Protokoll:
Landeshauptstadt Hannover - 67 - 17.01.2024
PROTOKOLL
23. Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen am Montag, 4. Dezember 2023, Rathaus, Ratssaal
Beginn 14.00 Uhr
Ende 15.35 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)
Ratsherr Steiner (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Capellmann (CDU)
Ratsherr Allerheiligen (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl (SPD)
Ratsherr Hellmann (CDU)
Ratsfrau Kraeft (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Oppelt (CDU)
Ratsherr Pieper (SPD)
Ratsherr Dr. Ramani (SPD)
Ratsfrau Schollmeyer (SPD)
Ratsfrau Stock (Bündnis 90/Die Grünen)
Beratende Mitglieder:
Frau Bastian
Herr Dirscherl
Herr Helke
Herr Hildebrand (parteilos)
Frau Muschter (Bündnis 90/Die Grünen)
Herr Nieder (SPD)
(Frau Pape)
(Frau Thome-Bode) (parteilos)
Grundmandat:
Ratsfrau Ihnen (FDP)
Ratsherr Keller (AfD)
Ratsfrau Zahl (DIE PARTEI & Volt)
(Ratsherr Zingler) (DIE LINKE.)
Verwaltung:
Stadträtin Ritschel (Dezernat V)
Herr Brockmann (Dezernat V)
Herr Dix (Büro Oberbürgermeister)
Herr Nebendahl (Stabsstelle Mobilität, Bereich OB)
Herr Deitermann (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Koebe (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Hoffmann-Kallen (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Unverzagt (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Hiller (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Bettin (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Herr Mehnert (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Böger (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
Frau Bach (Fachbereich Umwelt und Stadtgrün)
I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
2. Einwohner*innenfragestunde
3. Genehmigung von Protokollen
3.1. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 09.10.2023
3.2. Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung am 06.11.2023
4. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
4.1. Zuwendung an den BUND Landesverband Nds. e.V. - Kreisgruppe Hannover – Projekt Wanderbaum-Allee 2023
(Drucks. Nr. 2431/2023)
4.2. Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 1062/2023 mit 1 Anlage)
4.2.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1062/2023:
Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 2540/2023)
4.3. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 Anlage - nur online)
4.3.1. Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 E1 mit 1 Anlage - nur online)
4.3.2. Weitere Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 E2)
4.3.3. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1905/2023: Luftreinhalteplan Hannover 2023; Neue Überschrift: Aufhebung der Umweltzone Hannover
(Drucks. Nr. 2547/2023)
4.4. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 Anlagen - nur online)
4.4.1. Änderungsantrag (1) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 2433/2023)
4.4.2. Änderungsantrag (2) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 2459/2023)
4.5. Petition von Herrn Christian Wosegien – Errichtung einer Klimasäule
(Drucks. Nr. 2442/2023 mit 1 Anlage - nur online)
4.6. 2. Ergebnisbericht 2023 zum Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucks. Nr. 2396/2023 mit 1 Anlage - nur online)
5. A N T R Ä G E
6. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
6.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1382/2023:
Wandel im Klimawandel – Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen
(Drucks. Nr. 2542/2023)
7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N
8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N
8.1. Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West
Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 1331/2023 mit 1 Anlage - nur online)
8.1.1. Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West
Fortführung des Verfahrens
Änderungsantrag Nr. 15-1947/2023 des Stadtbezirksrats Linden-Limmer zu Drucksache Nr. 1331/2023, Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 1331/2023 E1 mit 1 Anlage - nur online)
8.1.2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache-Nr. 1331/2023: Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 2543/2023)
8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 468, 1. Änderung - 12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2208/2023 mit 5 Anlagen - nur online)
8.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 860, 1. Änderung - Alt-Vinnhorst
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2261/2023 mit 4 Anlagen - nur online)
8.4. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2268/2023 mit 6 Anlagen - nur online)
9. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
10. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
11. Bericht der Dezernentin - nichtöffentlicher Teil -
12. Mitteilungen und Anfragen - nichtöffentlicher Teil -
TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde mit folgenden Änderungen beschlossen:
· TOP 3.1. und TOP 3.2. wurden vertagt.
· TOP 8.1. (Drucks. Nr. 1331/2023), TOP 8.1.1. (Drucks. Nr. 1331/2023 E1) und TOP 8.1.2. (Drucks. Nr. 2543/2023) wurden auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen.
TOP 2. Einwohner*innenfragestunde
Keine Wortmeldungen
TOP 3. Genehmigung von Protokollen
TOP 3.1. Genehmigung des Protokolls über die 21. Sitzung am 09.10.2023
Vertagt
TOP 3.2. Genehmigung des Protokolls über die 22. Sitzung am 06.11.2023
Vertagt
TOP 4. A L L G E M E I N E V E R W A L T U N G S V O R L A G E N
TOP 4.1. Zuwendung an den BUND Landesverband Nds. e.V. - Kreisgruppe Hannover – Projekt Wanderbaum-Allee 2023
Ratsherr Capellmann gab an, dass sich seiner Fraktion die Sinnhaftigkeit und Nachhaltigkeit eines solchen Projekts nicht ganz erschließe. Er bat dazu um eine kurze Erläuterung.
