Sitzung Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld am 09.11.2023

Protokoll:

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Einladung (erschienen am 03.11.2023)
Protokoll (erschienen am 20.02.2024)
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Landeshauptstadt Hannover -18.62.04 BRB - Datum 02.02.2024

PROTOKOLL

17. Sitzung des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld
am Donnerstag, 9. November 2023,
Grundschule Am Buchholzer Grün (Aula), Paracelsusweg 10 b, 30655 Hannover

Beginn 18.30 Uhr
Ende 22.07 Uhr
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Anwesend:
(verhindert waren)

Bezirksbürgermeisterin Zaman (SPD)
Stellv. Bezirksbürgermeister Ahrens (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Bedijs (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Böning (DIE HANNOVERANER)
(Bezirksratsherr Bolm) (parteilos)
Bezirksratsherr Borstelmann 18.36 - 22.07 Uhr (CDU)
Bezirksratsherr Fulst (SPD)
Bezirksratsfrau Gießelmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsfrau Hondozi (SPD)
Bezirksratsherr Hunze (CDU)
Bezirksratsherr Janke (CDU)
Bezirksratsfrau Kalisch-Humme (SPD)
Bezirksratsherr Knüppel (SPD)
Bezirksratsherr Kreiner (SPD)
Bezirksratsherr Lohmann (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Meisner 18.30 - 20.56 Uhr (Bündnis 90/Die Grünen)
Bezirksratsherr Dr.phil. Ohse (SPD)
(Bezirksratsfrau Oppelt) (CDU)
Bezirksratsherr Oppelt (CDU)
Bezirksratsfrau Pilger (CDU)
(Bezirksratsherr Plotzki) (DIE LINKE.)
Bezirksratsherr Senger (FDP)
Beratende Mitglieder:
(Beigeordnete Dr. Clausen-Muradian) (Bündnis 90/Die Grünen)
(Ratsherr Pieper) (SPD)

Gast:
Herr Dr. Schulze Historiker
Verwaltung:
Herr Prof. Dr. Baumann Dezernent Personal, Digitalisierung und Recht
Frau Dettori Dezernat I
Herr Holland Stadtplaner
Herr Matterne Fachbereich Gebäudemanagement
Herr Rembecki Fachbereich Wirtschaft
Frau Stecher Fachbereich Gebäudemanagement
Frau Rembecki Stadtbezirksmanagerin
Frau Schulz Bezirksratsbetreuerin

Tagesordnung:



I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

1. Eröffnung der 17. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

2. Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung - Öffentlicher Teil - am 24.08.2023

3. M I T T E I L U N G E N

3.1. der Bezirksbürgermeisterin

3.2. Bericht des Stadtbezirksmanagements

4. I N F O R M A T I O N E N

4.1. Stolpersteine im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

4.2. Sachstand Digitalisierung

5. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -

4.3. Tauschvertrag Schulen
(Informationsdrucks. Nr. 2188/2023 mit 4 (nur online) Anlagen)

5. EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -

6. EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

6.1. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das Projekt "Community-Café-Ausstellung" - 16/2023
(Drucks. Nr. 15-2299/2023)

6.2. Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Öffentlichkeitsarbeit des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld - 18/2023
(Drucks. Nr. 15-2300/2023)

7. A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

7.1. E N T S C H E I D U N G

7.1.1. Neuanlage Basketballplatz am Grünzug Schreberallee
(Drucks. Nr. 15-2196/2023 mit 2 Anlagen)

7.2. A N H Ö R U N G E N

7.2.1. Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

7.2.2. GS Nackenberger Straße, Neubau Mensa
(Drucks. Nr. 2049/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

7.2.3. Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 468, 1. Änderung - 12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße
Auslegungsbeschluss
(Drucks. Nr. 2208/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)

7.2.4. Widmung von Straßen der Veloroute 5 in den Stadtbezirken Mitte, Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2216/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

8. A N T R Ä G E

8.1. interfraktionell

8.1.1. Ökologische Sanierung des Spielplatzes Bornhof
(Drucks. Nr. 15-1745/2023)

8.1.1.1. Neufassung: Ökologische Sanierung des Spielplatzes Gimpelsteg und des Spielplatzes Bornhof
(Drucks. Nr. 15-1745/2023 N1)

8.2. der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bezirksratsherrn Bolm (Parteilos), Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.) und Bezirksratsherrn Senger (FDP)

8.2.1. Mittelerhöhung: Bürger*innenbeteiligung im Umbenennungsverfahren
(Drucks. Nr. 15-2146/2023)

8.3. der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

8.3.1. Veloroute Schillerschule
(Drucks. Nr. 15-2125/2023)

8.3.2. Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Lathusenstr.
(Drucks. Nr. 15-2126/2023)

8.3.3. Fällliste für den Bezirk 04 Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2136/2023)

9. A N F R A G E N

9.1. der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

9.1.1. Sachstand zum Weidetorkreisel
(Drucks. Nr. 15-2138/2023)

9.2. der CDU-Fraktion

9.2.1. Vorrangschaltung für den öffentlichen Nahverkehr
(Drucks. Nr. 15-2219/2023)













I. Ö F F E N T L I C H E R T E I L

TOP 1.
Eröffnung der 17. Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung der Tagesordnung

Bezirksbürgermeisterin Zaman eröffnete die 17. Sitzung des Stadtbezirksrates und stellte die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Bezirksratsherr Oppelt zog die Drucksache Nr. 2190/2023 unter TOP 11.1. für die CDU-Fraktion in die Fraktionen.

Die TO wurde einstimmig bestätigt.



TOP 2.
Genehmigung des Protokolls über die 15. Sitzung - Öffentlicher Teil - am 24.08.2023
Einstimmig


TOP 3.
M I T T E I L U N G E N

TOP 3.1.
der Bezirksbürgermeisterin

Bezirksbürgermeisterin Zaman berichtete, dass die Sparkasse Hannover am Standort Scheidestraße am Kantplatz ihren Service zum 01.01.2024 einstellen werde. Nach vorheriger telefonischen Absprache könnten Termine in den Räumlichkeiten der Filiale noch stattfinden. Es gab den Hinweis, der Sparkasse, dass über 80 % der Anliegen telefonisch erledigt werden könnten. Die Bankautomaten blieben erhalten. Die nächsten Filialen mit Servicestellen seien in Kirchrode, im Roderbruch und an der Noltemeyerbrücke.
Sie wies auf einige Laternenumzüge im Stadtbezirk hin und dankte für das ehrenamtliche Engagement.

Sie machte darauf aufmerksam, dass der Präventionsrat Buchholz-Kleefeld am 15.11.2023 10-jähriges Bestehen feiere.
Am 19.11.2023 finde die Gedenkstunde anlässlich des Volkstrauertages statt. Der Gottesdienst in der Matthiaskirche starte um 10.00 Uhr und um 11.10 Uhr sei die Gedenkveranstaltung am Gefallenendenkmal. Sie sprach eine Einladung aus.
Des Weiteren ging sie auf die Bedeutung der Stolpersteinverlegung am 13.10.2023 im Stadtbezirk und ausführlich auf den 85. Jahrestag der Reichspogromnacht am 09.11. ein. Sie wies auf diverse Veranstaltungen dazu hin.

