Sitzung Stadtbezirksrat Südstadt-Bult am 15.11.2023

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 08.11.2023)
Protokoll (erschienen am 23.02.2024)
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Landeshauptstadt Hannover -18.63.07.BRB - Datum 25.01.2024

PROTOKOLL

15. Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
am Mittwoch, 15. November 2023,
Veranstaltungszentrum BÖ8, Böhmerstraße 8 b, 30173 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 23.40 Uhr

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Anwesend:

(verhindert waren)

Bezirksbürgermeister Meese (Bündnis 90/Die Grünen)
Stellv. Bezirksbürgermeister Pollähne 18.30 - 22.12 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Adolph (SPD)
Bezirksratsfrau Bek (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Bloch (FDP)
(Bezirksratsfrau Bokah Tamejani) (DIE LINKE./DIE PARTEI)
(Bezirksratsfrau Büsel) (SPD)
Bezirksratsfrau Graue 18.30 - 22.05 Uhr (SPD)
Bezirksratsfrau Hintz-Oppelt (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hüsemann 18.30 - 22.58 Uhr (SPD)
Bezirksratsherr Kluck 19.55 - 23.40 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Meissner (CDU)
Bezirksratsherr Osterburg (CDU)
Bezirksratsfrau Pohl (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Scholz (CDU)
Bezirksratsherr Siekermann (FDP)
Bezirksratsherr Taplick (SPD)
Bezirksratsfrau Wiesehahn (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr. Wulf (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Zissel (CDU)

Beratende Mitglieder:
Ratsherr Allerheiligen 18.30 - 22.05 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsfrau Dr. Carl 18.30 - 23.15 Uhr (SPD)
Ratsherr Engelke 18.30 - 21.48 Uhr (FDP)
(Bürgermeister Hermann) (SPD)
(Ratsfrau Kahmann) (CDU)
Ratsfrau Dr. Vögtle 18.30 - 21.26 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Ratsherr Zingler 18.30 - 22.10 Uhr (DIE LINKE.)

Verwaltung:
Frau Groenigk
Frau Lahde-Fiedler
Herr Graen
Herr Bode
Frau Kniep
Herr Siegert
Herr Martin
Frau Holthaus-Voßgröhne
Herr Schwarze
Herr Selig

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.09.2023 (öffentlicher Teil)

3. Feststellung von Sitzverlusten

3.1. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Sabrina Kahmann
(Drucks. Nr. 15-2220/2023)

3.2. Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Michael Gertz
(Drucks. Nr. 15-2221/2023)

4. Verpflichtungen von Bezirksratsmitgliedern und Beratenden Mitgliedern

5. Einwohner*innenfragestunde (allgemeiner Teil)

6. Bericht der Verwaltung

6.1. Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021
(Informationsdrucks. Nr. 1415/2023 mit 1 nur online Anlagen)

7. Einwohner*innenfragestunde
(nur zu TOP 6.1.)

8. Anträge (nur zu TOP 6.1.)

8.1. Bürgerbeteiligung und Einbindung des Bezirksrates in die Entscheidung über die Umgestaltung der Fahrradstraßen gemäß (Drucksache 1415/2023) im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1532/2023)

8.2. Abschaffung Fahrradstraße Brehmstraße - Menschingstraße
(Drucks. Nr. 15-2252/2023)

8.3. Abschaffung Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone
(Drucks. Nr. 15-2253/2023)

9. A N F R A G E N

9.1. der FDP-Fraktion

9.1.1. Sachstand Ausbau Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-2274/2023)

9.1.2. WLAN Ausstattung an Schulen im Stadtteil Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2275/2023)

10. A N H Ö R U N G E N

10.1. Änderung der Satzung über die Benutzung des Maschsees
(Drucks. Nr. 2047/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)

11. Bericht des Stadtbezirksmanagements

12. Informationen über Bauvorhaben

13. A N T R Ä G E

13.1. der CDU-Fraktion

13.1.1. Mehr Naturschutz in der Brehmstraße
(Drucks. Nr. 15-1806/2023)

13.1.2. Fahrradbügel für den Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-2249/2023)

13.2. Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD

13.2.1. Herstellung der Schulwegsicherheit an der Kreuzung Wedemeyerstraße/Siemensstraße
(Drucks. Nr. 15-2276/2023)

14. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

14.1. Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2269/2023)



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung
Bezirksbürgermeister Meese eröffnete die Sitzung und stellte die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit fest.

