen und damit einen wirkungsvollen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. In welchen Bereichen des Stadtgebiets ist es während des Hochwassers zum Jahreswechsel 2023/2024 zu besonders gravierenden Überflutungssituationen gekommen und inwiefern ist die kritische Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover hierdurch beeinträchtigt worden?
  2. Hat der bauliche Hochwasserschutz der Landeshauptstadt Hannover dem Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 standgehalten oder sind akute unterstützende Maßnahmen durch die Feuerwehr sowie im Nachgang Reparaturen und Ertüchtigungen notwendig geworden?
  3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Hochwasserschutzes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt hält die Stadtverwaltung in Anbetracht der zum Jahreswechsel gewonnenen Erfahrungen für notwendig und sinnvoll?
Erster Stadtrat Dr. von der Ohe beantwortete die Fragen von Ratsherrn Pohl (CDU) aus Drucks. Nr. 0082/2024 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: In welchen Bereichen des Stadtgebiets ist es während des Hochwassers zum Jahreswechsel 2023/2024 zu besonders gravierenden Überflutungssituationen gekommen und inwiefern ist die kritische Infrastruktur der Landeshauptstadt Hannover hierdurch beeinträchtigt worden?

Zu akuten Überflutungssituationen durch Hochwasser aus Flüssen ist es im Stadtteil Isernhagen-Süd durch die über die Ufer getretene Wietze gekommen. Zudem kam es durch die über die Ufer getretene Leine u.a. im Bereich Herrenhausen und Stöcken westlich der Bundesstraße 6 (B6) zur Überflutung von Schrebergärten sowie von landwirtschaftlichen Flächen. Besonders betroffen waren auch durch hoch anstehendes Grund- und Oberflächenwasser Teile von Herrenhausen östlich der B6.

Im Verlauf der Leine mussten in den Stadtteilen Calenberger Neustadt und Herrenhausen mobile Hochwasserrückhaltesysteme errichtet werden, um eine potentielle Überflutung bei weiterhin steigendem Pegel zu verhindern. Dies erfolgte sowohl zwischen Dreyerstraße und Andertenschen Wiese (Franz-Mock-Weg) in der Calenberger Neustadt sowie an der Wasserkunst in Herrenhausen. Darüber hinaus wurde im Bereich Herrenhausen eine Unterführung des Westschnellweges mit sog. BigBags präventiv verschlossen, da der davorliegende Ufer-Wall der Leine deutliche Aufweichungen zeigte.

Eine besondere Rolle spielten bei diesem Hochwasser der in vielen Bereichen sichtbare Stau von Oberflächenwasser bei voll gesättigten Böden sowie der Einfluss von hochdrückendem Grundwasser – auch in den bekannten Überflutungsbereichen der Flusssysteme Leine und Ihme. Im Stadtteil Ricklingen hat sich der bauliche Hochwasserschutz als ausreichend erwiesen und musste nicht durch mobile Systeme verstärkt werden.

Seit dem 23.12.2023 hat der Fachbereich 37 Kontrollfahrten laut Hochwasseralarmplan vier Mal täglich durchgeführt. Dies geschieht um eventuelle Schwachstellen und Überflutungsereignisse frühzeitig (bestenfalls vor Eintritt) zu erkennen und dann Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ab Mittwoch, den 27.12.2023 wurde die morgendliche 09:00 Uhr Kontrollfahrt ergänzt um interdisziplinäre Fachteams bestehend aus Expert*innen der Fachbereiche 66, 67, 68 und 37, um an problematischen Stellen, wie z.B. dem Leinewehr an der Leineinsel, bei Bedarf schnell lösungsorientierte Absprachen treffen und adäquate Schutzmaßnahmen einleiten zu können.
Ab dem 30.12.2023 sind diese interdisziplinären Experten-Teams dann wieder in Rufbereitschaft versetzt worden.

Die Verwaltung hat in täglichen Lagebesprechungen interdisziplinär unter Federführung des Führungsstabes der Feuerwehr die allgemeine und spezielle Hochwasserlage in Hannover und dem Umland auf Basis von Prognosen der Pegelentwicklung für Leine und Ihme des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie der spezifischen Rückmeldungen aus den Erkundungsfahrten (45 Kontrollpunkte) im Stadtgebiet bewertet und etwaige Maßnahmen ergriffen.

Auf Basis der Definition des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für kritische Infrastruktur - KRITIS - (Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden, wie z.B. die Energie- und Wasserversorgung, der Verkehr oder die medizinische Versorgung) gab es in der LHH keine spezifische Betroffenheit


Frage 2: Hat der bauliche Hochwasserschutz der Landeshauptstadt Hannover dem Hochwasser zum Jahreswechsel 2023/2024 standgehalten oder sind akute unterstützende Maßnahmen durch die Feuerwehr sowie im Nachgang Reparaturen und Ertüchtigungen notwendig geworden?

Der bauliche Hochwasserschutz der vergangenen Jahre an Leine und Ihme hat dem aktuellen Winterhochwasser generell gut standgehalten. Dies betrifft insbesondere die jüngsten baulichen Anpassungen im Stadtteil Ricklingen sowie im Bereich Schwarzer Bär und Ihme-Zentrum.

An der Wasserkunst in Herrenhausen sowie in der Calenberger Neustadt mussten im Bereich der Leine durch die Feuerwehr in Teilbereichen mobile Hochwasserschutzsysteme als zusätzlicher präventiver Schutz errichtet werden, da mit Pegeln auch über 5,80 m (Pegel Herrenhausen) gerechnet wurde. Letztendlich blieb dieser Wasseranstieg jedoch glücklicherweise aus, so dass diese Schutzsysteme hier nicht zur eigentlichen Wirkung kamen.

In Isernhagen-Süd kam es im Bereich der Wietze lokal zu einer flächigen Überflutung landwirtschaftlicher Flächen und infolge zur lokalen Schädigung von Wohneigentum. Dies hing auch mit Problemen der lokalen Flächendrainage zusammen. Hier setzte die Feuerwehr daher gebietskörperschaftsübergreifend Hochleistungspumpen zur Umleitung von Oberflächenwasser ein. Außerdem wurden über die Stadtentwässerung örtliche landwirtschaftliche Drainagen gespült und damit eine Verbesserung der regulären Abflusssituation erzeugt.

Die Begutachtung in Mitleidenschaft gezogener Bauwerke hinsichtlich tatsächlich entstandener Schäden konnte aufgrund teilweise noch nicht abschließend zurück gegangener Überflutungen oder auch in Teilbereichen nach wie vor hoch anstehender Wasserstände noch nicht vollständig abgeschlossen werden.

Aktuell werden die in Hannover entstandenen Schäden der Höhe nach ermittelt. Das Einsatzleitsystem der Regionsleitstelle stellt dabei eine Informationsquelle dar. Weitere Daten werden bei betroffenen Fachbereichen (FB 16, 19, 46, 52, 66, 67, 68) und Eigenwirtschaftsbetrieben der LHH (OE 82 und OE 83) sowie enercity, aha und Üstra abgefragt. Darüber hinaus sind der Gesamtverband der Versicherer sowie die in Hannover ansässigen Versicherungen VGH und Concordia beteiligt worden.
Es gibt jedoch kein abschließendes Gesamtschadenbild über diese Quellen, da viele Wohneigentümer*innen keine sog. Elementarschadensversicherung (bieten Schutz gegen Schäden durch Starkregen und Oberflächenwasser) abgeschlossen haben und Schäden durch hochdrückendes Grundwasser auch durch eine derartige Versicherung in der Regel nicht abgedeckt sind. Dies führte dazu, dass viele telefonische Erstmeldungen zu Wasserschäden bei den Versicherern gar nicht dokumentiert wurden.

Zwischenzeitlich sind einige Rückmeldungen auch aus der Verwaltung eingegangen, andere stehen noch aus. Die Auswertung der Schäden sowie die geographische Darstellung der Schadenorte, differenziert nach Schadenarten, hat bisher ergeben, dass allein im Großen Garten, Berggarten und Georgengarten sowie an der Wasserkunst durch Überflutung, drückendem Grundwasser sowie stehendem Oberflächenwasser Schäden in geschätzter Höhe von ca. 1,4 Mio. € entstanden sind. Dabei spielten auch Frostschäden eine nicht unbedeutende Rolle. Die Schadenhöhe in diesen Bereichen ist geschätzt und wird durch ein Gutachten belegt werden müssen.

Aufgrund der positiven Erfahrungen und schnellen Einsatzmöglichkeit von mobilen Hochwasserschutzsystemen auf mehreren hundert Metern sollen als kurz- und mittelfristige Maßnahme die bisherigen Vorhaltungen (etwa 800 m) zeitnah erweitert werden. Angedacht ist aktuell eine Erweiterung des mobilen Hochwasserschutzsystems Aquariwa und auch die Anschaffung eines redundanten und flexibel einsetzbaren Abrollbehälters Sandsackbefüllung.

Frage 3: Welche Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Hochwasserschutzes auf dem Gebiet der Landeshauptstadt hält die Stadtverwaltung in Anbetracht der zum Jahreswechsel gewonnenen Erfahrungen für notwendig und sinnvoll?

Diese Frage lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht spezifisch beantworten.

Die AG Hochwasser, in der die FB 68, 66, 67, 61 und 37 vertreten sind, trägt die Erkenntnisse des aktuellen Winterhochwassers 2023/2024 gerade zusammen, wertet diese aus und leitet daraus die erforderlichen technisch-baulichen, organisatorischen und personellen Maßnahmen erst noch ab.
Diese Planungen werden insbesondere auch die bereits vor dem Winterhochwasser bekannten Erkenntnisse aus den seinerzeit neu berechneten hq100-Überflutungsbereichen in der LHH und Spezifizierungen des mittel- und langfristig erforderlichen baulichen Hochwasserschutzes im Stadtgebiet berücksichtigen.

Parallel dazu werden in der Klimaschutzleitstelle der LHH – angesiedelt im FB 67 – Fragestellungen hinsichtlich der Klimafolgeanpassungsmaßnahmen bearbeitet.

Aufgrund der mittlerweile hohen Zahl von Anfragen zum Thema Hochwasser und damit verbundener Schutzmaßnahmen wurde am 21.02.24 in der AG Hochwasser zudem vereinbart, dazu eine Informationsdrucksache zu erstellen, in der gebündelt alle aktuellen Ergebnisse und Erkenntnisse für die Zukunft – auch mit Blick auf ein hq100 - dargestellt werden.

Beigeordneter Dr. Menge (SPD) fragte vor dem Hintergrund eines im vergangenen Jahr in Aussicht gestellten Hochwasserschutzkonzeptes, ob es Veränderungen zu dem vom Land kolportierten Mitteln gebe und wann das Konzept insgesamt vorgestellt werden könnte.

Stadträtin Ritschel antwortete, dass der Antrag auf Zuwendungsgewährung im vergangenen Herbst vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) positiv beschieden wurde, sodass davon auszugehen wäre, dass das Thema im Jahr 2025 behandelt werden und dann eine konkrete Planung dazu gemacht werden könnte, welche Maßnahmen mit welchem Geld und idealerweise mit welchen Fördermitteln man in Hannover umzugehen vermag.


TOP 4.1.2.
zu Veränderungen im Raumbedarf durch Home Office
(Drucks. Nr. 0083/2024)

Infolge der Covid-19-Pandemie hat die Arbeit im Home Office sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Stellenwert gewonnen.

Wir fragen die Verwaltung:

  1. Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, der regelmäßig im Home Office arbeitet, und wie prägt sich diese Regelmäßigkeit hinsichtlich der Tage pro Woche im Home Office aus?
  2. Inwiefern hat sich der Raum- und Bürobedarf der Landeshauptstadt infolge der Covid-19-Pandemie und der sich etablierenden Arbeit im Home Office verändert?
  3. Mit welchen Veränderungen hinsichtlich der anfallenden Kosten z. B. für die Anmietung von Büroräumen rechnet die Stadtverwaltung für die kommenden Jahre?
Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsherrn Hellmann (CDU) aus Drucks. Nr. 0083/2024 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Wie hoch ist der Anteil der Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover, der regelmäßig im Home Office arbeitet, und wie prägt sich diese Regelmäßigkeit hinsichtlich der Tage pro Woche im Home Office aus?

Von aktuell 11.904 Beschäftigten arbeiten 4.415 regelmäßig im Homeoffice. Das entspricht einem Anteil von 37 %. Im Durchschnitt arbeiten die Beschäftigten zwischen 40-60% ihrer wöchentlichen Arbeitszeit flexibel (mobil oder im Homeoffice). Das entspricht je nach Arbeitszeit 2 bis 3 Tagen pro Woche im Homeoffice bzw. an einem anderen Ort außerhalb des stationären Arbeitsplatzes.

Frage 2: Inwiefern hat sich der Raum- und Bürobedarf der Landeshauptstadt infolge der Covid-19-Pandemie und der sich etablierenden Arbeit im Home Office verändert?

Die Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten haben sich etabliert und sind in einer entsprechenden Dienstvereinbarung orientiert an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden zukunftsgerecht geregelt. Hieraus ergeben sich veränderte Anforderungen an die Nutzung von Arbeitsplätzen und den sich hieraus ergebenen Flächenbedarfen. Diese Anforderungen sollen faktisch erfasst werden und als Grundlage für eine Restrukturierung der Standorte der Landeshauptstadt genutzt werden. Alle Fachbereiche, Ämter und Betriebe werden daher aufgefordert ihren Flächenbedarf zu überprüfen. Innerhalb des Jahres 2024 sollen alle eine abgestimmte Konzeptskizze erarbeiten und darlegen wie (mind.) 20 % ihrer fest eingerichteten Arbeitsplätze eingespart werden können.

Frage 3: Mit welchen Veränderungen hinsichtlich der anfallenden Kosten z. B. für die Anmietung von Büroräumen rechnet die Stadtverwaltung für die kommenden Jahre?

Im Rahmen der laufenden HSK-Programme und der darauf basierenden Beschlüsse werden durch Reduzierung von Flächenstandards im Zusammenhang mit Homeoffice und New Work stadtweit Einsparungen mit einer Zielgröße von 2.340.000 € bis 2028 angestrebt (Block C Pos. 29 - Übersicht zu Drucksache 0080/2024).