Zwei Vertreter*innen der IGS Roderbruch bedankten sich für die Zuwendung des Bezirksrates für die Spinning-Bikes.


TOP 3.2.
Bericht des Stadtbezirksmanagements

Frau Rembecki berichtete, dass rechtzeitig mit Beginn der dunklen Jahreszeit die parallel zur Straße “Am Heidjerhof“ verlaufende Grünverbindung im Stadtteil Kleefeld eine Beleuchtung erhalten habe. Die 24 neuen LED-Mastleuchten ermöglichten eine ganzjährige und sichere Nutzung der stark frequentierten Fuß- und Radwege des Klaterfeldwegs im Dreieck zwischen Stadtfelddamm, Berckhusen- und Lathusenstraße. Die in den Leuchten verwendeten LED-Leuchtmittel erlaubten eine energiesparende Beleuchtung und seien für Insekten aufgrund der Lichtstärke verträglich.
Sie erinnerte daran, dass im Jahr 2019 die Beleuchtung der Grünverbindung am Heidjerhof in Kleefeld in das Programm „Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum“ aufgenommen worden sei. Am 04. März 2021 habe der Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld die Beleuchtungsmaßnahme einstimmig beschlossen. Jetzt habe die enercity AG im Auftrag des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün die Maßnahme umgesetzt. Die Leuchten stünden seit Mitte September.
Frau Rembecki machte darauf aufmerksam, dass im Rahmen dieses Projekts bereits zahlreiche Wege und Orte im Stadtgebiet erhellt worden seien. Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sei die Beleuchtung der Nackenberger Straße bis zum Bahnhof Karl-Wiechert-Allee verlängert worden und die Grünverbindung Neue-Land-Straße/Nobelring erhielt eine neue Beleuchtung.


TOP 4.
I N F O R M A T I O N E N

TOP 4.1.
Stolpersteine im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld

Herr Dr. Schulze bedankte sich für die Einladung und informierte darüber, dass es in Hannover seit 16 Jahren die Stolpersteinverlegung gebe. Inzwischen würden fast 500 Stolpersteine an vielen Orten in Hannover an die Opfer der Nationalsozialistischen Verfolgung erinnern. In Kleefeld werde seit kurzem an die Angehörigen der Familie Israel/Katz und an das Ehepaar Cohn erinnert. Er beschrieb das Schicksal dieser Familien, indem er auf deren Lebenswege einging. Nähere Ausführungen seien im Internet unter den Informationen des Zeitzentrums zu finden.
Er berichtete weiter, dass laut der Volkszählung von 1925 in Kleefeld nur 39 jüdische Einwohner*innen registriert waren. Jüdische Einrichtungen gab es im Stadtteil nicht. Wer am Gottesdienst in der Synagoge teilnehmen wollte, musste in die Calenberger Neustadt und wer das jüdische Krankenhaus besuchen wollte, in das Zooviertel fahren. Es habe auch in Kleefeld Judenfeindschaft gegeben. Er führte dies näher aus und nannte exemplarisch die Wählermehrheiten für Hitler und sein Programm in den Jahren 1932 und 1933. Er erinnerte an die damaligen Lebensumstände der Juden und Jüdinnen in Hannover. Er berichtete weiter, dass aus Hannover insgesamt 2.174 jüdische Mitbürger*innen deportiert worden seien und nur 123 überlebt hätten.
Herr Dr. Schulze zitierte aus seiner Rede bei der Stolpersteinverlegung am 13.10.2023. Er dankte den Kleefelder Frauen, die die Initiative ergriffen und die Stolpersteinverlegung für die Familien Israel/Katz und Cohn möglich gemacht hätten. Er hob den guten Austausch und die Gespräche mit den Kleefelder Frauen hervor, der zur Stolpersteinverlegung geführt hätten. Er stünde für Fragen und den Austausch auch weiterhin zur Verfügung.

Bezirksratsherr Oppelt dankte Herrn Dr. Schulze für seinen Vortrag und ging auf die aktuellen politischen Geschehnisse ein. Im Anschluss fragte er, ob der Bezirksrat Möglichkeiten habe, die Erinnerungsarbeit von Herrn Dr. Schulze z. B. im Hinblick auf die Verlegung von weiteren Stolpersteinen im Stadtbezirk zu unterstützen, da im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld lediglich sechs Stolpersteine verlegt worden seien.

Herr Dr. Schulze entgegnete, dass er sich wünsche, dass die Schulen mehr mit eingebunden würden und bat diesbezüglich um Vermittlung. Er erklärte erneut seine Bereitschaft sich zu treffen und auszutauschen.

Bezirksratsherr Dr. Ohse bedankte sich bei allen, die an der Stolpersteinverlegung beteiligt waren. Es sei ein wichtiges Zeichen in dieser Zeit. Er führte dies näher aus. Des Weiteren merkte er an, dass im Heideviertel vermutlich keine Stolpersteine verlegt werden könnten, da die Siedlung damals gerade frisch bezogen wurde. Der Bezirksrat sollte sein Augenmerk daher eher auf den Stadtteil Groß-Buchholz lenken. Es sei wichtig, dass die Stolpersteine im Alltag sichtbar seien, um innezuhalten und sich der eigenen Verantwortung bewusst zu werden.

Bezirksratsfrau Bedijs ergänzte, dass es einen Stolperstein an der Podbielskistraße im Stadtteil Buchholz-Kleefeld gebe.


TOP 4.2.
Sachstand Digitalisierung

Herr Prof. Dr. Baumann, Dezernent für Personal, Digitalisierung und Recht, stellte anhand einer Power-Point-Präsentation den aktuellen Sachstand zur Digitalisierung vor. Er ging zunächst auf die übergeordneten Ziele, wie die Etablierung medienbruchfreier digitaler Verfahren und Prozesse sowie das Anbieten von digitalen Service-Leistungen für Einwohner*innen ein und führte dies näher aus. Er wies auf eine Projektgruppe hin, die sich mit der ganzheitlichen IT-Strategie der LHH beschäftige und erläuterte dies. Die IT-Strategie solle im Frühjahr 2024 veröffentlicht werden.
Darüber hinaus sei ein Competence Center Dokumentenmanagementsystem (CC DMS) eingerichtet worden. Ziel sei es, papierbasierte sichere Prozesse zu entwickeln und Akten zu digitalisieren bzw. digital abzuwickeln. Im Hinblick auf die Digitalisierung nach außen, machte er darauf aufmerksam, dass im Sommer 2022 das sog. Serviceportal live geschaltet worden sei. Dort seien alle Anträge hinterlegt, die digital gestellt werden könnten. Die Tendenz der bereits gestellten Anträge für die unterschiedlichen Bereiche sei stetig steigend. Im Mai 2023 habe es auf der Seite bereits 1 Millionen Besucher*innen gegeben. Dies zeige, dass das Serviceportal gut angenommen werde. Das Ziel sei 276 Verwaltungsleistungen zu hinterlegen. Aktuell würden durchschnittlich 2,4 Leistungen monatlich live dazu geschaltet, so sei u. a. die Leistung der Kfz-Zulassung freigeschaltet worden. Ein weiterer großer Bereich werde mit den Baugenehmigungen folgen. Anhand einer Tabelle stellte er die Leistungen vor und ob es sich um eigene Umsetzungen oder Fremdleistungen handele. Er erläuterte die Vor- und Nachteile anhand von Beispielen.