Es wurden folgende Veränderungen zur Tagesordnung festgelegt:

TOPs 8.1., 8.2., 8.3. und 13.2.1. wurden in die Fraktionen gezogen.
TOPs 12 und 16 wurden abgesetzt
TOPs 9.1.1. und 9.1.2. wurden schriftlich beantwortet.

Die so geänderte Tagesordnung wurde mit
14 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.


TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 20.09.2023 (öffentlicher Teil)
13 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen


TOP 3.
Feststellung von Sitzverlusten

TOP 3.1.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsfrau Sabrina Kahmann
(Drucks. Nr. 15-2220/2023)

Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Kahmann die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.

Einstimmig


TOP 3.2.
Feststellung des Sitzverlustes von Bezirksratsherrn Michael Gertz
(Drucks. Nr. 15-2221/2023)

Bezirksbürgermeister Meese bedankte sich bei Herrn Gertz für dessen 7-jährige Arbeit im Stadtbezirksrat.

Antrag,
gem. § 52 Abs. 2 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 S. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Gertz die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Ziff. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Südstadt-Bult vorliegen.

Einstimmig


TOP 4.
Verpflichtungen von Bezirksratsmitgliedern und Beratenden Mitgliedern
Frau Graue, Herr Zissel und Frau Dr. Vögtle wurden durch Handschlag verpflichtet.


TOP 5.
Einwohner*innenfragestunde (allgemeiner Teil)
Es wurden folgende Themen angesprochen:
  • Ein Bewohner machte auf die schlechte Akustik im Saal bei Verwendung der Mikrofone aufmerksam.
  • Ein Herr aus der Kleine Düwelstraße bat um Eindämmung des wilden Fahrradparkens, mehr Fahrradbügel am Stephansplatz an Markttagen und darum, dass die Fahrradbügel nicht immer die Fußgänger behindern, weil sie auf dem Gehweg installiert werden. Vielleicht könne man aus einigen PKW-Parkplätzen Abstellflächen mit Fahrradbügeln machen.
    Bezirksratsherr Scholz machte deutlich, dass seine Fraktion mit ihrem Antrag beabsichtige keine Parkplätze abzuschaffen, sondern die Bügel auf dem Gehweg zu installieren.
  • Ein Anwohner machte auf eine bereits monatelang bestehende Baustelle auf dem Fußweg aufmerksam, welche die Fußgäner*innen beeinträchtigt.
    Protokollantwort:
    Auf Ihre Anfrage bezüglich der dauerhaften Einengung des Gehwegs in der Stüvestraße 9 können wir Ihnen mitteilen, dass für die Reparatur eines Regenfallrohres eine Genehmigung für den Aufbruch des Gehwegs erteilt wurde. Nach Rücksprache mit der Baufirma kam es dort zu Schwierigkeiten bzw. Verzögerungen der Bauarbeiten aufgrund von Beschädigungen an vorher nicht ermittelten Leitungen.
  • Infolge der schlechten Wetterlage kann aktuell keine Verdichtungsprüfung seitens der Qualitätssicherung des Fachbereichs Tiefbau durchgeführt werden. Für eine kurzfristige Lösung des Problems wird der Gehweg übergangsweise provisorisch verschlossen. Die Verdichtungsprüfung wird dann im Frühjahr 2024 durchgeführt. Nach einem positiven Ergebnis wird der Gehweg ordnungsgemäß wiederhergestellt werden.

    Weiterhin fragte der Anwohner, wie viele Ampeln es mit Induktionsschleifen gebe und ob diese auch in der Lage seien Fahrräder zu erkennen. Ihm sei aufgefallen, dass manchmal Radfahrer ewig warten an einer solchen Ampel.

  • Ein weiterer Bürger fragte, wie oft falsch parkende Fahrzeuge von der Stadt Hannover umgesetzt werden.



TOP 6.

