Sitzung Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 14.02.2024

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 14.02.2024)
Protokoll (erschienen am 20.11.2024)
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Landeshauptstadt Hannover - 18.63.06 - Datum 26.09.2024

PROTOKOLL

19. Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode
Ratssaal Bemerode, Brabeckstr. 137, 30539 Hannover
am Mittwoch, 14. Februar 2024,

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.45 Uhr
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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Rödel (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeisterin Kramarek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Barke) (SPD)
Bezirksratsfrau Ehrlich (SPD)
Bezirksratsherr Hellmann (CDU)
Bezirksratsherr Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Jochem (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Kuscher (CDU)
Bezirksratsherr Nauheimer (CDU)
Bezirksratsherr Quast (SPD)
Bezirksratsherr Ranke (FDP)
Bezirksratsherr Rosenwinkel (FDP) 19.05 - 22.45 Uhr
Bezirksratsfrau Stittgen (CDU)
Bezirksratsherr Sylvester (CDU)
Bezirksratsfrau Thesen (CDU) Bezirksratsherr Wahl (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Warmboldt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Dr. Wöhler (SPD)

Beratende Mitglieder:
(Ratsherr Bingemer) (FDP)
(Ratsherr Harrold) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Beigeordnete Iri) (SPD)

Verwaltung
Frau Drude (Fachbereich Personal und Organisation)
Frau Seeliger (Fachbereich Personal und Organisation)
Herr Fabich (Fachbereich Planen und Stadtentwicklung)

Presse
Herr Voigt (Stadtanzeiger)


Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. M I T T E I L U N G E N

3. Vorstellung des Strukturentwicklungskonzepts Bemerode-Ost

6. Einwohner*innenfragestunde

4. A N H Ö R U N G E N

4.1.
Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) - Konkretisierung von Block C und D
(Drucks. Nr. 0080/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

4.2. Bibliotheksentwicklungsplan 2024>>
als Ergänzung zu HSK XI | Block C.8 | Interne Optimierung der Stadtbibliothek Hannover
(Drucks. Nr. 0206/2024 mit 1 Anlage (online))

4.3. Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte
(Drucks. Nr. 1839/2023 mit 1 Anlage )

4.4. Förderung der nachstehenden Kindertagesstätten nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 1022/2023)

5. A N F R A G E N

5.1. Interfraktionell

5.1.1. Feuerwehralarm auf dem Außengelände ex Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0256/2024)

5.2. der CDU-Fraktion

5.2.1. Einbruchstatistik für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-0244/2024)

5.2.2. Schutz unserer Rettungskräfte
(Drucks. Nr. 15-0245/2024)

5.2.3. Geplante Flüchtlingsunterkunft im Greitheweg
(Drucks. Nr. 15-0246/2024)

5.2.4. Kindertagesstätte Heinemanhof
(Drucks. Nr. 15-0247/2024)

5.3. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

5.3.1. Fahrstuhl Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0248/2024)

5.3.2. Reinigungstaktung Regenwassergullys im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0250/2024)

5.3.3. Zebrastreifen vor der Grundschule Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-0252/2024)

5.3.4. Hintergrund gelagerter Container Friedrich-Wulfert-Platz
(Drucks. Nr. 15-0253/2024)

5.3.5. Anbindung Kronsberg-Süd an den Rest des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-0254/2024)

5.3.6. Drehung von auf die Fahrbahn ausgerichteten Lampen möglich?
(Drucks. Nr. 15-0255/2024)

5.4. der SPD-Fraktion

5.4.1. Hot-Spots der AHA-Müllmelde-App
(Drucks. Nr. 15-0257/2024)

5.4.2. Nebenanlagen Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0258/2024)

7. Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

8. Bericht des Stadtbezirksmanagements

9. A N T R Ä G E

9.1. Anträge aus vorangegangener Sitzung

9.1.1. Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-2515/2023)

9.2. von Bezirksratsherrn Wahl
(DIE LINKE.)

9.2.1. Packstation Messe/Ost
(Drucks. Nr. 15-0198/2024)

9.3. Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

9.3.1. Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0355/2024)





10. Genehmigung von Protokollen

10.1. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.09.2023 - öffentlicher Teil

10.2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.10.2023 - öffentlicher Teil -


I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Rödel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einberufung und
Beschlussfähigkeit fest. Es werden folgende Veränderungen zur Tagesordnung
festgelegt:

Die Dringlichkeit des vorliegenden Dringlichkeitsantrags "Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen" wird begründet und die Drunglichkeit einstimmig zugesprochen. Der Antrag wird unter 9.3. auf die Tagesordnung genommen.

TOP 6 wird vorgezogen hinter TOP 3.

TOP 5.2.1.: Die Beantwortung der Anfrage wird schriftlich nachgereicht.

TOP 10.2. und 13.2. werden abgesetzt. Das Protokoll liegt noch nicht vor.

Die so geänderte Tagesordnung wird einstimmig angenommen.





TOP 2.
M I T T E I L U N G E N
Bezirksbürgermeister Rödel wirbt für die in den Stadtteilen stattfindenden Osterfeuer.


TOP 3.
Vorstellung des Strukturentwicklungskonzepts Bemerode-Ost
Oberbürgermeister Onay erinnert an die angespannten Zeiten (Corona, Ukrainekrieg, Gasmangel, Baubranche). Daraus folgt für die Landeshauptstadt ein Haushaltssicherungskonzept. Die Landeshauptstadt schaut aber auch in die Zukunft. In diesem Stadtbezirk merkt man das mit dem großen Bauprojekt am meisten, dafür muss nun die Infrastruktur geschaffen werden. Dazu dient auch dieses Projekt, dass mit seinen Herausforderungen in Kosten und Komplexität hier heute vorgestellt wird. Er weist zudem noch auf die Einwohner*innenversammlung am 17.06.2024 hin.

Einige Kinder mit Ihren Eltern übergeben nach Moderation durch Herrn Bezirksbürgermeister Rödel dem Oberbürgermeister eine Liste mit Unterschriften gegen die Schließung des Hortes in der Kindertagesstätte Heinemanhof.

Das Entwicklungskonzept wird dann von Frau Büchle vom Fachbereich Gebäudemanagement mittels einer Präsentation vorgestellt.

Bezirksbürgermeister Rödel kritisiert, dass obwohl die Notwendigkeit dieses Konzeptes schon seit 2012 bekannt war und der Bezirksrat gedrängt wurde, die nötigen Beschlüsse zu fassen, die Fertigstellung der Grundschule nun beispielsweise erst 2031 erfolgt.

Oberbürgermeister Onay führt aus, dass die Bearbeitung des Themas aufgrund seiner Komplexität und des Personalmangels einer längeren Planungszeit bedurfte. Er weist auch darauf hin, dass sich aufgrund der weltpolitischen Lage Änderungen ergeben haben, so wird die "Blaue Schule" nun beispielsweise für Flüchtlinge genutzt. Die Präsentation stellt den jetzt abbildbaren Ist-Stand dar. Er hofft darauf, dass trotz aller möglichen Versäumnisse nun auch gemeinsam mit dem Stadtbezirksrat in die Zukunft geschaut werden kann.

Bezirksratsherr Ranke spricht an, dass es bis 2029 kein Gymnasium im Stadtbezirk geben wird. Er fragt, was mit den Schüler*innen bis dahin passieren soll.

Dezernentin Blasberg-Bense antwortet bezüglich der Grundschule, dass nun ja zunächst einmal die Grundschule Kronsberg Süd eingerichtet würde und somit hier schon für Entlastung gesorgt würde. Bezüglich des Gymnasiums führt sie aus, dass derzeit Räumlichkeiten gesucht werden, wo die betreffenden Schüler*innen in der Zwischenzeit untergebracht werden, bis das Gebäude in Bemerode fertig gestellt ist.

Auf die Frage von Bezirksbürgermeister Rödel, ob für eine solche Vorlaufschule Räumlichkeiten auf dem hanomag-Gelände in Frage kommen, antwortet Frau Büchle, dass derzeit Räumlichkeiten dort geprüft werden, die Prüfung aber noch nicht abgeschlossen werden kann und daher hier keine definitiven Aussagen getroffen werden können.

Oberbürgermeister Onay ergänzt, dass aufgrund der räumlichen Situation an den Schulen und der Schülerzahlen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet Gebäude geprüft und Lösungen gesucht werden, welche dann letztendlich für die Bemeroder Schüler in Frage kommt, kann hier noch nicht beantwortet werden. An dem geplanten Gymnasiumsneubau in Bemerode wird aber in jedem Fall festgehalten.

Bezirksratsherr Quast weist darauf hin, dass in den Schulentwicklungsplänen der Betriebsbeginn des Gymnasiums immer weiter nach hinten geschoben wurde und dass der Bezirksrat weder auf Anfragen noch auf Anträge hierüber in geeigneter Form informiert wurde.

Herr Gronemann äußert Verständnis dafür, dass der Bezirksrat sich nicht ausreichend informiert fühlte, verweist aber darauf, dass vom Fachbereich sämtliche Schulen und Kindertagesstätten in ganz Hannover zu betreuen sind und auf die hohe Komplexität mit einer Vielzahl zu beteiligender Fachbereiche.Er widerspricht der Darstellung, dass man jetzt auf dem gleichen Stand sei wie vor 10 Jahren und weist darauf hin, dass es inzwischen einen Ratsbeschluss für das Gymnasium Bemerode gibt, was dann auch sicherstellt, dass tatsächlich ein Gymnasium in Bemerode gebaut wird.