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob dargestellt werden könnte, wie sich der Anteil der im Homeoffice Arbeitenden auf männliche und weibliche Mitarbeitende verteile. Ratsfrau Dr. Carl fragte ferner, welche Gründe für das Arbeiten im Homeoffice angegeben werden. Ratsfrau Dr. Carl fragte zudem, ob sich der Anteil der Teilzeitarbeit vor dem Hintergrund des Homeoffice erhöht habe.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Frage zur Geschlechterverteilung erst recherchiert und folglich nachgereicht werden müsste. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass man während der Corona-Zeit quasi in das Homeoffice genötigt wurde und dass man sich aktuell in einer Phase befinde herausarbeiten zu können, wie Homeoffice und mobiles Arbeiten in den Arbeitsalltag integriert werden könnte. Dazu sei aus den Fachbereichen reflektiert worden, dass die gute Kombination aus Still-, Konzept- und Fleiß- oder Abarbeitungsphasen im Homeoffice sowie dem Abstimmen mittels Meetings oder Teambesprechungen im Büro wertvolle Vorteile mitbringe und eine gute Balance darstelle. Die Verwaltung sei der Auffassung, dass man gemeinsam mit der Personalvertretung und der Gleichstellungsbeauftragten einen guten Mix gefunden habe. Stadtrat Prof. Baumann führte weiter aus, dass sich die Teilzeitarbeit in den vergangenen Jahren erhöht habe. Dazu sei aus Gesprächen hervorgegangen, dass die Familien- bzw. Freizeit im Vergleich zur bezahlten Arbeitszeit an Wertigkeit zugenommen habe. Stadtrat Prof. Baumann sagte, dass die Verwaltung das Geschlechterverhältnis in Verbindung mit Care-Zeit herausarbeiten und nachreichen müsste.

Antwort der Verwaltung:
Bei der Landeshauptstadt Hannover haben 1.697 Männer und 2.758 Frauen einen genehmigten Antrag auf Telearbeit (Stand: 28.3.2024). Als attraktive und moderne Arbeitgeberin unterstützt die LHH ausdrücklich den Wunsch der Mitarbeitenden nach der Flexibilisierung des Arbeitsortes. Eine Angabe von Gründen ist daher bei der Antragstellung nicht erforderlich und wird dementsprechend nicht dokumentiert.


TOP 4.2.
der SPD-Fraktion

TOP 4.2.1.
zum Wohnungsbau in der Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 0084/2024)

Die Schaffung von neuem, bezahlbarem Wohnraum ist sowohl erklärtes Ziel der Ratspolitik als auch der Stadtverwaltung. Durch die aktuelle baukonjukturelle Lage, wird unter anderem in einer aktuellen Umfrage des Spitzenverbands der Wohnungswirtschaft GdW prognostiziert, dass in den kommenden Jahren weniger Wohnungen gebaut werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Für wie viele Wohnungen sind in den vergangenen zehn Jahren Baurechte geschaffen worden und wie viele dieser Wohnungen sind bereits genehmigt und wie viele sind gebaut?
  2. Wie viele der in den vergangenen Jahren entstandenen Wohnungen sind im geförderten sozialen Wohnungsbau entstanden, wie viele städtebauliche Verträge wurden abgeschlossen und welche Förderungen von Infrastrukturkosten konnten hierdurch erzielt werden?
  3. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Baukonjunktur und was erachtet die Stadtverwaltung als notwendig um trotz der aktuellen konjukturellen Lage die Schaffung neuer Wohnungen zu forcieren?


Stadtbaurat Vielhaber beantwortete die Fragen vom Beigeordneten Kelich (SPD) aus Drucks. Nr. 0084/2024 im Sinne der Ausarbeitung.

Vorbemerkung:
Seit 2011 ist die Bevölkerungszahl der Landeshauptstadt Hannover deutlich angewachsen und damit auch die Nachfrage nach Wohnraum. Allein in den letzten 11 Jahren - von Ende 2012 bis Ende 2023 - wuchs die Zahl der Einwohner*innen laut Melderegister um über 38.000 Personen an, allerdings nicht kontinuierlich und nicht gleichmäßig.
Dieses Bevölkerungswachstum geht ausschließlich auf Zuwanderung (also Zuzüge von außerhalb) zurück, denn die natürliche Bevölkerungsentwicklung (also das Saldo aus Geburten- und Sterbeziffern) ist nahezu ausgeglichen. Neben der „üblichen“ Zu- und Abwanderung, die hauptsächlich auf individuellen persönlichen, ausbildungs- oder berufsbedingten Gründen basiert, sind vor allem der Syrienkrieg und zuletzt der Ukrainekrieg ursächlich für die ungewöhnlich hohe Zuwanderung in die Stadt - insbesondere im Jahr 2022 mit einem Plus von ca. 9.500 Menschen. Aber auch für 2023 ist ein Zuwanderungsüberschuss von knapp 5.000 Personen zu verzeichnen.
Die aktuell gerechnete verwaltungsinterne Bevölkerungsprognose erwartet bis Anfang 2035 ein weiteres, wenn auch verhältnismäßig leichtes Wachstum der Bevölkerungszahl. Künftige Sondereffekte durch globale Krisen oder andere Entwicklungen lassen sich natürlich nicht prognostizieren.
Entscheidend für den lokalen Wohnungsmarkt ist aber nicht allein die Einwohnerentwicklung, sondern die Entwicklung der Haushalte, denn diese treten als Nachfragende von Wohnraum auf. Die aktuelle Haushalteprognose geht von einem Anstieg der Zahl der Haushalte um 6.400 (+2,1 Prozent) zwischen 2022 und 2035 aus. Dies entspricht im Schnitt 490 Haushalten pro Jahr, die sich zusätzlich am lokalen bzw. regionalen Wohnungsmarkt bedienen wollen und müssen.
Neben der steigenden Anzahl der Haushalte ist aber auch die durchschnittliche Haushaltsgröße von Bedeutung. Da kleinere Haushalte insgesamt einen höheren Wohnflächenbedarf pro Person verursachen als Mehrfamilienhaushalte, steigt der Wohnflächenbedarf je Einwohner*in nochmals an, wenn die durchschnittliche Haushaltsgröße sinkt.
Dabei gilt Hannover schon heute als „Single-Hauptstadt“ - und die letzten vorliegenden Mikrozensusdaten von 2019 bestätigen dies. Mit einem Anteil von 54 Prozent Einpersonenhaushalten an allen Haushalten hat Hannover den höchsten Anteil der 15 größten deutschen Städte. Dies bedeutet aber nicht, dass gut die Hälfte der Bevölkerung allein lebt, denn in Mehrpersonenhaushalten leben schon definitionsgemäß immer mehrere Menschen. Ende 2019 lebten in Hannover 31 Prozent der Bevölkerung in Einpersonenhaushalten und 69 Prozent in Zwei- oder Mehrpersonenhaushalten. Bezogen auf die Haushaltsdichte hatte Hannover Anfang 2021 mit rechnerisch 1,81 Personen je Haushalt die drittgeringste Dichte der 15 größten deutschen Städte.
Vor diesem Hintergrund beantwortet die Verwaltung die Anfrage wie folgt:

Frage 1: Für wie viele Wohnungen sind in den vergangenen zehn Jahren Baurechte geschaffen worden und wie viele dieser Wohnungen sind bereits genehmigt und wie viele sind gebaut?
Seit 2013 – also in den zurückliegenden 11 Jahren – wurden über Bebauungspläne oder sonstige Satzungsverfahren insgesamt neue Baurechte für mehr als 16.000 Wohneinheiten geschaffen. Gleichzeitig konnte die städtische Bauordnung knapp 22.500 neue Wohnungen genehmigen. Bis Ende 2022 – die Fertigstellungszahlen für 2023 liegen noch nicht vor – also im Zeitraum von 10 Jahren wurden im Stadtgebiet über 13.000 neue Wohnungen fertiggestellt.
Aus nachfolgender Tabelle gehen die in den vergangenen zehn Jahren geschaffenen Baurechte, jährlichen Baugenehmigungen und Baufertigstellungen hervor:

Jahr
Baurechte
Baugenehmigungen
Baufertigstellungen
2013
605
1.260
648
2014
486
1.086
1.048
2015
698
1.098
1.232
Start der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive
2016
1.697
2.090
867
2017
1.594
1.725
1.106
2018
3.951
1.506
1.526
2019
584
3.446
1.295
2020
1.361
2.470
1.185
2021
158
3.733
1.319
2022
1.255
2.089
2.822
2023
1.698
1.984
**

** Baufertigstellungen für 2023 liegen noch nicht vor.
Quelle: Landesamt für Statistik Niedersachsen, 2024 sowie verwaltungsinterne Daten
Erkennbar wird aus der Tabelle, dass die Entwicklungen kein Selbstläufer waren, sondern dass es insb. seit dem Start der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive 2016 deutlich mehr Wohnbaurechte gab (ca. 1.500 pro Jahr), aber auch erheblich mehr Baugenehmigungen (ca. 2.300 WE pro Jahr) und mehr Baufertigstellungen (ca. 1.400 WE pro Jahr). Das Ziel des Wohnkonzeptes 2025 wurde mit 15.900 Wohneinheiten klar übertroffen.

Frage 2: Wie viele der in den vergangenen Jahren entstandenen Wohnungen sind im geförderten sozialen Wohnungsbau entstanden, wie viele städtebauliche Verträge wurden abgeschlossen und welche Förderungen von Infrastrukturkosten konnten hierdurch erzielt werden?
  • Kommunales Wohnraumförderprogramm und geförderter Wohnungsbau
Als Baustein des Handlungskonzeptes und in Ergänzung zur Landesförderung hatte der Rat der Landeshauptstadt Hannover 2013 zur Förderung der Neuschaffung von Wohnungen für Beziehende geringer bis mittlerer Einkommen, teilweise mit städtischen Belegrechten, ein kommunales Wohnraumförderprogramm beschlossen (DS 1724/2013). Die Mittel dafür wurden bereits mehrmals aufgestockt und fortgeschrieben, zuletzt am 19.05.2022 (DS 1049/2022).
Im Rahmen dieses Programmes kann der Neubau von Wohnungen für Nutzergruppen mit geringem bis mittleren Einkommen und Eingangsmieten (von derzeit 6,10 €/m² bis 7,50 €/m²) gefördert werden.
Als weiterer Programmbaustein wurde 2022 die Förderung für Beziehende mittlerer Einkommen bei einer Eingangsmiete von 8,00 €/m² in die kommunale Förderung aufgenommen.
Im Bereich der Bestandswohnungen werden durch die alljährlichen Laufzeitverlängerungen von auslaufenden Aufwendungszuschüssen (siehe z. B. DS 2546/2023) städtische Belegrechte weiterhin gesichert.
Zurzeit stehen - verteilt auf mehrere Haushaltsjahre - insgesamt ca. 68,8 Mio. € für Baukostenzuschüsse und Aufwendungszuschüsse in Höhe von jährlich jeweils über 6 Mio. € zur Verfügung bzw. werden in den nächsten Haushalten eingeplant. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Stadt, da für die Wohnraumförderung in erster Linie die Bundesländer zuständig sind.
Im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderprogramms und des Landesförderprogramms wurden bis Ende 2023 rund 1.700 Neubauwohnungen im Stadtgebiet von Hannover fertiggestellt. Hinzu kommen rund 80 nur mit Landesmitteln geförderte Wohnungen, die speziell für die Wohnraumversorgung von Geflüchteten vorgesehen sind.
Ca. 700 geförderte Wohnungen sind derzeit noch im Bau. Für weitere mehr als 1.000 zu fördernde Wohnungen laufen bzw. liefen bisher die Planungen. Allerdings haben einige Investor*innen aufgrund der aktuell unsicheren wirtschaftlichen Perspektiven (u. a. Zinsniveau, Baukosten, Verknappung von Material und Personal) diese verlangsamt oder teilweise zunächst zurückgestellt.
  • Städtebauliche Verträge
Im vorgenannten Zeitraum wurden mit dem Ziel zur Realisierung von Wohnungsbauflächen 25 Städtebauliche Verträge und 43 Durchführungsverträge abgeschlossen.
Anzumerken bleibt, dass die Investor*innen über einen städtebaulichen Vertrag in der Regel nicht nur zu Kostenübernahmen im Zusammenhang mit dem Infrastrukturausbau verpflichtet werden (s. u.), sondern sich auch dazu verpflichten müssen, mindestens 30 % der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau zu erstellen („Sozialquote“). Für 30 – 50 % der geförderten Wohnungen sollen städtische Belegrechte entstehen.
  • Infrastrukturkosten
Die Frage nach den erzielten Förderungen von Infrastrukturkosten verstehen wir als aufgrund der geschlossenen Verträge und im Zuge der Wohnbebauung von den planungsbegünstigten Dritten selbst geschaffene bzw. refinanzierte Folgeeinrichtungen.
Hierbei sind Beiträge zur Herstellung von 971 Kitaplätzen für Kinder über 3 Jahre in Höhe von 25.545.618,85 €, für 419 Kitaplätze für Kinder unter 3 Jahre in Höhe von 15.792.545,41 €, Kostenbeteiligungen an weiteren 53 Kitaplätzen (1.439.904,35 €) und Beiträge für die Schaffung / Aufwertung von Spielplätzen in Höhe von 4.883.410,75 € vereinbart worden.
In der Summe sind das über 47,6 Mio. €, die an Infrastrukturbeteiligungskosten durch die Investoren und Bauherren beigesteuert wurden bzw. werden.