Herr Nebendahl erklärte, dass der BUND den Zuwendungsantrag Anfang Februar 2023 bei der LHH eingereicht habe.
Die Wanderbaumallee sei bereits das zweite Jahr erfolgreich in Hannover gelaufen. Das Projekt habe, als Grünoase und Sitzmöglichkeit, die jeweiligen Anwohner*innen an den Standplätzen der Wanderbäume erfolgreich zusammengebracht. Dieser deutliche Mehrwert sei in beiden Projektjahren zu beobachten gewesen. Die Initiator*innen seien daher froh darüber, dass dies in Hannover stattfinden könne.
Stadträtin Ritschel erinnerte an die erfolgte Frage zur Nachhaltigkeit des Projekts. Bei diesem handle es sich nicht um ein klassisches Pflanzprojekt, dessen Nachhaltigkeit anhand einer örtlich verbleibenden Begrünung gemessen werden könne. Stattdessen stehe hier eher im Vordergrund, allgemein das Umweltbewusstsein sowie vorhandene Nachbarschaften zu stärken, was ihrer Wahrnehmung nach gut gelungen sei.
Herr Nebendahl ergänzte, dass im Sinne der Nachhaltigkeit auch ein Bewusstsein dafür geschaffen werden solle, wie ein Quartier durch eine Begrünung verändert werden könne - auch wenn es sich hier lediglich um eine zeitlich begrenzte und nur sehr leichte Begrünung in Form der Wanderbäume handle. Daraus solle der weiterführende Gedanke entstehen, was mit einer dauerhaften und umfangreicheren Begrünung erreichbar wäre.
Die Wanderbäume würden alle drei Wochen durch ehrenamtliche Kräfte von Standort zu Standort bewegt. An diesen Orten finde häufig eine Pflege der Bäume durch die Anwohnenden statt, so dass die dortige Nachbarschaft damit nachhaltig gestärkt und zusammengebracht werde.
Ratsherr Capellmann fragte, ob alle Wanderbäume die Aktion überlebt hätten.
Herr Nebendahl erwiderte, dass leider tatsächlich einer der kleinen Bäume vertrocknet sei und ersetzt werden musste. Er befürchte generell, dass die Stadtgesellschaft sich im Rahmen des Klimawandels an ein zunehmendes Baumsterben gewöhnen müsse.
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen
(Drucks. Nr. 1062/2023 mit 1 Anlage)
8 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 4.2.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1062/2023:
Energiestandards der Landeshauptstadt Hannover für das Bauen im kommunalen Einflussbereich
(Drucks. Nr. 2540/2023)
Der vorliegende Antrag habe, ähnlich wie andere Anträge seiner Fraktion, der SPD bereits vor Monaten zur Prüfung und Freigabe vorgelegen, sei von dieser letztendlich aber doch abgelehnt worden. Den erwähnten Argumenten von Herrn Nieder sei die SPD ebenfalls nicht gefolgt. Der Antrag werde daher nun allein seitens der Bündnis 90/Die Grünen eingebracht.
Sollten noch Bedenken oder Argumente gegen den Antragsinhalt vorliegen, weil mit den Kosten für erhöhte Energiestandards ggf. die Bauwirtschaft geschädigt werden könne, wolle er an die kürzlich erfolgte Rundfahrt des AUKG erinnern. In dessen Rahmen sei u. a. das Bauprojekt Herzkamp besichtigt worden, bei welchem der Effizienzhausstandard 40 realisiert worden sei. Dieser habe, laut Bauträger, im Vergleich zur konventionellen Bauweise keine Mehrkosten verursacht. Es sei dabei lediglich auf eine sehr sorgfältige Ausführung zu achten. Entsprechende Mehrkosten würden also keinen Ablehnungsgrund für den vorliegenden Antrag darstellen, weshalb er um Zustimmung dafür bitte.
4 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 4.3. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 Anlage - nur online)
Ihre Fraktion halte den vorgelegten Luftreinhalteplan unter TOP 4.3. für nicht entscheidungsreif. Er sei, im Vergleich zu den früheren Luftreinhalteplänen, auf fast 70 Seiten angewachsen, zudem seien darin die eigentlichen Planungen nicht verständlich dargestellt. Die Darstellung vieler, aus der Vergangenheit stammender Maßnahmen mit deren Ergebnissen, gehöre ihrer Meinung nach in eine eigene Informationsdrucksache.
Wichtig sei die Aufhebung der aus dem Jahr 2008 stammenden Umweltzone, da bspw. 2018 nur noch zwei Straßenabschnitte in Hannover von diversen Grenzwertüberschreitungen betroffen waren. Dennoch sei die Umweltzone mit einer Größe von 50 km² weiterhin aufrechterhalten worden. Spätestens seit dem Jahr 2020 sei dies als unverhältnismäßig zu bewerten.
Ihre Fraktion habe sich daher zum heute eingebrachten Änderungsantrag entschlossen.