Bezirksratsfrau Stittgen weist noch einmal auf die Wichtigkeit von Ehrlichkeit und Transparenz für den Bezirksrat hin. Sie befürchtet zudem eine weitere Verschiebung nach hinten sowie eine Kostensteigerung, sowie die Verlängerung der Flüchtlingsunterkunft in der Blauen Schule. Sie wirbt weiterhin um Verständnis für die Ehrenamtlichen in den Vereinen, die aufgrund der langen Ungewissheit nicht wissen, ob sich Investitionen wie z.B. eine neue Heizungsanlage im Vereinsheim, noch lohnen. Bezüglich der Präsentation fragt sie die Verwaltung, was das genannte Interim ist, ob es sich also auf die Schule oder die Vereine bezieht und ob der Schulneubau in Kleefeld als Vorlaufschule für die Bemeroder Schüler in Frage kommt.

Oberbürgermeister Onay teilt mit, dass er die Emotionalität des Themas verstehen kann, auch aufgrund der nicht erfolgten Kommunikation. Mit den Vereinen und Verbänden sei man im Gespräch, das letzte Treffen habe erst am Vortag stattgefunden. Für die Blaue Schule ist die Planung weiterhin, diese ab Ende kommenden Jahres nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen und dann die Abrissarbeiten in die Wege zu leiten. Allerdings ist mit Blick auf die derzeitige weltpolitische Lage eine weitere Nutzung noch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen.

Frau Büchle ergänzt, dass das Interim heißt, dass es eine zwischenzeitliche Nutzung gibt für einen begrenzten Zeitraum, bis die eigentliche Lösung erreicht ist.
Bezüglich der Frage nach der Schule in Kleefeld verweist sie noch einmal darauf, dass aufgrund der derzeit noch andauernden Evaluation der verschiedenen Standorte bisher keine endgültigen Aussagen getroffen werden können.

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Kramarek möchte wissen, wie in der Interimszeit zwischen Vollaufen der Grundschulen und Start der neuen Grundschule 2031 die Schülerzahlen bewältigt werden sollen.

Dezernentin Blasberg-Bense antwortet, dass dann über die Zügigkeit ggf. in Verbindung mit modularen Raumeinheiten nachgesteuert werden muss.

Bezirksratsherr Quast stellt fest, dass es nicht nur Provisorien für den Schützenverein bedarf, sondern auch für Turnhallenflächen.

Herr Schäfer antwortet, dass man derzeit mit den Vereinen im Gespräch sei, um eine Lösung zu finden, ggf. auch durch Ausweichflächen.

Bezirksratsfrau Barke warnt davor, dass die Frage des Fortgangs des Strukturkonzepts an die Anwesenheit der Flüchtlinge in der Blauen Schule gekoppelt wird, da hier möglicherweise fremdenfeindliche Strömungen befeuert werden.

Herr Vielhaber verweist darauf, dass bereits der Oberbürgermeister gesagt hat, dass an den heute vorgestellten Plänen festgehalten werden soll und dass ja mittlerweile auch Wohnraum für Flüchtlinge an anderer Stelle geschaffen wurde.

Bezirksratsherr Wahl versteht nicht, warum zu Zeiten, wo gerade für die Kinder von Flüchtlingen beschult werden müssen, damit sie integriert werden können, die Planungen für Schulen so lange dauern.

Dezernentin Blasberg-Bense stellt fest, dass die Mitarbeiter des Fachbereichs Gebäudemanagement seit geraumer Zeit fortlaufend damit beschäftigt sind, Kapazitäten für geflüchtete Schüler*innen an den Hannoverschen Schulen zu schaffen. Im vorliegenden Fall liegt die Dauer der Planungen in der Komplexität begründet, da ja - wie bereits in der Präsentation vorgestellt - hier viele Dinge voneinander abhängig sind.

Bezirksratsfrau Jochem fragt, ob der Kronsberg Life Tower am bisherigen Standort erhalten bleibt, was von der Verwaltung bejaht wird.


FB 19 stellt das Strukturentwicklungskonzept Bemerode-Ost vor. Herr OB Onay antwortet auf Fragen aus Politik und Bevölkerung.


TOP 6.
Einwohner*innenfragestunde
wurde durchgeführt von 20:15 Uhr bis 20:40 Uhr.

Es wurden folgende Themen angesprochen:
- Sportflächen am Sandberge und notwendige Ersatzflächen bei der Durchführung des Strukturentwicklungskonzeptes
- Kommunikation der Verwaltung
- Interimslösung für Schützenverein
- Neubau GS Wilhelm-Göhrs-Straße und Ausfahrt Tiefgarage
- Planungsstand Unterkunft Am Heisterholze



TOP 4.
A N H Ö R U N G E N

TOP 4.1.

Haushaltssicherungskonzept XI (HSK XI) - Konkretisierung von Block C und D

(Drucks. Nr. 0080/2024 mit 2 Anlagen (nur online))

Antrag,

die Konkretisierung der Maßnahmen zum Haushaltssicherungskonzept XI aus Block C, wie in den Anlagen 1 und 2 dargestellt, einschließlich der Kompensationsmaßnahmen zu beschließen und außerdem dem für den Block D vorgeschlagenen Vorgehen zuzustimmen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen




TOP 4.2.
Bibliotheksentwicklungsplan 2024>>
als Ergänzung zu HSK XI | Block C.8 | Interne Optimierung der Stadtbibliothek Hannover

(Drucks. Nr. 0206/2024 mit 1 Anlage (online))

Antrag,
1. den Bibliotheksentwicklungsplan 2024>>, wie in der Anlage beigefügt, zu beschließen.

2. die Verwaltung zu beauftragen, die Handlungsfelder, Ziele und Maßnahmen des Bibliotheksentwicklungsplans 2024>> umzusetzen; dies gilt insbesondere für
- die Schließungen der Stadteilbibliotheken Südstadt und Nordstadt sowie
- die konzeptionelle, bauliche und technische Modernisierung und Profilierung der übrigen Standorte
wie in der Begründung und in der Anlage dargestellt.
Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich aller Änderungen in Ergänzung zu HSK XI | Block C.8 - Maßnahme 24 zu Drucksache 0080/2024 | Interne Optimierung der Stadtbibliothek Hannover. Der Bibliotheksentwicklungsplan wird bei Veränderungen dieser Maßnahmen entsprechend angepasst.

Einstimmig


TOP 4.3.
Maßnahme WIR 2.0 - Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte
(Drucks. Nr. 1839/2023 mit 1 Anlage )

Antrag

Der Rat möge beschließen, dass folgende Änderungen in der bestehenden Arbeitsweise der Integrationsbeiräte vorgenommen werden:


1. Besetzung und Vorsitz
Der nötige Stadtbezirksbezug als Voraussetzung einer Mitgliedschaft soll erweitert werden. Wie dieser konkret im Stadtbezirk oder im Einzelfall dargelegt werden muss, entscheidet der Stadtbezirksrat. Ein Stadtbezirksbezug kann wie bisher über den Wohn- oder Arbeitsort bestehen, aber auch über eine besondere Verbundenheit z.B. durch Tätigkeit in einem Verein oder den früheren Wohnort verstanden werden.

Der Vorsitz eines Integrationsbeirates und dessen Stellvertretung kann durch jedes Mitglied des jeweiligen Integrationsbeirates übernommen werden. Die Wahl erfolgt aus der Mitte des betreffenden Integrationsbeirates.

Jeder Integrationsbeirat erhält eine Geschäftsordnung, die als Entwurf durch die Verwaltung erarbeitet und vorgelegt wird. Anpassungen können jederzeit innerhalb der Stadtbezirke vorgenommen werden.
Um Mitglied eines Integrationsbeirates zu werden, kann der Stadtbezirksrat die persönliche Motivation der Personen erfragen.
Die Mitgliedschaft in einem Integrationsbeirat ist auf maximal 5 Jahre begrenzt; Verlängerungen sind möglich.

2. Inhaltliche Weiterentwicklung der Integrationsbeiräte
Es wird ein Mentor*innenprogramm aufgelegt, durch das bereits erfahrene Mitglieder der Integrationsbeiräte neue Mitglieder unterstützen.
Die Integrationsbeiräte können auf eigenen Wunsch eine stadtbezirksorientierte Zielentwicklung beginnen und werden darin bei Bedarf durch die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) unterstützt.
Alle Integrationsbeiräte legen dem jeweiligen Stadtbezirksrat formlos zu Beginn des Folgejahres einen kurzen Jahresbericht als Zusammenfassung der Zielerreichung vor. Über den Umfang und die Form entscheiden die Integrationsbeiräte selbst.
Das Fortbildungsangebot für Integrationsbeiratsmitglieder wird ausgeweitet, u.a. zur Vorbereitung der Mitglieder auf ihre Gremientätigkeit.

3. Öffentlichkeitsarbeit
Alle Termine der Integrationsbeiräte werden im Sitzungsmanagement der LHH eingestellt und veröffentlicht.
Die Integrationsbeiräte werden bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.
Die Integrationsbeiräte werden bei der Vernetzung mit stadtweiten Strukturen (u.a. durch die beratenden Mitglieder des Internationalen Ausschusses) unterstützt.
Aus der Mitte der Integrationsbeiratsvorsitzenden wird ein Mitglied als Vertretung im WIR 2.0-Kuratorium bestimmt.
Als Zeichen der Wertschätzung erhalten alle ehrenamtlichen Mitglieder der Integrationsbeiräte ein Zertifikat über ihr Engagement, das durch ein Mitglied des Rates oder die Verwaltungsspitze übergeben wird.

4. Sitzungsgeld und Fahrtkosten
Alle Mitglieder der Integrationsbeiräte, die nicht Mitglied eines durch das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) legitimierten städtischen Gremiums sind, erhalten für die Sitzungsteilnahme eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes und eine Fahrtkostenpauschale. Die Entschädigung erfolgt nach der jeweils gültigen Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover für die nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder. Dabei ist die Anzahl der Sitzungen nicht begrenzt.

5. Namensgebung
Um einen neuen Namen zu entwickeln, organisieren die Bereiche Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) und Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1) eine Umfrage in den Stadtbezirken. Möglich ist auch, dass die Bezeichnung „Integrationsbeiräte“ durch das Abstimmungsverfahren bestätigt wird.