Bezirksratsherr Fulst erkundigte sich, ob er beim Online-Serviceportal für jede Leistung, z. B. Elterngeld, Kfz-Zulassung ein Benutzerkonto anlegen müsse oder ob eines ausreichend sei. Des Weiteren ging er auf die Smartbench am Kantplatz ein und fragte nach, ob diese gut genutzt werde und ob die Befürchtung hinsichtlich Vandalismus eingetreten sei. Ihn interessierten die Nutzerzahlen. Er befürworte frei zugängliches WLAN. Er regte an, dass in den Sitzungsräumlichkeiten, u. a. in den Schulen WLAN zur Verfügung gestellt werde.
Bezirksratsherr Meisner vermutete, dass die Digitalisierung vorangebracht werde, um freie Kapazitäten für andere Aufgaben zu erhalten. Ihn interessierte, wie die freien Mitarbeiter*innenkapazitäten genutzt werden und ob es für die bereits durchgeführten Maßnahmen eine Kapazitätsberechnung gebe. Darüber hinaus fragte er nach dem Zeitplan für die Zielerreichung, sprich wie viele Digitalisierungsvorhaben bis wann erreicht sein sollen.
Bezirksratsherr Senger ging auf die digitale Möglichkeit der ordnungsbehördlichen Ummeldung bei der Stadt Wiesbaden ein und erkundigte sich, ob die Software für die Stadt Hannover übernommen werden könnte. Hinsichtlich der digitalen Gewerbeummeldung erstaunte ihn, dass diese Gebühren koste.
Herr Prof. Dr. Baumann wies darauf hin, dass im Hinblick auf die Authentifizierung die unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Anforderungen an die Sicherheit hätten. Er erläuterte dies anhand von Beispielen. Das Thema „Bund ID“ solle zur Lösung der unterschiedlichen Sicherungsanforderungen beitragen. Solange diese noch nicht vorliege, seien mehrere Benutzerkonten anzulegen.
Die Nachfrage von Bezirksratsherrn Fulst, ob bei einfachen Leistungen, die die gleichen Sicherheitsanforderungen hätten, ein Benutzerkonto ausreichend sei, bejahte Herr Prof. Dr. Baumann. Eine Online-Identifizierung wäre wünschenswert und werde geprüft. Ob das Verfahren aus Wiesbaden für Hannover nutzbar sei, könne ohne dieses Verfahren zu kennen, nicht beantwortet werden. Er ging auf die Smartbenches ein und informierte darüber, dass ihm keine Fälle von Vandalismus bekannt seien. Die Evaluierung der Smartbenches sei seines Wissens noch nicht durchgeführt. Sein Eindruck sei, dass die vier im Stadtgebiet installierten Smartbenches gut funktionieren. Aufgrund der momentanen finanziellen Situation der LHH könne er sich nicht vorstellen, dass weitere etabliert werden. Zur Frage zum Thema „Kapazitäten – Gewinn“ führte er aus, dass von nominell knapp 12.000 Stellen im Stellenplan der Stadt ca. 800 Stellen unbesetzt seien. In 2023 seien bzw. gingen 600 Kolleg*innen in den Ruhestand und für 2024 seien bereits 550 avisiert. Mit den Kolleg*innen ginge ganz viel Wissen und Kompetenz verloren. Auf der anderen Seite gebe es den Fach- und Arbeitskräftemangel. Er befürchte, dass wenn die Digitalisierung nicht schnell genug voranschreite, nicht mehr alle Aufgaben gut ausgefüllt werden könnten. Er wies darauf hin, dass in manchen Bereichen nicht alle offenen Stellen mangels Bewerber*innen besetzt werden könnten. Es sei keine Kapazitätsberechnung auch im Hinblick auf die Komplexität der Abläufe durchgeführt worden. Er ging auf das Thema Künstliche Intelligenz „KI“ und „Prozessautomatisierung“ ein. Aktuell laufe die Einführung der Digitalisierung. Es gebe weiteres Potential in der Robotic Process Automation (RPA), der sog. Dunkelverarbeitung. Die RPA sei eine Software, die einfache Aufgaben automatisch durchführe und vorbearbeiten könne und damit die Mitarbeiter*innen entlaste. Im Hinblick auf die Gewerbeummeldung wies er darauf hin, dass die Gebührenerhebung eine Einnahmequelle für die Stadt sei. Die Gebührenordnung werde durch den Rat der Stadt Hannover beschlossen.

Bezirksratsherr Oppelt bat Herrn Prof. Dr. Baumann zu beschreiben, in welchen Bereichen die offenen Stellen zu finden seien und was die Stadt unternehme, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Des Weiteren ging er auf die Kommunikation innerhalb der Verwaltung ein und erkundigte sich, ob es noch die Handakte gebe oder bereits die E-Akte.

Bezirksratsfrau Kalisch-Humme fragte nach, welche Planungen es gebe, die Bezirksratsarbeit weiter zu digitalisieren. Sie wies auf die Testphase zur App HCL Verse hin. Bezirksratsherr Oppelt ergänzte die Fragestellungen dahingehend, ob für die Bezirksräte geplant sei, an den Sitzungen auch digital wie bei Rats- und Ausschusssitzungen teilzunehmen, um Familie und die ehrenamtliche Arbeit zu vereinbaren. Er wünsche sich dies für die nächste Wahlperiode.
Herr Prof. Dr. Baumann informierte, dass u. a. im Fachbereich Bau ca. 20 % der Stellen unbesetzt seien. Schwierig sei es im Bereich Bauingenieur*innen, Elektroingenieur*innen und Architekt*innen Bewerber*innen zu finden, ebenso wie Erzieher*innen und Pflegekräfte. Die Bewerber*innenlage für die IUK, IT und Digitalisierung sei gut. Das hohe Interesse sei sehr positiv gewesen. Teilweise seien die Bewerber*innen aus Wirtschaftsunternehmen gekommen und hätten auf Gehalt verzichtet. Sie seien motiviert und wollten die Digitalisierung bei der Stadt mit voranzubringen. Um die Stadt Hannover attraktiverer zu gestalten, sei der Masterplan Personal mit diversen Möglichkeiten entwickelt worden. Ein Punkt sei u.a., die Bewerbungsverfahren zu verkürzen und die Stellen schneller zu besetzen. Ein weiterer Punkt sei die Verbeamtung, die Bewerber*innen anziehe. Darüber hinaus müsse die innere Arbeitsweise digitaler werden, um die Arbeit attraktiver zu gestalten. Herr Prof. Dr. Baumann ging auf den Start der App HCL Verse und die Kritik an der Aufbewahrungsfrist der Mails ein. Die Frist von einem Monat wurde daraufhin verlängert. Des Weiteren wies er darauf hin, dass die Bezirksratsarbeit mehr digitalisiert werden solle. Dazu habe es eine Arbeitsgruppe u. a. mit den Bezirksbürgermeister*innen gegeben. Aktuell werde vieles im CaRa Portal digital zur Verfügung gestellt. Ziel sei es, vom Papier weg zu kommen, um Ressourcen einzusparen. Im Hinblick auf Videokonferenzen für Bezirksratssitzungen merkte er an, dass momentan die personellen Kapazitäten fehlten. Am Markt gebe es kein System, dass ohne Personal bei der Installation und Bedienung auskomme.
Bezirksratsherr Fulst erinnerte daran, dass neben der technischen Ausstattung auch das WLAN in den schulischen Gebäuden zur Verfügung gestellt werden müsste.
Herr Prof. Dr. Baumann entgegnete, dass alle öffentlichen Gebäude mit WLAN ausgestattet werden sollen.


TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 1. Teil -

Die Einwohner*innenfragestunde wurde von 19.58 Uhr bis 19.59 Uhr durchgeführt.
Ein Einwohner ging darauf ein, dass für die Stellung von Förderanträgen das genaue Datum des Bauantrages erforderlich sei. Da in diesem Bereich die Digitalisierung noch nicht so weit vorangeschritten sei, dauere es bis zu sechs Wochen bis die Information gegeben werden könne. Auf seine Frage, ob hier eine Besserung zu erwarten sei, entgegnete Herr Prof. Dr. Baumann, dass dies geändert werden müsse und geplant sei, mit dem digitalen Bauantrag den Prozess zu beschleunigen.


TOP 4.3.
Tauschvertrag Schulen
(Informationsdrucksache Nr. 2188/2023 mit 4 (nur online) Anlagen)

Herr Rembecki vom Fachbereich Wirtschaft stellte die vorliegende Informationsdrucksache vor.
Bezirksratsherr Oppelt interessierte, was mit dem Grundstück in Groß-Buchholz in Zukunft passiere und ob es als Grundschulstandort in Frage komme. Aus Sicht des Bezirksrates wäre dies wünschenswert. Die Drucksache enthalte diesbezüglich keine Angaben und er fragte nach, warum die Verwaltung sich nicht festlege und inwieweit der Bezirksrat Einfluss nehmen könne, z. B. durch einen entsprechenden Änderungsantrag.
Herr Rembecki wies darauf hin, dass es Wunsch des Fachbereichs Schule gewesen sei, die Formulierung hinsichtlich einer weiteren Nutzung offen zu halten. Dem seien sie nachgekommen. Bedarfe für eine Schule – auch eine weiterführende Schule - würden vom Fachbereich Schule gesehen werden. Er erläuterte das Verfahren einer Drucksachenerstellung. Als politisches Gremium könne der Bezirksrat durch einen Änderungsantrag bzw. seine politischen Mittel versuchen, Einfluss zu nehmen. Zum jetzigen Zeitpunkt mit einem Änderungsantrag die Festlegung auf eine Nutzung als Grundschule zu erreichen, sei schwierig.

Bezirksratsherr Dr. Ohse erkundigte sich, ob Herr Rembecki ihm zustimme, dass das Grundstück für den Komplex einer weiterführenden Schule zu klein sei.
Herr Rembecki entgegnete, dass diese Frage schwer zu beantworten sei, da auch über kleinere Schulen jeglicher Form nachgedacht werde.
Bezirksratsherr Knüppel fragte nach, ob nicht zunächst der Vertrag zwischen der Region Hannover und der Stadt Hannover abgeschlossen werden müsse, bevor weitere Schritte geplant werden könnten.
Dies bejahte Herr Rembecki. Er berichtete über das Verfahren. Die Region dürfe die Schule zunächst weiter nutzen, bis die neue Schule in Herrenhausen gebaut und die Schule umgezogen sei.
Bezirksratsherr Knüppel stellte fest, dass der Fachbereich Schule aus diesem Grund noch keine Drucksache mit der Nutzung vorlegen konnte. Er hoffe, dass diese zeitnah nach dem Abschluss des Tauschvertrages im Bezirksrat vorgelegt werde, um Spekulationen im Interesse der Verwaltung zu vermeiden.
Bezirksratsherr Oppelt bemerkte, dass der tatsächliche Tausch erst in 2030 stattfinde und es sollte die Chance genutzt werden, bereits jetzt Einfluss zu nehmen, um auf dem Grundstück eine Grundschule zu errichten. Er schilderte den Bedarf einer solchen anschaulich. Die Drucksache werde in die CDU-Fraktion gezogen, um ggfs. einen interfraktionellen Änderungsantrag für die zukünftige Nutzung einzubringen.
Bezirksratsherr Dr. Ohse stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu, dass ein interfraktioneller Zusatzantrag für die zukünftige Nutzung ein starkes Signal des Bezirksrates sei.


TOP 5.
EINWOHNER*INNENFRAGESTUNDE - 2. Teil -

Der zweite Teil der Einwohner*innenfragestunde wurde von 20.18 Uhr bis 20.57 Uhr durchgeführt.