Ratsfrau Kraeft bewertete die Einhaltung der derzeitigen EU-Grenzwerte für Luftschadstoffe in Hannover als erfreulich. Leider werde aber der Gesundheitsschutz der Bevölkerung in Hannover dadurch noch nicht ausreichend sichergestellt. Die veralteten, aber noch geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid entsprächen nicht mehr den heutigen, wissenschaftlichen Erkenntnissen über deren gesundheitliche Auswirkungen. Die WHO empfehle daher eine deutliche Verschärfung dieser Grenzwerte. Die EU-Kommission habe zudem eine Überarbeitung ihrer Luftqualitätsnorm sowie die Einführung neuer, strengerer Grenzwerte angekündigt, die sich an den Empfehlungen der WHO orientieren und vermutlich bis 2030 in Kraft treten würden.
Ihre Fraktion werde im Januar einen zusätzlichen Antrag einbringen, mit dem sich die Stadt und der Rat zum Erreichen der von der WHO empfohlenen Werte bis 2030 bekennen könnten.
Zusätzlich werde die Stadt darin mit der Erstellung eines Gutachtens zur Prüfung der kommunalen Möglichkeiten und Maßnahmen für die Einhaltung der empfohlenen WHO-Grenzwerte beauftragt. Auf dieser Grundlage solle dann von der Verwaltung ein Aktionsplan für saubere Luft erstellt sowie ein Monitoring-System zur Kontrolle der Maßnahmen entwickelt werden. Durch den Koalitionsbruch von Grün-Rot habe dieser Antrag leider nicht mehr rechtzeitig in die heutige Sitzung eingebracht werden können.
Zum Änderungsantrag der FDP bemerkte sie, dass die Abschaffung der Umweltzone bereits mit dem aktuell von der Verwaltung vorgeschlagenen Luftreinhalteplan vorgesehen sei. Da über diesen bereits seit ca. einem Jahr diskutiert werde, halte sie das Einbringen des Antrags zudem für sehr verspätet. Für die Verbesserung der Luftqualität und einen entsprechenden Gesundheitsschutz in Hannover könne vorbehaltlos der Drucksache der Verwaltung zugestimmt werden.
Ratsherr Hellmann gab an, dass sich die CDU-Fraktion bei der Ursprungsdrucksache enthalten, aber den Antrag der FDP unterstützen werde. Zwar enthalte die Verwaltungsvorlage viele gute Vorschläge, jedoch auch einige Punkte, denen seine Fraktion nicht zustimmen wolle.
Stadträtin Ritschel stellte klar, dass mit dem aktuell vorgelegten Luftreinhalteplan der formale Weg eingehalten werde. Dieser enthalte, aus den bereits genannten Gründen, auch die Abschaffung der Umweltzone. Zudem werde eine Aktualisierung der bislang im Luftreinhalteplan enthaltenen Maßnahmen dargelegt. Dies im Paket vorzulegen, sei sinnvoll.
Sie erinnere zudem daran, dass der Rat am 29.06.2023 einstimmig der öffentlichen Auslegung der vorliegenden Fassung zugestimmt habe.
Mit Beginn der Einhaltung der Luftschadstoff-Grenzwerte in Hannover ab 2018 sei dennoch anfangs nicht sicher gewesen, ob die Messwerte auch in den Folgejahren weiterhin Bestand haben würden. Eine zu frühzeitig abgeschaffte Umweltzone wäre im ungünstigen Fall, nämlich bei einer Verschlechterung der Luftwerte bis über die Grenzwerte, ggf. doch wieder benötigt worden. Ein Ab- und dann wieder Anschaffen der Umweltzone hätte auch zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung führen können.
Die Verwaltung habe diese Maßnahme daher verantwortungsbewusst noch einige Jahre aufrecht gehalten und die Messwerte weiterhin geprüft.
Inzwischen lägen durch das Gewerbeaufsichtsamt entsprechend positive Prognoserechnungen vor, so dass die Umweltzone anhand der jetzt geltenden Grenzwerte guten Gewissens aufgegeben werden könne.
Ratsfrau Ihnen äußerte, dass sie für eine Gebundenheit von Maßnahmen an Recht und Gesetz kämpfe. Unverhältnismäßige Maßnahmen müssten daher aufgehoben werden. Dies geschehe, aus Sicht der FDP, mit der Umweltzone zu spät. Bereits 2021 habe die Landesregierung mehrmals öffentlich Stellung zu dieser genommen. Für die verbliebene Straße, die eine Zeitlang noch die Grenzwerte überschritten habe, hätten auch strenge Einzelmaßnahmen ergriffen werden können, statt 50 km² des Stadtgebiets in der Umweltzone zu belassen.
Zum Redebeitrag von Ratsfrau Kraeft bemerkte sie, dass sich die von der EU prognostizierten Todesfälle überwiegend auf Feinstaub als Ursache bezögen. Hannover hingegen habe noch nie ein Problem mit Feinstaub gehabt.