6. Mittelverteilung
Der Haushaltsbegleitantrag H-0326/2021 wird zum 1.1.2025 umgesetzt.

7. Verwaltungsseitige Zuständigkeit
Die Unterstützung der Integrationsbeiräte bei administrativen Aufgaben (Zuwendungen, Erstellung von Drucksachen bei Neu- und Nachbesetzungen, Raumbuchungen, etc.) werden durch den Bereich Rats- und Stadtbezirksangelegenheiten (OE 18.6) umgesetzt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Bereich Einwanderungsstadt Hannover (OE 56.1).

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen

Frau Dr. Doering vom Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe und Herr Pilarski vom Fachbereich Personal und Organisation stellen die Drucksache vor.

Bezirksratsherr Quast stellt die Frage, ob es sich bei den Sozialarbeiter*innen, die nach dem neuen Konzept an den Sitzungen der Integrationsbeiräte teilnehmen sollen, um neues Personal handelt oder um vorhandenes, dass dann von anderen Aufgaben abgezogen wird. Er fragt ferner, ob die Namensänderung unbedingt sein müsse. Außerdem sei ihm nicht klar, wie die in der Drucksache genannte Maximalmitgliedschaft von 5 Jahren im Detail überwacht werden soll.

Frau Döhring teilt mit, dass es sich um vorhandenes Personal handelt, dass dann diese Aufgabe zusätzlich übernehmen wird. Es sei bei den Gesprächen, die im Vorfeld geführt worden waren, herausgekommen, dass diejenigen, die die die Integrationsbeiräte geschaffen worden waren, sich mit dem Wort Integration nicht wirklich identifizieren können.
Sie führt weiter aus, dass es grundsätzlich die Idee sei, dass sich die Gremien in den unterschiedlichen Stadtbezirken auch unterschiedliche Geschäftsordnungen geben können, um den unterschiedlichen Gegebenheiten in den Stadtbezirken Rechnung zu tragen.Sie sei überzeugt, dass man hier zu guten Lösungen kommen würde.

Bezirksratsherr Wahl stellt die Frage, ob der oder die Vorsitzende des Gremiums denn dann künftig eine höhere Aufwandsentschädigung bekommen soll aufgrund des Mehraufwands.

Frau Döhring antwortet, dass das aufgrund der Entschädigungssatzung der Landeshauptstadt nicht möglich ist.

Bezirksratsfrau Jochem fragt, ob es die Delegiertenkonferenz weiter geben wird und ob es in den Gremien eine Geschäftsordnung geben muss. Weiterhin fragt sie, ob die Sitzungen durch Einstellen ins Sitzungsmanagement oder auch durch Pressemitteilung bekannt gegeben würden.

Frau Döhring antwortet, dass sie es nur als folgerichtig sehen kann, dass die Delegiertenkonferenz bestehen bleibt. Sie ist der Ansicht, dass aufgrund der Tatsache, dass nun Sitzungsgelder gezahlt würde, es dann auch ein Minimum an Formalität in Form einer Geschäftsordnung geben müsste. Diese müsste aber natürlich adressatengerecht sein.

Herr Pilarski ergänzt, dass es geplant ist, die Sitzungen im Sitzungsmanagement und in der Presse anzukündigen.

Bezirksratsfrau Barke fragt, ob im Falle einer Namensänderung des Gremiums Mittel zur Verfügung stehen, um Werbemittel zu erstellen.

Frau Döhring verweist darauf, dass in der Drucksache steht, dass der Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Dies würde zunächst einmal digital erfolgen. Sollte der Name geändert werden, steht Frau Döhring den Gremien als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

Bezirksratsfrau Stittgen fragt, wo in der Drucksache steht, wie viele Mitglieder der Bezirksrat hat und wie die Besetzung in Zukunft erfolgen soll, wer also die Mitglieder benennt.

Herr Pilarski antwortet, dass in der Drucksache steht: die folgenden Änderungen in der bestehenden Arbeitsweise. Wenn also nichts anderes genannt wird, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Die Maximalanzahl der Mitglieder des Integrationsbeirats entspricht der Anzahl der Mitglieder im Bezirksrat.

TOP 4.4.
Förderung der nachstehenden Kindertagesstätten nach Änderung des Trägernamens
(Drucks. Nr. 1022/2023)

Antrag,


zu beschließen,

die Kindertagesstätten:
  • "Pelikanplatz", Pelikanplatz 37, 30177 Hannover
  • "Familienzentrum Hägewiesen", Hägewiesen 50, 30657 Hannover
  • "Wietzegraben", Wietzegraben 78, 30179 Hannover
  • "Nikolaas-Tinbergen-Weg", Nikolaas-Tinbergen-Weg 4, 30627 Hannover
  • "Kattenbrookstrift", Kattenbrookstrift 26, 30539 Hannover
  • "Familienzentrum Papenkamp", Papenkamp 11, 30539 Hannover
  • "Familienzentrum Auf der Papenburg", Auf der Papenburg 2, 30459 Hannover
  • "Katrin-Sello-Weg", Katrin-Sello-Weg 93, 30455 Hannover
  • "Sternheimweg", Sternheimweg 16, 30455 Hannover
  • "Ahlemer Holz", Ahlemer Holz 19, 30453 Hannover
  • "Entenfangweg", Entenfangweg 25, 30419 Hannover

in bisheriger Trägerschaft der "Der Paritätische Hannover, Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit GmbH", nach Änderung des Trägernamens in "Paritätischer Hannover gGmbH", weiterhin zu fördern.

Einstimmig


TOP 5.
A N F R A G E N

TOP 5.1.
Interfraktionell

TOP 5.1.1.
Feuerwehralarm auf dem Außengelände ex Schulzentrum Bemerode
(Drucks. Nr. 15-0256/2024)

Nach dem Auszug der Grundschule Kronsberg und der Nebenstelle der IGS Kronsberg wird das ehemalige Schulzentrum Bemerode nach umfangreichen Umbauarbeiten für einige Zeit als Notunterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Leider wurde bei den Arbeiten die Brandmeldeanlage unverändert belassen und so wird bei Feueralarm auch auf dem Außengelände vor der Gefahr gewarnt. Da sich jetzt rund um die Uhr Menschen im Gebäude aufhalten, kann es eben leider auch rund um die Uhr zu entsprechenden Alarmen kommen, da alle Räume entsprechend den Regelungen mit Rauchwarnmelder ausgestattet sind. Ein Alarm innerhalb des Gebäudes ist unverändert notwendig. Allerdings erscheint es wenig notwendig den Alarm auch auf das Außengelände zu übertragen, zumal dadurch auch die unmittelbare Nachbarschaft durch den Lärm belastet wird.

Es scheint also dringend geboten die entsprechende Brandmelde-/-warnanlage so zuschalten, das in Zukunft der Alarm nur noch im Gebäude erfolgt und die Lautsprecher an den Außenwänden abgeklemmt werden. Dies sollte eigentlich bereits vor Wochen geplant werden, bis heute hat sich an dem durch Lärm belastenden Situation nichts geändert. Zumal der Alarm auch dann noch ertönt, wenn die Rettungskräfte schon lange nach Einsatzabschluss abgezogen sind.

Fragen an die Verwaltung:

  1. Warum wurden die bei der öffentlichen Bürgerversammlung getroffenen Zusagen zum Abschalten der Außenübertragung des Alarms bis heute nicht umgesetzt?
  2. Ist es möglich die Lautsprecher an den Außenwänden abzuklemmen, oder zu demontieren?
  3. Bis wann wäre eine solche Maßnahme auch zur Beruhigung für die Nachbarschaft schnellstmöglich realisierbar?


Frau Seeliger antwortet für die Verwaltung wie folgt:
zu 1.: Zunächst erfolgte die Prüfung, ob ein Abschalten des Alarms für den von der Kita genutzten Außenbereich rechtlich möglich ist. Die Prüfung ergab, dass hier keine Alarmierung erforderlich ist.
Durch die aktuelle Auslastung der Verwaltung und der betroffenen ausführenden Firmen (Marktsituation bzw. Fachkräftemangel) kommt es leider zu weiteren Verzögerungen.
zu 2.: Ja, die Lautsprecher können abgeklemmt werden.
zu 3.: Die Arbeiten werden in der 7. KW 2024 durchgeführt.
TOP 5.2.
der CDU-Fraktion
TOP 5.2.1.
Einbruchstatistik für die Landeshauptstadt Hannover
(Drucks. Nr. 15-0244/2024)
Laut aktuellen Angaben der Polizeidirektion Hannover habe es im vergangenen Jahr 2023 insgesamt 872 Einbruchsversuche auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover gegeben. Die Dunkelziffer der nicht erfassten Taten und Versuche wird erwartungsgemäß weit höher liegen. Misburg-Anderten sei der Stadtbezirk mit den wenigsten Einbrüchen, Bothfeld-Vahrenheide jener mit den meisten im vergangenen Jahr.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Welchen Platz unter den hannoverschen Stadtbezirken nimmt der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode in der Einbruchstatistik der Polizeidirektion Hannover für das Jahr 2023 ein und welche Gründe können für diese Platzierung ausschlaggebend sein?

  2. Sind der Landeshauptstadt Hannover ggf. nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover explizite Einbruchschwerpunkte in unserem Stadtbezirk bekannt?

  3. Welche Abstimmungen trifft die Landeshauptstadt Hannover mit der Polizeidirektion Hannover, um Einbrüchen im Stadtbezirk vorzubeugen?