Frage 3: Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Baukonjunktur und was erachtet die Stadtverwaltung als notwendig, um trotz der aktuellen konjunkturellen Lage die Schaffung neuer Wohnungen zu forcieren?
In Hannover wird nach der überraschend hohen Zahl an Baufertigstellungen aus 2022 auch derzeit noch gebaut. Allerdings bezieht sich das nach Aussagen der Wohnungsbaugesellschaften fast ausnahmslos auf begonnene und durchfinanzierte Objekte wie etwa am Kronsberg. Neue Projekte gehen kaum mehr an den Start, werden vereinzelt aber wieder geplant und projektiert, um bei günstigeren Rahmenbedingungen schnell an den Start gehen zu können.
Hemmnisse bei der Planung und beim Bau von Wohnungen liegen nach Einschätzung der Verwaltung überwiegend aber nicht bei fehlenden Grundstücken, Baurechten oder schleppenden Genehmigungsverfahren.
Vielmehr sind es vor allem die Auswirkungen der Corona-Pandemie und Folgen der Kriegsereignisse, die sich bundesweit in gestiegenen Bau- und Energiekosten, einem eklatanten Fachkräfte- bzw. Arbeitskräftemangel, einem Mangel an Baumaterialien, in unterbrochenen Lieferketten, einer gegenüber den vergangenen Jahren unerwarteten Inflationslage, dem gestiegenen Zinsniveau sowie einer drastischen Verteuerung der Baufinanzierung ausdrücken. Die LHH als Eigentümerin eines umfangreichen Gebäudebestandes und als Bauherrin z.B. im Schul- und Kitabau erlebt diese Entwicklungen derzeit hautnah.
Speziell bezogen auf den Wohnungsbau kann die Lösung der Probleme des angespannten Wohnungsmarktes unter den genannten Rahmenbedingungen nicht allein über Maßnahmen auf kommunaler Ebene erreicht werden, weder in Hannover noch anderswo.
Dementsprechend wird derzeit auf allen Ebenen daran gearbeitet, Beiträge und Vereinfachungen im Bereich des Wohnungsbaus zu schaffen. Die Novelle der NBauO und die Gründung einer Landeswohnungsgesellschaft stehen für das Bemühen des Landes. Und auch der Bund hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket definiert, das von weiterer Förderung über die Änderung der Grunderwerbssteuer bis zu Planungs- und Genehmigungsbeschleunigungen reicht.
Dennoch aber müssen die Anstrengungen im Umgang mit den Akteuren am Wohnungsmarkt und Anpassungen in der wohnungspolitischen Strategie der Stadt Hannover umso stärker sein. Und genau dazu hat der Bauausschuss im vergangen Jahr das Wohnkonzept 2035 beschlossen .
Die Schaffung neuer Wohnungen war bereits einer der vier strategischen Ansätze des Wohnkonzeptes 2025. Mit diesem Handlungskonzept wurden im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten die Neuschaffung von Wohnraum für alle Nachfragegruppen, die Sicherung von Wohnungsbelegungsbindungen sowie möglichst preisgünstiger Mieten unterstützt und forciert.
Im Rahmen der 2020 fortgeschriebenen Wohnungsbauoffensive 2016 (DS 2152/2020) hatte sich die Wohnungswirtschaft unter anderem verpflichtet, 2021 und 2022 jährlich mindestens 1.300 neue Wohnungen zu bauen. Die Verwaltung wird auch weiterhin das Gespräch mit den Akteur*innen suchen, allerdings ist eine einfache Fortschreibung der positiven Zahlen aus den vergangenen Jahren aufgrund der eingangs dargestellten, veränderten Rahmenbedingungen nicht zu erwarten.
Aufgrund der erforderlichen Anpassungen der wohnungspolitischen Strategie hat der Rat das fortgeschriebene Wohnkonzept 2035 für die Landeshauptstadt Hannover am 30.11.2023 beschlossen (DS 1733/2023). Nach Einschätzung sowohl der Verwaltung als auch der Politik sollen dessen vier strategische Ansätze auch zukünftig die Handlungsfelder der hannoverschen Wohnungspolitik bilden:
1. Weiterentwicklung des Wohnungsbestandes
2. Sicherung und Schaffung von preiswertem Wohnraum
3. Wohnungsneubau
4. Stärkung von Kommunikation, Kooperation und Beratung.
Dazu wurden im Rahmen einer Wohnungsbedarfsprognose bis 2035 Wohnbaulandpotenziale, Neubaubedarfe und flächenrelevante Neubaubedarfe ermittelt. Für den gesamten Zeitraum bis 2035 wird der Neubaubedarf auf rund 16.800 Wohneinheiten (ca. 1.300 pro Jahr) geschätzt.

Insgesamt umfasst die Fortschreibung des Wohnkonzeptes den Einsatz bzw. die Prüfung einer Vielzahl wohnungspolitischer Instrumente, die der Stadt zur Verfügung stehen, nämlich:
1. die konsequente Fortsetzung des städtischen Wohnraumförderprogramms;
2. die Weiterführung der Hannoverschen Wohnungsbauoffensive (u.a. Ausweisung von Bauland);
3. die Fortführung des hannoverschen Weges der sozialgerechten Bodennutzung (u.a. Kostenbeteiligung);
4. die Stärkung des Kommunalen Wohnungsunternehmens HANOVA;
5. die Einführung eines verwaltungsinternen zentralen Flächenmanagements;
6. eine stärkere aktive Bodenpolitik der LHH;
7. die Nutzung der Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes;
8. die Überprüfung der Einführung einer Grundsteuer C;
9. Erlass einer Zweckentfremdungssatzung
10. die weitere Nutzung des Programms Sozialer Zusammenhalt (Städtebauförderprogramm);
11. die Unterstützung bei Ergänzung / Aufstockung / Dachausbau;
12. die Unterstützung bei Umwandlung von Nichtwohnraum in Wohnraum
Zum Einsatz und zu den Erfahrungen im Umgang mit diesen Instrumenten wird regelmäßig im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss berichtet und beraten.


Ratsfrau Dommel (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) fragte vor dem Hintergrund der Einkommensgruppen, wie viele Wohnungen im Berichtszeitraum jeweils auf die Programmteile B, C, D und E entfallen und ob es Verschiebungen in den Programmteilen gegeben habe. Ratsfrau Dommel fragte zudem, in welchem Umfang die Sonderförderung für Passivwohnraum in Anspruch genommen wurde.

Stadtbaurat Vielhaber antwortete, dass zu den Einkommensgruppen regelmäßig im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen berichtet werde und dass die Zahlen zu Protokoll nachgereicht werden. Stadtbaurat Vielhaber wies darauf hin, dass die verschiedenen Fördermaßnahmen miteinander kombiniert werden könnten, dass es ein kommunales Förderprogramm, eines der Region sowie eines des Landes gebe und dass die Kombination des kommunalen mit der Landesförderung gern in Anspruch genommen werde.

Antwort der Verwaltung:
Im Zeitraum 2013 bis September 2023 wurden in der LHH im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 3.527 Wohnungen kommunal gefördert. Legt man die Programmteile des kommunalen Wohnraumförderprogramms zu Grunde, entfallen auf den Programmteil B 1.663 Wohnungen (47,2 %), auf den Programmteil C 1.112 Wohnungen (31,2 %), auf den Programmteil D 742 Wohnungen (21,0 %) und auf den Programmteil E 10 Wohnungen (0,3 %).
Zu berücksichtigen ist hierbei, dass in den berichteten Zahlen noch nicht begonnene Bauvorhaben enthalten sind. Bezieht man lediglich fertig gestellte und bereits im Bau befindliche Wohnungen ein, ergibt sich folgendes Bild: Bis September 2023 wurden/werden 2.313 Wohnungen kommunal gefördert, davon in im Programmteil B 1.184 Wohnungen (51,2 %), im Programmteil C 707 Wohnungen (30,6 %), im Programmteil D 422 Wohnungen (18,2 %) und bislang 0 Wohnungen im Programmteil E.
Im Vergleich zum Stand im September 2022 kamen 262 geförderte Wohnungen dazu. Diese verteilen sich wie folgt auf die Programmteile (in Klammern Anteil der Wohnungen des Programmteils an der Gesamtzahl der zwischen 09/2022 und 09/2023 hinzugekommenen Wohnungen): B: 109 Wohnungen (41,6 %), C 95 Wohnungen (36,3 %), D 48 Wohnungen (18,3 %), E 10 Wohnungen (3,8 %).
Insgesamt wird somit im Programmteil B am stärksten und im Programmteil E am wenigsten gefördert. Im Vergleich zu den bisherigen Anteilen der Programmteile wurde binnen Jahresfrist 09/2022 bis 09/2023 in den Programmteilen B und D etwas weniger bzw. in den Programmteilen C und E etwas stärker als bisher gefördert. Gewisse jährliche Schwankungen sind aber nicht unüblich und es lässt sich hierbei nicht von größeren Verschiebungen reden.

Beigeordneter Kelich (SPD) fragte, welchen Effekt es haben könnte, wenn man ein Signal sendet, wonach die Wohnraumförderung der Stadt bestehen bliebe und verstetigt werde. Beigeordneter Kelich fragte zudem, welchen Effekt es habe, wenn man ständig darüber diskutiere, dass die Baustandards weiter verschärft werden.

Stadtbaurat Vielhaber sagte, dass in den Gesprächsrunden mit der freien Wohnungsbauwirtschaft thematisiert wurde, dass die Baustandards, auch die kommunalen, heruntergeschraubt werden müssten. Ein Beispiel sei die Neugewinnung von Wohnraum durch den Dachbodenausbau, wobei die Standards für den neuen Wohnraum auf das gesamte Gebäude übertragen werden müssten. Dazu sei eine Anpassung durch den Gesetzgeber in Vorbereitung, die wirklich weiterhelfe. Darüber hinaus werde zu den kommunalen Standards bei der energetischen Sanierung angeregt, dass dazu eine auf das gesamte Quartier bezogene Betrachtung sinnvoll wäre. Stadtbaurat Vielhaber erläuterte zur städtischen Wohnraumförderung, dass man keine einseitig ausgerichtete Wohnsiedlungen, sondern eine alle Bevölkerungsgruppen umfassende, soziale Durchmischung anstrebe. Deshalb versuche man eine dahingehende Steuerung aufrechtzuerhalten. Stadtbaurat Vielhaber betonte, dass die städtische Wohnraumförderung ein wichtiges Instrument für die Zukunft wäre.

Stadträtin Ritschel erinnerte daran, dass die Verwaltung in Bezug zu den Standards mit der Arbeitsgemeinschaft für Wohnungswirtschaft im engen Austausch stehe, um den Quartiersansatz in die Richtlinien einfließen lassen zu können. Dadurch versuche man im Einvernehmen sowohl dem Klimaschutz, als auch dem Wohnungsbau Rechnung zu tragen.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob die Stadt von der Ecovillage-Insolvenz am Kronsberg finanziell betroffen wäre.

Stadtbaurat Vielhaber erklärte, dass die Verwaltung dazu zurzeit keine klare Antwort geben könnte. Klar sei, dass für dieses Projekt Fördermittel aus dem kommunalen Wohnraumförderprogramm beantragt und bewilligt wurden.


TOP 4.2.2.
zu Equal Pay in der Stadtverwaltung
(Drucks. Nr. 0085/2024)

Seit 2008 wird durch den Equal Pay Day jährlich auf die Lohnungleichheit von Frauen und Männern hingewiesen und Maßnahmen zur Schließung der Lohnlücke gefordert. In diesem Jahr fällt der Equal Pay Day in Deutschland auf den 6. März, einen Tag eher als 2023.

Trotz vielfältiger Initiativen ist auch innerhalb der Stadtverwaltung und bei den städtischen Beteiligungen die Lohngleichheit von Frauen und Männern noch nicht vollständig erreicht. Laut Auskunft der Verwaltung lag der Equal Pay Day, bezogen auf die Stadtverwaltung, im Jahr 2023 auf dem 9. Januar und damit erfreulicherweise weit vor dem gesamtgesellschaftlichen Equal Pay Day, der damals auf dem 7. März lag (vgl. DS 0400/2023).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Auf welchen Tag fällt der Equal Pay Day in Bezug auf die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2024, und wie hoch ist hier der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern aktuell?
  2. Auf Grundlage der aktuellen Zahlen und der Entwicklung der vergangenen Jahre: Wann ist die vollständige Lohngleichheit bei der Stadtverwaltung zu erwarten?
  3. Welche Maßnahmen zur Erreichung der Lohngerechtigkeit sind aus Sicht der Stadtverwaltung zusätzlich zu den aktuellen notwendig?


Stadtrat Prof. Baumann beantwortete die Fragen von Ratsfrau Dr. Carl (SPD) aus Drucks. Nr. 0085/2024 im Sinne der Ausarbeitung.

Frage 1: Auf welchen Tag fällt der Equal Pay Day in Bezug auf die Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover im Jahr 2024 und wie hoch ist der durchschnittliche Stundenlohn von Frauen und Männern aktuell?

Der Equal Pay Day 2024 fällt bei der Landeshauptstadt Hannover auf den 08.01.2024.
Der durchschnittliche Bruttostundenlohn beträgt für Männer 26,71 € und für Frauen 26,19 €.

Frage 2: Auf Grundlage der aktuellen Zahlen und der Entwicklung der vergangenen Jahre:
Wann ist die vollständige Lohngleichheit bei der Stadtverwaltung zu erwarten?

In der Tendenz lässt sich erkennen, dass die Lohnunterschiede immer geringer ausfallen: Lag der Equal Pay Day für die Stadtverwaltung 2015 nach am 15.01.des Jahres, so lag er 2017 am 10.01 des Jahres und in den Jahren 2022 und 2023 am 09.01. des Jahres.

Diese Entwicklung lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass insbesondere in höherwertigen Positionen eine annähernde gleiche Verteilung von Männern und Frauen erreicht werden konnte. So liegt der Frauenanteil zum Stichtag 31.12.22 im „höheren Dienst“ (Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe ab E13 / A 13 2. Einstiegsamt) von insgesamt 445 Beschäftigten im „höheren Dienst“ bei knapp 50%. Im „gehobenen Dienst“ liegt der Frauenanteil bei ca. 52% bei den insgesamt über 3.300 im „gehobenen Dienst Beschäftigten“ (zuzüglich Sozial- und Erziehungsdienst sowie Altenpflege). Beschäftigte im „höheren Dienst“ nehmen sowohl Führungs- als auch Schlüsselpositionen in der Stadtverwaltung wahr.
Dies die Verteilung beim Blick auf die Eingruppierungen.