Hier würden in diesem Bereich sogar die strikten Grenzwerte der WHO noch unterschritten. In Hannover gehe es ausschließlich um die Reduzierung von NO2 in der Luft. Dafür könnten Maßnahmen getroffen werden, welche allerdings erörtert werden müssten.
Der Rat habe die Auslegung des Beschlusses autorisiert und beschlossen. Bereits damals habe sie Änderungsanträge der FDP angekündigt.
Ratsherr Allerheiligen fragte, welche Punkte genau die CDU dazu veranlassen würden, sich in der Abstimmung enthalten zu wollen.
Die Feinstaubwerte in Deutschland lägen, laut seiner Recherchen, derzeit ungefähr auf dem von der EU diskutierten Niveau, seien allerdings noch ungefähr doppelt so hoch wie die von der WHO empfohlenen Werte. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse, auf den diese Werte beruhten, seien bereits recht alt, wie Ratsfrau Kraeft eben schon bemerkt habe.
Laut der Aussage von Lungenärzten stelle Feinstaub einen sehr gefährlichen Stoff dar, der in seiner Konzentration gar nicht niedrig genug sein könne. Daher sei es erstrebenswert, auch diesen Wert zu senken. Die Initiative, die seine Fraktion im Januar einbringen werde, mache damit durchaus Sinn.
Ratsherr Oppelt ergänzte zum Wortbeitrag von Ratsherrn Hellmann, dass die Umweltzone selbstverständlich abgeschafft werden müsse, anders ginge es rechtlich gar nicht. Die Entscheidung dazu sei geradezu zwangsläufig, auch wenn noch darüber gestritten werden könne, ob dieser Schritt ggf. schon früher hätte erfolgen können.
Dennoch halte die CDU den Luftreinhalteplan in der aktuell vorgelegten Fassung insgesamt noch nicht für zielführend. Er sei teilweise nicht aktuell oder ambitioniert genug.
An anderen Stellen enthalte er zudem Maßnahmen, die die CDU ablehne, wie bspw. den Ausbau des Bewohner*innenparkens, Gebühren für öffentliche Stellplätze oder die Reduzierung von Fahrbahnbreiten. Aus diesen Maßnahmen sei eine gewisse "Gegnerschaft" zum Individualverkehr bzw. zur individuellen Mobilität herauszulesen.
Die CDU setze auf Technologieoffenheit, nicht auf einen "Kulturkampf" gegen das Auto. Mit einem immer stärkeren Wandel zur E-Mobilität könnten später die von Automobilen verursachten Emissionen mehr und mehr entfallen, womit eine weitgehende Abkehr vom Auto bislang keinen Sinn mache. Eine dringend nötige Offensive für mehr E-Mobilität sehe er jedoch bei der Stadtverwaltung bisher viel zu wenig. Die CDU fordere dies seit Jahren, während im Fuhrpark der Stadt lange Zeit nichts Entsprechendes passiert sei.
Der FDP-Antrag sei insofern korrekt, weil er verdeutliche, dass es einerseits die Abschaffung der Umweltzone und andererseits eine Neuvorlage des Luftreinhalteplans geben müsse.
Wenn seitens der Grünen Fraktion im Januar noch ein Antrag zum Thema erfolge, könne diese Gelegenheit für einen weiteren Austausch dazu wahrgenommen werden.
Die meisten Parteien in Hannover hätten sich bereits dafür ausgesprochen, für saubere Luft in Hannover kämpfen zu wollen, auch wenn sicherlich noch über die möglichen Wege dorthin gestritten werde.
Ratsfrau Kraeft äußerte dazu, dass der Luftreinhalteplan der Verwaltung zeige, wie man mit klaren Worten zum Commitment "Saubere Luft in Hannover" einen guten Anfang machen könne. Ihre Fraktion stehe deshalb zu dieser Verwaltungsvorlage.
Von der CDU habe sie leider noch keine anderen - oder besseren - Vorschläge dazu gehört, auf welche Weise man saubere Luft in Hannover erreichen könne.
Auch sie begrüße eine interfraktionelle Zusammenarbeit, erwarte aus den jeweiligen Bekenntnissen der Fraktionen jedoch auch daraus folgende, politische Handlungen.
Ratsherr Oppelt erinnerte Ratsfrau Kraeft daran, dass sich die CDU schon sehr lange für saubere Luft in Hannover einsetze. Einiges davon sei auch interfraktionell vorangebracht worden.
So habe die CDU, schon vor der Existenz des ersten Luftreinhalteplans, einen 16-Punkte-Plan für saubere Luft vorgelegt. Wären die Vorschläge daraus umgesetzt worden, wäre Hannover bei diesem Thema inzwischen viel weiter. Die "E-Auto-Offensive" stelle tatsächlich einen Baustein dieser Vorschläge dar. Die CDU setze auf Anreize, nicht auf Bevormundung oder Vorschriften.
Wie bereits erwähnt, gebe es aber unterschiedliche Wege und Möglichkeiten zur Zielerreichung. Er freue sich auf die Debatten der nächsten Monate dazu.