Bericht der Verwaltung




TOP 6.1.
Überprüfung der bereits eingerichteten Fahrradstraßen im Stadtbezirk Südstadt / Bult unter Berücksichtigung des Urteils des Verwaltungsgerichtes vom 21.12.2021
(Informationsdrucksache Nr. 1415/2023 mit 1 nur online Anlagen)

Herr Bode, Herr Siegert und Herr Martin erläuterten die Informationsdrucksache anhand der beigefügten Präsentation (Anlage 1)

Im Anschluss an die Präsentation wurde noch einmal auf den weiteren Verlauf und die rechtlichen Folgen aufmerksam gemacht, die aus eventuellen Anträgen erwachsen könnten. Letztendlich könne der Bezirksrat im Rahmen seiner eigenen Rechte nur über die Einrichtung und die Abschaffung von Fahrradstraßen beschließen. Man müsse sich aber auch darüber im Klaren sein, dass (wie bei der Einrichtung) auch bei der Abschaffung eine verkehrsbehördliche Untersuchung erfolge.

Die Fragen aus dem Gremium wurden wie folgt von der Verwaltung beantwortet:
  • Die Breite von 4m Fahrbahnfläche wurde festgelegt indem man die im Gesetz festgelegte max. Breite eines PKW (2,54m) + die Begegnungsbreite eines Fahrrad (1,00m) + ein Sicherheitsstreifen.
  • Ebenfalls ist es erlaubt, dass auf einer Fahrradstraße 2 Radfahrer nebeneinander fahren und trotzdem noch ein entgegenkommender PKW vorbei kommt. Dem sei man schon nicht gefolgt, wie vom Gericht empfohlen.
    Man habe sehr genau abgewogen.
  • Das Gericht (das für uns als Stadt zuständig ist) hat sehr klare Maßstäbe gesetzt und die Stadt ist verpflichtet rechtmäßig zu handeln.
    Andernfalls könnte jemand im Schadensfall gegen die Stadt klagen.
    Das Gericht war sich sehr wohl seiner Verantwortung bewusst, dass sie das erste Urteil dieser Art in Deutschland auf den Weg bringen und hat sehr genau recherchiert. Die Verwaltung handelt also nicht nach politischen Vorgaben.
  • Eine Fahrradstraße muss für den Radfahrer ein eindeutiges MEHR an Rechten und Sicherheit bringen, sonst könnte man auch alles bei einer Tempo-30 Zone belassen.
  • Bei Aufhebung von Fahrradstraßen schaue die Verwaltung, welche erfolgten Regelungen/baulichen Änderungen können bestehen bleiben und welche nicht. So müssten Fahrradstraßenmarkierungen entfernt werden, aber Fahrradabstellanlagen auf der Straße nicht. Die Prüfung erfolge in alle Richtungen.
  • Die jetzt vorliegende Stellplatzbilanz ist auch mit den Änderungen auskömmlich.
  • Anschaffung von PKW ist Privatsache, aber genauso die Abstellmöglichkeiten (eigenes Grundstück). Niemand hat ein Anrecht auf Parkraum auf öffentlicher Verkehrsfläche.
  • Bürger*innenbeteiligung kann es auf Grundlage des Gerichtsurteils nicht geben, da dort konkrete Festlegungen getroffen wurden.
  • Die Absprache mit allen Sonderverkehren (aha, Feuerwehr, Krankenwagen) wird natürlich in die Prüfung jeweils mit einbezogen.
  • Die Kosten für die Umsetzung des Gerichtsurteil bewegen sich in einem niedrigen Bereich und fallen unter das laufende Geschäft der Verwaltung.
  • Der ruhende Verkehr werde nicht höher bewertet, als das Angebot für den Rad- und Autoverkehr.
  • Auch ohne eingerichtete Fahrradstraßen könne man Durchgangsverkehr von Autos verhindern. Z.B. Modalfilter können durch die Kommune eingesetzt werden.
  • Bei der Einrichtung von Einbahnstraßen seien die Erfahrungen so, dass sich die Geschwindigkeit in der Straße erhöht und damit neue Unsicherheiten für die Fahrradfahrer entstehen.
  • Anwohner*innenbeteiligung gegen Bürger*innen-/Nutzer*innenbeteiligung?
  • Stellplätze auf Privatgrundstücken müssen genutzt werden, es gibt keinen automatischen Anspruch auf Parkplätze im öffentlichen Straßenraum.