Bei den Führungskräften ergab sich zum Stichtag 31.12.2022 folgende Geschlechterverteilung:
Fachbereichleitungen: Frauenanteil 45,8%
Bereichsleitungen: Frauenanteil 41,0%
Sachgebietsleitungen: 46,0 %
Gesamt: 44,9 % (2019 insgesamt 46,4%)
Tabellarisch:


Anzahl der Führungskräfte
Gesamt
Frauen
Männer
Frauenanteil
Fachbereichsleitung
24
11
13
45,8%
davon in Teilzeit
3
2
1
66,7%
Bereichsleitung
105
3
62
41,0%
davon in Teilzeit
9
8
1
88,9%
Sachgebietsleitung
361
166
195
46,0%
davon in Teilzeit
65
51
14
78,5%
Gesamt
490
220
270
44,9%
davon in Teilzeit
77
53
14
68,8%


Frage 3: Welche Maßnahmen zur Erreichung der Lohngerechtigkeit sind aus Sicht der
Stadtverwaltung zusätzlich zu den aktuellen notwendig?

Für die Stadtverwaltung gilt Folgendes:

Die ausgewogene Besetzung von Frauen und Männern in höherwertigen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen und Führungspositionen ist erklärtes Ziel der Stadtverwaltung.
Übersicht der regelmäßigen Maßnahmen:
· Paritätische Teilnahme an der Qualifizierung zur Wahrnehmung von Führungs- und Schlüsselfunktionen bei der LHH ab Besoldungsgruppe A14/ Entgeltgruppe E13
· Gezielte Weiterbildungsangebote und ggfls. vorrangige Meldung von Frauen zum Führungskräfteentwicklungsprogramm
· Paritätische Teilnahme am Förderkreis
· Bewerbungstrainings für Frauen oder Reflexionsseminar „Kann das denn alles gewesen sein?“ – insbesondere für Frauen, die eine Position mit Führungsverantwortung anstreben oder sich noch in der Entscheidungsphase befinden
· Durchführung von Mitarbeitendengesprächen, in denen Entwicklungspotentiale und Entwicklungsperspektiven ermittelt und individuelle Förder- und Entwicklungsmaßnahmen vereinbart werden
· Ermutigung zu einer Bewerbung
· Vereinbarkeit von Karriere/Führung und Privatleben
· Flexible Arbeitsmodelle

Unter externer Begleitung wurde ein Evaluationsbericht zum Gleichstellungsbericht erstellt, welcher im Dezember 2023 im Gleichstellungsausschuss vorgestellt wurde. Für die Evaluierung der Gleichstellungsarbeit der LHH erfolgte auch eine digitale Befragung aller Mitarbeitenden der LHH.

Auf Basis der Erkenntnisse erfolgt die Erarbeitung des Gleichstellungsplans 2024 bis 2026 unter Federführung des Fachbereiches Personal und Organisation sowie der Einbindung der Gleichstellungbeauftragten, des Gesamtpersonalrats und des Dezernates für Personal, Digitalisierung und Recht.

Darüber verstärken wir mit dem Masterplan Personal unsere Bemühungen zur Geschlechtergleichstellung, denn die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem und motiviertem Personal ist ein Schlüsselfaktor für die Zukunftsgestaltung. Neben modernen Arbeitswelten und auf Lebensphasen abgestimmte Arbeitszeitmodelle steht auch die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben im Blickpunkt.

In unseren Konzepten für die Neuausrichtung finden diese Aspekte eine besondere Aufmerksamkeit. So ermutigen wir weibliche Kandidat*innen in Vorstellungsgesprächen Ihre Gehaltsforderungen angemessen so zu formulieren, dass nicht nur männliche Bewerber*innen Verhandlungsspielräume ausreizen. Damit wirken wir dem Thema Gender-Pay Gap entgegen. Wir wirken ferner daraufhin, dass Personalentwicklungsmaßnahmen für künftige Führungskräfte ausgewogen und paritätisch besetzt sind, damit wir auch in Führungspositionen / Spitzenpositionen auf eine weitergehende Geschlechtergleichstellung hinwirken.


Ratsherr Albrecht (CDU) fragte, ob es im öffentlichen Dienst möglich wäre, wie in der freien Wirtschaft auch, Gehälter auszuhandeln. Ratsherr Albrecht fragte auch, ob die Dezernent*innen und der Oberbürgermeister bei den vorgelegten Zahlen berücksichtigt wurden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Erhebungen einschließlich Oberbürgermeister und der Dezernent*innen durchgeführt wurden. Stadtrat Prof. Baumann erläuterte, dass es nicht möglich wäre die Gehälter frei zu verhandeln. Es sei jedoch mit dem TVöD vereinbar, dass die LHH Mitarbeitenden in strategisch wichtigen Positionen eine Personalbindungszulage anbieten könnte. Ferner könnte im Rahmen von Stellenausschreibungen auf verhandelbare Zulagen hingewiesen werden. Darauf werde in der Regel nur dann hingewiesen, wenn gezielt Personal gesucht und nur schwer verpflichtet werden könnte. Stadtrat Prof. Baumann ergänzte, dass die Verwaltung im Besonderen Frauen dahingehend ermutige, diese dem Tarifrecht entsprechende Möglichkeit der Behörden, Ämter und des öffentlichen Dienstes zu verhandeln.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob die Verwaltung die Wahrnehmung der Zulagen nach Geschlechtern aufschlüsseln könnte.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass die Verwaltung die Zahlen gern nachreiche, falls eine Aufschlüsselung nach männlichen, weiblichen und nicht binären Personen vorhanden wäre.

Antwort der Verwaltung:
Personalbindungszulagen gingen in 2023 zu 76,2% Frauen, zu 23,7% Männer und 0,1% der Mitarbeitenden gaben beim Geschlecht divers/unbestimmt an. Das Geschlechterverhältnis ergibt sich aus der Personalbindungszulage im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE). Im Jahr 2023 wurde an 329 Mitarbeitende eine Personalgewinnungszulage gezahlt, davon 59,3% an Frauen und 40,7% an Männer.

Ratsherr Keller (AfD) fragte, ob die Gewährung einer Personalbindungszulage für alle Lohngruppen vorgesehen sei.

Stadtrat Prof. Baumann verneinte die Frage und erörterte, dass mit den Tarifpartnern abgestimmt wurde, dass zum einen ein Mangel in dem Bereich vorherrschen müsste und das zum anderen eine gewisse Qualifikation zu berücksichtigen wäre. Stadtrat Prof. Baumann erklärte, dass die Vereinbarung zum Personalerhalt und –Gewinnung vor mehr als zehn Jahren auf Berufsgruppen wie IT-Fachkräfte und Bauingenieur*innen abgezielt habe. Stadtrat Prof. Baumann berichtete, dass eine Ausweitung der beteiligten Lohngruppen bereits beim KAV (kommunaler Arbeitgeberverband) diskutiert wurde und das die Verwaltung eine dahingehende Erweiterung begrüße.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, ob im Zuge der Gleichbehandlung und unabhängig vom Geschlecht alle Personen auf die Möglichkeit zum Erhalt einer Personalerhalt- oder Personalgewinnungszulage hingewiesen wurden.

Stadtrat Prof. Baumann antwortete, dass man in den Bereichen, wo Frauen unterrepräsentiert wären, diese im Besonderen ermutige. Darüber hinaus wären diese Möglichkeiten für alle Mitarbeitenden transparent.

Ratsfrau Dr. Carl (SPD) fragte, ob der Verwaltung beispielsweise Daten zum Equal Pay Day anderer Kommunen zum Vergleich vorliegen.

Stadtrat Prof. Baumann verneinte die Frage.


TOP 4.3.
Anfrage der FDP-Fraktion zur bedarfsgerechten Bereitstellung von Regelschulplätzen
(Drucks. Nr. 0285/2024)

Kürzlich mahnte die Landesschulbehörde die Landeshauptstadt Hannover, dass dafür zu sorgen sei, dass ein auskömmliches und dem Anwahlverhalten und den Schulwünschen der Kinder und Jugendlichen entsprechendes Platzangebot an Regelschulen dringend bereitzustellen sei.
Dass die Landesschulbehörde es für notwendig erachtet die Landeshauptstadt Hannover auf diesen Umstand hinzuweisen ist ein deutliches Alarmsignal für den Stillstand bei der Bereitstellung eines adäquaten Lernangebots an Regelschulen in unserer Stadt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Wie gedenkt die Stadtverwaltung der Aufforderung des Landes zur auskömmlichen Schaffung von Plätzen an Regelschulen nachzukommen (bitte konkrete Planungen aufgeteilt nach Schulformen)
2. Wann wird nach mehr als 6 Jahren Planungsphase mit dem Bau des 18. Gymnasiums begonnen?
3. Wurden Gespräche mit dem TSV Bemerode zu einer möglichen temporären Nutzung alternativer Sportplätze gesprochen, um den für den Bau des 18. Gymnasiums nötigen Ringtausch trotz der Nutzung der Blauen Schule für Unterbringung zu beginnen? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Gespräche?

Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem:

Zu 1.:
Wie gedenkt die Stadtverwaltung der Aufforderung des Landes zur auskömmlichen Schaffung von Plätzen an Regelschulen nachzukommen (bitte konkrete Planungen aufgeteilt nach Schulformen)
Auf Grundlage der jährlichen Prognosen zu den Schulplatzbedarfen erfolgen die Vorschläge zu den schulplanerischen Maßnahmen. Das Schulangebot unterscheidet hierbei zwischen den Regelschulen, also den Oberschulen, Realschulen, Gymnasien und den Schulen mit besonderem pädagogischen Profil, und den Schulen mit Aufnahmebeschränkung („Angebotsschulen“), also den Integrierten Gesamtschulen.

Im Regelschulbereich ist die LHH als Schulträgerin verpflichtet, jedem Kind einen Platz in der gewünschten Schulform zur Verfügung zu stellen. Die IGS im Stadtgebiet erweitern das zur Verfügung stehende Angebot, einen Anspruch auf einen Platz in dieser Schulform gibt es allerdings nicht. Wird ein Kind an einer IGS nicht aufgenommen, muss im Regelschulsystem ein Platz bereitgestellt werden, ebenso bei späteren Schulwechseln.

Folgende Maßnahmen sind daher bereits in der Umsetzung oder geplant:

OBS Heisterbergschule, Erweiterung (Neubau) um zwei Züge zum SJ 2027/28
OBS Pestalozzischule, Erweiterung (Neubau) um einen Zug zum SJ 2027/28
RS Werner-v-Siemens-Schule, Erweiterung (Modulanlage) um einen Zug voraussichtlich zum SJ 2024/25
Gymnasium Bemerode, Neubau mit vier Zügen zum SJ 2029/30

Für das Gymnasium prüft die LHH derzeit, ob es möglich ist, eine Vorlaufschule einzurichten, um die benötigten Plätze früher zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus erweitert die LHH das Angebot an Integrierten Gesamtschulen, um auch hier eine dem Elternwillen entsprechende Schulplatzversorgung sicherzustellen:

IGS Büssingweg, Erweiterung um einen Zug zum SJ 2026/27
IGS Stöcken, Erweiterung um einen Zug erfolgt (Modulanlage); Neubau Außenstelle zum SJ 2028/29
IGS Bothfeld, Erweiterung um einen Zug (Neubau incl. Sek II) zum SJ 2030/31
IGS Kleefeld, Neubau mit sechs Zügen zum SJ 2029/30

Zu 2.:
Wann wird nach mehr als 6 Jahren Planungsphase mit dem Bau des 18. Gymnasiums begonnen?

Auf Basis des mittlerweile rechtskräftigen B-Plans 1860 sowie des Beschlusses zur Drucksache 0268-2022 erfolgen die vorbereitenden Arbeiten zum Bau des 18. Gymnasiums. Im Einzelnen sind dies die Vorbereitungen zur Auslagerung der Schützengesellschaft SG Bemerode in einen Interimsstandort zur Ermöglichung des Rückbaus des Schützenhauses, die Verlagerung der Festwiese, die Verlagerung des Sportplatzes, die Verlagerung der Druckerhöhungsanlage, die Durchführung der geforderten archäologischen Untersuchung des Geländes und die europaweite Ausschreibung eines Verhandlungsverfahrens für die Planungs-, Bau und Finanzierungsleistung für das Gymnasium selbst. Bei erfolgreichem und störungsfreiem Verlauf der Vorbereitungen ist mit dem Beginn der Baumaßnahme ca. Mitte 2026 zu rechnen.

Zu 3.:
Wurden Gespräche mit dem TSV Bemerode zu einer möglichen temporären Nutzung alternativer Sportplätze gesprochen, um den für den Bau des 18. Gymnasiums nötigen Ringtausch trotz der Nutzung der Blauen Schule für Unterbringung zu beginnen? Wenn nein, warum nicht, wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Gespräche?

Es gab zur Frage von alternativen Sportflächen für den TSV Bemerode für den Zeitraum zwischen der Inanspruchnahme des Sportplatzes „Am Sandberge“ für den Schulneubau und der Fertigstellung der neuen Sportflächen an der Wilhelm-Göhrs-Straße ein erstes Gespräch mit dem TSV Bemerode. In dem Gespräch wurde vereinbart, dass die Gespräche ab März 2024 intensiviert werden.

TOP 4.4.
Anfrage der SPD-Fraktion zum Umgang mit Schulformwechslern
(Drucks. Nr. 0303/2024)
Die Gewalt an Schulen hat in den vergangenen zwei Monaten mehrfach für Presseberichterstattung gesorgt und war Thema im Schul- und Bildungsausschuss sowie im Rat. Das Thema ist jedoch nicht neu, hat allerdings durch die Corona-Pandemie an Brisanz gewonnen. Fast alle Schulen berichten, dass Gewalt, grenzverletzendes und respektlosen Verhalten zunimmt – von der Grundschule bis zum Gymnasium.

Vor allem in den weiterführenden Schulen werden große Klassen, Überbelegung und das Auffüllen mit ganzen Klassen von abgeschulten Kindern aus anderen Schulen als destabilisierende Faktoren genannt. Verstärkt wird die Belastung der jeweiligen Schulen durch die Aufstellung von mobilen Raumeinheiten, die für die Aufnahme der Schüler*innen notwendig sind, den Außenbereich jedoch oftmals verkleinern, so dass Konflikten nicht aus dem Weg gegangen werden kann.