TOP 4.3.1. Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 E1 mit 1 Anlage - nur online)
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 4.3.2. Weitere Änderungsanträge zur Drucksache 1905/2023 Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 E2)
8 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 3 Enthaltungen
TOP 4.3.3. Änderungsantrag der FDP-Fraktion zu Drucks. Nr. 1905/2023: Luftreinhalteplan Hannover 2023; Neue Überschrift: Aufhebung der Umweltzone Hannover
(Drucks. Nr. 2547/2023)
3 Stimmen dafür, 8 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 4.4. Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 1703/2023 mit 5 Anlagen - nur online)
Die Verwaltung habe das Verbot von Sargbestattungen in Badenstedt zuerst mit Bezug auf die Europäische Grundwasserverordnung begründet, neuerdings ziehe sie stattdessen die angeblich auf diesem Friedhof gefundenen, teilweise im Wasser liegenden Wachsleichen dafür heran.
Bei einigen dort stattfindenden Aushebungen von Gräbern seien auch zwei Abgeordnete des zuständigen Stadtbezirksrats dabei gewesen, laut deren Aussage aber jeweils keine Wachsleichen gefunden worden seien.
Die AfD wolle daher in Badenstedt wieder Sargbestattungen ermöglichen, was ebenso der örtliche Stadtbezirksrat beschlossen habe. Dieser habe zudem die vorliegende Drucksache der Verwaltung abgelehnt.
Allgemein entstehe in dieser Sache der Eindruck, dass die Verwaltung auf eine Alleinzulassung von Urnenbeisetzungen abziele, um damit mehr Gelder einzunehmen. Zudem verbrauchten Urnen weniger Platz als Särge.
Jedoch seien in einigen Religionen bzw. Kulturen gar keine Verbrennungen für die Bestattung zulässig. Diese Leute könnten sich auf dem Friedhof in Badenstedt nicht mehr beerdigen lassen. Er bitte daher um Zustimmung für die Änderungsanträge.
Ratsfrau Kraeft erinnerte daran, dass es sich bei einem Verbot von Sargbestattungen um ein emotionales und auch persönliches Thema handle. Ihre Fraktion habe großes Verständnis dafür, dass alle Menschen gerne die freie Wahl unter den verfügbaren Friedhöfen und Bestattungsarten hätten.
Die Bodenbegebenheiten des Friedhofs Badenstedt ließen aber leider keine Fortführung der Sargbestattungen zu, da keine ausreichende Verwesungsfunktion im Boden mehr vorhanden sei. Die Verwaltung habe bereits ausführlich dargestellt, dass immer wieder schlecht verweste Leichenteile und die Reste von Särgen im Boden gefunden würden.
Die möglichen Maßnahmen bzw. Lösungsmöglichkeiten zur Verbesserung der Situation seien leider nicht als realistisch oder durchführbar einzuordnen. Das seitens der Verwaltung vorgeschlagene Verbot von Sargbeisetzungen werde daher als die angemessenste Lösung gesehen.
Ratsherr Hellmann gab an, dass ihn dieses Thema schon fast seine ganze Ratstätigkeit über begleite. Auch wenn einige unschöne Einzelfälle vorgekommen seien, habe es über die letzten 40 Jahre auf diesem Friedhof doch überwiegend geklappt. Die CDU schließe sich daher dem einstimmigen Votum des Bezirksrates an.
Stadträtin Ritschel stellte klar, dass auf keinen Fall finanzielle Gründe dem Vorschlag der Verwaltung zum Verbot von Sargbestattungen in Badenstedt zugrunde gelegen hätten. Es sei sogar bewusst versucht worden, einen Kompromiss zu schließen, um nicht von einem auf den anderen Tag neue Verhältnisse zu schaffen. Zudem sei eine Rückstellung vorgenommen worden, um im Einzelfall Alternativangebote machen zu können.
Ratsherr Keller wies darauf hin, dass sich der Bezirksrat eine Liste über die Höchst- und Mittelstände des Grundwassers auf dem betroffenen Friedhof habe geben lassen. Innerhalb der letzten zwei Jahre habe das mittlere Grundwasser zwischen 1,80 m und 2,30 m gestanden. Dies sei noch weit entfernt von der Höhe, in der Särge in die Erde gebettet würden. Mit diesem Wissen könne im Rat ggf. anders entschieden werden.
Ratsherr Allerheiligen wies kurz auf die Dürre hin, die die letzten zwei Jahre über vorhanden gewesen sei.
TOP 4.4.1. Änderungsantrag (1) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 2433/2023)
0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 4.4.2. Änderungsantrag (2) der AfD-Fraktion zu der Drucksache 1703/2023:
Stadtteilfriedhof Badenstedt (Neu): Verbot von Sargbeisetzungen
(Drucks. Nr. 2459/2023)
0 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
TOP 4.5. Petition von Herrn Christian Wosegien – Errichtung einer Klimasäule
(Drucks. Nr. 2442/2023 mit 1 Anlage - nur online)
Einstimmig
TOP 4.6. 2. Ergebnisbericht 2023 zum Teilergebnishaushalt 67
(Informationsdrucksache Nr. 2396/2023 mit 1 Anlage - nur online)
Im Punkt 3.2 auf der gleichen Seite der Anlage gehe es dann um die Fortschreibung der Anpassungsstrategie, bei der die bestehenden Schwierigkeiten bisher stets mit der Personalbindung für den Luftreinhalteplan begründet worden seien. Da letzterer inzwischen verwaltungsseitig gut auf den Weg gebracht worden sei, stelle sich die Frage, ob sich das Personal inzwischen wieder ausreihend mit der genannten Anpassungsstrategie beschäftigen könne.