TOP 7.
Einwohner*innenfragestunde
(nur zu TOP 6.1.)

In diesem Teil der Einwohner*innenfragestunde äußerten Einwohnerinnen und Einwohner ihre Sicht zum Thema Fahrradstraßen im Stadtbezirk, sowohl aus der Sicht von Anwohner*innen mit dem Schwerpunkt Autoverkehr/Parkplätze, aber auch als Nutzer*innen der Fahrradstraßen als Radfahrer*innen.

Zu den Fragen aus der Einwohner*innenschaft gaben Verwaltung und Politik folgende Antworten:
  • Herr Martin klärte noch einmal auf über die Breiten von Straßen, Gehwegen und Sicherheitsstreifen in verschiedenen Straßen (z.B. Brehmstraße) und deren Eignung als Fahrradstraße.
  • In Fahrradstraßen muss es generell möglich sein, dass 2 Fahrräder nebeneinander fahren können.
  • In der Meterstraße sind noch Altbestände an Fußgängerüberwegen vorhanden (Bestandsschutz), die heute nicht mehr in Tempo-30 Zonen angelegt werden dürfen.
  • Es wird weitere Änderungen der STVO geben, die aber noch im Gesetzgebungsverfahren sind. Über den Inhalt kann man momentan noch nichts sagen. Nach dem Beschluss durch den Bundesrat, muss das Bundesministerium für Verkehr dann für die Umsetzung sorgen.
  • In der Klimavorschrift steht, dass man festlegen kann, welche Art Verkehr bevorzugt werden soll, aber es stehen dort keine technischen Rahmenbedingungen drin.
  • In einigen Straßen wäre der Parkdruck bedeutend geringer, wenn die Anwohner*innen die Plätze in ihren Garagen und auf ihren Grundstücken nutzen würden.
  • Von den Antragstellern der SPD wurde ausgeführt, dass man das Sicherheitsgefühl der Radfahrer*innen verbessern wolle und eben Fahrradstraßen haben wolle, die diesen Namen auch verdienen. Deshalb könne man mit dem jetzigen Zustand eben nicht leben.
2 weitere Fragen und die dazugehörigen Antworten waren auf dem Band nicht zu verstehen auf Grund akustischer Probleme.

TOP 8.
Anträge (nur zu TOP 6.1.)

TOP 8.1.
Bürgerbeteiligung und Einbindung des Bezirksrates in die Entscheidung über die Umgestaltung der Fahrradstraßen gemäß (Drucksache 1415/2023) im Stadtbezirk Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-1532/2023)

Antrag
Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert die in der Informationsdrucksache 1415/2023 aufgeführten Maßnahmen zum Umbau der bestehenden Fahrradstraßen einstweilen nicht umzusetzen, sondern

  1. In geeigneter Form eine Bürgerbeteiligung durchzuführen, bei denen die Bürger, insbesondere die Anlieger und Eigentümer der anliegenden Immobilien der betroffenen Straßen, zu den Vorschlägen der Verwaltung Stellung nehmen können und diese Stellungnahmen dann ergebnisoffen zu prüfen, ob ggf. auch die Abschaffung einer Fahrradstraße sachgerecht und zweckmäßig wäre
  2. durch Verkehrszählungen gerichtsfest nachzuweisen, dass die Voraussetzung für die Einrichtung der jeweiligen Fahrradstraßen (also das der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist bzw. sein wird) nach wie vor gegeben sind,
  3. und gegebenenfalls für jede einzelne Fahrradstraße eine Beschlussdrucksache für den Stadtbezirksrat zu erstellen, in der aufgeführt wird welche baulichen Maßnahmen, wann, geplant sind und wieviel Parkplätze insgesamt durch die Anordnung einer Fahrradstraße nach den Vorstellungen der Verwaltung insgesamt entfallen müssten.