Ein Einwohner fragte, warum das Gebäude Pinkenburg 9 teilweise abgerissen worden sei und ob der Verwaltung eine Abrissgenehmigung vorgelegen habe und dieser zugestimmt worden sei. Er ging näher auf den Antrag aus dem Jahr 2017 zum Erhalt des historischen Gebäudes in Groß-Buchholz ein und fragte nach, was der Bezirksrat beabsichtige zu unternehmen, um das schöne, historische Dorfbild von Groß-Buchholz zu erhalten.
Herr Holland vom FB Planen und Stadtentwicklung erinnerte an den 2017 einstimmig beschlossenen Antrag zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung, um das Gebäude Pinkenburg zu schützen. Eine Erhaltungssatzung könne aus städtebaulichen Gründen für bestimmte Gebiete erlassen werden. Er machte darauf aufmerksam, dass eine städtebauliche Erhaltungssatzung keinen Denkmalschutz ersetze. Die Satzung beziehe sich nicht auf das einzelne Gebäude, sondern auf eine städtebauliche Situation, die geschützt werden solle. In diesem Fall wäre dies die historische Dorfstruktur gewesen. Rückblickend wäre dies ein lohnenswerter Ansatz gewesen. Zum damaligen Zeitpunkt habe die Eigentümerin des Grundstücks beabsichtigt aus der ehemaligen Gaststätte ein Mehrfamilienhaus zu machen. Es gab keine Abbruchabsichten und somit keine Notwendigkeit eine Erhaltungssatzung zu erlassen; insbesondere da im Jahr 2020 eine Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes erteilt wurde. Aus welchen Gründen sich die Eigentümerin nunmehr zum Abriss des Gebäudes entschieden habe, sei der Verwaltung nicht bekannt. Er informierte darüber, dass der Abbruch von Gebäuden nicht anzeige- bzw. genehmigungspflichtig sei. Genehmigungspflichtige Abbrüche würden sich ausschließlich auf Hochhäuser beziehen. Eine Erhaltungssatzung hätte eine höhere Hürde sein können, da dann der Abbruch des Gebäudes genehmigt hätte werden müssen. Die Behörde entscheide über den entsprechenden Antrag im Rahmen ihres Ermessens unter Berücksichtigung der Güterabwägung. Trotz Erhaltungssatzung könnten historische Gebäude daher nicht immer gerettet werden. Der Begriff Erhaltungssatzung wecke die Erwartung, dass Gebäude erhalten werden können. Dies könne mit einer Erhaltungssatzung nicht erreicht werden, sondern nur im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes, wenn ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt sei. Jede Veränderung an dem Gebäude bedürfe dann der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde. Er wies darauf hin, dass der Erhalt historischer Bausubstanz immer vom Engagement und vom Interesse für die Historie des Grundstücks- bzw. Gebäudeeigentümers abhänge. Durch Denkmalschutz und in geringem Umfang durch eine Erhaltungssatzung könnten Hürden aufgebaut werden.
Eine Einwohnerin bezog sich auf die Drucksache Nr. 2216/2023Widmung von Straßen der Veloroute 5 in den Stadtbezirken Mitte, Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten“ und fragte nach, wer auf den Velorouten fahren oder gehen dürfe. Als Beispiel nannte sie Elektroroller, gekaufte vierrädige Mobile, mit denen man nicht in der Bahn oder dem Bus mitfahren dürfe und Rollstühle.
Bezirksratsherr Dr. Ohse wies darauf hin, dass der Bezirksrat immer Willens sei, historische Gebäude zu erhalten. Er machte auf das Spannungsfeld zwischen erforderlichem und wünschenswertem Wohnungsbau und dem vorhandenen historischen Gebäudebestand aufmerksam und der Nutzung vorhandener Materialressourcen. Der Bezirksrat könne einen Ensembleschutz beantragen, aber entscheiden müsse der Rat. Er ging auf die Scheidestraße ein.
An die Einwohnerin gewandt, wies Bezirksratsherr Dr. Ohse darauf hin, dass in der Straßenverkehrsordnung geregelt sei, wer auf der Velo-Route fahren dürfe. Es gebe bestimmte Stellen auf der Veloroute, wo der vorhandene Straßenbestand nicht ausreichend sei, die eigentlich erforderlichen Breiten auszuweisen.
Antwort des Fachbereichs Tiefbau:Bei der Widmung handelt es sich zur Einordnung um Verkehrsanlagen als Geh- und Radweganlagen, teilweise auch mit Befreiung für den landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Abschnitte sind bisher nicht gewidmet. Die Anlagen dürfen sowohl von Elektrorollern, Zufußgehenden und auch Rollstuhlnutzer*innen befahren werden, sowie in Teilbereich von landwirtschaftlichem Verkehr.
Stellvertretender Bezirksbürgermeister Ahrens äußerte sein Unverständnis über das Handeln der Verwaltung in Bezug auf die Pinkenburg, und dass keine Erhaltungssatzung erlassen worden sei und begründete dies ausführlich.
Bezirksratsfrau Bedijs erkundigte sich, welche Handlungsmöglichkeiten der Bezirksrat konkret habe, um alte Gebäude im Dorfkern zu erhalten.
Herr Holland erklärte, dass eine Erhaltungssatzung ein Ansatz wäre, da dann ein Abriss genehmigt werden müsste. Für eine Erhaltungssatzung sei eine städtebauliche Begründung erforderlich. Diese könnte z. B. der Erhalt des alten Dorfkernes sein. Es sei aber auch erforderlich, dass sich der Eigentümer mit dem Gebäude verbunden fühle, Verantwortung für den Erhalt übernehmen wolle und die Wirtschaftlichkeit außen vorlasse.
Bezirksratsherr Oppelt dankte dem Einwohner für seine Fragestellungen zur Pinkenburg. Er fragte nach, ob die Stadtverwaltung aufgrund dieses Vorgangs ihr zukünftiges Handeln überdenke und entsprechend auf diese besonderen Gebäude achte bzw. einen systematischen Ansatz verfolge.
Herr Holland erklärte, dass es wünschenswert wäre, einen vorausschauenden systematischen Ansatz zu haben, aber die personellen Ressourcen würden fehlen. Die Erforderlichkeit einer Erhaltungssatzung sei vor sechs Jahren anhand der damaligen Fallkonstellation nicht als wichtig erkennbar gewesen.
Bezirksratsfrau Kalisch-Humme erkundigte sich, ob es bei Vorliegen einer Erhaltungssatzung für einen bestimmten Bereich mit seinen Gebäuden einfacher sei, ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen.
Herr Holland verneinte dies und wies darauf hin, dass die Erhaltungssatzung städtebaulich begründet sei, z. B. um die alte dörfliche Struktur zu erhalten. Beim Denkmalschutz würden akademische Kriterien im Vordergrund stehen, um ein Gebäude oder ein Ensemble unter Denkmalschutz zu stellen.
Bezirksratsherr Hunze fragte nach, was an der Stelle der ehemaligen Pinkenburg gebaut werde.
Herr Holland wies darauf hin, dass es noch keinen Bauantrag gebe. Soweit dort neu gebaut werde, müsse sich das Gebäude nach Art und Maß mit der Nutzung an der Umgebung orientieren.


TOP 6.
EIGENE MITTEL des Stadtbezirksrates

TOP 6.1.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für das Projekt "Community-Café-Ausstellung" - 16/2023
(Drucks. Nr. 15-2299/2023)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger*in: Bürgergemeinschaft Roderbruch e. V.
Betrag: bis zu 795,- €
Verwendungszweck : Projekt „Community-Café-Ausstellung“ im Kulturtreff Roderbruch (Zuwendung 16/2023)

Einstimmig


TOP 6.2.
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld für die Öffentlichkeitsarbeit des Präventionsrates Buchholz-Kleefeld - 18/2023
(Drucks. Nr. 15-2300/2023)

Der Bezirksrat beschloss:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger*in: Präventionsrat Buchholz-Kleefeld
Betrag: bis zu 2.000,- €
Verwendungszweck : Öffentlichkeitsarbeit (Zuwendung 18/2023)

Einstimmig










TOP 7.
A L L G E M E I N E    V E R W A L T U N G S V O R L A G E N

TOP 7.1.
E N T S C H E I D U N G

TOP 7.1.1.
Neuanlage Basketballplatz am Grünzug Schreberallee
(Drucks. Nr. 15-2196/2023 mit 2 Anlagen)