Ratsherr Dr. Ramani ergänzte weitere Fragen.
Auf der Seite 4 des Anhangs zur Drucksache würden die Ziele "Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen" sowie das "1000-Bäume- Programm" genannt.
Zur ökologischen Aufwertung werde dort ein planmäßiger Maßnahmenverlauf berichtet. Er fragte, was dies für den Mittelabfluss im Jahr 2023 bedeute und welche Maßnahmen umgesetzt worden seien.
Zum 1000-Bäume-Programm fragte er nach der Anzahl der im Jahr 2023 gepflanzten Bäume.
Stadträtin Ritschel gab an, dass hierzu eine Protokollantwort sowie eine schriftliche Beantwortung an die Fraktionen erfolgen werde.
Protokollantwort:
1) Altwarmbüchener Moor:
Für die Wiedervernässung des Altwarmbüchener Moores auf dem Gebiet der Stadt Hannover steht ein 6-stelliger Betrag von Aha zur Verfügung. Da diese Drittmittel bereits vorhanden sind, ist es nicht zielführend, die knappen, personellen Kapazitäten für umfangreiche Förderanträge einzusetzen. Der Fokus muss zunächst auf der weiteren Abstimmung mit Aha und der Lösung der anstehenden Aufgaben liegen. Die Verwaltung wird den Sachstand in einer der nächsten Sitzungen des AUKG vorstellen.
2) Verzögerung Fortschreibung Klimawandelanpassungsstrategie:
3) Ökologische Aufwertung von Schulhöfen und Spielplätzen:
4) 1000-Bäume-Programm:
TOP 5. A N T R Ä G E
TOP 6. Antrag der Fraktion DIE LINKE.: Wandel im Klimawandel - Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen.
(Drucks. Nr. 1382/2023)
Als zweiter Aspekt sei hier der voranschreitende Klimawandel zu nennen, in dessen Rahmen sich die Innenstadt im Sommer immer stärker aufheizen werde. Ein niedrigschwelliger Zugang zu Trinkwasser werde vor diesem Hintergrund, insbesondere für vulnerable Gruppen, immer wichtiger. Im Änderungsantrag der Bündnis 90/Die Grünen sei das Vorhaben weiter konkretisiert und verbessert worden.
Ratsherr Oppelt ergänzte, dass das Thema Trinkwasser und Brunnen auch der CDU-Fraktion schon länger ein Anliegen sei. Leider habe die Stadt bisher noch keinen Hitze-Aktionsplan vorgelegt, was wichtig für die Verfügbarkeit von Präventivmaßnahmen wäre.
Bereits vor einigen Jahren habe die CDU eine Beteiligung der Stadt am Ausbauprogramm für Trinkwasserbrunnen der Region Hannover gefordert, welche das Programm sogar weitgehend finanziert hätte. Leider sei dem nicht gefolgt worden und somit ein entsprechender Nachholbedarf vorhanden. Der Änderungsantrag stelle das Thema nochmals auf breitere Füße, weshalb die CDU beiden Anträgen zustimmen werde.
TOP 6.1. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucks. Nr. 1382/2023:
Wandel im Klimawandel – Trinkbrunnennetz bedarfsgerecht ausbauen
(Drucks. Nr. 2542/2023)
Einstimmig
TOP 7. F L Ä C H E N N U T Z U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N
TOP 8. B E B A U U N G S P L A N A N G E L E G E N H E I T E N
TOP 8.1. Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West
Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 1331/2023 mit 1 Anlage - nur online)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogenTOP 8.1.1. Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West
Fortführung des Verfahrens
Änderungsantrag Nr. 15-1947/2023 des Stadtbezirksrats Linden-Limmer zu Drucksache Nr. 1331/2023, Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 1331/2023 E1 mit 1 Anlage - nur online)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.1.2. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Drucksache-Nr. 1331/2023: Bebauungsplan Nr. 1536 - Wasserstadt Limmer West, Fortführung des Verfahrens
(Drucks. Nr. 2543/2023)
Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.2. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 468, 1. Änderung - 12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2208/2023 mit 5 Anlagen - nur online)
Einstimmig
TOP 8.3. Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren Nr. 860, 1. Änderung - Alt-Vinnhorst
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, Modifizierung des Aufstellungsbeschlusses
(Drucks. Nr. 2261/2023 mit 4 Anlagen - nur online)
Einstimmig
TOP 8.4. Bebauungsplan Nr. 1861 – Wilhelm-Göhrs-Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2268/2023 mit 6 Anlagen - nur online)
Einstimmig
TOP 9. B E R I C H T D E R D E Z E R N E N T I N
Daher solle hier eine kurze Darstellung der Hintergründe erfolgen, mit denen nachvollziehbar werde, wie im Tiergarten mit der Bejagung verfahren werde. Herr Bettin werde das Ganze entsprechend erläutern.