Die Verwaltung antwortet auf die Anfrage wie folgt:

Zur Beantwortung der Anfrage wurde auch eine Stellungnahme der Polizei eingeholt. Die drei mit der Bearbeitung von Wohnungseinbrüchen betrauten Dienststellen der PD Hannover (Hannover Stadt, Garbsen und Burgdorf) sind nicht an das Einbruchradar angebunden. Dies führt dazu, dass nachträgliche Änderungen von PKS-Straftatbeständen oder Änderungen von Versuchstaten zu vollendeten Taten im Rahmen der Sachbearbeitung keinen Einfluss auf die veröffentlichten Daten des Einbruchradars haben. Daher sind die mit dem Einbruchradar veröffentlichten Daten eindeutig von den Zahlen der PKS abzugrenzen. Aufgrund der voneinander abweichenden Zahlen, die zu Irritationen führen können, hat sich die Polizeidirektion Hannover entschieden, den Einbruchradar einzustellen.

Dies vorangestellt werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1. Welchen Platz unter den hannoverschen Stadtbezirken nimmt der Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode in der Einbruchstatistik der Polizeidirektion Hannover für das Jahr 2023 ein und welche Gründe können für diese Platzierung ausschlaggebend sein?
Unter Hinweis auf die einleitend erwähnten Unterschiede zwischen der Eingangs- und Ausgangsstatistik sollten anhand des Einbruchradars keine Platzierungen vorgenommen werden. Sofern eine derartige Einteilung dennoch erfolgt, sollten hierfür die Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik genutzt werden. Ein direkter Vergleich der einzelnen Stadtteile/ Stadtbezirke bietet sich jedoch aufgrund weiterer zu berücksichtigender Parameter nicht an. Zu den Ursachen der Fallzahlenentwicklungen der einzelnen Stadtteile lassen sich kaum bis gar keine validen Aussagen treffen. Aus kriminalistischer Erfahrung kann jedoch gesagt werden, dass die Ermittlungen von unorganisierten Täter*innen, die nicht selten im Rahmen der Beschaffungskriminalität ermittelt werden sich für die Polizei grundsätzlich einfacher gestalten. Beispiel wäre hier ein*e Täter*in mit Suchtdruck, der/die sein/ihr persönliches Entdeckungsrisiko ggf. vernachlässigt. Hierbei würde der Tatort sehr willkürlich ausgewählt.
Aus polizeilichen Maßnahmen ist bekannt, dass für die Fortbewegung oftmals der ÖPNV genutzt wird. Hiermit wird in entsprechende Stadtteile gefahren und oft spontan nach geeigneten Objekten geschaut. Oftmals kommt es direkt zur Tatbegehung. Sollte im entsprechenden Stadtteil keine geeignete Gelegenheit bestehen, wird durch die gleiche Täterschaft der nächste Stadtteil aufgesucht und dort nach geeigneten Tatörtlichkeiten geschaut.
Bei „reisenden Täter*innen“ ist die Begehungsweise etwas anders. Hier wird sich meist strukturiert vorgegangen. Diese Personengruppen suchen sich gezielt Stadtteile/ Wohngebiete aus, in denen sie in kurzer Zeit viele Taten begehen. Nach Vollendung der Taten verlassen die Täter die Örtlichkeiten und reisen weiter. Der Zeitraum polizeilicher Ermittlungsarbeit geht demnach noch lange über den Tatzeitraum hinaus.
2. Sind der Landeshauptstadt Hannover ggf. nach Rücksprache mit der Polizeidirektion Hannover explizite Einbruchschwerpunkte in unserem Stadtbezirk bekannt?
Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode sind keine Einbruchschwerpunkte bekannt.

3. Welche Abstimmungen trifft die Landeshauptstadt Hannover mit der Polizeidirektion Hannover, um Einbrüchen im Stadtbezirk vorzubeugen?
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) und die Polizeidirektion Hannover (PD H) haben eine gemeinsame Vereinbarung der Sicherheitspartnerschaft vereinbart. Hier geht es vornehmlich um einen intensiven Austausch beider Beteiligten in/zu bestimmten Sicherheitslagen, aber auch um vorbeugende Kriminalitätsbekämpfung mit einem Fokus auf Prävention.
Die LHH und die PD H tauschen sich auf der Ebene des Kommunalen Präventionsrates der LHH (KPR) zu präventiven Themen regelmäßig aus. Insbesondere auch zu sicherheitsrelevanten Themen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik und auch der gemeinsame Sicherheitsbericht werden jährlich dem KPR-Gremium vorgestellt und diskutiert.
Die Präventionsteams der PD Hannover, sowie auch die Kontaktbeamten*innen der Dienststellen setzen ungeachtet des Austausches im KPR präventive Maßnahmen anlassbezogen eigeninitiativ um.
In Bezug auf die Prävention in Richtung Einbruchdiebstahl werden über das Jahr verteilt immer wieder Angebote in Form von Informationsständen auf Märkten oder bei Veranstaltungen angeboten.
Zur dunklen Jahreszeit werden im gesamten Stadtgebiet durch das Präventionsteam und die Kontaktbeamten*innen zusätzlich zum Angebot eines Informationsstandes Präventionsstreifen durchgeführt. Angelehnt an die Auswertung, welche Gebiete gerade stark von Einbrüchen betroffen sind, werden diese bestreift, Bürger*innen werden pro aktiv angesprochen und es wird Informationsmaterial ausgehändigt.
Zudem suchen die Kontaktbeamten*innen in Absprache bzw. unterstützend mit den Mitarbeiter*innen der Zentralen Ermittlungsgruppe Wohnungseinbruchdiebstahl Betroffene im Rahmen eines Opfernachsorgegespräches auf.
Im Kontext der Netzwerkarbeit werden mit Stadtbezirksmanage*innen/Quartiersmanager*innenn an Runden Tischen oder in Arbeitskreisen präventive Themen besprochen. Hier ist das Thema, z.B. in der AG Wohnen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld schon einmal aufgegriffen worden.
Die Netzwerkarbeit zu anderen Trägern, wie z.B. Wohnungsbaugesellschaften, Rettungsdiensten u.ä. spielt hinsichtlich der Weitergabe von präventiven Aspekten – und hier auch zum Thema Einbruch – eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Eine Besonderheit in der PD H ist noch die Zentralstelle Technische Prävention. Hier arbeiten besonders ausgebildete und geschulte Kollegen*innen in einem Bereich der präventiven Beratung zum Thema Einbruchschutz.
Betroffene eines Wohnungseinbruchs, sowie allen interessierten Bürger*innen wird eine Beratung mit Zielrichtung Risiko- und Schwachstellenanalyse des Eigentums oder der Wohnung angeboten. Es werden Hinweise zu verhaltensorientierten Maßnahmen bis zur Erstellung eines Sicherheitskonzeptes angeboten, so dass Hinweise zu mechanischer und auch elektronischer Sicherheitstechnik vermittelt werden.
Seit dem 21.5.2010 ist die PD H mit der LHH Gründungsmitglied der Schutzgemeinschaft Hannover im Netzwerk Zuhause sicher. Durch diese Mitgliedschaft ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Kommunen im Bereich Einbruchschutz gegeben. Das können z.B. Informationen zum Einbruchschutz an die Bürger*innen bei Bauantragstellung oder in den Bürgerämtern sein.
Des Weiteren kann hier angeführt werden, dass die Beauftragte für Kriminalprävention im Präventionsteam der PI Hannover regelmäßig Stellungnahmen zu Bauvorhaben verschriftlicht.
Auch hier wird bereits der Hinweis auf die Zentralstelle Technische Prävention gegeben, so dass frühzeitig auch Bauherr*innen über die Möglichkeit der Beratung seitens der Polizei informiert werden.

TOP 5.2.2.
Schutz unserer Rettungskräfte
(Drucks. Nr. 15-0245/2024)
In der Silvesternacht kam es auch 2023 erneut zu schwerwiegenden Übergriffen gegen Rettungskräfte. Schockierende Berichte aus Laatzen, wo Feuerwehrleute auf offener Straße in eine Falle gelockt wurden, machen fassungslos und sind leider kein Einzelfall. Auch in den Stadtteilen der Landeshauptstadt Hannover kam es zu zahlreichen Zwischenfällen, in denen unsere ehrenamtlichen und hauptberuflichen Rettungskräfte Beleidigungen, Drohungen oder auch Angriffen ausgesetzt waren. Gewalt gegen Rettungskräfte ist längst zu einer Art Trend geworden, der jährlich zu Silvester von solchen Menschen, die den Rechtsstaat ablehnen, exzessiv ausgelebt wird. Dagegen muss sich der Rechtsstaat erwehren. Er muss seine Autorität wahren und diejenigen schützen, die ihn verkörpern. Die Landeshauptstadt Hannover ist als Trägerin des Brandschutzes dazu verpflichtet, den Schutz ihrer ehrenamtlichen und hauptberuflichen Rettungskräfte zu gewährleisten. Wenn dies nicht mehr gegeben ist, steht zu befürchten, dass sich unsere Feuerwehrleute und Sanitärer aus Sorge um ihre eigene Gesundheit von ihrer Aufgabe abwenden. „Stell dir vor, du rufst und keiner kommt.“ – Dieses in vielen Abwandlungen von den Feuerwehren verwendete Zitat zur Anwerbung neuer Mitglieder bekommt vor diesen Hintergründen eine ganz neue Tragweite.

Wir fragen die Verwaltung:
  1. Hat es in der Silvesternacht 2023 Übergriffe, Drohungen oder Angriffe auf Rettungskräfte der Landeshauptstadt Hannover im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode gegeben ?
  2. Wie verhalten sich die Mitglieder der Freiwilligen und Berufsfeuerwehren sowie der Rettungsdienste der Landeshauptstadt Hannover in gefährlichen Situationen und welche Einsatzstrategien werden hierfür kommuniziert?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung, um ihre Rettungskräfte zukünftig präventiv, aber auch im akuten Ernstfall vor Gewalteinwirkungen durch Dritte zu schützen?


Frau Seeliger antwortet für die Verwaltung wie folgt:

zu 1.