Auf Wunsch der DIE LINKE./DIE PARTEI in die Fraktionen gezogen


TOP 8.2.
Abschaffung Fahrradstraße Brehmstraße - Menschingstraße
(Drucks. Nr. 15-2252/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:


Die Fahrradstraße an der Brehmstraße – Menschingstraße wird abgeschafft und zu einer „normalen“ Tempo-30-Straße. Die geplanten Maßnahmen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil (siehe Informationsdrucksache1415/2023) werden nicht umgesetzt.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen


TOP 8.3.
Abschaffung Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone
(Drucks. Nr. 15-2253/2023)

Antrag


Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Fahrradstraßen in der Anwohner*innenparkzone (bis einschließlich Altenbekener Damm) werden abgeschafft und zu „normalen“ Tempo-30-Straßen. Die geplanten Maßnahmen aus dem Verwaltungsgerichtsurteil (siehe Informationsdrucksache 1415/2023) werden nicht umgesetzt bzw. werden bereits umgesetzte Maßnahmen wieder zurückgenommen.

Auf Wunsch der Bündnis 90/Die Grünen in die Fraktionen gezogen



TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der FDP-Fraktion

TOP 9.1.1.
Sachstand Ausbau Geibelstraße
(Drucks. Nr. 15-2274/2023)

Bezirksratsherr Bloch wies darauf hin, dass dann aber bitte die Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist von 10 Tagen nachgereicht wird.

Im Jahr 2022 hat der Bezirksrat nach einer intensiven und ausführlichen Anwohner*innenbeteiligung, einer Anhörung im Bezirksrat und einer umfangreichen Diskussion mit etlichen Änderungsanträgen am 15.06.2022 mit Drucksache 0687/2022 den Ausbau der Geibelstraße beschlossen.
Die Drucksache 0687/2022 wurde am 6.7.2022 in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss eingebracht und von Bündnis/90 Die Grünen in die Fraktion gezogen.
Seitdem ist die Drucksache nicht wieder im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss behandelt worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
  1. Welche Auswirkung hat die aktuelle Verzögerung auf den ursprünglichen Zeitplan für den Ausbau? Wie sieht der aktuelle Zeitplan aus?
  2. Welche Auswirkung hat die aktuelle Verzögerung auf die geplanten Kosten? Sind für Kostensteigerungen entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen?
  3. Auf welcher Grundlage der Ratsordnung bzw. NKomVG wurde die Drucksache nicht wieder in den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss eingebracht? Wann ist es geplant, diese dort wieder zu behandeln?

  4. Antwort lag nicht vor, wird schriftlich beantwortet.


Zu 1: Der ursprüngliche und in der Stadtbezirksratssitzung vorgestellte Zeitplan ist nicht mehr einzuhalten. Bisher wurde dieser Zeitplan nicht aktualisiert, da derzeit nicht absehbar ist, wann ein Beschluss der Maßnahme vorliegen wird. Die Bauabläufe zur Umsetzung der Grunderneuerung in der Geibelstraße sind sehr eng mit den Umleitungsverkehre aus der Baumaßnahme des Südschnellweges zu koordinieren.

Zu 2: Die Entwicklung der Baupreise und damit auch eine mögliche Veränderung der Kosten des Projektes wurden bisher nicht fortgeschrieben. Dies macht erst nach Beschluss des Projektes Sinn. Da das Projekt in mehreren Abschnitten realisiert werden soll und sich über einige Jahre erstrecken wird, können mögliche Kostenveränderungen in den folgenden Haushalten berücksichtigt werden.

Zu 3: Die Landeshauptstadt Hannover ist vom Rat beauftragt worden, das Haupt- und Vorbehaltsstraßennetz für den Motorisierten Individualverkehr (MIV) kritisch zu überprüfen und nach Möglichkeit zu reduzieren (DS 1010/2023 N1), darunter fällt auch die Geibelstraße.
Die umfänglichen Beteiligungsformate, die die LHH im Vorfeld der Überplanung hat stattfinden lassen und die daraus resultierende Überplanung ist stets unter der Maßgabe erfolgt, dass die Straße eine Funktion als Hauptverkehrsstraße hat und diesem Anspruch nach entsprechende Verkehrsflächen unbedingt erforderlich sind.