Herr Bettin stellte sich als Leiter des städtischen Forstbetriebs vor, womit er bereits seit Dezember 2014 auch für den Tiergarten Kirchrode zuständig sei.
Zur Einleitung wolle er die Anfangssequenz eines Dokumentarfilms über den Tiergarten zeigen (s. u. https://www.youtube.com/watch?v=z4aUXRXS8SU). Danach werde er das Thema mithilfe einer Präsentation vorstellen (s. Anhang Nr. 1).
Der Tiergarten arbeite im Rahmen des Wildtiermanagements eng mit der Tierärztlichen Hochschule Hannover und dem Veterinäramt zusammen. Dazu würden bspw. Kotproben entnommen, das Wild beobachtet und Gutachten erstellt. Es finde zudem nicht nur regelmäßig eine Lebendbeschau, sondern, nach den jährlichen Abschüssen zur Bestandsregulierung und vor dem Verkauf des Wildbrets, auch jeweils eine Fleischbeschau statt.
Durch den begrenzten Lebensraum im Wildgehege müsse regelmäßig die Populationsgröße der Tiere angepasst werden. Die dazu jährlich erstellte Abschussplanung orientiere sich jeweils an der Bestandsgröße der Tierpopulation im Gehege. Werde diese zu groß, steige die Gefahr für verschiedene Problematiken, wie Krankheiten, Nahrungsmangel etc.
Im jeweils ab November beginnenden, ca. 5 - 6-wöchigen Jagdbetrieb werde auf eine geringstmögliche Beunruhigung des Wildes geachtet.
Die wöchentliche Abschussquote i. H. v. 16 - 17 Tieren werde durch ein effektives Jagdmanagement in der Regel in nur 6 Stunden geschafft.
Es würden ausschließlich professionelle Schützen, mit von ihm selbst organisierter Schießausbildung und Prüfung, für die Abschüsse eingesetzt. Die verwendete Munition sei grundsätzlich bleifrei. Dieses Vorgehen garantiere eine größtmögliche Vermeidung von Tierleid.
Alternativen zum Jagdbetrieb, wie Kastration, Antibabypille, Entfernen der Gebärmutter bei den weiblichen Tieren etc. seien in einem Wildgehege nicht möglich, diese Maßnahmen würden bei den Tieren zu teilweise schweren Beeinträchtigungen und dem Verursachen von unnötigem Tierleid führen.
Ohne weitere Nachkommen werde der Tierbestand zudem auf Dauer aussterben, womit der historische Tiergarten so nicht mehr zu halten wäre.
Die genannten Alternativen würden also eine deutliche Verschlechterung zum derzeit genutzten Jagdbetrieb bedeuten.
Um Schäden in der Natur und auf landwirtschaftlichen Flächen durch steigende Populationen zu vermeiden, finde dort ebenfalls eine Bejagung statt, weshalb das Auswildern der Tiere in der freien Wildbahn nicht möglich oder sinnvoll sei. Dort sei das Aussetzen einiger Wildarten sogar gesetzlich verboten, wie bspw. beim nicht heimischen Damwild.
Die Tiere aus Wildgehegen seien zudem an Menschen gewöhnt und nicht mit den Gefahren in der freien Natur vertraut, was ihre Überlebensfähigkeit stark herabsetze.
Ratsherr Allerheiligen fragte nach, wie hoch die durchschnittliche Anzahl an Abschüssen jährlich ausfalle.
Herr Bettin gab dazu an, dass im Jahr 2023 knapp 90 Tiere geschossen worden seien, darunter auch ca. 50 Kälber beim Damwild, 24 Frischlinge bei den Wildschweinen, 5 Kitze beim Rehwild und 3 Kälber beim Rotwild.
Ratsherr Hellmann fragte, auf welche Weise das Fleisch der erlegten Tiere vermarktet werde.
Herr Bettin erläuterte dazu, dass der Tiergarten über ein Kühl- und ein Schlachthaus verfüge. Das Ausnehmen und Zerschneiden erfolge direkt dort. An jeweils einem Donnerstag ab 16 Uhr finde dann ein offizieller Verkaufstag statt. Alle Einwohner*innen Hannovers seien stets zum Kauf des Wildbrets eingeladen. Tatsächlich bilde sich oft schon zwei Stunden vor dem Verkauf eine entsprechende Warteschlange.
Der Verkauf finde in haushaltsüblichen Mengen statt: Als Gulasch, Keule(n), Läufe, Rücken mit und ohne Filet etc. Dieses Jahr seien erstmalig auch die Restmengen der Wildschweinbratwurst angeboten und verkauft worden, die bereits für das Tiergartenfest produziert worden sei.
Ratsherr Capellmann fragte, ob etwas von dem Fleisch auch an den Zoo Hannover gehe.