Der Bezirksrat beschloss,

die Errichtung des öffentlichen Basketballplatzes am Grünzug Schreberallee mit Gesamtkosten in Höhe von 235.000,- € sowie dessen Ausstattung entsprechend der Anlage zu beschließen.
- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 Abs. 1 (NKomVG)

Einstimmig


TOP 7.2.
A N H Ö R U N G E N

TOP 7.2.1.
Luftreinhalteplan Hannover 2023
(Drucks. Nr. 1905/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

den als Anlage beigefügten Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

12 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 5 Enthaltungen


TOP 7.2.2.
GS Nackenberger Straße, Neubau Mensa
(Drucks. Nr. 2049/2023 mit 3 (nur online) Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Ohse bat um Erläuterung für die Anwesenden, warum jetzt diese Mensa für die Grundschule benötigt werde, wenn eine IGS in unmittelbarer Nachbarschaft mit Mensa geplant sei.
Herr Materne vom Fachbereich Gebäudemanagement erklärte, dass aus schulfachlicher Sicht eine Verbesserung der Versorgung so schnell wie möglich erfolgen solle, um den Standort mit einer Mensa zu stärken. Aus baufachlicher Sicht müssten, soweit beide Schule mit Essen versorgt werden sollten, die zu planenden Flächen größer sein.

Der Bezirksrat empfahl,
1. der Haushaltsunterlage Bau gem. § 12 KomHKVO zum Neubau de Mensa in der Grundschule Nackenberger Straße durch den Stadtbezirksrat (inhaltliche Zuständigkeit),
2. der Mittelfreigabe in Höhe von insgesamt 6.100.000 € durch den Verwaltungsausschuss, vorbereitet durch den Stadtentwicklung- und Bauausschuss (finanzielle Zuständigkeit),

sowie
3. dem sofortigen Baubeginn zuzustimmen.

Einstimmig


TOP 7.2.3.
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 468, 1. Änderung - 12. IGS Berckhusenstraße / Nackenberger Straße
Auslegungsbeschluss

(Drucks. Nr. 2208/2023 mit 5 (nur online) Anlagen)

Bezirksratsherr Dr. Ohse erinnerte an den Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Phase Null und bat um Darstellung wie die Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren in den Bebauungsplan mit eingeflossen seien bzw. im weiteren Verfahren mit einfließen.
Frau Stecher vom Fachbereich Gebäudemanagement berichtete, dass die Ergebnisse berücksichtigt würden. Die IGS werde auf dem Hintergrundstück hinter den beiden Schulen gebaut. Sie stellte die örtlichen Gegebenheiten vor. Es werde die Chance genutzt einen Campus zu gestalten und Synergien entstehen zu lassen; insbesondere in den neu gestalteten Außenanlagen der IGS. Es werde u. a. eine Drei-Feld-Sporthalle geben.
Bezirksratsherr Dr. Ohse ging darauf ein, dass auf dem Gelände an der Berckhusenstraße Parkplätze angelegt werden, damit das Schulgelände möglichst frei von Parkplätzen und der Zufahrtsverkehr möglichst gering bleibe. Er fragte nach, ob es im Einvernehmen mit der Leinetalschule möglich wäre, die Parkplatzsituation nochmals anzupassen.
Frau Stecher entgegnete, dass es aufgrund des anderen Eigentümers nicht möglich sei, Einfluss zu nehmen und eine Änderung herbei zu führen.

Der Bezirksrat empfahl,

1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 468, 1. Änderung mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Einstimmig


TOP 7.2.4.
Widmung von Straßen der Veloroute 5 in den Stadtbezirken Mitte, Buchholz-Kleefeld und Misburg-Anderten
(Drucks. Nr. 2216/2023 mit 1 (nur online) Anlagen)

Der Bezirksrat empfahl,

der Widmung der Straßen(-abschnitte) von Stadtparkweg, Kleefelder Sonnenweg und Am Annateich sowie der Verbindung von Am Annateich bis Bernd-Strauch-Weg als Gemeinde-
straßen wie in Anlage 1 dargestellt zuzustimmen. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten oder Benutzerkreise sind bei den jeweiligen Straßen in Klammern gesetzt.

Einstimmig
TOP 8.
A N T R Ä G E

TOP 8.1.
interfraktionell

TOP 8.1.1.
Ökologische Sanierung des Spielplatzes Bornhof
(Drucks. Nr. 15-1745/2023)

siehe Neufassung


TOP 8.1.1.1.
Neufassung: Ökologische Sanierung des Spielplatzes Gimpelsteg und des Spielplatzes Bornhof
(Drucks. Nr. 15-1745/2023 N1)

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover wird gebeten, die Mittel 2023/2024 aus dem „Sonderprogramm zur ökologischen Aufwertung von Schulhöfen, Spielplätze, Stadtteilparks und Grünflächen“ des Stadtbezirks Buchholz-Kleefeld wie folgt zu verwenden.

Mittel 2023:
Der Spielplatz Gimpelstieg wird nach ökologischen Gesichtspunkten mit einem Kletter-Spielgerät für ältere Kinder aufgewertet.

Mittel 2024:
Der Spielplatz Bornhof wird saniert und nach ökologischen Gesichtspunkten aufgewertet.

Die Vorschläge der Verwaltung sind dem Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld vor Durchführung der Maßnahmen vorzulegen. Die Belange der Kinder und Anwohner*innnen sind zu berücksichtigen.

Einstimmig


TOP 8.2.
der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Bezirksratsherrn Bolm (Parteilos), Bezirksratsherrn Plotzki (DIE LINKE.) und Bezirksratsherrn Senger (FDP)

TOP 8.2.1.
Mittelerhöhung: Bürger*innenbeteiligung im Umbenennungsverfahren
(Drucks. Nr. 15-2146/2023)

Bezirksratsherr Dr. Ohse stellte den Antrag vor und erläuterte diesen ausführlich.