Diese Grundlage hat sich zuletzt mit der o.g. Drucksache fundamental geändert. Es ist gut möglich, dass auf Grundlage der detaillierten Überprüfung die Geibelstraße aus dem Vorbehaltsstraßennetz genommen werden wird.
Damit einher ginge die Möglichkeit, z.B. über reduzierte Fahrbahnbreiten oder Einbahnstraßenführungen sowie über planerische Maßnahmen zur Aufwertung des damit gewonnenen Straßenraumes zu Gunsten der Lebens- und Aufenthaltsqualität sowie für Maßnahmen des Klimaschutzes bzw. der Klimafolgenanpassung zu diskutieren.
Diese Faktoren werden seitens der LHH als ausschlaggebend erachtet, die Ergebnisse der Beteiligung in Teilen zu hinterfragen, auch wenn das Beteiligungsprojekt an sich erfolgreich war.

Dementsprechend ist die Beschlussfassung derzeit angehalten, um hier Klarheit zu erlangen. Entsprechend kann es erforderlich sein entweder eine weitere Beteiligung mit anderen Handlungsmöglichkeiten anzubieten oder die Beteiligungsergebnisse mit den geringeren Erfordernissen an die Leistungsfähigkeit der Verkehrsflächen und der entsprechend höheren Flächenverfügbarkeit für die Nutzung durch die Anwohnenden in Übereinstimmung zu bringen.

TOP 9.1.2.
WLAN Ausstattung an Schulen im Stadtteil Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2275/2023)

Immer mehr Schulen im Stadtteil nutzen oder wollen digitale Angebote in den Unterricht integrieren.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welche Schulen im Stadtteil verfügen über einen flächendeckenden WLAN Zugang im ganzen Schulgebäude für Lehrkräfte? Wenn nicht flächendeckend, in welchen Bereichen, was sind Hindernisse für einen flächendeckenden Zugang und wann werden diese behoben? Bitte tabellarische Darstellung
  2. Welche Schulen im Stadtteil verfügen über einen flächendeckenden WLAN Zugang im ganzen Schulgebäude für Schüler*innen? Wenn nicht flächendeckend, in welchen Bereichen, was sind Hindernisse für einen flächendeckenden Zugang und wann werden diese behoben? Bitte tabellarische Darstellung

Schriftlich beantwortet
Im Rahmen des DigitalPakt Schule hat der Fachbereich Schule die vollständige WLAN-Vernetzung der Schulen beauftragt.
Da dieses WLAN gleichwohl Lehrkräften und Schüler*innen zur Verfügung steht, beantworten wir die Fragen gemeinsam.

Die Ausstattung mit den WLAN-Komponenten erfolgt nach abgeschlossenen Netzwerkarbeiten. Die Inbetriebnahme erfolgt, sobald die WLAN-Komponenten installiert und die Breitbandanbindung zur Verfügung steht.

Schule
Netzwerkarbeiten
WLAN-
Komponenten
Breitband-
anbindung
GS Kestnerstraße
Ausstattung nach Sanierung
GS Otfried-Preußler-Schule
Abgeschlossen
Installiert
In Betrieb
GS Tiefenriede
Abgeschlossen
Installiert
1&1 voraussichtlich 1. Quartal 2024
GY Bismarckschule
Abgeschlossen
Installiert
1&1 voraussichtlich 1. Quartal 2024
GY Elsa-Brändström-Schule
Abgeschlossen
Installiert
1&1 voraussichtlich 1. Quartal 2024
GY Tellkampfschule
Abgeschlossen
Installiert
Inbetriebnahme soll zeitnah erfolgen.
GY Wilhelm-Raabe-Schule
Abgeschlossen
Installiert
1&1 voraussichtlich 1. Quartal 2024
GY Wilhelm-Raabe-Schule (AS)
Keine zusätzliche Ausstattung, da Neubau geplant.
IGS Südstadt
Abgeschlossen
Installiert
Inbetriebnahme soll zeitnah erfolgen
IGS Südstadt (Nebenstelle) Anna Zammert Straße
Noch keine Ausstattung geplant.
IGS Südstadt (Nebenstelle) Jordanstraße
Abgeschlossen
Installiert
In Betrieb
SbpP Südstadtschule
Abgeschlossen
Installiert
1&1 voraussichtlich 1. Quartal 2024