Herr Bettin verneinte dies. Bisher habe der Tiergarten jeweils das komplette Fleisch verkaufen können. Die Nachfrage sei sogar so groß, dass noch mehr Abschüsse erfolgen könnten, wenn der Tierbestand entsprechend groß wäre.
Herr Dirscherl erinnerte daran, dass in den sechziger Jahren bereits Muffelwild im Tiergarten gehalten worden sei. Sein Vorgänger habe sich insgesamt sehr um den Bestand bemüht, jedoch sei die Haltung dieser Tiere, u. a. aufgrund der anspruchsvollen Haltungsbedingungen, mit zu vielen Schwierigkeiten verbunden und letztendlich nicht mehr möglich gewesen.
Das vorletzte Jagdgesetz habe vorgesehen, dass Wildgehege nicht unter einer bestimmten Größe existieren dürften. Der Tiergarten habe diese Mindestgröße tatsächlich nicht erreicht. Im Rahmen einer Petition, die in Zusammenarbeit mit dem Verband der Wildgehege erfolgt sei, habe die Situation dann so gelöst werden können, dass der Tiergarten nicht als Zoo verstanden werden solle.
Die Herdentierhaltung habe die Einrichtung einer eigenen Fleischerei erforderlich gemacht. Damit durften die Tiere auch geschossen werden, statt sie vorher betäuben zu müssen. Da das Wildgehege u. a. dem englischen Königshaus unterstehe, sei das Management eine entsprechend große Sache gewesen, auf die er heute noch stolz sei.
Ratsherr Steiner fragte zum praktischen Ablauf der Abschüsse, ob die entsprechenden Tiere vorher separiert oder innerhalb ihres Herdenverbundes geschossen würden.
Herr Bettin erklärte, dass der Tiergarten über vier Hochsitze verfüge und das ganze Gebiet während des Jagdbetriebs in drei Bereiche unterteilt werde. Das Wild werde dann in mäßige Bewegung gebracht, so dass es immer wieder die Plätze wechsle und dabei möglichst an den Hochsitzen vorbeikomme.
Geschossen werde jeweils nur auf stehendes Wild, so jeder Schuss sicher angebracht werden könne. Ein Jäger, der zusätzlich durch die Bereiche laufe, könne ebenfalls Schüsse anbringen. Hier gebe es jedoch seitens der Berufsgenossenschaft klare Angaben dazu, wie weit geschossen werden dürfe. Es bestehe nämlich die Gefahr, dass Schüsse bspw. vom gefrorenen Boden abprallen und in außerhalb liegende Bereiche gelangen könnten, in den sich Menschen aufhielten. Aufgrund der zahlreichen Regelungen für die Abschüsse brauche es also entsprechend sichere und zuverlässige Schützen.
Ratsfrau Schollmeyer gab an, dass sie vieles am Vortrag eher als Monitoring verstanden habe, nicht als Wildtiermanagement. Unter letzterem habe sie eigentlich mehr erwartet, wie bspw. Forschung oder Informationen zum Umgang mit Wildtieren, z. B. mit Vorträgen zum Thema.
Sie bat zu diesen Bereichen um mehr Informationen. Allgemein sei aber der verantwortungsvolle- und bewusste Umgang mit den Abschüssen sehr erfreulich.
Herr Bettin stellte klar, dass das Wildtiermanagement auch das Monitoring umfasse, ebenso die Fütterungen, die Abschussplanung etc. In diesem Begriff sei demnach alles enthalten.
Seitens des Tiergartens werde keine Forschung über Wildtiere in Auftrag gegeben, jedoch komme gelegentlich die Tierärztliche Hochschule darauf zurück, weil über Bachelor- oder Masterarbeiten bestimmte Themen erforscht werden sollten. Ein Beispiel dafür sei die Erforschung bestimmter Lockstoffe beim Schwarzwild gewesen, welches in einem eigenen Gatter untergebracht und damit gut zu beobachten sei. In der freien Wildbahn seien solche Studien nicht so leicht umsetzbar.
Stadträtin Ritschel fasste zusammen, dass mit dem Tiergarten eine Tradition verbunden sei. Würde die Tierhaltung mit den zugehörigen Abschüssen und der Fleischverwertung grundsätzlich in Frage gestellt, könnte der Tiergarten als solcher nicht weiter fortgeführt werden.
Herr Bettin habe bereits erläutert, dass es keine wirklich passablen oder praktikablen Alternativen zur bisherigen Praxis gebe. Aus seinem Vortrag sei jedoch der sehr verantwortungsvolle Umgang mit den Tieren durch die Mitarbeiter*innen deutlich geworden.
Der Tiergarten stelle einen beliebten Ort für die Naherholung und auch für die Umweltbildung dar. Auch die große Resonanz beim jährlichen Tiergartenfest spreche für die große Akzeptanz und Anerkennung dieses Wildgeheges.
TOP 10. M I T T E I L U N G E N U N D A N F R A G E N
Behandelt
II. N I C H T Ö F F E N T L I C H E R T E I L
Frau Ritschel Bach
Stadträtin Für das Protokoll