Das Problem der in Hannover besonders hohen Zahl an Schulformwechslern war bereits mehrfach Thema im Schul- und Bildungsausschuss. Die Verwaltung wurde beauftragt, durch Einrichtung einer Schulplatzbörse, Verteilerkonferenzen überflüssig zu machen (DS 0444/2023). Auch die IGSen haben in ihrer Protestnote vom 3. Juli 2023 eindringlich auf das Schulformwechslerproblem und die möglichen Auswirkungen für betroffene Schulen und Schüler hingewiesen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Welche Maßnahmen hat die Verwaltung ergriffen, um dem Schulplatzmangel im Zusammenhang mit den Schulformwechslern zu begegnen und wie weit ist die Bearbeitung des Antrags Schulplatzbörse als Steuerungsinstrument stärken (DS 0444/2023) vorangeschritten?

  1. In ihrer Protestnote formulieren die IGSn einen drängenden Problemaufriss und Gesprächsbedarf mit dem RLSB und der Verwaltung. Hat es Gespräche zur Abhilfe und Problemanzeige gegeben?
  2. Die meisten Oberschulen und Realschulen sichern ihre Existenz fast ausschließlich über Zweit-, Drittwünsche, Abgeschulte und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die Abgeschulten bestehen zudem zu 90% aus Schüler*innen mit migrantischen Wurzeln und sind überwiegend männlich. Nimmt die Verwaltung diese beiden Entwicklungen als Problem wahr und was hat sie unternommen, um diesen entgegen zu wirken und den betroffenen Schulen ihre Arbeit zu erleichtern?



Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem:

Zu 1.:
Welche Maßnahme hat die Verwaltung ergriffen, um den Schulplatzmangel im Zusammenhang mit den Schulformwechslern zu begegnen und wie weit ist die Bearbeitung des Antrags Schulplatzbörse als Steuerungsinstrument stärken (DS 0444/2023) vorangeschritten?

Als Schulträgerin sind wir verpflichtet, ein auskömmliches und bedarfsgerechtes, also nachfrageorientiertes, Schulplatzangebot zur Verfügung zu stellen. Dies orientiert sich an der Anzahl der zu erwartenden Schüler*innen. Maßgeblich ist hierbei sowohl die Bevölkerungsentwicklung und der Elternwille. Darüber hinaus führen auch die Schulwechsler*innen zu zusätzlich erforderlichen Kapazitäten – sie benötigen im Lauf der Sekundarstufe I zwei Schulplätze.

Die Landeshauptstadt hat auf Grundlage der jährlichen Prognosen für die kommenden zehn Schuljahre und der dort ablesbaren Steigerung der Anzahl Schüler*innen bereits in der Vergangenheit mit der Erweiterung des Schulplatzangebotes reagiert.

Geplant sind aktuell die Erweiterung der Oberschule Pestalozzischule und der OBS Heisterbergschule, um die dringend benötigten Plätze mit Hauptschulniveau bereitstellen zu können. Im Bereich der IGS sind die neue IGS Kleefeld sowie die Zugerweiterung an der IGS Bothfeld in Planung. An der IGS Stöcken ist die Erweiterung bereits durch mobile Raumeinheiten umgesetzt und der endgültige Bau der Außenstelle in Planung. Die um einen Zug erweiterte IGS Büssingweg wird demnächst fertiggestellt. Ebenso ist die Schaffung des neuen Gymnasiums Bemerode in Planung.

Die Verwaltung geht davon aus, dass darüber hinaus weitere Platzkapazitäten erforderlich sein werden und prüft hierzu Möglichkeiten.

Die Schulplatzbörse ist aktuell nicht in der Lage, Verteilerkonferenzen vollumfänglich zu ersetzen. Die Anwendungsplattform wird laufend aktualisiert und angepasst. Die Schulen werden regelmäßig für die Nutzung sensibilisiert. Die Besetzung der Schulplätze erfolgt allerdings direkt durch die Schulen, daher kann die Verwaltung lediglich eine Plattform dafür bieten, aber nicht direkt die Vergabe oder die Nutzung beeinflussen.

Zu 2.:
In ihrer Protestnote formulieren die IGSen einen drängenden Problemaufriss und Gesprächsbedarf mit dem RLSB und der Verwaltung. Hat es Gespräche zur Abhilfe und Problemanzeige gegeben?

Es hat ein Gespräch der Behördenleitung des RLSB mit Herrn Oberbürgermeister Onay sowie der Bildungsdezernentin Blasberg-Bense gegeben, in dem unter anderem auch diese Problematik angesprochen wurde. Die Verwaltung ist weiterhin bestrebt, die Situation gemeinsam mit dem RLSB zu bearbeiten, auch unter Einbeziehung der Schulformsprecher*innen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover.

Zu 3.:
Die meisten Oberschulen und Realschulen sichern ihre Existenz fast ausschließlich über Zwei- und Drittwünsche, Abgeschulte und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die Abgeschulten bestehen zudem zu 90 % aus Schüler*innen mit migrantischen Wurzeln und sind überwiegend männlich. Nimmt die Verwaltung diese beiden Entwicklungen als Problem wahr und was hat sie unternommen, um diesen entgegen zu wirken und den betroffenen Schulen ihre Arbeit zu erleichtern?

Der größte Anteil der Schülerinnen und Schüler an Oberschulen und Realschulen im 5. Jahrgang melden sich direkt dort an. Es ist richtig, dass in beiden genannten Schulformen in Jahrgang 5 Schulplätze frei bleiben. Innerhalb der Schulformen Oberschulen und Realschulen kann aber meistens ein Schulplatz an der Wunschschule gefunden werden, es handelt es sich also nicht um Zweit- oder Drittwünsche.
Im späterem Verlauf der Sekundarstufe I wechseln Schüler*innen aus unterschiedlichen Gründen Schule oder Schulform. Ein Grund kann das Nichterreichen des Klassenziels zum wiederholten Mal sein. Diese Jugendlichen wechseln dann im Regelfall auf die Schulform die einen niedrigeres Leistungsniveau anbietet, also zum Beispiel von einem Gymnasium auf eine Realschule.

Die Landeshauptstadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Schulen mit dem Leistungsniveau Hauptschule im Regelschulsystem vorzuhalten. Dies ist aktuell nur an den Oberschulen der Fall.
Viele Schülerinnen und Schüler wählen wahrscheinlich eine Oberschule, weil dort grundlegende Allgemeinbildung vermittelt wird, die sich an lebensnahen Sachverhalten ausrichtet und berufsbildende Angebote Bestandteil des Unterrichts sind. An Oberschulen sind im Vergleich zu anderen Schulformen anteilig viele Schüler*innen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Die Aussagen zu Nationalität und Geschlecht der Schulformwechsler*innen können seitens der Verwaltung nicht nachvollzogen werden. Es erfolgt diesbezügliche keine Datenerhebung in der Landeshauptstadt. Die Bereitstellung der Schulplätze erfolgt ohne Beachtung von Geschlecht und Migrationshintergrund. Generell werden besondere Bedarfe an Schulen durch pädagogische Programme der Schulträgerin ergänzt.


TOP 4.5.
Anfrage der FDP-Fraktion zu Schulsuspendierungen
(Drucks. Nr. 0329/2024)

Mehrere Schulen berichten davon, regelmäßig Schulsuspendierungen auszusprechen.
Dies ist in Ausnahmefällen bis zu 10 Tage möglich. Fraglich ist, wie groß der pädagogische Effekt der Suspendierungen ist, da abgesehen von der Strafe, nicht in die Schule zu gehen, keine weiteren Konsequenzen entstehen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden pro Jahr an Hannovers Schulen suspendiert?
2. Gibt es Angebote für die suspendierten Schülerinnen und Schüler, die eine pädagogische Aufarbeitung der Suspendierung – Anlass, persönliche Konsequenz etc. – gewährleisten?

3. Ist bekannt, was die Schülerinnen und Schüler während ihrer Suspendierung tun bzw. sind Probleme mit diesen Schülerinnen und Schülern während der Suspendierung bekannt?

Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem:

Zu 1.:
Frage: Wie viele Schülerinnen und Schüler werden pro Jahr an Hannovers Schulen suspendiert?

Die Maßnahme der Suspendierung liegt als Ordnungsmaßnahme gemäß § 61 NSchG in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Schulleitung und Klassenkonferenz. Der Landeshauptstadt Hannover liegt kein Datenmaterial über die Anzahl von Suspendierungen vor.

Zu 2.:
Frage: Gibt es Angebote für die suspendierten Schülerinnen und Schüler, die eine pädagogische Aufarbeitung der Suspendierung – Anlass, persönliche Konsequenz etc. – gewährleisten?

Die pädagogische Aufarbeitung liegt im Rahmen des Bildungsauftrages (§2 NSchG) in der Zuständigkeit der Schule. In geringen Einzelfällen werden die städtische Schulsozialarbeit und der Kommunale Sozialdienst durch die Schule über eine Suspendierung und die Hintergründe informiert. Je nach Informationsgehalt werden Hilfemaßnahmen geprüft und umgesetzt.

Zu 3.:
Frage: Ist bekannt, was die Schülerinnen und Schüler während ihrer Suspendierung tun bzw. sind Probleme mit diesen Schülerinnen und Schülern während der Suspendierung bekannt?

Antwort: Nicht bekannt.


TOP 4.6.
Anfrage von Ratsherrn Böning (Die Hannoveraner) zu Auszubildenden in handwerklichen und sozialen Berufen
(Drucks. Nr. 0392/2024)

Kürzlich wurde in den Medien berichtet, dass immer mehr -hauptsächlich junge Männer- die Schule abbrechen würden.


Ein ähnlich gelagertes Problem ist es, dass immer mehr Auszubildende, gerade in den handwerklichen Berufen, die Prüfung nicht bestehen.
Ein weiteres Problem, über welches jedoch öffentlich kaum, bzw. gar nicht gesprochen wird, scheint die Tatsache zu sein, dass - nach mir vorliegenden Aussagen von Personen aus den betreffenden Berufen - scheinbar immer häufiger Azubis die Prüfung "bestehen", die eigentlich durchgefallen wären, da sie die Prüfungsanforderungen schlicht nicht erfüllt haben.

Der "Vorwurf" - welcher mir gegenüber natürlich nur im vertraulichen 4-Augen Gespräch formuliert wurde! - lautet also, dass man häufiger mal "beide Augen zudrückt", damit der Azubi so trotzdem irgendwie noch seine Prüfung besteht. Obwohl er/sie wie gesagt fachlich eigentlich nicht geeignet ist.

Dieses soll vor allem in handwerklichen und auch sozialen Berufen mit Fachkräftemangel wie zum Beispiel Elektriker/in oder Erzieher/in der Fall sein.


Damit - so die mir gegenüber unabhängig voneinander getroffenen Aussagen - auf diese Weise ein paar neue Mitarbeiter in den Berufen mit Fachkräftemangel "nachrücken"...

Ich weise an dieser Stelle nochmals darauf hin, dass ich hier lediglich Aussagen weitergebe, welche von mehreren Seiten unabhängig voneinander an mich herangetragen wurden!

Vor dem Hintergrund, dass ja auch die Stadt Hannover viele verschiedene Auszubildende in Berufen mit Fachkräftemangel hat, frage ich daher die Verwaltung:

1) Wie viele Azubis in handwerklichen und sozialen Berufen hat die Stadt Hannover und wie viele haben in den letzten Jahren (2021-2023) die Ausbildung nicht bestanden?

2) Gab es mit Auszubildenden der Stadt Hannover auch schon ähnliche Fälle (wie in der Einleitung geschildert) und wenn ja,wie wurde in solchen Fällen von Seiten des ausbildenden Betriebes reagiert? Und kann die Verwaltung versichern,dass bei der Stadt nur solche Azubis nach der Ausbildung übernommen werden,die wirklich auch fachlich geeignet sind für ihren Beruf?



Die Beantwortung erfolgte über das Ratsinformationssystem:

Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, welche die Fragestellung bestätigen.

Frage 1: Wie viele Azubis in handwerklichen und sozialen Berufen hat die Stadt Hannover und wie viele haben in den letzten Jahren (2021-2023) die Ausbildung nicht bestanden?

Die Ausbildungen in handwerklichen Berufen erfolgen dezentral in den Fachbereichen. Die Rückmeldungen aus den verantwortlichen Fachbereichen waren dahingehend positiv, dass im besagten Zeitraum alle Auszubildenden ihre Abschlussprüfungen (ggf. in Form einer Wiederholung) bestanden haben.
Für die schulische Ausbildung zur Erzieherin können wir keine Angaben machen, da die LHH hier nicht der Ausbildungsträger ist, sondern die Fachschulen.

Frage 2: Gab es mit Auszubildenden der Stadt Hannover auch schon ähnliche Fälle (wie in der Einleitung geschildert) und wenn ja, wie wurde in solchen Fällen von Seiten des ausbildenden Betriebes reagiert? Und kann die Verwaltung versichern, dass bei der Stadt nur solche Azubis nach der Ausbildung übernommen werden, die wirklich auch fachlich geeignet sind für ihren Beruf?

Die Landeshauptstadt Hannover übernimmt grundsätzlich nur Auszubildende, die durch die erfolgreiche Ausbildung nachgewiesen haben, dass sie für die Anforderungen des Berufes geeignet sind und über die dafür erforderlichen Kenntnisse verfügen. Die Prüfungen der Auszubildenden werden jedoch von den entsprechenden Prüfungsausschüssen bei Kammern bzw. vorgeschriebenen Institutionen abgenommen, hierauf hat die LHH keine Einflussnahme. Soweit die Prüfungen bestanden wurden, ergeben sich aus den Tarifverträgen Ansprüche auf eine Anschlussbeschäftigung, soweit nicht in der Person liegende Gründe dem entgegenstehen. In der Anschlussbeschäftigung können sich die ausgebildeten Nachwuchskräfte bewähren.


TOP 5.
Neu- und Umbesetzungen in verschiedenen Gremien

TOP 5.1.
Neubesetzung des Kuratoriums der Franz-Kühnemann- Stiftung
(Drucks. Nr. 0522/2024)

Einstimmig beschloss der Rat die Neubesetzung des Kuratoriums der Franz-Kühnemann- Stiftung nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0522/2024.