Im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode, der die Stadtteile Kirchrode, Bemerode und Wülferode umfasst, gab es einen uns bekannten Vorfall, bei dem es zum Böllerwurf auf ein Einsatzfahrzeug der Berufsfeuerwehr kam. Hierbei wurden weder die Einsatzkräfte verletzt noch kam es zu Schäden am Fahrzeug.


zu 2.
Alle Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst wurden im Laufe ihrer jeweiligen Ausbildungen auf gefährliche Einsätze vorbereitet. Für beide gilt, sich grundsätzlich einen Rundumblick der Einsatzstelle zu verschaffen, dazu gehört
- Einschätzung der Gefahr zu deren Behebung / Bekämpfung sie gerufen wurden,
- Abschätzen der örtlichen Gegebenheiten und deren Einflüsse,
- Abwägen ob die alarmierten Einsatzmittel und -kräfte ausreichen.
Die Einsatzkräfte der Landeshauptstadt Hannover wurden im Vorfeld der Silvesternacht präventiv sensibilisiert.

zu 3.
Während ihrer Ausbildung erhalten unsere Einsatzkräfte Deeskalations-Trainings, es werden konsequent alle Angriffe dokumentiert und Strafanzeigen gestellt. Bereits jetzt sind die Rettungswagen der Feuerwehr Hannover alle mit einer so genannten Panikverriegelung ausgestattet, so dass die Fahrzeuge als sicherer Rückzugsort gelten. Ebenfalls sind Einsatzteams mit Sprechfunkgeräten ausgestattet, so dass diese im Ernstfall, auch außerhalb des Fahrzeugs, einen priorisierten Notruf an die Rettungsleitstelle absetzen können. Zudem soll in einem Pilotprojekt der Einsatz von Bodycams in Hinblick auf notwendige rechtliche Rahmenbedingungen, tatsächliche Verbesserung der Beweissicherung und Steigerung des subjektiven und objektiven Sicherheitsgefühls der Einsatzkräfte getestet werden.

Bezirksbürgermeister Rödel ergänzt, dass sich das erwähnte Pilotprojekt derzeit nur auf Mitarbeitende im Rettungsdienst bezieht, nicht auf die Freiwillige oder Berufs-Feuerwehr.

TOP 5.2.3.
Geplante Flüchtlingsunterkunft im Greitheweg
(Drucks. Nr. 15-0246/2024)

Die Anlieger der geplanten Flüchtlingsunterkunft im Greitheweg beklagen zu Recht, dass verwaltungsseitig keinerlei aktuelle Informationen bzgl. der weiteren Realisierung erfolgen.

Wir fragen die Verwaltung:


1. Welche Konkretisierungen des Sachstands haben sich seit der Einwohner- und Einwohnerinnen-Fragestunde in der Bezirksratssitzung am 13.09.2023 ergeben?

2. In welcher Form gedenkt die Verwaltung, die Anlieger künftig auf dem Laufenden halten?


Beantwortet

Frau Seeliger antwortet für die Verwaltung wie folgt:

zu 1:
Das Vorhaben zur Flüchtlingsunterkunft Am Heisterholze befindet sich aktuell noch in der internen Planungs- und Abstimmungsphase, so dass noch keine konkreten Details bekanntgegeben werden können.

zu 2:

Die Verwaltung wird umgehend Informationen über den Bezirksrat bekannt geben, sobald die Planungen zum Vorhaben weiter vorangeschritten sind.

TOP 5.2.4.
Kindertagesstätte Heinemanhof
(Drucks. Nr. 15-0247/2024)

Im November 2023 wurde den Eltern der Kindertagesstätte im Heinemanhof mitgeteilt, dass der Hort zum 31.07.2024 geschlossen werden soll. In der Wahrnehmung der Eltern ist in dem Konzept der Kindertagesstätte der Hort eng mit dem Kindergarten verknüpft und stellt ein Gesamtkonstrukt dar. Mit der Anmeldung des Kindes im Kindergarten ist ein Großteil der Eltern davon ausgegangen, dass das Kind bis zum Ende der Hortzeit die Einrichtung besuchen wird. Auch im Bewusstsein der Kinder gehört der Hort zu der Einrichtung dazu und für die meisten Kinder ist klar, dass sie, wenn sie älter sind, „Hortkinder“ werden. Dementsprechend ist es in jedem Jahr immer wieder schön zu sehen, wie sich die Vorschulkinder freuen, Schulkinder zu werden, weil sie dann gleichzeitig ein „Hortkind“ werden. Durch den Hort ist der Schulanfang also besonders positiv konnotiert und gibt den Kindern gleichzeitig viel Sicherheit zu Schulbeginn, weil ihnen der vertraute Ort der KiTa erhalten bleibt. Mit dem Wegfall des Hortes zerbricht jedoch dieses Gesamtkonstrukt.
Das Hortgebäude wurde bereits mit hohen Investitionskosten vor zwei Jahren saniert, um die brandschutztechnischen Vorgaben zu erfüllen. Den Eltern wurde bestätigt, dass die getroffenen Maßnahmen fachgerecht umgesetzt wurden und kein weiterer Handlungsbedarf besteht.

Wir fragen die Verwaltung :
  1. Aus welchen Gründen soll der Hort geschlossen werden

  1. Sind alle Möglichkeiten, den Hort weiter zu führen, ausgeschöpft worden ? (Welche waren das ?)



Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt:

Das Gebäude im Torhaus des Heinemanhofs ist nach langjähriger Nutzung stark sanierungsbedürftig und entspricht insbesondere hinsichtlich des Brandschutzes nicht mehr den heutigen Standards der Kindertagesbetreuung.
Im September 2020 wurde lediglich der große Raum im ebenerdigen Teil des Gebäudes behelfsweise durch eine provisorische Trockenbauwand unterteilt, um den Hortbetrieb zumindest vorübergehend weiterführen zu können. Umfassende Sanierungsmaßnahmen wurden in diesem Zuge nicht durchgeführt.

Um den Anforderungen eines dauerhaften Weiterbetriebs des Hortes in den Räumen zu entsprechen, ist eine grundlegende Sanierung des Gebäudes notwendig, die nach Abschluss der erfolgten Untersuchung Kosten in Höhe von rd. 0,75 Mio. € nach sich ziehen würde. Diese Aufwendungen sind insbesondere angesichts der Haushaltslage der Stadt Hannover nicht finanzierbar. Der Standort wird daher zum 31.07.2024 aufgegeben.

Weiterführende Betreuungsbedarfe können an den Grundschulen Wasserkampstraße und Am Sandberge im Rahmen der Ganztagsschulbetreuung ermöglicht werden.

Zu diesem Thema ist eine Informationsdrucksache in Vorbereitung. Darin wird dann auch auf die einzeln gestellten Fragen Bezug genommen.



Bezirksratsfrau Stittgen stellt folgende Nachfrage:

Nach den Informationen des Bezirksrats können die Grundschulen Wasserkampstraße und Am Sandberge den Bedarf nicht decken. Ist dies der Verwaltung bekannt? Wie soll der Bedarf dann gedeckt werden?

Die Verwaltung antwortet auf die Nachfrage wie folgt:

Die sich im Umfeld der Kita Heinemannhof befindlichen Grundschulen Wasserkampstraße und Am Sandberge bieten eine Nachmittagsbetreuung an.
Alle Schüler*innen der Grundschulen, die am Ganztag teilnehmen wollen, werden einen Platz bekommen.
Die Eltern können sich dazu direkt an die Ganztagskoordination der Schulen wenden.

Anmerkung: Zu Beginn der Sitzung wurde dem Oberbürgermeister eine Unterschriftenliste zur Erhaltung des Horts im Heinemannhof überreicht.


TOP 5.3.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 5.3.1.
Fahrstuhl Brabeckstraße
(Drucks. Nr. 15-0248/2024)

Über einen längeren Zeitraum war kürzlich der Fahrstuhl in der Brabeckstraße stadteinwärts defekt. Die Stadtbahnhaltestelle war so für viele Menschen längerfristig nicht nutzbar. Aus diesem Grunde mussten viele Menschen mit Behinderungen vom Kronsberg mit dem Bus aus der Richtung Wülferode kommend fahren und dann an der Brabeckstraße in einen anderen Bus umsteigen. Diese Prozedur dauert ungefähr 15 min. bis 45 min länger - je nachdem, wie viel Verspätung der Bus hat und man auf den Anschluss Bus warten muss.
Auch die Menschen im Altenheim Am Gutspark müssen, wenn sie bei Rewe oder Aldi einkaufen waren, mit der Bahn erst bis zur Emslandstraße fahren, dann umsteigen in die Bahn, die wieder stadtauswärts fährt, um auf die andere Seite der Haltestelle Brabeckstraße zu kommen. Erst dann können sie mit dem Fahrstuhl nach oben kommen. Dieser Umweg dauert zwischen 7 Min - 20 Min je nach Taktung.
Dies ist für viele ältere Leute und behinderte Menschen ein nicht zufriedenstellender Zustand.
Diese Haltestelle gilt als wichtigstes Drehkreuz für viele Bus- und Stadtbahnverbindungen in unserem Bezirk. Daher ist dieser Fahrstuhl extrem wichtig. Denn dieser Kreuzpunkt wird von Schülern, Berufstätigen und Altenheimbewohner*innen genutzt. Auch ist es eine wichtige Querverbindung zur Behindertenwerkstatt in der Lathusenstraße.

Aufgrund massiver Beschwerden bitten wir die Verwaltung - unter Beteiligung des Verkehrsunternehmens üstra sowie des ÖPNV-Aufgabenträgers Region Hannover - um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Was genau war defekt an dem Fahrstuhl?
  2. Wie lange hat die Reparatur gedauert?
  3. Wie kann ein solch langandauernder Ausfall zukünftig vermieden werden bzw. welche Maßnahmen ergreifen Verkehrsunternehmen und/oder Aufgabenträger, um die Folgen für betroffene Menschen im Falle des Ausfalls des Fahrstuhls angemessen auszugleichen bzw. zu mildern?