Bezirksratsherr Oppelt ging nochmals darauf ein, dass die CDU-Fraktion für eine historische Einordnung durch Legendenschilder sei. Er bemängelte das Verfahren und u. a. die Höhe der Kosten für die Bürger*innenbeteiligung aus den eigenen Mitteln des Bezirksrates für Zuwendungen und führte dies näher aus. Er erklärte, dass der Antrag von der CDU-Fraktion in die Fraktion gezogen werde.
Bezirksratsherr Böning stimmte Bezirksratsherrn Oppelt zu. Er fragte nach, ob bei der Bürger*innenbeteiligung auch das Beibehalten des Straßennamens möglich sei.
Die Frage von Bezirksratsherrn Böning beantwortete Bezirksratsherr Dr. Ohse dahingehend, dass am Ende des Verfahrens der Bezirksrat entscheiden werde, ob es eine Umbenennung gebe oder nicht. Er ging nochmals auf die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates und dem Umgang mit dem Ergebnis ein.
Bezirksratsfrau Bedijs wies auf die seit einem Jahr bestehende AG Straßenumbenennung und deren Arbeit hin.
Bezirksratsherr Hunze erkundigte sich, wie viele Veranstaltungen geplant seien und wer eingeladen werden solle.
Im Zusammenhang mit der AG erinnerte Bezirksratsherr Oppelt daran, dass die CDU-Fraktion von Anfang an erklärt habe, nicht an der AG teilzunehmen, da sie gegen den Beschluss zur Straßenumbenennung gestimmt hätte.
Bezirksratsherr Dr. Ohse beantwortete die Frage von Bezirksratsherrn Hunze dahingehend, dass am 23.11.2023 die erste Veranstaltung zu Uhlenhuth- und Sauerbruchweg geplant sei. In 2024 solle es eine Veranstaltung zum Frenssenufer geben. Von einer Veranstaltung zum Konrad-Lorenz-Platz werde zunächst abgesehen, da es evt. eine andere Lösung durch die Widmung eines Weges über den Konrad-Lorenz-Platz hinweg geben könnte. Zu den beiden Veranstaltungen seien jeweils die Anlieger*innen eingeladen und der gesamte Bezirksrat. Im Hinblick auf die Kostenschätzung wies er darauf hin, dass die Kosten für eine Moderation doppelt so hoch seien, wie ursprünglich geplant. Des Weiteren sei Tontechnik erforderlich. Die Kosten beliefen sich auf ca. 900,00 € pro Abend. Es solle ein Fahrdienst angeboten werden sowie Getränke. Ggfs. käme noch eine Raummiete hinzu. Es bestünde die Hoffnung, dass die beantragte Zuwendung nicht ausgeschöpft werden müsse.
Bezirksratsherr Hunze fragte nochmals nach, wie das weitere Verfahren sei, wenn das Ergebnis der Bürger*innenbeteiligung eindeutig für eine Beibehaltung des Straßennahmen sei.
Bezirksratsherr Dr. Ohse erinnerte daran, dass im Jahr 2021 beschlossen worden sei, dass das Umbenennungsverfahren eingeleitet werden solle mit dem Ziel der Umbenennung. Die Entscheidung treffe der Bezirksrat. Die Anlieger*innen sollen insoweit eingebunden werden, dass sie über die namensgebenden Personen aufgeklärt werden, Fragen stellen und zukünftige Straßennamen vorschlagen können.
Bezirksratsherr Böning merkte an, dass ein aufklärendes Schreiben an die Anlieger*innen seines Erachtens ausreichend sei. Er sehe das gewählte Verfahren nicht als Bürger*innenbeteiligung.

Dem GO-Antrag von Stellvertretendem Bezirksbürgermeister Ahrens zum Schluss der Debatte wurde mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Bezirksratsherr Fulst wies auf den Unterschied zwischen Beteiligung und mit entscheiden hin. Eine Beteiligung bedeute, sich mit den Menschen vor Ort auseinanderzusetzen und deren Meinung anzuhören. Danach treffe der Bezirksrat eine Entscheidung.
Bezirksratsherr Dr. Ohse ging nochmals auf die Ehrung durch Straßennamen und die entsprechenden Kriterien des Rates ein. Nach diesen Kriterien habe der Wissenschaftliche Beirat die Empfehlung abgegeben, u. a. vier Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld umzubenennen. Der Beschluss über den Antrag zur Straßenumbenennung stütze sich auf diesen Empfehlungen. Er informierte darüber, dass Beteiligung im Rahmen einer Anhörung in einem Umbenennungsverfahren vorgeschrieben sei. Ungeachtet dessen, wollen die antragstellenden Fraktionen sich direkt mit den Bürger*innen auseinander setzen. Er würde sich wünschen, dass die Anlieger*innen sich die Argumente und erinnerungspolitschen Erklärungen anhören, um ggfs. Verständnis für die Entscheidung zu haben. Diese Herangehensweise sei einem Informationsschreiben vorzuziehen.

Auf Wunsch der CDU in die Fraktionen gezogen
TOP 8.3.
der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

TOP 8.3.1.
Veloroute Schillerschule
(Drucks. Nr. 15-2125/2023)

Die Kontaktbeamtin der Polizeistation Kleefeld berichtete, dass sie am Montag und Dienstag aufgrund von Beschwerden an der Schillerschule vor Ort gewesen seien, um die Schulwegsicherung darzustellen. Bei diesen Einsätzen seien sie auf die Veloroute angesprochen worden. Es gab Beschwerden zu den Verkehrsschildern und der veränderten Verkehrsführung. So sei ein Stoppschild anstatt eines Vorfahrt-achten-Schild gewünscht. Die übereinander aufgehängte Beschilderung mit „Anlieger in die Grundstücke frei“, der sog. „unechten“ Einbahnstraße sei sehr irreführend. Durch die erhöhte Hecke hinter dem Spielplatz vom Kleefelder Sonnenweg kommend Richtung Karl-Wiechert-Allee gebe es einen beschränkten Sichtbereich. Sie bat darum bei weiteren Beschwerden diese an Bezirksbürgermeisterin Zaman weiterzugeben, da es einen internen Ortstermin mit der Polizei geben werde.

Bezirksratsherr Fulst trug den Antrag vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird auf der Veloroute an der Schillerschule Warnschilder aufstellen um die Fahrradfahrer*innen darauf aufmerksam zu machen, dass direkt an der Veloroute eine Schule ist. Dies kann zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 136 –Kinder vorgenommen werden. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, die Büsche/Bepflanzung an dem Spielplatz an der Schillerschule entfernen, welche die Sicht auf die Straße/den Fußweg (Richtung Bahnunterführung) erschweren.

Einstimmig


TOP 8.3.2.
Verbesserung der Verkehrssicherheit im Umfeld der Lathusenstr.
(Drucks. Nr. 15-2126/2023)

Bezirksratsherr Fulst brachte den Antrag ein.

Der Bezirksrat beschloss:

Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Lathusenstr. werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
1. Entfernen der Stolperkante durch die Entwässerungsmulde,
2. Verbreiterung des abgesenkten Bordsteins am Zebrastreifen auf die volle Breite des Zebrastreifens,
3. Anbringen von Blindenleitsteinen,
4. Aufbringen einer durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn an der Bushaltestelle stadtauswärts.
a. Alternativ vor der Bushaltestelle Lathusenstraße (stadtauswärts) wird das Verkehrsschild 276 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art) aufgestellt.
Alternativ kann die Verwaltung dem Bezirksrat (ggf. unter Zuhilfenahme eines Vororttermins bzw. in Abstimmung mit dem Beauftragten für Menschen mit Behinderung der LHH), eigene Vorschläge zur Verbesserung der Situation für die Menschen mit Handicap der Hannoverschen Werkstätten und dem weiteren ansässigen Menschen mit Mehrfachbehinderung, Blinde sowie sehbehinderten Menschen aus dem Haus Auengarten dem Bezirksrat vorlegen.

Einstimmig


TOP 8.3.3.
Fällliste für den Bezirk 04 Buchholz-Kleefeld
(Drucks. Nr. 15-2136/2023)

Bezirksratsherr Lohmann verlas den Antrag.