TOP 5.2.
Umbesetzungen in verschiedenen Gremien
(Drucks. Nr. 0527/2024)

Einstimmig beschloss der Rat die Umbesetzungen in verschiedenen Gremien nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0527/2024.

Die übrigen Besetzungen der Gremien bleiben unberührt.


TOP 6.
Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG

TOP 6.1.
(Drucks. Nr. 0133/2024)

Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0133/2024.

TOP 6.2.
(Drucks. Nr. 0385/2024 mit 1 Anlage )

Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0385/2024 mit 1 Anlage.

TOP 6.3.
(Drucks. Nr. 0388/2024 mit 1 Anlage )

Einstimmig beschloss der Rat die Annahme von Zuwendungen gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0388/2024 mit 1 Anlage.



TOP 7.
6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover,
1. Änderungssatzung

(Drucks. Nr. 2282/2023 mit 8 Anlagen (online))

Mit 3 Enthaltungen beschloss der Rat die 6. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken für die allgemein bildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover - 1. Änderungssatzung, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2282/2023 mit 8 Anlagen.


TOP 8.
Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zu "Digitale Bildungschancen zielgenau gerechter gestalten" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern und Schüler*innen im ASchuBi (DS Nr. 1898/2023 N1, ergänzt/ersetzt durch DS Nr. 0143/2024 und DS Nr. 0330/2024)
(Drucks. Nr. 0405/2024 mit 3 Anlagen (nur online))
Ratsfrau Bax (SPD) fasste zusammen, dass Armut mehr sei als kein Geld zu haben. Es werde umfängliche Unterstützung für die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern benötigt. Die Teilhabe sei mit schnell zugänglichen Geräten an jedem Standort sicherzustellen. Die digitale Qualitätssicherung sei in enger Absprache mit Schulen, Verwaltung und Politik in dem beschlossenen, prozessbegleitenden Format sicherzustellen. Ratsfrau Bax erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ausdrücklich unterstütze.

Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) hob hervor, dass der Antrag ein Beispiel für die Fachlichkeit und Sachlichkeit des Ausschusses für Bildung und Schule darstelle. Denn man habe erkannt, dass in diesem Bereich Defizite vorhanden wären und dass es nicht sein könnte, dass jede Schule für sich die Güteklasse der Geräte definieren dürfte. Deshalb sei es gut, dass der Antrag der SPD-Fraktion die Standardisierung beschlossen habe und der Antrag der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei auf ein einheitlich festes Verfahren abziele.

Ratsfrau Chowaniec (CDU) erläuterte, dass es ein erster wichtiger Schritt wäre, dass die Geräte, die vorhanden sind, zunächst einmal auf die Schulen verteilt werden, an denen ein Unterstützungsbedarf vorhanden sei. Darüber hinaus seien einheitliche Standards und eine Prozessbegleitung durch die AG Schul-IT ebenfalls richtige Schritte. Ratsfrau Chowaniec erklärte, dass die CDU-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Ratsherr Bingemer (FDP) sagte, dass die FDP-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. Es sei überaus positiv, dass ausreichend Geräte vorhanden sind und das die Landeshauptstadt Hannover sogar einmal finanzielle Mittel einsparen könnte. Ratsherr Bingemer betonte, dass neben der Bereitstellung der Hardware vor Ort auch die Anschlüsse (Antennen und Leitungen) an und in die Gebäude gebracht werden müssten.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag des Schul- und Bildungsausschusses zu "Digitale Bildungschancen zielgenau, gerechter gestalten" aus dem Antrag der Vertreter*innen der Eltern und Schüler*innen im ASchuBi (DS Nr. 1898/2023 N1, ergänzt/ersetzt durch DS Nr. 0143/2024 und DS Nr. 0330/2024) nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0405/2024 mit 3 Anlagen.

TOP 9.
Bebauungsplanangelegenheiten

TOP 9.1.
Veränderungssperre Nr. 124 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1884, Kabelkamp
(Drucks. Nr. 2633/2023 mit 2 Anlagen (nur online))

Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 124 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 1884, Kabelkamp, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2633/2023 mit 2 Anlagen.

TOP 9.2.
Veränderungssperre Nr. 125 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 59, 1. Änderung, Vordere Schöneworth
(Drucks. Nr. 0069/2024 mit 2 Anlagen (online))

Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 125 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 59, 1. Änderung, Vordere Schöneworth, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0069/2024 mit 2 Anlagen.

TOP 9.3.
Veränderungssperre Nr. 126 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1883, Geha- Carré
(Drucks. Nr. 0148/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

Einstimmig beschloss der Rat die Veränderungssperre Nr. 126 für den Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans Nr. 1883 , Geha- Carré, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0148/2024 mit 2 Anlagen.

TOP 9.4.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 391, 2. Änderung,
südlich Herrenhäuser Markt, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0286/2024 mit 4 Anlagen (nur online))

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 391, 2. Änderung - südlich Herrenhäuser Markt, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0286/2024 mit 4 Anlagen.

TOP 9.5.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 484, 1. Änderung, Elbestraße,
Satzungsbeschluss

(Drucks. Nr. 0333/2024 mit 4 Anlagen (nur online))

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 484, 1. Änderung, Elbestraße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0333/2024 mit 4 Anlagen.


TOP 9.6.
Bebauungsplan Nr. 1891, IGS Bothfeld / Hintzehof, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 0350/2024 mit 4 Anlagen (nur online))

Einstimmig beschloss der Rat den Bebauungsplan Nr. 1891, IGS Bothfeld / Hintzehof, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0350/2024 mit 4 Anlagen.


TOP 10.
Restitution eines Gemäldes aus dem Besitz der Landeshauptstadt Hannover, aufbewahrt im Sprengel Museum Hannover aus Ankauf im Jahr 1949 des Dr. Conrad Doebbeke (1889-1954) Berlin
(Drucks. Nr. 0068/2024)


Einstimmig beschloss der Rat die Restitution eines Gemäldes aus dem Besitz der Landeshauptstadt Hannover, aufbewahrt im Sprengel Museum Hannover aus Ankauf im Jahr 1949 des Dr. Conrad Doebbeke (1889-1954) Berlin, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0068/2024.


TOP 11.
Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt: Widmung neuer Ehrengräber
(Drucks. Nr. 2350/2023)

TOP 11.1.
Änderungsantrag der SPD-Fraktion
(Drucks. Nr. 0211/2024)

Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass von den 81 von der Landeshauptstadt Hannover gepflegten Ehrengräbern lediglich 4 Gräber von Frauen wären. Deshalb habe man sich die Mühe gemacht die Biographien von 6 für Hannover bedeutende Frauen zu recherchieren, damit unter den dann 87 Ehrengräbern wenigstens zehn von Frauen vertreten seien.

Ratsfrau Zaman (SPD) erörterte, dass die SPD-Fraktion den Änderungsantrag in das Verfahren gegeben habe, damit weiterhin eine Prüfung der Personen der Auszeichnung eines Ehrengrabes vorangestellt werde.


Einstimmig beschloss der Rat den Änderungsantrag der SPD-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0211/2024.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag
(Drucks. Nr. 0211/2024), den Antrag der Fraktion Die PARTEI & Volt: Widmung neuer Ehrengräber, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2350/2023.


TOP 12.
Einhaltung der von der WHO empfohlenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030
(Drucks. Nr. 2541/2023)

Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass die heute geltenden Grenzwerte für Feinstaube und Stickstoffdioxid nicht mehr den aktuellen, wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Luftschadstoffen entsprechen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfehle daher eine deutliche Verschärfung der Grenzwerte für Feinstaube und Stickstoffdioxid. Ratsfrau Kraeft stellte fest, dass saubere Luft Gesundheitsschutz und Sozialpolitik abbilde. Gerade vor dem Hintergrund, dass wichtige Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan gestrichen wurden und sich auf EU-Ebene neue Grenzwerte abzeichnen, sei der vorliegende Antrag aktueller denn je. Denn wenn die in Verhandlung stehenden Grenzwerte der Europäischen Union in Kraft treten, bedeute das für die Stadt Anstrengungen, um die dann vorgegebenen Stickstoffwerte erreichen zu können. Aktuell befinde man sich bei 32 Mikrogramm (µg) pro m³ Luft und müsste dann auf 20 µg pro m³ Luft hinunter. Ratsfrau Kraeft erklärte, dass eine Reduzierung von Stickstoffdioxid in erster Linie durch die Reduzierung von Dieselverkehren möglich wäre. Die Diskrepanz, von denen in der Landeshauptstadt Hannover gemessenen Werten und bis zu denen auf EU-Ebene sich abzeichnenden Grenzwerte, ließe sich nicht leicht überbrücken. Die Devise müsste demnach lauten, dass mehr Anstrengungen für eine saubere Luft unternommen werden müssten. Stattdessen hätten die Fraktionen der SPD, CDU und FDP wichtige Maßnahmen aus dem Luftreinhalteplan herausgenommen und wollten nichts von Auseinandersetzungen mit Maßnahmen für eine saubere Luft in Hannover wissen. Genau die Maßnahmen, die den KFZ-Verkehr betreffen und die aus dem Luftreinhalteplan herausgestrichen wurden, seien für ein Erreichen der EU-Grenzwerte notwendig, weil die Quelle von Stickstoffdioxid im Wesentlichen der Dieselverkehr wäre. Ratsfrau Kraeft hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei jetzt eine vorausschauende Politik machen wollte, die die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene sowie den Gesundheitsschutz und die Lebensqualität der Menschen in Hannover im Blick habe. Man sollte mit dem Ziel das Beste für die Bewohner*innen Hannovers zu erreichen auf der Grundlage von Fakten diskutieren. Es gelte den Gesundheitsschutz über parteipolitische Auseinandersetzungen zu stellen, um die Leitplanken für einen Gesundheitsschutz bis 2030 auszurichten.

Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat darum, dass im Zeichen eines gepflegten Miteinander Zwischenrufe und Unterbrechungen unterbleiben mögen und die Hintergrundgeräusche im Saal reduziert werden sollten, sodass die jeweils Sprechenden nicht gegen den Lärm stimmlich ankämpfen müssten.

Ratsherr Dr. Ramani (SPD) machte deutlich, dass man in der Vergangenheit viele Diskussionen zur Luftqualität in Hannover geführt und in der vergangenen Ratsversammlung den Luftreinhalteplan beschlossen habe. Darin seien zahlreiche Maßnahmen enthalten, die für eine Verbesserung der Luftqualität sorgten. Mit dem vorliegenden Antrag werde suggeriert, dass es noch viele Maßnahmen geben könnte, die im kommunalen Wirkungsbereich liegen und noch nicht im Rahmen der Luftreinhaltung durchgeführt werden. Dabei liefere der Luftreinhalteplan Auskunft über die Quellen der Schadstoffe, die im Wesentlichen bei der Industrie und dem Verkehr liegen. Ratsherr Dr. Ramani erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen werde, da diese beiden Bereiche wenig Spielraum für kommunale Vorschriften eröffneten.

Ratsherr Engelke (FDP) wies darauf hin, dass man die Umweltzone abgeschafft habe, weil die Luft in Hannover besser geworden wäre. Ratsherr Engelke konstatierte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei sofort zusätzliche Regulierungen für die Bürger*innen einführen wollte, nachdem die WHO über neue Grenzwerte nachgedacht habe. Ratsherr Engelke sagte, dass sich die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei noch nie für die Verflüssigung des Verkehrs eingesetzt habe. Vielmehr gebe es überall Stopp & Go und man stehe vor roten Ampeln im Stau. Man habe es der Ideologie der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zu verdanken, dass die Linienbusse an ihren Haltestellen mitten auf der Straße anhalten müssten, um die Fahrgäst*innen ein- und aussteigen zu lassen und die Autos im Stau dahinter warten müssten. Darüber hinaus habe der Oberbürgermeister verkündet, dass nicht nur in der Innenstadt, sondern auch in den Stadtbezirken Parkplätze entfernt werden sollten. Das werde jedoch dazu führen, dass die Autofahrer*innen viel längere Strecken in Ihren Stadtbezirken zurücklegten, um einen geeigneten Parkplatz finden zu können. Die Idee, wonach die Menschen ihre Autos abschaffen werden, weil es weniger Parkraum gebe, könnte aufgrund fehlender Infrastruktur nicht aufgehen, da die Menschen zur Arbeitsstelle und zum Einkaufen gelangen müssten. Ratsherr Engelke bemerkte, dass die Ideologie der Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei und die damit verbundenen Maßnahmen zum Individualverkehr nicht zur Verbesserung der Luftqualität in Hannover führen.

Ratsherr Oppelt (CDU) erörterte, dass die CDU-Fraktion für eine Klimapolitik mit Augenmaß – für Klimaschutz mit Maß und Mittel, stehe. Man wollte sowohl die Menschen als auch die Wirtschaft mitnehmen und zudem die sozialen Folgewirkungen jeder einzelnen Maßnahme berücksichtigen. Ratsherr Oppelt sagte, dass er vermehrt den Eindruck gewinne, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei den Klimaschutz um jeden Preis durchsetzen wollte. Das Bedauerliche daran sei, dass man damit das Gegenteil erreiche, weil dadurch die berechtigten Maßnahmen zum Klimaschutz, hinter denen der Rat der Stadt in seiner Gesamtheit stehe, an Akzeptanz bei den Bürger*innen verliere. Ratsherr Oppelt führte weiter aus, dass nicht ständig Debatten über neue Grenzwerte geführt werden müssten, sondern dass auf neue Technologien und Innovationen gesetzt werden sollte. Das Ziel müsste sein, dass andere Staaten den Innovationen zum Klimaschutz in Deutschland folgen wollten. Ratsherr Oppelt erklärte, dass die CDU-Fraktion eine prosperierende Wirtschaft, Wohlstand und Arbeitsplätze und den Klimaschutz stärken wollte. Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei hingegen wollte nur ihre Klimaziele erreichen.

Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) entgegnete, dass alle Maßnahmen, die den Automobilverkehr betreffen, im Luftreinhalteplan gestrichen wurden, was den Einwand der SPD-Fraktion deutlich entkräfte. Ferner werde sie das, was die FDP-Fraktion Ideologie nenne, Politik, die die Menschen erreiche nennen, wenn man sich die vergangenen Wahlergebnisse anschaue. Ratsfrau Kraeft stellte die Frage in den Raum, wie man von Ideologie sprechen könnte, wenn die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei den Antrag zur Erstellung eines Gutachtens in das Verfahren gebe, über das die Politik, unter Berücksichtigung aller darin enthaltener Maßnahmen im Nachgang beraten und beschließen sollte. Es werde zudem seltsam anmuten, wenn die CDU-Fraktion wissenschaftliches Arbeiten und die Beteiligung des Rates als Ideologie bezeichne.

Ratsherr Gill (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: „Schluss der Debatte.“
Mit 39 Stimmen beschloss der Rat gemäß §13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Ratsherr Gast (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) machte deutlich, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei aufgrund der Diskussionen und Entwicklungen in der Europäischen Union für die Zukunft gewappnet sein wollte, wenn der Grenzwert bis 2030 auf 60 % des zurzeit geltenden Grenzwertes reduziert werden müsste. Ratsherr Gast hob hervor, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei in der Vergangenheit Beschlüsse zur Optimierung von Ampelschaltungen und Verkehrsrechnern mitgetragen habe, sodass man nicht davon sprechen könnte, dass die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei für Staus und Stopp & Go in der Stadt verantwortlich sei.

Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass besonders im Kindesalter, bei Säuglingen – beim Aufwachsen die Luftschadstoffe sehr gravierende Auswirkungen hätten. Deshalb sei es nicht hinnehmbar, wie zu diesem Thema argumentiert werde. Ratsfrau Stock sagte, dass die Verkehrswende in diesem Zusammenhang überaus wichtig sei und zudem vom Rat der Stadt beeinflusst werden könnte. Es sei erwiesen, dass mit den Luftschadstoffen aus den Auspuffanlagen Allergene viel aggressiver wirkten und alle Menschen krankmachen. Darüber hinaus wäre das Ganze auch ein soziales Problem, da überwiegend Menschen mit geringerem Einkommen in den stark befahrenen Straßen wohnten. Ratsfrau Stock stellte fest, dass eine Messstation in Hannover viel zu wenig wäre, da es deutlich mehr als nur eine viel befahrene Straße in der Landeshauptstadt gebe. Ratsfrau Stock unterstrich, dass sie die Kommentare und die fehlende Ernsthaftigkeit zu dem Thema erschüttere und dass man als Kommune in der Verantwortung stehe die Verbesserung der Luftqualität durch eine Verkehrsverlagerung in den Griff zu bekommen.

Ratsherr Döring (FDP) erläuterte, dass sich seit Bestehen der zivilisierten Menschheit die Mächtigen darum bemühten Argumente dafür zu finden, die Bürger*innen zum Verzicht zu bewegen. Das sei im Mittelalter die Angst vorm Fegefeuer gewesen, welches die Leute dazu gebracht habe, möglichst viel Ablass zu bezahlen. Zur politischen Entstehungsgeschichte der Grünen gehöre, dass man die Angst der Menschen vor unsichtbaren, geschmacklosen und geruchlosen Stoffen schüre. Das sei das Ozonloch, der saure Regen, die Radioaktivität und der Elektrosmog gewesen. Und von alldem seien nun noch das CO² und die Feinstaube übriggeblieben. Ratsherr Döring betonte, dass dieses Politikmodell nun leider seine Anhänger*innen gefunden habe. Ein Drittel der Bevölkerung finde nichts schöner, wenn die Oberen ihnen sagen würden, wann diese auf etwas verzichten sollten. Das sei nicht der Ansatz der FDP-Fraktion und deshalb werde man den vorliegenden Antrag ablehnen.
Mit 37 Stimmen gegen 24 Stimmen lehnte der Rat die Einhaltung der von der WHO empfohlenen Grenzwerte für Luftschadstoffe bis 2030 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2541/2023 ab.


TOP 13.
Antrag der CDU-Fraktion: Grüner Pfeil gegen Rotlichtverstöße
(Drucks. Nr. 2636/2023)

Ratsherr Hoare (CDU) bat darum, dass dem vorliegenden Antrag zugestimmt werden möge.

Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erklärte, dass die Grünen dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen werden.
Einstimmig beschloss der Rat den Antrag der CDU-Fraktion: Grüner Pfeil gegen Rotlichtverstöße, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2636/2023.


TOP 14.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Thema: Gewalt an Schulen entgegenwirken – Maßnahmen zur akuten Unterstützung an hannoverschen Schulen entwickeln, fördern und umsetzen
(Drucks. Nr. 0161/2024)

TOP 14.1.
dazu Änderungsantrag der CDU-Fraktion
(Drucks. Nr. 0180/2024)

Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) verlas den Antragstext einschließlich Begründung und ergänzte, dass es die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei für wenig sinnvoll halte, den Schulen einfach die Zuwendungen auszuzahlen und diese dann mit den Projekten alleinzulassen. Es werde transparente Kriterien für die Verwendung der Gelder und eine individuelle Unterstützung benötigt.

Ratsfrau Chowaniec (CDU) erläuterte, dass die CDU-Fraktion bereits in der Ratsversammlung vom vergangenen Dezember in einem Dringlichkeitsantrag in Reaktion auf die Vorfälle und den Brandbrief der IGS Büssingweg deutlich gemacht habe, dass die betroffenen Schulgemeinschaften mit der Situation nicht alleingelassen werden dürften. Den heute vorliegenden CDU-Antrag sehe man deshalb als eine notwendige Ergänzung des Ursprungsantrags und auch des Antrags der Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei, da dort noch differenzierter auf die notwendigen Maßnahmen eingegangen werde. Im Weiteren verlas Ratsfrau Chowaniec den eigenen Änderungsantrag.

Ratsfrau Bax (SPD) stellte klar, dass das Thema dringlich sei, da die Gewaltlage in den Schulen unverändert wäre und dass in den Schulen IGS Stöcken und IGS Büssingweg höchstens Mikrobewegungen und Lippenbekenntnisse passiert wären. Ratsfrau Bax betonte, dass wirklich gravierende Ereignisse vorgefallen seien, bevor sich Schulen zur Formulierung eines Brandbriefes durchringen werden. Ratsfrau Bax erörterte, dass man im vorliegenden Fall Schulen und Schüler*innen auf Haupt- oder Förderschulniveau zu betrachten habe. Bildungsbenachteiligt gemeint, Schulen, die sehr von passgenauen Bildungsangeboten profitierten. Auf der anderen Seite werden Gymnasiallehrerumstellung, gymnasialorientierte Stundentafeln, Sechszügigkeit, volle Klassen, schwierige Schüler*innen und von Seiten der Zubringer-Grundschulen volle Schulhöfe sowie abgeschulte Klassen im Sommer noch einmal zusätzlich destabilisieren. Ratsfrau Bax berichtete, dass es sehr erhellend gewesen wäre mit Schüler*innen der IGS Büssingweg in den Austausch gekommen zu sein. Im Netzwerk Schulvermeidung der Stadt, in dem viele relevante Player verschiedener Ebenen vertreten wären werde deutlich, dass man ein echtes Problem mit Kindern habe, die man nicht mehr erreiche. Es wird eigentlich eine schnelle, funktionsfähige, behördliche Taskforce der Problemanalyse, der Prozessbegleitung und der Problemlösung benötigt, die gemeinsam mit den Schulen einen Ist-Stand ermittelt und dann aus einem Maßnahmenkatalog, bestenfalls aus dem Mix von Land und Stadt, die passenden Maßnahmenbausteine wirkungsvoll zum Einsatz bringe. Es werde kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen benötigen, die strukturell greifen und zur Stabilisierung verhelfen. Dazu müsste man behördlich, parteiübergreifend sowie gemeinsam mit den Schulen lösungsorientiert in einen wertschätzenden Prozess einsteigen, der auch kreative Lösungen zulasse.

Ratsherr Böning erklärte, dass er den Ursprungsantrag in der vorliegenden Form ablehne und sich zum Änderungsantrag der CDU-Fraktion enthalten werde. Ratsherr Böning wies vor dem Hintergrund einer wirklich offenen Kommunikation auf das Zitat eines Lehrkörpers der IGS Büssingweg hin, wonach dieser seinen Job verlieren werde, wenn er die Probleme offen beim Namen nennt. Ratsherr Böning sagte, dass es ihm zumindest dafür ausreiche, nicht mit Nein zu stimmen, wenn im CDU-Antrag formuliert werde, dass Verstöße entsprechend ihrer Strafe auf den entsprechenden Ebenen zukünftig konsequent, disziplinarisch, ordnungs- und strafrechtlich geahndet werden.

Ratsherr Jacobs (AfD) berichtete, dass man gestern im Ausschuss für Schule und Bildung habe miterleben dürfen, wie total unzufriedene Eltern und Schüler*innen, die Angst hätten in die Schule zu gehen, ihre Sorgen und Nöte präsentiert hätten. Ratsherr Jacobs machte deutlich, dass anscheinend die Zuweisungen an die Brennpunktschulen ausgelaufen wären und dass denen wenigstens ein Zeitplan zugänglich gemacht werden müsste, wann mit einer Fortsetzung gerechnet werden könnte.

Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) wies darauf hin, dass der Schul- und Bildungsausschuss sehr lange über die Einführung eines Sozialindikators beraten habe und alle gemeinsam einen diesbezüglichen Antrag auf den Weg gebracht hätten. Dies werde von der Einführung eines Sozialindex auf Landesebene sowie durch den Zugang zum Startchancenprogramms des Bundes flankiert. Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz bemerkte, dass all diejenigen das wüssten, die regelmäßig an den Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses teilnehmen. Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz erklärte, dass eine transparente Zuweisung von Mitteln nach nachvollziehbaren Kriterien aufzulegen sei. Man benötige Kriterien, wonach die Schulen dauerhaft über Ressourcen verfügen könnten, um den Problemen zu begegnen. Eine Einmalzuwendung in Höhe von 10.000 €, für was auch immer, sei da wenig hilfreich.

Ratsherr Bingemer (FDP) erläuterte, dass Präventionsmaßnahmen an Schulen überaus wichtig wären und dass diese unter dem Titel: Schulen mit besonderen Herausforderungen, liefen. Zurzeit bestehen Probleme mit zwei integrierten Gesamtschulen bei denen ebenfalls Präventivmaßnahmen ergriffen werden sollten, wobei primär dort auch die Schulleitungen gefordert sei. Ratsherr Bingemer hob hervor, dass das Land möglichst schnell die vakante Position einer Schulleitung an der IGS Stöcken besetzen müsste, damit dort eine entsprechende Leitung vorhanden sei.

Ratsherr Keller (AfD) stellte klar, dass er an allen Sitzungen des Schul- und Bildungsausschusses, wenn auch zum Teil über die Meeting-Software ZOOM, teilgenommen habe. Ratsherr Keller sagte, dass er in einem Gespräch mit der Schulleitung der IGS Büssingweg erfahren habe, dass die Zuwendungen für die Schulen kontinuierlich nach unten korrigiert wurden und das eine Einmalzahlung in Höhe von 10.000 € weiterhelfen könnte.

Ratsherr Jacobs (AfD) fragte, wie der Topf für die Brennpunktschulen finanziell ausgestattet gewesen und wann dieser ausgelaufen wäre.

Stadträtin Blasberg-Bemse antwortete, dass die Verwaltung die Frage im Nachgang beantworte.

Bürgermeisterin Plate (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erörterte zum Antrag der AfD-Fraktion, dass die 10.000 € aus dem Topf des Programms Wir 2.0 genommen werden sollten. Das sei genau das Programm, in dem migrantische Vereine mitgewirkt hätten, um Projekte zu entwickeln. Bürgermeisterin Plate bemerkte, dass diejenigen, die ein wenig in die richtige Richtung denken könnten auch wissen würden, warum das Geld ausgerechnet aus diesem Topf genommen werden sollte.

Ratsherr Bingemer (FDP) konstatierte, dass seines Wissens nach die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg nicht zu den acht Schulen gehört hätten, die seinerzeit in das Projekt mit dem Titel: „Schule mit besonderen Herausforderungen“ aufgenommen worden sind.

Ratsherr Jacobs (AfD) erklärte, dass die Mittel aus dem Programm Wir 2.0 genommen werden sollten, weil die AfD der Auffassung sei, dass alle davon profitieren sollten, was die Stadt einnehme. Darüber hinaus könnten die Migrantenorganisationen, falls unter den Unruhestiftern an den Schulen Migranten wären, viel eindringlicher auf die Eltern oder die Schüler*innen selbst einwirken.

Ratsherr Knüppel (SPD) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung: Schluss der Debatte.
Gegen 1 Stimme beschloss der Rat gemäß § 13 Abs. b Geschäftsordnung des Rates den Schluss der Debatte.

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat den Änderungsantrag der CDU-Fraktion nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0180/2024.

Bei 1 Enthaltung beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0180/2024), den Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei zum Thema: Gewalt an Schulen entgegenwirken – Maßnahmen zur akuten Unterstützung an hannoverschen Schulen entwickeln, fördern und umsetzen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0161/2024.


TOP 20.
Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einem Sicherheitsdienst für die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg
(Drucks. Nr. 0506/2024)

Ratsfrau Chowaniec (CDU) machte deutlich, dass das Gewaltproblem an der IGS Stöcken und der IGS Büssingweg akut sei und auch nicht wegdiskutiert werden könnte. Man dürfe die Schulen nicht im Regen stehen lassen. Die CDU-Fraktion stimme mit dem Oberbürgermeister darin überein, dass man sich keine amerikanischen Verhältnisse an den hannoverschen Schulen wünsche. Ratsfrau Chowaniec betonte, dass die Schulen jetzt Unterstützung benötigten. Mit dem vorliegenden Antrag wollte die CDU-Fraktion dem ausdrücklichen Wunsch der Schulen nach einem Ordnungs- oder Sicherheitsdienst nachkommen. Denn mit diesem Personal könnte man sofort Verbesserungen herbeiführen und die Lücke bis zur Wirksamkeit der übrigen Maßnahmen und Konzepte schließen.