Frau Drude antwortet für die üstra wie folgt:

Zu 1.:

Die Ursache für den Ausfall war ein erheblicher Vandalismusschaden am Aufzug.
Diverse Bauteile, wie Türschwerter, Türschwellen, Zahnriemen und die Kabinentür wurden beschädigt und mussten gerichtet bzw. durch Neuteile ersetzt werden. Bei einigen Bauteilen gab es eine mehrwöchige Lieferzeit.

Zu 2.:

Der Aufzug war seit dem 23.11.2023 gestört. Die Reparatur dauerte ca. 6 Wochen.

Zu 3.:

Auf einen solchen Vandalismusschaden kann man sich schwer vorbereiten.

Verschiedene Mitglieder des Gremiums geben zu bedenken, dass eine Störung des Fahrstuhls für so lange Zeit eine starke Beeinträchtigung der Personen darstellt, die auf den Fahrstuhl angewiesen sind.

Es ist der einhellige Wunsch des Gremiums, dass die Reparaturen beschleunigt werden und parallel dazu Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, um die Beeinträchtung für die betroffene Bevölkerungsgruppe so gering wie möglich zu halten.

TOP 5.3.2.
Reinigungstaktung Regenwassergullys im Bezirk
(Drucks. Nr. 15-0250/2024)

Die durch den Klimawandel verursachten und verstärkten Unwetter und Regenergüsse sind in vielen Gebieten Europas inzwischen zu einer wachsenden Herausforderung geworden. Nicht nur das Thema Hochwasserschutz, sondern insgesamt der Umgang mit dem Thema Wasser hat eine zunehmende Bedeutung in der Infrastrukturplanung der Städte und Gemeinden. So spielen auch Regenwassermengen und -bereiche eine immer größer werdende Rolle. Regenwasserkanäle gibt es in großen Mengen in Wohn- und Straßengebieten, deren Anzahl, Wartungen und Reinigung unter Umständen angepasst werden müssten. Drei hier nur als Beispiele aufgeführte Bereiche zeigen, dass eine Prüfung und Korrektur notwendig ist. In der Wülferoder Straße, vom Kronsberg kommend, kurz vor Ortseingang Wülferode, in der Straße Kreuzbusch am Kronsberg und allgemein in den Regolen befindliche Abflüsse (siehe Bilder).

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Wie ist die bisherige Taktung und wer ist dafür zuständig?
  2. Warum wurden die beschriebenen Standorte nicht in die Taktung mit eingefasst?
  3. Ist angesichts des Klimawandels und der Erhöhung der Regenfälle eine Intensivierung der Prüfung und Reinigung im gesamten Stadtgebiet in Anzahl (Menge der Abflüsse) und Taktung angedacht?


Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.
Die Verwaltung reinigt die Straßenabläufe und stellt den Aufwand dafür verwaltungsintern in Rechnung. Normalerweise werden die Abläufe einmal im Jahr gereinigt. Bei Straßen mit hohem Verschmutzungsgrad oder Laubanfall auch zweimal im Jahr. Bei Meldungen über „verstopfte“ Abläufe erfolgt zudem eine außerplanmäßige Reinigung. Das betrifft auch diesen Fall. Der Ablauf im Bereich der Verkehrsinsel wurde am 15.01.2024 gereinigt.
Zu 2.
Der Ablauf im Bereich der Verkehrsinsel ist im normalen Reinigungszyklus erfasst. Durch die noch laufenden Bauaktivitäten in der Nachbarschaft ist momentan mit einem höheren Verschmutzungsgrad und damit einem höheren Reinigungsaufwand zu rechnen. Der andere auf dem Foto dargestellte Ablauf ist gar kein richtiger Straßenablauf. Es handelt sich um einen auf der Fläche abgelegten Einzelrost, der nicht an die Kanalisation angeschlossen ist (vgl. Foto). Momentan ist hier noch eine Baustraße – im Rahmen des Endausbaus werden die Abläufe an den Straßenkanal angeschlossen.

Zu 3.
Durch den Klimawandel ist eine Zunahme von Extremereignissen (Starkregenfällen) zu verzeichnen. Die Reinigung von Straßenabläufen ist jedoch sehr viel mehr davon abhängig, wie hoch der Schmutzanfall ist. In diesem Fall ist es Sand von den Baustellen, anderswo z.B. Laubfall von Bäumen.


TOP 5.3.3.
Zebrastreifen vor der Grundschule Feldbuschwende
(Drucks. Nr. 15-0252/2024)

Am 08. März 2023 hat der Bezirksrat einstimmig einem Antrag zur Einrichtung eines Zebrastreifens vor der Grundschule Feldbuschwende zugestimmt (siehe Drucksache Nr. 15-0483/2023).

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wann wurde die Verkehrserhebung beauftragt?
2. Was sind die Ergebnisse der Verkehrserhebung?
3. Wann wird der Zebrastreifen umgesetzt?


Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1. Die Beauftragung der Geschwindigkeitsmessung erfolgte im zweiten Quartal 2023.

Zu 2. Die Ergebnisse zeigen, dass innerhalb der Zeit 06:00 – 19:00 insgesamt rund 400 Fahrzeuge vor der Grundschule Feldbuschwende unterwegs waren. Anhand der Verkehrserfassung wurde die Spitzenstunden ermittelt. Während der morgendlichen Spitzenstunde waren 113 Fahrzeuge sowie bei der abendlichen Spitzenstunde 78 Fahrzeuge unterwegs. In dem Zeitraum gab es am Tage ~60 Radquerungen und ~300 Fußquerungen über die Oheriedentrift zur GS Feldbuschwende. Davon entfallen auf die morgendliche Spitzenstunde ~30 Radquerungen sowie ~140 Fußquerungen und auf die abendliche Spitzenstunde ~10 Radquerungen sowie ~90 Fußquerungen.

Zu 3. Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) liegen bei der festgestellten sehr geringen Verkehrsbelastung die verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) nicht vor. Insofern kann hier leider kein Fußgängerüberweg (FGÜ) eingerichtet werden.


Bezirksratsherr Warmboldt hat zu der Nachfrage noch folgende Nachfragen:
1. Wurde die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs aufgrund eines begründeten Ausnahmefalls geprüft?
2. Falls ja, wie war das Ergebnis der Prüfung (gerade im Hinblick darauf, dass es sich um einen Schulweg handelt)?

Die Verwaltung antwortet auf die Nachfragen wie folgt:

Ein begründeter Ausnahmefall ist hier nicht erkennbar, wenn die festgestellten Messungen soweit von den Erfordernissen eines FGÜ abweichen. Darüber hinaus bestehen, durch den auf der Westseite (Eingangsbereich der Schule) bereits vorgezogener Bereich der Seitenanlage sowie der Zickzackmarkierungen, sehr gute Sichtverhältnisse an den Querungsstellen, die ein gutes und sicheres Überqueren ermöglichen.
Der überwiegende Anteil der Kinder aus dem Kronsberg, die zur Grundschule Feldbuschwende unterwegs sind steht weiter südlich eine sichere Querungsstelle mit einer LSA am Knoten der Feldbuschwende zu Oheriedentrift zur Verfügung. Schulkinder, die mit der Bahn anfahren bzw. abfahren befinden sich bereits auf der Seite der Schule und nutzen den dort befindlichen Gehweg.
Sofern eine weitere Besiedelung des Kronsberges im Norden oder ein Anschluss zu Anecampstraße erfolgen sollte, die zum erhöhten Verkehrsaufkommen führen würde, wird eine erneute Überprüfung erfolgen und damit ggf. die Einrichtung eines FGÜ´s rechtfertigen.



TOP 5.3.4.
Hintergrund gelagerter Container Friedrich-Wulfert-Platz
(Drucks. Nr. 15-0253/2024)

Noch gegen Ende des Betriebes der Außenstelle der IGS-Kronsberg wurde auf deren Pausenhofbereich im Vordergrund der Schule, zwischen den Fußballtoren am Friedrich-Wulfert-Platz, eine größere Anzahl (ca. 10 - 12) Container aufgestellt.
Diese standen dort ohne erkenntliche Nutzung bis zum Zeitpunkt des Einzugs des Deutsche Roten Kreuzes und Nutzung des Gebäudes als Notunterkunft für Geflüchtete. Seitdem hat sich die Containerzahl zwar reduziert, aber die Fläche zur Nutzung von Fußballspielen ist immer noch durch sechs Container blockiert. Gerade angesichts der Unterkunft wäre es sinnvoll, diese Fläche für das Fußballspiel frei zu geben.

Wir fragen daher die Verwaltung:
  1. Warum wurden die Container vor ca. zwei Jahren aufgestellt und wo sind bisher abgeholte Container eingesetzt worden?
  2. Warum befindet sich der Stellplatz genau auf der Sportfläche und nicht am Rande?
  3. Wo und wann werden verbliebene Container eingesetzt und wird die Fläche wieder frei gegeben werden?




Frau Seeliger antwortet für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1)
Die Container wurden 2022, während der ersten Wochen des Ukraine-Krieges, für
die Erstaufnahme Messe angemietet. Nach Auflösung der Erstaufnahme
am Messegelände wurden die Container am aktuellen Standort
zwischengelagert. Wegen des zu dem Zeitpunkt hohen Bedarfes und knappen Angebotes an benötigten Mietcontainer wurde dieser Schritt vom damaligen Krisenstab gewählt.

Aus dem dort gelagerten Kontingent wurden sukzessive Container für die Ausstattung von Notunterkünften an folgende Standorte umgesetzt: Feuerwehrstraße (Feuerwache 10), Leibnizschule, Friedrich-Wulfert-Platz (Blaue Schule), Nenndorfer Chaussee und Jordanstraße (Feuerwache 30).