Bezirksratsherr Oppelt erinnerte daran, dass es von der LHH bereits Fälllisten gegeben
habe.
Frau Schulz informierte darüber, dass die Fällliste für 2022/2023 in der Bibliothek der Datenaustauschplattform für die Bezirksratsmitglieder hinterlegt sei. In der Liste seien die Straßen, Hausnummern, Baumarten, Anzahl der Bäume, Grund der Fällung und die Ersatzpflanzungen aufgeführt. Für das Jahr 2023/2024 liege eine solche Liste noch nicht vor.

Der Bezirksrat beschloss:

Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Bezirksrat ab der Fällsaison 2023/2024 die Fällliste für diesen Stadtbezirk vorzulegen. Bei Fällungen, die nicht auf der Fällliste stehen, sei es durch Gefahr im Verzug, Baumaßnahmen etc., ist der Bezirksrat in Kenntnis zu setzen.
Aus der Fällliste soll hervorgehen, um welche Baumart es sich handelt, an welchem Standort die entsprechenden Bäume stehen und wann mit welchen Bäumen die Ersatzpflanzungen erfolgen. Sollten die Ersatzpflanzungen nicht an gleicher Stelle möglich sein, ist auch der Ersatzstandort im Bezirk mitzuteilen.
Sollten die Ersatzpflanzungen noch nicht abschließend feststehen, sind die Informationen entsprechend nachzureichen.

Einstimmig


TOP 9.
A N F R A G E N

TOP 9.1.
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

TOP 9.1.1.
Sachstand zum Weidetorkreisel
(Drucks. Nr. 15-2138/2023)

Am 15.09.2022 wurde letztmalig in einer Sitzung des Bezirksrats Buchholz-Kleefeld über die Pläne zur Erneuerung des Weidetorkreisels berichtet. Es wurde zugesichert, den Bezirksrat bei den weiteren Planungen einzubeziehen. Ein Jahr nach Vorstellung der Pläne seitens der LHH, Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Region Hannover, ADAC, ADFC, Infra und MHH fragen wir die Verwaltung:
1. Welcher Sachstand besteht derzeit beim Thema Erneuerung des Weidetorkreisels?
2. Wann und in welchem Stadium der Planungen soll der Bezirksrat wieder einbezogen werden?
Frau Schulz verlas die Fragen und beantwortete diese für die Verwaltung wie folgt:
Zuständigkeitshalber nimmt die Niedersächsische Landesbehörde wie folgt Stellung:
„Zu 1.:
Die Planungen für eine Behelfsumfahrung inkl. Behelfsbauwerk werden derzeit prioritär bearbeitet. Um das Bauwerk über den Weidetorkreisel bis zur Herstellung eines Behelfsbauwerks unter Verkehr halten zu können, wird dieses aktuell verstärkt. Eine dauerhafte Nutzung des alten Bauwerks kann jedoch auch mit einer Verstärkung nicht erreicht werden. Die Planungen für einen Ersatzneubau befinden sich in der Phase der Voruntersuchung. Hierbei werden verschiedene Varianten entwickelt und im Rahmen eines ganzheitlichen Variantenvergleichs miteinander verglichen. Eine Entscheidung über eine Vorzugsvariante zum Ersatzneubau (Brücke oder Trog/Tunnel) ist noch nicht abschließend getroffen. Die Behelfsumfahrung lässt einen späteren Bau aller untersuchten Varianten zu.
Zu 2.:
Der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung und der Fachbereich Tiefbau der LHH sind in dem Planungsprozess eingebunden. Häufigkeit und Zeitpunkt der Einbindung des Bezirksrates ist durch die Stadtverwaltung einzuschätzen. Aus Sicht der Straßenbauverwaltung ist eine Vorstellung der Vorzugsvariante nach Abschluss der Voruntersuchung denkbar.“


TOP 9.2.
der CDU-Fraktion

TOP 9.2.1.
Vorrangschaltung für den öffentlichen Nahverkehr
(Drucks. Nr. 15-2219/2023)

Bezirksratsherr Hunze verlas die Anfrage.

Die CDU-Bezirksratsfraktion begrüßt es grundsätzlich, dass die Menschen bei Fahrten in Bussen und Stadtbahn von einer Vorrangschaltung für den ÖPNV profitieren können. Jedoch scheint diese Vorrangschaltung nicht optimal eingestellt zu sein. Es kommt immer wieder vor, dass die Freischaltung zu früh erfolgt und der übrige Verkehr dadurch unnötig lange aufgehalten wird. Aufgrund der längeren Wartezeiten wird die Umgebungsluft durch zusätzliche Fahrzeugemissionen belastet. Ferner sind lange Stillstände des Verkehrs vor allem dann festzustellen, wenn zwei Vorrangfahrten des ÖPNV unmittelbar aufeinander folgen. Es stellt sich von daher die Frage, ob Optimierungen bei der Vorrangschaltung vorgenommen werden können.
Wir fragen die Verwaltung:
  1. Nach welchen Kriterien wird die automatische Vorrangschaltung für Busse und Stadtbahnen geregelt?
  2. An welchen Stellen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sind automatische Schaltungen für den Vorrang von Bussen und Stadtbahnen im Straßenverkehr installiert?
  3. Nach welchen Vorgaben und Kriterien können die Fahrerinnen und Fahrer der Busse und Stadtbahnen die Vorrangschaltung selbstständig veranlassen?


Frau Schulz beantwortete die Anfrage für die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.)
Grundsätzlich bestimmt die Fahrzeit bis zum Eintreffen des ÖPNV-Fahrzeugs den Zeitpunkt der Beeinflussung der Lichtsignalanlage. Die entsprechende Signalgruppe schaltet in der Regel so früh auf Grün, dass dieses bereits gilt, wenn sich das Fahrzeug in seinem Bremswegabstand von der Lichtsignalanlage befindet. Bei Stadtbahnfahrzeugen sind dies z. B. 7 Sekunden. Damit wird verhindert, dass die Fahrzeuge vor der Lichtsignalanlage einen Bremsvorgang auslösen müssen, was sich sowohl auf den Energiebedarf als auch auf den Fahrkomfort negativ auswirken würde.
Zu 2.)
Im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld sind alle Lichtsignalanlagen, die von ÖPNV-Fahrzeugen befahren werden, mit einer Bevorrechtigung ausgestattet.
Zu 3.)
Die Bevorrechtigung funktioniert grundsätzlich ohne gesonderte Veranlassung des Fahrpersonals. Die Fahrzeuge senden entweder an definierten Stellen Funktelegramme oder passieren andere spezielle automatische Anforderungseinrichtungen. Ausnahmen sind Handanforderungen z.B. an Endpunkten oder Haltestellen mit teilweise längeren Aufenthalten.



Bezirksbürgermeisterin Zaman schloss die Sitzung um 22.07 Uhr.






Belgin Zaman Susanne Schulz
(Bezirksbürgermeisterin) (Protokollführerin)