Ratsfrau Bax (SPD) erläuterte, dass man in der gestrigen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses darüber diskutiert habe, dass Security-Dienste und Schule gar nicht so einfach zusammengebracht werden könnten und gar nicht zum Schulfrieden beitragen würden, sondern eventuell sogar zu einem Klima der Angst an den Schulen beitrage. Formal seien die in den Schulen Tätigen und die Schulgemeinschaft für die Sicherheit im Allgemeinen und die Sicherheit des Schulfriedens zuständig. Zudem wären Security-Dienste schon allein wegen des Mangels an pädagogischer Ausbildung rechtlich nicht einsetzbar. Ratsfrau Bax wies darauf hin, dass die Schulen in konkreten Gesprächen formuliert hätten, dass im unmittelbaren Umfeld der Schulen eine Schulwegsicherung benötigt werde. Eine sichtbare Präsenz an Ordnungshüter*innen, die für einen sicheren Schulweg sorgen könnten. Ratsfrau Bax erklärte, dass die SPD-Fraktion den vorliegenden Antrag ablehne, da die konkrete Forderung der Schulen nach einer Schulwegsicherung darin nicht enthalten wäre. Ratsfrau Bax merkte an, dass es einen Ordnungsdienst zur Schulwegsicherung gegeben habe und fragte, warum dieser abgezogen wurde.

Stadträtin Blasberg-Bense erläuterte, dass die Verwaltung in einer akuten Situation vor Weihnachten dem Wunsch der Schulen nach einer Schulwegsicherung nachgekommen sei. Da im Rahmen dieser Maßnahme keine Vorfälle zu beklagen gewesen waren, habe man gemeinsam entschieden, diese Maßnahme nach den Weihnachtsferien nicht fortzusetzen.

Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erörterte, dass man seinerzeit in enger Abstimmung gemeinsam entschieden habe, dass man den kommunalen Ordnungsdienst an den beiden benannten Schulen einsetze. Allerdings sei für ihn als Ordnungsdezernent von Beginn an klar gewesen, dass der Ordnungsdienst nur im Sinne einer Erstintervention an den Schulen weiterhelfen könnte. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe erklärte, dass insgesamt 44 Mitarbeitende in drei Schichten im Ordnungsdienst eingesetzt seien und für das gesamte Stadtgebiet zuständig wären. Deshalb sei nicht besonders viel Fantasie notwendig um erfassen zu können, dass diese 44 Kolleg*innen nicht dauerhaft eine Schulwegsicherung betreiben könnten. Erster Stadtrat Dr. von der Ohe sagte, dass Personen aus einem privaten Sicherheitsdienst oder aus einem Team Schulwegsicherung eingesetzt werden müssten, wenn man eine längerfristige Schulwegsicherung wünsche. Darüber hinaus sei es sicherlich möglich im Rahmen einer Überbrückungsphase den Ordnungsdienst kurzfristig zur Verfügung zu stellen.

Ratsherr Böning unterstrich die Dringlichkeit des Handelns und merkte an, dass staatlich geförderte Präventionsmaßnahmen in den seltensten Fällen zur Lösung von Problemen geführt hätten. Deshalb sei davon auszugehen, dass die Schulwegsicherung keine Maßnahme auf Zeit werden könnte. Zudem sei nicht davon auszugehen, dass nur an der IGS Büssingweg und der IGS Stöcken eine Schulwegsicherung benötigt werde. Diese beiden Schulen hätten lediglich den Mut bewiesen einen Brandbrief zu verfassen. Ratsherr Böning erklärte, dass er dem vorliegenden Antrag zustimmen werde.

Beigeordneter Kelich (SPD) sagte, dass er die Aussage nachvollziehen könnte, dass der Ordnungsdienst so lange im Einsatz bliebe, bis eine Schulwegsicherung organisiert werde. Allerdings habe der Rat der Stadt in seiner Sitzung vom vergangenen Dezember einen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und der FDP beschlossen, der genau auf den Gewaltschutz an der IGS Büssingweg abziele. Beigeordneter Kelich fragte, wer und wie man zu der Einschätzung gelangt sei den Ordnungsdienst abzuziehen, obwohl die Schulwegsicherung noch nicht eingesetzt wurde.

Stadträtin Blasberg-Bense antwortete, dass die Verwaltung die Situation bewertet und gemeinsam entschieden habe, dass das nur eine kurzfristige Maßnahme sein könnte, da nach dem Niedersächsischen Schulgesetz die Schulen und das Personal des Landes für das Gelände um die Schule herum bis zur nächsten Haltestelle verantwortlich wären. Zudem sei natürlich die Polizei für die Sicherheit im öffentlichen Raum zuständig.

Ratsherr Albrecht (CDU) schloss sich den Worten des Vorsitzenden der SPD-Fraktion an und sagte, dass man einen Antrag in das Verfahren gegeben habe, wonach ein Sicherheitsdienst benötigt werde, der sowohl auf der Straße, als auch auf dem Schulgelände unter der Schulleitung eingesetzt werden könnte. Das sei gemäß § 62 Abs. 2 des Nds. Schulgesetzes durchaus möglich. Ferner sei vor der Tatsache, dass man eine Vielzahl an nicht pädagogischen Personal an den Schulen habe, auch der Hinweis nicht greife, dass nur Pädagogen eingesetzt werden dürften. Ratsherr Albrecht konstatierte, dass ein Beschluss benötigt werde, dass die Stadt für die Sicherheit der Schüler*innen sowie der Lehrer*innen etwas anschieben möge, um ein dahingehendes Zeichen setzen zu können, dass man auf der Seite der Eltern, der Schüler*innen und der Lehrkräfte stehe.

Beigeordneter Kelich (SPD) brachte seine Fassungslosigkeit darüber zum Ausdruck, dass die Verwaltung zu der Einschätzung gelangt sei den Ordnungsdienst abzuziehen, obwohl die Schulwegsicherung noch nicht eingesetzt wurde. Beigeordneter Kelich empörte sich darüber, wie die Verwaltung mit einem Auftrag ihres steuernden Organs – dem Rat der Stadt, verfahre.

Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) bat darum, dass man sich dem Wesentlichen, nämlich den Sorgen und Nöten der Schüler*innen und nicht der Frage, wer, wann, welchen Antrag gestellt habe, zuwenden möge. Ratsfrau Dr. Vögtle-Köckeritz erinnerte daran, dass der Fachtag im Ergebnis hervorgebracht habe, dass die Schüler*innen sowohl Opfer, als auch Täter wären und dass die Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen kämen und die Hilfe des Rates benötigten. Darüber hinaus hätten sich die Schüler*innen in der gestrigen Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vehement gegen einen Sicherheitsdienst ausgesprochen, zumal im Rahmen des Fachtages die Einschätzung formuliert wurde, dass der Einsatz eines Sicherheitsdienstes die Kinder weiter kriminalisieren könnte.

Ratsherr Oppelt (CDU) teilte die Empörung des Vorsitzenden der SPD-Fraktion und erklärte, dass die Gesamtheit des Rates dem vorliegenden Antrag zustimmen müsste, nachdem die Verwaltung eigenmächtig eine Maßnahme abgebrochen habe, ohne das die Problematik tatsächlich einer Lösung zugeführt wurde.

Ratsfrau Zahl (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) hob hervor, dass es überaus positiv wäre, dass die Verwaltung selbstständig und schnell reagiert habe und den Sicherheitsdienst dann eingesetzt habe, als dieser nötig gewesen war. Außerdem hätten die Schüler*innen dahingehend argumentiert, dass die Einrichtung eines Sicherheitsdienstes nicht in ihrem Sinne wäre. Ratsfrau Zahl unterstrich, dass es überaus erfreulich wäre, dass die Dezernent*innen gemeinsam und schnell reagiert und nicht den manchmal sehr langwierigen Prozess bis hin zu einem Ratsbeschluss abgewartet hätten.

Ratsherr Metell (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) zitierte aus dem Dringlichkeitsantrag vom vergangenen Dezember, wonach die Landeshauptstadt Hannover Gespräche mit dem Land Niedersachsen und der Polizei über ein Sicherheitskonzept in Umfeld von Schulen – auf dem Schulhof und den Schulwegen, führen möge. Ratsherr Metell stellte fest, dass in dem Dringlichkeitsantrag überhaupt nichts von einem Sicherheitsdienst hinterlegt wurde. Die Verwaltung habe den Ordnungsdienst schon vor dieser Ratsversammlung eingesetzt und diesen auch wieder abgezogen, nachdem keine Notwendigkeit mehr bestanden habe.



Ratsherr Gill (SPD) informierte darüber, dass Anfang des Monats ein Radfahrer vor der IGS Büssingweg vom Fahrrad gezogen, verprügelt und bespuckt wurde.
Gegen 16 Stimmen lehnte der Rat den Dringlichkeitsantrag der CDU-Fraktion zu einem Sicherheitsdienst für die IGS Stöcken und die IGS Büssingweg nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0506/2024 ab.

TOP 15.
Antrag von Ratsherrn Wolf: Situation der Suchtkranken und Obdachlosen am Schwarzen Bären/Alte Hautklinik entschärfen
(Drucks. Nr. 2358/2023)

TOP 15.1.
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei
(Drucks. Nr. 0059/2024)

TOP 15.1.1.
Gemeinsamer Änderungsantrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zu DS 0059/2024
(Drucks. Nr. 0381/2024)

Ratsherr Wolf (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) erläuterte, dass sich in Linden-Süd, am Schwarzen Bären, im Umfeld der alten Hautklinik eine neue Drogenszene gebildet habe, was dazu geführt habe, dass der Bezirksrat und Einwohner*innen inzwischen vehement ihren Unmut dazu äußerten. Ratsherr Wolf sagte, dass sich der Ärger nicht gegen die Drogengebrauchenden richte, sondern die Situation insgesamt inzwischen relativ unerträglich wäre. Es sei mittlerweile so weit gegangen, dass Menschen in Hauseingängen, Fluren und Kellern schliefen und Kinder, die zur Schule müssten, über diese hinwegsteigen müssten. Zudem würden auf den Freiflächen, Bolz- und Spielplätzen Unmengen an Spritzen und Dergleichen herumliegen. Ratsherr Wolf hob hervor, dass die Anwohner*innen ausdrücklich unterstrichen hätten, dass man kein Problem mit den Leuten habe und sich auf keinen Fall ein Szenario wünschen, in dem diese Menschen erneut verdrängt werden. Vielmehr sollte eine Möglichkeit geschaffen werden, dass die Leute dort sozialarbeiterisch und medizinisch betreut werden, sanitäre Anlagen und ein Wärmeraum geschaffen werden sollten. Im Weiteren verlas Ratsherr Wolf seinen eigenen, mit den Anwohner*innen und dem Stadtbezirksrat gemeinsam formulierten Antrag sowie die beiden Änderungsanträge in Auszügen.

Ratsherr Nicholls (SPD) stellte fest, dass der vorliegende Antrag in vielerlei Hinsicht nicht tragbar sei. Beispielsweise sei die Vermengung von Aufenthaltsorten für Obdachlose und Suchtkranke fachlich vollkommen ungeeignet. An der Stelle müsste mit verstärkter Straßensozialarbeit, mit Einbindung der dort tätigen Initiativen, mit dem Hinweis auf Hilfseinrichtungen eine Lösung für die zeitweilige Problematik an einem bestimmten Ort geschaffen werden. Eine dauerhafte Einrichtung von Hotspots für Suchtkranke dezentral in der Stadt zu etablieren, sei etwas, was niemand in der unmittelbaren Nachbarschaft wollen würde. Notwendig sei vielmehr, dass zentral gelegene Aufenthalts- und Unterstützungsorte in der Form ausgestaltet werden, dass diese auch angenommen werden könnten. Ratsherr Nicholls sagte, dass der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, FDP und der SPD auf Aufenthalts- und Unterstützungsorte für Wohnungslose und drogenkonsumierende Personen einginge und zudem ein Defizit, welches in der Ursprungsdrucksache keine Erwähnung gefunden habe, nämlich einem Ort für drogenkonsumierende Frauen, aufgreife.

Ratsherr Rinker (Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei) machte deutlich, dass die Ursprungsdrucksache und die beiden Änderungsanträge letztendlich in dieselbe Richtung – einer Verbesserung der Situation insgesamt in Linden-Süd, weise. Ratsherr Rinker erklärte, dass man dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und der FDP nicht zustimmen könnte, weil dort eine Orientierung hin zu den Angeboten in der Innenstadt formuliert wurde. Das sei nicht zielführend, da die meisten Menschen, die sich neu im Stadtteil angesiedelt hätten, vom Raschplatz aus dorthin gegangen wären.
Gegen 22 Stimmen beschloss der Rat den gemeinsamen Änderungsantrag von SPD-Fraktion und CDU-Fraktion zu DS 0059/2024 nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0381/2024.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit dem Änderungsantrag (Drucks. Nr. 0381/2024), den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen + Volt + Piratenpartei nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 0059/2024.

Einstimmig beschloss der Rat, in Verbindung mit den Änderungsanträgen (Drucks. Nr. 0381/2024) und (Drucks. Nr. 0059/2024), den Antrag von Ratsherrn Wolf: Situation der Suchtkranken und Obdachlosen am Schwarzen Bären/Alte Hautklinik entschärfen, nach dem Wortlaut des Antrages aus Drucks. Nr. 2358/2023.
TOP 16.
A N T R Ä G E

TOP 16.1.
Antrag der AfD-Fraktion zur barrierefreien Anbindung der Hochbahnsteige der Straßenbahn an das vorhandene Straßennetz
(Drucks. Nr. 0230/2024 mit 1 Anlage )
Eingebracht und überwiesen:
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss!
in den Verwaltungsausschuss!
Ratsvorsitzende Engelhardt (Bündnis 90/Die Grünen) bat die noch anwesenden Gäste, jetzt die Tribüne zu verlassen, da der öffentliche Teil der heutigen Ratsversammlung beendet sei.


Für das Protokoll:


E N G E L H A R D T O N A Y S C H Ö N D U B E

Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter


...


Ratsvorsitzende Engelhardt schloss die Sitzung.

Für das Protokoll:




E N G E L H A R D T O N A Y S C H Ö N D U B E

Ratsvorsitzende Oberbürgermeister Stadtangestellter