Zu 2)
Die ursprünglich 16 Container wurden so aufgestellt, dass die erforderlichen
Lieferfahrzeuge ausreichend Rangier- und Bewegungsfläche zur Verfügung haben, um die Container problemlos absetzen und später auch wieder aufnehmen zu können. Eine andere Platzierung war seinerzeit nicht möglich gewesen. Die Verwaltung wird prüfen, ob eine Umsetzung angesichts der mittlerweile reduzierten Anzahl der Container möglich ist, um die Sportfläche wieder nutzen zu können.

Zu 3)
Es besteht weiterhin Bedarf an der Schaffung von Unterkünften für Geflüchtete und somit, je nach Standortentscheidung, auch an Containern. Wo und wann die verbliebenen Container eingesetzt werden, ist abhängig von den Gegebenheiten des jeweiligen Bedarfsstandortes.


TOP 5.3.5.
Anbindung Kronsberg-Süd an den Rest des Stadtbezirks
(Drucks. Nr. 15-0254/2024)

Mit jedem weiteren Einzug steigt die Bedeutung einer geeigneten (provisorischen) Anbindung von Kronsberg-Süd an den Stadtbezirk. Insbesondere für alltägliche Ziele wie Nahversorger, Kitas, Schulen, Freizeiteinrichtungen etc ist bereits jetzt die Einbindung in den Stadtbezirk wichtig. Teilweise gibt es einen provisorischen Gehweg, der sogar versucht wurde, mit Pfählen baulich zu schützen, wenngleich diese bereits teilweise umgefahren wurden. Dieses Beispiel zeigt, wie gefährlich die ungeschützte Teilnahme am Straßenverkehr inmitten einer Großbaustelle sein kann - insbesondere aufgrund des hohen Anteils an schweren LKW. Hier muss mehr für die schwächsten Verkehrsteilnehmenden getan werden, auch wenn dies im Bereich einer Baustelle natürlich besonders herausfordernd ist.

Insbesondere im Bereich der nördlichen Zufahrt zum Baugebiet hat der provisorische Gehweg eine große Unterbrechung und die Verkehrsführung ist für Zufußgehende ausgerechnet im Bereich dieser Kreuzung, wo die Verkehrsintensität am größten ist, unklar und somit besonders unsicher. Gleiches gilt für den erforderlichen Wechsel der Straßenseite vom westlichen provisorischen Gehweg zum östlichen Teil mitten im Baugebiet an der Hauptstraße Kattenbrookstrift, wo eine Erleichterung der Querung beispielsweise durch einen temporären Zebrastreifen denkbar wäre.

In den Abend- und Morgenstunden kommt zudem erschwerend hinzu, dass es keine Straßenbeleuchtung im Bereich des provisorischen Gehwegs gibt.

Auch mit dem Pkw gibt es Verbesserungsbedarf. So gibt es vom Quartier Kronsberg-Mitte aus kommend keine legale Möglichkeit, in das Gebiet Kronsberg-Süd abzubiegen. Viele versuchen es aber trotzdem, was auch hier zu unklaren Situationen führt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Wird die Verwaltung für Pkw kurzfristig ein Linksabbiegen an der entsprechenden Kreuzung ermöglichen; wenn ja: bis wann und wenn nein: warum nicht?
  2. Welche Sicherheitsverbesserungen sind für Zufußgehende im Baugebiet möglich und wann werden diese vorgenommen (insbesondere - aber nicht ausschließlich - im Bereich der oben genannten Örtlichkeiten)?
  3. Wird es eine provisorische Beleuchtung der Gehwege geben; wenn ja: bis wann und wenn nein: warum nicht?


Frau Seeliger antwortet für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.
Der Umbau der Lichtsignalanlage, so dass auch aus dem Quartier Kronsberg Süd nach rechts abgebogen werden kann bzw. von dort in das Quartier eingefahren werden kann, ist bereits beauftragt. Die Realisierung wird im ersten Halbjahr 2024 erfolgen.

Zu 2:
Entlang der verlängerten Kattenbrookstrift wurden bisher die westlichen Seitenanlagen zwischen Mailänder Straße und Stockholmer Allee endgültig hergestellt. Im Bereich von Mailänder Straße bis Lissabonner Allee befinden sich die Bauarbeiten zur Realisierung einer provisorischen Seitenanlage derzeit im Bau. Der nördliche Bereich von Stockholmer Allee bis Emmy-Noether-Allee ist bereits provisorisch hergestellt. Somit kann auf der gesamten Länge in absehbarer Zeit auf teilweise provisorisch angelegten Seitenanlagen das Erschließungsgebiet durchquert werden.
Da es sich um eins der größten Baugebiete handelt, ist von vornherein ein deutlich verlängerter Zeitraum mit Baustraße und provisorischen Seitenanlagen zu akzeptieren gewesen. Sobald Hochbauten in einzelnen Baufeldern fertig gestellt sind, erfolgt der Endausbau der Seitenanlagen zeitnah.

Zu 3: Im Baugebiet wird es in den Bereichen, in denen lediglich zunächst Provisorien vorgesehen sind, keine zwischenzeitliche Beleuchtung geben, da durch den vermehrten Baustellenverkehr die Gefahr besteht, die Leuchten zu beschädigen. Die finanziellen Mittel für Bau und Instandhaltung einer provisorischen Beleuchtung sind nicht vorgesehen. Erst mit dem Endausbau kann auch die Beleuchtung realisiert werden.

TOP 5.3.6.
Drehung von auf die Fahrbahn ausgerichteten Lampen möglich?
(Drucks. Nr. 15-0255/2024)

Insbesondere in der dunklen Jahreszeit hat die Straßenbeleuchtung relevante Auswirkungen auf das Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Darum ist es ein erklärtes Ziel des Bezirksrates, dunkle Ecken zu identifizieren und zu beseitigen. Im Bereich des Wohngebietes “Kronsberg” ist in einigen Straßen die Beleuchtung beidseitig auf die Fahrbahn ausgerichtet statt zum Gehweg. Dies führt dazu, dass die Fahrbahn, auf der ja ohnehin bereits Fahrzeuge mit Beleuchtung unterwegs sind, sehr gut ausgeleuchtet sind und die Gehwege nicht. Die priorisierte Beleuchtung der Fahrbahn erscheint allenfalls in Bereichen von Kreuzungen und typischen Querungen sinnvoll, nicht aber grundsätzlich. Vor diesem Hintergrund stellen sich zunächst folgenden Fragen:
  1. Welche Aspekte werden bei der Positionierung von Straßenlaternen berücksichtigt
  2. Ist es möglich, die oberen Teile der Lampen um 180 Grad zu drehen, sodass diese zum Gehweg ausgerichtet sind und kann dies kurzfristig umgesetzt werden?
  3. Falls das Drehen der Lampen nicht möglich ist, welche Alternativen zur Ausleuchtung des Gehweges gibt es?


Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt:
Zu 1.
Bei einer Straßenplanung kommen die Vorgaben seitens des Stadtbaudezernates, der Stadtgestaltung, den verkehrs- und beleuchtungstechnischen Anforderungen zum Tragen.

Zu 2.
Bezüglich der Ausleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen sind gemäß der DIN 13201 Vorgaben zu erfüllen, welche sich im Laufe der Zeit geändert haben. Bestehende Ausleuchtungen unterliegen jedoch dem Bestandsschutz. Bei den Straßen im Wohngebiet Kronsberg ist die Planung schon vor ca. 30 Jahren erstellt worden. Mit dem Drehen der Leuchten würden die relevanten Vorgaben für die Ausleuchtung der verschiedenen Bereiche nicht mehr erfüllt werden.

Zu 3.
Im Zuge der Erneuerung der Beleuchtung auf LED-Leuchten in der Landeshauptstadt bis Ende 2028, werden auch im Wohngebiet Kronsberg LED-Leuchten verwendet, welche zum Gehweg genauso hell sind wie zur Fahrbahn.


TOP 5.4.
der SPD-Fraktion

TOP 5.4.1.
Hot-Spots der AHA-Müllmelde-App
(Drucks. Nr. 15-0257/2024)

Seit einigen Jahren gibt es die immer häufiger genutzte erfolgreiche AHA-Müllmelde-App. Mit dieser können per Smartphone illegale Müllablagerungen oder andere Verunreinigungen im öffentlichen Raum gemeldet werden und mit einer Beseitigung innerhalb der nächsten 24 Stunden gerechnet werden. Auch wenn durch diese Maßnahmen die Natur sauberer wird, werden leider die illegalen Ablageplätze nicht weniger. Oftmals tauchen an denselben Stellen nach kurzer Zeit schon wieder Verunreinigungen auf, was gerade auch vor dem Hintergrund des gutausgebauten Systems der Wertstoffhöfe in Hannover und der Region Hannover mehr als unverständlich ist, da zahlreiche Müllarten dort kostenfrei und in haushaltsüblichen Mengen an 5 Tagen die Woche abgegeben werden können.
Eine regelmäßige Überwachung und entsprechende Säuberung solcher Hotspots durch AHA ist nicht wahrnehmbar. Daher erscheint es weiterhin notwendig solche Stellen über die App zu melden. Auch wenn ein gewisser Automatismus wünschenswert wäre, solange weiterhin Müll in der freien Natur an denselben Stellen abgelegt wird.

Fragen an die Verwaltung und an AHA:
  1. Werden die vorliegenden Meldungen der App auf eine räumliche Häufung hin ausgewertet, um eventuelle neuralgische Punkte „Hotspots“ zu identifizieren?
  2. Ist es möglich diese „Hotspots“ in regelmäßige Reinigungstouren aufzunehmen?
  3. Sollten trotzdem diese „Hotspots“ wie z.B. entlang des Bockmerholzes (Parkplatz Bockmerholzstraße außerhalb Wülferodes und Kurvenbereich Debberoder Straße Höhe Umspannwerk) weiterhin zeitnah gemeldet werden?

Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt.
zu 1.
Nein, eine regelmäßige Auswertung findet nicht statt. Dies ist allein aus personellen Gründen nicht leistbar, da jeden Tag eine Vielzahl an Meldungen eingeht. Eine technische Auswertung der Meldungen ist nur eingeschränkt möglich, da auf Grund der verschiedensten Beschreibungen/Bemerkungen (Ort, Ablagerung etc.) eine direkte digitale Zuordnung nicht zwingend gegeben ist. Zudem wäre eine Überwachung der identifizierten „Hotspots“ nicht leistbar, daher erscheint es nicht zielführend Ressourcen in die statistische Aufarbeitung solcher Orte zu stecken.

zu 2.
Nein. Zum einen wären Regeltouren (Mehrzahl, da eine Tour niemals ausreichen würde;) für wilde Ablagerungen sehr ressourcenintensiv, sowohl was personelle als auch materielle Mittel (v.a. Fahrzeuge) angeht. Zum anderen sind die verschiedenen Zuständigkeiten und die damit verbundene Kostenübernahme für die wilden Ablagerungen hinderlich. Verkürzt dargestellt gilt folgendes:
Innerhalb der zusammenhängenden Bebauung auf dem Stadtgebiet der Landeshauptstadt sind wilde Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen der Kommune zuzurechnen, solange kein Verursachender ermittelt werden kann. Die LHH hat ihre Zuständigkeit für die Beseitigung wilder Ablagerungen auf öffentlichen Flächen auf die Stadtreinigung übertragen. Für die schnelle und zuverlässige Beseitigung hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover das Konzept Hannover sauber! im Jahr 2018 beschlossen. Die Kosten hierfür trägt die Kommune, somit die LHH.
Auf privaten Flächen (nicht öffentlich gewidmete), dies können unter anderem auch Flächen der LHH z. B. vom Fachbereich Umwelt und Stadtgrün sein, ist der jeweilige Grundstückseigentümer*in für das Entfernen der wilden Ablagerung zuständig. Solange von der Ablagerung auf Privatflächen keine Gefahr für die Umwelt oder Menschen ausgeht, muss dies „geduldet“ werden. Lagern gefährliche Abfälle auf einem privaten Grundstück wird die untere Abfallbehörde bei der Region Hannover informiert und schreitet unverzüglich ein.
Auf Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften, Wälder und freier Landschaften ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE; § 10 Niedersächsisches Abfallgesetz) für die Beseitigung zuständig und trägt auch die Kosten insoweit kein Verursachender festgestellt werden kann. Im Falle von Hannover ist der örE die aha-Abfall- und Wertstoffsammlung, die mit wenigen Personen das gesamte Regionsgebiet abdecken müssen. In diesen Fällen gilt auch die 24-Stunden Regelung nicht (betrifft übrigens nur 1m³ wilde Ablagerung) - es kann daher sein, das einzelne Ablagerungen länger vor Ort liegen.
Dies ist nur eine verkürzte Darstellung, jede Meldung wird einzeln geprüft und an die zuständige Stelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Stadtreinigung hat, soweit diese selbst nicht betroffen ist, keinerlei Einfluss auf die, an die Meldung anschließende, Maßnahme.

zu 3.
Ja bitte unbedingt. Wenn keine Meldungen bei aha eingehen, kann auch nicht gehandelt werden. Sicherlich ist es frustrierend für die vielen Nutzenden der Müllmelde-App, dass die Ablagerungen immer wieder an den gleichen Stellen auftauchen und das es teilweise zu Verzögerung in der Abarbeitung kommt. Verzögerungen haben unterschiedlichste Ursachen u.a. muss vor allem im Außenbereich die Befahrbarkeit mit schweren LKW geprüft werden.
Dies kann dazu führen, dass andere Stellen mit passenden Fahrzeugen/Geräten unterstützen müssen, um an die Ablagerung heranzukommen. Aber auch personelle Probleme sind eine Erklärung dafür, dass Ablagerungen nicht in kurzer Zeit beseitigt werden. Die benannten Stellen sind bei aha bekannt und werden immer wieder bereinigt.

Bezirksratsfrau Ehrlich trägt Schriftverkehr eines Bürgers mit der aha bezüglich fehlender Zuständigkeit bei aha, obwohl die gemeldeten Punkte innerhalb des Stadtgebiets von Hannover liegen. Bezirksratsfrau Ehrlich überreicht den Schriftverkehr an Frau Drude, diese leitet ihn im Nachgang der Sitzung an aha weiter.

Hierzu liegt folgende Stellungnahme von Aha als Protokollantwort vor:

Im Rahmen von „Hannover sauber!“ ist aha im öffentlichen Straßenraum innerhalb des Stadtgebiets Hannover für illegale Abfallablagerungen zuständig.

Über die Müllmelde-App erhalten wir Meldungen unterschiedlichster Sachverhalte und Örtlichkeiten. Die Meldungen werden bei uns unter Zuhilfenahme einer entsprechenden Software geprüft und direkt bearbeitet oder im Falle anderweitiger Zuständigkeiten weitergeleitet.

In den in der Bezirksratsanfrage angesprochenen Fällen handelt es sich um Flächen außerhalb geschlossener Bebauung. Für diese Bereiche ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (aha) zuständig. Die Meldungen wurden intern zur Bearbeitung dorthin weitergeleitet.

Da die Meldungen, die uns über die Müllmelde-App erreichen, sehr vielfältig geworden sind und es ein großes Spektrum an unterschiedlichen Zuständigkeiten gibt, sind wir gerade dabei, die Müllmelde-App komplett zu überarbeiten und den Anforderungen anzupassen.

Zu dem Zeitpunkt, als die o.g. Meldungen eingingen, wurden noch automatische Rückmeldungen generiert, die in manchen Fällen zu Missverständnissen führen konnten.
Im Zuge der Überarbeitung werden auch diese Texte geprüft und angepasst.

TOP 5.4.2.
Nebenanlagen Döhrbruch
(Drucks. Nr. 15-0258/2024)

Der bauliche Zustand der Wegeverbindung vom Döhrbruch bis zur Sonnenlandbrücke war schon mehrfach Thema. Es erscheint aber auch notwendig, nach Abschluss der Wohnbebauung über den Ausbau der notwendigen Seitenanlagen und der Fahrbahndecke entlang der Wohnhäuser nachzudenken.

Frage an die Verwaltung:

Bis wann ist mit der Herstellung der notwendigen Seitenanlagen und Fahrbahndecke im Bereich Döhrbruch ab Ecke Bemeroder Straße bis zum Ende der Wohnbebauung zu rechnen?


Frau Drude antwortet für die Verwaltung wie folgt:

Der Ausbau des Abschnittes Bemeroder Straße- Hausnummer 105 wird zusammen mit der Sanierung der Wegeverbindung Sonnenlandbrücke- Döhrbruch in der zweiten Jahreshälfte 2024 durchgeführt.


TOP 7.
Bauliche Entwicklungen im Stadtbezirk
- Bericht der Verwaltung

Herr Fabich beantwortet Fragen zu baulichen Vorhaben im Stadtbezirk.


TOP 8.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Seeliger hatte keine Berichtspunkte, stand aber für Fragen zur Verfügung.


TOP 9.
A N T R Ä G E

TOP 9.1.
Anträge aus vorangegangener Sitzung

TOP 9.1.1.
Leistungsfähigkeit der Straßen im Stadtbezirk aufrechterhalten
(Drucks. Nr. 15-2515/2023)

Antrag

Die Verwaltung möge dafür Sorge tragen, dass die Leistungsfähigkeit des Straßennetzes im Stadtbezirk Kirchrode-Bemerode-Wülferode mit Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmerinnen und –Teilnehmer auch in den kommenden Jahren gewährleistet bleibt. Dabei möge die Verwaltung berücksichtigen, dass
  1. die gegenwärtig bestehenden Haupt- und Vorbehaltsstraßen mit Bedeutung für den Stadtbezirk nicht zu Nebenstraßen zurückgestuft werden;
  2. in den Quartieren im Stadtbezirk öffentliche Parkmöglichkeiten erhalten bleiben;
  3. die Sicherheit für den Rad- und Fußverkehr, insbesondere für Kinder, garantiert wird; z.B. durch geeignete Ampelschaltungen oder Fußgängerüberwege.

  4. Die Antragspunkte wurden getrennt abgestimmt. Es ergab sich folgende Stimmverteilung:
    Zu Punkt 1: 8 Ja, 10 Nein
    Zu Punkt 2: 8 Ja, 10 Nein
    Zu Punkt 3: einstimmig

    Antragspunkt drei ist damit angenommen.


  5. TOP 9.2.
  6. von Bezirksratsherrn Wahl
    (DIE LINKE.)

  7. TOP 9.2.1.
  8. Packstation Messe/Ost
  9. (Drucks. Nr. 15-0198/2024)

  10. Antrag


Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover setzt sich mit der Deutschen Post und der Üstra in Verbindung, um eine Packstation in der Nähe der Bahnhaltestelle Messe/Ost aufzustellen.

Einstimmig


TOP 9.3.
Interfraktioneller Dringlichkeitsantrag

TOP 9.3.1.
Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen
(Drucks. Nr. 15-0355/2024)

Antrag

Zum Aufbau und Umgebungsgestaltung der geplanten Lounge-Box für Jugendliche im Oheriedenpark werden die zur Verfügung stehenden Mittel für 2023 und 2024 aus dem Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen verwendet und die bereits gebundenen restlichen Mittel aus dem Finanzhaushalt 2023 für den Stadtbezirk. Die aus dem Finanzhaushalt 2024 bereits gebundenen Mittel werden wieder entbunden und stehen damit dem Bezirksrat zur anderweitigen Verwendung zur Verfügung.

Einstimmig

TOP 10.
Genehmigung von Protokollen

TOP 10.1.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 13.09.2023 - öffentlicher Teil
16 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 10.2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 11.10.2023 - öffentlicher Teil -
Abgesetzt

Bezirksbürgermeister Rödel schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 22:15 Uhr.


Für das Protokoll




Rödel Drude
(Bezirksbürgermeister) (Stadtbezirksratsbetreuerin)