TOP 10.
A N H Ö R U N G E N

TOP 10.1.
Änderung der Satzung über die Benutzung des Maschsees
(Drucks. Nr. 2047/2023 mit 2 (nur online) Anlagen)
Frau Holthaus-Voßgröhne und Herr Schwarze stellten die Drucksache anhand der beigefügten Präsentation (Anlage 2) vor.
Die beiden Varianten von Vorschlag 12 wurden diskutiert und der Bezirksrat entschied sich dann für Variante 2.
Einzelne Verständnisfragen wurden von der Verwaltung beantwortet.

Antrag,

die in dieser Beschlussdrucksache erläuterten Änderungen der Satzung über die Benutzung des Maschsees wie in Anlage 1 und 2 dargestellt zu beschließen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 94 (1) NKomVG i.V. mit § 12 (1) Nr. 13 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht der Ratsversammlung gemäß § 58 (1) Nr. 5 NKomVG.


Mit der 2. Variante von Vorschlag 12 mit 10 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

Am Ende der Sitzung gab es Unmut über das Verfahren mit dieser Drucksache und dass nach 3 Jahren Vorbereitungszeit das Ganze doch ziemlich unvorbereitet rübergebracht wurde. Auch das Verfahren, innerhalb der Drucksache aus 2 Varianten zu wählen sei befremdlich gewesen.

TOP 11.
Bericht des Stadtbezirksmanagements
Frau Groenigk wies auf die Einwohner*innenversammlung hin und auf die Einweihung des Heinrich-Heine Platzes hin.


TOP 12.
Informationen über Bauvorhaben
Abgesetzt


TOP 13.
A N T R Ä G E

TOP 13.1.
der CDU-Fraktion

TOP 13.1.1.
Mehr Naturschutz in der Brehmstraße
(Drucks. Nr. 15-1806/2023)

Antrag

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aussparungen um die Baumscheiben der Kastanienbäume in der Brehmstraße als Sofortmaßnahme zu vergrößern (bedarfsgerechte Entsiegelung) und das Erdreich wasserdurchlässiger zu machen.

Einstimmig


TOP 13.1.2.
Fahrradbügel für den Stephansplatz
(Drucks. Nr. 15-2249/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten eine angemessene Anzahl Fahrradbügel im Bereich Stephansplatz/Schlägerstraße zwischen dem Reformhaus und dem Trafohaus parallel zum Parkplatz, oder an anderer geeigneter Stelle in der Nähe, zu installieren.

Einstimmig


TOP 13.2.
Gemeinsam von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD

TOP 13.2.1.
Herstellung der Schulwegsicherheit an der Kreuzung Wedemeyerstraße/Siemensstraße
(Drucks. Nr. 15-2276/2023)

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, den Kreuzungsbereich Wedemeyerstraße/Siemensstraße durch geeignete Maßnahmen (vorzugsweise Fahrradbügel) gegen Falschparker*innen zu sichern.

Auf Wunsch der FDP in die Fraktionen gezogen


TOP 14.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 14.1.
Zuwendungen aus eigenen Mitteln des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult
(Drucks. Nr. 15-2269/2023)

Antrag

Der Stadtbezirksrat bewilligt aus seinen Haushaltsmitteln nachstehend aufgeführte Zuwendungen:

Antrag 25-2023
Prof. Alexander Schimpf erhält für zwei Konzerte "Musik im Alten Magazin" bis zu 1.500 Euro.

Antrag 26-2023
Die Kunstschule Kunstwerk erhält für das Projekt "Fehlanzeige - anders als gedacht" bis zu 3.000 Euro.

Die Zuwendungsempfänger*innen haben bei der Verwendung und Abrechnung der Mittel nach den geltenden Zuwendungsbestimmungen des Bezirksrates zu handeln.

Einstimmig

Für das Protokoll:



E. MEESE G. SELIG
Bezirksbürgermeister Protokollführer